Neues Angebot im Millionenprozess gegen frühere REWAG-Chefs: Einigung – oder geht die Stadt volles Risiko?
18 Millionen Euro fordert der Regensburger Energieversorger, der mehrheitlich der Stadt gehört, von seinen beiden Ex-Vorständen. Bei ersten Termin sah es nicht gut aus für Stadt und REWAG. Nun hat die Versicherung der Ex-Vorstände ein neues Angebot vorgelegt.

Weisen sämtliche Vorwürfe zurück: Bernhard Büllmann (li.) und Torsten Briegel (re.). Foto: Archiv/as
Es lief nicht gut für die Stadt Regensburg, als am 28. Oktober ein aufsehenerregendes Verfahren vor dem Landgericht Regensburg seinen Anfang nahm. Der lokale Energieversorger REWAG verklagt seine ehemaligen Vorstände Torsten Briegel und Bernhard Büllmann auf Schadenersatz in Höhe von 18 Millionen Euro. Die Stadt, die mit knapp zwei Dritteln die Mehrheit an der REWAG hält, führt die Klage an.
Die Verteidigung und die Versicherung der Beklagten sehen die Sache jedoch ganz anders. Sie boten einen „Vergleichskorridor“ zwischen 2,5 und drei Millionen Euro an – ein Angebot, das die REWAG ablehnte, ebenso wie weitere Gespräche und stattdessen den Gang vor Gericht wählte. Briegels Verteidiger betonte am 28. Oktober, dass dieser Betrag keineswegs als Anerkennung eines Schadens zu verstehen sei. Vielmehr wolle man die Angelegenheit angesichts des immensen Aufwands eines solchen Prozesses einfach vom Tisch haben.
Gütetermin: Gericht sah hohes Risiko für die REWAG
Beim Gütetermin entstand für den unbefangenen Beobachter der Eindruck, dass die REWAG nicht gerade die besten Karten hat. Die Vorsitzende Richterin Adda Trautsch nahm den Forderungskatalog der Kläger Punkt für Punkt auseinander.
Ihr Fazit war ernüchternd: Das überwiegende Prozessrisiko liege klar auf Seiten der REWAG. Viele Forderungen seien zweifelhaft oder nicht ausreichend begründet (Mehr Dateils dazu hier).
„Ich halte es für äußerst sinnvoll, wenn beide Seiten noch einmal in sich gehen“, riet Trautsch damals. Und offenbar hat man diesen Rat beherzigt. Zuletzt wurde die Frist für die Schriftsätze erneut bis Mai verlängert.
Vergleichsangebot: Stadt sieht „positives Signal“
Ob sich die REWAG dabei auf Briegel und Büllmann zubewegt hat, bleibt unklar. Beim Termin am 28. Oktober zeigte sich Rechtsanwalt Stefan Hackel selbstsicher, um nicht zu sagen: konfrontativ. Trotz der Einschätzungen von Richterin Adda Trautsch verkündete Hackel: „Wir werden außergerichtlich garantiert kein Angebot vorlegen.“
Doch die Versicherung der beiden Ex-Vorstände hat sich bewegt. Wie eine Sprecherin der Stadt Regensburg unserer Redaktion auf Nachfrage bestätigte, ist ein neues Vergleichsangebot eingegangen. Über die Höhe schweigt man sich aus, doch die Sprecherin betonte: „Dies kann als positives Signal gesehen werden.“
Aufsichtsrat muss entscheiden
Die Anwaltskanzlei der Stadt werde das Angebot „prüfen und bewerten und dem Aufsichtsrat der REWAG in seiner nächsten Sitzung entsprechend berichten“. Diese Sitzung ist für den 27. April angesetzt.
Die Entscheidung wird für die Stadträtinnen und Stadträte keine leichte sein. Sie sind nicht vom Fach und auf die Einschätzung der Anwaltskanzlei angewiesen.
Risiko: lange Dauer, hohe Kosten
Allein das Verfahren in erster Instanz könnte laut der Kammervorsitzenden zwischen zwei und fünf Jahren dauern. Danach stünde der Gang vor das Oberlandesgericht Nürnberg an.
Jährlich würden angesichts des Streitwerts Zinsen von fast einer Million Euro anfallen, was sowohl den Streitwert als auch die Verfahrenskosten weiter in die Höhe treibt. Allein in der ersten Instanz lägen die Prozesskosten – niedrig gerechnet – bei mindestens einer Dreiviertel Million Euro.



Günther Herzig
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“Die Verteidigung und die Versicherung der Beklagten….”
Es gibt in Zivilprozessen keinen “Verteidiger”. Das heißt “Beklagtenvertreter!
Herzlichst
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@Günther Herzig
“Einfache Sprache polarisiert Zuschriften dieser Art zeigen, wie sehr Einfache Sprache in einem Umfeld, in dem komplexe Standardsprache üblich ist, polarisiert. Oft fehlt das Bewusstsein dafür, dass sehr viele Menschen in Deutschland auf Einfache oder Leichte Sprache angewiesen sind, um an Informationen zu gelangen.”
Quelle: https://letmegooglethat.com/?q=journalismus+leicht+verst%C3%A4ndlich+pdf
Shorty
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@ Herrn Herzig:
Danke an Dr. Schönferber!
Wilfried Süß
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Interessanter Aspekt. Der Beklagte sucht sich also einen Rechtsbeistand, der ihn vertritt. Sich selbst darf er aber schon verteidigen?
Günther Herzig
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@Herzlichst
18. Februar 2026 um 17:08 | #
Die verwendete Bezeichnung ist einfach nur falsch. Ich empfinde das so, als ob es keinen Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen gibt. Es ist nicht kleinlich oder beckmesserisch darauf hinzuweisen. Und durch die Verwendung zutreffender Begriffe werden auch Missverständnisse und Fehlinterpretationen vermindert und vermieden.
Wir haben eine wertvolle und reiche Sprache, deren Bewahrung so wenig Anstrengung erfordert.
In geschätzt 80 % aller Krimiserien des TV wird unverdrossen kolportiert, es gebe einen „Durchsuchungsbefehl“. Den gibt es aber nicht, sondern einen Durchsuchungsbeschluss (!), den nicht der Ermittler oder der Staatsanwalt trifft, sondern der durch die Staatsanwaltschaft ausnahmslos bei dem zuständigen Ermittlungsrichter zu beantragen ist. Diesem Antrag wird übrigens häufig auch nicht entsprochen.
Die Medien, Printmedien, TV und was immer darunter zu verstehen ist formulieren ihre Nachrichten in Bezug auf diese Unterscheidung sorglos falsch, sei es, weil viele es nicht besser wissen, sei es, weil aus einem falschen Impuls versucht wird, etwas vereinfacht darzustellen.
Schon vor Jahrzehnten habe ich gelesen, dass ein mittelmäßig gebildeter Engländer in einem Allerweltsgespräch durchschnittlich mit ca. 200 Wörtern auskommt, der nicht geringer gebildete Deutsche mit 1800 Wörtern (!!!!)
Völlig unabhängig von der (graduellen) Richtigkeit dieser Untersuchung darf davon ausgegangen werden, dass es diese gravierenden Unterschiede in der der Sprachanwendung gibt.
Wollen wir uns vielleicht nur noch in dem Gestammel einer so behaupteten „Jugendsprache“ bewegen?
In einem Forum wie hier, und dem sichtbaren journalistischen Anspruch bei r-d nehmen viele die Möglichkeit wahr selbst Kommentare abzusetzen. Wenn nicht in einem zurückhaltenden Maß darauf hingewiesen werden soll, dass es begriffliche Unterschiede gibt, die das Verständnis für den Lesestoff beeinflussen, dann ist das ein großer Verlust, der nicht hingenommen werden muss, weil es durch das Internet mit seinen Recherchemöglichkeiten so einfach wäre eine unzutreffende Sprache zu vermeiden. Ich gehe davon aus, dass kaum jemand die Vermittlung von Fakten und Meinungen in einem Stil erwartet, der dem eines Mediums entspricht, das nach eigener Bezeichnung eher den Einsatz von Bildern, statt der Sprache, favorisiert.
Zum Aufbau der Justiz, die Judikative als eine Säule der Gewaltenteilung, könnte einfach mal “gegoogelt” werden.
@Shorty 18. Februar 2026 um 18:56 | #
Herrn Dr. Schönferber kenne ich nicht. Ist das der Erfinder der Ferbskala? Helfen Sie mir bitte! :)
Tröster
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@Günther Herzig
Dr. Schönferber ist eine Figur aus Dietls Fernsehserie “Monaco Franze”, ein blasierter Bildungsbürger, der gerne mal andere belehrt, letztlich aber auch nur mit Wasser kocht.
Wuzzi
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“Die Entscheidung wird für die Stadträtinnen und Stadträte keine leichte sein. Sie sind nicht vom Fach und auf die Einschätzung der Anwaltskanzlei angewiesen.”
Auf welchem Gebiet sind Stadträte und Stadträtinnen überhaupt vom Fach?
Karl Straube
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Ach Herr @Herzig: heute kommt es doch nur darauf an, zu verstehen, was gemeint ist. Allerdings macht hier @Shorty Probleme, denn auch wenn man ihm ein “e” wegnehmen und ein “ä” dafür geben würde, käme nichts Sinnvolles dabei raus. Ich meine mal, er hat gemeint, man könne bei “Schönferber” an “Beckmesser” denken.
Günther Herzig
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@Karl Straube
19. Februar 2026 | # |
Ach Herr Straube, Sie haben ja recht. Aber wenn es nur daruaf ankommt, dass verstanden wird, was einer ausdrücken wollte, wird die Sprache ohne Not verkommen. Sie haben sicherlich nicht übersehen, dass in anderen Bundesländern Goethe oder Shakespeare nicht mehr im Urtext vermittelt werden, sondern in einer vereinfachten Form, damit es jeder versteht.
@Tröster
19. Februar 2026 |
Danke für den Hnweis!
Karl Straube
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@Tröster: danke für den Hinweis; “Monaco Franze” gehörte nicht zu den Bildungsgütern, die ich zitierfähig beherrsche; ich werde nachbessern.
KW
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Also wenn wir schon aus Monaco Franze zitieren, dann sei doch der link zu einer der besten Schönferber Szenen erlaubt:
Wilfried Süß
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@ 18. Februar 2026 um 22:44 | #
“Interessanter Aspekt. Der Beklagte sucht sich also einen Rechtsbeistand, der ihn vertritt. Sich selbst darf er aber schon verteidigen?”
Ich hatte meine Frage ernsthaft gestellt und erwartet, dass sie ein Experte beantworten kann. Zu einem Zivilprozess vor Gericht musste ich noch nie erscheinen. Also verteidigt sich ein Beklagter, vertritt er sich selbst, oder gibt es auch hierfür einen juristisch zutreffenden Fachbegriff? Er wird ja in Anwesenheit seines Rechtsbeistands nicht zum Schweigen verdonnert sein (?).
Burgweintinger
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@ all: den Schönferber bei Monaco Franze schreibt man aber Dr. Schönfärber…, er war spitz aufs Spotzl, konnte aber mit seinem Gelaber nicht wirklich punkten…, wie im echten Leben…, die Laaberer, sei es auf der Straße, oder vor Gericht, oder von der Kanzel herab, oder im Parlament,…, braucht niemand…
brenner
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Man könnte meinen, man sei hier in das Jahrestreffen der Vereinigung für kunstvolles Korinthenkacken geplatzt…
KW
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Hoffen wir mal, dass die beiden ehemaligen REWAG-Vorstände wissen, dass sie ihre “Verteidiger” mit Beklagtenvertreter anzureden haben.
Ach ja, sowohl Wikipedia als auch der BR schreiben Schönferber ohne ä.
https://de.wikipedia.org/wiki/Monaco_Franze_%E2%80%93_Der_ewige_Stenz
https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/monaco-franze/besetzung/index.html
Karl Straube
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@brenner: in der Zivilprozessordnung gibt es nunmal keinen Verteidiger! zum Verständnis des Berichtes ist es allerdings nicht unbedingt wurscht, denn wer die Terminologie kennt, muss bei oberflächlicher Betrachtung annehmen, die ehem. Vorstände stünden vor dem Strafrichter, also z. B. wegen Untreue o. ä. Herzig hat also schon recht dass korrekte Berichterstattung die korrekte Verwendung von Begriffen erfordert. Derzeit geistert wieder mal Ofarim durch die Foren, weil er zwar die gerichtliche Geldauflage, die sein Anwalt als sein Verteidiger herausgeholt hat, bezahlt hat, bislang aber offenbar nicht die Entschädigung an den Hotelmitarbeiter, die sein Anwalt als Schuldnervertreter ausgehandelt hat – und prompt taucht die Forderung auf, das Strafverfahren müsse wieder aufgenommen werden.
Zur Korinthenkackerei: wenn bei einem Verkehrsunfall die Fahrzeuglenker, also Autofahrer, Busfahrer usw. bspw. als Rudergänger des Mercedes-Pkw bezeichnet würden oder als Buspilot oder als Lkw-Führer oder als Lok-Kutscher, dann wüsste auch jeder wer und was gemeint ist. Wohl niemand aber würde den, der reklamiert, eine Lok werde von einem Führer geführt als Korinthenkacker bezeichnen. Die Schönferber-Diskussion nehme ich als kulturelle Bereicherung mit.
Wolfgang W.
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..mal was zum Inhalt….Vielen Dank an RD, dass ihr Euch der Sache annehmt. Zeigt es doch wie und was da hinter den Kulissen läuft, ohne das es ein klare Veröffentlichung gibt, obwohl die REWAG überwiegend “kommunal” ist.
Es zeigt zudem, wie ein Vorstand der nach außen (öffentlich) wenig präsent war, sich um so mehr um leistungslose Einkünfte im Handel bemüht. Auch Großkunden entgegenzukommen um Umsatz zu halten / sichern, ist erstmal nix was einem Vorwurf gerecht wird.
Die E.ON-Tochter Bayernwerk lehnt sich dabei wohl gemütlich zurück.
Wäre doch so schön, wenn die 18 Mio. eintreffen, von denen wir 6 Mio. € durchgereicht bekommen. “It’s not on us, but it’s fun”.
So oder so, verlorene Zeit für Regensburg samt Netzgebiet, wenn es um RESILIENZ der Energiemärkte geht. Ab Start der Dr. Briegel Ära, die von der SPD-OB ausgerichtet wurde, wars vorbei mit dem Aufbau in eigene Erneuerbare mit dann Jahrzehnten fixen Erzeugungspreisen.
Das Handeln an der Börse ist ja soviel lukrativer (machmal eben auch nicht – wie 7 oder 8 Mio. Verlust beim Strom- und Gasroulette aufzeigen sollen). In dieser Zeit wurde das €.ON Prinzip mehr und mehr kultiviert, das einem modernen Raubrittertum entlang der Stromleitungen gleicht. Kauf den sauberen Strom (in Bayern immerhin mehr als 70%) der Leuten billig über die EEX ein und verkauf in an den Nachbarn und Gewerbe für ein Vielfaches.
Schade, dass dabei sogar lokale Energie-Quellen ungenutzt bleiben, da Regensburg ja auch viele Pioniere der Solartechnik seit 1992 lokal aufweisen kann.
Strom lässt man lieber an der Leipziger EEX-Börse 2 -3,x Cent/kWh zwangsweise verramschen (weil Förderung ausgelaufen), anstelle den Betrieb dieser Energiequellen für paar Cent mehr, an sich selbst im eignen Stromabsatz (Bilanz) zu sichern.
War da nicht mal was, mit dem eigenen prunkvollem Darstellen, dass all die Haushalte fast nur Erneuerbaren Strom beziehen (woher?).
Auf dem Papier (internationale Zertifikate) mag das stimmen, mit einem Verständnis, sich in bürgernahe regionale Wirtschaftskreisläufe einzubringen, hat es wenig zu tun.
Fazit: Nun ist viel Zeit UND auch Geld verloren, die Energieversorgung der Region zeitgemäß zu verbessern und auch keine Besserung in Sicht. Und der ÖL-Preis klettert wieder mal ..weil Iran…weil Venezuela…weil….und mit ihm der gekoppelte Heiz-Gaspreis und Nahwärme-BHKW-Preis, um wieder mal viele Mio. € Kaufkraft aus der Region in ferne Länder mit bekannten internationalen Konzernen abzusaugen.
Der aktuelle zentrale Slogan der €.ON (auch für seine Töchter) lautet ja – selbst für den juristischen Laien korrekt. “It’s ON us”.