Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Stadtrat, Haftdauer & Co

Das Urteil gegen Joachim Wolbergs und die Folgen – juristisch betrachtet

Welche Folgen hat die Verurteilung von Joachim Wolbergs für den Regensburger Stadtrat. Was passiert, wenn er in Haft muss? Und warum durfte er nicht als Oberbürgermeister kandidieren. Eine juristische Betrachtung.

Von Anton Zwischenruf (Pseudonym)

WERBUNG

Joachim Wolbergs wurde bei der Kommunalwahl am 8. März in den Regensburger Stadtrat gewählt. Am 13. Mai verurteilte ihn das Landgericht München I wegen Vorteilsannahme in neun Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Bereits im Jahr 2021 war er rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Aktuell ist Joachim Wolbergs Fraktionsvorsitzender der Brücke, Mitglied der Regierungskoalition und Aufsichtsrat bei mehreren städtischen Tochtergesellschaften.

1. Warum durfte Joachim Wolbergs nicht als Oberbürgermeister kandidieren?

Für das Oberbürgermeisteramt „seiner“ Wählervereinigung Brücke kandidierte nicht Joachim Wolbergs, sondern Thomas Thurow.

Wolbergs durfte nicht mehr als Oberbürgermeister kandidieren, da er seit dem 4. November 2021 rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – wegen Bestechlichkeit verurteilt war.

Das Amt des Oberbürgermeisters ist ein Kommunales Wahlbeamtenrechtsverhältnis. Art. 39 Abs. 2 Nr. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLkrWG) verbietet die Kandidatur von Personen, die aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurden, weil sie strafrechtlich verurteilt wurden. Da Wolbergs zum Zeitpunkt des Urteils Oberbürgermeister war, trifft dies auf ihn zu. Diese im Jahr 2023 eingeführte Änderung hinderte Wolbergs daran, erneut als Oberbürgermeister zu kandidieren.

Vor 2023 durften Beamte, die durch ein Disziplinarverfahren aus dem Amt entfernt wurden (Art. 39 Abs. 2 Nr. 4 GLkrWG), nicht kandidieren, während solche, die wegen eines Strafurteils entfernt wurden, dies durften. Diese Fälle sollten gleich behandelt werden.

2. Warum darf Wolbergs weiter im Stadtrat bleiben?

Für den Stadtrat kandidieren und dieses Amt auch ausüben durfte und darf Wolbergs. Stadträte sind keine Kommunalen Wahlbeamten. Für die Wählbarkeit zum Stadtrat gibt es eigene Regeln, die in Art. 21 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) festgelegt sind.

Demnach ist nicht wählbar, wer „die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden“ oder das aktive Wahlrecht verloren hat oder wer wegen einer vorsätzlichen Tat am Wahltag in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung ist. Am Wahltag war Joachim Wolbergs noch nicht verurteilt, sondern erst am 13. Mai. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wolbergs hat durch dieses Urteil auch nicht „die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden“ verloren, sodass er weiterhin Stadtrat bleiben darf.

Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 StGB, der diese Rechtsfolge regelt, liegen nicht vor. Dies würde eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (§ 12 Abs. 1 StGB: Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr) voraussetzen. Bei der Vorteilsannahme handelt es sich jedoch nicht um ein Verbrechen, sondern ein Vergehen, da es auch nur mit Geldstrafe oder niedrigen Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

3. Wann würde Wolbergs sein Stadtratsmandat verlieren?

Das GLkrWG kennt jedoch auch Vorschriften zum späteren Verlust des Stadtratsmandats. Ein Stadtrat verliert sein Amt, wenn er die Wählbarkeit verliert (Art. 48 Abs. 1 GLkrWG).

Wie bereits dargestellt, verliert die Wählbarkeit, wer sich wegen einer vorsätzlichen Tat in Strafhaft befindet. Bei der Vorteilsannahme liegt eine solche Tat vor. Joachim Wolbergs verlöre also mit Haftantritt sein Stadtratsmandat (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 2 Nr. 3 GLkrWG). Dann rückt der nächste auf der Liste (Peter Ben) nach, sodass die Brücke weiterhin vier Stadträte stellt.

Wichtig zu wissen: Wolbergs scheidet damit aus dem Stadtrat aus und bleibt dies auch bis zum Ablauf der Wahlperiode im Jahr 2032. Dann allerdings darf er wieder antreten.

Entscheidend ist also nicht, dass Wolbergs verurteilt wurde, sondern wann und ob er in Strafhaft muss. Damit dies passieren kann, muss das Urteil erst rechtskräftig werden.

4. Was ist mit der Revision?

Aktuell läuft aber noch die Revision. Zuständig ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Wenn der BGH das Urteil nicht beanstandet, wird es rechtskräftig.

Dabei findet keine Beweisaufnahme statt. Der BGH prüft das Urteil auf sogenannte Rechtsfehler. Wenig erfolgversprechend ist eine Revision, die sich allein auf ein angeblich zu hohes Strafmaß stützt. Hier erkennt der BGH einen Spielraum der Vorinstanz an, da es die eine „richtige Strafe“ nicht geben kann.

Der BGH prüft jedoch, ob die im Urteil angegebenen Gründe für diese Strafe zulässig sind. So darf das Gericht bei einer Vorteilsannahme etwa das normale Ausmaß der „Erschütterung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Lauterkeit der Verwaltung“ nicht strafschärfend berücksichtigen, da dies bei jeder Vorteilsannahme der Fall ist.

Nach der Revision gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Eine eventuell zu erwartende Verfassungsbeschwerde ändert daran nichts. Die Staatsanwaltschaft lädt Wolbergs dann zum Haftantritt.

5. Was passiert, wenn Wolbergs in Haft muss?

In Bayern ist im Vollstreckungsplan festgelegt, welche Strafen wo zu verbüßen sind. Dies richtet sich neben dem Geschlecht danach, ob der Verurteilte zum ersten Mal in Strafhaft ist, wie lange die Strafe ist und nach dem verurteilenden Gericht.

Demnach wäre für den Erstvollzug bei Männern bei einer Freiheitsstrafe des Landgerichts München I zwischen neun Monaten und sechs Jahren die JVA Landsberg zuständig. Bei Wolbergs besteht die Besonderheit, dass das Urteil nur deswegen in München gefallen ist, weil der BGH das Verfahren dorthin verwiesen hatte. Würde man daher insoweit vom Plan abweichen und davon ausgehen, dass das Urteil aus Regensburg ist, wäre die JVA St. Georgen-Bayreuth zuständig.

In den Vollzugsanstalten St. Georgen-Bayreuth und Landsberg am Lech gibt es Abteilungen des offenen Vollzugs. Offener Vollzug bedeutet, dass die Gefangenen sich innerhalb der Anstalt offener und freier bewegen können, beinhaltet aber nicht das Verlassen der Anstalt.

Nach Art. 12 Abs. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) sollen Gefangene dort untergebracht werden, wenn sie den besonderen Anforderungen genügen und nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug dort entziehen oder Straftaten begehen werden.

Da jedoch der Regelfall der geschlossene Vollzug ist, wird in Bayern zunächst ein Strafantritt im geschlossenen Vollzug durchgeführt und dann wird in der Regel innerhalb von vier Wochen von der JVA geprüft und entschieden, ob eine Verlegung in den offenen Vollzug erfolgen kann.

Im offenen Vollzug besteht zudem die Möglichkeit von Freigang, etwa um einer Arbeit außerhalb der Anstalt nachzugehen (Art. 13 BayStVollzG). Nach sechs Monaten besteht die Möglichkeit von Hafturlaub (Art. 14 BayStVollzG).

6. Wie lange muss Wolbergs in Haft bleiben?

Wie lange Joachim Wolbergs in Haft bleiben muss, entscheidet die Strafvollstreckungskammer am Ort der JVA. Nach § 57 Abs. 1 StGB wird ein Verurteilter nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe entlassen, wenn er einwilligt und dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

Das restliche Drittel der Strafe wird dann zur Bewährung ausgesetzt. Diese Voraussetzungen werden bei einem Erstverbüßer wie Joachim Wolbergs regelmäßig angenommen.

Demnach könnte Joachim Wolbergs nach 20 Monaten von 30 Monaten zur Bewährung entlassen werden. Von den 20 Monaten sind jedoch weitere vier Monate in Abzug zu bringen. Das Gericht hat diese vier Monate wegen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als vollstreckt angesehen.

Damit könnte Wolbergs bereits nach 16 Monaten zur Bewährung entlassen werden.

Der best case für Wolbergs wäre eine Entlassung nach der Hälfte der Strafe, also nach elf Monaten. Dies kann nach § 57 Abs. 2 StGB erfolgen, wenn die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen.

Ob dies der Fall sein wird, lässt sich nicht absehen. Es ist auch denkbar, dass die Entlassung zur Bewährung zwischen diesen beiden Zeitpunkten stattfindet.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:

Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (38)

  • Einsam

    |

    Sorry, aber mit einem Anonymus eine juristische Betrachtung mit aneinandergefügten Paragraphen zu veröffentlichen, ist nicht Ihr Stil
    War das Pseudonym die KI???
    Ich wiederhole meinen Kommentar vom vorherigen Beitrag:
    jeder Stadtrat muss einen Diensteid auf das Grundgesetz und die Verfassung leisten.
    wenn ein Stadtrat kein Vertrauen in den Rechtsstaat hat……?
    Wie geht’s dann weiter?
    Diese Frage stellt sich mir.

    40
    30
  • Rudi Ratlos

    |

    Wie kommt das Gericht auf 9 Fälle von Vorteilsannahme?

    Bei mir sind „private Spender“ 475.000 / 9.900 = 48 und Wochendhaus und Dienstwohnung Mälze +2 = 50 Fälle!
    Selbst wenn alle über die Jahre 2x gespendet hätten waren
    es trotzdem 48 Fälle!
    Wer kann das bitte erklären?

    13
    15
  • Regensburger

    |

    Man fragt sich in der Tat, warum so triviale juristische Ausführungen hinter Anonymus versteckt werden müssen. Ich hätte da noch ein paar weitere Fragen, die RD vielleicht auch endlich fachkundig beantworten könnte:
    1. Warum dürfen befangene Richter in München über Wolli zu Gericht sitzen?
    2. Warum durfte (angeblich) der SPD-Kassier Interna gegen Wolli verwenden und an die Öffentlichkeit tragen? Hat er damit nicht gegen seine eigenen Pflichten verstoßen?
    3. Welche Juristen wurden seit dem Start dieser Affäre befördert und warum?
    Es ist schade, dass, sich Christian Eckl, seit er bei der Mittelbayerischen ist, auch nicht mehr um solche Dinge kümmert. Er war mit dem Wochenblatt der Einzige, der zumindest versucht hat, hinter die Kulissen dieses SPD-Justiz-Komplotts zu schauen.

    15
    73
  • Lutherer

    |

    @regensburger: hier ist die Antwort auf alle Fragen nicht 42 sondern schlicht: weil die Satzung der SPD und die der Brücke keine Gesetzes- oder Verfassungsqualität haben.

    12
    4
  • Bepp

    |

    @Regensburger Meinst Du den Christian “Ich schwör Dir jeden Meineid” Eckl? :D

    https://www.regensburg-digital.de/jeden-meineid-schwoeren/09032017/

    “Nach Informationen, die unserer Redaktion vorliegen, hatte Wolbergs Eckl in diesem Gespräch offenbar aufgefordert, die Stadtbau-Unterlagen, die er ihm im Zuge des Streits um die W.-Personalie zugespielt hatte, zu vernichten. Der Redaktionsleiter des Wochenblatts hatte dem Oberbürgermeister demnach zuvor zugesichert, für ihn „jeden Meineid zu schwören“.”

    33
    4
  • Regensburger

    |

    A geh, Regensburger!
    Nehmen’s doch a Geld in die Hand und beauftragen Sie doch einen RA, der Ihnen das erklärt, bvevor Sie hier so Sch…hausfragen stellen.

    Unglaublich diese Jünger…, so fromm waren ja nicht mal die 12 Aposteln…

    29
    7
  • Günther Herzig

    |

    @Regensburger
    22. Mai 2026 um 15:59 | #
    Ich will versuchen Ihre Fragen zu beantworten.
    Zu 1)
    Die Feststellung der Befangenheit setzt das Befangenheitsgesuch einer der beteiligten Personen oder Prozessparteien (im Zivilprozess) voraus. Gab es keinen Antrag, kann es auch nicht sozusagen von Amts wegen eine Entscheidung über Befangenheit gegeben haben. Gab es einen Antrag, muss er verbeschieden worden sein. Ist der, den Sie meinen auf Grund einer Entscheidung nicht ausgeschieden, konnte er nicht als befangen gelten.
    Zu 2)
    Ich bezweifle, dass es Interna gab, die nicht hätten öffentlich werden dürfen. Der SPD-Kassier hatte selbstverständlich eigene Pflichten, die er nicht verletzen durfte. Ob er sie persönlich in die Öffentlichkeit getragen hat oder ob Parteimitglieder, die JW beistehen wollten die Öffentlichkeit suchten, weiß ich nicht. Der Kassenprüfer hatte einen Auftrag, den er erfüllte. Hätte er das nicht getan, hätte er sich selbst Vorwürfen, vielleicht sogar strafrechtlich relevanten, ausgesetzt.
    Zu 3)
    Diese Frage ist nicht von Bedeutung, noch dazu bei so erheblich langer Verfahrensdauer. Zielen Sie darauf ab, dass Ermittler dafür belohnt wurden gegen Wolbergs ermittelt und die Grundlage für eine Anklage geschaffen zu haben, geht das zu weit.
    Wir sollten froh sein über eine funktionierende Justiz. Es sind immer Menschen, die handeln. Menschen können Fehler machen. Wäre es anders bräuchte es keine Instanzen, wie den BGH.

    52
    6
  • nixda

    |

    pure verzweiflung scheints.
    warum so ein bohei über ein recht mildes urteil?
    wenns eine andere person gewesen wäre, wärs genauso ausgefallen.
    ständig verschwörungserzählungen. es nervt.

    34
    9
  • BöserAnwaltausdemSüden

    |

    Ich habe schon schlechtere Analysen gelesen. Drei Anmerkungen: Der Haftort orientiert sich am letzten Wohnsitz des Deliquenten, hier im Bezirk des Amtsgerichts Regensburg. Da JW erstmals in Strafhaft geht, ist tatsächlich die JVA Bayreuth St.Georgen zuständig. Allerdings kann ggfs. davon abgewichen werden, wenn es dafür zwingende Gründe gibt, bei einem laufenden Fernstudium beispielsweise wäre die JVA Würzburg zuständig… In Bayern ist die 2/3 Entlassung der Normalfall, öfters auch durchaus die 3/4 Entlassung. Die Voraussetzungen einer Entlassung zur Halbstrafe sehe ich bei JW derzeit nicht, dazu würde nämlich unter anderem auch Schuldeinsicht und Wiedergutmachung gehören und ob JW der Musterhäftling wird, darf bei seiner Sturheit durchaus bezweifelt werden… Die Revision betrifft auch das Strafverfahren als solches, gerade im Fall von JW spielen strafprozessuale Fragen aus der Ferne betrachtet eine erhebliche Rolle, insbesondere wenn dem Angeklagten unberechtigterweise Beweisanträge zurückgewiesen wurden oder eine Richterin als vorbefasste Richterin nicht hätte teilnehmen dürfen. Eine gute Revisionsschrift gegen ein Strafurteil zu verfassen ist juristisches Turnen am Hochreck, die Erfolgsquote liegt im Schnitt unter 10%. Und der erste Strafsenat ist zwar nicht mehr der Olli-Kahn-Senat („hält jedes Urteil“), aber die aktuelle Besetzung ist bis auf zwei Richter aus der bayerischen Justiz stammend und ist bei der Gesetzesauslegung eher konservativ und sehr strikt unterwegs. Diese Revision könnte der sprichwörtliche Ritt über den Bodensee werden.

    31
    4
  • Mr. B.

    |

    Zu Regensburger
    22. Mai 2026 um 15:59 | #
    Selten so komische Fragen gelesen.

    21
    4
  • Schwarzmeertanker

    |

    Vielen Dank für die juristischen Ausführungen. Das beantwortet mir alle rechtlichen Fragen zu den weiteren rechtlichen Folgen für Wolbergs. Das hat mich schon lange interessiert, aber es wäre für mich aufwändig gewesen die genauen Informationen so zu ermitteln. Ich hätte dann auch nicht sicher sein können, ob diese vollständig und korrekt gewesen wären und zu diesen rechtlichen Abschätzungen wäre ich selbst nicht fähig gewesen.
    Danke für diese aus meiner Sicht neutralen und sachlichen Einordnung.
    @Einsam:
    Das Pseudonym ist für den Autor hier sehr wichtig. Hier hat wahrscheinlich eine Person, die freier Anwalt oder verbeamter Jurist aus der öffentlichen Verwaltung ist, die dafür öffentlich nicht angegriffen werden möchte, versucht eine juristisch neutrale Einordnung vorzunehmen. Da der Fall politisch so polarisiert, wäre er öffentlich an den Pranger gestellt worden, egal was er geschrieben hätte. Er würde doch weder der einen noch der anderen Seite passen. Eine fachlich qualfizierte Person mit Beamtenstatus, z. B. Jurist aus dem Justizvollzug oder gar sogar ein Staatsanwalt oder Richter, wäre dann öffentlich zum Abschuss freigegeben. Auch andere Strafverteidiger äußern sich zu dieser Thematik aufgrund dieser politischen Polarisierung dieses Falls nicht öffentlich.
    Die Person wollte einfach nur juristisch das einordnen, ohne dafür berufliche Nachteile erleiden zu müssen. Was in jeder anderen Strafsache kein Problem gewesen wäre.
    Danke für den Mut dieser Person und den journalistischen Schutz durch regensburg-digital.

    60
    4
  • Mr. B.

    |

    Zu Schwarzmeertanker
    23. Mai 2026 um 06:57 | #

    Sehr guter Kommentar.

    13
    5
  • BöserAnwaltausdemSüden

    |

    @Rudi Ratlos: Der Tatbegriff im Strafrecht darf nicht mit der Handlung als solcher verwechselt werden. Beispiel: Wenn ich dreimal direkt hintereinander auf eine Person schiesse, ist das ein(!) Mordversuch. Ist ein Handlungsstrang abgeschlossen, ist die Tat beendet. Im Fall von JW sind nicht die einzelnen Spenden als solche die Taten, sondern die dahinter liegende Koordination der jeweiligen „Spendenwelle“ durch die Baulöwen der Handlungsstrang, deswegen nur neun Taten. Das in aller Kürze und ohne Anspruch auf fachlichen Tiefgang, andere können dies gerne noch vertiefen bzw. verbessern…

    27
    1
  • Bepp

    |

    Was mir ein wenig fehlt ist die Folge der Haft auf seine Pensionsansprüche. Ich denke, die sind weg.

    7
    5
  • Günther Herzig

    |

    @BöserAnwaltausdemSüden
    22. Mai 2026 um 21:12 | #
    Ich sehe keinen bösen Anwalt. Wo im Süden, wir sind doch schon der Süden, wenn wir vom Norden aus betrachtet werden?
    Ihr Beitrag stellt für viele die Beantwortung offener Fragen dar.

    16
    5
  • Schwarzmeertanker

    |

    @Bepp:
    Die Pensionsansprüche waren schon nach der Verurteilung auf ein Jahr wegen Bestechlichkeit weg. Hier “endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils” (§24 Abs. 1 BeamtenStG), in diesem Fall mit der Bestätigung des Urteils nach der gescheiterten Revision beim BGH. Bei einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit ist bereits eine Verurteilung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ausreichend für die Entlassung als Beamter, ab einem Jahr Freiheitsstrafe ist es egal wegen welchen Vergehens, allerdings wird Vorsatz vorausgesetzt. Vorteilsannahme und Bestechlichkeit sind Vergehen, die Vorsatz voraussetzen. Und falls man einen auf naiv macht, ist bedingter Vorsatz auch schon ausreichend.
    Die Juristen im Forum mögen mich bitte korrigieren, falls ich hier falsch liege.

    19
    2
  • Schwarzmeertanker

    |

    @Einsam:
    Ein Nachtrag zum Thema KI: Fragen Sie aktuell bloß keine KI, wo etwas in welchem Gesetz steht oder wie etwas rechtlich geregelt ist. Und wenn Sie es tun, sehen Sie bitte an den entsprechenden Stellen im Gesetzestext nach. ChatGPT, Gemini und Grok phantasieren gerne irgendwelche Fundstellen in Gesetzen, die entweder die falsche Stelle im Gesetz angeben oder Phantasievorschriften zitieren, die so nicht existieren. Ich habe selbst schon erlebt, dass die KI schon Gesetzesnamen phantasiert hat.

    14
    2
  • Florian

    |

    Vielen Dank für die, wie ich finde, großartige Einordnung der Sachverhalte. Für mich als Laien verständlich aufbereitet, das lässt einige Dinge klarer sehen und verstehen. Auch an die vorherigen Kommentatoren, welche noch Präzisierungen vorgenommen haben. In diesem Fall geht das Rechtsempfinden und die Rechtssprechung bei einigen doch ziemlich auseinander. Ich hoffe, die Zeit gestaltet einige Dinge versöhnlicher und vielleicht kann auch Herr Wollbergs mit genügend Abstand und nach Abschluss des Verfahrens einige Dinge reflektieren und vielleicht auch unter einem anderen Licht sehen.

    14
    6
  • Thilo B.

    |

    In Punkt 3 und 6 sind 3 Aussagen faktisch falsch. Und deep jure erkennt 54% des Textes als KI erzeugt. Mr. Aigner: Das war nix

    18
    11
  • Schwarzmeertanker

    |

    @Thilo B.:
    Bitte bennenen Sie konkret die drei nach Ihrer Meinung als falsch identifizierten Aussagen.
    Was ist deep jure? Falls das ein frei verfügbares Programm ist, verlinken Sie das bitte. Ich möchte gerne dazulernen.
    Wie sind diese 54 Prozent statistisch konkret einzuordnen? Hier hätte ich gerne auch die Aussagen von deep jure dazu.
    Bitte bereichern Sie Ihren Kommentar um diese Informationen, damit dieser sowohl für Herrn Aigner für potentielle Korrekturen genutzt werden kann, als auch hier im Formum vernünftig diskutiert und nicht als unbegründetes, negatives Pauschalurteil abgetan werden kann.

    19
    16
  • Stefan Aigner

    |

    Hier werden keine Texte mit KI erstellt. Das Tool „deep jure“ ist mir nicht bekannt. „Faktisch falsch“ bedürfte eines Belegs.

    25
    16
  • xy

    |

    Der https://www.grammarly.com – KI-Detektor erkennt 0 %-KI-Wahrscheinlichkeit und findet zu 100 % keine KI-Textmuster. Das spricht zu 100 % für Aigner.

    11
    16
  • xy

    |

    Richtig ist, dass die Pensionsansprüche wohl „weg sind“ (s. o.). Dafür bekommt Wolbergs aber per Nachversicherung Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung, bezieht also keine Pension, aber Rente.

    9
    15
  • Thilo B.

    |

    Mr. Aigner/T.
    “Entscheidend ist also nicht, dass Wolbergs verurteilt wurde, sondern wann und ob er in Strafhaft muss. Damit dies passieren kann, muss das Urteil erst rechtskräftig werden.”

    Dies ist faktisch falsch und entspricht nicht der deutschen Gesetzgebung, sondern der eher konsensorientierten schweizer Gesetzgebung.

    Nur als ein Beispiel. Weiter Unterstützung liefert https://www.jure.ai
    Allgemein verfügbar aber mit login und Waitlist

    15
    11
  • Justizia

    |

    Strafzahlungen der SPD wegen der Tretzel Spenden
    Schadensansprüche der SPD gegen Wolbergs

    Wie schauts damit aus?

    27
    11
  • Stefan Aigner

    |

    Thilo B.

    Wolbergs muss erst in Haft, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
    Er muss den Stadtrat erst verlassen, wenn er in Haft ist.

    Das bedeutet die obige Passage genau so ist es.

    21
    14
  • Manfred Martin

    |

    Wohlbergs war 6 Jahre 3. Bürgermeister und 6 Jahr Oberbürgermeister! Hauptsächlich hat er in dieser Zeit sehr gut für Regensburg gearbeitet und auch erfolgreich.
    Ich möchte nicht wissen, wieviel CSU & Freie Wähler Politiker sich Schmiergelder oder Spenden in die Kassen aber auch in die privaten Geldbeutel erhalten, erhalten haben oder erhalten werde.
    Wohlbergs war leider noch so klug oder korrupt und hat sich leider erwischen lassen.
    Zudem wäre zu fragen, wieviel Richter und Staatsanwälte Mitglied der CSU oder Freie Wähler sind‼️

    11
    62
  • Karl Straube

    |

    Mancher Phantasieproduktion – z.B. @Justizia – dazu, was man bisher vergessen hat, dem JW aufs Sündenkonto zu belasten, ist beeindruckend. Ich habe gehört, rr hat bei den Verhandlungen auch mehrfach die Parkuhr überzogen und kein Hahn kräht danach.

    9
    30
  • Brimborius

    |

    Sehr geehrter Herr Wohlbergs,
    da Sie mitgeteilt haben, Artikel und Kommentare in diesem Forum regelmäßig zu lesen, mag ich mich direkt und öffentlich an Sie wenden.
    Wie so viele habe auch ich Sie einst gewählt, war begeistert und hoffnungsvoll, dass es Ihnen gelingt, unsere Stadt endlich in die Jetztzeit zu bewegen, den Muff loszuwerden und aus unserem wunderbaren Regensburg eine moderne alte Stadt zu machen.
    Dann kam alles anders. Auf die juristischen Betrachtungen mag ich nicht eingehen, da kenne ich mich nicht aus. Stattdessen mag ich meine eigenen Werte zum Maßstab nehmen. Dazu gehören Aufrichtigkeit und Transparenz. Allein die Stückelung von Spenden unter die Nachweisgrenze ist meinem Empfinden nach ein absolutes Tabu. Wäre das vorher bekannt gewesen, ich hätte Sie damals auf keinen Fall gewählt!
    Das jüngste Urteil hat in seiner Härte auch mich überrascht und betroffen gemacht. Dass Sie sich trotz des Urteils und der sehr wahrscheinlich anstehenden Haftstrafe nun in diverse Aufsichtsratsposten haben wählen lassen, empört mich. Sehr! Damit verpufft meine verbliebene Empathie vollständig.
    Sie haben „kein Vertrauen mehr in diesen Staat“ und offenkundig handeln Sie jetzt so, auch das Vertrauen von uns Bürgern in diesen Staat zu unterminieren. Das ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel.
    Möglicherweise sind Sie so in Ihrer eigenen Wahrnehmungswelt verfangen, dass Ihnen jegliches Gespür für „Anstand“ gerade abhandengekommen ist. Das kann man vielleicht noch halbwegs nachvollziehen. Dass Ihnen Ihre Fürstreiter aus der Brücke kein Korrektiv sind, ist dagegen absolut unverständlich.
    Mit dem Antritt der Aufsichtsratsposten richten Sie aktiv Schaden am Vertrauen in unsere Stadtpolitik an. Selbst wenn Sie tatsächlich ein „Justizopfer “wären, steht es Ihnen in keiner Weise zu, die Arbeit der neuen Koalition und das Vertrauen von uns Bürgern zu diskreditieren.
    Einst hatten Sie angekündigt, sollten Sie rechtskräftig verurteilt werden, Regensburg dauerhaft zu verlassen. Ich bin so empört, dass ich Sie dazu ausdrücklich ermuntern möchte.
    Dennoch wünsche ich Ihnen ganz aufrichtig Kraft für innere Einkehr, Reflexion und Einsicht und nicht zuletzt Demut während Ihrer Haft.
    Machen Sie´s besser.

    74
    8
  • BöserAnwaltausdemSüden

    |

    @ Günter Herzig
    Mein gewählter Name spiegelt meine Liebe zu Ironie, Sarkasmus und den berufsbedingten Zynismus sowie notwendigen schwarzen Humor wieder. Süden kann Süddeutschland aber auch Südlich des Alpenkamms meinen… ich habe in Regensburg viele Jahre gelebt und bin mit den Verhältnisse sehr gut vertraut, manchmal halt auch zu gut… Ihnen eine gute neue Woche…

    10
    11
  • Daniela

    |

    @Brimborius
    25. Mai 2026 um 18:17 | #

    Ich schließe mich Ihren Kommentar vollständig an.

    Ich bin mittlerweile sogar soweit, dass ich J.Wollbergs die Haftstrafe ‘wünsche ‘.
    Begründung hierzu: Dadurch kann es dem Regensburger Stadtrat gelingen, sich völlig neu, ohne die Altlast J. Wollbergs aufstellen und die Aufsichtsratsposten neu besetzen. Die Vergangenheit kann zur Ruhe kommen und für die anderen Stadträte und Stadträtinnen kann es in eine vorerst unbelastete Zusammenarbeit gehen.

    Sorry, Joachim Wolbergs, Sie gehören nicht mehr in den Regensburger Stadtrat, geschweige auf irgendeinen Aufsichtsratsposten, Sie sind ein Makel in diesem Stadtrat mit Ihrer politischen Vergangenheit. Wie sollen BürgerInnen Vertrauen in diesen Stadtrat finden, wenn Sie da, bei Ihrer Vorgeschichte, verbleiben?

    41
    7
  • Roswita

    |

    @Daniela
    Es geht aufwärts im neugewählten Stadtrat. Sonnensegel auf Spielplätzen soll beschlossen werden (MZ). Bingo.

    3
    6
  • Martin

    |

    Ein wenig off-topic:
    Hat der SPD Ortsverband die Spenden eigentlich behalten?

    Ich weiß noch nicht mal, ob ich das gut oder schlecht fände, aber habe dazu keine Quelle gefunden.

    11
    4
  • Günther Herzig

    |

    @BöserAnwaltausdemSüden
    26. Mai 2026 um 09:45 | #
    Lieber Kollege, obwohl ich das garnicht mehr sagen darf, weil ich auf meine Zulassung zum 31.12.2024 verzichtet habe, immerhin nach 50 1/2 Jahren. “… meine Liebe zu Ironie, Sarkasmus und den berufsbedingten Zynismus sowie notwendigen schwarzen Humor”, eine Formulierung. die auch meine sein könnte. Trotzdem schulden Sie mir etwas. das “h” in meinem Vornamen.:) Nix für unguat! Aber wo Ihr “Süden” ist, weiß ich immer noch nicht. Vielleicht melden Sie sich ja mal bei mir für ein “Privatissimum”.

    8
    9
  • Bertl

    |

    Was mich – neben der sturen und selbstverliebten Art von JW – am meisten abstösst, ist das Verhalten der Rathauskoalition, mit deren Hilfe dieser Mann Aufsichtsratsmandate bekommen hat, obwohl ihm verschiedene Delikte nachgewiesen wurden.
    Mein Fazit: alles eine Suppe.
    Was soll man von solchen Politikern halten und wie wirkt das auf unsere Kinder und Jugendlichen?

    33
    7
  • Manfred Martin

    |

    Daniela
    26. Mai 2026 um 10:14
    Solange die AfD und andere rechtsextreme Gruppen in den Parlamenten sitzen und damit unsere Demokratie und Grundgesetz und Landesverfassungen gefährden habt ich kein Vertrauen mehr in unsere Politik und vor allem der Polizei, Justiz und die Verfassungsgerichte!
    Die dringendste Aufgabe wäre, diese rechtsextremen Gruppen zu verbieten und sie mit deren verbrecherischen Gedankengut für immer auf den Müllhalden der Demokratie zu vernichten!
    In der Politik ist Schmiergeld (Spenden?) schon sehr lange ganz normal!
    Wir haben in Bayern eine Molkerei, die noch dazu mit dem Bayerischen Staatswappen Werbung treibt, deren Besitzer der AfD viele Millionen Schmiergeld zuschiebt und seine Steuern in der Schweiz zahlt.
    Die Deutsche Bürger sind aber so verblödet, dass sie immer noch Müller Milch und Weihenstephaner und andere Marke aus diesem Haus kaufen!
    Diese Geschäftsmann schädigt mit seinem Tun unser Land und unsere Wirtschaft sicher mehr als der ehemalige Oberbürgermeister!

    6
    17
  • Daniela

    |

    @ Roswita
    26. Mai 2026 um 13:02 | #

    Was soll ich sagen, ich halte Sonnenschutz auf Spielplätzen für Regensburgs Kinder für absolut sinnvoll. Wir erwarten immer wärmere Sommer. Es ist ein Anfang.
    Wenn künftige Ideen auch so sinnvoll werden, kann es nur aufwärts gehen.

    11
    7
  • Daniela

    |

    @ Manfred Martin
    26. Mai 2026 um 17:04 | #

    Wollen Sie ernsthaft eine Bananenrepublik? Ich denke, wenn man anfängt ” Schmiergelder ” in der Politik als normal zu erachten, beginnt man die Demokratie und Ihre Grundpfeiler zu sabotieren.

    Ansonsten bleibt fest zu halten, wäre es erfolgversprechend möglich ein Parteiverbot für die AfD zu erreichen, gäbe es sicherlich einige Parteien, die sich sofort darauf stürzen würden und alles Mögliche anstrengen würden. Aber so einfach ist es nicht, es nur zu fordern wird hier nicht reichen.
    Auch, wenn Ihnen meine Antwort nicht gefallen wird.
    Im Moment scheint es keine ausreichende Grundlage für ein AfD Verbot zu geben, also bleibt die AfD eine demokratisch wählbare Partei. Und solange BürgerInnen die AfD wählen, wird sie in den Parlamenten sitzen.

    Also bleibt nur grundsolide Politik zu machen, um die AfD Wähler zurück zu holen.

    13
    4

Kommentare sind deaktiviert

drin