„Ein Strafmaß, das mein Leben quasi beendet.“ Wolbergs und Witting hoffen nach Verurteilung zu Haftstrafe auf den BGH
Die Revision ist eingereicht. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs will Joachim Wolbergs im Stadtrat bleiben. Wird die Revision verworfen, bleiben sechs Wochen bis zum Haftantritt.

„Im Schockzustand.“ Joachim Wolbergs (re.) mit seinem Verteidiger Peter Witting. Foto: as
Das Wichtigste – zumindest für die Regensburger Stadtpolitik – sagt Joachim Wolbergs ganz zum Schluss. Trotz seiner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft bleibt der 55-Jährige im Stadtrat. „Ich wurde gewählt. Sehr deutlich. Ich werde dieses Mandat behalten, bis ich ins Gefängnis gehe.“
Bei seiner Partei, der Brücke, gebe es niemanden, der das „auch nur im Ansatz“ anders sehe. Ob und wie lange das so bleibt, entscheidet am Ende der Bundesgerichtshof. Die Revision hat Strafverteidiger Peter Witting noch am Tag des Urteils eingelegt.
Urteil „einfach skandalös“
Pressekonferenz im Altstadthotel Arch. Eine Woche nach dem Richterspruch äußern sich Wolbergs und sein Anwalt zur Entscheidung des Landgerichts München I. Witting, der Wolbergs seit fast zehn Jahren begleitet, lässt daran kein gutes Haar. Das Urteil sei „einfach skandalös“.
Ja, Wolbergs habe als Politiker hohe Spenden entgegengenommen von Bauträgern – 475.000 Euro allein von Volker Tretzel. Und man könne ihm „alles Mögliche andichten“.
Aber: Wolbergs habe sich nicht bereichert. Die Verurteilung wegen der Bauleitung bei Renovierungsarbeit in Wochenendhäuschen und Pächterwohnung sei „konstruiert“. Abseits davon: Keine vergünstigte Wohnung gekauft, keine teure Geburtstagsfeier bezahlt bekommen, keine Urlaubsreise. Er habe Spenden eingesammelt für ein Wahlkampf von 50 SPD-Kandidaten. Schon dieser Vergleich zeige, so Witting: Die Haftstrafe stehe „außerhalb von jedem vernünftigen Verhältnis“.
„Gericht hat Suche nach der Wahrheit gar nicht begonnen.“
Die Suche nach der Wahrheit habe das Gericht gar nicht erst begonnen.
Es sei nur darum gegangen, das Geständnis des Bauträgers Tretzel zu bestätigen: Er habe gespendet, um sich das Wohlwollen des Oberbürgermeisters zu sichern – mit dessen Wissen.
Dieses Programm sei „abgespult“ worden, sagt Witting. „Nur dazu war die Beweisaufnahme da.“ Danach habe man die Verteidigung unter Druck gesetzt, es müsse nun schnell gehen, viele Beweisanträge abgelehnt.
Wie lange dauert die Revision?
Wie geht es nun weiter?
Nach Eingang der Revision hat das Landgericht München I neun Wochen Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Binnen eines Monats muss Witting dann die Revision begründen.
Anschließend sind Staatsanwaltschaft und Generalbundesanwalt am Zug. Der Generalbundesanwalt leitet die Revision mit einer Empfehlung an den BGH weiter, den 1. Strafsenat in Karlsruhe – in aller Regel mit dem Votum, sie „als unbegründet zu verwerfen“.
Dort dauert es erfahrungsgemäß sechs Monate bis zur Entscheidung. Zum einen geht es um die Frage einer schuldangemessenen Strafe – Haft oder nicht.
Eine Richterin im Fokus
Zum anderen um die berichterstattende Richterin im Prozess.
Sie war bereits Berichterstatterin im Verfahren gegen Volker Tretzel, der wegen Vorteilsgewährung verurteilt wurde. Dort gab es drei denkbare Einordnungen:
– anbieten eines Vorteils,
– versprechen eines Vorteils,
– gewähren eines Vorteils.
Tretzel wurde in der Urteilsbegründung ausdrücklich wegen Gewährens verurteilt. Das impliziert: Wolbergs habe den Vorteil auch angenommen.
„Revisionen haben nur geringe Erfolgsaussichten.“
Die Richterin, die in beiden Verfahren mitwirkte, sei dadurch voreingenommen gewesen. Diese „Vorbefassung“ mit demselben Fall führt in Deutschland nur selten zur Unzulässigkeit eines Verfahrens oder zur erfolgreichen Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit.
Entsprechende Anträge von Witting lehnte die Kammer in München ab. Hier müsse sich der BGH positionieren, fordert – oder besser: hofft – Witting. Zugleich räumt er ein: „Revisionen der Verteidigung haben vor dem BGH nur geringe Erfolgsaussichten.“
Verwirft der Bundesgerichtshof die Revision, „haben wir nur noch die Option, Herrn Wolbergs in Haft zu begleiten.“ Sechs Wochen nach einer solchen Entscheidung folgt die Aufforderung zum Haftantritt.
„Es gibt einen Zeitpunkt X, da schützt dich dieser Staat nicht mehr.“
Der Ex-Oberbürgermeister selbst sagt am Mittwoch wenig. Er befinde sich nach wie vor in einem „Schockzustand“, sagt Wolbergs. „Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Rechtsstaat. Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Staat.“
Eigentlich müsse der Staat alle und jeden schützen. „Aber es gibt einen Zeitpunkt X, da schützt dich dieser Staat nicht mehr.“
Das Urteil in München habe von vornherein festgestanden, ist Wolbergs überzeugt. Man wolle an ihm „ein Exempel statuieren“. Er werde aber auch im Angesicht einer Haftstrafe „nichts zugeben, was nicht der Wahrheit entspricht“.
Dafür habe er nun ein Strafmaß bekommen, das – sollte es vollzogen werden – „mein Leben quasi beendet“.



Realist
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Eine Frage an die Juristen hier bei RD:
Ist es eigentlich normal das dieser Stephan Necknig im Landgericht München Urteile sprechen darf, wenn er vorher anscheinend beim gleichen Gericht lange als Staatsanwalt tätig war. So ein Richter wird sich doch eventl. nicht gegen die Leute aus seiner früheren Tätigkeit vorgehen oder diese kritisieren. Ist zumindest für mich komisch, dass das Urteil genau so gesprochen wurde wie die Staatsanwaltschaft es gefordert hat. Ein Schelm ist der da böses denkt…
Darf es wirklich sein, dass ein Richter im gleichen Gericht (unabhängig von der Kammer) tätig sein kann, wo er früher Staatsanwalt war….Für mich nicht ganz nachvollziehbar, weil man ja seine Ex-Kollegen eventl. nicht bloßstellen will. Eine fundierte Antwort wäre super.
Ansonsten: Egal was hier alle denken und schreiben. Ich finde die Strafe einfach nicht angemessen. Bewährung von mir aus ok., aber Haft ist nicht nachvollziehbar…aber vielleicht s.o. …
KW
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Spätestens nach diesem Auftritt muss man sich fragen, wer schlechter beraten war:
RA Witting mit der Annahme dieses Mandats oder Wolbergs mit dem Beauftragen von Witting.
Achja, und von StadträtInnen die keinerlei Vertrauen in unseren Staat haben, fühle ich mich nicht vertreten.
Ist natürlich nur meine persönliche Meinung.
Heidi
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H.W. würde ich dringend raten, sich einen anderen Rechtsvertreter zu suchen, denn in diesem letzten Verfahren hat ihn H. Witting erst richtig „hineingeritten“ mit seinen absurden Anträgen: erst “Einstellen des Verfahrens“, dann Freispruch, obwohl der BGH nicht die Verurteilung als solche, sondern das „zu milde“ Urteil beanstandet hatte! Jedenfalls eine massive Provokation der Staatsanwaltschaft! Dessen Vertreter hatte schon im Verfahren darauf hingewiesen, dass eine Bewährungsstrafe nicht in Frage käme, weil Einsicht und Reue beim Angeklagten fehlen!
H.W. hätte auch statt sich sein Wochenendhäuschen kostengünstig renovieren zu lassen, den Baulöwen T. bitten können, die Gebäude der Notwohnanlage an der Aussiger Straße in menschenwürdigen Zustand zu bringen!
Sein „Schockzustand“ ist verständlich und nachvollziehbar, sein „Schwelgen in Selbstmitleid“ aber nicht mehr! Das Strafmaß von 2 Jahren und sechs Monaten (bei guter Führung ein Drittel davon auf Bewährung) beendet nun wirklich kein Leben, auch seines nicht!
Ich erinnere mich da an Nelson Mandela, der 24 Jahre in Südafrika in Haft war (nicht mit der in der BRD zu vergleichen) und nach seiner Freilassung voll Optimismus sich erfolgreich für ein Ende der Apartheit eingesetzt hat!
Name
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Zum Sachverhalt in diesem Fall kann und will ich nichts sagen.
Aber ich halte so ein Urteil für zielführend, wenn damit dieser Spenderei der Boden zumindest so weit entzogen wird, daß sich kein Politiker mehr traut Spenden anzunehmen, ohne das gleichzeitig öffentlich zu machen. NUR bedingungslose Öffentlichkeit befreit alle von solchen Verhandlungen und schützt nicht nur Mandatsträger, sondern auch die Gesellschaft vor “Gefälligkeiten”
nixda
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herr wolbergs wäre gut beraten, das urteil zu akzeptieren,
in der jva eine berufsausbildung zu machen
und dann abseits der politik ein bürgerliches Leben zu führen.
Merrsad
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Der größte Justizirrtum der deutschen Nachkriegsgeschichte – man ist seine weinerliche Selbstdarstellung ohne auch nur einen Funken Einsicht einfach längst (mehr) als müde geworden – und jetzt auch noch Revision (für was eigentlich, reichen ihm die bisherigen Prozesskosten immer noch nicht?) mit nochmal wohl monatelangem Dahingewürge für letztlich nix. Wenn der Witting praktisch selbst schon mehr als deutlich durchblicken läßt: Das Ding ist durch, laß es gut sein, ich besuch Dich regelmäßig im Knast. Perfekt ins Wahrnehmungsportfolio des Hr. W. paßt natürlich der heute von ihm gemachte Ratschlag an künftige Leidensgenossen, bei ähnlicher juristischer Sachlage dann besser Einsicht walten zu lassen, von ihm freilich sofort konterkariert mit dem eigenen Vorgehen, vermutlich so lange weiterzuprozessieren wie es nur irgendwie geht. Zu seinen Gunsten gehe ich jetzt mal davon aus, daß er sich längst selbst zum Rätsel geworden ist – und zunehmend wohl auch dem einen oder anderen eingefleischten Jünger. Und mal ehrlich: Wer glaubt denn schon ernsthaft, daß er die 2 1/2 Jahre wirklich bis zum letzten anberaumten Hafttag absitzen muß. Randalieren in der Staatspension oder stiften gehen darf er dann freilich nicht.
Schwarzmeertanker
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Die Tat-Handlung stand nicht mehr zur Debatte. Nur das Strafmaß und in das hat er sich selbst hineingeritten. Es ist passiert, was die Staatsanwaltschaft im Laufe des Prozesses gesagt hat: bei fehlender Einsicht und Reue steht eine Haftstrafe ohne Bewährung im Raum. Er wollte es nicht hören, und sein Anwalt vertrat vermutlich auftragsgemäß seine Position.
Aber natürlich hat sich Herr Wolbergs nicht am Geld bereichert, noch nicht einmal indirekt.
Nein, aber dafür wurde sein Wahlkampf für einen hochdotierten B8-Posten als Oberbürgermeister finanziert. Mit dem Amt verbunden Nebeneinkommen aus Aufsichtsratsvorsitzender in diversen städtischen Unternehmen ein üppiges 6stelliges Jahresnetto-Einkommen, das ein Normalsterblicher mit seinen Berufsqualifikationen (bei Herrn Wolbergs nach meinem Wissensstand nicht vorhandenen), nur als erfolgreicher(!) Unternehmer, aber nicht mit regulären Arbeitnehmereinkommen erreichen kann. Das ist die Gruppe obersten 10 Prozent der deutschen Einkommen.
Das ist hier natürlich auch keine indirekte Bereicherung.
Dass das Spendensystem vorher anderen möglicherweise ebenfalls genutzt wurde, aber diese es juristisch unangreifbar gestaltet haben, ist zwar unfair ihm gegenüber, aber er wurde eben erwischt. Sein Leben als “quasi beendet” anzusehen ist so zwar falsch, aber als einsichtsloser Täter, der infolge dessen gesellschaftlich von ganz oben nach unten durchgereicht wurde und noch weiter wird, wenn er seine Haft antritt, ist es aber so emotional nachvollziehbar.
Herr Wolbergs stellt das System in Frage, weil das seiner eigenen Welt nicht passt. Er müsste ja hier an sich Schuld oder zumindest Fehler finden. Er wird mit ziemlichen Sicherheit nach der Revision, nochmals eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht lostreten, weil in seiner Welt nicht sein darf, was der Staat an Regeln vorgegeben hat und so ein aus seiner Sicht unfaires System geschaffen. Beim ersten Versuch wurde die Klage abgelehnt, weil noch nicht beide Strafverfahren zu Ende prozessiert waren. Dann wird er es ein zweites Mal versuchen und gegen Ende seiner Haft oder erst nach seiner Haftentlassung wahrscheinlich ein Urteil haben. Das ihm wahrscheinlich wieder nicht passend dürfte. Und den Staat beschimpfen, dessen oberster Repräsentant er auf kommunaler Ebene als Oberbürgermeister von Regensburg war.
@Heidi: Ich finde Nelson Mandela als Gegenbeispiel zu einem “beendeten Leben” sehr passend.
@Realist: Der Wechsel in Deutschland von Juristen zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft (sowohl hin als auch zurück) ist gewöhnlicher Teil der beruflichen Laufbahn von Richtern und Staatsanwäten in der Justiz. Kann man sinnvoll finden, muss man aber nicht.
BöserRechtsanwaltausdemSüden
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@Reddit Der Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht ist der Normalfall, zumindest in Bayern. Es gibt aber eine Grenze, Fälle, mit denen man als Staatsanwalt befasst war, kann man als Richter nicht verhandeln. Es gibt zudem eine neue Rechtsprechung des EGMR in Straßburg, wonach auch eine verbotene Vorbefassung vorliegt, wenn man als Richter bereits am Urteil eines Mittäters beteiligt war. Der zugrundeliegende Fall kam aus Hessen. Gutmöglich, dass die Richterin, die im Prozess gegen Tretzel als Berichterstatterin fungierte, im Verfahren gegen Wolbergs hätte ausgewechselt werden müssen. Sollte ausgerechnet der 1. Strafsenat (bis auf 2 Richter alle aus der bayerischen Justiz stammend und stockkonservativ bei der Gesetzesauslegung) diese Rechtsprechung bestätigen, gibt es dann die nächste Runde…vor welchem Gericht mag ich jetzt mal lieber nicht prophezeien… aber 20 bayrische Landgerichte haben wir noch zur Auswahl… nur Amberg sollte es besser nicht werden, denn da sitzt ausgerechnet die heutige Vizepräsidentin des LG Elke Escher der zuständigen 1. Strafkammer vor…
Wilfried Süß
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Nixda
20. Mai 2026 um 19:10 | #
Joachim Wolbergs hat seine Qualifikation als Oberbürgermeister einer Großstadt bereits bewiesen. Wozu sollte er jetzt eine Berufsausbildung machen und wohin soll die führen? Sie möchten ihm dann ein „bürgerliches Leben“ verordnen, ohne sich zu fragen, ob er das überhaupt möchte? Verstehen Sie darunter vor allem einen „Nine-to-Five-Job“? Andersherum gefragt: Welche Berufsbilder sind nach Ihrer Vorstellung die Voraussetzung dafür, ein „bürgerliches Leben“ führen zu können? Ihr Kommentar ist mir ein großes Rätsel.
xy
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Die Nähe zwischen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Laufbahn hier in Bayern und ein mehr oder weniger häufiger Wechsel zwischen den Laufbahnen und das daraus erwachsende Verständnis sind kein Grund, einen Richter wg. Befangenheit abzulehnen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Richter im selben Verfahren schon als Staatsanwalt tätig war. Aber ich fände es besser, wenn man auch in Bayern die Laufbahnen sauberer trennen würde.
Charlotte
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Tja, was soll man zu diesem Theater noch sagen. Er ist zurecht verurteilt und macht sich permanent zum Opfer, obwohl er Täter ist. Er ist nicht Mann genug, Verantwortung für seine Fehler zu übernehmen. Strapaziert immer noch uns Steuerzahler, die diese permanenten Revisionen finanzieren müssen, der Steuerzahler zahlt sein Stadtratsgehalt und vermutlich inzwischen den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger. Und natürlich ist sein Leben nicht zu Ende, wenn er zwei Jahre lang seine Strafe für Rechtsverstöße absitzt. Ich empfehle einen Anruf bei Herrn Hoeneß und Herrn Schuhbeck. Vielleicht sind sie die besseren Ratgeber. Sein Rechtsanwalt und die Brücke Mitglieder und -Stadträte sind es offensichtlich nicht. Seiner Gesundheit sind seine Verbohrtheit und Unterstützer auf jeden Fall nicht zuträglich.
Gscheidhaferl
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Er bleibt sich treu. Regeln, die für alle gelten, dürfen bei ihm nicht angewendet werden. Weil er ist ja nicht alle. Er ist besonders. Das glaubt zumindest er und sein Anhang. Warum auch immer.
Burgweintinger
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Bürgerliches Leben?
Vielleicht schreibt er ja ein Buch, geht dann auf eine Vorlesungsreihe…, in den Pausen legt dann DJ TT auf, Rock’n’Roll!
Ich vertraue auf den Rechtsstaat!
Allgorythm
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Die große Frage ist doch , gibt es einen zweiten Teil von „In Liebe ,Jana“ ?
Sabine
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„Ich wurde gewählt. Sehr deutlich. Ich werde dieses Mandat behalten, bis ich ins Gefängnis gehe.“
„Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Rechtsstaat. Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Staat.“
Mich gruselst es bei diesen Sätzen.
Luchs
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Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.
Der sich den Wolf schreibt
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Das Rechtsbewusstsein, Unrechtsbewusstsein, geltende Regeln, Verhältnismäßigkeit des Handelns, Einordnung für Strafmaß in einem Rechtsstaat, ist nicht bei allen Staatsbürgern, auch Mandatsträgern (Beispiele gibt es zuhauf), in gleicher Weise, festzustellen.
Jedem Bürger steht aber in unserem Rechtsstaat der Weg durch die Instanzen (Revision) offen. Ob dies seinem Allgemeinzustand und weiterem Werdegang, dienlich ist, muss je für sich selbst entscheiden.
@Wilfried Süß 20. Mai 2026 um 23:00 Vielleicht hilft J.W. für seinen weiteren „bürgerlichen Lebensweg“, zur Beruhigung, eine künstlerische, handwerkliche Tätigkeit als „Herrgottsschnitzer.“ 😊
Interessantes Beispiel dazu, wie man „mit Kanonen auf Spatzen schießt“ ist das YouTube Video von Gerhard Polt „Revision“
tom lehner
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“Ein Strafmaß das mein Leben quasi beendet”. Den Satz rahm ich mir ein. Für die nächste Verkehrskontrolle.
Justmy2cent
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Anmerkung:
jedem wohlhabenden Bürger steht in diesem Staat der Weg durch die Instanzen offen
Lieschen Müller
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Mir drängt sich das Gefühl auf, dass diese Revision – und angedrohten weitere- ausschließlich dazu dienen sollen Zeit in Freiheit zu gewinnen?
Sehen das andere auch so?
brenner
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Ich hatte ja schon fast ein wenig Mitleid mit Herrn Wolbergs, weil mir eine Haftstrafe nach so langer Zeit doch recht hart erscheint.
Aber wenn ich dann dieses weinerliche Gejammere wieder höre, diese komplette Unfähigkeit seine Fehler einzugestehen und vielleicht auch mal bei den Regensburger Bürgern für den angerichteten Schaden um Entschuldigung zu bitten, dann erscheint mir der Urteilsspruch doch wieder weise.
Tröster
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Nur zur Erinnerung:
Ein gewisser CSU-Landtagsabgeordneter namens Otto Wiesheu verursachte 1983 einen Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch getötet wurde und ein anderer schwer verletzt.
Er hatt zu diesem Zeitpunkt 1,99 Promille Alkohol im Blut und fühlte sich nach eigenen Angaben fahrtüchtig. Vor Gericht zeigte er sich wenig einsichtig, versuchte dem Getöteten eine Mitschuld anzudichten und berife sich wiederholt auf seine vermeintliche Fahrtüchtigkeit, zumal er Alkohol durchaus gewöhnt war. Von Einsicht oder Reue war eher nichts zu spüren:
Urteil (nach Revision wegen Freiheitsstrafe im 1. Prozess): 12 Monate auf Bewährung und 20000.- DM Geldstrafe.
Später wurde er u.a. Verkehrsminister.
Da mag nun jeder selbst entscheiden, wessen Strafe hier wie angemessen ist.
Burgweintinger
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Tröster, wass soll jetzt diese Logik?
Weil vielleicht 1983 ein Gericht aus Ihrer Sicht (übrigens auch aus meiner) ein viel zu niedriges Strafmaß für Amigo Wiesheu festgelegt hat, soll sich jedes weitere Urteil daran orientieren, sprich “wenn da Wiesheu für sei Alkifahrt mit Todesfolge nur Geldstrafe und Bewährung kriagt hat, dann muass ja da Wolli freigsprocha werdn und Gerichtskosten da Staat übernehma…, alles andere wär ja quasi ungerecht…”
“… .Und es gibt keine Gleichheit im Unrecht.“
Ich vertraue auf den Rechtsstaat
nixda
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hat ra witting auch schon die begründung abgeschickt?
diese begründung würde mich interessieren.
ist der menschengerichtshof auch angerufen worden?
Bella
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Skandalös ist nicht das Urteil, skandalös ist doch eher, dass er bis zum letzten Tag im Stadtrat sitzen bleibt…. Herr Wolbergs ist und war nie ein Aushängeschild dieser angeblich ehrwürdigen Domstadt, sondern wieder nur ein weiteres Beispiel, wie das Zusammenspiel von Geld, Macht und Vetternwirtschaft bei uns funktioniert.
Tom
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@Tröster: Das passierte zu einer Zeit, als Bayern kein funktionierender Rechtsstaat war. Wer die WAA-Zeit miterlebt hat, der weiß, wie parteiisch Gerichte damals urteilen mussten.
Realist
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@Tröster:
Ob Sie es glauben oder nicht: an Wiesheu mußte ich gestern auch denken, und wollte eigentlich einen ähnlichen Beitrag wie Sie hier einstellen. Nach längerem Nachdenken kam ich aber zu dem Entschluß, dass das Urteil von Wiesheu damals ein gerechtes war und nicht mit Wolbergs Urteil vergleichbar ist, weil:
– Wiesheu damals Generalsekretär der CSU war.
– Strauß damals unser aller Landesvater war, der gottseidank seine schützende Hand über unser bayerisches Volk und seine Freunde hielt.
– Wiesheu sich nicht bei einem Saufgelage betrunken hat, sondern anscheinend bei einer Veranstaltung der CSU.
– das Auto auf den Bayernkurier zugelassen war.
– Wiesheu ja zukünftig in den Reihen der CSU noch gebraucht wurde.
– Wiesheu nicht bestechlich war und der Prozess nichts mit Vorteilsgewährung zu tun hatte.
Also beide Urteile sind natürlich nicht vergleichbar, bei Wolbergs ist zwar kein Mensch gestorben aber seine Vergehen werden von der Justiz anscheinend gottseidank schwerwiegender eingestuft, als das Vergehen eines besoffenen Autofahrers, der einen Menschen getötet hat.
Armes Bayern…
Florian
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Losgelöst von der Schuldfrage hat das ganze Verfahren etwas von Kafkas Der Process und ein Ende ist noch nicht absehbar. Ich möchte mir nicht vorstellen, was das mit dem Umfeld des Beschuldigten anstellt. Die Familie hat nur eine bedingte Wahl und muss diesen Prozess seit 10 Jahren mitgehen.
brenner
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Also wenn man das Wiesheu-Urteil als Maßstab heranzieht, dann wäre vermutlich auch Osama Bin Laden mit Bewährung davon gekommen.
Aber das Urteil ist gottlob kein Maßstab und sollte auch nicht herangezogen werden, um die Wiederholung von Unrecht zu fordern.
KW
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Tröster, die Otto Wiesheu Geschichte ist ganz klar haarsträubendste CSU-Historie (manche finden das vermutlich heute noch i.O. >kotz-smiley<), weitere Beispiele gibt es sicher viele, aber das eine hat nun mal mit dem anderen nichts zu tun.
Eine ähnliche Argumentationsweise wird auch von Wolbergs' Wahlvereinmitgliedern gerne wiedergekäut, "andere wären dafür gar nicht belangt worden."
Diese Anderen hatten in dem konkreten Fall eben mehr Glück und/oder die Verjährungsfrist griff. Das macht aber Wolbergs' nachweislich korruptes Handeln nicht besser.
Wolbergs wird zum Angriffspunkt der AfD gegen die neue Regensburger Stadtregierung » Regensburg Digital
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[…] Wolbergs ist rechtskräftig wegen Bestechlichkeit vorbestraft. Vergangene Woche verurteilte ihn das Landgericht München I zudem wegen neun Fällen der Vorteilsannahme zu zweieinhalb Jahren Haft. Dagegen läuft die Revision. […]
hobbyrichter
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Der Vergleich mit Wiesheu hinkt etwas. Wir sprechen bei Wiesheu von EINER Tat, die noch dazu was die Todesfolge und die Gefährdung des Straßenverkehrs fahrlässig war und nicht vorsätzlich.
Wiesheu war zudem in erster Instanz ohne Bewährung verurteilt worden und erst in zweiter Instanz bekam er, nachdem er die Familie des Opfers entschädigt hatte, eine Bewährung. Man kann das zu milde finden und der Meinung sein, dass Straßenverkehrsdelikte zu milde bestraft werden. Es fügt sich aber schon ein, in die Rechtsprechung (z.B. hier https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/freiburg/frau-wegen-fahrlaessiger-toetung-unter-alkoholeinfluss-verurteilt-100.html).
Ich tue mich jedenfalls schwer, einen Vergleich zu ziehen mit Wiesheu, weil das einfach ein völlig anderes Kriminalitätsfeld ist.
Bei Wolbergs sprechen wir von neun vorsätzlichen Taten!
Taxifahrer
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Wolbergs sagt, dass dann sein Leben quasi am Ende ist. Man muss genau hinhören.