Georg Annuß ist Rechtsanwalt in München und außerplanmäßiger Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Regensburg. Im Rahmen seiner Rechtsanwaltstätigkeit hat er mehrere große Korruptionsfälle in Wirtschaftsunternehmen und bei Körperschaften des öffentlichen Rechts begleitet. Georg Annuß ist der Sohn des früheren SPD-Bürgermeisters Walter Annuß. Foto: privat
Die Regensburger Stadtgesellschaft wird seit gut fünf Jahren von einer Korruptionsaffäre beherrscht, die in der bundesdeutschen Geschichte der Kommunalpolitik beispiellos ist. Politischer Sumpf, bemerkenswerte Ermittlungspannen der Staatsanwaltschaft sowie eigenwillige Rechtsauffassungen der von Frau Escher geführten Strafkammer des Landgerichts Regensburg haben ein bizarres Schauspiel produziert, das hier unter einem besonderen Aspekt gewürdigt wird: Dem Unterschied zwischen rechtlicher Beurteilung und politischer Bewertung.
Gastbeitrag von Georg Annuß
Joachim Wolbergs wurde wegen Bestechlichkeit im Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg rechtskräftig verurteilt. Franz Rieger hat nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg den Straftatbestand der Erpressung verwirklicht. Dennoch sehen beide bislang keine Veranlassung, daraus politische Konsequenzen zu ziehen und ihre Ämter im Stadtrat bzw. Landtag niederzulegen. Hingegen ist auf dem Boulevard vielfach zu hören, dass jedenfalls die rechtskräftige Verurteilung von Wolbergs ihn für einen Verbleib in der Politik ohne Weiteres disqualifiziere. Ein solcher Automatismus besteht indes nicht.
Die Beteiligung am korrupten System Regensburg bleibt sowohl für Joachim Wolbergs innerhalb seines Wahlvereins Brücke als auch für Franz Rieger innerhalb der CSU folgenlos. Die einen wischen die BGH-Entscheidung mit emotionalen Argumenten vom Tisch, die anderen beantworten dazu keinerlei Fragen mehr.
In den vergangenen Tagen ergingen zwei wesentliche Urteile in der Regensburger Korruptionsaffäre. Joachim Wolbergs (Brücke) ist nach einer BGH-Entscheidung nun rechtskräftig der Bestechlichkeit schuldig (Bewährungsstrafe von einem Jahr). Dr. Franz Rieger (CSU) wurde vom Landgericht Regensburg erstinstanzlich wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt (300 Tagessätze). Damit geht (zumindest in Regensburg) das vorerst letzte Kapitel des hiesigen Parteispendenskandals zu Ende. Ein ausführlicher Überblick und einige Reaktionen aus der Kommunalpolitik.
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil der „Escher-Kammer“ im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs regelrecht in der Luft zerrissen. Der Fall wird nun in München neu aufgerollt – mit allen Angeklagten. Die zweite Verurteilung wegen Bestechung ist rechtskräftig. Insgesamt zeigen die obersten Richter eine kompromisslose Haltung gegenüber Korruptionsdelikten und richten eine recht deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber.
Rund 40 Künstlerinnen und Künstler sollen nach dem Intendantenwechsel am Theater Regensburg gehen. Diese Zahl nennt die Brücke-Fraktion in einer aktuellen Pressemitteilung und greift den neuen Intendanten Sebastian Ritschel scharf an. Das Theater sieht sich als falscher Adressat der Kritik.
Fast 900.000 Euro bekommt die Stadt Regensburg vom Freistaat, um die Innenstadt zu fördern. Der Katalog von Maßnahmen, die damit finanziert werden sollen, erinnert verdächtig an frühere, damals noch abgelehnte Vorschläge aus der Opposition.
Eine sofortige Aufhebung des Betretungsverbots auf Jahninsel und Grieser Spitz lehnte der Verwaltungsausschuss gestern zwar ab, aber Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer und weitere Koalitionsvertreter legten sich fest, dass diese Regelung über Ende Oktober 2021 hinaus nicht verlängert wird. Auch wenn es der Rechtsreferent gerne anders hätte.
Koalition und Grüne verteidigen bei der Sitzung des Finanzausschusses trotz Kostensteigerungen und Kritik die Pläne für das neue Schulzentrum am Sallerner Berg. Wohl als Zugeständnis an die CSU wird ein Passus zur Suche nach Einsparpotentialen in die Beschlussvorlage aufgenommen – dabei handelt es sich vor allem um rhetorische Kosmetik.
Gemäß Beschlussvorlage sollten mehrere Jugendhilfeprojekte wegen städtischer Geldknappheit unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Nach Intervention von Joachim Wolbergs kippte die Mehrheit im Jugendhilfeausschuss trotz anderslautender Empfehlung von Bürgermeisterin Freudenstein dieses Ansinnen und strich den entsprechenden Satz ersatzlos aus mehreren Vorlagen.
Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil in der Regensburger Korruptionsaffäre bestätigt. Die Verurteilung des Bauträgers Ferdinand Schmack wegen Bestechung ist damit rechtens.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Regensburg hat ein tägliches Marktgeschehen und eine Sperrzeitverkürzung für die Außengastronomie abgelehnt. Vor allem Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und Rechtsreferent Dr. Walter Boeckh geraten in langen Wortgefechten aneinander.
Die Staatsanwaltschaft denkt über eine Revision gegen das Urteil im Prozess gegen Christian Schlegl nach. Während dessen Verteidiger die Staatsanwaltschaft attackiert, hat sich auch Joachim Wolbergs zu Wort gemeldet und seine Sicht der Dinge über einen Mailverteiler verschickt.
Joachim Wolbergs verbreitete im Mai 2020 in einer Facebook-Videobotschaft falsche Tatsachen über den freien Journalisten Hubertus Wiendl. Nach einem heutigen Urteil des Amtsgerichts Regensburg muss er diese Aussagen nun löschen.
Wegen Corona-Einbußen im Einzelhandel: Die Regensburger Rathauskoalition wollte mit einem Antrag im Finanz- und Verwaltungsausschuss das städtische Rechtsreferat dazu bringen, neben den zwei bestehenden, zwei weitere verkaufsoffene Sonntage zu erlauben. Weil die Oberbürgermeisterin starke rechtliche Bedenken hat, kassierte sie den Antrag ihrer eigenen Koaltion wieder.
Von Joachim Wolbergs bis hin zu Franz Rieger: Zu den Ermittlungen und Verfahren in der Regensburger Korruptionsaffäre ließ und lässt sich das Bayerische Justizministerium regelmäßig von der hiesigen Staatsanwaltschaft berichten. Das zeigt ein Antwortschreiben von Justizminister Georg Eisenreich auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Toni Schuberl. Eine irgendwie geartete Einflussnahme weist das Ministerium von sich. Man habe keinerlei Weisungen erteilt.
Die neuen Stadträte und der Vorstand des Brücke-Vereins um Joachim Wolbergs sprechen sich für die Wahl seiner früheren Parteifreundin am 29. März aus. Es gibt auch einen Vorschlag zur AfD.
Derzeit sieht das Gericht im zweiten Korruptionsprozess „keinen validen Beweis“ dafür, dass Joachim Wolbergs als Dritter Bürgermeister „praktische Einflussmöglichkeiten“ auf Bau- und Immobilienprojekte hatte. Damit ist der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall Schmack vorerst vom Tisch. Zum weniger schwerwiegenden Vorwurf der Vorteilsannahme positionierte sich die Kammer am letzten Verhandlungstag vor der Kommunalwahl nicht.
„Praktische Einflussmöglichkeit“: Zu der Frage ob Joachim Wolbergs diese als Dritter Bürgermeister hatte oder nicht, will sich das Gericht im zweiten Korruptionsprozess demnächst positionieren. Verteidigung und Staatsanwaltschaft vertreten dazu eine gegenteilige Auffassung. Das Thema könnte das Verfahren deutlich in die Länge ziehen.
1999 führte Hans Schaidinger mit seiner CSU-Mehrheit ein Zweiklassensystem bei den Regensburger Busfahrern ein: unterschiedlicher Lohn für gleiche Arbeit. Abgeschafft wurde dieses System trotz gegenteiliger Behauptungen auch unter Joachim Wolbergs nicht. Dann gab es auf Druck der Parteibasis ein entsprechendes Versprechen von Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und der SPD-Fraktion. Es folgte ein Beschluss im Stadtrat. Jetzt stocken die Verhandlungen, weil die dafür notwendigen Mehrkosten, die dem Stadtrat vorgestellt wurden, viel zu niedrig angesetzt wurden.
Die ganze Korruptionsaffäre auf einem Bild – mit einer großflächigen Plakatwand bricht die „Ribisl-Partie“ den bisherigen Wahlkampf-Konsens, über das Thema besser nicht zu reden. Entworfen hat das Plakat zur „abartigen Nähe zwischen Politik und Bauträgern“ der freie Journalist Hubertus Wiendl. Er plant einen Film über die Affäre.