Die Revision ist eingereicht. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs will Joachim Wolbergs im Stadtrat bleiben. Wird die Revision verworfen, bleiben sechs Wochen bis zum Haftantritt.
„Im Schockzustand.“ Joachim Wolbergs (re.) mit seinem Verteidiger Peter Witting. Foto: as
Das Wichtigste – zumindest für die Regensburger Stadtpolitik – sagt Joachim Wolbergs ganz zum Schluss. Trotz seiner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft bleibt der 55-Jährige im Stadtrat. „Ich wurde gewählt. Sehr deutlich. Ich werde dieses Mandat behalten, bis ich ins Gefängnis gehe.“
Bei seiner Partei, der Brücke, gebe es niemanden, der das „auch nur im Ansatz“ anders sehe. Ob und wie lange das so bleibt, entscheidet am Ende der Bundesgerichtshof. Die Revision hat Strafverteidiger Peter Witting noch am Tag des Urteils eingelegt.
Zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis hat das Landgericht München I Joachim Wolbergs am Mittwoch verurteilt. Als letzte Hoffnung bleibt dem früheren Oberbürgermeister nur die Revision.
Kommende Woche stehen voraussichtlich die Plädoyers beim Korruptionsprozess gegen Ex-OB Joachim Wolbergs in München an. Trotz Protesten der Verteidigung wird die Beweisaufnahme nach knapper Frist geschlossen. Der wichtigste Zeuge, Bauträger Tretzel, fehlt und weitere Aufklärung zu dessen Geständnis hält die Kammer für unnötig.
Zehn Jahre nach Bekanntwerden der ersten Korruptionsvorwürfe gegen Joachim Wolbergs steht der Regensburger Ex-OB in München erneut vor Gericht. Seit 11. März läuft die Neuauflage des ersten Prozesses. Der Erkenntnisgewinn: gering. Die Fronten: verhärtet.
Ursprünglich war geplant, mit der Neuverhandlung des Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I bereits im Februar zu beginnen. „Aufgrund eiliger und vorrangig zu bearbeitender Haftsachen“ wird der Prozess nun in den Herbst verschoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von Joachim Wolbergs wegen seiner Verurteilungen in zwei Korruptionsprozessen nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist der Weg frei für eine Neuauflage des ersten Verfahrens.
Zunächst hatte der Unternehmer noch Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I wegen Vorteilsgewährung eingelegt, diese aber später wieder zurückgenommen. In einem Prozess gegen Joachim Wolbergs müsste Tretzel als Zeuge aussagen.
Der Unternehmer Volker Tretzel hat gegen seine Verurteilung durch das Landgericht München I Revision eingelegt. Damit muss sich der BGH erneut mit der Regensburger Korruptionsaffäre befassen.
Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1,5 Millionen Euro Geldstrafe – so lautet das Urteil gegen den Unternehmer Volker Tretzel. Er habe sich mit verschleierten Geldzuwendungen das Wohlwollen des früheren Regensburger Oberbürgermeisters erkauft.
Trotz unbequemer Aussagen eines Zeugen wird vor dem Landgericht München I die Verständigung zwischen der Verteidigung von Volker Tretzel, Gericht und Staatsanwaltschaft unter Dach und Fach gebracht. Der Angeklagte kommt ein wenig ins Plaudern.
Bauträger Volker Tretzel erklärt, dass Regensburgs Ex-OB Joachim Wolbergs von einem Strohmann-System zur Verschleierung von Wahlkampfzuwendungen wusste. Generell habe er gespendet, um sich „das Wohlwollen“ des Oberbürgermeisters zu sichern. Ob der das begriffen habe, wisse er nicht.
Bewährungsstrafe gegen Geständnis: Darauf haben sich laut Rechtsanwalt Peter Witting die Verteidigung von Volker Tretzel und die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I geeinigt. Das Verfahren gegen Joachim Wolbergs wurde abgetrennt.
Ende 2023 soll der Masterplan zur Umsetzung einer Stadtbahn für Regensburg dem Stadtrat vorgelegt werden. Zu viel Zeit und Geld würden bis dahin sinnlos in den Planungen versickern, sagen Kritiker wie Joachim Wolbergs. Dessen Wahlverein Brücke, selbst in der Thematik uneins, lud am Freitag zum Ortstermin nach Burgweinting.
Die Regensburger Stadtgesellschaft wird seit gut fünf Jahren von einer Korruptionsaffäre beherrscht, die in der bundesdeutschen Geschichte der Kommunalpolitik beispiellos ist. Politischer Sumpf, bemerkenswerte Ermittlungspannen der Staatsanwaltschaft sowie eigenwillige Rechtsauffassungen der von Frau Escher geführten Strafkammer des Landgerichts Regensburg haben ein bizarres Schauspiel produziert, das hier unter einem besonderen Aspekt gewürdigt wird: Dem Unterschied zwischen rechtlicher Beurteilung und politischer Bewertung.
Die Beteiligung am korrupten System Regensburg bleibt sowohl für Joachim Wolbergs innerhalb seines Wahlvereins Brücke als auch für Franz Rieger innerhalb der CSU folgenlos. Die einen wischen die BGH-Entscheidung mit emotionalen Argumenten vom Tisch, die anderen beantworten dazu keinerlei Fragen mehr.
In den vergangenen Tagen ergingen zwei wesentliche Urteile in der Regensburger Korruptionsaffäre. Joachim Wolbergs (Brücke) ist nach einer BGH-Entscheidung nun rechtskräftig der Bestechlichkeit schuldig (Bewährungsstrafe von einem Jahr). Dr. Franz Rieger (CSU) wurde vom Landgericht Regensburg erstinstanzlich wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt (300 Tagessätze). Damit geht (zumindest in Regensburg) das vorerst letzte Kapitel des hiesigen Parteispendenskandals zu Ende. Ein ausführlicher Überblick und einige Reaktionen aus der Kommunalpolitik.
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil der „Escher-Kammer“ im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs regelrecht in der Luft zerrissen. Der Fall wird nun in München neu aufgerollt – mit allen Angeklagten. Die zweite Verurteilung wegen Bestechung ist rechtskräftig. Insgesamt zeigen die obersten Richter eine kompromisslose Haltung gegenüber Korruptionsdelikten und richten eine recht deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber.
Rund 40 Künstlerinnen und Künstler sollen nach dem Intendantenwechsel am Theater Regensburg gehen. Diese Zahl nennt die Brücke-Fraktion in einer aktuellen Pressemitteilung und greift den neuen Intendanten Sebastian Ritschel scharf an. Das Theater sieht sich als falscher Adressat der Kritik.
Fast 900.000 Euro bekommt die Stadt Regensburg vom Freistaat, um die Innenstadt zu fördern. Der Katalog von Maßnahmen, die damit finanziert werden sollen, erinnert verdächtig an frühere, damals noch abgelehnte Vorschläge aus der Opposition.
Eine sofortige Aufhebung des Betretungsverbots auf Jahninsel und Grieser Spitz lehnte der Verwaltungsausschuss gestern zwar ab, aber Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer und weitere Koalitionsvertreter legten sich fest, dass diese Regelung über Ende Oktober 2021 hinaus nicht verlängert wird. Auch wenn es der Rechtsreferent gerne anders hätte.