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Verteidiger wettert, Wolbergs "definiert neu"

Schlegl-Prozess: Staatsanwaltschaft will in Revision

Die Staatsanwaltschaft denkt über eine Revision gegen das Urteil im Prozess gegen Christian Schlegl nach. Während dessen Verteidiger die Staatsanwaltschaft attackiert, hat sich auch Joachim Wolbergs zu Wort gemeldet und seine Sicht der Dinge über einen Mailverteiler verschickt.

Christian Schlegl beim Prozess mit seinem Verteidiger Konrad Brenninger. Foto: as

Zunächst ist es lediglich eine fristwahrende Maßnahme: Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil im Prozess gegen den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl Revision einlegen zu wollen. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher gegenüber regensburg-digital. Zuvor hatten bereits SZ und Bayerischer Rundfunk darüber berichtet.

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Ob es tatsächlich so weit kommt, ist noch unklar

Ob sich tatsächlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen müssen wird, ist allerdings noch offen. Man müsse zunächst das schriftliche Urteil abwarten, um es auf mögliche Rechtsfehler zu prüfen, so Rauscher. Erst dann werde endgültig entschieden. „Sollte es rechtlich keinen Sinn machen, dann werden wir das nicht durchziehen, selbst wenn wir der Meinung sind, dass man anders hätte entscheiden können“, so Rauscher. Den Willen zur Revision müsse man allerdings bereits eine Woche nach der mündlichen Urteilsverkündung anmelden.

Die 7. Strafkammer unter Vorsitz von Fritz Kammerer hatte Schlegl wegen mehreren Fällen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit Scheinrechnungen zur Verschleierung von Wahlkampfspenden zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen (20.000 Euro) verurteilt. Von weiteren Vorwürfen – Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Strohmannspenden sowie zweier uneidlicher Falschaussagen – sprach das Gericht den 48jährigen frei. Vorwürfe in Zusammenhang mit mutmaßlichen Strohmannspenden der BTT Bauteam Tretzel GmbH wurden bereits während des laufenden Prozesses auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Christian Schlegl bei seiner Zeugenaussage im ersten Wolbergs-Prozess. Vom Vorwurf der Falschaussage sprach ihn das Gericht frei. Foto: Archiv/om

Schlegl hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt, das Urteil akzeptieren zu wollen (unser Bericht). Er habe nie gesagt, dass keine Fehler passiert seien, so der frühere CSU-Politiker. „Mein eigenes Kontrollsystem hat nicht funktioniert. Unabhängig von der individuellen Verantwortung ist eine Strafe dafür auch angemessen. Diese Strafe nehme ich an.“

Brenniger attackiert Oberstaatsanwalt

Schlegls Verteidiger Dr. Konrad Brenninger kritisiert die Ankündigung der Staatsanwaltschaft in einer ersten Reaktion scharf und greift dabei vor allem Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier an. Es sei wohl dessen „persönliches Anliegen, das Bild (…) einer ‘Korruptionshauptstadt’ und eines ‘noch nie dagewesenen Spendenskandals’ in Regensburg aufrecht erhalten und dramatisieren zu wollen“. Während Brenninger zuletzt noch die gesamte Affäre relativiert hatte, in deren Zuge es drei rechtskräftige Verurteilungen per Strafbefehl und sieben bislang noch nicht rechtskräftige Verurteilungen via Prozess gab – allein die Geldstrafen belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro, spricht er dieses Mal nur mit Blick auf seinen Mandanten.

Schlegl werde „unsachgerecht“ in dieses Bild eines Spendenskandals hineingezogen. Sein Mandant sei eine Mensch mit Beruf und Familie, der „sich nur ungern als Spielball eines überzogenen Agierens eines einzelnen Staatsanwalts betrachten mag und einfach ein normales Leben in Ruhe führen möchte“. Die Entscheidung der 7. Kammer bewertet Brenninger als „ ausgewogenes und sachlich gut begründetes Urteil, das zwar zu einer Geldstrafe führte, jedoch auch die Umstände des Einzelfalles berücksichtigte“. Sein Mandant vertraue nun weiter auf den Rechtsstaat.

Wolbergs’ Messen mit zweierlei Maß

Auch der frühere Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, mit dessen beiden Verurteilungen sich der BGH derzeit im Revisionsverfahren beschäftigt, hat sich zum Urteil gegen Christian Schlegl geäußert. Er habe sein „Verständnis von Recht und Gerechtigkeit“ angesichts der Strafe „wieder mal neu definieren“ müssen, schreibt Wolbergs in einem Newsletter seines Brücke-Vereins. In seinen Augen werde hier mit zweierlei Maß gemessen, heißt es weiter. Und:

„Wenn ein Beschuldigter als Fazit zu seinem Urteil bemerkt, ‘sein Kontrollsystem’ habe nicht funktioniert, kann man schon ins Grübeln kommen – noch dazu, wenn es dabei um eigene Vorteile geht! Auf die Idee, eine Rechnung für Beratungsleistungen für den eigenen Wahlkampf zu stellen, muss man erst mal kommen. Im Gegensatz zum politischen Konkurrenten, der seiner Partei einen 6-stelligen Betrag für den Wahlkampf gespendet hat.“

Das Editorial zum Brücke-Newsletter von letzter Woche.

Tatsächlich ist die Darstellung von Wolbergs in dieser Form falsch.

Schlegl hatte zwar eine Rechnung in Höhe von 10.500 Euro für Beratungsleistungen an seinen Wahlkampfberater gestellt. Allerdings hatte er in mehreren Vernehmungen betont, dass es dabei nicht um seinen oder den Wahlkampf des Regensburger Parteifreundes Franz Rieger gegangen sei, sondern um andere Landtagswahlkämpfe. Das Gericht hat am Ende festgestellt, dass es keinerlei Beratungsleistung Schlegls gab, sondern dass über diese Scheinrechnung Gelder aus Zuwendungen von Thomas Dietlmeier (Immobilien Zentrum Regensburg) für private Zwecke Schlegls abgegriffen wurden.

Persönliche Vorteile auch für Wolbergs

Auch Joachim Wolbergs hatte im Vorfeld seiner Wahl zum Oberbürgermeister persönliche Vorteile erhalten. Bei Renovierungen in einem Wochenendhäuschen und einer von ihm angemieteten Pächterwohnung in der Alten Mälzerei erhielt er Nachlässe in Höhe von rund 20.000 Euro, die von der BTT Bauteam Tretzel GmbH übernommen wurden. Die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher kam aber nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass diese Vorteile einerseits nicht strafbar waren, weil Wolbergs als damals Dritter Bürgermeister nicht mit Bausachen befasst war. Andererseits habe Wolbergs nichts von den Rechnungsübernahmen gewusst. Ähnlich urteilte das Gericht zu mutmaßlichen Preisnachlässen bei BTT-Wohnungen von Wolbergs’ Mutter und Schwiegermutter (hier geht es zur Urteilsbegründung).

Kritisch betrachten kann man durchaus auch Wolbergs’ Bemerkung zu der sechsstelligen Summe, die er seiner damaligen Partei – am Ende – für den Wahlkampf gespendet hat. Tatsächlich handelte es sich um ein Darlehen in Höhe von 228.000 Euro, das die Eheleute Wolbergs 2014 an seinen SPD-Ortsverein ausgereicht hatten, vor allem, um noch offene Posten zu tilgen. Dieses Darlehen sollte, sofern es nicht bis Ende 2019 getilgt wäre, in eine Spende umgewandelt werden.

Die teilweise Tilgung durch den Ortsverein funktionierte nur, weil auch nach der Wahl noch Spenden von Bauträgern flossen. Bei der erstinstanzlichen Verurteilung von Wolbergs wegen Bestechlichkeit bewertete die 5. Strafkammer diesen Umstand ausdrücklich als persönlichen Vorteil (unser Bericht). Dass es am Ende mit einem der Rückzahlung nicht klappte – bis Mitte 2016 flossen lediglich 25.000 Euro – und das Darlehen zum überwiegenden Teil in eine Spende umgewandelt wurde, ist in erster Linie auf die Ermittlungen zurückzuführen, in deren Zuge der Spendenfluss von IZ und BTT versiegte.

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Kommentare (17)

  • Mr. T.

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    Dann besteht ja noch Hoffnung, dass sich die Höhe von Schlegls Tagessätzen wenigstens etwas seinem Stundensatz annähert 💰😡

  • Robert

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    Wolbergs kann es nicht lassen, seine eigenen persönlichen (straffrei gebliebenen) Vorteile, zu deralisieren und alle Unterschiede bezüglich seines “Konkurrentens” weg- oder kleinzureden. Ich finde Schlegls Scheinrechnung zwar auch kriminell, er war aber nie mit einem Bürgermeisteramt betraut wie Wolbergs. Schlegl hat nie Entscheidung pro Bauträger und Strohmannspender-Firmen vorangetrieben, wie Wolbergs. Ob er das je einsehen wird?

  • R.G.

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    Wolbergs Brief beruhigt.
    Die Hoffnung auf ein grenzüberschreitendes (oder Grenzen überschreitendes?) Baysterreich, eines internationalen Zusammenschlusses Bayerns mit Österreich, unter einem starken Chef mit blütenweißer Weste, kann nun von spaßigen Zeitgenossen mit zu ernsten Absichten, Nahrung zugeführt erhalten. Achwas, warum nicht gleich ein Bayropa? Mit, ganz oben, einem wie ein ungeläuterter Junge auftretenden Opa?

    Herr Schlegl, Reue kann Bodenhaftung schenken!
    Kinder brauchen Wurzeln. Kinder brauchen Eltern, die das Aufstehen als redlicher Mensch, nach einem Fallen, vormachen.

  • Mr. T.

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    Günther Herzig, mir ist schon klar, wie ein Tagessatz gebildet wird, aber bei Schlegls langjährigem Job als Controller bei BMW und seinen angeblichen Vermögenswerten sollten trotz Aufwändungen für die Familie deutlich mehr als 100€ übrig bleiben.

  • Joachim Datko

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    Das Finanzamt rechnet jährlich ab!

    Zu Günther Herzig 16:21

    Danke für die Relativierung von hohen Einmalzahlungen bei Herrn Schlegl. Wird bei Gericht nicht das Jahreseinkommen zur Ermittlung des Tagessatzes herangezogen?

  • Gscheidhaferl

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    Tja, Wolbergs bietet mal wieder ‘alternative facts’. Was wohl als nächstes kommt? Ein Aufruf an seine Follower das Rathaus zu stürmen? Setzt er sich demnächst ein geschwungenes Haarteil auf und verspricht, Regensburg wieder ‘great’ zu machen?

  • KW

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    Leute, lasst doch den Wolbergs Wolbergs sein. Sonst hetzt er wieder gegen rd weil da etwas kritisches über ihn geschrieben stand bzw. kommentiert wurde und vergisst dabei ganz, dass er sonst komplett in der Wahrnehmungsversenkung verschwinden würde.
    Was Schlegls Anwälte angeht, da diese ja Mitglieder in dem ominösen Wahlkampfverein waren, ist es kein Wunder, dass Sie gegen die Staatsanwaltschaft wettern, es ist ihr Job und außerdem verteidigen sie sich quasi selbst.

  • Stefan Aigner

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    @KW

    Andreas Kaiser war meines Wissens nicht Mitglied bei den „Bürgern für Regensburg“.

  • Julian86

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    Ich wäre wegen der laufenden Wolbergs-Revision schon mit einer abschließenden Bewertung vorsichtiger. Warum?

    SZ-Bericht über Revisionsergebnis in der Miesbacher Sparkassenaffäre:
    “Mit ihrem Ansinnen, Kreidl und Bromme wegen der Korruptionsdelikte Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu verurteilen, drang die Staatsanwaltschaft jedoch auch in Karlsruhe nicht durch.”
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/miesbach-kreidl-sparkassenaffaere-bundesgerichtshof-1.529701

    Das Urteil des BGH liegt schriftlich noch nicht vor. Nur die Pressemitteilung. Dort heißt es am Ende:
    “Hingegen drang die Staatsanwaltschaft nicht mit ihrer Beanstandung durch, der Angeklagte B. hätte infolge der Geschenke zu den Verwaltungsratssitzungen und der Ausrichtung der Geburtstagsfeier auch wegen Vorteilsgewährung als Vorstufe einer Bestechung sowie der Angeklagte K. infolge der Annahme der Geschenke wegen Vorteilsannahme verurteilt werden müssen. Die landgerichtliche Beweiswürdigung enthielt insoweit keine Rechtsfehler.”
    Pressemitteilung des BGH – 1 StR 144/20
    https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b6941eba6d3558d3dc8376932d17fc8a&nr=118114&linked=pm&Blank=1

    Ob daraus ggf. Folgerungen für Wolbergs zu ziehen sind, ist leider ohne schriftliche Urteilsgründe derzeit noch nicht möglich. Aber auch nicht auszuschließen. Womöglich nimmt der BGH in seinem Urteil ausführlich(er) zu den Voraussetzungen der Korruptionstatbestände Stellung.

  • Stefan Aigner

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    @Julian86

    Die Mahnung zur Vorsicht kann ich nur zurückgeben (BTW: Wer bewertet hier irgendetwas abschließend?) Im Kreidl-Verfahren ging es um etwas völlig anderes. Das ginge aus dem kompletten Zitat des SZ-Artikels auch hervor. Ebenso, dass die Revision der Staatsanwaltschaft im Fall Kreidl weitaus erfolgreicher war als jene der Verteidigung. Die Korruptionsvorwürfe behandelten auch einen komplett anderen Sachverhalt. In Bezug auf Wolbergs lässt die Entscheidung so oder so in keinerlei Rückschlüsse zu.

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/miesbach-kreidl-sparkassenaffaere-bundesgerichtshof-1.5297016

  • Mr. B.

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    Ich finde es einfach schlimm, wie sich unsere sog. “Volksvertreter” und auch solche, welche es werden wollen oder wollten, hintenrum die Taschen voll machen (mehr oder weniger) und sich dann so hinstellen oder später es so darstellen, als hätten sie nichts gewußt oder man könne sich an nichts mehr erinnern!
    Staatsanwälte werden teilweise stark angegriffen und teilweise auch d. Rechtsstaat in Frage gestellt!!
    Geht’s noch???
    Was die Staatsanwaltschaft hier in Regensburg an Korruptiondelikten, Steuervergehen aufzuklären hat und hatte, ist doch nicht geringfügig und auch ohne sog. Ansehen der Person, soweit verhanden, zu verfolgen!!!
    Schließlich wären wir dann ja bereits in der Bananenrepublik angekommen und niemand durfte etwas merken?
    Bei mir kommt hier manchmal wirklich der Gedanke auf, als wäre vorher schon mit den eigenen Änwälten und Wirtschaftsberatungsgesellschaften gesprochen worden, wie zu verfahren ist, sollte etwas von den schmutzigen und unehrenhaften “Geschäften” ans Tageslicht kommen. Ich finde, dass gerade zum Schutze des “Anstands immer alle Namen genannt werden dürfen, auch wenn im Verfahren nur Strafbefehle ausgestellt werden. Es könnte ja sein, dass sich bei der nächsten Wahl wieder einer bewirbt, welcher nach außen hin den Saubermann spielt und charakterlich völlig ungeeignet ist!!!
    Denn: Diese Menschen sehen es nicht ein, wie sie Ansehen in der Politik wegen ihrem eigenen Vorteil beschädigen und ganz nebenbei auch unsere Demokratie weiter beschädigen!
    Der Groll könnte dann noch wachsen, wie sie sich z. T. gegensätzlich durch die Verteidigung
    darstellen lassen oder sich selbst benehmen, ohne jeglichen Beitrag zur Aufklärung, wo doch alles nicht wissentlich geschehen ist oder in der “Vergessenheit” geschah.

    ICH GLAUBE EINFACH FÜR MICH, DASS SOLCHE MENSCHEN GENAU WISSEN, WO JEDER EURO HERKOMMT, DENN SIE SIND JA Z. T. FÜR VIEL GELD ZU VIELEM BEREIT!!

  • R.G.

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    Wenn ein Angeklagter meint, sein Kontrollsystem habe in einer bestimmten Sache versagt, schließe ich daraus noch nicht, er habe generell kein Gewissen gehabt.
    Es drängt sich mir als mögliche Ursachen eine ganze Auswahl auf, eine wäre Ortsüblichkeit, andere Gruppendruck, Tradition im Sinne von gewachsenen Gepflogenheiten in einem Berufsfeld und wenig Rückmeldungsmöglichkeiten von Außenstehenden.
    Bei von der breiten Basis, im Team, mit Klinkenputzen und Direktkontakt zu Wählern getragenen Wahlkämpfen, sehe ich eine größere soziale Kontrolle gegeben.
    Ein starker und treuer Mentor hätte Schlegl wahrscheinlich schon am Anfang abraten müssen, eine Wahl gewinnen zu wollen, bei der ein Vorgänger einen Kandidaten einer Gegenpartei zu bevorzugen scheint.
    Im Eifer eines solch ungleichen Gefechts versagt – es war den Preis nicht wert.

  • R.G.

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    Das Kontrollsystem gegen Spendenkonstrukte verbotener Art, wäre die Hereinnahme von Dritten und Vierten in jedes Gespräch über die erhofften und versprochenen Geldsummen, und die volle Kontrollierbarkeit durch die Öffentlichkeit.

  • R.G.

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    @”DENN SIE SIND JA Z. T. FÜR VIEL GELD ZU VIELEM BEREIT!!”

    Das sieht nur vom lohnabgängigen Volk aus nach viel aus.

    Theoretisch gedacht, sowie Wahlwerber – offensichtlich in gewissen Städten bereits in der Finanzierungsfrage des Wahlkampfes, durch das Teilen von Verschwiegenheitspflicht etwa über die Art der Verbuchung des Betrages zur Unterstützung eines teuren Agenturauftrages – einer sonst geschlossenen und vielfach besser begüterten Schicht praktisch nahegekommen wären, hätten ihnen ihre Lebensverhältnisse im Vergleich mit denen der ungleich Reicheren ganz plötzlich beschämend arm und aufbesserungswürdig erscheinen können.
    Denken wir, ihnen wäre zuvor das Grundwissen über offene und geschlossene Gesellschaften nicht mahnend beigebracht worden, besonders wie das persönliche Gewissen in beiden “Lebensformen” eine völlig andere Rolle einnimmt…
    Vor Gericht können wir ein wenig von der persönlichen Verantwortung, und damit nur einen kleinen Teil klären, der Rest erwächst durch eine rege öffentliche Diskussion.
    Wie der Teufel das Weihwasser wird von den Geschlossenen Gesellschaften mit Zugang zur Macht, am stärksten das Denken, Nachdenken, Neubewerten durch die Bürger gefürchtet, Gerichte dagegen wahrscheinlich weniger als Regulativ empfunden.

  • Stagstone

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    Zu den Urteilen und den Reaktionen habe ich eine ganz eigene Meinung die sich zum großen Teil in den vielen Kommentaren hier wiederspiegelt. Mich würde mal interessieren warum überhaupt so viel Geld “eingesammelt” werden muss. Was macht einen Wahlkampf so teuer ?? Give-aways?? Mir wären Politiker, die über ihr Wirken, über ihre Erfolge für die Bürger, die sie ja letztlich wählen, lieber. Dann würde die Arbeit oder seine Erfolge für ihn sprechen – und nicht, wer den schöneren Kugelschreiber an seinem Wahlkampfstand vertreibt.
    Wenn es dann noch zu Spenden bereite Firmen gibt, die für eine Stadt in der sie gutes Geld verdienen, Geld locker machen könnte dies mit gutem Gewissen tun und bräuchten die Spenden nicht zu stückeln. Abnehmer gäbe es bestimmt genügend, (KITA, Tafel usw.)

  • Mr. T.

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    Stagstone, das ist leider ein brutaler Aufmerksamkeitswettbewerb, indem man mit Aufwand Argumente ersetzen oder untergehen lassen kann.

  • Taxifahrer

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    Da hat der Wolli mal wieder einen rausgehauen. Ohne Rücksicht auf die Wahrheit. So kennt man ihn.

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drin