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Beihilfe zur Steuerhinterziehung

200 Tagessätze: Früherer OB-Kandidat will Schuldspruch akzeptieren

Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat das Landgericht Regensburg Christian Schlegl zu einer Geldstrafe verurteilt. Der frühere Oberbürgermeisterkandidat der Regensburger CSU hat bereits erklärt, diese Strafe zu akzeptieren.

„Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt.“ Christian Schlegl nach dem Urteil. Foto: om

„Mein eigenes Kontrollsystem hat nicht funktioniert. Unabhängig von der individuellen Verantwortung ist eine Strafe dafür auch angemessen. Diese Strafe nehme ich an.“ Unmittelbar nach der Urteilsverkündung macht Christian Schlegl unmissverständlich deutlich, dass er den eben gefällten Schuldspruch akzeptieren wird. Die 7. Strafkammer am Landgericht Regensburg hat den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten am Dienstag in Zusammenhang mit Scheinrechnungen zur Verschleierung von Wahlkampfspenden zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro (200 Tagessätze á 100 Euro) verurteilt. Von den übrigen Vorwürfen sprach das Gericht den 48jährigen frei. Vor allem beim Freispruch in punkto Falschaussagen sei ihm „ein Stein vom Herzen gefallen“, so Schlegl. Nun will er abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird. „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.“ Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier will sich die Urteilsbegründung noch durch den Kopf gehen lassen.

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Scheinrechungen vom und an den Wahlkampfmanager

Der Vorsitzende Richter Fritz Kammerer spricht in dieser Urteilsbegründung von einem „erbittert“ geführten Wahlkampf, der 2013/14 in Regensburg stattgefunden habe. Sowohl bei SPD als auch CSU habe das erhebliche Kosten verursacht. Im Sommer 2013 habe sich Schlegl deshalb an Thomas Dietlmeier, Chef der Immobilien Zentrum Regensburg-Gruppe (IZ), gewandt, mit der Bitte um Unterstützung. Dabei habe man sich auf zunächst 40.000, später 50.000 Euro geeinigt, die über Scheinrechnungen von Schlegls Wahlkampfmanager Jochen M. verschleiert werden sollten. Durch „bitten, drängen und intensive Beeinflussung“ habe Schlegl Jochen M. dazu gebracht, dieser Praxis zuzustimmen, um das Geld „abzusaugen“.

Die 7. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Fritz Kammerer. Foto: om

Vor allem einen E-Mail-Wechsel, bei dem M., Schlegl und sein enger Freund und Berater, Rechtsanwalt Armin Z., über einen ersten Entwurf für eine Scheinrechnung diskutierten, Korrekturen vornahmen und sich darüber austauschten, wie das Ganze „echter“ aussehen könne, sieht die Kammer als belastend an. Schlegl habe seinen Wahlkampfmanager im Rahmen dieses Austausches am Ende angewiesen, die Rechnung „ohne Bezug zu mir“ an Dietlmeier zu schicken. Anschließend hätten diese beiden die weiteren Details des Konstrukts in bilateralen Gesprächen erarbeitet – unter anderem über einen fingierten Beratervertrag. Weil Dietlmeier diese Rechnungen, denen keine Leistung gegenüberstand, steuerlich geltend machte, ist Schlegl der Beihilfe zur Hinterziehung von 22.339,11 Euro an Steuern schuldig. „Dass es ihm nicht darauf ankam, dass Steuern hinterzogen wurden, mag sein“, so Richter Kammerer. „Das ist aber rechtlich irrelevant.“

Ebenfalls der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig ist Schlegl wegen einer Scheinrechnung, die er selbst an seinen Wahlkampfmanager gestellt hat. Für angebliche Beratungsleistungen seiner „CS Consulting für Politik, Kultur und Wirtschaft“ verlangte Schlegl von Jochen M. 10.500 Euro (60 Stunden á 175 Euro). Tatsächlich ging es nach Überzeugung der Kammer darum, auf diesem Weg Geld aus Dietlmeiers Budget für private Zwecke Schlegls abzuzweigen. Jochen M. wiederum machte diese Rechnung Schlegls steuerlich geltend – daraus folgt der Schuldspruch in diesem Punkt.

Gericht hält Bauinvestor D. für unglaubwürdig

Freigesprochen hat das Gericht den früheren CSU-Politiker von einer entsprechenden Beihilfe in Bezug auf das kaskadenartige Scheinrechnungssystem, über das Gelder des IZ – ebenfalls 40.000 Euro – an die „Bürger für Regensburg“ (BfR) flossen. Belastet hatte Schlegl hier sein früherer Freund, der Bauinvestor Markus D. Der erhielt das Geld zunächst über Scheinrechungen der Wirtschaftskanzlei seiner Frau von Dietlmeier. Dann reichte er es über weitere Scheinrechnungen an verschiedene Freiberufler – Rechtsanwälte, Architekten und einen Bilanzbuchhalter – weiter. Diese fungierten anschließend als Strohmannspender.

Der Sachverhalt selbst ist unstrittig, allerdings sieht es das Gericht nicht als erwiesen an, dass Schlegl davon wusste. Einzig Markus D. sagte in ersten Vernehmungen und später auch vor Gericht aus, dass er Schlegl darüber informiert habe, dass das Geld vom IZ stamme. Als Zeuge aber sei Markus D. „mit Vorsicht zu genießen“, so Kammerer. Zum einen könne dieser weder Zeit noch Ort noch Anlass nennen, bei dem er Schlegl informiert haben will. Auch bestätige kein anderer Zeuge diese Version.

Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier (li.) will das Urteil zunächst noch prüfen. Foto: om

Es erscheine der Kammer eher wahrscheinlich, dass Markus D. gegenüber Schlegl selbst als erfolgreicher Akquisiteur von Spenden habe auftreten wollen. Schlegl und seine Verteidiger hatten in diesem Zusammenhang immer wieder den Begriff „Ankerspender“ gebraucht. Da es in einer Budgetauflistung auch weitere solche Ankerspender gibt, denen wiederum verschiedene weitere Namen zugeordnet sind, die in diesen Fällen aber nicht als Strohmänner, sondern von ihrem eigenen Geld spendeten, hält das Gericht es für glaubwürdig, dass Schlegl von dem Verschleierungssystem ebenso wenig wusste wie davon, dass das Geld vom IZ kam. „Vorsichtig ausgedrückt sind wir nicht überzeugt, dass das, was Markus D. ausgesagt hat, richtig ist.“

Gericht erkennt keine Falschaussagen Schlegls

Folgerichtig spricht die Kammer Schlegl denn auch vom Vorwurf der Falschaussage in Bezug auf dieses Spendenkonstrukt frei. Bei einer Zeugenaussage im ersten Wolbergs-Prozess hatte er erklärt, dass er all dies nur aus den Akten kenne. Diese Aussage war nach Überzeugung der Kammer auch wahrheitsgemäß.

Ebenfalls keine Falschaussage war es in den Augen der Kammer, dass Schlegl seinerzeit auf Fragen der Verteidiger erklärt hatte, dass es von Thomas Dietlmeier keine Spenden für die CSU gegeben habe. Auf die Nachfrage, ob es mittelbare Zuwendungen gegeben habe, verweigerte Schlegl anschließend die Aussage.

Zwar habe Schlegl damals von den Scheinrechnungen seines Wahlkampfmanagers gewusst, so Richter Kammerer. Ein normaler Mensch gehe aber wohl nicht davon aus, dass es sich dabei explizit um eine Spende handle. „Nach dem gesunden Menschenverstand ist es zumindest nicht sicher, dass er hier bewusst falsch ausgesagt hat.“ Zugute hält die Kammer Schlegl auch, dass er sich nach weiteren Nachfragen auf seine Aussageverweigerungsrecht berufen habe. Das könne man gemäß BGH-Rechtsprechung auch als Widerruf der vorangegangenen Aussage werten. Freispruch also.

Wer sich ins Rampenlicht begibt, muss mit medialer Begleitung rechnen.

Strafmildernd für Schlegl sieht die Kammer sein ansonsten straffreies Leben, dass die Taten lange zurückliegen und dass das gesamte Verfahren lange gedauert habe – verbunden mit entsprechend breiter Berichterstattung. Diese mediale Begleitung sei sicher eine „immense Belastung“ gewesen, so Kammerer, aber: „Wenn sich jemand ins Rampenlicht begibt, muss er – wenn dann etwas schiefläuft – damit rechnen, dass das auch zurückschlägt.“

Als mildernd beurteilt das Gericht auch, dass der Steuerschaden „nicht immens“ sei und mittlerweile erstattet wurde. Ebenso, dass Schlegl sich „mit gewissen Einschränkungen beim Wahrheitsgehalt“ umfassend eingelassen habe. Die Tatsache, dass er sich zwischenzeitlich aus der Politik zurückgezogen hat, zeige zudem, dass das Ganze einigen Einfluss auf seine persönliche Lebensplanung gehabt habe.

Zulasten von Schlegl spreche hingegen, dass es sich bei der Hinterziehung um mehrere Steuerarten gehandelt habe und dass die Taten auch zur Verbesserung von Schlegls eigener „Finanzausstattung“ gedient hätten. Erschwerend komme hinzu, er seinen Wahlkampfmanager zu den Scheinrechnungen überredet und damit in die Strafbarkeit hineingezogen habe.

Verteidiger sieht Spendensumpf nicht

Auf größere Ausführungen abseits der Urteilsbegründung verzichtet Kammerer. Er schließt mit einem Dank an die Verfahrensbeteiligten für die zwar hart, aber doch sachlich und fair geführte Auseinandersetzung im Zuge der Verhandlung. „Damit war nicht unbedingt zu rechnen.“

Andreas Kaiser und Konrad Brenninger: „Salomonisches Urteil.“ Foto: om

Schlegls Verteidiger Dr. Konrad Brenninger und Andreas Kaiser sprechen im Anschluss von einem „salomonischen Urteil“. Natürlich sei da „was hängen geblieben“, aber man habe „ein gutes Ergebnis“. Von dem ganzen „Getöse“ und „Spektakel“, das die Staatsanwaltschaft veranstaltet habe, sei so gut wie nichts übrig geblieben, glaubt Brenninger. Von einem „Scheinriesen“ ist mehrfach die Rede. Der Strafverteidiger sieht es gar, nicht nur mit Blick auf seinen Mandanten, sondern auf die ganze Affäre, als „unsachgerecht hier von einem Spendensumpf zu sprechen“.

Zehn Verurteilungen, 13 Einstellungen gegen Geldauflage und ein weiterer Prozess

Tatsächlich gab es im Zuge der Regensburger Korruptionsaffäre – so weit bekannt – drei rechtskräftige Verurteilungen per Strafbefehl, sieben bislang noch nicht rechtskräftige Verurteilungen via Prozess. Die (zur Bewährung) ausgesprochenen Freiheitsstrafen summieren sich auf zwei Jahre und zehn Monate, es wurden Geldstrafen in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro verhängt. Hinzu kommen 13 Einstellungen gegen Geldauflagen, die im Einzelfall bis zu 80.000 Euro reichen.

Im November steht der bislang letzte Prozess in der Affäre an – gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger und dessen damaligen Wahlkampfmanager Peter Kittel. Bei Rieger geht es um „Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Einwerbung und Verschleierung von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche anlässlich seiner Kandidatur für den Bayerischen Landtag im Jahr 2013“. Veranstalter Kittel muss sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung „durch Ausstellung von Scheinrechnungen“ verantworten (Mehr darüber).

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Kommentare (27)

  • Dieter

    |

    Mir ist klar, dass es hier nicht um Korruption ging.
    Dennoch bleibt trotz Schuldspruch wieder das Gefühl, dass Lobbyismus, Freinderlwirtschaft oder Spendenverschleierung immer noch maximal als Kavaliersdelikte be- und verhandelt werden.
    In Wahrheit sind die die Wurzel vieler Übel – politisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich.

  • Hutzelwutzel

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    Gut, das bekommt er auch noch “bezahlt”. ;-) Wäre Wolbergs abgetreten als man es ihm nahe gelegt hatte, hätte er nicht so “bluten” müssen. Merkts euch Leut: “Geld ist das Wichtigste!” :-))

  • R.G.

    |

    @” Schlegls Worte, „Mein eigenes Kontrollsystem hat nicht funktioniert. Unabhängig von der individuellen Verantwortung ist eine Strafe dafür auch angemessen. Diese Strafe nehme ich an.“

    Mit den Worten hat er den Ruf seiner Kinderstube gerettet.

  • Wale

    |

    Frage an die Experten: wie kommt das Gericht hier auf einen Stundenlohn von 12,50€?
    Meine Rechnung wäre: 8,0Std.x175,00€x200Tage= 280.000,00€
    Eine solche Summe hätte abschreckende Wirkung.

  • Privatfrau

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    Selbst wenn er nicht wirklich reuig und einsichtig sein sollte, so hat er doch im Gegensatz zu einem anderen Stadtpolitiker erkannt, dass irgendwann der Zeitpunkt kommt, wo es besser ist einfach nur die Klappe zu halten, und sich nicht durch höchst peinliches und anhaltendes öffentliches Mimimi auch noch der Lächerlichkeit preiszugeben.

  • Mr. B.

    |

    Zu Privatfrau:
    Ja weils für ihn keine so gravierenden Folgen hat!
    Der damalige Wahlgewinner hat immerhin seinen Job verloren!!!
    Er verdient ja weiterhin noch eine Menge Kohle!!!!

    Lediglich das Ansehen ist ein “wenig” angekratzt!

  • Hthik

    |

    “Diese mediale Begleitung sei sicher eine „immense Belastung“ gewesen, so Kammerer, aber: „Wenn sich jemand ins Rampenlicht begibt, muss er – wenn dann etwas schiefläuft – damit rechnen, dass das auch zurückschlägt.“”

    Eine besonders schöne Stelle. Klar und logisch. Na bitte, es geht doch. Wer sich selbst in die Öffentlichkeit begibt, weiß, was er tut. Dieses merkwürdige “Ach er hat doch so schon soviel gelitten”, dass man andernorts liest, trägt nicht.

  • Regensburger Almanach 2020

    |

    “wer sich ins Rampenlicht begibt, muss mit medialer Berichterstattung rechnen”

    Wie war, Herr Aigner. So aus MZ und RSZ auch.

    Viele warten hier, dass sie die Vorwürfe entkräften.

    Glaubwürdigkeitskrise bei RD oder nicht?

  • Stefan Aigner

    |

    @Almanach

    Welche “vielen”? Mich hat außer Herrn Eckl (und jetzt Ihnen) noch niemand wegen dieses Artikels gefragt. Den nehm ich dankend als PR für RD an. Dass ich auf Anfragen von Herrn Eckl grundsätzlich – weil ich ihn aus persönlichen Gründen nicht für satisfaktionsfähig halte – nicht reagiere, ist bekannt. Ohnehin hätte ich – wohl weil es gar so dringend war (EIL!) – nur sechs Stunden Zeit für eine Antwort gehabt. Er hat ja schon mehrfach probiert, mir irgendwas anzuhängen. Erfolglos. Und wie ich zu ihm stehe, daraus mache ich keinen Hehl, siehe z.B. hier:

    https://www.regensburg-digital.de/rachefeldzug-eckl-wochenblatt-ein-tiefpunkt-des-journalismus-in-regensburg/23052016/

    Und welche Vorwürfe meinen Sie? In dem fraglichen MZ-Bericht befindet sich nicht eine valide Tatsachenbehauptung, die entkräftet werden müsste. Insofern ist er keiner ernsthaften Erwiderung wert. Ich habe im Rahmen einer Sendung bei Ghost Town Radio dazu das gesagt, was gesagt werden musste. In aller Kürze:

    Dass den Text im Almanach – ein tolles Buch, kann ich nur empfehlen – eine mir nahestehende Person geschrieben hat, ist richtig (so wie bei nahezu jedem Porträt im Almanach). Wer darin ein Problem sieht oder meine Glaubwürdigkeit in Zweifel zieht – ja mei. Damit kann ich leben.

    Dass der Text dort erschienen ist, habe ich weder bedingt noch befördert. Er wurde auch niemandem aufgedrängt. Der Eindruck, den Herr Eckl zu erwecken versucht, weil er irgendwas gehört hat – er stellt wohlweislich keine Tatsachenbehauptung auf – ist in dieser Form sowieso falsch. Auch welche “Unwahrheiten” es in dem Porträt geben soll, lässt Herr Eckl offen – weil es keine Unwahrheiten gibt. BTW: In dem fraglichen Almanach hat sich (nichts Ungewöhnliches) der überwiegende Anteil der Texte Themen abseits von Corona gewidmet. Nicht einmal diese Aussage von Herrn Eckl ist also richtig.

    Im Grunde bestätigt die Berichterstattung von Herrn Eckl (und die Nachgeburt von Herrn Kittel), dass sich die Autorin zurecht und mit Zustimmung des Herausgebers für ein Pseudonym entschieden hat. Man will sich halt nicht hinterherschnüffeln lassen, bis hin zu Anrufen beim Arbeitgeber, nur weil man mir wohlwollend gegenübersteht, um dann mit konstruierten Behauptungen durch den Dreck gezogen zu werden. Das hat Herr Eckl schon bei mehreren mir nahestehenden Personen getan, abseits irgendeiner öffentlichen/journalistischen Relevanz.

    Und, um noch ein wenig Moralapostel/Blogwart/SAigner zu spielen: Wer Pegida-Peters Ergüsse ernst nimmt, dem ist nicht zu helfen. Eine weitere Diskussion werde ich darüber hier nicht führen. Aber versuchen Sie doch mal so eine Nachfrage bei der RSZ zum Strafverfahren gegen Herrn Kittel unterzubringen.

  • R.G.

    |

    @Regensburger Almanach
    Eifersucht ist eine Last.
    Es stört jemanden, dass Herr Aigner eine nahe Person hat, die über ihn schrieb?
    Das kann man ganz einfach lösen, sich selbst mit schreibfähigen Menschen umgeben und bitten, dass sie mal was über einen verfassen.

    Was soll man da entkräften? Es gibt Menschen, die gönnen anderen das Weiße in ihrem Augapfel nicht.
    In Gottes Tiergarten gibt es viele unterschiedliche Gestalten.

  • Regensbuger Almanach 2020

    |

    Herrn Aigner

    “Anrufe beim Arbeitgeber”, die Bezeichnungen, die im letzten Absatz genannt sind, sind nicht ok, das ohne Frage.

    Es lesen viele aus meinem Bekanntenkreis Ihre Artikel und wundern sich, dass Sie hier keinen Artikel zu diesem Thema veröffentlichen.

    Das sind “viele”.

    Ich will Sie nicht beleidigen, sondern hätten einfach gerne Ihre Sicht der Dinge hier gelesen, das ist alles.

    Man informiert sich über seine Stadt aus allen zur Verfügung stehenden Quellen, wenn Sie sagen, dann sei einem nicht mehr zu helfen, finde ich das auch nicht ok.

    Ich habe eine Frage gestellt und Sie nicht herabgewürdigt, geschweige denn herabwürdigen wollen.

    Ich schätze Ihre Arbeit und sehe mich ins falsche Licht gerückt.

  • R.G.

    |

    Noch mein Wort zu der süffisanten Erwähnung der Spendenabhängigkeit von Herrn Aigner. Ich nehme an, einige möchten ihn damit als eines Lohnerwerbs unfähigen Almosenempfänger dastehen lassen.

    Ich habe noch keinen einzigen Cent in dem Gefühl überwiesen, dem Aigner etwas geben zu sollen, damit er davon lebt, ich spende auschließlich aus dem Empfinden für meinen eigenen Selbstwert. Ich BIN ES MIR WERT, ganze Sätze über gesellschaftlich wichtige Themen lesen zu wollen, Aigner und Co boten das häufig, deshalb möchte ich mir mit meinem bescheidenen Beitrag den Weiterbestand des Blogs sichern.
    Die Mittelbayerische Zeitung erreichte bei Frau Isolde Stöckler-Gietls Berichterstattung über den Prozess zum Mordfall Maria Baumer einen Punkt, sich zwischen reißerischer Stimmungsmache und Respekt vor den Angehörigen der Opfer entscheiden zu können, ich honorierte, dass man damals der Menschlichkeit den Vorzug gab, durch den bewussten Kauf der Zeitung während dieser Zeit.

    Der für mich in seiner Zielsetzung völlig unklare Artikel über Herrn Aigner in der großen Zeitung ging nicht in die Richtung, die ich als hilfreich für die Gestaltung einer sozialeren Welt sehe, deshalb gehen mein bescheidenes Geld und meine Klicks nicht in die Richtung.

  • R.G.

    |

    @Regensburger Almanach
    Die Überschreitung der persönlichen Schutzdistanz durch Erzeugung von Emotionen für oder gegen jemanden – so liest sich für mich die Kritik – fordert zu einer Entscheidung heraus, wie man für sich selbst, wenn es einen auf die gleiche Weise träfe, Privatheit definiert sehen möchte, in der Welt des Internets.
    Ich sage mir, Privates möchte ich privat sein lassen, sofern es nicht der Klärung von öffentlichen Sachverhalten dient.
    Bezogen auf Herrn Schlegl, was ihm vorgeworfen und wofür er verurteilt wurde, hat mit seiner Ehe und seinem Vatersein keinen unmittelbaren Zusammenhang. Ich möchte alle bitten, der Familie in der Zeit Unterstützung zum Guten zu sein, zum Wohl der Schwächsten in der kleinen Gemeinschaft.
    Wenn ich mich selbst als Menschen sehen will, der sich sein eigenes Privatleben schafft und es deshalb anderen gönnen kann, selbst eines zu haben,ist es mir unmöglich, in den angeblichen Kritiktext über Aigner einsteigen.
    Ich bin nicht voyeuristisch, der intim-eifersüchtige Blick in das Leben “meines” Bäckers, Polizisten, Arztes, Bloggers, Straßenkehrers u.v.a.m. liegt mir deshalb nicht.
    Mann kann da nur Grenzen entgegenhalten.
    “Ich schätze Ihre Arbeit und sehe mich ins falsche Licht gerückt.”
    Achwas, solche Texte ziehen einen vielleicht kurz hinein wie in eine Spirale, erzeugen eine Dringlichkeit. Man sieht doch gleich in Ihren nächsten Posting, dass Sie wieder freundlich sind.

  • Mr. B.

    |

    zu Almanach:

    VÖLLIGE Themenverfehlung! Note 6 und setzen!!!

    Sie schreiben etwas zu einer Verurteilung, weil sie von Straftätern ablenken wollen, aus welchen Gründen auch immer, obwohl Sie genau wissen, dass es über die Berichterstattung die Politikerprozesse nichts besseres und vor allem nichts genaueres als R-D gibt!

    R-D hat Ihren Artikel veröffentlicht und Sie nicht gesperrt!
    Bei einem anderen Medium hier, hätten Sie sich wahrscheinlich nicht so äußern dürfen!
    Ein Hoch auf die Demokratie, welche andere versuchen, mit den Füßen zu treten –wohlgemerkt für Macht und Geld!!!!!!

  • R.G.

    |

    Während man angebliche Unerhrlichkeiten eines Bloggers kreiert (weil jemand über ihn unter einem Pseudonym schrieb), möchte man etwas erreichen, so krypitisch der Sinn der Texte an sich scheint. Aber was?

    Als ich Kind war, hatte man die Buben der Jahrgänge über mir in Internate eines rechtskatholischen Ordens gelockt. Kamen sie in den Ferien nach Hause, beobachteten sie fürchterliche Vergehen und berichteten völlig verstört darüber. Frau Sowieso hat etwas Schreckliches getan, ich habe es gesehen.
    Ja was denn?
    Das ist so schrecklich, dass man es nicht aussprechen kann!
    Was hat sie denn getan, sie ist doch eine sehr liebe Frau?
    Es ist so schlimm, ich kann es nicht sagen, du würdest ein Schock bekommen…!

    Die Knaben mussten im Internat allabendlich in lauten Worten ihr Gewissen erforschen und dann der jesuitischen Pflicht zur Denunziation nachkommen. Otto hat beim Betten gelacht, Edi ist beim Rosenkranz beinah eingeschlafen, Kurt hat unter der Bettdecke gefummelt…
    In der gesetzeslosen Dauerunterdrückung der Schwarzen Pädaogik konnte ein vernünftiger Bezug zu den Gesetzen unseres Staates nicht gelernt werden, Mord oder Kichern bei der Beichte, Bankraub oder vom Bettnachbarn eine Schokolade annehmen, das war alles gleich schwer oder leicht.
    Es käme einem Beweis eines noch nicht eingerenkten Rechtsempfindens in der Poltik – und Medienelite gleich, wenn man den Unterschied zwischen Verurteilungen wegen erwiesenen Vergehen, und irgendwelchen in abwertenden Tratschereien kreierten Stimmungen nicht fühlte und wiedererinnerte, vorausgesetzt die Kinderstube lehrte den Unterschied zwischen Recht und Unrecht.
    Herr Schlegl hat vor Gericht wenige Worte gesagt, aus denen man die Hoffnung ableiten kann, er wolle sich einem gänzlich untadeligen und redlichen Lebenswandel zuwenden. Dazu dürfte er aber den Relativierern nicht zuhören, für die eigentlich so gar nichts passiert ist, außer der Schuld, dass darüber berichtet wurde.

  • Hthik

    |

    @Stefan Aigner 12. Mai 2021 um 15:30

    “Ohnehin hätte ich – wohl weil es gar so dringend war (EIL!) – nur sechs Stunden Zeit für eine Antwort gehabt.”

    Echt? So wie die BILD damals bei Prof. Drosten?
    Das ist dann wohl des Endstadium von “Ich habe sachlich dazu nichts zu sagen, bin aber jung und brauche des Zeilenhonorar”.

  • Hthik

    |

    @R.G. 12. Mai 2021 um 16:20

    “Noch mein Wort zu der süffisanten Erwähnung der Spendenabhängigkeit von Herrn Aigner.”

    Ich dachte ja bisher, der Gipfel an Verwerflichkeit, sei Geld als Stadtrat zu bekommen und für die öffentliche Hand zu arbeiten wie Tina Lorenz. Aber bleiben wir neutral. Niemand von uns kann wirklich beweisen, dass Herr Aigner für erhaltene Spenden nicht irgendwelche Bauprojekte vergibt. Die kleinen henkt man, aber der Aigner ist nicht zu fassen. So sehe ich das als unvoreingenommener Betrachter, dessen Beiträge noch nie gesperrt wurden.

  • Mr. B.

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    Habe auf TVA die Angaben vom Verurteilten und die seines Verteidigers gehört!
    Beim Ersten kamen mir fast die Tränen und beim Zweiten kam mir beim Angriff auf die Staatsanwaltschaft als erstes, wie peinlich es für die Angeklagten der Prozesse sein muß, was hier über “Macher” oder so für die Bürger ans Tageslicht gekommen ist. Der RA war ja von der gleichen Partei und ist oder war nach Pressemeldungen ja eng mit dem Angeklagten im sog. Wahlverein der “Christlichen” verbandelt.
    Geld ist eben alles im Leben und die vermutliche Selbsternennung: “Uns kann doch sowieso nichts passieren. Haben doch alles im Griff!!”
    Mein Dank an die ermittelnden Behörden, einschließlich des Gerichts!!!!
    Es zeigt mir persönlich, das sie noch nicht ganz alle “im Griff” haben!

    Es lebe die Hoffnung! Demokratie muss uns weiter etwas wert sein!!
    Schönen Vatertag an alle Väter, welche täglich hart arbeiten, um ihre Familie ernähren zu können, weil ihnen eben nichts “geschenkt” wird!!!

  • R.G.

    |

    “Niemand von uns kann wirklich beweisen, dass Herr Aigner für erhaltene Spenden nicht irgendwelche Bauprojekte vergibt. !”

    Weil es bei ihm für den Bau einer Regen-Philharmonie nicht reichte, gibt es im Kommentarteil die Viel(Dis-)harmonie.

    Herr Schlegl, sie und Ihre Familie lesen hier gewiss mit.
    Geschlossene Gruppen müssen den Austritt aus der Gemeinschaft schwer machen, denn von Ferneren droht kritische Betrachtung.
    Würden Sie, wenn man Ihnen Entlastung Ihres Gewissens anböte, indem man das Urteil als eigentlich Ihnen gegenüber unfair bezeichnete, und Druck auf Berichterstatter auszuüben versuchte, nochmals in das System gehen?

  • Burgweintinger

    |

    Kommentar gelöscht. Ich gebe Ihnen in allen Punkten recht. Eine solche Diskussion gehört aber nicht hierher. (Stefan Aigner)

  • Mr. T.

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    Mr. B schrub: Geld ist eben alles im Leben und die vermutliche Selbsternennung: “Uns kann doch sowieso nichts passieren. Haben doch alles im Griff!!”

    Da ist schon was dran. Um in der Politik ein bisserl mehr als nur Stimmvieh zu sein, darf die oberste Handlungsmaxime nichts mit Anstand oder Moral zu tun haben. Sie muss irgendwo daran ausgerichtet werden, nicht zu sehr über die Grenzen des Gesetzes hinauszuschießen, um noch irgendwo zwischen Geldstrafe, Bewährung und Zuchthaus zu bleiben, falls doch mal was aufkommen sollte.
    Wolbergs hat schon scharf daran gekratzt, zeigt aber mittlerweile auch wieder seine Haltung, dass alles außer Haft quasi ein Freispruch ist. Schlegl zeigt sich pseudoreumütig weinerlich, wobei ich nicht weiß, ob letzteres der Geldstrafe oder der Erkenntnis seiner Bedeutungslosigkeit geschuldet ist. Schaidinger grinst wie ein teflonbeschichteter Mafiaboss, der die Justiz besser am Spielkreuz tanzen lässt, als Maltz seinen Kasperl (und die Stadtverwaltung seine Schwester). Nur beim Rieger bin ich mir nicht so sicher, wie sicher er sich grad fühlt, während sein PR-Amigo schon um sich beißt, wie ein in die Enge getriebener Kettenhund.
    Und die jüngsten Skandale beim Abgreifen von pandemiebedingt freiwerdenden Geldern durch Unionspolitiker*innen auf Landes- und Bundesebene zeigen ähnliche Handlungsmaximen.

  • Mr. B.

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    Im Wahlkampf Schlegl gegen Wolbergs gab es doch ein Plakat, wo Schaidinger und Schlegl gemeinsam strahlten und Schaidinger dem Schlegl bescheinigte: “Der kann’s!”
    Dann wurde Schlegl fallengelassen.
    Weiß man warum??

  • Gscheidhaferl

    |

    @Mr. B.
    Phu, ich fürchte, da laden Sie kräftigst zu Spekulationen ein. Es gab zwar die eine oder andere verschwurbelte Erklärung, die kolportiert wurde. Aber wie substanziell die waren, lässt sich von Außen kaum einschätzen. Der Schaidinger wird sich definitiv schon was dabei gedacht haben. Aber ob der Schlegl die genauen Beweggründe kennt, da wage ich schon daran zu zweifeln.

    Meine eigenen Spekulationen gehen dahin, dass Schlegl letztlich zu Gunsten von Wolbergs verstoßen wurde. Weil Schaidinger (der mit der Rieger-CSU eh auf Kriegsfuß stand) dem eher zugetraut hat, die von ihm begonnene Politik entsprechend fortzuführen.
    Aber ich merk schon wieder, wie der alte, modrige CSU-Sumpf an meinen Sohlen zu kleben beginnt bzw. wie ich langsam immer tiefer in diesen (leider wohl noch immer nicht wirklich trocken gelegten) abstoßenden Morast einzusinken drohe. Also lassen wir das lieber, bevor wir aus dem Schmarrn gar nicht mehr herauskommen ;-)

  • Mr. B.

    |

    Zu Gscheidhaferl:
    “.. dem eher zugetraut hat, die von ihm begonnene Politik entsprechend fortzuführen.”

    Ein sehr guter Satz von Ihnen!

    Ja, wollen wir nicht weiter einsteigen, aber “Insider” werden es wissen und weil nie von sich aus aufgeklärt wurde und damals schon vieles nicht nachzuvollziehen war, darf man insgeheim!!! privat immer weiterspekulieren!

    Zumindest steht jetzt fest, dass in Regensburg der Sumpf von CSU und SPD enorm war und sie viele ihrer Wähler massivst “verarscht” haben!

  • Maja

    |

    Man sollte vielleicht auch mal im gesamten Regensburg bei den”vermeintlichen Kleinen” sprich immobilien regensburg durchstarten..egal welchen namen die tragen.
    Tut man aber nicht

  • Maja

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    Mr B
    Geld ist eben alles im Leben und die vermutliche Selbsternennung: “Uns kann doch sowieso nichts passieren. Haben doch alles im Griff!!”
    Wie wahr..wie wahr

  • Mr. B.

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    Zu Maja
    “Die vermutlichen Kleinen” sind natürlich auch “Problemfälle” in dieser Stadt, wenn sie mit dem “Filz” verbunden sind?
    Sie nehmen meistens nur, was ihnen oftmals nicht zusteht und geben nichts! “KAPUTTE GESELLSCHAFT”?

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