Ein Spur durch ganz Ostbayern zog ein 38-Jähriger bei diversen Raubzügen zwischen 2017 und 2018. Am Donnerstag standen er und seine damalige Partnerin vor dem Landgericht Regensburg.
Unter anderem, um seine Drogensucht zu finanzieren brach Juraj S. 2017 und 2018 mehrfach von Tschechien aus nach Ostbayern auf und brach in Privat- und Geschäftsräume ein. Foto: Bothner
„Danke, dass Sie gekommen sind“, sagt Richter Fritz Kammerer zu Eva K. Dass eine Angeklagte zu ihrem Verhandlungstermin vor dem Landgericht Regensburg erscheint, das ist normalerweise nichts Ungewöhnliches. Im Fall der 36-jährigen Frau aus dem tschechischen Pilsen aber ist es dem Richter diesen Donnerstag am Ende eines langes Verhandlungstages doch eine lobende Erwähnung wert. Denn die Frau konnte nicht ordnungsgemäß geladen werden. Dennoch ist sie gekommen. Um reinen Tisch machen zu machen, wie sie sagt.
Wie zu erwarten war, wies die Schwurkammer des Landgerichts Regensburg Mittwochnachmittag die Unterbringung von Jakob T. (Name geändert) an. Der 53-Jährige hatte vergangenen Oktober seinen Mitbewohner getötet. Er bleibt dauerhaft in der Psychiatrie.
Seit Anfang April läuft vor dem Regensburger Landgericht ein nicht ganz alltäglicher Prozess gegen vier junge Männer, die mit Drogen im Millionenwert hantiert haben sollen. Der Prozess ist auch das Ergebnis eines spektakulären Ermittlungserfolgs europäischer Sicherheitsbehörden gegen die sogenannten EncroChats.
Wegen einer Auseinandersetzung in der Gemeinschaftsunterkunft am Weinweg muss sich seit Mittwoch der 30-jährige Goran K. vor Gericht verantworten. Er soll versucht haben, mit einem Schraubenzieher auf einen Mitbewohner einzustechen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Doch der Fall ist kompliziert. In der GU kursierte zuvor ein heimlich gefilmtes Video, das den fast erblindeten Angeklagten beim Onanieren zeigen soll.
Das Urteil der Sechsten Strafkammer am Landgericht Regensburg ist eindeutig: Franz Rieger ist schuldig der Erpressung und zweier Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Landtagsabgeordnete hat bereits Revision gegen die Entscheidung angekündigt. Sein Mandat will er behalten. Im Landtag muss er zwei Ämter niederlegen. Weitere Schritte hält Fraktionschef Thomas Kreuzer derzeit nicht für nötig.
Im Prozess gegen den wegen Erpressung angeklagten CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger und seinen Wahlkampfmanager Peter Kittel wird es voraussichtlich schon am Donnerstag ein Urteil geben. Beide haben über ihre Verteidiger umfassende Geständnisse abgelegt.
Der erste Tag im Prozess gegen den Landtagsabgeordneten Franz Rieger (CSU) und seinen Wahlkampfmanager und Parteifreund Peter Kittel mündet unmittelbar nach Verlesung der Anklage in ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ob es zu einer Verständigung kommt, ist bislang offen.
Am kommenden Montag beginnt am Landgericht Regensburg der vierte Prozess in der Regensburger Parteispenden- und Korruptionsaffäre. Auf der Anklagebank sitzen diesmal der CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Franz Rieger sowie Parteifreund und Veranstaltungsmanager Peter Kittel. Es geht um verschleierte Parteispenden, Scheinrechnungen, hinterzogene Steuern und bei Rieger zusätzlich um den Vorwurf der Erpressung.
Diesen Donnerstag verhandelt der sechste Strafsenat in Leipzig über das Urteil im ersten Wolbergs-Prozess. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen die Entscheidung der sechsten Strafkammer eingelegt.
Ein kommunistischer Aktivist beleidigte nach einer Flyerverteilaktion vor dem Regensburger Continental-Werk einen Polizisten. Im Frühjahr wurde er dafür in der ersten Instanz zunächst zu 70 Tagessätzen verurteilt. Das Landgericht stellte das Verfahren nun jedoch gegen Geldauflage ein. Im Zentrum der Verhandlung stand auch die Frage: Was darf die Polizei?
Insolvenzverschleppung, Untreue und betrügerischer Bankrott – der frühere Geschäftsführer des Luxus-Krematoriums in Hemau steht vor den Trümmern seiner Existenz und vor Gericht. Ein umfassendes Geständnis bewahrt ihn am Ende vor einer Haftstrafe.
2017 wurde ein hochrangiges Mitglied der Regensburger DITIB-Gemeinde Opfer einer „Sexpressung“. Während der Fall die türkische Community bis hinauf zum Generalkonsul beschäftigte, bekam der Rest der Regensburger Gesellschaft davon nichts mit. Bei einem Zivilverfahren kam der Fall nun nochmal zur Sprache.
Am heutigen Dienstag hat das Landgericht Regensburg das Urteil im Rechtsstreit zwischen den beiden Regensburger AfD-Politikern Erhard Brucker und Sebastian Durden gefällt. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung auf, die der Stadtrat zunächst gegen seinen Parteifreund erwirkt hatte. Brucker wollte nicht als „Alkoholiker“ bezeichnet werden.
Das Landgericht Regensburg hat die Verurteilung eines 54jährigen wegen Computerbetrugs bestätigt. Der Ingenieur ließ demnach fast 230.000 Euro vom Konto seiner Ex-Frau verschwinden.
Im Prozess gegen einen 57 und einen 54 Jahre alte Angeklagten sprach am Donnerstag das Landgericht Regensburg das Urteil. Laut der 5. Strafkammer haben sich beide der bandenmäßigen Veröffentlichung von einer Vielzahl kinderpornografischer Schriften schuldig gemacht. Der 54-jährige Berliner wurde zudem wegen sieben Fällen des sexuellen in einem Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Beide hatten sich früh geständig gezeigt, was das Gericht als „sehr werthaltig“ ansah.
Seit Dienstag stehen ein ehemaliger Regensburger Rechtsanwalt (57) und ein 54-jähriger Berliner Kaufmann vor dem Landgericht Regensburg. Über eine Plattform im Darknet sollen sie massenhaft kinderpornografisches Material verbreitet haben.
Weil AfD-Stadtrat Erhard Brucker nicht „Alkoholiker“ genannt werden will, verklagte er seinen Parteikollegen Sebastian Durden. Ein Urteil gab es am Dienstag am Landgericht Regensburg noch nicht, doch das Gericht ließ mehr als deutlich durchblicken, dass Brucker mit seinem Anliegen scheitern wird. Die Zivilverhandlung gewährte auch einen Einblick in das Innenleben des zutiefst zerstrittenen Regensburger Kreisverbandes der Rechtsaußenpartei.
Fast 230.000 Euro soll ein 54jähriger vom Konto seiner Ex geklaut haben. Vom Amtsgericht wurde er dafür wegen Computerbetrugs verurteilt. Doch im Berufungsverfahren stellt sich der Fall nicht so eindeutig dar, wie man glauben könnte.
Die 25-Jährige, die an Weihnachten 2020 ihr Baby tötete und in einer Mülltonne im Stadtosten entsorgte, wurde heute vom Landgericht Regensburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sprach sie der fahrlässigen Tötung schuldig, weil ein Vorsatz – nötig für Totschlag oder Mord – nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.
Im Prozess um das tote Baby, das zu Weihnachten 2020 in einer Mülltonne gefunden wurde, geht es vor dem Landgericht Regensburg vor allem darum, ob die Mutter wissen konnte, dass ihr Kind nach der Geburt auf einer Toilette zunächst noch gelebt hat. Der Mordvorwurf wird sich wohl nicht halten lassen.