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„Alkoholiker“-Streit

AfD-Stadtrat Brucker scheitert vor Gericht

Sieht bei sich kein Alkoholproblem: Erhard Brucker. Foto: Archiv/Witzgall

Am heutigen Dienstag hat das Landgericht Regensburg das Urteil im Rechtsstreit zwischen den beiden Regensburger AfD-Politikern Erhard Brucker und Sebastian Durden gefällt. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung auf, die der Stadtrat zunächst gegen seinen Parteifreund erwirkt hatte. Brucker wollte nicht als „Alkoholiker“ bezeichnet werden.

Anders als bei der mündlichen Verhandlung vor einer Woche ist bei der Urteilsverkündigung am Dienstagmorgen niemand von den Beteiligten da. Allen ist im Grunde klar, wie das Urteil ausfallen wird. AfD-Stadtrat Erhard Brucker scheitert mit seiner Unterlassungsklage gegen Parteifreund Sebastian Durden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung, die Brucker zunächst im schriftlichen Verfahren erwirkt hatte, wird aufgehoben.

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„Die Demarkationslinie“ überschritten

Es ging um zwei Äußerungen Durdens bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Regensburger Kreisverbandes der Rechtsaußenpartei Ende Februar. Brucker wehrte sich, weil Durden, ehemals Stadtratskandidat auf Listenplatz 3, ihm vorgeworfen haben soll, Protokolle von Vorstandssitzungen gefälscht zu haben. Außerdem bezeichnete Durden den damaligen Kreischef Brucker als „Alkoholiker“.

Der Stadtrat sieht darin eine Rufschädigung und Verleumdung seiner Person. Er werde durch die Behauptungen in seinen Persönlichkeitsrechten „beeinflusst“, begründete Brucker bei der mündlichen Verhandlung letzte Woche seine Klage. Durden habe mit seinen Behauptungen „die Demarkationslinie“ überschritten.

Es soll laufend Streit gegeben haben

Auszug aus einem Wahlflyer der AfD zur Kommunalwahl 2020 mit den beiden Kandidaten Brucker und Durden. Bild: AfD KV Regensburg

Was die Fälschung der Protokolle angeht, so war hierzu weder in der Verhandlung noch im Urteil viel auszuführen. Denn laut Durden habe er den Vorwurf der Protokollfälschung gar nicht an den damaligen Kreisvorsitzenden Brucker persönlich gerichtet, sondern an den Vorstand beziehungsweise den Schriftführer. Dieser soll damals „Fehler“ zugegeben haben. Durden berichtete in der mündlichen Verhandlung, dass er bei der besagten Mitgliederversammlung eine ganze Liste von Dingen ansprach, die seiner Meinung nach in der Vorstandsarbeit schlecht liefen.

So soll es laufend Streit gegeben haben. Auch habe sich Brucker „aus der Parteikasse bedient“, als er daraus ohne Vorstandsbeschluss 800 Euro für einen Erstwählerbrief genommen haben soll. Als ein anschließender Umlaufbeschluss erst „in die Hose“ gegangen sei und dann abgelehnt wurde, habe „Kollege Straub“ (Stadtrat Thomas Straub, Anm. d. Red.) den Betrag beglichen. Und schließlich fiel auch der für Brucker schwerwiegendste Vorwurf: „Ich habe gesagt“, so Durden, „dass er ein Alkoholiker ist und ein Alkoholproblem hat“.

Diese Äußerung „greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein“, so Richter Gerhard Lindner. Es handle sich um ein „Werturteil mir Tatsachenbestandteilen“. Deshalb müsse zwischen Bruckers Persönlichkeitsrecht, das sich von „der Würde des Menschen ableitet, egal wo er herkommt“ und Durdens Meinungsäußerungsfreiheit abgewogen werden.

„Mut zur Wahrheit?“

Drei Gründe führt Lindner an, weshalb Bruckers Klage abgewiesen wird. Erstens sei der Zweck von Durdens Alkoholiker-Äußerung nicht gewesen, Brucker persönlich herabzusetzen, sondern Schaden von der Partei abzuwenden. Durden hatte letzte Woche gesagt, dass er die Mitglieder vor den damals anstehenden Neuwahlen warnen wollte. Von Brucker forderte er getreu dem Slogan der AfD „Mut zur Wahrheit“ ein.

Ein zweiter Grund für die Aufhebung der einstweiligen Verfügung, so Lindner, sei dass die Alkoholiker-Äußerung nicht öffentlich, sondern im Rahmen einer geschlossenen Parteiveranstaltung unter knapp 50 Mitgliedern getroffen wurde.

„Beobachtungen, die ein Alkoholproblem nahelegen“

Der dritte und wichtigste Grund: Durdens Aussage beruhe „auf Beobachtungen, die ein Alkoholproblem nahelegen“. So berichtete Durden auf Nachfragen des Gerichts, dass Brucker eigentlich „ständig betrunken“ sei. Als Beispiele führte er Vorstandssitzungen an, bei denen der damalige Vorsitzende und heutige Stellvertreter „regelmäßig mehr als sechs Halbe” getrunken haben soll. Oder eine Veranstaltung in der Gaststätte Arberhütte mit dem Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner im Januar 2020.

Auch nächtliche Anrufe Bruckers bei Mitglieder soll es gegeben haben – in betrunkenem Zustand. Es gibt auch eidesstattliche Versicherungen von anderen Parteimitgliedern, die das bestätigen sollen. Durden gab zudem an, bereits nach der Vorstandswahl 2019 mit anderen Vorstandsmitgliedern über die Alkoholthematik gesprochen zu haben. Auch andere hätten deshalb schon (erfolglos) das Gespräch mit Brucker gesucht.

Brucker bestritt in der Verhandlung vehement, Alkoholiker zu sein. Er gab aber zu, schon „mal ein Bier“ zu trinken, „wie jeder andere Bayer auch“. Und bei der Brandner-Veranstaltung habe er eben „ein Gläschen zu viel“ erwischt. Einen Vergleich mit Durden wollte Brucker trotz eines klaren Hinweises von Richter Lindner nicht eingehen, sondern bestand auf ein Urteil. Da es (erwartbar) nicht in seinem Sinne ist, bleibt ihm jetzt noch der Gang an das Oberlandesgericht Nürnberg.

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