Während die Zeugenladung im Strafprozess gegen Bauunternehmer Karl S. auch an diesem Freitag schwierig bleibt, ist die Hauptverhandlung für seinen Sohn Tobias beendet. Das Verfahren gegen den Junior wird gegen eine Auflage von 35.000 Euro vorläufig eingestellt.
Durfte schon nachhause gehen: Sohn Tobias S. (vorne). Foto: as
Zeuge G. ist nicht da, Zeuge Z. kommt nicht, Zeuge E. kommt auch nicht. Das Zeugenchaos vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg geht weiter. Wieder erreichte manche Zeugen die Ladung zu spät, wieder erscheinen manche nicht. Einer habe einen wichtigen Geschäftstermin und habe sich von der Prokuristin entschuldigen lassen, berichtet der Vorsitzende Richter Fritz Kammerer. Es wäre schön gewesen, hätte er hierfür einen Beleg hinzugefügt, aber na ja, er werde ein andermal kommen. „Dann machen wir derweil ein bisschen was anderes. Dann nutzen wir die Zeit,“ so Kammerer pragmatisch.
Einen Freispruch für den Bauunternehmer Karl S. wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Doch im Prozess um die Millionenpleite bei einem Bauvorhaben auf dem Candis-Viertel im Jahr 2014 zeichnet sich ab, dass mit die schwerwiegendsten Vorwürfe wohl nicht zu halten sein werden. Auf ihr Geld warten viele Handwerker in dem nach wie vor nicht abgeschlossenem Insolvenzverfahren bis heute.
Ein 65-Jähriger Rattenberger (Landkreis Straubing-Bogen) hat am Montag vor dem Landgericht mehrjährigen sexuellen Kindesmissbrauch eingeräumt. Nach bisherigen Erkenntnissen fungierte der verurteilte Steuerhinterzieher (zwei Jahre und drei Monate) als obskurer Sektenführer und nutze sein „Meister-Dasein“ bei Anhängerinnen aus, um mindestens ein Kind schwer zu vergewaltigen.
Ein 65-jähriger aus dem Landkreis Straubing-Bogen sitzt seit Dienstag vor dem Landgericht Regensburg auf der Anklagebank, weil er über einige Jahre ein Mädchen schwer sexuell missbraucht haben soll. Im gleichen Zeitraum verdiente er durch Schulungen in der spiritistischen Szene und Wellness-Produkthandel viel Geld und schleuste dabei einiges am Fiskus vorbei.
Am Freitag fiel am Landgericht Regensburg das Urteil gegen zwei Drogendealer und einen Freund, der ihnen Anfang 2020 in Königswiesen seine Wohnung für die Geschäfte bereitgestellt haben soll. Sie wurden mit Freiheitsstrafen zwischen zwei bis fünf Jahren belegt. Alle drei sind selbst suchtkrank, zwei kommen in den Maßregelvollzug und können eine Therapie absolvieren, einer muss ins Gefängnis.
Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Regensburg einen 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes nach drei Verhandlungstagen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe und ordnete die Unterbringung in einer Klinik für den suchtkranken Täter an. Ein Zeuge wurde wegen einer Covid-19-Erkrankung per Videoschalte vernommen.
Mitte April 2020 hat die Polizei eine Drogenwohnung in Königswiesen hochgenommen. Drei Regensburger müssen sich seit Freitag wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Den selbst suchtkranken Dealern droht teilweise eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Aufgeflogen ist das Geschäft aufgrund eines Hinweises durch eine Userin und (ehemalige) Freundin eines Angeklagten.
Ein schwerer Raub im Regensburger Drogenmilieu wird derzeit vor der 7. Kammer des Landgerichts verhandelt. Hatte man nach einem (Teil-)Geständnis des 26-jährigen Angeklagten zunächst Hoffnung, den Prozess zügig abschließen und den Drogenabhängigen in einer Entzugsklinik unterbringen zu können, gestaltet sich der Verlauf sehr zäh.
Im Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K. fällte das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag das Urteil. Der Regensburger wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer behielt sich außerdem vor, den Täter nach Haftverbüßung in Sicherungsverwahrung zu schicken. Von der Urteilsbegründung war die Öffentlichkeit – wie schon während des Großteils der Verhandlung – ausgeschlossen.
Der Prozess gegen den 55-jährigen Regensburger Gerhard K. wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg steht unmittelbar vor dem Abschluss. Am heutigen fünften Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme, die fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, beendet. Unklar ist, ob es Versäumnisse der Behörden gab und was mit weiteren Vorwürfen ist, die abseits des Prozesses gegen den einschlägig vorbestraften Missbrauchstäter im Raum stehen.
Nur wenige Minuten durfte die Öffentlichkeit bisher etlichen Verhandlungsstunden an vier Tagen beiwohnen. Rechtsgespräche, Gutachten und Vernehmungen fanden komplett hinter verschlossenen Türen statt. Sicher ist aber: Im Prozess gegen einen 55-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Regensburg ist es zu einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gekommen. Dieser dürfte erst im Urteil Mitte Januar offiziell bekannt werden.
Im August 2015 raubten vier Litauer in einer spektakulären Aktion in einem Regensburger Juweliergeschäft Uhren im Wert von rund 390.000 Euro. Am Donnerstag wurde nun auch der vierte und somit letzte Täter wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt.
Ein 54-jähriger Nittendorfer wurde am Mittwoch vom Landgericht Regensburg wegen Totschlags und Nötigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Außerdem wurde der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den notorischen Stalker angeordnet sowie eine Hinterbliebenenzahlung von 15.000 Euro festgelegt. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Heizungsbauer im Dezember 2019 seine damals schon Ex-Partnerin in deren Wohnung erwürgte. Ein Mord konnte dabei nicht nachgewiesen werden.
Die Betriebsschließungsversicherung, die ein Regensburger Gastronom 2013 bei der Dialog AG abgeschlossen hatte, um sich gegen entsprechende Folgen abzusichern, muss nicht für dessen Corona-Ausfälle zahlen. Das entschied das Landgericht Regensburg am heutigen Freitag. Es geht um die Versicherungsklauseln im Detail.
Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.
Am Donnerstag begann am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen 55-jährigen Regensburger, der in den Jahren 2017 bis 2019 mehrfach zwei Mädchen vergewaltigt haben soll. Den Beginn der Hauptverhandlung dominieren mehrere Anträge der Verteidigung. Noch ist unklar, ob vor der Jugendschutzkammer möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. Auch das hat die Verteidigung beantragt.
Die Hauptverhandlung gegen einen 54-jährigen Nittendorfer Stalker, der im Dezember 2019 seine Regensburger Ex-Partnerin genötigt und getötet haben soll, wird bis Anfang Dezember unterbrochen. Hintergrund ist ein richterlicher Hinweis, wonach im Falle einer Verurteilung auch eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe in Betracht komme. Zur drohenden Aussetzung und damit Wiederholung der Hauptverhandlung kommt es zunächst nicht.
Seit Anfang dieser Woche muss sich ein Nittendorfer Installateur vor dem Landgericht Regensburg wegen Nötigung und Totschlags verantworten. Er soll Anfang Dezember 2019 seine (damals bereits) Ex-Partnerin in ihrer Wohnung in Regensburg erwürgt haben. Der Fall sorgte damals für Aufsehen, auch weil der mutmaßliche Täter kurze Zeit darauf mit selbstzugefügten Schnittwunden in einem Gebüsch gefunden wurde. Wie Zeuginnen und Zeugen am Dienstag vor Gericht schildern, sei der Mann „krankhaft eifersüchtig“ und habe der Getöteten bereits längere Zeit nachgestellt.
Am einzigen Verhandlungstag in dieser Woche gibt es im Prozess gegen Christian F., der an Pfingsten 2012 seine damalige Verlobte Maria Baumer ermordet haben soll, keine neuen Erkenntnisse zum möglichen Tatgeschehen. Stattdessen berichteten mehrere Zeugen aus dem (entfernteren) Umfeld von F. und Baumer über Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Charakterzüge. Demnach sei der Angeklagte ruhig, angenehm und hilfsbereit gewesen. In ungefähr drei Wochen will die Verteidigung eine Erklärung abgeben.
Neben der Leiche der 2012 getöteten und im Wald verscharrten Maria Baumer wurden vier Haare gefunden. Die daraus extrahierte DNA stammt laut Aussage eines Sachverständigen mit hoher Wahrscheinlichkeit von ihrem früheren Verlobten Christian F.