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Prozess am Landgericht

Sektenführer gesteht Kindesmissbrauch

Ein 65-Jähriger Rattenberger (Landkreis Straubing-Bogen) hat am Montag vor dem Landgericht mehrjährigen sexuellen Kindesmissbrauch eingeräumt. Nach bisherigen Erkenntnissen fungierte der verurteilte Steuerhinterzieher (zwei Jahre und drei Monate) als obskurer Sektenführer und nutze sein „Meister-Dasein“ bei Anhängerinnen aus, um mindestens ein Kind schwer zu vergewaltigen.

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Thomas Juppe. Foto: om

„Wenn das rettende Raumschiff kommt, dürfen wir nicht mit.“ Eine Landshuter Kriminalbeamtin zitiert die Angst einer Anhängerin Aryah G.s, sollte diese ihm nicht mehr die gewünschte Gefolgschaft leisten. Der 65-jährige US-Amerikaner, der seit den späten 1990er Jahren in Deutschland lebt, hatte im niederbayerischen Rattenberg einen obskuren Kult um sich geschaffen. Beim sogenannten „Royal Wellness Club“ versprach der Guru den Sektenzugehörigen Heilung, ein „Durchbrechen alter Muster“ und offenbar irgendwann eine verheißungsvolle Abholung durch Außerirdische. G. soll sich selbst für einen Außerirdischen halten.

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Anhängerinnen leugnen Missbrauch

Im Zuge des Strafprozesses gegen G. vor der Jugendschutzkammer des Regensburger Landgerichts taucht man besonders bei der Vernehmung der Polizistin und eines Kollegen in eine abgründige Welt, bei der jahrelang schwerste Straftaten von Anhängerinnen – vom „Meister“ völlig vereinnahmt – nicht wahrgenommen, geleugnet oder umgedeutet wurden.

Aryah G. soll in den Jahren 2014 bis 2018 ein zu Beginn zehnjähriges Mädchen mindestens 75 Mal teilweise schwer sexuell missbraucht haben. Am zweiten Verhandlungstag räumt der Angeklagte über seinen Anwalt Thomas Juppe die Taten „in objektiver und subjektiver Sicht vollumfänglich“ ein. Er möchte laut Verteidigererklärung dem geschädigten Mädchen und seiner Mutter – einer seiner Anhängerinnen – eine Aussage ersparen. Außerdem werde er an die Missbrauchte eine Zahlung von 50.000 Euro leisten. Dies werde auch ohne eine Verständigung geschehen.

Wie die Vorsitzende Richterin Elke Escher kurz zuvor berichtet, habe die Staatsanwaltschaft nach einem ersten Rechtsgespräch einen möglichen Deal ausgeschlagen. Im Rahmen des Rechtsgesprächs Mitte Februar stellte die Kammer im Falle eines Geständnisses jedenfalls eine etwaige Freiheitsstrafe „um die sechs Jahre“ in Aussicht.

Ein „Fürst von und zu Sayn-Wittgenstein“

Aryah G., der in Havanna geboren und in Südflorida aufgewachsen ist, habe sich nach eigener Auskunft sehr früh für „Martial Arts“, japanische Kampfkunst und die Zen-Philosophie interessiert und bereits nach dem College entsprechende Seminare gegeben. Später sei er nach Deutschland eingeladen worden, „um hier zu lehren“, so berichtet es der Angeklagte auf Nachfragen zu seiner Biographie. Wer diese Einladung ausgesprochen haben soll, bleibt unklar. Auch die genauen Inhalte seiner „Lehre“ bleiben nebulös.

Bekannt wird im Rahmen der Verhandlung jedoch, dass sich G. von „einer Fürstin“ adoptieren habe lassen und fortan den Namen Fürst August von und zu Sayn-Wittgenstein führte. Diesen Adoptivnamen habe er zwischenzeitlich wieder abgelegt. In Cham habe der Adoptivadelige und selbsternannte Außerirdische einen Kampfkunstsportverein betrieben. Bereits seit seiner Jugend gelte seine Leidenschaft „Martial Arts“.

„Wellness“ als Tarnung für Sektenideologie

Seine seit einigen Jahren insolvente Viechtacher Firma Aryah Deutschland GmbH vertrieb Nahrungsergänzungsmittel, Filteranlagen zur „Reinigung der Raumluft“ und weitere Wellnessprodukte „zur Steigerung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens“. Weiterhin, so heißt es im Handelsregister, bot das Unternehmen „Beratungen und Schulungen für eine gesunde Lebensweise und andere die ‚Wellness‘ fördernde Maßnahmen und Verhaltensweisen“ durch.

Was darunter zu verstehen ist, wird im laufenden Prozess mehr und mehr deutlich. G. scharte in seinem „Royal Wellness Club“ Frauen um sich, die ihn als ihren Sektenführer verehrten. Entsprechende „Seminare“ sollen jedes zweite Wochenende auf seinem Anwesen in Rattenberg oder aber auch in einem Kolping-Hotel in Cham stattgefunden haben. Die Anhängerinnen bezahlten bis zu 750 Euro im Monat, um ihrem Lehrer nahe zu sein. Der verurteilte Steuerhinterzieher betrachtete dieses Geld als „Schenkungen“.

Sektenführer wollte Mädchen „intensiver teachen“

Am Rande dieser Zusammenkünfte nutzte G. „manipulativ“ sein „Meister-Dasein“, um Frauen „freiwillig“ regelmäßig zum Geschlechtsverkehr zu bewegen. Ab spätestens 2014 galt sein Interesse auch der damals zehnjährigen Corinna P. (Name geändert), die ihre Mutter immer wieder zu den Sektentreffen mitgenommen habe. Wie die Polizeibeamtin im Zeugenstand schildert, habe G. gegenüber der Mutter des Mädchens eröffnet, dass er es „intensiver teachen“ möchte. Dazu müsse Corinna auch bei ihm nächtigen. Die Mutter ließ das zu und das Martyrium ihrer heute 15-jährigen Tochter begann.

G. fing an die Zehnjährige zu küssen, verlangte gemeinsames Duschen und Haare waschen, woraus er zunehmend zum schweren sexuellen Missbrauch überging. Wenn sie sich weigerte, soll er sie geohrfeigt oder ihr an den Haaren gezogen haben. Er vergewaltigte das Mädchen fast jedes zweite Wochenende mehrmals in seinem Haus, in und vor dem Chamer Hotel aber etwa auch auf einer Busfahrt nach Österreich. An letzteres erinnerte sich Corinna laut Aussage der Polizeibeamtin besonders einprägsam. So musste das Mädchen G. im Bus oral befriedigen, während die Mutter nur zwei Sitzreihen davor saß.

Angst vor Bloßstellung und „Straftickets“

Die Mutter, so habe sie es bei der Polizei ausgesagt, wusste durch Schilderungen ihrer Tochter von dem Missbrauch, habe sich aber nicht getraut zur Polizei zu gehen und Einschüchterungen und Bloßstellungen durch die anderen Anhängerinnen befürchtet. Erste Konfrontationen innerhalb der Sekte verpufften, weil weder der Tochter noch der Mutter, sondern ausschließlich dem Sektenführer geglaubt wurde. Überhaupt seien die „Seminarteilnehmerinnen“ eher neidisch auf Corinna gewesen, weil diese durch das „intensive Teaching“ eine gewisse Sonderstellung innehatte und beim Essen sogar neben dem Meister sitzen „durfte“. Der Missbrauch ging völlig ungestört weiter.

Laut Polizeiermittlungen führte G. ein System von „Straftickets“ bei Verfehlungen. Von einer „Seminarteilnehmerin“ wird berichtet, dass sie einen fünfstelligen Betrag hätte zahlen sollen, weil ihr damaliger Freund „zu kritisch“ nachgefragt habe, was auf den Treffen eigentlich genau vor sich gehe. Corinna P. schämte sich und wollte ihrer Mutter entsprechende Strafzahlungen ersparen. Eine schwangere Teilnehmerin habe G. etwa auch dazu gebracht ihr Kind abzutreiben, weil sie eine „dunkle Macht in sich“ trage.

Weitere Verbrechen? – Anhängerinnen mauern

Aufgeflogen ist der Missbrauch des Sektenführers im Rahmen einer Steuerfahndung im Sommer 2019. Nach einer Verurteilung im Mai 2020 durch das Landgericht Regensburg sitzt Aryah G. wegen erheblicher Steuerhinterziehung (1,5 Millionen) für zunächst zwei Jahre und drei Monate in Haft. Nach seinem Geständnis, den festgestellten Tatsachen und der Andeutung der Kammer könnten etwa sechs weitere Jahre dazukommen.

Bisher uneindeutig, aber durchaus wahrscheinlich ist, dass es weitere Missbrauchte gibt. Aufgrund ihrer Verblendung und absolutem Gehorsam sind die Sektenangehörigen für die Ermittlungsbehörden allerdings kaum greifbar, was verlässliche Aussagen über die Verbrechen ihres Führers angeht. Nach Feststellungen der Polizei habe sich die Gruppe auch nach der Festnahme ihres Meisters weiterhin getroffen.

Bei einer Hausdurchsuchung habe man, so schildert es die Kriminalbeamtin am Montag geradezu aufgeregt, „Massen von DVDs“, unzählige laminierte Bilder von jungen und jugendlichen nackten Frauen, Sexpuppen und „massenhaft Aufzeichnungen“ zu G.s „Theorien“ gefunden. Auch wurde ein mit Aluminium ausgekleideter Raum entdeckt, dessen Sinn sich den Beamten bis heute nicht erschlossen habe.

Der Prozess wird nächste Woche mit den Plädoyers fortgesetzt und könnte in zwei Wochen mit dem Urteilsspruch abgeschlossen werden.

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Kommentare (3)

  • Mathilde Vietze

    |

    Der Saubär gehört weggesperrt. Leider finden sich immer wieder so Dumme, die
    auf so einen Sektenbrudre hereinfallen.

  • Mr. T.

    |

    Also für mich ist ein Saubär jemand, der sich nicht die Hände wäscht, nachdem er auf dem Scheißhaus war.
    Sowas hier ist ein perverser Schwerkrimineller.

    Leider scheint es so zu sein, dass sexueller Missbrauch im Umfeld einer Glaubensgemeinschaft einfacher zu vollziehen und länger zu vertuschen ist.

  • Mathilde Vietze

    |

    “Mr.T.” Ich gebe Ihnen vollkommen recht,. aber S a u b ä r ist vielleicht zu wenig
    hart, aber auch k e i n Kompliment. Hier noch ein Gedanke: Früher wäre fast
    jedes Kind, das “so etwas” den Eltern gesagt hätte, von seinen bigotten Eltern
    mit einer Ohrfeige abgestraft werden “unser Hochwürdiger Herr tut so etwas
    nicht.” Allerdings gibt es auch – und das ist genauso schlimm – Fälle, wo Jugend-
    liche einen untadeligen Pfarrer, den sie nicht mochten, etwas angedichtet haben,
    nur um A u f m e r k s a m k e i t zu bekommen. Auch das ist Realität, wenn-
    gleich nicht so häufige, wie die Mißbrauchsfälle.

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drin