Die Mitte 2020 von US-Behörden abgeschaltete Kinderporno-Plattform „TweenFanIsland“ beschäftigte bereits letzten Herbst das Regensburger Landgericht. Nun steht ein weiterer Angeklagter vor Gericht.
Walter K. war bis Ende 2020 in Untersuchungshaft. Mittlerweile wohnt er wieder bei seinen Eltern und macht eine Therapie. Foto: Bothner
Es waren Hinweise des US-amerikanischen, die deutsche Ermittler Mitte 2020 auf die Spur von Walter K. (Name geändert) führten. Der heute 30-Jährige aus der Nähe von Koblenz in Rheinland-Pfalz ist damals Teil der Internetplattform „TweenFanIsland“ (TFI). Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, bei deren Zentralstelle für Cybercrime Bayern die Ermittlungen später zusammenlaufen, wird ihn im weiteren Verlauf als rechte Hand des Plattformbetreibers einstufen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch im vergangenen Jahr zu einem deutlichen Rückgang der Kriminalität in der Oberpfalz geführt. Einen ungebrochenen Anstieg verzeichnet die Polizei aber bei der Verbreitung von Videos und Fotos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen.
Bisherige Stimmen aus dem Regensburger Stadtrat klingen alle ähnlich: Nach den Erkenntnissen aus dem Münchner Missbrauchsgutachten und Falschaussagen Joseph Ratzingers muss darüber diskutiert werden, ob Papst Benedikt XVI. die Ehrenbürgerwürde aberkannt wird. Kritik gibt es auch wegen Äußerungen von Bischof Rudolf Voderholzer.
Ein 65-Jähriger Rattenberger (Landkreis Straubing-Bogen) hat am Montag vor dem Landgericht mehrjährigen sexuellen Kindesmissbrauch eingeräumt. Nach bisherigen Erkenntnissen fungierte der verurteilte Steuerhinterzieher (zwei Jahre und drei Monate) als obskurer Sektenführer und nutze sein „Meister-Dasein“ bei Anhängerinnen aus, um mindestens ein Kind schwer zu vergewaltigen.
Ein 65-jähriger aus dem Landkreis Straubing-Bogen sitzt seit Dienstag vor dem Landgericht Regensburg auf der Anklagebank, weil er über einige Jahre ein Mädchen schwer sexuell missbraucht haben soll. Im gleichen Zeitraum verdiente er durch Schulungen in der spiritistischen Szene und Wellness-Produkthandel viel Geld und schleuste dabei einiges am Fiskus vorbei.
Im Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K. fällte das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag das Urteil. Der Regensburger wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer behielt sich außerdem vor, den Täter nach Haftverbüßung in Sicherungsverwahrung zu schicken. Von der Urteilsbegründung war die Öffentlichkeit – wie schon während des Großteils der Verhandlung – ausgeschlossen.
Der Prozess gegen den 55-jährigen Regensburger Gerhard K. wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg steht unmittelbar vor dem Abschluss. Am heutigen fünften Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme, die fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, beendet. Unklar ist, ob es Versäumnisse der Behörden gab und was mit weiteren Vorwürfen ist, die abseits des Prozesses gegen den einschlägig vorbestraften Missbrauchstäter im Raum stehen.
Nur wenige Minuten durfte die Öffentlichkeit bisher etlichen Verhandlungsstunden an vier Tagen beiwohnen. Rechtsgespräche, Gutachten und Vernehmungen fanden komplett hinter verschlossenen Türen statt. Sicher ist aber: Im Prozess gegen einen 55-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Regensburg ist es zu einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gekommen. Dieser dürfte erst im Urteil Mitte Januar offiziell bekannt werden.
Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.