Wie öffentlich kann ein Prozess wegen Kindesmissbrauchs sein?
Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.
Weiterhin zäh gestaltet sich der Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K., dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird. Nachdem die Besetzung der Kammer von Verteidiger Hubertus Werner bereits am ersten Verhandlungstag (unser Bericht) mehrfach, aber erfolglos in Zweifel gezogen wurde – unter anderem wegen Besorgnis der Befangenheit – findet am zweiten Tag nun doch eine Umbesetzung statt. Allerdings aus anderen Gründen: Die Vorsitzende Richterin Elke Escher scheidet krankheitsbedingt aus, Richter Martin Krogmann übernimmt den Vorsitz und Dr. Britta Wankerl ergänzt den Spruchkörper.
Verteidigung will so wenig Öffentlichkeit wie möglich
Die Marschroute von Verteidiger Werner ist klar: Der Strafprozess gegen seinen Mandaten soll mit so wenig Öffentlichkeit stattfinden wie möglich. Ein bereits am ersten Verhandlungstag angekündigter Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die gesamte Hauptverhandlung (außer der Urteilsverkündung) wird von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg jedoch abgelehnt.
Es sei nach dem Öffentlichkeitsgrundsatz nicht angezeigt, die Öffentlichkeit pauschal auszuschließen, allerdings können einzelne Verfahrensschritte nicht öffentlich verhandelt werden, sofern schutzwürdige Interessen der Opfer oder des Angeklagten aus dem persönlichen Lebensbereich gefährdet seien. Nach dem bisherigen Verlauf könnte das sehr oft der Fall sein.
Inhalte von Rechtsgespräche teilweise nicht öffentlich
Dem 55-jährigen Regensburger wird vorgeworfen, ab Ende 2017 bis spätestens Anfang Juli 2019 in insgesamt mindestens 14 Fällen zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Außerdem soll er illegal Waffen besessen haben. Bereits die Verlesung der Anklage, in der die vorgeworfenen Taten teils sehr detailliert geschildert werden, fand am vergangenen Donnerstag ohne Publikum statt. Auch am Donnerstag werden Prozessbeobachter etliche Male aus dem Verhandlungssaal geschickt. So zum Beispiel, als Inhalte eines Rechtsgesprächs zwischen den Beteiligten referiert werden. Was dort gesprochen wurde, behalten Verteidigung, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Gericht (zunächst) für sich.
Über ein bereits letzte Woche stattgefundenes Rechtsgespräch, das im Laufe des Prozesses die Basis eines Deals bilden könnte, wird hingegen öffentlich informiert. Richter Krogmann berichtet unter anderem davon, dass für den Fall eines möglichen Teilgeständnisses von Gerhard K. den (noch minderjährigen) Opfern die Zeugenaussagen erspart werden könnten. Für die Kammer habe das „großes Gewicht“.
Ein Deal steht im Raum
Auch ein möglicher Strafrahmen sei bereits zur Sprache gekommen. So halte die Verteidigung eine Strafe von nicht unter drei Jahren und sechs Monaten für denkbar. Für eine Sexualtherapie zeige sich der Angeklagte offen. Die Staatsanwaltschaft kann sich einen Strafrahmen von unter vier Jahren hingegen nicht vorstellen. Nebenklagevertreterin Claudia Schenk fordert im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens eine Entschädigungszahlung K.s von 20.000 Euro für die Opfer. Der Verteidigung zufolge ist dagegen angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten maximal eine vierstellige Summe möglich.
Am heutigen Freitagnachmittag soll der Prozess in die Beweisaufnahme eintreten. Aussagen der beiden minderjährigen Opfer sind zunächst nicht geplant. Sollte sich ein möglicher Deal verfestigen, ist auch mit einer deutlich kürzeren Verhandlungsdauer zu rechnen. Bisher sind für die Prozess 14 Tage bis Ende Februar 2021 vorgesehen.
gretchen
| #
Nicht unter 4 Jahren? Einer der seit den 90er Kinder mißbraucht muß bis an sein lebensende weg von anderen Menschen – insbesondere von Kindern.
R.G.
| #
Es ist unfassbar, dass man, wegen angeblicher Schonung der Opfer von Sexualstraftaten, Deals unterstützt.
Ledigliches Vorspielen von Videos der Aussagen der minderjährigen Opfer (im Rahmen kontradiktorischer Einvernahmen in geschütztem Umraum durch speziell geschultes Personal), erspart Leid und macht Deals überflüssig.
Als Folge der als eindeutig zu gering angesehenen Strafen für sexuelle Gewalt trösten sich wachsende Bevölkerungsgruppen damit, dass die Täter in den Justizanstalten von der Gruppe einsitzender Schwrrkrimineller bestraft würden, sexuell, gewaltreich.
Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig.
Ramona Klinger
| #
Solche Personen dürften nie mehr das Tageslicht sehen
Er hätt wieder mal über 20 Jahre Zeit sich weiterhin an Kinder zu vergehen
Es ist ja scho bodenlos das er in den 90ern nicht bestraft wurde sowas ist ja unglaublich
Wenn jemand sowas macht wird er es immer und immer wieder tun so wie es ja aussiehst da hilft auch keine Therapie
Sollte er nun wieder so davon Kommen dann werden weitere Kinder darunter leiden müssen
Ich appelliere an alle Richter Anwälte usw. Lässt ihn nicht wieder so laufen
Denkt an die vielen Kinder dessen Leben zerstört ist
Es könnten auch euere Kinder sein
Helga Wiessner
| #
Dieser Sextäter der seit den 90iger Jahren nachweislich Kindesmissbrauch treibt und heute noch tätig ist auf eine brutale Art und Weise wird ständig auf “Täterschutz “”Rücksicht genommen. Aber die Kinder die ein Leben lang traumatisiert sind, denen wird keine Gerechtigkeit widerfahren!!!!
Was Kinder leiden wegen so einem wiederholten Triebtäter können sich wohl andere nicht vorstellen!!!
C.S.
| #
Wann bekommt er endlich mal die gerechte Strafe? Kann doch nicht sein, dass der Täter schön wieder ohne gerechte Strafe davon kommt..wenn man überlegt was er uns abgetan hat und jetzt schon wieder so was vorkommt.
D. S.
| #
Zudem ist zu bemerken, dass der Beschuldigte bereits in den neunziger Jahren, um sein Strafmaß für den lange Jahre andauernden Missbrauch zweier Geschwisterkinder zu reduzieren, in eine Sexualtherapie einwilligte. Hier ist darauf zu verweisen, dass er dies nur zum Zwecke der Strafminderung machte, denn es ist offensichtlich, dass es wohl nicht viel geholfen hat.
H. S.
| #
Ich finde es unglaublich, dass man sich von Seiten des Gerichts hier auch nur annähernd auf einen Deal einigen würde. Anfang der 90er seine Kinder missbraucht. Gerhard K. ist fast straffrei davon gekommen. Damals schon Therapie ohne Erfolg. Vorgespielte Reue… Wieviele Kinder lagen evtl. noch dazwischen in den Jahren, die sich nichts sagen trauten aus Angst oder Scham ???
2017 – 2019 die nächsten schweren sexuellen Ãœbergriffe auf KINDER.
Ein Deal ??? Weil er teilgeständig ist ???
ER IST EIN WIEDERHOLUNGSTÄTER!!!
WIEDER VORGESPIELTE REUE???
Er bereut gar nichts, sondern möchte nur ein milderes Strafmaß erreichen – (meiner Meinung nach)
Hohe Strafe und anschließend Sicherheitsverwahrung – nur so kann man weitere Ãœbergriffe auf Kinder verhindern.
HIER WIRD DER TÄTER ZUM OPFER GEMACHT.
Ein Schlag ins Gesicht der missbrauchen Kinder.
Diese Kinder leiden ein Leben lang darunter, was ihnen angetan wurde.
Wo ist hier die Gerechtigkeit ???
KINDER STEHEN LAUT GESETZ UNTER BESONDEREM SCHUTZ.
WO SIND HIER DIE KINDER RECHTE ?
WAS BEDEUTET UNSER GRUNDGESETZ DANN NOCH…
EINFACH NUR TRAURIG.
???
M.S
| #
Die Sicherheitsverwahrung wäre das einzig richtige, um den Opfern das Gefühl der Sicherheit zu geben, dass unser Rechtssystem hinter den Opfern und nicht hinter einem Täter steht.
Das Leid und die seelischen Wunden werden wohl niemals heilen, die er uns zugefügt hat, als er sich in den 90- gern an meinen Kindern verging.