Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Landgericht Regensburg

Prozessbeginn wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Am Donnerstag begann am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen 55-jährigen Regensburger, der in den Jahren 2017 bis 2019 mehrfach zwei Mädchen vergewaltigt haben soll. Den Beginn der Hauptverhandlung dominieren mehrere Anträge der Verteidigung. Noch ist unklar, ob vor der Jugendschutzkammer möglicherweise ­unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. Auch das hat die Verteidigung beantragt.

Der Angeklagte Gerhard K. meidet den Blick in den Saal. Foto: om

Der Angeklagte setzt alles daran, nicht erkannt zu werden. Hochgezogener Mund-Nasen-Schutz, Kapuze über dem Kopf, die meiste Zeit vom zahlreich anwesenden Publikum abgewandt. In einer Sitzungsunterbrechung hält er einen Zettel vors Gesicht und blickt sich durch ein hineingestochenes kleines Guckloch um. Niemand soll dem mutmaßlichen Kindervergewaltiger ins Gesicht schauen. Lediglich mit seiner Tochter, die zuvor Blickkontakt mit ihm gesucht hatte, unterhält er sich kurz am Rande des Prozesses.

WERBUNG

Als am Donnerstagvormittag der Prozess vor der Jugendschutzkammer eröffnet wird, kommt Gerhard K. der Bitte der Vorsitzenden Richterin Elke Escher doch wenigstens seine Kapuze abzunehmen, nur zögerlich nach. Die Maske könne er, solange er nicht spreche, aufbehalten. Doch sagen muss er zunächst nichts, denn bevor es überhaupt zu den Personalien des 55-jährigen Regensburgers kommt, stellt sein Anwalt Hubertus Werner einen Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung für eine Woche.

Unterbrechungsantrag, Besetzungseinwand und Befangeheitsantrag

Er benötige die Zeit, um einen Besetzungseinwand zu formulieren. Es geht um juristische und organisatorische Formalia im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts, die in Werners Augen dazu führen, dass Dr. Britta Wankerl als Ergänzungsrichterin, als die sie bestellt ist, ausscheidet. Da der Prozess auf fast 15 Verhandlungstage terminiert ist, hat die Kammer neben Escher, zwei weitere Berufsrichter und zwei Schöffen, auch einen Ersatz bestimmt, sollte während der Hauptverhandlung jemand ausfallen.

Verteidiger Werner hat auch hinsichtlich der weiteren Besetzung Einwände. Eine Schöffin soll wegen Befangenheit abberufen werden. Sie selbst habe Ende Oktober eine mögliche Befangenheit angemeldet, da sie Mitte Dezember eine Fortbildung im Bereich der Sexualtherapie absolviere und als Sexualberaterin tätig sei. Laut Werner sei dadurch „die Unparteilichkeit gefährdet“, da sich die Schöffin beruflich in Klientinnen und Traumata hineinversetzen müsse. Der Angeklagte befürchte deshalb, dass ihr die „unabhängige Distanz“ fehle, um in diesem Fall ihr Schöffenamt auszuüben.

Zank zu Beginn der Verhandlung

Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen glaubt, dass man um eine Unterbrechung der Hauptverhandlung nicht herumkommen werde. Eine halbe Stunde sollte aber reichen. „Das ist an Ignoranz nicht zu überbieten,“ ärgert sich Verteidiger Werner. Der Prozess beginnt mit Zank. Darüber, wie lange die Kammer über die Anträge beraten will, möchte Escher zunächst keine Auskunft geben. Einige Zeit später lehnt die Kammer die Verteidigeranträge ab. Das Ablehnungsgesuch der Schöffin wird als verspätet angesehen. Der Unterbrechungsantrag wird ebenfalls verworfen. Die Sitzung werde ohnehin erst in einer Woche fortgesetzt und dass die Hauptverhandlung zuvor beendet sein könnte, sei nicht absehbar.

Über einen weiteren Antrag Werners, den gesamten Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen, entscheidet die Kammer noch nicht. Bislang erfolgt lediglich die Anklageverlesung nicht öffentlich.

Tatvorwurf: Mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

Der Angeklagte Gerhard K. steht wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einer Vielzahl von Fällen vor Gericht. Er soll ab Ende 2017 bis spätestens Anfang Juli 2019 ein 2007 geborenes Mädchen in mindestens zehn Fällen und durch unterschiedliche Praktiken missbraucht zu haben. In weiteren mindestens vier Fällen soll er ein zweites 2009 geborenes Mädchen hinzugezogen und beide missbraucht haben. Den Mädchen soll er als Belohnung für die Vergewaltigungshandlungen Geschenke gemacht haben. Seit 16. April 2020 sitzt der 55-jährige Kraftfahrer wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung soll ab nächsten Donnerstag fortgesetzt werden. Dann könnten unter anderem die beiden Mädchen als Zeuginnen aussagen. Laut Mittelbayerischer Zeitung bestreitet der Angeklagte, der bereits in den 1990er Jahren seine Tochter und seinen Stiefsohn vergewaltigt hat, die Taten. Ein Geständnis, das die Aussagen der Opfer möglicherweise überflüssig machen würde, ist nicht zu erwarten.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (8)

  • R.G.

    |

    Bitte, bitte unterstützen Sie Regensburg-digital, damit es weiterhin über Prozesse und deren Ausgang berichten kann!

  • gretchen

    |

    Warum redet seine Tochter noch mit ihm?

  • xy

    |

    Vielleicht ist er ja unschuldig und deshalb redet die Tochter mit ihm. Das nennt sich Unschuldsvermutung. Wenn nur RA Werner mit seiner Krawallverteidigung nicht immer gegen seine eigenen Mandanten arbeiten würde…

  • MC

    |

    @ XY sie haben die Artikel wohl nicht bis zum Ende gelesen.
    Der Angeklagte hat in den 1990 Jahren seine Tochter und seinen Stiefsohn vergewaltigt und wurde deshalb bereits verurteilt! Vorletzter Satz im Artikel
    Seine Tochter redet mit ihm weil Sie die Unschuld vermutet obwohl Sie selbst von ihrem eigenen Vater vergewaltigt wurde…
    XY please zu ende lesen oder einfach mal nix posten nur weil man eigene negative Erfahrungen mit RA Werner gemacht hat…

  • Ich

    |

    Wenn der Mann schuldig ist, soll er mit gesetzlich möglicher maximaler Härte bestraft werden. Die ebenso perversen Ausführungen von Kommentatoren in anderen Foren zu diesem Thema hoffe ich hier nicht lesen zu müssen.

  • Mathilde Vietze

    |

    “XY” – Vielleicht hat die Tochter verdrängt, was ihr der Vater angetan hat. Daraus
    aber den Rückschluß zu ziehen, daß der Vater unschuldig sei, so wie Sie das tun,
    ist absolut unmöglich. Dieser “Vater” gehört von der Gesellschaft ferngehalten.

  • Joanna

    |

    Hmm manchmal machen Menschen ggüber Angehörigen Dinge, die man nur versteht,wenn man sich selbst in der Situation befindet und kein Außenstehender ist….

Kommentare sind deaktiviert

drin