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Öffentlichkeit unerwünscht

Missbrauchsprozess: Deal steht

Nur wenige Minuten durfte die Öffentlichkeit bisher etlichen Verhandlungsstunden an vier Tagen beiwohnen. Rechtsgespräche, Gutachten und Vernehmungen fanden komplett hinter verschlossenen Türen statt. Sicher ist aber: Im Prozess gegen einen 55-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Regensburg ist es zu einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gekommen. Dieser dürfte erst im Urteil Mitte Januar offiziell bekannt werden.

Der Angeklagte meidet vehement die Öffentlichkeit. Foto: om

„Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.“ So heißt es in § 169 Gerichtsverfassungsgesetz. Dass Strafverfahren öffentlich stattfinden, ist ein bedeutender rechtsstaatlicher Grundsatz. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was Angeklagten vorgeworfen wird, zu verfolgen, wie sich Verfahrensbeteiligte verhalten, welche Beweise einem späteren Urteil zugrunde gelegt werden und letztlich wie, auf welcher Grundlage und mit welchen Argumenten ein unabhängiges Gericht „im Namen des Volkes“ entscheidet. Ein unbegründeter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein absoluter Revisionsgrund.

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Verhandlung faktisch ohne Öffentlichkeit

Es gibt allerdings Ausnahmen – besonders wenn Angeklagte oder Geschädigte minderjährig sind – und davon macht aktuell die Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg rege Gebrauch. Zwar hat das Gericht unter Vorsitz von Martin Krogmann einen Antrag von Verteidiger Hubertus Werner, die Öffentlichkeit bis zum Urteil dauerhaft von der Hauptverhandlung auszuschließen, abgelehnt, doch faktisch passiert genau das. Die Verlesung der Anklage, alle relevanten Ausführungen zur Sache und die bisherige Beweisaufnahme samt Vernehmung des Angeklagten, der Vorstellung eines psychologischen Gutachtens sowie der Aussage einer Kriminalbeamtin fanden bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Rechtsanwalt Werner muss seinen immer gleichen Antrag gar nicht mehr richtig stellen, die Kammer weiß um sein Begehren und hat den immer gleichen Beschluss mittlerweile schon parat. Es kämen „Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Kinder und des Angeklagten“ zur Sprache, die schutzwürdig seien. Ein besonderes Interesse an der öffentlichen Erörterung bestehe nicht, zumal die Beteiligten keine Personen des öffentlichen Lebens seien. Allein am Freitag wird die Öffentlichkeit sechs Mal ausgeschlossen und darf der Verhandlung (inklusive Rechtsgespräch) von über fünf Stunden gerade einmal knapp fünfzehn Minuten beiwohnen.

Wussten Behörden schon viel länger Bescheid?

Vor Gericht steht der 55-jährige Regensburger Gerhard K., der von Ende 2017 bis spätestens Anfang Juli 2019 mindestens vierzehn Mal zwei Mädchen (2007 und 2009 geboren) sexuell missbraucht haben soll. Als „Belohnung“ für seine Vergewaltigungen soll er den Opfern Geschenke gemacht haben.

Nach Informationen von regensburg-digital haben Behörden bereits im Jahr 2018 konkrete Kenntnis von möglichen Missbrauchshandlungen K.s erlangt. Ein Haftbefehl erging allerdings erst am 10. März 2020, verhaftet wurde der mutmaßliche Täter am 16. April dieses Jahres. Mit Verweis auf die derzeit laufende Hauptverhandlung möchte sich die Staatsanwaltschaft Regensburg zu entsprechenden Nachfragen unserer Redaktion nicht äußern. Der Kraftfahrer ist einschlägig vorbestraft und wurde bereits in den 1990ern wegen elfmaligen sexuellen Missbrauchs seiner (Stief-)Kinder verurteilt.

Haft oder Maßregelvollzug?

Zum Beginn der Beweisaufnahme vor der Großen Jugendkammer kommt es erst am vierten Verhandlungstag. Zuvor dominieren Prozesstaktik (Befangenheits-, Ausschluss- und Unterbrechungsanträge) sowie zahlreiche und lange Rechtsgespräche die Verhandlung. Bei den Rechtsgesprächen, die grundsätzlich hinter verschlossen Türen nur im Beisein von Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung stattfinden, wurde vom Angeklagten ein (Teil-)Geständnis in Aussicht gestellt, das er mittlerweile bereits abgelegt haben dürfte.

Am Freitagnachmittag wird er etwa eine dreiviertel Stunde lang vernommen. Ein Geständnis ist Voraussetzung für eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Diese ist ebenfalls am Freitag kurz vorher erfolgt. Wie vieles andere ist auch der Inhalt des Deals bislang nicht öffentlich bekannt. Aus einzelnen Wortbeiträgen der Beteiligten lässt sich allerdings folgern, dass bei Verurteilung eine mögliche Haftstrafe von etwa fünf Jahren oder Maßregelvollzug (in einer psychiatrischen Klinik) sowie der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (nach § 66a Strafgesetzbuch) im Gespräch sind.

Urteil könnte Mitte Januar gefällt werden

Auch eine Beschränkung der Anklage (das heißt die Nichtverfolgung von Teilen der Vorwürfe) ist Gegenstand der Verständigungsgespräche. Im Rahmen von zivilrechtlichen Ansprüchen der Nebenklage kursiert eine mittlere vierstellige Summe Opferentschädigung, die auch in einem Vergleich zustande kommen könnte.

Dem Vernehmen nach war für K. der Ausschluss der Öffentlichkeit Bedingung für seine geständige Einlassung, die letztlich auch dafür sorgt, dass die beiden minderjährigen Opfer nicht vor Gericht aussagen müssen. Gerade am ersten Verhandlungstag war das öffentliche Interesse am Prozess sehr groß. Am 04. Januar soll die Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Bereits am selben Tag sollen auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung folgen. Ein Urteil könnte Mitte Januar und damit deutlich früher als ursprünglich geplant verkündet werden. Dann auch im Beisein der Öffentlichkeit.

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Kommentare (32)

  • R.G.

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    Herr Oswald, Sie hätten sich dem Trubel anschließen, Weihnachtszeug kaufen können und nicht wie ein Bettler vor verschlossener Tür auf wenige Minuten Teilnahme am Prozess als Berichterstatter ausharren müssen.
    Es war Ihre freie Entscheidung, Ihrem Leben einen tieferen Sinn zu geben, hier stellvertretend unserer Verantwortung als Erwachsene für die Schwächeren in unserer Gesellschaft nachzukommen.
    Ich danke Ihnen, dass Sie den Opfern etwas Würde zurückgeben durch ihr beharrliches Warten auf die Chance, Informationen über den Prozessverhalten zu erhalten.
    Kinder hören mit feinen Ohren, was Erwachsene über Missbrauchte sagen, ob ihnen und anderen Unbeteiligten Teilschuld zugewiesen wird, um die Täter zu entlasten. Sind sie je selbst betroffen, kommen meistens konkrete Drohungen des/der Kriminellen hinzu, was jemandem passieren werde, wenn sie sich Helfern anvertrauten. Das verschließt den Mund, es macht unfähig, sich der Peinigung zu entziehen.
    Ein Deal hinter verschlossenen Türen erzeugt den Eindruck, das Leid von Minderjährigen wäre wie auf einem Basar durch Fremde verhandelbar, die Opfer wären nicht Menschen mit dem dringenden Bedürfnis, dass offengelegt wird, wer UNRECHT tat und wer durch Vertuschung unterstützte.

  • XYZ

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    Schon wieder ein ‘deal’ nach 257 c StPO. Hatten wir das nicht schon mal im Fall der Valerie S. oder C.F.? Geständnis gegen Straferlass. Der Schuldspruch und Massregeln der Besserung und Sicherung dürfen aber nicht Gegenstand der Verständigung sein: waren sie das etwa hinter verschlossenen Türen?

  • Helga Wiessner

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    Den selben Ablauf hatten wir in den 90iger Jahren. Ein Deal, Geständnis des Angeklagten ,hat sich auf sein Urteil positiv ausgewirkt!! Anschließend Therapie die wir heute wissen nichts brachte!!! Er machte munter weiter und zerstört kleine Menschen psychisch, seelisch in ihrer ganzen Entwicklung. Ich verstehe nicht, warum auf so einen Straftäter ständig Rücksicht auf seine Privatsphäre und Person genommen wird.Ich hoffe, daß er jetzt die Strafe bekommt die er verdient!!!! Und allen Kindern Gerechtigkeit zuteil wird die er in der ganzen Zeit missbraucht hat!!!!

  • XYZ

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    Zu Helga Wiessner 22.12
    Das ist völlig korrekt. Es geht um 66 bzw. 66 a StGB: das Gericht kann eine Sicherungs-Verwahrung anordnen oder bei einer Strafe von 5 Jahren vorbehalten. Dass sich im Knast sexuelle Täter wohl verhalten ist bekannt, haben ja auch keine Gelegenheit. Danach gehts ohne Therapie wieder los. Es wäre ein psychiatrisches Gutachten erforderlich, bevor man über einen ‘deal’ verhandelt, aber da bräuchte man mehr anderen Grips als Paragraphen.

  • N.W

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    Ein Teilgeständnis damit die Kinder nicht mehr zu Wort kommen und nicht noch mehr schreckliche Wahrheiten ans Licht kommen.
    Der Täterschutz wird so groß geschrieben 😲.
    ist schon jemand auf die Idee gekommen dass dieser Mensch nie damit aufgehört hat……?
    Ich hoffe so sehr dass dieses eine Mal die Gerechtigkeit siegt.
    Sonst habe ich den letzten Funken Vertrauen in diese Welt verloren……

  • Danie

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    Als der Sextäter in den 90iger Jahren seine Tochter, und Stiefsohn missbrauchte,ging das schon früh los da war der Junge 1- 2 Jahre das ging über einen sehr langen Zeitraum.Wer hat damals den Opfern geholfen????? Das gleiche Programm läuft jetzt ab. Nur,damals erhielten die Opfer keine Entschädigung das er diese beiden Kinder schwer missbrauchte,bekam er Bewährung, eine Geldstrafe und eine Therapie!!!! Das Ergebnis ist heute sichtbar!!!Diese strafen sind ein Hohn für die Opfer die er jahrelang zerstört!!!!Soviel zu den urteilen über Straftäter die Kinder missbrauchen!!! Das sind die Ergebnisse Das ist die Wahrheit.! Warum wird kein Gutachten erstellt?

  • M.S

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    Durch seine Lügen und den sexuellen Missbrauch hat er in den 90 gern das komplette Vertrauen meiner Kinder zerstört… Heute müssen wir mit den Folgen zurecht kommen…Offensichtlich war ihm unsere Zukunft völlig egal! Was er uns angetan hat, war unbeschreiblich grausam und das Leben und die Erziehung war schwierig zu meistern. Auch heute noch leidet die ganze Familie unter den Folgen und ein normales Leben ist oft nicht möglich! Hier wäre es wirklich eine Große Hilfe, wenn das Gericht ihn mit der vollen Härte bestrafen würde….damals war das Strafmaß dermaßen milde, dass er wieder kleine unschuldige Kinder zu Opfern machte

  • Mr. B.

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    Der Staat sollte bei erwiesener Schuld des Täters den Opferschutz an erster Stelle stellen und damit versuchen, weitere Taten des Täters zu verhindern!!!! Der Täterschutz sollte gerade hier, bei solchen Straftaten weit hinten anstehen. Hier müsste sich natürlich auch etwas aus Sicht der Verteidigung ändern. Der Staat müsste hier auch mehr Stellen für evtl. Revisionverfahren bereithalten, dann gäbe es vermutlich auch nicht so viele Deals!!!!

  • XYZ

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    Zu Danie und M.S.
    Dass Sexual- bzw. Triebtäter kaum resozialisierbar sind dürfte sogar einem Strafgericht bekannt sein. Die Kinderschänder treten meist harmlos auf – haben es doch nur gut gemeint. Ein sog. deal ohne näheres Gutachten ist da völlig indiskutabel.

  • Giovanni Bavarese

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    Was, eine mittlere vierstellige Summe Opferentschädigung für lebenslange Traumata? Das wären z.B. 5000€ für die Kinder. Das ist ja nicht mehr als der Wochenlohn eines guten Anwalts.
    Hilfe, Herr Herzig, Sie kennen sich doch aus mit der Juristerei – ist das bei sexuellem Missbrauch eine üblich Höhe?

  • XYZ

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    Giovanni Bavarese 19.00
    Das ist natürlich keine adäquate ‘Entschädigung’, sofern man solche Traumatas überhaupt mit Geld ausgleichen kann – da wäre mehr das Gericht durch ein gerechtes Urteil gefordert, statt Verhandlungen in einer camera obscura.

  • XYZ

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    Nochmals zu Giovanni Bavarese:
    Ihr Kürzel erinnert mich spontan an das römische Recht: “Iucundi acti labores” = Erfreulich sind erledigte Akten, damit punctum.

  • R.G.

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    Kinder seien wegen Geschenken wieder zum Täter gekommen, bildet lediglich eine zugängliche Außenseite ab. Tiefer betrachtet, unterwerfen sich Kinder Erwachsenen, weil es ihr Wesen ist, auf die Redlichkeit der Erwachsenen vertrauen zu müssen.

    Wir sehen in der Haltung der Verteidiger und Gerichte, wie sehr der Angeklagte in seiner jeweiligen Rolle Erwachsene überzeugen konnte und möglicherweise immer noch kann, wie sollten dann seine kleinen Opfer seiner Macht widerstanden haben können?

    Eine Mutter mit Kindern kann schlecht erkennen, wie sich Täter tarnen und damit den Zugang zu den ihnen ausgelieferten Opfern erhalten, wenn sie nicht informiert ist, wie diese Menschen zu vorgehen. Öffentliche Prozesse verschaffen Informationn über die gefährlichen manipulativen Vorgehensweisen der Täter. Dieses Wissen kann Zerstörung von Familien, von Kinderseelen verhindern.
    Alles hinter verschlossenen Türen zu verhandeln verhindert das.

  • XYZ

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    R.G.
    So ist es! Die Öffentlichkeit dient auch der Information – damit das nicht wieder passiere – da hat rd richtig berichtet. Im Dunkeln ist gut munkeln, aber bitte nicht hier per Absprache.

  • Nocheinüberlebender

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    @R.G. “Kinder hören mit feinen Ohren, was Erwachsene über Missbrauchte sagen, ob ihnen und anderen Unbeteiligten Teilschuld zugewiesen wird, um die Täter zu entlasten. Sind sie je selbst betroffen, kommen meistens konkrete Drohungen des/der Kriminellen hinzu, was jemandem passieren werde, wenn sie sich Helfern anvertrauten. Das verschließt den Mund, es macht unfähig, sich der Peinigung zu entziehen.” Genau richtig. Das kann ich als ehemaliger Kinderdorfvater mit sechs Pflegekindern, die alle sexualisierte Gewalt erlebt hatten, nur bestätigen!

  • Helga Wiessner

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    Solche Sexualverbrecher dürfen kleine Kinder für ihre perversen Triebe ausbeuten ohne großartig Strafe zu erhalten. Diese Strafen werden kaum dazu beitragen, daß er sich ernsthaft ändern wird!!!! Im Gegenteil diese milden Strafen tragen dazu bei,ein grausamer Wiederholungstäter zu werden und zu bleiben.Solche Verbrecher gehören für immer weg von der menschlichen Gesellschaft damit die Kinder vor solchen gewissenlosen Typen sicher sind!!!!!

  • Helga Wiessner

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    Alles wird strafmildernd ausgelegt das er für sich ausnutzt und natürlich in Anspruch nimmt!!! Eine solche Tat ist eine Tatsache diese perversen Ausübungen haben stattgefunden und dafür soll er die Verantwortung, und Strafe übernehmen im vollen Umfang!!! Diese Taten konnte er auch begehen nun soll er dafür die volle Strafe bekommen!!!!

  • gretchen

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    So ein kranker Typ darf nie nie wieder raus aus dem Knast, Maßregelvollzug oder was auch immer. Sperrt ihn weg.

  • Mathilde Vietze

    |

    Das Schlimme am Ganzen ist, daß vor allem psychisch kranke Täter oft überhaupt
    keine Einsicht haben und daher nichts unternehmen, um aus dem Teufelskreis
    herauszukommen. Und dann gibt es – leider – naive Zeitgenossen, die solche Typen
    auch noch bemitleiden.

  • XYZ

    |

    Zu gretchen:
    Ein Blick ins Gesetz, 176 StPO: Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft – also nicht lebenslänglich. Die Dunkelziffer bei solchen Delikten ist sehr hoch, desto wichtiger eine öffentliche Verhandlung – die nunmehr wohl älteren Kinder müssen ja nicht als Zeugen vernommen oder anwesend sein, da genügt die (anomysierte) Verlesung von Ermittlungs-Protokollen.

  • Helga Wiessner

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    Günther Herzig,
    Vielen Dank für Ihren Kommentar womit Sie von Ihren Standpunkt aus,recht haben. Ja, es gibt Gesetze, und psychische Krankheiten die zum Tragen kommen. Nur in diesem Fall ist der Täter schuldfähig das ihm klar bescheinigt wurde,in diesem Fall gehört er hinter Gitter,und wenn er nicht schuldfähig ist,dann erstrecht!!! Und,bei so schweren Verbrechen muß und sollte es Gesetze geben, daß sowas nicht mehr passiert. Ich denke,daß Sie ihre Familie nicht Tag und Nacht beschützen können.Sie können Ihr bestes geben und hoffen, daß es ausreicht denn es steht niemandem auf der Stirn geschrieben!!!!

  • XYZ

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    Pardon, vertippt: natürlich 176 StGB!

  • Helga Wiessner

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    Es handelt sich hier um Kinder nicht um Gegenstände!!!

  • Helga Wiessner

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    Wenn ein Triebtäter schuldfähig ist,..oder nicht gehört er mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft .
    Es geht hier um Kinder, nicht um eine Sache!!!!

  • XYZ

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    Helga Wiessner 19.04
    Da bin ich ganz ihrer Meinung – der Gesetzgeber hat aber einen anderen Strafrahmen gesetzt, der m. E. änderungsbedürftig: es gibt auch einen ‘seelischen’ Mord.

  • R.G.

    |

    @Helga Wiessner
    Die Leser dieses Blogs haben schon den Missbrauchsprozess gegen den später wegen Mordes an Maria Baumer Verurteilten mitbekommen. Wäre er wegen seiner ersten Taten an Minderjährgen rechtzeitig belangt worden, lebte die Frau ganz gewiss noch, und Frau V.S. wäre seinem Handeln entkommen.

    Herr XYZ hatte schon bei jenen Gerichtsverhandlungen, aufgrund des Eindrucks einer ehemaligen Begegnung mit dem Täter Jürgen Bartsch am Beginn der juristischen Laufbahn, wiederholt angedacht, dass psychische Beeinträchtung geprüft werden hätte müssen.

    Frau Wiessner, es ist gut, dass Sie sich mit klaren Worten zum Schutz für die möglichen weiteren Opfer aussprechen. Gerechtigkeit für die schon von ihm Verletzten fordert, so möchte man meinen, zu zeigen, dass sein Tun ein Unrecht ist, das ihn nicht mehr zur weiteren Teilnahme am freien Leben berechtigt.

  • D. S

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    Der paragraph 176 STGB da geht es um die körperliche, seelische Unversehrtheit von Kindern. Kindesmissbrauch stellt eine individuelle Und gesellschaftliche Katastrophe dar!!! Und muß mit aller Härte bestraft werden!! Diese Kinder haben einen psychischen,seelischen Schaden und leiden oft ihr ganzes Leben lang. Wie wirkt sich das später aus ?? Werden sie ein normales Leben führen können??? Auch wenn man Erwachsen ist schämt man sich da einem die ganze Würde genommen wurde!!!!

  • XYZ

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    Zu R.G.
    Es geht eigentlich mal wieder um die Generalprävention, das ist ein ewiges Thema etwa auch bei Verkehrs-Delikten – ob die überhaupt etwas bewirkt ist reichlich umstritten. Daher mein altes credo von Studienzeiten: bitte kein schnelles sondern ein differenziertes Urteil, und nicht Akten nach Paragraphen zuklappen – wobei die näheren Umstände zu würdigen, auch wenn’s mehr Arbeit erfordert wie etwa hier eines psychiatrischen Gutachtens. Das dürfte in diesem Fall wohl wenig erfolgversprechend sein, könnte aber für die Frage der Art und Länge der Strafzumessung nicht so ganz unwichtig sein.

  • Meike

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    @ Danie
    Wer wird heute den opfern helfen?? Niemand!! Weil es niemanden interessiert wie es den Opfern von damals geht noch denen von heute. Eine Opferentschädigung heilt weder die seelischen noch die psychischen Wunden der Kinder. Unsere Gesetzte sind viel zu mild was Missbrauch angeht. Die Täter werden sogar noch geschützt. Solche Täter gehören viel härter bestraft. Aber bei uns in Deutschland ist es leider so das jemand der den Staat bestielt viel härter bestraft wird wie jemand der ein Kind sexuell Missbraucht. Dem Staat sind unsere Kinder einfach egal.

  • gretchen

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    Die Gesetzte müssen geändert werden. Ich sehe das auch so – egal ob schuldfähig oder schuldunfähig – solche Menschen müssen lebenslänglich weg von anderen Menschen. Man kann so etwas nicht heilen. Das ist doch genauso wie wenn ein Mensch homosexuell ist, diese stehen auf das gleiche Geschlecht. und die die kleine Mädchen oder Jungs mißbrauchen, stehen da drauf. Das ist unheilbar! Das ist deren Trieb und Verlangen!

  • Mr. T.

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    gretechen, ganz so einfach und schwarz/weiß ist das nicht. Es gibt viele Menschen, die pädophil sind, sich aber nie an Kindern vergreifen, weil sie wissen, dass das nicht richtig ist. Es gibt auch Männer, die eine Vorliebe für erwachsene Frauen haben und trotzdem nicht straffällig werden – nur, um mal klarzustellen, dass die sexuellen Präferenzen vollkommen egal sind, solange keine Straftat begangen wird. Da muss auch nichts ‘geheilt’ werden, es reicht, wenn man nicht mehr straffällig wird.

    Ich gebe aber zu, dass das verhängte Strafmaß bei solchen Taten uns juristischen Laien sehr oft sehr gering vorkommt. Und Schuldunfähigkeit darf nicht so einfach gehandhabt werden, dass ein vorsätzlicher Vollrausch schon zur Strafmilderung führt.

  • Mathilde Vietze

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    Zu “Gretchen” – Sie machen den schrecklichen Fehler, Homosexuelle und
    Pädophile in einen Topf zu werfen. Ein erwachsener Homosexueller sucht
    sich einen e r w a c h s e n e n männlichen Partner und keine kleinen
    Buben. Benutzen Sie bitte n i c h t dieselben Totschlagargumente wie
    die Reaktionäre in der katholischen Kirche!

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