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Landgericht Regensburg

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenvertrieb in Königswiesen?

Mitte April 2020 hat die Polizei eine Drogenwohnung in Königswiesen hochgenommen. Drei Regensburger müssen sich seit Freitag wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Den selbst suchtkranken Dealern droht teilweise eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Aufgeflogen ist das Geschäft aufgrund eines Hinweises durch eine Userin und (ehemalige) Freundin eines Angeklagten.

Die drei Angeklagten vor dem Landgericht Regensburg. Foto: bm

„Da Michl darf nichts mitbekommen, er will nicht, dass von seiner Wohnung aus was gemacht wird.“ Das soll der Angeklagte Ingo W. einem Kunden per WhatsApp-Nachricht im Vorfeld eines Drogendeals geschrieben haben. Zu diesem Zeitpunkt nutzte er die Wohnung von Michael A. (weiteren Nachrichten zufolge) als „Versteck“, um einer Strafhaft zu entkommen und ohne dabei das Business zu vernachlässigen.

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Ein Drogen-Allerlei in Rucksack

Der 45-jährige W. ist zusammen mit seinem mutmaßlichen Geschäftspartner Matthias Z. (37) wegen „unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ angeklagt. Der 36-jährige A. muss sich seit Freitag wegen Beihilfe vor der Fünften Strafkammer des Landgerichts Regensburg verantworten.

Bei einer Hausdurchsuchung im „Versteck“ Mitte April 2020 fand die Polizei in einem grünen Rucksack reichlich Drogen: knapp 230 Gramm Meth, 120 Gramm Haschisch, 80 Gramm Kokain, 58 Gramm MDMA-Brocken, 43 Gramm Heroin, 16 Gramm Marihuana und 81 Ecstasy-Tabletten. Der zum „gewinnbringenden Weiterverkauf“ bestimmte Stoff war dabei überwiegend von „überdurchschnittlicher Qualität,“ heißt es in der Anklage. Seit der Hausdurchsuchung befinden sich die drei Drogenkonsumenten in Untersuchungshaft beziehungsweise in Unterbringung.

Wohnung in Königswiesen diente als Umschlagplatz

Die Wohnung, um die es geht, liegt in einem Hochhaus in Königswiesen und wurde zunächst von A. alleine bewohnt. Anfang 2020 quartierte sich der flüchtige Ingo W. mietfrei im Wohnzimmer ein und soll von dort Drogengeschäfte organisiert haben. Auch Z. soll dort ein und aus gegangen sein. Beide Nichtmieter besaßen nach Polizeiermittlungen jeweils einen Schlüssel zur Wohnung.

Der heroinsüchtige A. bekam laut Anklageschrift von Z. und W. als Entschädigung „Konsumeinheiten Heroin für den Eigenkonsum zur Verfügung gestellt.“ Weil er seine Wohnung zum Verpacken, Verkauf und zur Übergabe der Drogen zur Verfügung gestellt haben soll, sitzt er auf der Anklagebank.

Drogendepot gegen den Willen des Bewohners?

Wie A. allerdings zu Prozessbeginn seine Verteidigerin Claudia Schenk erklären lässt, wusste er nichts davon, dass seine Wohnung als regelrechtes Drogendepot diente. Er habe sich überwiegend in seinem Zimmer aufgehalten, wo er vor den anderen seine Ruhe haben wollte. Im Zuge einer Verschlechterung seiner psychischen Gesundheit habe er seit Dezember 2019 regelmäßig Heroin konsumiert.

Seit dem Einzug W.s war es für ihn bequemer an den Stoff zu kommen. Er musste ihn nicht mehr „auf der Straße“ besorgen. Weil er „hochgradig abhängig“ sei, habe er den Konflikt mit W. auch aus Angst gescheut, nicht mehr so leicht an Heroin zu kommen. In der Beweisaufnahme verlesene Chatnachrichten legen nahe, dass der Drogenhandel in der Wohnung des 36-Jährigen eher gegen seinen Willen vonstatten ging.

„Cola“, „Pepsi“ und keine Suppe im „Nudeltopf“

Gemäß den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sind Ingo W. und Matthias Z. die Hauptakteure des Drogenbusiness. Nach Auskunft des Sachbearbeiters wurden seitens der Kriminalpolizei umfangreiche Spuren gesichert und zahlreiche Asservate beschlagnahmt, die dies nahelegen. Nachrichten mit „szenetypischer“ Verklausulierung („habe ganze Palette Cola und Pepsi am Start“) sowie verräterische Eintragungen in zwei Notizbüchern belasten vor allem W. schwer.

Darin finden sich Namen von Personen, Gramm- und Euroangaben und verschleierte („helle Soße“, „dunkle Soße“) sowie offene Bezeichnungen („Ecstasy“, „MDMA“) von Betäubungsmitteln. Auch wird häufiger ein „Nudeltopf“ beziehungsweise eine „Suppendose“ erwähnt. Im grünen Rucksack (mit Z.s DNA-Spuren und Fingerabdruck) wurde eine solche Nudeltopf-Konserve gefunden, die jedoch „nicht mit Suppe gefüllt war, sondern mit Betäubungsmitteln“, berichtet der Kriminalbeamte.

Einer gesteht, einer schweigt

Ingo W. räumt in einer Verteidigererklärung seines Anwalts Helmut Oertel leidglich ein, sich in der Königswiesener Wohnung aufgehalten zu haben. Zu den Drogen lässt sich der 46-Jährige zunächst nicht ein. Anders sein mutmaßlicher Partner. Matthias Z. zeigt sich weithin geständig und räumt über seinen Verteidiger Helmut Mörtl den Besitz sowie das beabsichtigte Handeltreiben, das der Finanzierung des eigenen Konsums und des Lebensunterhalts diente, ein.

Er führe die Taten auf ein „Wiederabgleiten“ in den Konsum zurück, zeige sich aber motiviert, „den Teufelskreis“ der Drogen zu durchbrechen. Dem 37-Jährigen wird außerdem ein weiteres Drogendelikt im Mai 2019 vorgeworfen. Polizisten observierten einen anderen Dealer und stießen dabei auf ein Marihuana-Geschäft Z.s. Er verkaufte für 6.700 Euro fast ein Kilogramm Gras.

Observation und problematische Hausdurchsuchung?

Ob möglicherweise die drei im Bereich der Königswiesener Wohnung ohne Anordnung observiert oder ausspioniert worden sein könnten, könnte ebenfalls eine Rolle im Prozess spielen. Z.s Verteidiger Mörtl deutet entsprechende „strafprozessuale Probleme“ und Schwierigkeiten bei der Hausdurchsuchung an.

Der Kripo-Sachbearbeiter spricht allerdings davon, dass Z. der Polizei, die wegen einer anderen Sache in der Gegend war, zufällig in einem Taxi begegnet sei. Bei einer anschließenden Kontrolle am 14. April 2020 um halb elf nachts wurden fast 5.500 Euro Bargeld bei ihm festgestellt. Drei Stunden später wurde die Wohnung mit Durchsuchungsbeschluss hochgenommen.

Kommt die Belastungszeugin?

Der Hinweis auf die drei „Drogenhändler“ sei laut dem Zeugen von einer (Ex-)Userin gekommen, die der Polizei belastendes Material habe zukommen lassen. Die Belastungszeugin soll auch im Prozess aussagen, allerdings konnten ihr derzeitiger Aufenthaltsort nicht herausgefunden und sie nicht geladen werden.

Trotz Rechtsgespräch am Beginn der Verhandlung zeichnet sich eine mögliche Verständigung nicht ab. Der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl berichtet aber davon, dass sich Staatsanwalt Tobias Schüßler etwaige Freiheitsstrafen von sieben Jahren für Z., sechs Jahren für W. und zweieinhalb Jahren für A. vorstelle. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Ein Urteil könnte es am Freitag geben.

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Kommentare (9)

  • Mr. B.

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    Kürzlich war in einem TV-Sender zu sehen, dass es auch in der Oberpfalz mit Drogen “heiß” hergeht!
    Ich bin hier für “Null-Toleranz” was das Dealen angeht!!!
    Alle Aufgriffe, welche mit Dealen zu tun haben, müssen mit aller Härte bestraft werden.
    Die familiären Probleme mit Süchtigen und der volkswirtschaftliche Schaden sind immens!!!!!

  • Mane K

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    Jawoll. Volle Härte des Gesetzes. Härtere Strafen.
    Funktioniert ja auch international seit Jahrzehnten hervorragend 😆😆😆

  • Mr. B.

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    Ja Herr “Mane K”, man muss es nur auf jeder Ebene wollen und durchziehen!!!!!!!

  • auch_ein_regensburger

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    Heißt „auf jeder Ebene“ auch bei Alkohol, Nikotin, Uppern und Downern aus der Apotheke etc. pp.?

  • Mr. Blue

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    Genau Mr. B, jahrzehntelang das Gleiche machen, sich wundern das nix besser wird, aber ein fröhliches Weiterso. Das beschreibt die deutsche Drogenpolitik.

  • Mr. B.

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    Lieber auch ein Regensburger!
    Ich hatte mich nur auf die Dealer bezogen!!
    Bitte erst genau lesen, dann Kommentar und “Senf” etc.!?

  • auch_ein_regensburger

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    Aha. Gilt das dann also auch für Getränke- und Tabakhändler, Apotheker etc. pp.?

  • Mr. T.

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    Eine unsinnige Diskussion. Als ob Drogendelikte von unserer Justiz nicht hart genug sanktioniert würden. Außerdem sollte man schon unterscheiden, ob jemand mit dem Verkauf von ein paar Gramm Drogen seine eigene Sucht (eine Krankheit) finanziert, oder im Hintergrund ein paar hundert Kilo verschiebt. Genauso wie man zwischen der Art der Drogen unterscheiden muss. Kokain oder Crytal Meth ist was anderes wie Alkohol oder Cannabis.

  • Mr. B.

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    Auch ein Regensburger zieht das von mir Geschriebene ins Lächerliche!
    Ende der Diskussion mit Ihnen!!!

Kommentare sind deaktiviert

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