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Archiv für 29. Januar 2021

Keine Auskünfte, Beschwerden von Beschäftigten

Corona: Kann das Gesundheitsministerium kein Homeoffice?

Beschäftigte im Bayerischen Gesundheitsministerium sprechen davon, dass Homeoffice dort weitgehend ein Fremdwort und vielfach sogar unerwünscht sei. Das Ministerium selbst duckt sich weg und antwortet entweder ausweichend oder gar nicht.

Klaus Holetschek hat Melanie Huml als Bayerische Gesundheitsministerin abgelöst. Ist Homeoffice in seinem Ministerium ein Fremdwort? Foto: pm

Die Stadt Regensburg reagiert innerhalb weniger Stunden und liefert genaue Zahlen. Das Landratsamt und Regierung der Oberpfalz brauchen lediglich einen Tag um Aussagekräftiges zu schicken. Nur das Bayerische Gesundheitsministerium hat es seit Dienstag nicht geschafft, unsere Fragen danach zu beantworten, wie viel Homeoffice in der Behörde möglich ist.

Dabei haben sowohl Bundes- als auch Landespolitik gerade in den letzten Tagen immer wieder betont, wie wichtig Homeoffice und die dadurch reduzierten Arbeitskontakte bei der Eindämmung des Coronavirus seien. Seit Mittwoch gilt eine neue Verordnung des Bundesarbeitsmisteriums, derzufolge Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zuhause ermöglichen müssen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat in Zusammenhang mit Homeoffice kürzlich unter anderem betont, dass der Freistaat hier mit gutem Beispiel vorangehen wolle.

Dringlichkeitsantrag

Stadtrat erlässt Fotoverbot und Maskenpflicht

Der städtische Rechtsreferent hat seine Haltung geändert und hält eine generelle Maskenpflicht im Stadtrat nun doch für möglich. Diese generelle Pflicht wurde nun am Donnerstag über einen Dringlichkeitsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingeführt. Ein ebenso dringliches Anliegen war der Mehrheit im Stadtrat auch ein weitreichendes Verbot von Bild- und Tonaufnahmen im Plenum.

Urteil am Landgericht

Zwei Jahre für Tablettenraub

Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Regensburg einen 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes nach drei Verhandlungstagen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe und ordnete die Unterbringung in einer Klinik für den suchtkranken Täter an. Ein Zeuge wurde wegen einer Covid-19-Erkrankung per Videoschalte vernommen.

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