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Landgericht Regensburg

Baupleite: Verfahren gegen Sohn eingestellt

Während die Zeugenladung im Strafprozess gegen Bauunternehmer Karl S. auch an diesem Freitag schwierig bleibt, ist die Hauptverhandlung für seinen Sohn Tobias beendet. Das Verfahren gegen den Junior wird gegen eine Auflage von 35.000 Euro vorläufig eingestellt.

Durfte schon nachhause gehen: Sohn Tobias S. (vorne). Foto: as

Zeuge G. ist nicht da, Zeuge Z. kommt nicht, Zeuge E. kommt auch nicht. Das Zeugenchaos vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg geht weiter. Wieder erreichte manche Zeugen die Ladung zu spät, wieder erscheinen manche nicht. Einer habe einen wichtigen Geschäftstermin und habe sich von der Prokuristin entschuldigen lassen, berichtet der Vorsitzende Richter Fritz Kammerer. Es wäre schön gewesen, hätte er hierfür einen Beleg hinzugefügt, aber na ja, er werde ein andermal kommen. „Dann machen wir derweil ein bisschen was anderes. Dann nutzen wir die Zeit,“ so Kammerer pragmatisch.

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Er teilt eine Liste mit Schriftstücken aus, die verlesen werden sollen und gewährt den Beteiligten eine kurze Unterbrechung, die gerne auch länger dauern könne. „Sagen’s Bescheid, wenn Ihnen zehn Minuten nicht reichen. Wir haben Zeit ohne Ende.“

Aus Steuerhinterziehung wird Steuerverkürzung

Das Verfahren gegen Bauunternehmer Karl S. wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, falscher eidesstattlicher Versicherung, Betrug und Steuerhinterziehung (rund 560.000 Euro) und seinen Sohn Tobias wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und der Hinterziehung von etwa 300.000 Euro an Steuern kommt am Freitag zunächst nur schleppend voran. Wie schon an vorherigen Verhandlungstagen gibt es wieder Probleme mit geladenen Zeugen. Nur zwei kommen am Nachmittag.

Zuvor führen die Beteiligten ein knapp einstündiges Rechtsgespräch, das die Beendigung der Hauptverhandlung des (formalen) Geschäftsführers der insolventen Baufirma, Tobias S., zur Folge hat. Kammerer berichtet, dass die Staatsanwaltschaft bei ihm nur mehr die Insolvenzverschleppung und eine leichtfertige Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit und keine Straftat) sehe. Deshalb biete die Anklageseite an, das Verfahren gegen eine Auflage von 35.000 Euro nach § 153a Strafprozessordnung vorläufig einzustellen. Nach Zustimmung von Tobias S. fällt die Kammer einen entsprechenden Beschluss und legt ihm auf, das Geld binnen eines halben Jahres an die Staatskasse zu zahlen. Der 38-Jährige kann gehen.

„Einer der größten Forderungsverluste.“

„Ja!“ Kammerer jubelt, als ihm die Protokollführerin mitteilt, dass die nächste Zeugin tatsächlich vor dem Sitzungssaal warte. Die 49-jährige Leiterin der Finanzabteilung einer großen Passauer Baumaschinenfirma berichtet davon, dass irgendwann absehbar war, „dass es zu spät war“. Nachdem im Laufe des Jahres 2013 von Karl S. kein Geld mehr für geliehene Baucontainer kam, habe dieser die Firma zunächst noch hingehalten. Die Passauer zeigten sich zunächst auch kulant, weil sie einen langjährigen Geschäftspartner nicht verlieren wollten.

Der direkte Kontaktmann von S. habe immer wieder innerhalb des Baumaschinenverleihers darauf hingewirkt, S. noch mehr Zeit zu lassen. Anfang 2014 war es dann aber eben zu spät. Das Geld kam nicht und man habe einen Rückabwicklungsvertrag geschlossen, so die Zeugin. Karl S.’ Pleite sei „einer der größten Forderungsverluste“ des Passauer Unternehmens gewesen. Zum Glück hatte man eine Ausfallversicherung, um das Gröbste abzufedern.

„Also relativ unspektakulär.“

Ein weiterer Zeuge, der die Abensberger Niederlassung eines Baustoffhändlers leitet, sieht die Auswirkungen der Insolvenz der S. Bau GmbH fast schon entspannt. Karl S. habe bei dem Unternehmen immer wieder unterschiedliche Baumaterialien, darunter etwa Fliesen für das Candis-Quartier bestellt. Die Zahlungen seien zwar recht abrupt irgendwann nicht mehr eingegangen, doch seine Firma hatte „gute Sicherheiten. Wir haben Bürgschaften gezogen und unser Geld dann wieder bekommen.“ Er schiebt gleich nach: „also relativ unspektakulär.“

Es komme am Bau „immer wieder mal vor, dass die Gelder nicht so fließen, wie man sich das vorstellt“. Man liefere dann trotzdem weiter, um den Baufortschritt nicht zu gefährden. Er hätte auch „nie geglaubt“, dass S.’ Bauunternehmen insolvent gehen könnte. Als es doch soweit war, habe man weitere Lieferungen sofort gestoppt.

Wenn der Prozess am 26. März weitergeht, dann nur noch mit Karl S. als Angeklagtem. In seinem Fall ist durch das Rechtsgespräch zunächst nicht viel in Bewegung gekommen. Die Staatsanwaltschaft hält weiterhin am Vorwurf des vorsätzlichen Betrugs fest, die Verteidigung sieht das anders. Deshalb wird regulär weiterverhandelt. Vielleicht kommen ja auch ein paar Zeugen.

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Kommentare (3)

  • Erik L.

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    Wie kann ich als geladener Zeuge einfach nicht bei Gericht erscheinen und dann auch noch Belege und Nachweise schuldig bleiben? Warum lässt das Gericht sich so auf der Nase herumtanzen? Wie wäre es denn mit einem schönen Ordnungsgeld? Ich wette, die Zeugen hätten das nächste Mal ganz sicher Zeit und Lust…

  • Mr. B.

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    Ich hatte mal gehört, dass man eine Zeugenladung vor Gericht z. B. mit einem Attest wegen Krankheit absagen kann!
    Hier kommen Zeugen einfach h nicht!
    Vielleicht ist noch zu erfahren, wer die “Wichtigen”, weil z. B. noch was wichtigeres ansteht, waren?
    Ist hier auch eine Vorführung per Beschluss möglich?

  • Mr. B.

    |

    Danke Hr. Herzig für die umfassende Aufklärung.
    Dann schaun mer mal!

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