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SEK-Beamter in Flammen

Heimtückischer Mordversuch oder schlimmer Unfall?

Vergangenen Freitag wurden im Prozess wegen versuchten Mordes an einem SEK-Beamten die Plädoyers gesprochen. Zuvor hatte das Schwurgericht sämtliche Mitglieder des Sondereinsatzkommandos erneut vorgeladen.

Staatsanwalt Biermann sieht die Vorwürfe der Anklageschrift weitestgehend bestätigt und geht von versuchtem Mord aus, Verteidiger Jan Bockemühl (Foto) von einer Verkettung unglücklicher Umstände. Foto: bm

Ein Vorfall, zwei Erzählungen und drei unterschiedliche Vorstellungen eines der Tat angemessenen Urteils. Das ist das vorläufige Ergebnis der Beweisaufnahme im Prozess gegen einen 42-jährigen Regensburger. Seit dem 30. März muss sich Markus S. vor dem Schwurgericht des Landgerichts Regensburg unter anderem wegen versuchten Mordes an einem SEK-Beamten verantworten. Wie bereits berichtet hatte der Angeklagte in der Nacht des 14. Juni 2020 aus dem Fenster seiner Wohnung im zweiten Stock zwei Molotowcocktails in einen Busch geworfen und diesen dadurch in Brand gesteckt.

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Der Vorfall löste einen mehrstündigen Polizeieinsatz aus, in dessen Verlauf auch eine Einheit des SEK Nordbayern hinzugezogen wurde. Gegenüber der Polizei soll Markus S. erklärt haben, die Einsatzkräfte sollten nicht in die Wohnung kommen, sonst würde es knallen. So berichten es im Laufe der Beweisaufnahme mehrere Zeugen. Auch soll er der Polizei mitgeteilt haben, er komme um 8 Uhr morgens heraus und werde dann eine Erklärung verlesen. Nachdem die Beamten laut ihren Aussagen im Flur vor der Wohnung des Beklagten intensiven Benzingeruch und auch Kerzenschein unter der Tür wahrgenommen hatten, wurde schließlich das komplette Gebäude geräumt und das SEK übernahm.

Tatmotiv weiter unklar

Daran, dass Markus S. am Abend zuvor an einer Tankstelle einen Kanister Benzin besorgt und in seiner Wohnung insgesamt sechs Molotowcocktails angerührt hat, besteht von Beginn des Prozesses an kein Zweifel. Am Freitagvormittag, es ist der vierte Verhandlungstag, werden dennoch mehrere Videos einer Überwachungskamera in Augenschein genommen. Darauf ist der Angeklagte beim Tankvorgang zu sehen. Er selbst zeigt sich erschrocken darüber „wie ich da auf dem Video herum wanke und mich kaum auf den Beinen halten kann“. Scheinbar wild gestikulierend, immer wieder in die Knie gehend, als sei er stark alkoholisiert, ist er auf einer der Aufnahmen zu sehen. „An die Tankstelle habe ich gar keine Erinnerung“, erklärt S. gegenüber der Zweiten Strafkammer.

Schon zu Prozessbeginn waren seine Aussagen von Erinnerungslücken gepräg. Mehrmaliges Nachhaken von Richter Dr. Michael Hammer und Zureden seines Verteidigers Dr. Jan Bockemühl trug nur teilweise zur Aufhellung bei. So bleibt nach wie vor unklar, weshalb der 42-Jährige überhaupt Brandsätze gebaut und diese dann ohne ersichtlichem Anlass in den Innenhof des Anwesens geworfen hat.

„Sind Sie irgendwo links orientiert?“

Auch zum Türschild, das bereits am ersten Prozesstag Thema war, bleiben bei Richter Hammer weiterhin Fragezeichen bestehen. Das Schild, das einen Kothaufen und darüber „R.A.F.“ zeigt, habe er lange vor dem Vorfall angebracht, sagt der Angeklagte. Es stehe für „Regensburgs attraktiver Fußball“, so seine Erklärung. Am Freitag will es Hammer dann aber doch noch einmal genauer wissen. „Sind Sie irgendwo links orientiert?“ Die Frage des Richters verneint Markus S. Von der R.A.F. habe er zwar gehört, sich aber nie genau damit auseinandergesetzt. Er wisse auch nicht genau über deren Geschichte und Bedeutung Bescheid.

Das Türschild des Angeklagten sorgt für Nachfragen und Diskussion.

Dass er während des Einsatzes zu einem Polizisten gesagt haben soll, er wolle mit einem gewissen Herrn Horneck, Mitarbeiter eines nicht näher benannten Geheimdienstes, sprechen, könne er sich nicht erklären. „Mir fällt da nur Honecker ein.“ Aber auch mit dem ehemaligen DDR-Regierungschef verbinde er keinerlei politische Ansichten. Provokant versucht es Hammer dann noch einmal: „Man könnte ja an dem Abend vielleicht in Ihrer Situation denken: Ich werde verarscht. Wer hat sich in diesem Land aufgelehnt? Die RAF.“ Derlei Fantasien weist Markus S. jedoch von sich. „Man kann mit der Politik unzufrieden sein, aber man kann demonstrieren und seine Meinung äußern.“ Hammer gibt sich mit den Aussagen letztlich zufrieden, erklärt aber auch, dass er sich damit weiterhin schwer tue.

„Medizinisch nicht schlüssig erklärbar“

Die zahlreichen Erinnerungslücken, ob nun über die von der Polizei erwähnten Aussagen über einen Geheimdienstagenten Honeck, über die Forderung, mit hochrangigen Politikern aus Berlin zu sprechen oder eben auch zum Herstellen der Brandsätze, stellt die psychiatrische Gutachterin Dr. Susanne Lausch vor gewisse Herausforderungen. Diese „ausgestanzte Erinnerungslücke zum Tankvorgang“ sei medizinisch „nicht schlüssig erklärbar“. Der Nebenklageverteter Straßner wird in seinem Plädoyer später Zweifel an den vorgegebenen Erinnerungslücken äußern.

Gegenüber der Straubinger Fachärztin hatte der Angeklagte erklärt, er habe mit Kumpeln einige Tage zuvor getrunken. Als die Bekannten dann irgendwann gegangen seien, habe er weiter gemacht. Mit einem Taxi sei Markus S., der bereits seit mehreren Jahren stark alkohol- und drogenabhängig ist, am 13. Juni noch einmal Drogen kaufen gefahren. Zu diesem Zeitpunkt soll er seit zehn Tagen nicht mehr geschlafen und das nun besorgte Metamphetamin „viertelgrammweise alle zwei bis drei Stunden“ nachgelegt haben. Jägermeister habe er sich zudem in Gläser mit ausreichend großer Öffnung umgefüllt, um diese „exen zu können“. Dazwischen habe er außerdem mehrere Joints geraucht, gibt Lausch aus der Exploration des Angeklagten wieder.

Söder, Lockdown, Snowden

In diesem Zustand soll er sich dann im Internet auf verschiedenen Seiten bewegt haben. „Er hat die aktuelle politische Situation verfolgt, Söder, Lockdown, Notstandsverordnungen.“ Das habe ihn sehr bewegt, erklärt Lausch. Seine damaligen Gedanken habe er „wie einen Flipperautomaten“ beschrieben. „Er war hippelig und konnte seine Gedanken nicht zu Ende verfolgen.“ Schon die Tage zuvor habe er „ständig Mist in den Medien gehört“. Darunter Beiträge zu Edward Snowden, Schleierfahndungen oder dass Angela Merkels Handy abgehört worden sein soll.

Bei diesen Ausführung kommt die Fachärztin mehrfach auf einen Block zu sprechen. Darauf soll der Angeklagte in der Tatnacht undefinierbare Skizzen und teils wirre Sätze festgehalten haben. Der genaue Inhalt wird während der öffentlichen Hauptverhandlung nicht bekannt. Offenbar handelt es sich dabei aber um die bereits erwähnte damals gegenüber der Polizei angekündigte Erklärung, die Markus S. nach Verlassen der Wohnung verlesen wollte.

Unterschiedliche Deutungen der Beweisaufnahme

Dazu kam es nicht mehr. Kurz nach 7.30 Uhr in der Früh des 14. Juni 2020 brechen die Beamten des SEK die Tür auf. Der Polizist mit der Einsatznummer 1224 hat an diesem Tag die Aufgabe, als erster in die Wohnung zu treten. Eine Schutzdecke vor sich haltend, will er unmittelbar nach dem Öffnen der Wohnungstüre vorrücken. Und hier beginnen nun die entscheidenden Unterschiede in der Deutung der Beweisaufnahme.

Staatsanwalt Denis Biermann und Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Harald Straßner wollen an diesem Punkt dem Angeklagten keinen Glauben schenken. Dessen Erzählung, die Türe sei durch einen Luftstoß wieder zugefallen, versteht Straßner gar als „Verhöhnung meines Mandanten“. Bockemühl hingegen verweist an dieser Stelle insbesondere auf die Aussage des Geschädigten. Anders als seine Kollegen habe dieser den Angeklagten nämlich nicht im Türbereich wahrgenommen und mit etwas Kraftaufwand die Türe dann auch ohne weitere Probleme öffnen können.

Hat Markus S. eine Brandfalle gebaut?

Als der Beamte 1224 – aus Sicherheitsgründen wird in der Verhandlung auf sämtliche Identitätsmerkmale der SEK-Beamten verzichtet – dann in die Wohnung tritt, kommt es schließlich zum entscheidenden Ereignis. Ein mit Benzin gefülltes Gefäß wird umgestoßen, der Kraftstoff entzündet sich an einem Teelicht, die Beine des Beamten stehen kurz darauf in Flammen. Auch hier gehen Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger in ihren Plädoyers von diametral unterschiedlichen Vorgängen aus.

Die grundlegende Frage an dieser Stelle: Hat Markus S. tatsächlich eine Brandfalle gebaut? Davon sind Biermann und Straßner auch am Ende der Beweisaufnahme überzeugt und stützen sich dabei auf ein Gutachten des Brandsachverständigen Dr. Gerhard Münnich vom Landeskriminalamt. Anhand von Videos konnten sich die Verfahrensbeteiligten bei dessen Vorstellung ein umfangreiches Bild des Tathergangs machen, der dafür nachgestellt worden war. In einem nachgebauten Modell vom Flur der Wohnung haben die Ermittler Temperaturen bis zu 500 Grad gemessen.

„Primitiv, aber äußerst wirkungsvoll”

Eine „primitive aber äußerst wirkungsvolle Brandfalle“, so Münnichs Fazit über die Brandursache aus Benzin und Teelicht. Markus S. allerdings beteuert auch am Freitag, dass er zu keinem Zeitpunkt jemanden verletzen wollte. Die Kerze habe er zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt während des Einsatzes vom Fenster weg und hinter sich in den Gang gestellt. „Er wollte eine Gefahr beseitigen und hat dadurch erst diese konkrete Gefahrensituation geschaffen“, hatte Verteidiger Bockemühl schon zu Verhandlungsbeginn erklärt.

Anders als Straßner geht Bockemühl zudem davon aus, dass das Gefäß im Gang nicht direkt hinter der Türe gestanden ist und erst von dem Beamten durch einen „unglücklichen Zufall“ umgeworfen wurde. Dass das Gefäß außerhalb des Türradius gestanden haben soll, das nimmt auch Münnich an, wenngleich er dies nicht als Tatsache verstanden wissen wollte.

Nebenklage sieht Merkmal der Heimtücke

Als weiteres Indiz für die Angaben seines Mandanten sieht Bockemühl den Standort des Teelichts. Der Ort passe gut in die Schilderung des Angeklagten. Ebenso, dass dieser mehrere Stunden zuvor mit dem Gefäß im an den Flur angrenzenden Bad die Flaschen mit Benzin befüllt und das Gefäß dann im Gang schlicht vergessen haben will. Da der Prozess nicht klären konnte, wann Glas und Teelicht vom Angeklagten wo genau hingestellt wurden, könne von einem vorsätzlichen Handeln nicht die Rede sein.

Doch genau diesen Vorsatz sieht Straßner bereits beim Füllen des Kanisters an der Tankstelle gegeben. Darüber hinaus erweitert der Nebenklagevertreter den Vorwurf des versuchten Mordes um das Merkmal der Heimtücke. Zwar seien die SEK-Beamten schon allein der Molotowcocktails wegen von einer grundsätzlich bestehenden Gefahr ausgegangen. Darauf habe sich sein Mandant eben auch mit einer Schutzdecke vorbereitet, „weil er natürlich mit einem Wurf eines Molotowcocktails rechnen musste“.

Die „Brandfalle“ sei dann aber „eine völlige Veränderung des Ablaufes und der Gefahrensituation“ gewesen, mit der niemand habe rechnen können. Genau diese „Arglosigkeit und Sorglosigkeit“ des Geschädigten habe der Angeklagte ausgenutzt, ist Straßner überzeugt. Eine Strafmaßforderung stehe ihm als Nebenklagevertreter aber nicht zu.

Angeklagter soll in Therapie

Auch Staatsanwalt Biermann ist von einem Tötungsvorsatz überzeugt, verneint allerdings das Merkmal der Heimtücke. Neun Jahre Freiheitsstrafe sowie nach einem Vorwegvollzug die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach §64 sieht Biermann als „der Tat und Schuld angemessen“ an.

Die Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung zur Bewältigung der Suchterkranknug sieht auch Bockemühl als notwendig an. Den Vorwurf eines Tötungsdeliktes weißt er von seinem Mandanten und geht von einer fahrlässigen Brandstiftung mit ebensolcher Körperverletzung aus. Dafür seien dreieinhalb Jahre Haft zu veranschlagen. In seinem Plädoyer findet der Rechtsanwalt auch für das Aussageverhalten der SEK-Beamten noch einmal deutliche Worte und nennt deren Auftreten vor Gericht ein „unwürdiges Schauspiel“. Leider nicht zum ersten Mal habe er ein solches „Taktieren eines Polizeipräsidiums“ erlebt.

Kleidung trug zu Schwere der Verletzungen bei

Wie bereits berichtet, hatte das Verhalten der SEK-Beamten bei ihren Zeugenaussagen am zweiten Verhandlungstag auch bei der Strafkammer mehrfach für Verwirrung gesorgt. Immer wieder erklärten die Beamten, sie dürften die Fragen aus „einsatztaktischen Gründen“ oder auf Grund einer Vorgabe der Dienststelle nicht beantworten. Der Einsatzleiter war dann bei einer erneuten Vorladung mit einem Anwalt erschienen. Als Richter Hammer klarstellte, dass es keine Grundlage dafür gäbe, die Fragen nicht zu beantworten, wollte der Beamte vom §55, dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Die zwei Fragen um die es geht, sind für das eigentliche Verfahren eher zweitrangig. Insbesondere Bockemühl bleibt aber hartnäckig und fragt immer wieder, ob es während des Einsatzes eine Anweisung gab, feuerhemmende Kleidung zu tragen. Zudem will er wissen, ob es eine generelle Dienstanweisung gibt, die das Tragen dem Einsatz angepasster Kleidung vorsieht.

Hintergrund stellen die schweren Verletzungen des Hauptgeschädigten dar, der bis heute starke Beeinträchtigung hat und bislang dienstunfähig ist. Der Beamte 1224 hatte im Einsatz keine feuerhemmende Hose an, weshalb die Flammen auf die Kleidung übergreifen konnten. „Hätte er eine entsprechende Hose angehabt, dann wäre das Ganze deutlich glimpflicher ausgegangen“, so Bockemühl.

Richter lädt sämtliche Beamten erneut vor

In ihren ersten Vernehmungen mauerten die Beamten bei den Fragen jedoch oder wollten sich nicht mehr erinnern. Dabei würden die Fragen „keine Einsätze oder das Wohl und Weh der BRD gefährden“, so Bockemühl. Der Strafverteidiger sieht hier deshalb eine „klare Behinderung der Wahrheitsfindung“.

Auch Richter Hammer zeigte für dieses Verhalten kein Verständnis und lud die Beamten kurzer Hand für Freitagvormittag noch einmal vor Gericht. Die konkreten Fragen wurden den Zeugen zuvor zugestellt. Der Beamter Nummer 1146 erklärt schließlich, man sei am Einsatzort an „flammhemmende Klamotten“ erinnert worden. Der Geschädigte selbst gibt an, dass er keine Anweisung wahrgenommen habe. „Ich war auch der Meinung, die Hose angezogen zu haben. Sonst wäre ich nie als Erster in die Wohnung reingegangen.“ Von einer generellen Dienstanordnung, die laut seinen Kollegen tatsächlich existiert, wisse er nichts.

Eine Aussage, die den Verteidiger hellhörig werden lässt. „Wenn 1224 davon nichts weiß, dann hat in der Elite-Einheit aber etwas nicht geklappt.“ An der Schuld seines Mandanten ändere all das aber nichts. Markus S. entschuldigt sich am Ende noch einmal für das Geschehene. „Es tut mir leid. Das war ein schlimmer Unfall.“

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