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Sexpressung eines DITIB-Funktionärs

Eine Frage der Ehre

2017 wurde ein hochrangiges Mitglied der Regensburger DITIB-Gemeinde Opfer einer „Sexpressung“. Während der Fall die türkische Community bis hinauf zum Generalkonsul beschäftigte, bekam der Rest der Regensburger Gesellschaft davon nichts mit. Bei einem Zivilverfahren kam der Fall nun nochmal zur Sprache.

Von den Zeugen will es sich keiner angeschaut haben. „Das ist seine persönliche Sache.“ „Das hat mich nicht interessiert.“ „Ich habe das nicht angeklickt.“ Doch in türkischen Cafés in Stadt und Landkreis sei es natürlich überall Gesprächsthema gewesen, bestätigen sie übereinstimmend. „Das wusste ganz Regensburg.“ Die Rede ist von einem Video, das einen 63jährigen Unternehmer bei „der Ausübung von sexualbezogenen Handlungen in einer Wohnung“ zeigt, wie es Richter Dr. Moritz Büchele am Mittwoch ausdrückt. „Ganz Regensburg“ kannte das Video zwar nicht, allerdings kannte es – folgt man den Verfahrensbeteiligten und Zeugen – die gesamte türkische Community in der Region. Selbst der Ditib-Vorstand in Köln und der türkische Generalkonsul beschäftigten sich demnach mit der Affäre.

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Brisanter Zeitpunkt

2017 wurde der Kläger, damals noch hochrangiges Mitglied der Regensburger islamischen DITIB-Gemeinde und medial exponiert in Zusammenhang mit dem Neubau einer Moschee im Stadtosten, Opfer einer „Sexpressung“. Unbekannte drohten damit, ein heimlich aufgenommenes Video von ihm im Internet zu verbreiten und an seine Facebook-Freunde zu verschicken, sollte er nicht einen hohen vierstelligen Geldbetrag zahlen.

Bei welcher Gelegenheit das Video entstanden ist, das just in der Hochphase der Diskussion um den Moschee-Bau die Runde machte, wird am Mittwoch nicht thematisiert. Denn die Erpresser, die es verbreiteten, obwohl sie Geld von ihrem Opfer kassierten, konnten nicht ermittelt werden. Mutmaßlich handelt es sich um professionelle Cyberkriminelle. Doch nicht um sie geht es vor Gericht, sondern – so drückt es der 63jährige aus – „um die Ehre“.

Der Unternehmer, der in der Folge der Video-Affäre den DITIB-Vorstand verließ und von dem sich seine Frau deshalb scheiden ließ, hat zwei frühere Vorstandskollegen auf Unterlassung verklagt. Sie sollen es bei Meidung einer Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro unterlassen, besagtes Video oder irgendwelche Screenshots davon weiterzuverbreiten. Doch haben sie das überhaupt gemacht?

„Ich weiß nicht, was Sie sich von einem Urteil versprechen.“

Es ist bereits der dritte Termin, den das Landgericht ansetzt, um die Sache zu verhandeln. Bei zwei vorangegangenen Gelegenheiten war der Kläger nicht erschienen. Ein Strafverfahren, das er zuvor gegen die beiden angestrengt hatte, war nicht weiterverfolgt worden. Und auch am Mittwoch sagt Richter Büchele an den Kläger und die beiden Beklagten gerichtet: „Ich weiß nicht, was Sie sich von einem Urteil versprechen.“

Ihm sei klar, dass es hier für jeden der Beteiligten darum gehe, „sein Gesicht zu wahren“, so Büchele. Aber ihm falle es schon schwer, nachzuvollziehen, warum man hier auf einem Urteil bestehe anstatt sich zu vergleichen. Eine gute halbe Stunde versucht Büchele die Parteien davon zu überzeugen, dass dies die bessere Lösung sei. Beklagtenvertreter Urs Erös zeigt sich zwar vergleichsbereit. Doch der Kläger und dessen Rechtsanwältin Anneliese Lüftl beharren auf einer Verhandlung und der Vernehmung von sechs geladenen Zeugen. „Ich habe meine Gründe“, sagt der 63jährige. „Ziehen wir’s durch.“

„Wir sind hier nicht im Kindergarten.“

Bücheles Geduld wird mehrfach auf eine harte Probe gestellt. „Duzen Sie mich nicht“, maßregelt der Kläger einen der Beklagten, den er seit Jahrzehnten kennt. „Sagen Sie die Wahrheit“, halten sich die Streithähne während der Vernehmung durch den Richter immer wieder entgegen, bis der lautstark dazwischen geht: „Wir sind hier nicht im Kindergarten.“ Zwei Zeugen müssen wieder nachhause geschickt werden. Ihr Deutsch reicht nicht aus, um eine vernünftige Vernehmung durchzuführen. „Es wäre schön, wenn wir das jemand vorher gesagt hätte“, meint Büchele leicht genervt. Flankiert wird das Ganze vom Angebot des Klägers, dass er doch übersetzen könne und dem eines Zeugen, dass er beim nächsten Mal gern einen Übersetzer mitbringen könne. „Das müssen Sie nicht. Da kümmern wir uns schon drum“, lehnt Büchele dankend ab.

Alle Beteiligten, Kläger, Beklagte und Zeugen kennen sich schon lange. Die meisten sind in der islamischen Gemeinde engagiert. Und als er „im Wirtshaus“ von dem Video gehört habe, habe er das zunächst nicht glauben können, erzählt einer der Beklagten. Als ihm der andere nun ebenfalls Beklagte den Screenshot einer Google-Suche schickte, auf dem das Videos mit eindeutigem türkischem Titel zu sehen war, sei ihm klar geworden, dass das Konsequenzen haben müsse. Noch in dem türkischen Café habe er sich lautstark aufgeregt.

„Kruzifix. Der Mann war für mich ein Vorbild.“

„Kruzifix. Der Mann ist Unternehmer und im Vorstand von DITIB.“ Ein Vorbild sei er für ihn gewesen. Doch dass man ihn nun in so einem Video sehe, sei „eine Schande für unsere Moschee“. Ihm sei egal gewesen, was der Kläger „privat macht“, aber, so sein damaliger Schluss: „Er kann nicht im Vorstand bleiben.“ Das habe er diesem auch gesagt. Rumgeschickt habe er das Video nicht, aber er habe mit mehreren Leuten darüber gesprochen. „Das habe ich als meine Pflicht gesehen.“

Die vernommenen Zeugen bestätigen diese Schilderungen im Wesentlichen. Niemand will das Video von einem der Beklagten geschickt oder gezeigt bekommen haben. Er habe lediglich einen Screenshot gesehen, sagt ein 67jähriger Arbeiter, der mit allen Beteiligten seit Jahrzehnten befreundet ist. Geschimpft habe er einen der Beklagten, weil der ihm das Foto gezeigt habe. „Warum machst du das? Er hat auch Familie.“ Er habe nicht über das Video mit ihm reden wollen, sagt ein anderer. „Das ist Privatsache“, meint ein dritter Zeuge. Doch Thema sei das Video, das keiner gesehen haben will, ohnehin überall gewesen. „Das hat jeder gewusst“, sagt der 47jährige Inhaber mehrerer Wettbüros. Und bei allem Gesprächen sei auch immer wieder die Position des 63jährigen bei DITIB Thema gewesen. Dort könne er nicht bleiben, so die Position der Beklagten.

„Ein Mann, eine Ehre“

Am Ende findet sich kein Zeuge, der bestätigen kann, dass diese das Video tatsächlich herumgezeigt, geschweige denn herumgeschickt haben. Das steht zumindest im Widerspruch zur Eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen, in der dieser genau dies bestätigt. „Dann hat er entweder bei dieser Versicherung gelogen oder hier vor Gericht“, resümiert Rechtsanwalt Urs Erös. Das sei womöglich strafbar. „Jetzt trifft es auch noch unbeteiligte Dritte, die Sie hier mit reingezogen haben“, hält er dem Kläger und dessen Anwältin Lüftl entgegen. Erös schlägt vor, das Verfahren zu beenden, sprich: die Klage zurückzuziehen. „Auf die Idee käme ich in hundert Jahren nicht“, gibt Anneliese Lüftl zurück. Doch dann meldet sich ihr Mandant zu Wort.

Er sei mit dem Verlauf der Verhandlung „sehr, sehr zufrieden“. Er habe jetzt in die Gesichter der beiden Beklagten gesehen. In der Türkei heiße es, „ein Mann, eine Ehre“. Doch das gelte für diese beiden nicht. Das habe er gesehen. Das reiche ihm. Jetzt sehe jeder: „Ich bin erpresst worden und meine Freunde, von denen ich dachte, sie sind meine Familie sind mir in den Rücken gefallen.“ Deshalb wolle er nun auch alles zahlen. „Das heißt aber nicht, dass ich irgendeine Schuld akzeptiere.“

Am Ende gibt es doch einen Vergleich

Kurz beharken sich noch Rechtsanwältin Lüftl und ihr Gegenüber Urs Erös, ob nun die Klage zurückgenommen wird oder ob es einen Vergleich gibt. Am Ende, nach dreieinhalb Stunden Verhandlung, unterzeichnen die Beklagten besagte Unterlassungserklärung – nun bei Meidung eines Ordnungsgeldes von nur noch 1.000 Euro. Im Gegenzug übernimmt der Kläger sämtliche Verfahrenskosten. Richter Büchele versucht, versöhnlich zu schließen. Es sei doch „für alle Seiten gut, dass jetzt nach all den Jahren der Deckel drauf ist“.

Doch zueinander finden werden die langjährigen Bekannten, teils Freunde wohl nicht mehr. Als sie gemeinsam das Gerichtsgebäude verlassen wechseln sie miteinander kein Wort.

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