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Klage wegen sechsstelligen Schadens

Städtische Schlamperei gefährdete Wasserleitung, schädigt Unternehmer und verteuert Wohnraum

Eine wichtige Trinkwasserleitung für Regensburg hätte beschädigt werden können, einem Bauunternehmer entstand ein sechsstelliger Schaden und die entsprechenden Wohnungen wurden deutlich teurer: Dass die Stadt Regensburg beim Verkauf eines Grundstücks einiges verbockt hat, scheint klar. Ob sie dafür zur Verantwortung gezogen wird, bislang nicht.

Neubau an der Wöhrdstraße 55. Das Grundstück kam den Bauherrn teuer zu stehen. Muss die Stadt Schadenersatz zahlen? Foto: Aigner

Ein paar Jahre scheint die Ring Wohnbau GmbH doch versucht zu haben, sich mit der Stadt Regensburg bzw. deren Wohnbautochter Stadtbau einig zu werden. Doch nun trifft man sich am Freitag doch vor dem Landgericht Regensburg. Dem Vernehmen nach geht es um einen Schaden im höheren sechsstelligen Bereich, den das Bauträger-Unternehmen ersetzt haben möchte. Der Rechtsstreit offenbart einen zumindest schlampigen Umgang der Stadt Regensburg mit der hiesigen Trinkwasserversorgung, er wirft die Frage auf, wie weit das Abwälzen von Verantwortung gehen darf und er hinterlässt einen faden Beigeschmack im Hinblick auf die Gleich- oder Ungleichbehandlung von Bauinvestoren in Regensburg.

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Grundstücksverkauf brachte viel Geld für die Stadtbau

Es war 2016, als die Stadtbau GmbH ein etwa 1.100 Quadratmeter großes Grundstück an der Wöhrdstraße gegen Höchstgebot auf den Markt brachte. Die Stadt hatte es ihrer Tochter 1993 übertragen, um deren Kapitaldecke aufzubessern. Und das scheint bei dem Verkauf auch recht gut geklappt zu haben. Rund 2.000 Euro pro Quadratmeter Grund soll die Stadtbau seinerzeit für das Grundstück bekommen haben – insgesamt also mindestens 2,2 Millionen Euro.

Den Zuschlag erhielt Ende 2016 die Ring Wohnbau GmbH, die entsprechend dem Grundstückspreis eher hochpreisigen Wohnraum dort verwirklichen wollte. Erste Angebote, die damals auf den Markt kamen, lagen bei knapp 7.000 Euro pro Quadratmeter. Später lag der Preis sogar noch einmal um fast 1.000 Euro darüber. Und auch das hat mit den Gründen für den aktuellen Rechtsstreit zu tun.

Zufall verhindert Schaden an Trinkwasserleitung

Zulässig auf dem Gelände sollte ein vierstöckiges Gebäude sein. 2018, als die Planungen fertig waren und die ersten Bagger anrollten, erfuhr das Bauunternehmen eher durch einen glücklichen Zufall davon, dass sich unter ihrem Grundstück eine wichtige Leitung zur Trinkwasserversorgung der Regensburger Bevölkerung befindet. Der zuständige Architekt traf dort Beschäftigte der REWAG, ebenfalls eine städtische Tochter, die Arbeiten an dieser Hauptwasserleitung (Durchmesser: etwa ein halber Meter) durchführen sollten, von der laut verschiedenen Aussagen aus dem Umfeld der REWAG etwa ein Drittel der Trinkwasserversorgung Regensburgs abhängt.

Vor dem Kauf wusste das Unternehmen nach eigener Darstellung nichts über diese Leitung, sie war demnach nicht in den entsprechenden Plänen verzeichnet. Und die Stadt hatte offenbar auch ihre Wohnbautochter nicht über die Existenz dieser Leitung informiert, geschweige denn eine entsprechende Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen, als sie ihr das Grundstück übertrug.

Während das zufällige Treffen von Architekt und REWAG einerseits glücklicherweise verhinderte, dass die Leitung bei den beginnenden Bauarbeiten beschädigt werden würde, bedeutete es für die Ring GmbH, dass sie ihre Planungen und Kalkulation in einigen Teilen über den Haufen werfen musste.

Teure Umplanung, Verzögerungen und steigende Baukosten

Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Unternehmens hätte eine Verlegung dieser Leitung rund zwei Millionen Euro gekostet. Eine Betrag also, der den Grundstückspreis annähernd verdoppelt und die Preise für die Wohnungen in solche Höhen getrieben hätte, dass diese wohl kaum noch verkäuflich gewesen wären.

Deshalb habe man sich „dazu entschlossen, das Bauvorhaben umzuplanen und eine erhebliche Verkleinerung des Untergeschosses in Kauf zu nehmen“, um den Verbleib der Leitung im Grundstück sicherzustellen, heißt es in der Pressemitteilung. Der Baubeginn für das (mittlerweile fertiggestellte Gebäude) habe sich dadurch erheblich verzögert. Zudem seien die Kaufverträge für mehrere Wohnungen zu diesem Zeitpunkt bereits notariell beurkundet gewesen.

„Massiver finanzieller Schaden“

Von einem „massiven finanziellen Schaden“ ist in der Mitteilung die Rede. Die genaue Höhe will Geschäftsführer Rudolf Ring junior gegenüber unserer Redaktion allerdings nicht nennen. Das komme ohnehin bei der Gerichtsverhandlung zur Sprache, teilt er uns schriftlich mit.

Es habe mehrere Termine gegeben, um eine Lösung zu finden, so Ring. Doch von Seiten der Stadtbau habe niemand teilgenommen und mit den Vertretern der Stadt, Verhandlungsführer war Informationen unserer Redaktion zufolge der damalige Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig, war in den „jahrelangen Gesprächen“ keine Einigung zu erzielen. „Deshalb blieb uns leider nur noch der Klageweg.“

Stadtbau wusste von nichts, Stadt setzt auf Verjährung

Während Ring anführt, dass die Stadt per Konzessionsvertrag eigentlich verpflichtet sei, beim Verkauf von Grundstücken dafür zu sorgen, dass die Leitungsrechte der REWAG in den entsprechenden Unterlagen dokumentiert und gesichert sein müssen, scheinen Stadt und Stadtbau die Verantwortung für dieses Versäumnis jeweils aufeinander abzuwälzen.

Man habe ja nichts von der Leitung gewusst und habe den Käufer deshalb nicht darüber informieren können, heißt es seitens der Stadtbau. Die Stadt argumentiert offenbar damit, dass es sich ja schon lange nicht mehr um ihr Grundstück handle und die Sache deshalb wahrscheinlich ohnehin verjährt sei. Irgendeinen Schadenersatz zahlen will man auf keinen Fall. Ob diese Strategie Erfolg hat, wird sich am Freitag vor Gericht zeigen.

Verzögerungen machten Wohnungen teurer

Wäre die Ring Wohnbau GmbH nicht ein Unternehmen, das bereits seit einigen Jahrzehnten tätig ist, hätte diese Vorgehensweise auch von Erfolg gekrönt sein können. Ein Schaden im hohen sechsstelligen Bereich kann auch in dieser Branche durchaus existenzbedrohend sein – und ein insolventes Unternehmen klagt nicht mehr. Es bleibt auch völlig unklar, ob Ring angesichts dieses Schadens nicht sogar bei diesem Bauvorhaben draufgezahlt hat. Auf Nachfrage schweigt der Geschäftsführer zu diesem Thema.

Folgen hatte all das auch für spätere Wohnungskäufer in dem Anwesen. Angesichts der Verzögerungen und der damit gestiegenen Baukosten stieg auch der Kaufpreis für deren Wohnungen – öffentlich zugänglichen Angeboten zufolge – um fast 1.000 Euro an.

Das Vorgehen der Stadt, die eine Schadenersatz für das Versäumnis an dieser Stelle um jeden Preis vermeiden möchte, unterscheidet sich diametral von jenem, das man beim Verkauf eines Grundstücks einige Jahre zuvor an den Tag legte.

Sind manche Unternehmer gleicher?

Käufer dieses quasi benachbarten Grundstücks, ebenfalls in der Wöhrdstraße, war das „Immobilien Zentrum Regensburg“, damals aktiver Unterstützer des Wahlkampfs von CSU-Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Ende 2009 stoppte die Stadt eine Ausschreibung für dieses direkt an der Donau gelegene Grundstück mit über 30 Interessenten, überließ es unter Berufung auf ein fragwürdiges und umstrittenes Vorkaufsrecht dem IZ zum Schnäppchenpreis von 500 Euro pro Quadratmeter und beteiligte sich zudem mit einem fünfstelligen Betrag am Architektenwettbewerb für die spätere Bebauung (unsere damalige Recherche).

Das Grundstück für Hotel und Punkthäuser bekam das IZ von der Stadt 2009 zum Schnäppchenpreis und unter dubiosen Umständen. Foto: Aigner

Der gutachterlich festgelegte Bodenrichtwert für Grundstücke in diesem Gebiet lag übrigens damals bei 1.000 Euro, nur unwesentlich niedriger als jener für die Fläche, die 2016 an die Ring GmbH verkauft wurde. „Rein statistische Werte”, hieß es damals, 2010, dazu von der Stadt auf Nachfrage. Der Wert eines Grundstücks müsse anhand der Lage und „spezifischer Eigenschaften” ermittelt werden. Und vielleicht auch aufgrund des Käufers.

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Kommentare (42)

  • Meier mi „ei“

    |

    Vielleicht ist der Schaden noch viel größer?
    Denn: Was sagen Rutengänger dazu, wenn da so eine riesige Wasserader am Haus ist? (Wenn man daran glaubt)

  • Jonas Wiehr

    |

    Waaaahnsinn! Mit dem IZ macht die Stadt auch nach dem Korruptionsprozess weiterhin munter Deals. Hat man da nicht zugehört? Wieviele Mitarbeiter hat das Stadtplanungsamt inzwischen? Es ist von über 900 die Rede.

  • Mr. B.

    |

    Aha, es ist festgestellt, dass die Nachbargrundstücke unter Schaidinger an das IZ zum halben Preis verkauft wurden? Wer wohnt denn hier alles? Was konnte der “Investor dadurch dazu verdienen?
    Fragen über Fragen?

  • Bertl

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    Mafiöse Verhältnisse?!

  • joey

    |

    Versehen oder Arglistigkeit?
    Daß eine Hauptwasserleitung übersehen wird, ist schon ein starkes Stück. @Juristen: wie weit geht die Sorgfaltspflicht eines Liegenschaftsamts?
    Wenn ich einem Kunden einen Grundstückskauf empfehle, geht eine Recherche voraus. Bodendenkmäler, Georisiken, … Altlasten. Das ist eben das Handwerk. Nein, der Bauträger ist nicht schuld, nur eben ein wenig gutgläubig.

  • Bertl

    |

    Muss eine Leitung geduldet werden, wenn diese nicht im Grundbuch eingetragen ist?
    Denn wie anders kann sich ein Intetessent bzw. Käufer darüber informieren, was er bei der Nutzung des Grundstückes berücksichtigen muss, wenn Leitungen zwar existieren, aber nicht im Grundbuch stehen. Der Fehler liegt m.M. nach bei der Stadt, die eine Hauptleitung baute, aber nicht grundbuchlich eintragen ließ.

  • Neptun

    |

    ‚Das Grundstück kam den Bauherrn teuer zu stehen‘
    Toll finde ich das die Verluste wiedermal vom Steuerzahler bezahlt werden sollen.
    Mir kommen gleich die Tränen, wo bleibt hier das Geschäftsrisiko eines Profis?
    Früher war es mal Hochwassergebiet, heute ist es teueres, zugebautes Luxuswohngebiet im Hochwasserbereich.

  • Bruckmandlsepp

    |

    @ Bertl

    Ich bin kein Jurist, aber spielt bei der Frage nicht auch das Allgemeinwohl eine Rolle?
    Klar, das sind bei der Stadt Fehler passiert, die es nicht geben darf/dürfte.
    Da die jetzt aber passiert sind, bleibt eigentlich nicht viel übrig, als die Suppe auszulöffeln und bzgl. Schadensersatzforderungen zu verhandeln. Weil in meinen Augen bei so einem Versagen gar nichts anderes mehr übrig bleibt.
    Je nach Lage kann es aber auch sein, dass die Leitung verlegt werden muss, wenn nicht gerade die Immobilie genau drauf gebaut wurde. Wahrscheinlich ist die Leitung ja eher am Grundstücksrand nahen zum Straßenverlauf.
    Wenn ja, könnte sich der Anspruch auf die Verlegung erübrigen. Zumal der Bau ja jetzt daran angepasst ist. Der Anspruch auf Schadensersatz dürfte aber deswegen bleiben.
    Zu dem Thema gibt es auch entsprechende gerichtliche Urteile. Wie das aber bei einer so großen und wichtigen Verbindung aussieht, weiß ich nicht.
    Die Frage ist eben: War der Fehler die Verlegung der Leitung an der Stelle? Oder das Fehlen im Grundbuch?
    Sollte doch nachdenklich machen, dass solche Daten offensichtlich nicht konsistent erfasst und gesammelt werden.

    @ Neptun
    Streng genommen ist es noch immer Hochwassergebiet (und wird es auch bleiben). Schon im Falle eines HQ100 ist da Schicht im Schach.. Kann sich jeder Mensch im Bayernatlas anschauen. Die Ecke gehört ohnehin zu den am tiefsten liegenden im Stadtgebiet. Nur Hausnr. 53 und das DLRG vorne kommen in der Ecke unwesentlich besser weg.
    Insofern muss an so einem Standort schon recht sinnig gebaut werden, was bei unvollständiger Daten- bzw. Informationslage schon echt problematisch ist.

  • Bertl

    |

    @Bruckmandlsepp, bin selbst auch kein Jurist. Aber ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Leitungen bzw. Leitungsrechte im Grundbuch eingetragen werden müssen, auch öffentliche Leitungsrechte.

  • Daniela

    |

    Ich weiß nicht, wie das bei öffentlichen Leitungen ist, aber als künftiger Eigentümer und Bauherr sollte man über derartige Dinge informiert werden.

    Hintergrund ist ja der, sollte irgendwann irgendein Defekt an dieser Leitung sein, müsste die Stadt ja an die Leitung ran, sprich aufgraben usw. So jetzt wird da etwas drauf gebaut und seien es nur Pkw Stellplatz oder Spielplatz…, Natürlich kann es da zu Interessenkonflikten zwischen Eigentümer und Stadt kommen. Zumal diese Leitung eine Hauptleitung ist, die einen Großteil der Stadt mit Wasser versorgt.
    Das Grundstück wurde ja auch ohne Nennung eines weitergehende Anspruch der Stadt auf Verfügbarkeit der Leitung und Zugang zur selbigen veräußert. Die Frage, ist unter solchen Umständen der Notarvertrag nicht in Frage zu stellen? Mit allen Risiken, die eine mögliche Rückabwicklung zur Folge hätten. Auf die Lösung dieses Problems darf man gespannt sein.

    Aber eine echte Schlamperei ist das schon.

  • joey

    |

    @Daniela
    jeder mit Vollmacht des Grundstückseigentümers kann von den jeweiligen Versorgern / Stadtwerken (auch in anderen Städten) einen Übersichtsplan erhalten, wo der Verlauf der Leitungen eingezeichnet ist.

  • Daniela

    |

    @ Joey

    Haben Sie beim Kauf eine Vollmacht des Eigentümers, die Liegenschaft auf alle Eventualitäten zu kontrollieren? Nein haben Sie nicht, weil Sie noch nicht Eigentümer sind! Sie müssen sich auf die Angaben im Grundbuch und auf die Angaben des Verkäufers verlassen. Selbst der Notar kann im Notarvertrag nicht angeben, welche Leitungen von Nicht-Eigentümern, hier die Stadt, im Boden liegen. Verkäufer war eine Tochter der Stadt…., Ich hoffe beide bekommen von der Justiz auf die Finger! Wenn das Mode wird, dann ist kein Notarvertrag mehr das Papier wert auf dem er steht. Böse Zungen würden behaupten, der Käufer sei getäuscht worden.

  • bertl

    |

    Den Verlauf der Leitungen auf einem Grundstück überprüft man in der Regel dann, wenn Leitungsrechte im Grundbuch eingetragen sind. Sind keine Leitungsrechte eingetragen, kann man davon ausgehen, dass keine Leitungen d u r c h das Grundstück führen. Dient ein Grundstück einer Bank zur Sicherung eines Kredites, holt diese einen Grundbuchauszug ein. Wenn Leitungsrechte eingetragen sind, können diese den Beleihungswert des Grundstückes mindern, weil die Verwendung evtl. eingeschränkt ist. Auf die Grundbucheintragung vertrauen die Bank als auch der Notar in der Regel und auch der Käufer sollte sich darauf verlassen können. Ohne Eintragung von einem Leitungsrecht wird keine Bank und kein Notar einen Leitungsverlauf auf einem Grundstück nach Plänen prüfen wollen, es sei denn es besteht ein Hinweis darauf, dass bestehende Leitungen nicht eingetragen sind. Versorgungsleitungen werden in der Regel von der anliegenden öffentlichen Straße aus in die jeweiligen Grundstücke geleitet.

  • joey

    |

    @Daniela
    die Vollmacht verlangt man vom Verkäufer. Wenn er die nicht gibt und es stellen sich später Altlasten oder Leitungen raus, ist das Arglist und er zahlt mindestens den Schaden.

  • Daniela

    |

    @ Joey

    Entschuldigen Sie bitte, aber Sie führen mit Ihren Ausführungen alles ad absurdum, was beim Immobilienkauf als Regel gilt. Wozu werden Grundbücher geführt, wenn deren Inhalt nicht der Vollständigkeit bedarf? Ein Notar beglaubigt Verträge, die zu Änderungen im Grundbuch führen, aufgrund welcher Grundlage? Wann spricht man von einer Täuschung? Wäre es dem Käufer rein äußerlich möglich zu erkennen, was oder ob sich etwas im Boden befindet? Hätte sich der Preis geändert, wenn bekannt gewesen wäre, was im Boden ist? Hätte der Käufer noch gekauft?

    Nein, Sie machen sich es zu einfach, wenn Sie dem Käufer unterstellen, er hätte den Fehler gemacht.

  • joey

    |

    @Daniela
    nein, das möchte ich nicht ausdrücken. Die Arglist hat die Stadt begangen, denn die Stadtbau müßte auch mal nachsehen, was sie eigentlich hat.

    Aber so wie man eine Geldbörse nicht rumliegen läßt, beauftragt auch ein erfahrener Investor einen Fachmann mit Grundstücksrecherche (wenn er nicht selbst Fachmann ist). Trau schau wem.
    Zudem kauft man kein Grundstück in dieser Preisklasse, ohne eine Bebauungsstudie anzustellen – ein Architekt war da sicher schon aktiv.

    Das Gericht möge die Stadt verdonnern. Skandalhaufen wie in Stadt und Kreis Regensburg sind ziemlich hoch. Da gehört auch sonst einiges abgeflacht, Abschreckung hilft schon.

  • Hthik

    |

    @bertl 13. September 2022 um 18:26

    “Auf die Grundbucheintragung vertrauen die Bank als auch der Notar in der Regel und auch der Käufer sollte sich darauf verlassen können.”

    Ich bin auch verblüfft. Ich dachte, das wäre der Sinn des Grundbuchs.

  • Madame

    |

    Bei rengschburg kann nur kommentieren: So der herr , so des gscherr

  • Karl Straube

    |

    Wenn die Leitung gelegt wurde, als die Stadt – noch – Eigentümerin war und es eine städtische Leitung und nicht die Leitung der REWAG war – siehe

    Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG wurde am 1. Januar 1976 gegründet. Nach der Umwandlung der Stadtwerke Regensburg in die Gesellschaft Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR) am 1. Juli 1975, wurde die stadteigene Energie- und Trinkwasserversorgung in die REWAG eingebracht, neue GmbHs für den ÖPNV, die Bäder und die Werkstätten gegründet und unter der Stadtwerke Regensburg GmbH als Holding vereint (aus Wiki),

    dann wurde eben zunächst einmal nichts eingetragen, weil die Stadt ja nicht sich selbst mit einem Leitungsrecht belasten konnte. Es gibt zwar eine Eigentümergrundschuld aber von einer Eigentümerdienstbarkeit habe ich noch nichts gehört. Wenn sich dann die REWAG das Leitungsrecht nicht dinglich sicherte, dann kann auch nichts davon im GB stehen. Gepratzelt war dann zunächst die Stadtbau. Wenn nun diese an Ring verkaufte – selbstverständlich unter Gewährleistungsausschluss, dann wird es schwer sein, letzteren zu durchbrechen. Leitungspläne besorgt man sich erst wenn das Buddeln ansteht.
    Die Lösung könnte nur eine Lösung mit Anstand im Sinne aller billig und gerecht Denkenden sein.

  • Daniela

    |

    @Karl Straube
    14. September 2022 um 19:13 | #

    Dann hat die rewag aber auch Nichts auf dem Grundstück verloren, wer Rechte nicht eintragen lässt, der hat diese halt auch nicht! Aber die rewag könnte das Recht erwerben…, wie wäre es mit ein paar Millionen?! Und das Recht ins Grundbuch eintragen lassen.

    Nix für ungut, aber ich hoffe inständig, dass die Justiz ein Exempel an Stadt, Stadtbau und rewag statuiert….

  • Bertl

    |

    Ein Leitungsrecht ist in der Regel nicht auf den Eigentümer geschrieben, sondern auf das Grundstück. Und selbstverständlich hätte die Stadt – auch wenn Stadtbau und REWAG Töchter sind – das Leitungsrecht ins Grundbuch eintragen lassen müssen, da die Leitung existiert und damit ein Teil des Grundstücks ist. Der Eigentümer kann wechseln. Das Grundstück mit allem Dazugehörigem, auch der gebauten Leitung, bleibt.

  • xy

    |

    Im Grundbuch sind nur Rechte und rechtliche Belastungen verzeichnet, aber keine tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks. Darum muss sich der Käufer außerhalb des Grundbuchs kümmern. Und haften tut man nach den Sachmängelvorschriften des BGB, bzw. nach dem Vertrag.

  • bertl

    |

    xy, Leitungsrechte sind Rechte bzw. Belastungen. Wenn Leitungen durch ein Grundstück gelegt werden, die zu Nachbargrundstücken führen oder kommen, muss das im Grundbuch eingetragen sein. Eine Stadt mit Rechtsabteilung und einem für Grundstücke zuständigen Liegenschaftsamt müsste so viel Fachwissen haben.

  • xy

    |

    bertl, hier geht es aber nicht um ein Leitungsrecht, sondern um eine Leitung. Nicht jede Leitung folgt einem Leitungsrecht. Ein dingliches Leitungsrecht gehört ins Grundbuch und wenn es dort nicht verzeichnet ist, gibt es keines, jedenfalls keines, das gegen den gutgläubigen Eigentümer wirkt.

  • Bertl

    |

    Eine Leitung auf einem Grundstück, für die kein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, hat auch ein Recht auf dem Grundstück. Das ist so etwas wie ein Schwarzbau.

  • Bertl

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    Sorry, sollte heißen “… hat auch
    k e i n Recht …”

  • xy

    |

    Ich kann mir vorstellen, dass es vorliegend zwar kein zivilrechtliches Leitungsrecht gibt, aber eine irgendwo geregelte öffentlich-rechtliche Duldungspflicht gegenüber einem Versorgungsunternehmen. Dort wird auch etwas über eine Entschädigung zu lesen sein.

  • Karl Straube

    |

    @xy:
    VGH München, Beschluss v. 08.03.2019 – 4 CE 18.2597
    Leitsatz:
    Die auf Art. 24 Abs. 2 Satz 3 GO beruhenden satzungsrechtlichen Duldungspflichten bezüglich kommunaler Wasser- und Abwasserleitungen können den Erlass einer (Not-)Duldungsanordnung rechtfertigen, mit der dem Betroffenen aufgegeben wird, den Verbleib einer rechtswidrig in seinem Grundstück befindlichen Leitung für den Übergangszeitraum hinzunehmen, den der Einrichtungsträger für eine Leitungsverlegung benötigt.
    @bertl:
    Eine Grunddienstbarkeit kann nur zu Gunsten eines anderen Grundstücks (herrschendes Grundstück) auf einem Grundstück (dienendes Grundstück) bestellt werden, also auch dann, wenn beide Grundstücke den gleichen Eigentümer haben; kann, aber muss nicht.
    Ein Leitungsrecht kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten eines Versorgungsunternehmens eingetragen werden.
    Solange Eigentümer der Leitung und Eigentümer des Grundstückes die gleiche Person sind – ich nehme an, dass das der Fall war, bis die Wasserversorgung durch die REWAG übernommen wurde – scheidet die Möglichkeit aus.
    nochmal @bertl:
    Ein Schwarzbau ist ein Gebäude, das ohne die erforderliche öffentlich-rechtliche Baugenehmigung errichtet wurde; die Leitung hat absolut nichts mit einem Schwarzbau zu tun.
    @Alle:
    Solange den Foristen die Historie der Leitung und des Grundstücks nicht bekannt sind, sind Spekulationen darüber, ob oder wer entschädigungspflichtig sein kann, müßig. Außerdem: Der Sachverhalt mag diskussionsfähig sein, wenn es um mögliche Fehlleistungen der Verwaltung geht; wie indessen die Rechtslage für Beteiligten ist, sollte man deren Beurteilung überlassen: wenn zur Diskussion steht, ob ein Arzt gepfuscht hat, dann sind doch Außenstehende auch nicht zur Diskussion berufen, ob gepfuscht wurde oder nicht, vor allem dann nicht, wenn ihnen in tatsächlicher und fachlicher Hinsicht das Wissen fehlt.

  • BussiBär

    |

    Diese Portal ist zu einer reinen VerwaltungsBashingplattform verkommen… schade.

  • Karl Straube

    |

    @BussiBär
    Fast uneingeschränkte Zustimmung – aber berechtigten Beanstandungen an Verwaltungsleistungen sollte natürlich auch eine Plattform gegeben werden.
    Wegen des Themas “Ring” habe ich schon durch die Blume auszudrücken versucht, dass man den Mund halten sollte, wenn man von Fakten (Grundbuchauszug, wer war wann Eigentümer, wann wurde die Leitung gebaut) nichts weiß und von den rechtlichen Konstellationen nicht versteht.
    Frage an Redaktion: ich meine, dass die Straßenbaubehörde mit den ganzen Kanalsanierungen und der Sanierung der Prüfeninger Straße ebenso wie die beteiligten Firmen gute Arbeit leisten; für den BAB-Ausbau gilt das Gleiche. Vielleicht kann RD mal hierüber positiv berichten; es ist für einen Verwaltungsmenschen demotivierend, wenn er immer nur lesen muss, was er oder seine Kolleg*innen falsch machen, denn er ist auch nur ein Mensch.

  • Hthik

    |

    @Karl Straube
    VGH München, Beschluss v. 08.03.2019 – 4 CE 18.2597

    Schön, wenn auch nicht erstaunlich, zu sehen, dass auch der VGH den Grundsatz “Was im Grundbuch steht gilt und was dort nicht steht ist illegal” hochhält: “Die Gefahr, dass das eingetragene Recht infolge der Verjährung des Beseitigungsanspruchs „inhaltslos“ wird, besteht nicht; ebenso wenig wird das Grundstückseigentum faktisch mit einer aus dem Grundbuch nicht ersichtlichen Duldungsdienstbarkeit belastet (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 9).”

    Ansonsten hilft uns die Entscheidung hier nicht viel weiter, denn die Beseitigung wurde ja nicht gefordert, sondern es wird nach gescheiteter gütlicher Einigung versucht eine Entschädigung dafür zu erhalten, dass der Bau den Gegebenheiten angepasst wurde. Das macht das ganze wesentlich verzwickter, hier einen Rechtsanspruch zu finden. Sowas kann schon auch passieren: dass der sich gütlich einigend Wollende am Ende als Depp dasteht, weil er nicht zeitig und aggressiv genug gegen die Rechtsverletzung vorgegangen ist und ihm das dann vorgehalten wird. Ich bin mir nicht so sicher, dass das gut ausgeht.

  • joey

    |

    @Juristen hier:
    entsteht nicht durch Ersitzung nach 30 Jahren ein Recht?

  • Hthik

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    @Karl Straube 15. September 2022 um 16:34

    “Vielleicht kann RD mal hierüber positiv berichten; …”

    Wundert mich auch immer, dass dieser Aigner angeblich irgendwie links sein soll, aber die Berichterstattung ganz anders ist, wie damals bei der Aktuellen Kamera.

  • Leitungsrecht

    |

    Sollte die REWAG letztlich für den Schaden einstehen müssen, so sollten wir uns darüber nicht freuen, weil dann die Gebühren steigen. Übrigens soll es vergleichbare Fälle, bei denen das Leitungsrecht nicht dinglich gesichert ist, möglicherweise noch mehrere geben. Noch etwas für die dingliche Sicherung ist der Berechtigte und nicht der Verpflichtete verantwotlich.

  • Gscheidhaferl

    |

    @BussiBär & Karl Straube
    Vordergründig mag es gelegentlich den Eindruck erwecken, dass es hier lediglich um ein mehr oder minder qualifziertes ‘Verwaltungs-Bashing’ ginge. Und bei dem einen oder anderen Kommentar mag die Intention wirklich nicht weiter reichen: Um nicht immer auf’s Wetter oder das Essen in der Kantine zu schimpfen, wird sich eben über die Verwaltung ausgelassen.

    Es ausschließlich so zu betrachten, würde der Sache aber wahrscheinlich auch nicht gerecht. Ich für meinen Teil mag jedenfalls nicht darüber hinweg sehen, dass wir in Regensburg über Jahre hinweg im Baubereich ein skandalöses und teilweise ja auch rechtskräftig als kriminell gebrandmarktes ‘Interagieren’ zwischen Stadtregierungen/-verwaltung und Immobilienbranche hatten.

    In geradezu absurder Beharrlichkeit weigern sich jedoch die jeweiligen Stadtratsmehrheit und / oder die Verwaltungsleitung, diese Geschichten ernsthaft aufzuarbeiten. In besonders dreisten Momenten wurde sogar behauptet, dass doch eigentlich alles ganz korrekt und ohne Schaden für die Stadt abgelaufen wäre. Die einzelnen schwarzen Schafe, die sich etwas zu schulden haben kommen lassen, seien ja juristisch belangt worden (sofern die Vergehen nicht schon verjährt waren, als sie endlich aufkamen).

    Als ob diese schmierigen Geschäfte ohne Wissen und/oder Unterstützung (und wenn’s nur durch Wegschauen war) der Verwaltung möglich gewesen wären. Dieser Verwaltung (bzw. dem für Bau und Planung zuständigen Teilbereich) kann und darf gar nicht ohne Misstrauen begegnet werden, solange sie sich nicht endlich ehrlich macht.

    Ich führe es zum einen auf die Überlastung der Justiz zurück, dass die nicht von sich aus weiter nachgebohrt hat. Und zum anderen auf die Vogel-Strauß-Mentalität bzw. die falsch verstandene ‘Treue’ zu einem der involvierten politischen Lager der Wähler*innen, warum hier nicht mehr ans Licht kam. Und es gab ja unter den großen Fraktionen (mit Ausnahme der Grünen, die damals ja auch noch zu den ‘Kleinen’ zu zählen waren) keine, die nicht involviert war. Niemand, der auf gute Beziehungen zur Stadt angewiesen war, hat sich getraut, öffentlich allzu laut allzu kritisch nachzufragen. Sogar die Sparkasse (ein nicht ganz unwichtiger Kreditgeber in der Region) schien unschön involviert, auch wenn das letztlich juristisch nicht substanzieller beanstandet wurde. Aber wenn beim einen oder anderen wahrnehmbar kritischen Geist die Kreditverhandlungen geplatzt wären, hätte einem ja keiner auf’s Brot geschmiert, wenn das eine Retourkutsche für unbotmäßiges Verhalten gewesen wäre.

    Die Stadt hat mit anderen Worten noch einen Haufen Leichen im Keller. Und nicht wenige davon, dürften im Keller der Stadtverwaltung liegen. Die aber gibt unverändert die zu unrecht verfolgte Unschuld. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht verwunderlich, wenn die Aktivitäten der Verwaltung nur selten mit Wohlwollen begleitet werden.

    Ich glaube ja auch nicht, dass das Genörgel hier viel bringt. Leider. Aber es verdeutlicht, dass ‘die Verwaltung’ nicht grundsäzlich davon ausgehen kann, dass ihr gar niemand auf die Finger schaut.

  • Anwohner

    |

    @@Karl Straube dafür lese ich RD, kritischer Journalismus der den Finger in die Wunde legt. Für Lobhudelei gibts doch die Mittelmäßige.

    Ich habe vor ca 5 Jahren gebaut, was man hier an interessanten Charakteren in der Interaktion mit der Stadtverwaltung und Rewag kennenlernt ist unbeschreiblich.

    Ganz klar gibt es auch Gute, aber der Mehrheit war ARROGANT, HOCHNAESIG, und sich Ihrer Macht mehr als bewusst. Fragen Sie mal ein paar Architekten die mit der Stadt und vorallem dem Bauordnungsamt zu tun haben, da werden die Ohren rot.

    Und nochmal, es gab/gibt auch sehr engagierte Mitarbeiter aber die wissen das und brauchen kein Schulterklopfen aus RD um gute Arbeit zu machen. Das Feedback bekommen sie in der direkten Interaktion.

    Die Kritik von Herrn Aigner und das Bild das er zeichnet ist (aus meiner Sicht) mehr als akkurat.

  • R.G.

    |

    @BussiBär
    15. September 2022 um 13:00 | #

    Es wäre befremdend, wenn man sich im Gefühl sonnen würde, man bekomme durch regensburg-digital und seine Leser Bashing, obschon man selbst doch alles als in Ordnung empfinde – und das trotz eines die Trinkwasserversorgung der Stadt gefährdenden Fehlers.

  • hobbyrichter

    |

    “insolventes Unternehmen klagt nicht mehr”
    Die Insolvenzverwalter sind ggf mit PKH natürlich in der Lage und zur Mehrung der Masse auch verpflichtet ggf zu klagen.

  • Tobias

    |

    Das hier ist kein “Behördenbashing”, sondern Schlamperei. Und da es auch mein Geld kostet – zahle als Wohnungseigentümer ja Grundsteuer – ist es richtig, das anzusprechen. Wenn ein Privatunternehmen, wie etwa ein Kiosk, sich vertut, bitte. Aber nicht die Stadt. Vor allem Regensburg.

    Ich hatte auch weniger gute Erfahrungen; die Witze oder Schimpfereien über “die Beamten [in der Verwaltung]” treffen bei mir auch zu 100% zu. Telefone, die keiner abnimmt; Sprechstunden, die keiner wahrnehmen kann, E-Mail-Adressen die ins Leere laufen. So verschanzt sich der Behördenfilz in der Stadt. Selbst abgenommene Gebäude brauchen – von der selben Behörde!! – noch hunderttausende Euro Nachbesserung, da kommt man sich hart verarscht vor.

    So etwas kann man sich in der freien Wirtschaft nicht erlauben; eine Stadt auch nicht. Und bitte, RD, schreibt nichts Positives; nutzt die Zeit für die Probleme. Für Lobhudelei kann man bestimmt Herrn Christian E. einer bekannten hiesigen Zeitung gewinnen. . .

  • Insider

    |

    Gscheidhaferl, Sie mögen schlechte Erfahrungen mit dem Bauordnungsamt gemacht haben, übersehen dabei mangels näheren Einblicks, dass das Bauordnungsamt nur die Stelle ist, die Ihnen die Entscheidung übermittelt hat. Davor haben die Mitarbeiter diverse Stellungnahmen von Fachdienststellen und Fachbehörden eingeholt. wenn es um die Gestaltung geht reden das Stadtplanungsamt und ggf der Denkmalschutz ein gewichtiges Wort mit. Daneben kann der Naturschutz das Wasserwirtschaftsamt noch mitreden. Das Bauordnungsamt versucht die unterschiedlichen Belange zu einem Ausgleich zu bringen, was dem Bauherrn nicht immer gefällt. Dafür können aber die MitarbeiterInnen des Bauordnungsamts nichts.
    Zurück zum Artikel: Für die Stadt Regensburg als Eigentümerin hat sich keine Notwendigkeit ergeben, das Leitungsrecht dinglich zu sichern, weder vor noch nach der Gründung der SWR und der REWAG. Die REWAG hat sich wohl die Koste der notariellen Beurkundung gespart und auf die dingliche Sicherung verzichtet. Dort liegt wohl der Hund begraben.

  • Hthik

    |

    Insider 16. September 2022 um 20:31

    “Dort liegt wohl der Hund begraben.”

    In dem Sinne, dass das endgültig verbockt und vorbei ist. Was sollte man auch jetzt noch machen? Die Verlegung der Leitung fordern, obwohl der darauf angepasste Bau schon steht.

    Ich muss Karl Straube 14. September 2022 um 19:13 zustimmen “Die Lösung könnte nur eine Lösung mit Anstand im Sinne aller billig und gerecht Denkenden sein.” Mit anderen Worten Kulanz, weil der so nett war, ohne die geringste Rechtspflicht und ohne sich einen Anspruch zu sichern, den Bau umzuplanen. Das liegt sogar im Interesse der Verwaltung um eben zu vermeiden, dass der – grundsätzlich zutreffende! – Eindruck sich verfestigt, man könne nur mit sofortigem, harten Vorgehen gegen die Verwaltung seine Rechte sichern.

    Dem steht nun aber entgegen, dass die Verwaltung anscheinend nichts so falsch gemacht hat, dass es justiziabel wäre*. Das führt zu dem Problem, das Neptun 13. September 2022 um 05:30 andeutet: Wenn hier kulant gezahlt wird, zahlen das ja die Bürger. Mir oiden Rengsburger Birga, de ma 40 Johr lang unsere Steiern und Abgabn zoiht ham! Warum soll der Bürger, der seinerseits vielleicht noch nie kulant behandelt, sondern nach der Devise “Recht ist Recht” abgehandelt wurde, jetzt auch noch zahlen, wenn die Verwaltung zwar vielleicht nicht alles ganz richtig gemacht hat, aber doch nicht so falsch, dass eine Zahlungspflicht besteht.

    *Man beachte das Verwaltungsnichtbashing

  • Anwohner

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    >Das Bauordnungsamt versucht die unterschiedlichen Belange zu einem Ausgleich zu bringen, was dem Bauherrn nicht immer gefällt. Dafür können aber die MitarbeiterInnen des Bauordnungsamts nichts.

    @insider interessante Eigenwahrnehmung haben sie da. Ich hatte waehrend der Bauphase meines Hauses mehrmals sowohl mit Bauordnungsamt, Umweltamt wie auch Tiefbauamt zu tun. Bezüglich Kundenorientierung war das Bauordnungsamt fuehrend in den Dimensionen Arroganz, schlechter Kommunikationsstil, Überforderung und allgemeiner Unlust. Wenn man bei Parteiverkehr im Nebenbüro 20 Minuten ratscht und das dann noch so blöd anstellt dass die Wartenden das auch noch mitbekommen ist das respektabel. Dann aber noch schroff und unfreundlich sich irgendwann herabzulassen und den ‘Kunden’ zu betreuen ist mehr als respektabel. Und natuerlich kuscht der ‘Kunde’ weil man ja was braucht vom Sachbearbeiter.

    Das Gleiche kann man auch schoen bei der Rewag erleben. Aber mei, Behörde bleibt Behörde – am Besten man muss nicht hin.

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