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Urteil im zweiten Korruptionsprozess

„Eigennützige Motive“: Wolbergs wegen Bestechlichkeit verurteilt

Trotz Freisprüchen in mehreren Anklagepunkten ist das Urteil der fünften Strafkammer für Joachim Wolbergs nach den Worten seines Verteidigers „niederschmetternd“. Das Gericht verurteilt ihn wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, bescheinigt ihm persönliche Vorteile, eine Dienstpflichtverletzung und zweifelt mehrfach an seiner Glaubwürdigkeit.

Kommentierte das Urteil am Mittwoch nicht: Joachim Wolbergs. Foto: Oswald

„Wir sollten die nächste Verhandlung aufzeichnen“, ruft Peter Witting den Richtern der fünften Strafkammer hinterher. „Dann wissen Sie auch, was gesprochen wurde.“ Der Vorsitzende Georg Kimmerl wendet sich nur kurz um, murmelt etwas von „typisches Verhalten“ in Richtung Witting und verlässt dann mit seinen Kollegen ohne weiteren Kommentar den Saal, während der Strafverteidiger noch weiter poltert. Es ist nicht nur Corona geschuldet, dass das freundliche Händeschütteln, mit dem Gericht, Angeklagte und Verteidiger den ersten Korruptionsprozess im Juli 2019 beschlossen, dieses Mal ausbleibt. Als Kimmerl am Mittwoch um kurz vor 13 Uhr seine mündliche Urteilsbegründung beendet, folgt statt des wohlwollenden Abschieds Wittings Wutausbruch. Wenig später verlassen er und Joachim Wolbergs den Sitzungssaal. Auf Fragen von Medienvertretern reagieren beide nicht. Doch bereits in einer kurzen Verhandlungspause hatte der Strafverteidiger das Urteil als „niederschmetternd“ bezeichnet.

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Gericht sieht persönliche Vorteile

Wegen Bestechlichkeit verurteilt die fünfte Strafkammer Joachim Wolbergs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Von allen anderen Vorwürfen – unter anderem ein weiterer Fall der Bestechlichkeit und mehrere Fälle der Vorteilsannahme – spricht das Gericht den Ex-OB frei.

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass Wolbergs seinen Ermessensspielraum in pflichtwidriger Weise genutzt hat, um ein Vorhaben des Bauträgers Thomas Dietlmeier bzw. des Immobilien Zentrum Regensburg (IZ) im geplanten Landschaftsschutzgebiet „Auf der Platte“ zu ermöglichen – im Gegenzug für rund 75.000 Euro an Spenden, die 2015 und 16 flossen. Ausdrücklich stellt das Gericht dabei fest, dass Wolbergs davon auch direkt persönlich profitierte. Ohne die Großspenden Dietlmeiers hätte sein SPD-Ortsverein nie mit der Tilgung des Darlehens beginnen können, das Wolbergs diesem gewährt hatte, um offene Wahlkampfposten zu begleichen. Zwischen Februar und Juni 2016 landeten so rund 25.000 Euro auf dem Privatkonto des OB. Ein Geldfluss, der erst mit Bekanntwerden der Ermittlungen versiegte.

Gericht sieht keine einseitigen Ermittlungen

Doch ehe Kimmerl zur Begründung des Schuldspruchs kommt, schickt er einige Bemerkungen voraus. Rechtlicher Natur, nicht moralisierend. Ein Ton, der sich durch die gesamte Urteilsbegründung zieht.

Ihm sei bewusst, dass die Untersuchungshaft den Angeklagten in besonderer Weise belastet habe. Auch, dass es fehlerhaft Verschriftungen bei der Telefonüberwachung gegeben habe. Doch all das habe beim Verfahren vor der sechsten Strafkammer eine Rolle gespielt, nicht hier. Auch vor diesem Hintergrund komme eine Verfahrenseinstellung wegen Verstoß gegen den Fair Trial-Grundsatz nicht in Frage.

Peter Witting hatte dies unter anderem beantragt. Kimmerl macht klar, dass so etwas ohnehin nur „in ganz eng begrenzten Ausnahmen“ möglich sei. In diesem Verfahren komme es trotz aller vorgetragenen Umstände „nicht in Betracht“. Der Einschätzung der Verteidigung nämlich, dass die Ermittlungen einseitig – ausschließlich zu Lasten von Wolbergs – geführt worden seien, folgt die Kammer ausdrücklich nicht. In den Akten finde sich auch zahlreiches entlastendes Material, sowohl was Unterlagen als auch Zeugenaussagen betreffe.

Zwei Verfahren waren “keine Willkür”

Dass Wolbergs sich im Rahmen von zwei Strafverfahren verantworten müsse, ein weiterer Punkt, den Witting moniert hatte, sei zwar in der Tat eine besondere Belastung, so Kimmerl. Allerdings ergäben sich, entgegen den Vorwürfen der Verteidigung, keine Anhaltspunkte für ein willkürliches Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Dass das Verfahren in Sachen Tretzel zunächst abgetrennt worden sei, sei „durchaus nachvollziehbar“. Schließlich habe es sich um eine Haftsache gehandelt. Da gelte der Beschleunigungsgrundsatz. Warum die Verfahren später nicht mehr zusammengeführt wurden, sei zwar hier nicht gänzlich aufzuklären gewesen, aber Willkür sei „weder belegt noch ersichtlich“. Im Übrigen, so Kimmerl, gebe es so etwas auch bei anderen Verfahren. „Das ist kein Einzelfall.“

Dann geht der Vorsitzende auf einen immer wieder ins Feld geführten Vorwurf von Wolbergs ein. Andere – die CSU – hätten auch viele Spenden eingesammelt. Bei anderen – der CSU – habe es auch Scheinrechnungen gegeben. Für eine solche „fragwürdige Praxis“ gebe es „durchaus Anhaltspunkte“, räumt Kimmerl ein. Die Strafbarkeit in diesen Fällen könne die Kammer aber nicht bewerten. Und grundsätzlich lasse sich eine Straftat nicht dadurch rechtfertigen, dass andere dafür nicht bestraft wurden.

„Der Wahlkampf erstreckt sich nicht über die gesamte Stadtratsperiode.“

Auch der Kritik der Verteidigung, dass die Kammer die Anklage zunächst nicht zuließ, nach einer anderslautenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg aber doch verhandelte, widmet sich Kimmerl. Richter seien keine Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen verpflichtet seien. Sie hätten nach ihrem Gewissen, nach dem Gesetz und dessen Anwendung zu entscheiden. Und die Gesetzesanwendung werde nunmal durch obergerichtliche Rechtsprechung geprägt.

Dann kommt der Vorsitzende auf die Spenden zu sprechen. Hier sei klar zu unterscheiden, zwischen jenen, die vor Wolbergs‘ Wahl zum Oberbürgermeister geflossen seien und jenen danach. „Allein die Spendenhöhe lässt keine Rückschlüsse zu.“ Auch wenn das Spendenaufkommen für die SPD in anderen Städten deutlich geringer sei, habe man zu Wolbergs‘ Gunsten gewertet, dass in Regensburg auch die CSU ein sehr hohes Spendenaufkommen gehabt und der Wahlkampf außerordentlich teuer gewesen sei, aber: „Dieser Wahlkampf kann so hohe Spenden nach der Wahl nicht mehr rechtfertigen.“ Und auch wenn Wolbergs des öfteren davon gesprochen habe, dass er einen „Dauerwahlkampf“ habe führen wollen und auch wenn er deshalb sein dafür eingerichtetes Büro über den OB-Wahlkampf hinaus habe behalten wollen: „Der Wahlkampf erstreckt sich nicht über die gesamte Stadtratsperiode.“ Erst nach dieser Vorrede geht Kimmerl auf die konkreten Vorwürfe ein.

Dietelmeier spendete, um weiter Gehör zu finden

Bereits 2012 habe Wolbergs den Baulöwen Thomas Dietlmeier kennengelernt. Man habe sich regelmäßig zum Austausch getroffen. Dietlmeier habe Wolbergs dabei seine grundsätzliche Unterstützung im Wahlkampf zugesagt und bis Ende 2013 knapp 30.000 Euro gespendet oder eingeworben. Dann ein Zeitsprung.

Bei einem Treffen 2015 habe Wolbergs Dietlmeier von den Geldproblemen seines Ortsvereins berichtet. 150.000 bis 200.000 Euro würden ihm fehlen. Dietlmeier habe daraufhin zugesagt, 2015 und 2016 je 50.000 Euro zu spenden. „Er machte diese Zusage, weil er befürchtete, ansonsten kein Gehör mehr beim Oberbürgermeister zu finden“, so Kimmerl. Wolbergs habe Dietlmeier dann noch mehrfach auf dessen Zusage angesprochen. Spätestens im Oktober 2015 sei klar gewesen, dass der Unternehmer bei einem Bauvorhaben – „Auf der Platte“ – Probleme mit der Verwaltung habe.

“Auf der Platte”: Mit Wolbergs kam die Wende

Das IZ hatte die 20.500 Quadratmeter große Fläche einige Jahre zuvor für 1,5 Millionen Euro erworben. Laut Flächennutzungsplan ein Areal im Außenbereich, in einem zukünftigen Landschaftsschutzgebiet. Auf die Möglichkeit, es bebauen zu können, bestand kein Anspruch, macht Kimmerl mehrfach deutlich. Es lag im Ermessen der Verwaltung, insbesondere von deren Chef, dem Oberbürgermeister.

Ein erster Antrag zur Bebauung sei 2008 abgelehnt worden. Das IZ habe Änderungen vorgenommen, Gutachten vorgelegt, die geplante Baufläche immer wieder verkleinert – doch es sei nichts voran gegangen. Noch Anfang 2014 blieb die Verwaltung bei ihrer ablehnenden Haltung, selbst als es nur noch um den Bau von vier bis sechs Einfamilienhäusern ging.

Erst nachdem Wolbergs intervenierte und bei der Planungsreferentin Lösungsvorschläge bat, die das Vorhaben ermöglichen sollten, sei etwas voran gegangen. Eine Mail der Referentin und der früheren Planungsamtschefin vom November 2014 belegen, dass Wolbergs diesen Wunsch gegenüber der Verwaltung formulierte. Dietlmeier wurde daraufhin mitgeteilt, dass eine Bebauung nur über den Weg einer Ergänzungssatzung möglich sei und keine Priorität für die Verwaltung habe. Der war vorerst zufrieden.

Dietlmeier wollte Wolbergs an Hilfsangebot “erinnern”

Im Sommer 2015 habe dann das Umweltamt Bedenken angemeldet. Es gibt Mailwechsel, Telefonate. Das Vorhaben stockt. In einer Mail an einen Kollegen schreibt Dietlmeier schließlich in diesem Zusammenhang, dass ihm der OB vor der Wahl seine Hilfe angeboten habe. Er habe Wolbergs bislang nie um etwas gebeten. Doch nun müsse er ihn „daran erinnern“.

Am 13. Oktober 2015 kommt es schließlich zu einem Telefonat zwischen Dietlmeier und Wolbergs. Der eine habe von den Bedenken des Umweltamtes erzählt, der andere von seinen Geldproblemen. Unmittelbar davor und danach erkundigt sich Dietlmeier bei seiner Buchhaltung, ob die mit Wolbergs vereinbarten Spenden für 2015 schon geflossen sind. Zwei Wochen später folgt ein Treffen im Orphee. Erneut wird über das Thema „Auf der Platte“ gesprochen.

Anfang November ist das Gebiet dann Thema beim regelmäßigen Jour Fixe mit den Verwaltungsfachleuten auf der Tagesordnung. Trotz fachlicher Bedenken des Umweltamtes trifft Wolbergs hier die Entscheidung, die für eine Bebauung notwendige Satzung auf den Weg zu bringen. Eine von Spenden beeinflusste Ermessensentscheidung befindet das Gericht – und damit eine pflichtwidrige Diensthandlung.

Finanzielle Probleme – im Ortsverein und privat

Spätestens nach dem Telefonat am 13. Oktober hat Wolbergs dem Gericht zufolge erkannt, dass in Sachen „Auf der Platte“ eine positive Entscheidung von ihm erwartet wurde. Dietlmeier habe um die finanziell angespannte Situation von dessen Ortsverein gewusst. Ebenso, dass Wolbergs’ persönliche finanzielle Lage nach der Trennung von seiner Frau nicht besonders rosig war.

Um Wahlkampfschulden zu tilgen und das Wahlkampfbüro weiterführen zu können, hatten die Eheleute Wolbergs 2014 selbst einen Kredit über rund 270.000 Euro aufgenommen und zu einem Großteil als Darlehen an den SPD-Ortsverein weitergereicht. Die Familie tilgte ihren Kredit mit monatlich 5.000 Euro, vom Ortsverein kamen zunächst keine Darlehensrückzahlungen. Ende 2019 sollte das Darlehen in eine Spende umgewandelt werden.

Mit der Trennung von seiner Frau im Herbst 2015 sei die finanzielle Situation von Wolbergs dann schwieriger geworden. Er habe nun zusätzlich monatliche Unterhaltszahlungen von 2.500 Euro schultern müssen, ebenso die Kosten für eine eigene Wohnung sowie die 5.000 Euro monatlich für die Kredittilgung, die zuvor jeweils hälftig von den Eheleuten beglichen worden seien. Wolbergs sei nun auch persönlich auf weitere Spenden angewiesen gewesen, um damit seine finanzielle Basis zu stabilisieren, so Kimmerl.

Entscheidung “von Spenden geleitet”

Diese zusätzlichen Belastungen, die Gespräche über Geldprobleme und das Gebiet “Auf der Platte” und schließlich die Ermessensentscheidung des Oberbürgermeisters, eine Ortsabrundungssatzung dafür auf den Weg bringen zu lassen – das alles stehe „in einem unmittelbaren Zusammenhang“, so der Vorsitzende. „Die Kammer ist überzeugt, dass sich Herr Wolbergs bei seiner Ermessensentscheidung durch Spenden leiten ließ.“

Der Aussage des Ex-OB, dass es ihm bei seiner Abwägung um die Schaffung von Wohnraum gegangen sei, folgt die Kammer nicht. Wolbergs sei bewusst gewesen, dass ein Gebiet mit vier bis acht Einfamilienhäusern den Wohnungsmarkt nicht sonderlich entlaste. Die frühere Chefin des Planungsamtes habe das Bauvorhaben als „unbedeutend“, die Entscheidung von Wolbergs als „singulär“ und „irritierend“ bezeichnet.

Bitte und Gegenbitte

Bei der Frage, ob man für das Bauvorhaben „Auf der Platte“ eine dafür notwendige Satzung auf den Weg bringe, könne unterschiedlich entschieden werden. Und die Ermessensentscheidung für sich genommen sei zunächst einmal sachlich möglich. Wolbergs sei aber bei seiner Entscheidung auch durch „eigennützige Motive“ geleitet worden.

Bei dem Telefonat am 13. Oktober 2015, wo sich Dietlmeier und Wolbergs über Probleme mit der Verwaltung auf der einen und Geldprobleme auf der anderen Seite ausgetauscht hätten, habe es sich um Bitte und Gegenbitte gehandelt. Aus diesen äußeren Umständen könne man zwanglos auf eine Unrechtsvereinbarung schließen. Wolbergs habe den Zweck der Spenden erfasst. „Eine andere Erklärung kann die Kammer nicht finden.“

“Ausnahmsweise” kein besonders schwerer Fall

Bei der Strafzumessung geht die Kammer zunächst von einem „Regelbeispiel“ für einen „besonders schweren Fall“ der Bestechlichkeit aus – mit entsprechend höherem Strafrahmen. Dieser sei laut Kommentarliteratur und Rechtsprechung bei einer Summe ab 50.000 Euro gegeben. Allerdings sei man bei Abwägung aller Gesamtumstände „ausnahmsweise“ dazu gekommen, diesen besonders schweren Fall nicht anzunehmen.

Wolbergs sei nicht vorbestraft, die Taten lägen länger zurück und auch die lange Verfahrensdauer spreche zu seinen Gunsten. Ebenso die mediale Begleitung. Zwar habe eine Person des öffentlichen Lebens so ein breites mediales Interesse hinzunehmen, allerdings habe es auch Berichte gegeben, die über das, was zulässig sei, hinausgegangen seien, so Kimmerl. Eine besondere Belastung stelle die Behauptung falscher Tatsachen dar – beispielsweise in Zusammenhang mit Wolbergs Festnahme (Focus). Der Gipfel sei die Montage von Wolbergs‘ Kopf auf ein Foto des toten Uwe Barschel gewesen (Regensburger Stadtzeitung). „Man muss sich einmal vorstellen, was es bedeutet, so dargestellt zu werden.“

Darüber hinaus sei Wolbergs wegen der Vorwürfe suspendiert worden und verliere mit diesem Urteil möglicherweise seine Bezüge als Beamter. Auch sei seine Familie erheblich belastet worden.

„Jedermann weiß, dass er da Unrecht begeht.“

Ein Punkt, den das Gericht nicht zugunsten von Wolbergs sieht, „und hier weichen wir auch von der Auffassung der sechsten Strafkammer ab“, ist die Annahme eines Verbotsirrtums. „Jedermann weiß, dass er da Unrecht begeht.“ Dazu sei keine Kenntnis der Rechtsnorm notwendig, es genüge das Erkennen, welches Rechtsgut verletzt werde, in diesem Fall das Ansehen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes. Die Kammer sei „der vollen Überzeugung“, dass Wolbergs dies gewusst habe. Zulasten von Wolbergs wertet die Kammer, dass er von den Spenden auch „persönlich profitiert“ habe, 25.000 Euro seines Darlehens wurden davon zurückgezahlt.

Auch weil die Staatsanwaltschaft bei Thomas Dietlmeier bei ihrem Strafbefehl lediglich ein Jahr veranschlagt habe, kommt die Kammer bei Wolbergs insgesamt nur zu einem „normalen“ Fall der Bestechlichkeit und belegt ihn ebenfalls mit einer solchen Freiheitsstrafe. Deren Aussetzung zur Bewährung sei „selbstverständlich“, so Kimmerl.

Freispruch trotz verschleierter Rechnung

Beim Vorwurf der Vorteilsannahme für Dietlmeiers Spenden in den Jahren 2012/13 hatte die Staatsanwaltschaft selbst Freispruch beantragt. Das Gericht folgt dieser Auffassung. Eine Unrechtsvereinbarung sei hier nicht erkennbar.

Auch bei den Dietlmeier-Spenden im Jahr 2014 spricht das Gericht Wolbergs vom Vorwurf der Vorteilsannahme frei. Der Unternehmer hatte hier eine Agenturrechnung aus dem SPD-Wahlkampf in Höhe von 30.000 Euro (netto) übernommen und sich dafür eine Scheinrechnung von dem Geschäftsführer der Agentur ausstellen lassen. Die 30.000 Euro tauchen im Rechenschaftsbericht der SPD anschließend nicht auf. Einen Verstoß gegen das Parteiengesetz sieht das Gericht zwar sehr wohl – der Rechenschaftsbericht der Bundes-SPD 2014 ist dadurch falsch. Allerdings sei dieser Vorwurf bereits im ersten Verfahren behandelt worden. Damit bestehe hier ein Befassungsverbot.

Um eine Unrechtsvereinbarung und damit Vorteilsannahme zu belegen, sei aber im Verfahren zu wenig Beweis erbracht worden. Zwar halte man Wolbergs‘ Aussage, derzufolge er nicht gewusst habe, dass man die Übernahme einer solchen Rechnung als Spende verbuchen müsse für eine „Schutzbehauptung“. „Um das zu wissen, braucht es keine besonderen juristischen Kenntnisse“, so Kimmerl. Auch sei die Verschleierung der Spende ein Indiz für eine Unrechtsvereinbarung.

Aber daraus könne man nicht ableiten, dass die Spenden im Hinblick auf ein besonderes Projekt geleistet worden seien oder dass es eine solche Unrechtsvereinbarung auch tatsächlich gebe. Nicht Wolbergs habe die Übernahme der Rechnung vorgeschlagen, sondern Dietlmeier, der bereits Erfahrungen mit Scheinrechnungen bei der CSU hatte.

Gericht: Staatsanwaltschaft geht bei Kremendahl-Auslegung zu weit

Das Geld sei zudem noch vor der Stichwahl geflossen. Es gebe keinen Beleg für den Bezug zu irgendeinem Projekt. Es handle sich also um erlaubte Wahlkampfspenden. Es genüge nicht, dass der Empfänger irgendwann mit einem Projekt befasst sein werde. Dieser Auslegung der BGH-Rechtsprechung (Kremendahl) durch die Staatsanwaltschaft folge man nicht. „Sonst kann man überhaupt nicht mehr spenden.“

Mit einer ähnlichen Argumentation spricht das Gericht Wolbergs auch vom Vorwurf der Vorteilsannahme in Bezug auf Spenden der Gebrüder Schmack frei. Hier habe die Staatsanwaltschaft vor allem die von Wolbergs unterzeichnete Genehmigung für die Industriehalle auf den Schlämmteichen der früheren Zuckerfabrik ins Feld geführt (LAGO A3). Allerdings gebe es keine ausreichenden Beweise für eine Unrechtsvereinbarung im Hinblick auf Spenden und Bauprojekt.

Spenden vor der Wahl ohne Projekt-Bezug zulässig

Die Schmacks hätten bereits nach dem ersten Wahlgang aufgehört zu spenden – trotz einer nochmaligen Bitte von Wolbergs. Damit handle es sich auch hier um zulässige Spenden, so lange kein konkretes Projekt dabei im Gespräch sei. Das sei hier eindeutig der Fall.

Bei der Unterschrift unter die Genehmigung habe sich Wolbergs von einem breiten politischen Konsens, Zureden durch den Finanz- und Wirtschaftsreferenten und dem Motiv Arbeitsplätze leiten lassen. In anderen Fragen habe er bei den Schmacks mal in deren Sinne entschieden, mal nicht. Dass er dabei durch Spenden beeinflusst gewesen wäre, sei nicht ersichtlich. Insbesondere auch nicht beim Komplex Nördlicher Rübenhof.

Schmack: 70 Tagessätze wegen Bestechung

Hier wurde ein früherer Geschäftsführer von Sontowski und Partner zwar in einem abgetrennten Verfahren bereits wegen Bestechung verurteilt. Er hatte gemeinsam mit einem Vorgesetzten eine Spende von 5.000 Euro veranlasst, um – so diese Entscheidung – Wolbergs dazu zu bringen, für eine Vergrößerung der Einzelhandelsfläche auf dem Areal zu sorgen. Doch zum einen sei das Gericht nicht überzeugt davon, dass Wolbergs das gewusst habe, zum anderen habe er sich nicht über Gebühr in das Verfahren eingemischt. Deshalb: Freispruch für ihn.

Verurteilt wird in diesem Zusammenhang allerdings der Unternehmer Ferdinand Schmack. Während er von allen übrigen Vorwürfen freigesprochen wird, sieht das Gericht beim Nördlichen Rübenhof Bestechung in einem minderschweren Fall. Er habe den Sontowski-Geschäftsführer per Mail zum Spenden aufgefordert und dabei auch das gemeinsame Projekt Einzelhandelsfläche erwähnt.

5.000 Euro-Spende mit konkretem Projekt-Bezug

Die Aussage Schmacks, dass er auch selbst und gegebenenfalls mehr hätte spenden können, wenn er Wolbergs hätte beeinflussen wollen, sieht das Gericht nicht als stichhaltig an. Der Nördliche Rübenhof sei kein originäres Schmack-Projekt gewesen, sondern eines von Sontowski und Partner. Er habe die Verbindung zwischen Spende und Projekt selbst in besagter Mail hergestellt und es sei auch allen Beteiligten – Schmack und dem damaligen Geschäftsführer – bekannt gewesen, dass Sontowski kein allgemeinpolitisches Interesse gehabt habe, just in Regensburg zu spenden.

Bei Bestechung genüge im Gegensatz zu Vorteilsannahme bereits die praktische Einflussmöglichkeit eines Amtsträgers. Und von der habe Schmack im Vorfeld der Stichwahl ausgehen können, da es nach dem ersten Wahlgang als sicher gegolten habe, dass Wolbergs zum Oberbürgermeister gewählt werden würde. Die Spende sei im Hinblick auf ein konkretes Bauprojekt geleistet worden. Dass dies dann nicht zum Erfolg geführt habe, sei ohne Belang. Schon der Versuch sei strafbar. Schmack wird zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á 900 Euro verurteilt.

Nach etwas mehr als drei Stunden Begründung schließt Kimmerl die Sitzung – ohne ein allgemeines Schlusswort, ohne irgendwelche kritischen Worte in Richtung Angeklagte oder Staatsanwaltschaft und ohne persönliche Anmerkungen. Auch darin unterscheidet sich dieser Prozess deutlich von dem ersten Verfahren vor der sechsten Strafkammer. Peter Witting hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung in Revision zu gehen.

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Kommentare (81)

  • Berndt

    |

    „typisches Verhalten“ liest sich bei rd irgendwie anders als bei MZ.
    Eine Watschn vor allem für seinen RA finde ich, der es in 2 Jahren nicht schaffte seinen Mandanten ein angemessenes Verhalten vor Gericht beizubringen?
    Wolbergs sollte sich überlegen, ob er sein Stadtratsmandat zur Verfügung stellt.
    Dann kann er sich voll und ganz um seine Verfahren vorm Revisionsgericht kümmern.
    Viel Glück.

  • Untertan Giesinger

    |

    Der Satz der Sätze – der Spruch der Sprüche:

    “Und grundsätzlich lasse sich eine Straftat nicht dadurch rechtfertigen, dass andere dafür nicht bestraft wurden.”
    ————————

    Im Übrigen, lieber Stefan muß ich Dich jetzt zum vorläufigen Abschluß dieser Marathon-Berichterstattung bitte einfach loben dürfen, es war großartig!
    ———
    Seltsamerweise höre ich die letzten Tage nur noch Richard Strauss.
    Insbesondere gerade immer “Ein Heldenleben”.

    Wobei, bei Dir, lieber Stefan, denke ich tatsächlich gar nicht so sehr an den Anfang der Tondichtung (“Der Held”) sondern an den zweiten Teil – “Des Helden Widersacher”!

    Liebe Grüße vom Untertan!

  • XYZ

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    Es ist mal wieder bewundernswert: Im ersten Prozess erging zwar ein Schuld- aber kein Strafspruch. Dem Parteispender wurde kriminelle Energie bescheinigt – wegen Vorteilen.
    Im zweiten Prozess ergeht ein Schuld- und Strafspruch, der Spender erhält eine marginale Geldstrafe – wegen sogar Bestechung. Warte auf einen dritten Prozess zu einem Abgeordneten, der nur Mandats- und nicht Amtsträger, da sind dann alle schuldfrei.

  • Reiner Wehpunkt

    |

    Die Verurteilung von Herrn Wolberg zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen Bestechlichkeit hat meinen Glauben an Justitia bestärkt.
    Das Verhalten des früheren OB mit seinem anmaßend selbstgerechten Auftreten vor Gericht hat den Vorsitzenden der 5. Strafkammer Georg Kimmerl offenbar nicht beeindruckt und so hat er ein gerechtes Urteil gefällt.

    Wenn in Berlin eine Lehrerin von einer Abschlussklasse (ein erhofftes Entgegenkommen ist da in diesem Fall nicht mehr zu erwarten) einen Teddybären (Wert ca. 180 €) geschenkt bekommt und daraufhin (nach einer anonymen Anzeige) zu 4.000 € Strafe verurteilt wird …… wenn ich in Regensburg zu Weihnachten den Mitarbeitern der Müllabfuhr keinen Euro mehr schenken darf, weil das als Bestechung gilt (als langjähriger Taxifahrer weiß ich, wie sehr man sich über eine solche kleine Geste freut), dann ist bei einem OB, der jahrelang hunderttausende Euros als sog. Spenden in 9.900 €-Stücklungen von drei Bauunternehmern erhalten hat, welche in der Folge u.a. wertvolle Grundstücke erhalten haben, nicht nur dem gesunden Menschenverstand nach der Tatbestand der ‘Bestechung’ oder ‘Vorteilsannahme’ gegeben, sondern Juristen haben diese rechtswidrige Praktik nun auch entsprechend bewertet.

    Wie gut, dass sich der Vorsitzende Kimmerl an den Fakten orientiert hat, so dass das zeitweise impertinente Verhalten des Angeklagten, mit dem dieser von seiner Schuld ablenken wollte, beim Richter verpuffte.
    Die Verteidigung wird in Revision gehen, das ist ihr gutes Recht. Entgegen dem ständigen Gezeter des Herrn Wolberg funktioniert ja der Rechtsstaat (mehr recht als schlecht).

    Die endgültige Bewertung bleibt somit offen, möge auch die nächste Instanz bei diesem Fall den Durchblick behalten.
    Mit der Berichterstattung von rd über diese beiden Bestechungsprozesse wurden wir erstklassig informiert. Sicherlich werden wir auch den weiteren Verlauf dieses kleinen Dramas berichtet bekommen – und ein wenig auch unterhalten. Vielen Dank dafür!

  • Ewald

    |

    @Untertan Giesinger
    ‚Wobei, bei Dir, lieber Stefan..‘
    Warum gehts hier um ‚lieber Stefan, oder um ‚Liebe Grüße’? Vermutlich gehts doch nur um Wolbergs und Co?
    Vermutlich gehts aber nur ums Lob um die ‚Marathon-Berichterstattung‘ und das ist große Leistung!

  • R.G.

    |

    Die Geschenke aus diesem Prozess.

    Schwerer als Vorwürfe der Staatsanwaltschaft scheint von den Bürgern das Auftreten von Angeklagten vor Gericht empfunden zu werden. Mit einer strengeren, straffen Prozessführung nach Art von Richter Kimmerl bleibt den Befragten wenig(er) Raum , sich auf eine wütende, hochschaukelnde Art zu präsentieren, die dann in der öffentlichen Wahrnehmung auf Jahre nachträglich haften bliebe.

    Gerichtssäle sollten nicht als therapeutische Orte missverstanden werden, wo man zur Darstellung von explosiven negativen Gefühlen ermutigt oder solches Benehmen befördert. Aus einer einfachen Überlegung heraus schützen mehr Grenzen mehr: Darbietungen seelischer Prozesse wie Wut und Zorn können in einem Setting der Verschwiegenheit, beispielsweise einer Therapie oder eines Mandantengesprächs, zu einem inneren Fortschritt beitragen, in der Preisgegebenheit einer vollen Öffentlichkeit wird einem ein zorniger Emotionssturm wahrscheinlicher als Vorteile im Verfahren, ein über Jahre schwer reparables Image bescheren.

    Als von sich selbst beschenkt sehe ich eine Immobiliengröße, Herrn D., weil er mit seiner Entscheidung dem wichtigsten Menschen wieder in die Augen schauen kann.

    Ein großes Geschenk hat Regensburg erhalten, einmal durch die niveauvolle Berichterstattung der “Konkurrenz” in Form des Live-Tickers aus dem Gerichtssaals, dessen Qualität vielen erst durch die positiven Worte “unseres” Blogeigners von hier bewusst wurde,
    und natürlich durch Regensburg-digital, wo jeder Angeklagte als Mensch mit mehreren Facetten, und mit einem Recht auf einen persönlichen, unangetastet bleiben sollenden Bereich, gezeichnet wurde.
    Herr Aigner und das mit ihm arbeitende Team sind sichtbar in der Prozessberichterstattung positiv gewachsen.

  • Taxifahrer

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    “Ein Punkt, den das Gericht nicht zugunsten von Wolbergs sieht, „und hier weichen wir auch von der Auffassung der sechsten Strafkammer ab“, ist die Annahme eines Verbotsirrtums. „Jedermann weiß, dass er da Unrecht begeht.“ Dazu sei keine Kenntnis der Rechtsnorm notwendig, es genüge das Erkennen, welches Rechtsgut verletzt werde, in diesem Fall das Ansehen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes.“

    So ist es. Wolbergs hat versucht, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen. Natürlich hat er gewusst, dass er Unrecht tut. Er hat nur gedacht, dass er nicht bestraft wird. Da die CSU auch nicht bestraft wurde.

  • Queen of Suburbia

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    Wieder ein sehr mildes Urteil angesichts des immensen Schadens, den Wolbergs und die zahlreichen Mittäter und Unterstützer seiner Spezlwirtschaft dieser Stadt zugefügt haben.

    Die Begründung gefällt mir insofern als sie zeigt, dass sich nicht jede Strafkammer von verlogenen Inszenierungen leiten lässt und es auch Richter gibt, die reine Schutzbehauptungen als solche erkennen.

    Ich denke schon, dass Richter Kimmerl mit diesem Urteil ein guter Schritt in Richtung Rechtsfrieden gelungen ist. Immerhin ist es nachvollziehbar und nicht derart ärgerlich wie jenes aus dem ersten Prozess.

  • XYZ

    |

    Zur Queen of Subarbia:
    Ingesamt finde ich auch, dass J.W. mit allen mildernden Umständen ganz gut weggekommen ist – wenn man zumindest in die Kommunalpolitik geht, wo Bau- und Wohnungsfragen unmittelbar wichtig sind, sollte man davon was verstehen – und sich weniger von Immobilienfirmen und mehr von der eigenen Verwaltung beraten lassen – aber die stand ja unter dem Vorurteil alles nur behindern zu wollen.

  • Chapeau

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    Ich muss mich dem Lob anschließen.
    Erzähle selbst meinen internationalen Freunden von unserem ausgezeichneten Lokaljournalisten der so neutral und gut verständlich schreibt wie man es früher von der NYT oder dem Guardian erwartet hätte. Die Rechtschreibung ist auch jedesmal besser als bei den meisten deutschen “Leitmedien”. Ich wünsche dir, dass jemand mal einen riesen großen Batzen Geld spendet damit du längere Zeit investigativ dich mit einem Thema beschäftigen kannst und falls etwas gefunden wird nicht die Medienanwälte der Bazis fürchten musst!
    Wünsche noch viel Erfolg im Beruf und Glück im Leben! Und viele Medienpreise!
    Chapeau!

  • highwayfloh

    |

    Das Urteil ist erstmal zur Kenntnis zu nehmen – egal ob man es befürwortet oder nicht.
    Ich persönlich bin sehr, sehr gespannt auf die Urteilsbegründung, welche ja noch nachgereicht wird.

    Dies neutral zur Sache.

    Persönliche Meinung:

    Ja, ich halte eine Revision für gerechtfertigt, da das ganze Prozeßgeschehen schon ein “Gschmäckle” hat, wie die Schwaben sagen würden. Seinerzeit hab ich an die “MZ” einen Leserbrief in dieser Richtung verfasst, worauf ich einige Zeit von der MZ-Redaktion kontaktiert wurde, dass mein Leserbrief in der Redaktion diskutiert wurde, die MZ bereit wäre, diesen auch zu drucken und sogar mehr darüber, wenn “ich” der MZ dafür “Bweise” liefern würde…, dies auch nach einem persönlichem Telefonat mit dem zuständigem Redakteur! Hallo gehts noch? Bin Ich Journalist oder “die”? Komischerweise druckte die “MZ” dann einige Wochen später einen Leserbrief ab, welcher genau mit meinen Mutmaßungen in dieser Sache übereinstimmte, wenn auch dieser Verfasser sich kürzer verfasst hat.

    Ich denke, dass zu Recht Revision eingelegt wird, aus diversen Gründen. Darüber will ich keine weitere Diskussion eröffnet wissen, da wir uns alle über diesen Komplex schon genug ausgetauscht und auf dieser Plattform ausgiebigste Diskussionen gehabt haben.

  • Dieter

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    Ein faires, streckenweise auch nachsichtiges und vor allem nachvollziehbares Urteil. Wolbergs kann sich glücklich schätzen, dass der erste Prozess von Escher und der 6. Kammer geführt wurde.
    Kimmerl hat hier deutlich mehr Souveränität gezeigt.

    Was mich noch interessieren würde:
    Muss Wolbergs evtl. Bezüge zurückzahlen?
    Kann er sein Stadtratsmandat behalten?
    Kann er noch auf Grund des falschen Rechenschaftsberichts belangt werden?

  • Der sterbende Gallier

    |

    Indizien

    Ganz ehrlich, als ich damals Berichte zum ersten Urteil gelesen hatte, war ich erst einmal entsetzt.
    Nicht wegen der Annahme eines Verbotsirrtums.
    Nicht wegen der teleologisch für mich so sinnentstellt ausgelegten Regel zur Strafhöhe auf Null.

    Ich war entsetzt, weil dieses Urteil meiner Meinung nach nur so strotzt davon, dass die Kammer um Frau Escher dem Ex OB Wolbergs einfach glauben wollte. Dass der damalige OB eben nichts gesehen, nichts gehört, nichts gesagt und auch nichts überlegt hatte. Bei Fragen, an die er sich überhaupt noch erinnern konnte wohlgemerkt…

    Ich dachte mir, das kann doch nicht sein.
    Sieht denn wirklich keiner das Offensichtliche?
    Denn wann gibt es schon einwandfrei belegbare Unrechtsvereinbarungen?

    Was sollen das für Fälle sein, in denen bei Bestechung der Amtsträger und der Täter am besten noch in einem schriftlichen Vertrag ihr Unrecht in einer Vereinbarung niederlegen i. S. eines Do-ut-des?
    Oder die beiden das sonst jedenfalls vor einem Dritten vereinbaren, mittels dem als Zeugen dann eine Strafbarkeit bewiesen werden kann?

    Das ist absurd weltfremd.

    Und ich dachte, wenn das so schwierig nachzuweisen ist, kann man die Straftatbestände zu Bestechung eigentlich getrost aus dem StGB streichen.

  • Der sterbende Gallier

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    Und dann habe ich gestern die Urteilsbegründung im zweiten Prozess mitverfolgt in dem MZ Newsblog.

    Und ich dachte, endlich, endlich sieht eine Kammer die Realität!

    Und auch dieses Urteil enthält an anderer Stelle übrigens den Hinweis, dass Wolbergs bestimmte Dinge nicht nachgewiesen werden konnten. Dass die Indizien oder Beweise in diesem anderen Fall eben nicht gereicht haben. Und sich eine Bestrafung deshalb verbietet. Weil dann gelten muss im Zweifel für den Angeklagten. [Und übrigens an wiederum anderer Stelle den Hinweis, man habe sich mit einem bestimmten Sachverhalt nicht befasst, weil auch nach Meinung der Kammer um Herrn Kimmerl ein Befassungsverbot gelten müsse, also das im ersten Prozess hätte abgehandelt werden müssen.].

    Aber im abgeurteilten Sachverhalt hat die Kammer 1 und 1 zusammengezählt: Und sie haben dazu auch Indizien zusammengetragen und ausgewertet, die sich einfach nicht übersehen lassen; wie z. B. die finanziell angespannte Situation des Ex OB und ein u. A. dadurch anzunehmendes Eigeninteresse. Und sie hat sich auch nicht von einer mehr als dreisten öffentlich ausgetragenen Diskussion um die Unabhängigkeit der Justiz beeindrucken lassen.

    Die Kammer um den Vorsitzenden Kimmerl hat einfach ihre Arbeit gemacht.

    Und wie ich meine unbestreitbar neutral und fair.

    Und das Ergebnis ist nun endlich eines, bei dem sich die Bürger denken können, die Justiz in diesem Land lässt sich nicht am Nasenring durch die Manege ziehen.

  • Regensburger

    |

    Nach längerer Zeit will ich mich auch einmal wieder zur Wort melden. Dem allgemeinen Freudengeheul über das gestrige Urteil kann ich mich nicht anschließen. Mit einer einseitigen und unvollständigen Beweiswürdigung hat das Gericht die Existenz eines ehemals erfolgreichen Kommunalpolitikers endgültig vernichtet. Die einseitige Verhandlungsführung von Herrn Kimmerl war von Anfang an für jeden erkennbar. Joachim Wolbergs hatte nie eine faire Chance. Und irgendwo im fernen Franken sitzt jetzt der feine Herr SPD-Kassier und reibt sich die Hände. Auch nach über 4 Jahren kann ich nicht glauben, dass ausgerechnet ein SPD-Genosse Joachim Wolbergs ans Messer geliefert hat. So lange Goger noch in Amt und Würden ist, wird die SPD in Bayern weiter Richtung 5 % rutschen. Im anderen Thread war vom Bundesverdienstkreuz die Rede. Ich hielte ein Parteiausschlussverfahren und eine Schadensersatzklage für angemessener.

  • Robert

    |

    Dieses Urteil klingt (anders als das erste) überzeugend, es wird vom BGH hoffentlich nicht abgeschwächt. Es gäbe vielmehr Gründe das Strafmaß zu erhöhen, da ich keine überzeugende Begründung sehe, davon auszugehen, dass „ausnahmsweise” kein besonders schwerer Fall von Bestechung vorliegt.

    Vielen Dank für die insgesamt sehr gute Berichterstattung zu den Prozessen!

    Was mich etwas überrascht, ist die gerichtliche Feststellung, über die bislang entweder nicht berichtet wurde, oder ich übersehen habe.
    „Zwischen Februar und Juni 2016 landeten so rund 25.000 Euro auf dem Privatkonto des OB. Ein Geldfluss, der erst mit Bekanntwerden der Ermittlungen versiegte.“

    Dass der Politiker Wolbergs seinen Dauerwahlkampf über seinen von ihm geführten Ortverband nach privatem Belieben abwickelte, und er sogar einen Privatkredit für den OB-Wahlkampf aufnahm, deutet schon darauf hin, dass es keine Trennung zwischen dem Politiker und der Privatperson Wolbergs geben kann.
    Wenn aber Geld aus dem Umfeld des Immobilienkonzerns IZ aufs private Konto von Wolbergs eingeht, kann es strafrechtlich nur um Bestechung gehen!
    Der Politiker Wolbergs hat privat eigennützige (Geld-)Vorteile eingestrichen, seine Wähler angelogen, er sollte das Stadtratsmandat niederlegen und sich einen Job als Angestellter suchen.

  • xy

    |

    Wurde im Urteil etwas zur Vermögensabschöpfung gesagt (§ 73 StPO – Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern)? Immerhin heißt es: “Ausdrücklich stellt das Gericht dabei fest, dass Wolbergs davon auch direkt persönlich profitierte”. Dieser Profit muss Wolbergs weggenommen werden.

  • Thomas Schreyegg

    |

    Erst mal ein herzliches “Danke” an die Redaktion von regensburg-digital. Sie haben über Jahre das geleistet, was eine Tageszeitung tun sollte: objektiv und meist fair zu berichten.

    Zum Urteil: Herr Wolbergs hat dazu beigetragen, dass tausende Bürger überhöhte Mieten zahlen müssen oder ihr Eigenheim zu aberwitzigen Preisen erwerben. Er hat einen Wahlkampf geführt, dessen Kosten sehr weit über einem vernünftigen Maß lagen.

    Er muß das gewußt haben. Der “gute Woli” war die Fasade eines Machtmenschen ohne Substanz.

  • Charlotte

    |

    Dass es bis heute kein Unrechtsbewusstsein gibt, finde ich am bedauerlichsten. Bestechung muss ohne wenn und aber geahndet werden. Denn am Ende gefährdet es die Demokratie in unserem Lande.

    An alle Stadträte und Bürgermeister: nehmen Sie das Thema ernst, setzen Sie die aktive Korruptionsbekämpfung an die vorderste Stelle ihrer Agenda, vereinbaren Sie für den Regensburger Stadtrat und die Verwaltung strenge Leitlinien und Regelwerke und kommunizieren sie diese öffentlich. Es ist mir persönlich ein Anliegen, dass Regensburg sein Image als korrupte Stadt wieder verliert.

    Ansonsten wünsche ich mir nichts sehnlicher, über dieses Thema nichts mehr lesen zu müssen.

    @Herr Aigner und Team: Danke für die jahrelange Berichterstattung dazu. Ich fühlte mich umfassend und neutral informiert! Ich fürchte aber, es ist noch nicht vorbei…

  • Stephan F.

    |

    Großartige Berichterstattung, heute und insgesamt.
    Danke dafür!!!

  • Piedro

    |

    @Robert
    “Wenn aber Geld aus dem Umfeld des Immobilienkonzerns IZ aufs private Konto von Wolbergs eingeht, kann es strafrechtlich nur um Bestechung gehen!”
    Das haben Sie falsch verstanden. Die Spende ging an den Ortsverband, der damit das Darlehen teilweise zurück zahlte.

  • Ein echter Regensburger

    |

    @Regensburger
    Haben sie außer ihre persönliche Meinung auch Belege für die Behauptung der Voreingenommenheit des Gerichts? Es ist traurig, dass die Diskussionskultur bei diesem Thema (wohl auch aufgrund des Vorbilds durch den Messias) sehr stark leidet. Sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik war/ist von der Bruecke und ihrem Anhang nicht zu erwarten. Stattdessen Angriffe auf persönlicher Ebene ohne Belege und billigste Stimmungsmache. Gut, dass die Bruecke nur ein Wahlverein ist, da ein solches Gebaren für eine politische Partei untragbar ist. Der Kopf und seine Paladine ( Liste 2 und Liste 3) lassen keine Gelegenheit aus, um vom Inhalt abzulenken und auf perönliche Ebene zu diskutieren. Da werden schonmal Behauptungen aufgestellt und Zitate in den Mund gelegt (siehe die angebliche Aussage der Stellvertretenden Ermittlerin), die sich nicht belegen lassen, bzw als falsch erweisen, nur um die öffentliche Stimmung aufzuheizen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu schwächen und damit eine Opferrolle des bestechlichen EX-OBs zu kontruieren. WERTE UND MORAL zählen nichts mehr. Was der Prozess unabhänig von der Schuldfrage zu Tage gefördert hat, ist an Widerlichkeit nicht zu überbieten. Es muss endlich ein Umdenken in Regensburg stattfinden und ein echter Neuanfang mit neuen Köpfen geschehen.

  • Robert

    |

    @Piedro danke für den Hinweis.

    Der Regensburger Strafrechtler Prof. H.E. Müller hat sich zu den Urteilen geäußert, der BGH könnte seiner Ansicht nach beide Urteile gg. Wolbergs auch zusammenführen.

    Müller:
    “Sollten beide Urteile vom BGH aufgehoben werden, was unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist, könnten sie für eine neue Verhandlung vor einer weiteren Regensburger Strafkammer nach § 4 StPO verbunden werden. Ansonsten können nach Rechtskraft beider Urteile die möglicherweise darin ausgesprochenen Strafen rechtlich über § 460 StPO, § 55 StGB zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt werden.”

    https://community.beck.de/2020/06/17/regensburger-parteispendenaffaere-ehemaliger-oberbuergermeister-verurteilt

  • Henning Mueller

    |

    Zur Frage des “privaten Profitierens”:
    Bei den Tatbeständen ist jeweils ein Eigenvorteil nicht erforderlich, es genügt ein Vorteil für einen Dritten, hier die SPD, bzw. der Ortsbverein, auf dessen Konto die Spende einging. Indirekt hat der (wahlkämpfende) Bürgermeister, später der OB natürlich insofern profitiert, als es überwiegend sein Wahlkampf war und er mit Hilfe der Spenden ins Amt gelangen wollte. Das liegt auf der Hand und wurde auch nicht bestritten. Hinsichtlich des oben angesprochenen Geldflusses zum Ortsverein (Spende nach der Wahl) und von dort zu ihm, ging es um eine Rückzahlung des von ihm gewährten Darlehens, also eher der Ausgleich eines Nachteils der schon vorher eingetreten war. Problematisch erscheint aber der Umstand, dass der OB seiner Partei ein (bedingtes) Schenkungsversprechen gemacht hat: Soweit das Darlehen nicht zurück gezahlt werden könne (durch entspr. Spendeneinnahmen) – so habe ich seine Erklärung verstanden – wolle er auf die Rückzahlung verzichten. Das bedeutet wirtschaftlcih, dass doch jede nach diesem Versprechen eingehende Spende den Umfang dieser versprochenen Schenkung verringerte, bzw. die gegenüberstehende Forderung des Ortsvereins gegen ihn reduzierte: Das wäre nach meiner Auffassung ein unmittelbarer Vorteil, nicht nur ein Drittvorteil.

  • wollwirker

    |

    Durch die Prozesse wurde den Regensburgern
    das städtische Sumpfgebiet vor Augen geführt,
    die Mieter der Neubauwohnungen, welche die
    involvierten Bauträger errichteten,
    wissen jetzt, dass sie die Zeche zahlten.
    Nun kommts. Bei den letzten Wahlen spiegelte
    sich dieses Wissen nicht im Wahlergebnis wieder.
    Ich denke, die Regensburger haben nicht
    das moralische Recht, Polizei oder Justiz zu kritisieren.
    Die haben ihren Job gemacht.
    Die wahre Gefahr für unsere Demokratie ist ein abgestumpfter
    Wähler, sicherheitssüchtig, unfähig neues zu denken…..

  • Pattirift

    |

    Danke für die ausgezeichnete Berichterstattung.

  • Arno Nym

    |

    Herr Wolbergs hat in seiner neusten Videoansprache mal wieder dieses Medium als Hetzplatform gewürdigt. – Alles richtig gemacht Herr Aigner.

  • Dagmar Schön

    |

    Vielen Dank für den ausführlichen Bericht über die Urteilbegründung!
    eine Einschätzung darüber, ob die Verurteilung berechtigt ist, erlaube ich mir nicht, da ich den Sachverhalt nicht gut genug kenne und das Verfahren nur sporadisch verfolgt habe.

    Richtig ist, aufgrund meiner Lebenserfahrung und langer Lebenszeit, die ich hier in Bayern verbracht habe, dass Korruption hier lange und gut verankert ist. ‘Gerichtsmassig’ wurde sie dagegen nur selten. Wurde schon einmal ein CSU-Politiker wegen Korruption, wie Herr Wolbergs verurteilt? Ich kann mich daran nicht erinnern, obwohl es im Laufe der Jahrzehnte zahlreiche ‘CSU-Skandale’ gab. Möchte nicht wissen, was sich FJS da alles erlaubt hat – und bestimmt ohne den Hauch von Unrechtsbewusstsein! Sein Vorbild war sowieso Ludwig XIV.
    In den CSU-Angelegenheiten müsste jetzt schon noch ‘nachgearbeitet’ werden.

  • Untertan Giesinger

    |

    Stellenweise durchaus noch unterhaltsam (am Anfang und Ende), die wohl letzte Show des Herrn W. auf Facebook.

  • Arno Nym

    |

    @ Dagmar Schön und alle anderen „nurweilerinderspdist“

    2019 wurde In Ingolstadt, eine Stadt welche sich in Bayern befindet, der CSU(!) OB Wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu zwei Jahren auf Bewährung und einer sechsstelligen Geldbuße verurteilt!
    Hört auf zu jammern, dass es nie CSUler trifft …

  • Andy

    |

    Vielen Dank Herr Aigner für die abermals sehr ausführlich und sachliche Berichtserstattung über den Wohlbergsprozess. War immer sehr spannend zu lesen! Natürlich auch für Ihre anderen sehr gut recherchierten Beiträge.

  • GR

    |

    Ein wichtiges und richtiges Urteil den Regensburger Sumpf, der zu Lasten des wirklichen sozialen Wohnungsbau ging, hoffentlich endgültig trocken zu legen.

    Allerdings würde ich mir wünschen, dass – der nach meiner Wahrnehmung verantwortliche Initiator dieses “Systems” (Alt-OB Hans Sch. mit wohlwollender
    Unterstützung von Norbert H. + Co.) – ebenfalls entsprechend verurteilt wird, aber
    dies bleibt wohl ein Wunschtraum…..

  • Mr. T.

    |

    Viele Kommentator*innen loben hier insbesondere die neutrale Berichterstattung von regensburg-digital.

    Ich finde allerdings, dass man in jedem Absatz von Stefan Aigner und seinen Co-Autor*innen herauslesen kann, dass sie Korruption für schlecht halten. Ist das noch neutral? Oder ist das Haltung?
    Dies gilt an anderer Stelle genau so für Rassismus, Sexismus, soziale Ungerechtigkeit, Diskriminierung und anderen gutmenschelnden Themen.
    Wer meint, das wäre gut so, kann ja an den Förderverein spenden. Wer aber der Meinung ist, dass Neutralität anders ausschaut, sollte seinen Protest mit einer verdoppelten Spende zum Ausdruck bringen.

    Und nun die notwendige Volte, um zum Thema zurückzukehren: Ich finde es erst mal gut, dass der Richter den Unsinn mit dem Verbotsirrtum beendet hat.

  • Zeitungsleserin

    |

    @ Dagmar Schön:

    Der Fall Lehmann (CSU-OB Ingolstadt; 2019 wg. Bestechlichkeit verurteilt) schlug überregionale Wellen (regelmäßige Berichterstattung 2018-2019 von Garmisch bis Kiel und von Frankfurt/Oder bis Freiburg).
    Wenn man als aktiv praktizierende Rechtsanwältin (!) davon offenbar rein gar nichts mitbekommen hat, sollte man auf seiner Website nicht mit (O-Ton) “vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit” und seinem “breiten Spektrum an Lebenserfahrung, angesammelt, weil ich kein ‚Tunnelleben‘ geführt habe” werben… und man sollte sich schon gar nicht mit Aussagen aus dem Fenster lehnen, die faktisch falsch sind (“Wurde schon einmal ein CSU-Politiker wegen Korruption, wie Herr Wolbergs verurteilt? Ich kann mich daran nicht erinnern.”).
    .
    Klassisches Eigentor, Frau Schön.

  • Mathilde Vietze

    |

    Ohne irgendetwas schönreden zu wollen, drängt sich mir schon d i e Frage auf,
    warum die CSUler immer bisher immer “reingewaschen” wurden.

  • Werner Schwede

    |

    1. Ein hervorragender Bericht über das Urteil.

    2. Ein mildes, ein angemessenes und ein gutes Urteil. Es kann nicht die irritierend großzügige und deshalb fatale Entscheidung Entscheidung der Kammer unter Frau Escher kompensieren. Aber es ist ein Ausgleich. Denn es ist in Regensburg massives Unrecht geschehen. Das zeigt sich schon daran, dass die Bundes-SPD Hunderttausende von Euro wegen der Verfehlungen ihres ehemaligen Oberbürgermeisters wird zahlen müssen.

    3. Die Grundsätze “(angebliche) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” und “kein Anspruch auf Gleichheit im Unrecht” (mit den Worten des Gerichts: “grundsätzlich lasse sich eine Straftat nicht dadurch rechtfertigen, dass andere dafür nicht bestraft wurden”), die gelten.

    4. Ich bin zufrieden. Das Gericht hat der Politik keinen Raum gelassen, es wurde nicht zum Stadtrat und hat sich nicht vorführen und nicht provozieren lassen. Auch hier war das erste Verfahren irritierend theatralisch, unsachlich und befangen.

  • Regensburger

    |

    Nach längerer Zeit will ich mich auch einmal wieder zur Wort melden.
    Das Gericht hat im Namen des Volkes ein aus meiner Sicht angemessenes Urteil gesprochen, das der angekündigten Revision hoffentlich standhält.
    Im Gegensatz zum ersten Verfahren, hat es Richter Kimmerl hier klug verstanden, die Instrumentalisierung des Gerichts durch Wolbergs’ Monologe zu unterbinden.
    Dennoch wurde der Verteidigung die Gelegenheit geboten, jedes denkbare entlastende Argument vorzubringen, wenngleich darunter auch einige abenteuerliche Konstrukte waren.
    Joachim Wolbergs wurde in keiner Weise darin eingeschränkt, seine bislang vermutete Unschuld zu belegen und die Vorwürfe zu entkräften, allein es ist ihm nicht gelungen.
    Dass der ganze Fall ins Rollen kam, ist der Aufmerksamkeit eines ehemaligen Parteikollegens von Joachim Wolbergs zu verdanken, der damit
    den Anspruch politisch korrekten Verhaltens über parteipolitische Vorteil gestellt hat.
    Der Abwärtstrend der Bayern-SPD lässt sich wohl eher mit dem Verhalten eines Joachim Wolbergs begründen, als mit dem rechtstreuen Verhalten
    seines Parteifreundes. Weder das Bundesverdienstkreuz für den Einen ( sich an die Gesetzt zu halten ist alleine noch keine Empfehlung ) noch ein Parteiausschlussverfahren für den Anderen ( dem der Andere bereits zuvorkam ) stehen hier zur Diskussion.

  • Piedro

    |

    Herr Wollbergs, da ich weiß, dass Sie hier lesen, erlaube ich mir mal das Wort direkt an Sie zu richten. Zunächst: ich empfinde es als lächerlich, was sie bezüglich der Foren “einiger Onlineblogger” für Hass und Häme sagten. Da sie wohl kaum in anderen Blogs thematisiert wurden ist damit wohl diese Seite gemeint. Die Berichterstattung seitens der Redaktion kann ich nicht anders als sachlich bezeichnen. Die Redaktion ist ungewöhnlich bemüht die Kommentare zu moderieren. Natürlich werden Sie hier über die Zeit einiges gelesen haben, was Ihnen nicht gefallen hat, trotzdem ist diese Wortwahl in meinen Augen einfach lächerlich. Immer wieder erwähnen Sie, dass Kommentatoren sich anonym äußern. Das mag Sie stören, ist aber nicht nur legitim. In der aktuellen Diskussion über Hass im Netz wird die Anonymität seitens der Politik ausdrücklich geschützt, die Begründung ist schlüssig und entspricht der Lebenswirklichkeit, mit der wir alle leben müssen.

    Herr Wollbergs, es ist halt so, dass viele Ihrer ehemaligen Wähler enttäuscht sind. Jeder hat dafür Gründe, und manche haben die hier vorgetragen. Ich bin kein Bürger “Ihrer” Stadt, aber ich habe die Gründe für diese Enttäuschung nachvollzogen. Etwa, was die versprochene, finanzielle Ausstattung des städtischen Wohnungsbaus angeht, die Sie nicht umgesetzt haben. Nur ein Beispiel. Dieses Versprechen haben Sie nicht eingehalten, aber Interessen spendender Bauträger wurden realisiert – warum auch immer, ich will das aus der Entfernung gar nicht werten. Viele waren auch ob Ihrer Auftritte vor Gericht und in ihren Videos eher abgestoßen. Für mich ist auch das nachvollziehbar. Trotzdem wurden Sie, zumindest hier, nicht mit Hass überschüttet, und was Sie als Häme empfinden würde ich eher als Spott bezeichnen. Auch nicht schön, aber bitte, auch das ist für mich nachvollziehbar, ich habe mir einige Ihrer Videobotschaften angeschaut.
    Es scheint Ihnen völlig zu entgehen, dass die Fehler der Staatsanwaltschaft, etwa bei der Verschriftung, und auch Ihr Inhaftierung hier von vielen kritisiert wurde. Solche Fehler dürfen nicht passieren, aber daraus lässt sich nicht ableiten, dass es ohne die gar kein Verfahren gegeben hätte. Dann dieses aber-die-CSU-mimimi… Sorry, das ist unwürdig. Auch Ihre Attacken auf den Rechtsstaat kann ich nicht wirklich goutieren. Natürlich hat auch dieses System Mängel, aber Sie überreißen ihre Kritik regelmäßig. Verständlich, aber das gereicht Ihnen nur bei echten “Jüngern” zum Vorteil.
    Ihre Ausführungen zur Presse, bei denen Sie Berichterstattung und Kommentare in einen Topf werfen, empfinde ich als recht zweifelhaft. Selbst Ihre Ausführungen zu den “Freisprüchen” zu einzelnen Punkten sind nicht durchweg sachlich.
    Mal ganz ernsthaft: der eine oder andere Kommentar mag sie persönlich getroffen haben, aber welche sachliche Relevanz soll denn das haben, dass dem Thema anhaltend so viel Raum gegeben wird? In Ihrer Causa beeindruckt mich nur eins: Sie wollen sich weiter wehren. Sie beharren auf ihre persönliche Sicht der Dinge und wollen die verteidigen. Gut so. Aber schon lamentieren Sie darüber, was das kostet, nicht nur finanziell. Das geht vielen so, und sehr vielen, die sehr viel weniger haben als Sie. Ein Verfahren vor einem Sozialgericht braucht in manchen Regionen bis zu zwei Jahre, ehe es überhaupt zur Verhandlung kommt, und kann sich dann locker mal über den mehrfachen Zeitraum erstrecken – und dabei geht es um die schiere Existenz, nicht die gesellschaftliche und berufliche.
    Ich kürze hier mal ab, in der Hoffnung, der Beitrag wird dann noch freigeschaltet. Sie haben viel gewagt und die Rechnung ist sich nicht aufgegangen, nicht privat, nicht politisch, nicht juristisch. Das hat Gründe, die nicht nur bei anderen liegen: der Staatsanwaltschaft, dem bösfiesen Aigner, den hasserfüllten Kommentatoren, den schlimmbösen Journalisten, den voreingenommen Staatsanwälten, den Richtern, die irgendwie nicht so sein sollen wie sie sollten. Salopp gesagt: Sie haben die Arschkarte gezogen, aber das haben Sie selbst getan. Da wird kein Trumpf mehr draus.
    Nun sitzen Sie wieder im Stadtrat, makelbehaftet, aber nach Ihrer Selbstdarstellung aufrecht, aufrichtig, engagiert. Machen Sie was draus. Profilieren Sie sich, bewegen Sie was, bringen Sie sich konstruktiv ein und zeigen Sie allen wo der Frosch die Locken hat. Wenn Sie tatsächlich kompetent sind wäre das möglich. Wenn Sie sich da engagieren, wo es nötig ist (das ist nicht die Bauträgerfront, dass sind die Bürger, die von ihrem Elend nur als goldene Zukunft träumen könnten, das sind jene, die von der Verwaltung zwischen Jobcenter und Sozialamt richtig platt gemacht und entrechtet werden. Nur mal so am Rande. Das bringt mehr als sich die nächste, juristische Klatsche einzufangen.

    https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTwPg0NTksogRnk3gJyovne514tSBke9LEe7KBLxdc-QtjPfWgg&s

  • Piedro

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    Kleiner Nachtrag (war noch nicht lag genug ;) ). Herr Wollbergs, Sie hatten hier durchgehend die Gelegenheit sich zu erklären, sich an der Diskussion selbst zu beteiligen, Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Darauf haben Sie verzichtet, diese youtube-Ergüsse erschienen wohl zielführender. Warum? Weil sich die nicht genehmen Antworten nicht beseitigen lassen wie bei youtube? Weil Sie lieber über die Kommentatoren sprechen als mit ihnen? Rhetorische Fragen.

  • KW

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    @Regensburger
    Gute Antwort auf den Kommentar des anderen @Regensburger

    Bleibt noch sehr stark zu Wünschen dass Leute wie Rieger und Kittel baldmöglichst auch vor Gericht erscheinen müssen. mMn eine mindestens so große Schande, dass ein Herr Rieger als Vertreter Regensburgs immer noch im Landtag sitzt, wenn auch ohne Immunität.

  • XYZ

    |

    Zu Henning Müller 12.05
    Ob unmittelbarer privater oder dritter Partei-Vorteil finde ich weniger entscheidend: der Aspirant hat einen teuren Wahlkampf geführt und gewonnen. Damit war er OB und musste die Kassen des ‘leeren Beutels’ der Partei wieder irgendwie füllen – wurde ja oft genug von der Kassenwartin gewarnt. Wirtschaftliche Zuordnung des Darlehens vor oder nach Wahl – Verzinsung wurde ja offensichtlich nicht vereinbart?
    Ansonsten nur noch Annette Sawatzki vom 17.01.2019 (Lobbycontrol.de/2019/01/so-wurde-der-bundestagswahlkampf-weitgehend-finanziert):”Falsche Transparenzvorschriften begünstigen Korruption – Und schon mit vierstelligen Beträgen lässt sich politisch Einfluss nehmen, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene”.

  • Lutherer

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    Als Protestant verbietet es sich per se „bei Gott“ zu schwören. Aber war Mahatma Wolbergs nicht ohnehin Hindu? Das schöne ist, dass am Ende sowieso alles vergeben und vergessen ist. In fünf Jahren ist er Stadtplaner und alle bejubeln ihn. Glück auf!

  • XYZ

    |

    Noch ein kleiner Scherz: der ‘Leere Beutel’ war 2014 die Wahlzentrale der SPD – der Parteisäckel war dann auch leer, und die Affären begannen . . .

  • XYZ

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    Insgesamt umschifft das Urteil m. E. elegant die Klippen des ParteiG und stellt konkrete Bezüge zu Bauwünschen in den Vordergrund, so zum Bauvorhaben ‘Auf der Platte’ – da konnte man nur noch ‘platt’ sein, wenn man etwas vom Bauplanungsrecht mitbekommen hat. Bei LAGO 2 ähnlich, aber da war schon eine vorgängige Genehmigung zu 1 erteilt.

  • Thik

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    @Mr. T. 18. Juni 2020 um 16:13

    Das bekannteste Version dieser “Wiederlegungen” ist wohl, dass es keine Uneigennützigkeit geben kann, denn wenn jemand hilft, will er ja helfen, also führt er nur seinen Willen aus, handelt also eigennützig. Auch ist jede Handlung freiwillig, denn, wenn ich etwas am Buffet auswähle und daher etwas anders, was mir auch schmecken würde nicht mehr essen kann, ist das ja genauso eine Zwangslage, als wenn mir jemand mit einem Messer in der Hand nahelegt, ich hätte die freie Wahl zwischen arm weiterleben oder Geld behalten und sterben. Neutral ist nicht neutral, denn es ist ja für etwas, nämlich Neutralität.

    “Ich finde allerdings, dass man in jedem Absatz von Stefan Aigner und seinen Co-Autor*innen herauslesen kann, dass sie Korruption für schlecht halten. Ist das noch neutral?”

    Ja, da, dass Korruption schlecht ist, Teil des allgemein akzeptierten Kontextes ist. So wie es auch Teil des akzeptierten Kontextes ist, dass wenn eine Handlungsalternative mit Tode durch Erstechen bedroht ist, die Wahl nicht mehr frei ist.

    “Und nun die notwendige Volte, um zum Thema zurückzukehren: Ich finde es erst mal gut, dass der Richter den Unsinn mit dem Verbotsirrtum beendet hat.”

    Das trifft aber nur hier zu. Der nächste Beamte, der Mieter oder wen auch immer schädigt, tat sicherlich alles wieder nur im besten Glauben.

  • Altstadtkid

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    Wegen Scheinrechnungen ist der Wolbergs ja nicht Verurteilt worden.Also sind bei Rieger,Kittel und Co. Freisprüche zu erwarten…..
    So ist es halt

  • Julian86

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    Worüber nicht berichtet wird, was deshalb faktische Verständnisprobleme bereitet.

    Angeblich hat der Verteidiger den Vorsitzenden bei der mündlichen Urteilsverkündung mit einem Zwischenruf unterbrochen. Dass solch eine Intervention durch die Verteidigung grundsätzlich ein No-go ist, weiß auch RA Witting. Aber – laut MZBlog – hat wohl ein auf Tatsachen Bezug nehmener Vortragsteil des Vorsitzenden beim Verteidiger zu einem “emotionalen Ausbruch” geführt, den er nicht kontrollieren, unterbinden konnte.

    Frage : Um welchen sachlichen Zusammenhang ging es da? Und was hat der Vorsitzene insoweit behauptet, was der Verteidiger als falsch erkannt haben will?

    Denn nur wenn man als Leser diesen Teil des Geschehens kennt, versteht man auch den “Nachruf” des Verteidigers nach der Urteilsverkündung in Richtung Vorsitzenden, der oben zu lesen ist:

    >> „Wir sollten die nächste Verhandlung aufzeichnen“, ruft Peter Witting den Richtern der fünften Strafkammer hinterher. „Dann wissen Sie auch, was gesprochen wurde.“ <<

    Beruht also die fragliche rechtliche Bewertung (Auf der Platte – im Übrigen erging ja in allen Punkten Freispruch, was ja noch keiner der Zufriedenen hier kommentierte) auf einer, wie der Verteidiger womöglich meint, unrichtigen und damit falschen Tatsachengrundlage?

    Stellen wir uns darauf ein, dass die beiden Revisionsverfahren, womöglich handelt der zuständige Strafsenat des BGH diese gemeinsam ab – eine Sache im Rechtssinne? – Regensburg noch bis ins Jahr 2021, wenn nicht darüber hinaus, beschäftigen wird. Erst wenn nach all den Jahren Rechtskraft hergestellt sein wird, sind ggf. Fragen des Beamtemrechts (wie auch das Ruhegehalt) zu erörtern.

  • Julian86

    |

    Ich will das Augenmerk auf einen Punkt lenken. Wolbergs wurde ausschließlich verurteilt wegen seiner als Chef der Verwaltung an seine Mitarbeiter gerichteten Bitte, ihm wegen Bauanträge auf der Platte einen Lösungsvorschlag zu machen. Richtig?

    Zweck der “Korruptions”-Tatbestände ist der Schutz des Vertrauens der Bürgerschaft in die Lauterkeit der öffentlicher Verwaltung.

    Nun ist Tatsache, dass die von Wolbergs geäußerte Bitte und die daran anküpfende Planungsarbeit ein Verwaltungs-Internum blieb.
    Frage: Wie konnte das Vertrauen der Bürger enttäuscht werden, im Sinne des Gesetzeszwecks dadurch betroffen, beschädigt sein?

    Liegt bereits der Versuch des Strafbestands vor? Kann man die bloße Wolbergs-Bitte bereits als Eintritt in das Versuchsstadium in revionssicherer Weise subsumieren? Anders wäre es z.B. wenn die Bauantragssache ggf. Gegenstand einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats gewesen wäre.

    Ich nehme an, die Verteidigung wird in ihrer Revision die zeitlichen Abläufe, auf die das Gericht seine “Unrechtsvereinbarung” stützte, in Abrede stellen. Man kann es zuspitzen: Wurden seitens des Gerichts faktische Abäufe so verkannt/geschönt, dass allein (!) Wolbergs interne Bitte an die Verwaltung ihn als bestechlich qualifizierte?

    So verstehe ich den Verteidiger, der nicht zum ersten Mal rügte, dass der Inhalt der Beweisaufnahme nicht dokumentiert wird (Aufzeichnung der Zeugenaussagen). Ein Strukturfehler des aktuellen Prozessrechts, der den “Inbegriff der Hauptverhandlung” ggf. “flexibel” werden lässt.

  • KW

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    @Günther Herzig
    Wo genau sehen Sie in meinem Kommentar den Aufruf zum Lynchen?
    Ich drückte meinen Wunsch aus, dass Leute wie Rieger und Kittel, die sehr wahrscheinlich Spenden über Scheinrechnungen verschleiert haben, sich ebenfalls vor Gericht verantworten müssen. Dieser Wunsch ergibt sich daraus, dass mit Wolbergs’ Verurteilung natürlich nur der Anfang der Trockenlegung des Regensburger Korruptionssumpfes gemacht worden ist.
    Aber Sie als Rechtsanwalt wissen sicher besser als ich, was das mit Lynchjustiz zu tun. Ich als Normalsterblicher (= Nichtjurist) habe ja vom Rechtsstaat eh keine Ahnung.

  • Lieschen Műller

    |

    Wenn Wolbergs Humor hätte wűrde er jetzt eine Pizzeria eröffnen. Mit dem “Don Corrupto” Aufkleber von vor ein paar Jahren als Logo.
    Ich meine das vollkommen ernst!
    Seinen “Gegnern” wäre sofort der Wind aus den Segeln genommen!
    Das brächte ihm mehr positives Feedback als das nicht enden wollende lamentieren und nachtreten.

  • Charlotte

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    @Regensburger
    18. Juni 2020 um 07:10 | #

    Die allerwenigsten Kommentatoren brechen in ein Freudengeheul aus! Es ist zum Weinen und das seit Jahren! Zum Weinen für die Bevölkerung ist auch, dass einige in Regensburg Korruption und Bestechung immer noch verharmlosen und einfach ignorieren.

    Ihr Kommentar blendet wieder einmal die Faktenlage komplett aus. Leider ist das das grundlegende Problem von JW und seinen Unterstützern. Wären die Anti–Korruptionsgesetze in Deutschland so streng wie sie sein müssten, gäbe es noch viel heftigere Urteile. Also jammern sie nicht, sondern freuen sie sich.

    Es geht einfach nicht darum, was sie glauben wollen sondern was aufgrund der Lage Tatsache ist.

    Und was gar nicht geht: hören Sie endlich auf, öffentlich das Rechtssystem und die Justiz pauschal und grundsätzlich infrage zu stellen. Ich finde diesen Populismus unerträglich.

    Und wenn wir schon dabei sind: seine Existenz hat JW schon selbst vernichtet. Mit mehr Sensibilität und akkuraterer Arbeitsweise hätte er vieles verhindern können und müssen. Da hat das Gericht völlig recht: das gehört zur Allgemeinbildung.

  • KW

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    @Lieschen Müller
    Stimme absolut zu. Er könnte den Laden z.B. auch “zum Ex-OB” nennen. Mit einer gut gehenden Gastronomie kann man viel Geld verdienen und es gibt sicher genug Leute die da hin gehen würden. Und auch ich meine das jetzt nicht ironisch sondern ernst.
    Einzige Bedingung natürlich, er müsste sich einen Companion suchen der sich um das Finanzielle kümert.

  • Stefan Aigner

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    @Altstadtkid

    Der Freispruch bzgl. der Scheinrechnungen ist sehr spezifisch und hat mit den CSU-Anklagen nichts zu tun.

    1. Das Gericht bejaht klar einen Verstoß gegen das Parteiengesetzt. Aber dieser Vorwurf wurde bereits im ersten Verfahren gegen Joachim Wolbergs abgehandelt (es kann nur ein fehlerhafter Rechenschaftsbericht abgegeben werden oder eben nicht). Daher besteht ein Befassungsverbot. So etwas träfe bei Franz Rieger oder Christian Schlegl nicht zu.

    2. Den Vorwurf eines Korruptionsdelikts hält das Gericht – trotz der verschleierten 30.000 Euro – nicht für hinreichend bewiesen. Solche – Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit – stehen bei Schlegl und Rieger ohnehin nicht im Raum. Es geht u.a. um Verstoß gegen das Parteiengesetz, Steuerdelikte und Erpressung (Rieger).

  • Stefan Aigner

    |

    @Julian86

    Der Zwischenruf erfolgte, so weit ich das aus meinen Aufzeichnungen verstehe, nachdem Richter Kimmerl bei der Urteilsbegründung erwähnt hat, dass Joachim Wolbergs einen bestimmten Sachverhalt in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des IZ “Auf der Platte” früher gewusst habe, als von ihm behauptet. Daraufhin hat Wolbergs eingewandt: “Das habe ich nie bestritten.” Und Peter Witting hat noch kurz nachgelegt.

    Ich kann mich aus der Beobachtung des Prozesses daran erinnern, dass Wolbergs dazu verschiedene Versionen in den Raum gestellt hatte. Es ging jeweils darum, woran er sich noch erinnern könne einerseits und das, was Zeugen ausgesagt haben, andererseits.

    An der Darstellung des Sachverhalts, wie ihn das Gericht aus der Beweisaufnahme zieht, ändert dieser spezielle Punkt nichts. Deshalb habe ich ihn auch nicht erwähnt.

    Einen anderen inhaltlichen Einwand gegen die Beweiswürdigung und Tatsachenfeststellungen des Gerichts gab es von Wolbergs und der Verteidigung bislang nicht.

  • Ely

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    @Piedro, Charlotte und Regensburger II: Ich kann Ihnen nur zustimmen, Ihre Kommentare könnten das Ende der Debatte sein, weil mit ihnen alles gesagt ist, allerdings nicht von jedem :-).

  • xy

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    XYZ schreibt: “Ob unmittelbarer privater oder dritter Partei-Vorteil finde ich weniger entscheidend”.

    Na ja. Immerhin sieht das Gesetz (§ 73 StPO – Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern) vor, dass solche illegal erlangten Vorteile beim Straftäter abzuschöpfen sind, also Wolbergs den “Profit” nicht behalten darf, sondern abliefern muss, worauf Prof. Müller und ich hingewiesen hatten. Ich denke, dass das durchaus “entscheidend” ist, ob diese vielen tausend Euro Profit Wolbergs wegzunehmen sind oder nicht, was hier und bei Gericht und Staatsanwalt niemanden zu interessieren scheint, außer Prof. Müller und mich. Was ist los im Staate Regensburg?

  • Bertl

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    Ein Kommentar in einem Forum von BR24 :
    “Ich finde das Urteil angemessen. Im ersten Prozess war es m.M. nach viel zu milde. Es ist Wolbergs gutes Recht, in Revision zu gehen. Sollten die Urteile bestätigt werden, braucht er dringend einen neuen Job. Einen zu finden, dürfte ihm bei seien Talenten nicht schwer fallen: Sein Video-Auftritt bei facebook ist bühnenreif. Könnte 1 zu 1 übernommen werden als Ein-Mann-Bühnen-Stück, am besten gleich mit ihm selbst als Darsteller. Es bräuchte nur noch von einer neutralen Person die Eingangs- und Schlussworte. Sollte die Schauspielerkarriere nichts werden, kann er ja immer noch bei der AWO als Altenpfleger anfangen. Erfahrung hat er ja und es würde ihm gut anstehen, hier über seine soziale Seite nicht nur zu sprechen, sondern sie auszuüben. Die Anhänger brauchen also nicht entsetzt sein, es geht immer weiter im Leben.”

  • kb

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    Thomas Schreyegg hat, wie man weiter oben nachlesen kann, nichts von Obdachlosigkeit oder dergleichen behauptet. Warum verdreht dann ein anderer Kommentator seine Aussagen ?

  • frank woelky

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    danke für den ausführlichen bericht! ist das erste mal in 4 jahren dass einer auf den punkt kommt und konkret schreibt. machte sonst keiner…danke!

  • XYZ

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    Zu Julian 86, 07.29
    Stimmt ja, Verurteilung nur wegen der ‘Platte’ und offensichtlich konkludenter Unrechts-Vereinbarung zur Einflussnahme: Da müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden – wenn die Beweisaufnahme korrekt war und sowohl faktisch wie juristisch richtig gewürdigt wurde sehe ich da aber wenig Chancen auf Aufhebung mit Rückverweisung.

  • Dieter

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    Bei den zwei hier kommentierenden Juristen muss der Schock tief sitzen, dass alle Relativierungen der Causa Wolbergs, fleißiges Paragrafen-Copy&Paste inklusive, in den letzten Jahren nichts bewirkt haben und die Kammer das Ganze nun anders sah. Soviel zum eigenen erhöhten Rechtsverständnis.
    Nicht jeden Volljuristen muss man automatisch auch für voll nehmen.

    Prof. Müllers unaufgeregte und klare Beiträge hingegen waren weitaus informativer und kamen zudem ohne jegliche Arroganz aus. Danke dafür.

  • XYZ

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    Nochmals zu Julian:
    Eine zentrale Bedeutung dürfte bei einer Revision der teleologischen Auslegung des Wortes “Lösungsvorschlag” an die Verwaltung zukommen: im Sinne von neutraler Problemlösung oder marktspezifischer Lösung? Immerhin sind da Zweifel angebracht: OB und dritter Bürgermeister besichtigten anscheinend das Grundstück und kehrten mit der Erkenntnis zurück, da sei ja nur ein Maisfeld: mal was von Natur-Zusammenhang und Entwicklung gehört, nebenan Landschafts- wenn nicht sogar Naturschutzgebiet?

  • xy

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    Prof Müller hat jetzt mit einem Update vom 19.6.2020 auf beck-blog (http://tinyurl.com/y9qlqva5) zur Frage der (unterlassenen) Einziehung wie folgt Stellung genommen:

    Etwas irritiert sind manche meiner Gesprächspartner und auch ein Leser (s.u.), dass der Urteilstenor sich offenbar nicht zur Einziehung der Bestechungssumme verhalten hat. Nachdem Gesetzeswortlaut des § 73 StGB ist die Einziehung zwingend und es kann nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft unter den Voraussetzungen des § 421 StPO auf eien Anordnung verzichtet werden. Ich erinnere mich jedenfalls nicht, bei der Urteilsverkündung darüber etwas wahrgenommen zu haben, will aber ein “Überhören” auch nicht völlig ausschließen. Allerdings könnte das Gericht auch von einem Fall des § 73 b Abs.1 Nr.1 o. Nr.2a ausgegangen sein (die Spende ging an die SPD, nicht direkt an den OB). Denn diesbezüglich könnte hier eine Einziehung selbständig angeordnet werden (§ 76 a StGB), müsste also nicht im Urteilstenor angeordnet werden. Dafür könnte materiell auch die Frage eine Rolle spielen, ob die Spende (oder Teile davon) unmittelbar in die Tilgung des Darlehens des OB flossen und zugleich sein Schenkungsversprechen reduzierten. Vorsorglich einem naheliegenden Einwand begegnend: Die (neuen) Vorschriften §§ 73 ff. StGB gelten auch rückwirkend für früher begangene Taten, vgl. Art. 316h EGStGB.

  • XYZ

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    Wenn ich das so alles weniger juristisch als psychonanalytisch sehe, hat der gute J.W. alles auf eine Karte gesetzt: da hat er sich halt verspekuliert, geht auch andern an der Börse so.

  • Thomas Schreyegg

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    @Günther Herzig

    Sie interpretieren meinen Kommentar – so glaube ich – absichtlich falsch.

    Ich habe auf tausende Mieter und “Häuslebauer” hingewiesen, die wegen eines Systems von sogenannten “Immobilienentwicklern” und Bauträgern mehr für ihre Lebenshaltung bezahlen, als notwendig wäre. Es ging – und das werden Sie aus meinem Kommentar ableiten können – nicht um Obdachlose weltweit.

    Weder habe ich von Obdachlosen gesprochen, noch von Menschen, die “im Wald” leben. Es ist nett, wenn Sie die Diskussion zuspitzen – Stammtische sind momentan aus Corona-Gründen etwas schwierig zu erhalten. Aber verdrehen Sie mir nicht das Wort im Mund, ohne selbst Argumente anzuführen.

  • Einwohner

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    @Julian86, XYZ – bzgl. “Bitte um Lösungsvorschläge” des OB W. an die Planungsreferentin

    Aus obigem Artikel:

    “Ein erster Antrag zur Bebauung sei 2008 abgelehnt worden. Das IZ habe Änderungen vorgenommen (…) – doch es sei nichts voran gegangen. Noch Anfang 2014 blieb die Verwaltung bei ihrer ablehnenden Haltung (…).

    Erst nachdem Wolbergs intervenierte und bei der Planungsreferentin um Lösungsvorschläge bat, die das Vorhaben ermöglichen sollten, sei etwas voran gegangen. (…) Dietlmeier wurde daraufhin mitgeteilt, dass eine Bebauung nur über den Weg einer Ergänzungssatzung möglich sei (…).

    Im Sommer 2015 habe dann das Umweltamt Bedenken angemeldet. Es gibt Mailwechsel, Telefonate. Das Vorhaben stockt. (…)

    Am 13. Oktober 2015 kommt es schließlich zu einem Telefonat zwischen Dietlmeier und Wolbergs. Der eine habe von den Bedenken des Umweltamtes erzählt, der andere von seinen Geldproblemen. (…) Zwei Wochen später folgt ein Treffen im Orphee. Erneut wird über das Thema „Auf der Platte“ gesprochen.

    Anfang November ist das Gebiet dann Thema beim regelmäßigen Jour Fixe mit den Verwaltungsfachleuten auf der Tagesordnung. Trotz fachlicher Bedenken des Umweltamtes trifft Wolbergs hier die Entscheidung, die für eine Bebauung notwendige Satzung auf den Weg zu bringen. (…)”

    Der hier dargestellte Gesamtzusammenhang ergibt für mich ein schlüssiges Bild.

    Wolbergs und sein Verteidiger werden in einer Revision sicher versuchen, diesen Zusammenhang in den Hintergrund zu rücken und einzelne Elemente isoliert als nicht beanstandbar darzustellen.

    _

  • XYZ

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    Einwohner 19.59:
    Das wurde ja sehr schlüssig dargestellt, weitere Fragen überflüssig. Die mich immer noch bewegende Frage ist: wie kann eine Person politisch so reuissieren ohne was zu verstehen?

  • Mr. B.

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    Sehr geehrter Herr Aigner!
    Danke für die gut verständliche Berichterstattung!
    Nur!!!! durch die Berichterstattung von R-D zu den Prozessen, wurden vielen Menschen in und um Regensburg die Augen geöffnet, was da alles über viele, viele Jahre “gelaufen” ist.

    Hier nur ein Beispiel von mir!
    Eine Dame um die 70 (wählte in Regensburg immer CSU oder SPD) geriet, aufgrund der Tatsache, dass sie schon seit Jahrzehnten immer die gleiche Zeitung las, mit einem Ihrer jüngeren Angehörigen zum 1. Prozessverlauf in Streit, da es ihr nicht verständlich war, wie man einen Politiker von SPD oder CSU hier in dieser Stadt vor Gericht bringen kann.
    Da die Dame kein Internet hatte, druckte ihr der Angehörige die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft, dokumentiert auf R-D, aus, damit sie überhaupt wusste, um was es eigentlich bei SPD-und CSU-Vertretern in Regensburg geht!

    Gestern traf ich zufällig wieder auf die “alte Dame” und sie war völlig entsetzt, was hier in dieser Stadt alles so “nebenbei” geschehen ist!
    Um es mit meinen Worten wiederzugeben: Die Dame fühlte sich über viele, viele Jahre von der Politik in Regensburg nur “verarscht”!
    Und das von den Parteien, die sich “Volksparteien” nennen wollen!
    ps: ob sie jetzt selbst Internet haben will, weiß ich nicht.

    Herr Aigner, bitte machen Sie in den noch folgenden Verfahren bitte genau so weiter und lassen Sie sich von niemanden einschüchtern, auch nicht von denen, die glauben, Geld macht und schafft alles!!!

  • XYZ

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    Möchte nur noch einen Apell an die beiden Frauen-Bürgermeisterinnen richten: einigt euch auf sachlicher Ebene, wird fraulich statt männlich nicht so schwer fallen – Männer wollen ja immer Recht haben – das Kapitel Gschwolli/Wolli ist abgeschlossen.

  • Mittelstürmer

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    Ich bitte um Verbesserung, falls ich mich täusche:
    Hatte der Alt-Ob nicht angekündigt, im Falle einer Verurteilung die Stadt zu verlassen?

  • Ely

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    @XYZ: Das ist Ausfluss des demokratiischen Wahlrechts. Im Verfahren des Bürgermeisters von Wenzenbach plädierte sein Verteidiger mit dem Argument, jener habe die ihm vorgeworfenen Taten niht überrissen, der Geschäftsleiter der Gemeind habe das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht. Diese Verteidigungsstrategie war vor der 6. Stafkammer erfolgreich, der Angeklagte wurde frei gesprochen. Die meisten Stimmen erhält, wer die meiste Sympathie der Wähler auf sich vereinigen kann. Das war in Wenzenbach der Fall und in Regensburg eben auch. Wäre die fachliche Befähigung Voraussetzung für das Wahlamt würde einerseits das Bewerberfeld ausgedünnt und andererseits würde die Verbindung zu den Leuten von der Straße und die Empathie für deren Situation verloren gehen. Für die fachlichen Fragen gibt es die Mitarbeiter*innen der Verwaltung. Voraussetzung für das Amt sind Führungsfäähigkeit und eine gereifte selbstreflektierte Persönlichkeit. Sehr oft kommt ein Narzisst in die Position.
    @Mr. B: Die Berichterstattug der MZ ist aus meiner Sicht nicht zu kritisieren, vor allem der Blog aus dem Gerrichtssaal gab einen guten Einblick, auch wenn der Besuch der Verhandlung dadurch nicht ersetzt werden konnte. Die direkte Information ist allerdings den Wenigsten möglich.
    @Mittelstürmer: Das Urteil ist nach seiner Überzeugung falsch und ungerecht.

  • Untertan Giesinger

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    Bevor die Kommentarfunktion deaktiviert wird, hier mein Wunsch an die Redaktion:
    Bitte bleiben Sie dran und berichten Sie darüber, sobald irgendetwas über eine aufgenommene berufliche Erwerbstätigkeit des Herrn W. bekannt wird.

  • Mr. B.

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    Zu Ely
    21. Juni 2020 um 11:51| #
    “Die direkte Information ist allerdings den Wenigsten möglich.”

    Den Live-Blog konnte ich leider nicht sehen.
    Sie müssen aber eingestehen, dass R-D, federführend Herr Aigner, während der gesamten Verhandlungsdauer, einen wirklich tollen und zuverlässigen und ehrlichen Job gemacht hat.
    Wiederum mein Leitsatz zu den Prozessen: “Mit R-D weiß man mehr, als alle anderen!”
    Denn das ist oft aufschlussreicher als alles andere, egal ob Schuld- oder Freispruch, oder gar Verjährung!!!!

  • Mathilde Vietze

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    Zu “Untert an Giesinger:” Warum ist es Ihnen denn so wichtig zu wissen, wie
    Wolbergs seinen Lebensunterhalt verdient. Sie werden ihn bestimmt n i c h t
    in der Fürstlichen Notstandsküche antreffen und auch nicht als “Capo” bei
    den Straßenkehrern.

  • beobachter

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    ###Sie werden ihn bestimmt n i c h t
    in der Fürstlichen Notstandsküche antreffen und auch nicht als “Capo” bei
    den Straßenkehrern.### Eine Anmerkung hierzu: Bis auf Weiteres hat Herr Wolbergs seine Ruhegehaltsbezüge aus den Bürgermeisterämtern. Dahzu kommen die Leistungen die er als Stadtratsmitglied erhält (als Fraktionsvorsitzender der “Brücke” das doppelte eines “einfachen” Mitglieds).

  • Berndt

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    Wegen einer Spende von 5000€ von einem Dritten, in einem minderschweren, gleich 70 Tagessätzen á 900 Euro ist schon heftig.
    Aber vermutlich muss man nicht alles verstehen.

  • Piedro

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    @Berndt
    Was verstehen Sie denn nicht? Die Summe der Tagessätze oder deren Höhe? Wenn Schwarzfahrer zu 40 Tagessätzen verurteilt werden, die zwangsläufig in Freiheitsentzug münden, wenn das Geld nicht verfügbar ist, ist doch ein (minderschwerer) Bestecher mit 70 sehr zurückhaltend bestraft. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem verfügbaren Einkommen. Auch da halte ich die Strafe für milde. Mutmaßlich stehen dem Herrn minderschwerer Bestecher mehr als 900 Euro/Tag zur Verfügung, auch, wenn die fixen Kosten die “Wohnung” berücksichtigt sind. 40 Euro/Tag für einen schwarzfahrenden, mittellosen Obdachlosen sind da eine ganz andere Nummer. Aber naja, das mit der Verhältnismäßigkeit ist eben nicht immer ganz einfach.

  • Stefan Aigner

    |

    @Günther Herzig

    Die Zahl stimmt. Sie steht so im Text. Und sie wurde vom Gericht so festgesetzt.

  • Mr. T.

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    In einem Kommentar im Spiegel zum Verhältnis des DFB mit der Agentur Infront ist ein Absatz gestanden, der auch sehr gut hierher passt:

    „So billig es ist zu glauben, dass mit einer geschenkten Luxusuhr die DFB-Seite schon nach der Pfeife der Infront tanzte, so weltfremd ist aber auch die Vermutung, Korruption fange erst dort an, wo etwas genommen und im Gegenzug gegeben wird. Schmierige Verhältnisse beginnen mit Nähe, mit Zugängen, mit Gesprächen, die Konkurrenten nicht bekommen. „

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drin