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Archiv für 17. Juni 2020

Trotz Freisprüchen in mehreren Anklagepunkten ist das Urteil der fünften Strafkammer für Joachim Wolbergs nach den Worten seines Verteidigers „niederschmetternd“. Das Gericht verurteilt ihn wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, bescheinigt ihm persönliche Vorteile, eine Dienstpflichtverletzung und zweifelt mehrfach an seiner Glaubwürdigkeit.

Kommentierte das Urteil am Mittwoch nicht: Joachim Wolbergs. Foto: Oswald

„Wir sollten die nächste Verhandlung aufzeichnen“, ruft Peter Witting den Richtern der fünften Strafkammer hinterher. „Dann wissen Sie auch, was gesprochen wurde.“ Der Vorsitzende Georg Kimmerl wendet sich nur kurz um, murmelt etwas von „typisches Verhalten“ in Richtung Witting und verlässt dann mit seinen Kollegen ohne weiteren Kommentar den Saal, während der Strafverteidiger noch weiter poltert. Es ist nicht nur Corona geschuldet, dass das freundliche Händeschütteln, mit dem Gericht, Angeklagte und Verteidiger den ersten Korruptionsprozess im Juli 2019 beschlossen, dieses Mal ausbleibt. Als Kimmerl am Mittwoch um kurz vor 13 Uhr seine mündliche Urteilsbegründung beendet, folgt statt des wohlwollenden Abschieds Wittings Wutausbruch. Wenig später verlassen er und Joachim Wolbergs den Sitzungssaal. Auf Fragen von Medienvertretern reagieren beide nicht. Doch bereits in einer kurzen Verhandlungspause hatte der Strafverteidiger das Urteil als „niederschmetternd“ bezeichnet.

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