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Letzter Tag im Wolbergs-Prozess

Straffreiheit, Strafmaß und Freisprüche – so begründet das Gericht seine weiteren Entscheidungen

Auch im zweiten Teil ihrer Urteilsbegründung setzt Richterin Elke Escher konsequent die Linie fort, den Angeklagten Joachim Wolbergs zu rehabilitieren. In vielen Punkten folgt sie fast wortwörtlich der Argumentation der Verteidigung. Wir stellen die Begründung in einem langen, nach einzelnen Punkte gegliedertem Text dar. Überspringen einzelner Punkte ist in der Regel ohne Verständnisprobleme möglich.

Elke Escher nimmt sich Zeit. Gleich zu Beginn des 61. und damit letzten Verhandlungstages im Prozess gegen Joachim Wolbergs und seine Mitangeklagten und noch vor der Aufarbeitung der weiteren Vorwürfe widmet sich die Vorsitzende Richterin der Begründung für das Strafmaß, insbesondere der Straffreiheit für Wolbergs trotz einer Verurteilung wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme.

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I. Warum geht Wolbergs straffrei aus?

Der Kammer sei bewusst, dass diese Regelung (§60 StGb: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“) nur auf Ausnahmefälle beschränkt sei (im Jahr 2017 war dies in 0,02 Prozent aller Verurteilungen der Fall, siehe hier). Die dafür erforderlichen Voraussetzungen aber lägen im Fall von Wolbergs vor und damit sei ein Absehen von Strafe „zwingend“, so Escher.

Voraussetzung dafür sei, dass bei einer Strafzumessung für keine der beiden Taten eine Obergrenze von einem Jahr Freiheitsstrafe überschritten werde. Bei der Vorteilsannahme liegt der Strafrahmen bei bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Allerdings gebe es bei Wolbergs mehrere Milderungsgründe. Zum einen sei er bei der Annahme der Parteispenden in den Jahren 2015 und 16 (rund 150.000 Euro), deretwegen er nun verurteilt wurde, einem „Verbotsirrtum“ unterlegen. Er habe bei der Begehung der beiden Taten zu keinem Zeitpunkt geglaubt, Unrecht zu tun. Dieser Verbotsirrtum wäre angesichts seiner Stellung und Fähigkeiten zwar vermeidbar gewesen. Er hätte Rechtsrat einholen müssen, so Escher.

Allerdings sei die Rechtslage beim Korruptionstatbestand Vorteilsannahme „äußerst kompliziert“, die Beurteilung, ob es im jeweiligen Fall die für einen Strafbarkeit notwendige „gelockerte Unrechtsvereinbarung“ gibt, sei oft erst „in der Gesamtschau“ möglich und selbst unter Juristen gebe es dazu immer wieder unterschiedliche Ansichten. Von einem juristischen Laien wie Wolbergs könne man deshalb nicht automatisch annehmen, dass sich ihm der strafbare „Drittvorteil“, den er mit den Spenden für seinen SPD-Ortsverein annahm, erschließe. Im Gegenteil liege es sogar nahe, dass Wolbergs von der Zulässigkeit der Spenden ausging. Dazu beigetragen habe auch, dass die Spenden bei SPD-internen Prüfungen (zunächst) unbeanstandet blieben.

Joachim Wolbergs wird nach dem Urteil als OB-Kandidat für seinen Wahlverein “Brücke” antreten.

Aus dem übrigen Verhalten von Wolbergs könne man darüber hinaus schließen, dass er bemüht gewesen sei, die rechtliche Bestimmung einzuhalten. Escher nennt Anfragen von Wolbergs wegen der korrekten Verbuchung eines Wahlkampfautos und eines Sponsoringvertrages als Beispiele. Er habe also „keine laxe Einstellung zum Recht“, sondern habe die komplexe Lage einfach nicht überblickt.

Vor all diesen Hintergründen sei sein Verbotsirrtum nur schwer vermeidbar gewesen, so dass eine Milderung des Strafmaßes vorgenommen werden müsse – auf einen maximalen Rahmen von nunmehr zwei Jahren und drei Monaten. Innerhalb dieses Strafrahmens schließlich käme in jedem der beiden Fälle eine Strafe zustande, die „ganz erheblich unter einem Jahr gewesen wäre“.

Zwar sei strafverschärfend zu berücksichtigen, dass Wolbergs als Oberbürgermeister ein herausgehobenes Amt und damit „eine besondere Vorbildfunktion“ inne hatte. Hier sei das Vertrauen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes bei der Annahme solcher Spenden „besonders gefährdet“. Allerdings gebe es sehr viel, was zugunsten von Wolbergs spreche.

Er sei nicht vorbestraft und habe sich sowohl im Ermittlungsverfahren als auch während der Hauptverhandlung kooperativ verhalten. Wolbergs habe sich nicht persönlich bereichert und mittelbar habe die Angelegenheit durch das Darlehen an den Ortsverein zur Tilgung der Wahlkampfschulden in Erwartung weiterer Spenden für ihn am Ende sogar zu „erheblichen finanziellen Nachteilen“ geführt.

Berücksichtigen müsse man auch die Untersuchungshaft, die bis heute andauernde gesundheitliche und psychische Folgen für Wolbergs habe – er nehme Medikamente, befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung und leide unter Schlafstörungen. Auch seine Familie habe erheblich darunter zu leiden gehabt. Zudem habe sich während der Hauptverhandlung gezeigt, dass die Haft „aus heutiger Sicht unverhältnismäßig“ gewesen sei.

Ebenfalls zugunsten von Wolbergs seien die drastischen Folgen für ihn zu werten: Suspendierung, Halbierung der Bezüge, die Belastung durch die Dauer und Art der Ermittlungen, drei weitere Anklagen, die noch ausstehen. „Es ist nicht absehbar, wann er wieder zu Arbeit und selbstbestimmten Leben zurückkehren kann“, so Escher. Hinzu kämen der hohe mediale Druck und öffentliche Vorverurteilung. Durch die Fehler bei den Ermittlung sei Wolbergs auch erheblich in seinen Grundrechten verletzt worden. Die Kosten der Verteidigung hätten zudem sein Vermögen aufgezehrt. Falschmeldungen und Gerüchte – Escher nennt hier lediglich einen bereits mehrfach thematisierten Focus-Artikel und drei (noch am selben Tag richtiggestellte) Sätze aus einem Bericht von regensburg-digital – hätten ihr Übriges getan.

Dazu seien öffentliche Anfeindungen wie „Don Corrupto“-Aufkleber mit Wolbergs Konterfei und „Hass und Häme“ in den sozialen Medien gekommen. Trauriger Höhepunkt all dessen sei schließlich eine Fotomontage in der Online-Ausgabe der Regensburger Stadtzeitung gewesen, die Wolbergs Kopf auf dem Körper des toten Uwe Barschel gezeigt habe. „An Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten, menschenverachtend und ungeheuerlich“ sei das gewesen. Das Anzeigenblatt habe Wolbergs damit „nahegelegt, sich selbst zu töten“.

Schließlich habe er den Rückhalt in der SPD verloren, es sei zur Gründung des Vereins „Brücke“ und zum Austritt aus der Partei gekommen. Auch das sei nach über 30 Jahren Mitgliedschaft „ein tiefgreifender Einschnitt“ gewesen. Dies alles sieht die Kammer denn auch nicht nur als Grund für die bereits erwähnte Milderung, sondern schließlich auch für das Absehen von einer Strafe. Angesichts der drastischen Folgen und des nach wie vor nicht absehbaren Endes der Belastungen für ihn „drängte sich unmittelbar auf, dass die Verhängung einer Strafe keinen Zweck hätte“.

II. Begründung der Strafe für Tretzel

Deutlich anders im Ton fällt die Begründung der Strafe für Tretzel aus (zehn Monate Bewährungsstrafe, 500.000 Euro Geldauflage). Für diesen spreche zwar, dass er nicht vorbestraft sei, in geordneten Verhältnissen lebe und ein fortgeschrittenes Alter habe. Ebenso, dass ein Teil der Verstöße gegen das Parteiengesetz, jene in den Jahren 2011 bis 2014, schon länger zurücklägen. Auch die U-Haft spielt hier, wenn auch nicht so sehr wie bei Wolbergs, eine Rolle. Ähnlich die Belastung durch Berichterstattung und die Verletzung von Tretzels Grundrechten durch Ermittlungsfehler. Ebenso habe es einen rechtswidrigen Vermögensarrest für Firma und Privatkonten gegeben. Auch handle Tretzel nicht nur eigennützig, sondern habe generell eine „sehr großzügige Haltung“. Das zeigen in Eschers Augen die gute Bezahlung seiner Mitarbeiter, sein Engagement für gemeinnützige Zwecke und den SSV Jahn Regensburg. Durch die Verfahrenskosten von drei Millionen Euro habe er trotz seiner guten finanziellen Situation dennoch eine gewisse finanzielle Belastung zu tragen.

Wird in Revision gehen: Volker Tretzel.

Zulasten Tretzels hingegen spreche, dass er bei den Verstößen gegen das Parteiengesetz “das Transparenzgebot in erheblichem Maße verletzt” habe. Gemeinsam mit seinem damaligen Geschäftsführer Franz W. habe der Unternehmer „mit professionellem Aufwand eine Strohmannsystem“ betrieben und dabei ein „erhebliches Maß an krimineller Energie“ gezeigt. Diese kriminelle Energie habe Tretzel auch bei den Taten 2015 und 2016 an den Tag gelegt.

Für die Verstöße gegen das Parteiengesetz verhängt das Gericht im einzelnen:

2011: 60 Tagessätze
2012: 50 Tagessätze
2013: 90 Tagessätze
2014: 90 Tagessätze

Für die Vorteilsgewährung im Jahr 2015 in Verbindung mit einem weiteren Verstoß gegen das Parteiengesetz sah die Kammer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten als angemessen an, für Vorteilsgewährung 2016 eine Strafe von 120 Tagessätzen, wobei das Gericht die Tagessatzhöhe nach eigener Schätzung – Tretzel machte keine näheren Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen – auf 5.800 Euro festsetzt. Aus alledem bildet das Gericht dann die oben erwähnte Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung plus besagter Geldauflage.

III. Die Begründung der Strafe von Franz W.

Gegen den früheren BTT-Geschäftsführer Franz W. hat das Gericht eine Strafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro verhängt. Die Kammer legt ihm fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz wegen der Spenden zwischen 2011 und 2015 sowie einen Fall der Vorteilsgewährung (2015, zusammen mit Tretzel) zur Last. Auch ihm hält Escher mit Blick auf das Strohmann-System ein „hohes Maß an krimineller Energie“ vor. Ausdrücklich spricht sie in diesem Zusammenhang auch von Korruptionstatbeständen.

Zu seinen Gunsten wertet die Kammer ebenfalls, dass er nicht vorbestraft ist und in geordneten Verhältnissen lebt. Er habe sich als Maurer hochgearbeitet und übernehme Verantwortung bei der Pflege seiner Mutter. Ähnlich wie Tretzel und Wolbergs sei er von der („aus heutiger Sicht unverhältnismäßigen“) Untersuchungshaft „schwer erschüttert“ worden und habe diese teilweise als bedrohlich empfunden. Die Umstände seiner Verhaftung in Anwesenheit des damaligen Stadtbau-Geschäftsführers seien „sehr demütigend“ gewesen, er habe seinen Job verloren und an einer lange Hauptverhandlung teilnehmen müssen, obwohl ein gehöriger Teil der Vorwürfe ihn gar nicht betroffen habe. Auch bei ihm nennt Escher die Grundrechtsverletzungen durch Ermittlungsfehler, die teilweise volle Namensnennung in mehreren Medien, aber auch mehrfache Anrufe eines Journalisten während der Beerdigung seines Vaters.

IV. Der Komplex Nibelungenkaserne

Bereits am Mittwoch hatte das Gericht die Freisprüche beim Komplex Nibelungenkaserne begründet (Hier geht es zu unserem Bericht.). Die Staatsanwaltschaft hatte hier Verurteilungen wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit gegen Wolbergs beantragt. Richterin Escher bezeichnet diese Annahme als „fernliegend“. Es gebe weder eine direkte Verknüpfung zwischen Spenden und der Vergabe, noch könne man Wolbergs eine pflichtwidrige Diensthandlung nachweisen, um die dafür notwendige Unrechtsvereinbarung zu belegen. „Die Dienstausübung von Wolbergs war durch die Bank rechtens“, betont Escher. Auch die zuletzt noch einmal für Aufsehen sorgende Bemerkung von Volker Tretzel, derzufolge Wolbergs zu ihm gesagt habe, er brauche gar nicht so viel zu spenden, er bekomme das Grundstück sowieso, ändere daran nichts. Auch die Kammervorsitzende beurteilt diese Äußerung als Scherz und kommt ebenso wie Tretzel-Verteidiger Florian Ufer zum dem Schluss: „Viel Lärm um nichts.“

Doch zum Sachverhalt, wie ihn das Gericht sieht. Tatsächlich sei es bereits Ende 2013 zunehmend parteiübergreifend politischer Konsens gewesen, eine erste Ausschreibung für das Areal nach Höchstpreis zu beenden. Eine Neuausschreibung mit anderen Kriterien sei deshalb bereits vor Wolbergs’ Amtsübernahme im Gespräch gewesen. Das habe Wolbergs dann auch umgesetzt, als er ins Amt kam. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Hartl sei nach dem Regierungswechsel von der Bunten Koalition mit der Erarbeitung eines Ausschreibungsentwurfs beauftragt worden und habe sich umfassend informiert. Am Ende wurde die Konzeptausschreibung beschlossen und BTT habe ein Angebot mit deutlich mehr „Sozialwohnungen“ als die Mitbewerber abgegeben.

Bei den anschließenden Diskussionen über die Angebote seien sich die Vertreter der Bunten Koalition relativ früh einig gewesen, alle drei ausgeschrieben Areale an BTT zu geben. Wesentliche Argumente: hoher Standard, Energiekonzept, mehr öffentlich geförderter Wohnraum. Die CSU habe eine andere Vergabe – an mehrere Bewerber – bevorzugt. Auch die Stadtverwaltung habe zwar eine andere Vergabe vorgeschlagen, aber auch eine an BTT für vertretbar gehalten. In der entscheidenden Sitzung des Stadtrats habe sich Wolbergs zwar für BTT ausgesprochen, argumentiert habe aber im wesentlichen Hartl. Es kam zur mehrheitlich beschlossenen Vergabe.

Richterin Elke Escher nimmt die weiteren Belege der Staatsanwaltschaft für eine mögliche Straftat unter die Lupe. Jene „Aktennotiz zum Gespräch mit Herrn Hartl und Herrn Wolbergs“ von Franz W. vom 23. Dezember 2013, in der Details und Informationen zur ersten Ausschreibung und eventuelle Anforderungen zu finden sind. Diese enthält weder Angaben zu eventuellen Vorteilen noch zu Diensthandlungen von Wolbergs. Auch sei die Herkunft der Informationen unklar. Es gebe keinen tatsächlichen Beleg, dass diese von Wolbergs und Hartl gekommen seien, ja nicht einmal dafür, dass Wolbergs an einer solchen Besprechung teilgenommen habe. 

Es sei richtig, dass sich Hartl bei der Erarbeitung des Ausschreibungskonzepts mit BTT abgesprochen habe – jene Mail an Tretzel und Franz W., in der er unter anderem darum bittet, Änderungswünsche in rot einzutragen. Diese Mail ging zwar auch an Wolbergs, allerdings ist es in den Augen der Kammer nicht nachweisbar, dass er diese vor dem Hintergrund seiner großen Arbeitsbelastung überhaupt zur Kenntnis genommen habe.

Ohnehin habe BTT zwar Vorschläge gemacht, aber Hartl habe nicht alle übernommen. Und auch wenn ein BTT-Mitarbeiter geschildert habe, dass sich Hartl intensiv mit BTT ausgetauscht habe, müsse man festhalten, dass er und Wolbergs „keine Einheit“ seien. Für ein Zusammenwirken der beiden sieht die Kammer keinen Hinweis.

Beim Beschluss zur Vergabe habe kein Zeuge einen besonderen Einsatz von Wolbergs für BTT geschildert. Vertreter der Stadtverwaltung hätten zudem bestätigt, dass es für den Vorwurf, er habe sich über deren Empfehlungen hinweggesetzt, keine Grundlage gebe. Die Entscheidung sei „auf Basis von Sachargumenten“ gefallen – ohne eine Beeinflussung der Stadträte durch Wolbergs.

Die Rechtsaufsichtsbeschwerde, welche die CSU bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht habe, sei denn auch abgewiesen worden. Und dass die Regierung später eine andere Entscheidung getroffen und der Stadt Regensburg einen rechtsaufsichtlichen Hinweis gegeben habe, nachdem sie von der Kripo über die Hartl-Mail informiert wurde, wischt Escher recht rasch vom Tisch. Angesichts der Ungereimtheiten zu einem deshalb geführten Gespräch zwischen Regierungspräsident Axel Bartelt und Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller lohne es sich nicht, weiter darauf einzugehen. Nächster Komplex, ebenfalls noch am Mittwoch behandelt.

V. Komplex Sparkasse

Den Vorwurf der Vorteilsannahme in Zusammenhang mit einem Sparkassenkredit aus dem Jahr 2016 handelt Escher flott ab. Die Staatsanwaltschaft habe dafür in ihrem Plädoyer die Spenden 2016 herausgegriffen und einfach mit Wolbergs Amt als damaliger Verwaltungsratsvorsitzender des Kreditinstituts verknüpft. Warum dies nun plötzlich zusammenhängen solle, bleibe „das Geheimnis der Staatsanwaltschaft“. Es erschließe sich auch nicht, warum Tretzel Wolbergs wegen des Kredits einen Vorteil gewährt haben solle, wenn jede andere Bank diesen „mit Kusshand“ ausgereicht hätte. Das stehe schon im Eröffnungsbeschluss und daran habe sich nichts geändert.

VI. SSV Jahn

Auch bei jener Kapitalerhöhung für den SSV Jahn im Dezember 2015 (1,1 Millionen Euro), welche die Staatsanwaltschaft auch in ihrem Plädoyer noch als Beleg für Vorteilsannahme angeführt hat, kommt die Kammer zu keinem strafbaren Verhalten. Tretzel habe den Jahn schon viele Jahre unterstützt, erstmals bereits in den 90er Jahren. Später sei er Gründungsaktionär der Jahn KGAA geworden und habe von da ab immer wieder Kapital zugeschossen, um die chronische Geldnot des Vereins zu beheben. Dass er damit immer weitergemacht habe sei nur logisch, so Escher. „Alles andere hätte den Untergang des SSV Jahn bedeutet“ und damit den Komplettverlust von Tretzels bisher investiertem Geld.

Es sei richtig, dass die Politik – auch Hartl und Wolbergs – immer wieder Gespräche mit Tretzel und Franz W. wegen des Vereins geführt hätten. Diese hätten aber nie zum Thema gehabt, dass die Unterstützung des SSV mit Wohlwollen der Stadt gegenüber der BTT zusammenhänge, „schon gar nicht mit der Nibelungenkaserne“. „Kein Zeuge hat bekundet, dass Tretzel so etwas gegenüber Wolbergs auch nur angedeutet hat“, bekräftigt Escher. Im Gegenteil sei von Vertretern des SSV glaubwürdig versichert worden, dass ein solcher Zusammenhang nie Thema gewesen sei.

Den Zeugen Christian Schlegl stuft das Gericht als nicht glaubwürdig ein. Foto: as

Im rechtlichen Sinne sei die Kapitalerhöhung zunächst natürlich ein Drittvorteil, führt Escher weiter aus. Dabei sei es unerheblich, ob tatsächlich Geld floss oder ob lediglich bereits vorhandene Darlehen in Eigenkapital umgewandelt wurden. Um die Lizenz zu erhalten, sei eine solche Umwandlung durch Tretzel notwendig gewesen. Für den Jahn habe dies eine erhebliche Verbesserung dargestellt. „Das reicht.“ Wolbergs habe das zwar nicht selbst veranlasst, aber jedenfalls davon gewusst. Insofern könne die Annahme dieses Drittvorteils durch ihn ebenfalls noch bejaht werden. Abgesehen davon gebe es aber keine Unrechtsvereinbarung, also keine Verknüpfung zu konkreten Diensthandlung des Oberbürgermeisters.

Es gebe einzig den Zeugen Schlegl, der ausgesagt hatte, dass Hartl ihm gegenüber sinngemäß geäußert habe: „Der Tretzel muss die Nibelungenkaserne kriegen, weil der Jahn Geld braucht.“ Doch Schlegl Schilderungen vor Gericht sieht die Kammer mehr als zweifelhaft. Die zeitliche Abfolge sei nicht stimmig, es gebe Widersprüche und Korrekturen im Vergleich zu seiner polizeilichen Vernehmung. Schlegls „Darstellung ist nicht nachvollziehbar“, so Eschers Fazit. „Alles in allem ist die Aussage nicht rund.“ Und selbst wenn man Schlegl glauben wolle: Dass Wolbergs von einem Zusammenhang gewusst habe, sage nicht einmal er. Die zeitliche Nähe zwischen Kapitalerhöhung und Vergabe der Nibelungenkaserne an BTT gebe es zwar, aber sonst nichts Belastbares.

Mit Blick auf Tretzel gebe es zwar Mails, in denen er mit Blick auf Bauvorhaben schreibe, dass man nun „die Früchte des Jahn-Engagements ernten“ könne oder, dass er sich damit nur „das Wohlwollen der Stadtpolitik“ sichern wolle. Doch auch diese taugten nicht, um zu belegen, dass Wolbergs davon wusste. Sie fielen vielmehr in die Amtszeit von Hans Schaidinger.

Schließlich gebe es dann noch jenen Entwurf eines Schreibens von Tretzel, in dem er sich bei zwei städtischen Referenten über deren Forderungen in Zusammenhang mit Bauvorhaben beklagen will und auf sein Engagement beim SSV Jahn verweist. Dies könnte eine strafbare Verknüpfung nahelegen. Der Entwurf ging per Mail an Hartl und Wolbergs, verbunden mit der Frage, ob das so passe.

Doch auch hier könne nicht davon ausgegangen werden, dass Wolbergs diese Mail und den anhängenden Entwurf gekannt habe, so Escher. Geantwortet habe lediglich Hartl. Wolbergs selbst habe ausgesagt, dass er sich an diese Mail nicht erinnern könne. Es gebe von ihm auch keine Antwort darauf.

Ganz grundsätzlich gebe es zudem auch andere möglich Motive, warum Tretzel den SSV Jahn unterstützt habe. Einerseits das bereits erwähnte Eigeninteresse sein bisher, bereits unter Schaidinger investiertes Geld weiter abzusichern. Andererseits hätten mehrere Zeugen ausgesagt, dass Tretzel immer wieder erwähnt habe, er wolle mit diesem Engagement der Stadt etwas zurückgeben. Nächster Komplex.

VII. Renovierungen

Bei Renovierungsarbeiten an seinem Wochenendhäuschen in Mitterhaselbach und einer Pächterwohnung in der Alten Mälzerei gab es für Wolbergs erhebliche Nachlässe – rund 20.000 Euro. Der Rest wurde über gesplittete Rechnung über Bauprojekte bei BTT abgewickelt. Eine Strafbarkeit verneint die Kammer.

Beim Wochenendhäuschen habe Wolbergs Franz W. gefragt, ob er ihm Handwerker organisieren könne. Dass es sich dabei um eine Frage unter Freunden gehandelt habe, die nichts mit W.s Position bei BTT zu tun hatte, davon ist auch das Gericht überzeugt. Gemeinsam mit einem Bauleiter von BTT, Oliver S., habe man anschließend gemeinsam das Häuschen in Augenschein genommen. Dort hätten W. und S. eine Kostenschätzung von 10.000 bis 12.000 Euro abgegeben. Danach habe Wolbergs sich nicht weiter damit beschäftigt, aber darum gebeten, dass man ihm die Handwerkerrechnungen zuschicken solle.

Franz W. und S. hätten sich dann um die Arbeiten gekümmert und irgendwann festgestellt, dass die Renovierungen erheblich teurer wurden – um gut 10.000 Euro. W. habe dann beschlossen, einen Teil der Rechnungen über BTT abzurechnen. Wolbergs habe dagegen für alle Leistungen, jedes Gewerk, Rechnungen erhalten, diese an W. mit der Bitte um Prüfung geschickt und anschließend bezahlt. Dass die Rechnungen zu niedrig waren, habe er erst im Zuge der Ermittlungen 2016 erfahren, ist die Kammer überzeugt.

Die Übernahme der Rechnungen sei natürlich ein Vorteil, ebenso die Übernahme der Bauleitung durch Franz W. bzw. Oliver S., stellt Escher fest. Allerdings sei dieser Vorteil nicht für die Dienstausübung gewährt worden – es habe schließlich nicht festgestellt werden können, dass er überhaupt davon wusste. Doch selbst wenn: Wolbergs sei zu dem Zeitpunkt 2012/13 nur Dritter Bürgermeister gewesen, „zuständig für Müllabfuhr und dergleichen“, so Escher. Insofern sei es „alles andere als naheliegend“, dass die Vorteile mit dem Amt in Zusammenhang stünden. Er habe keinerlei Einflussmöglichkeiten bei Entscheidung über Vorhaben oder Projekte Tretzels bei der Stadt gehabt. Insofern könne man auch nicht davon ausgehen, dass Tretzel über Wolbergs zu diesem Zeitpunkt Einflussmöglichkeiten gesehen hätte. Damit bleibt die Kammer ihrer Linie treu, derzufolge erst dann die Möglichkeit einer Strafbarkeit von Vorteilen bestand, als Wolbergs Oberbürgermeister war, alle Vorteile zuvor sind per se straffrei.

Dass Franz W. einfach aus Sympathie und „privater Motivation“ geholfen habe, ist für die Kammer „absolut glaubhaft“. Die beiden hätten sich auch abseits von BTT, über den SSV Jahn gekannt. Die Aufsplittung der Rechnungen deute zudem daraufhin, dass man gerade nicht in der Absicht einer gezielten Vorteilsgewährung im Sinne einer Unrechtsvereinbarung zugunsten von BTT gehandelt habe. Da gebe es ein Vielzahl von Mitwissern, so Escher. Man hätte stattdessen erwartet, dass es von BTT einfach einen reduzierten Pauschalpreis gegeben hätte.

In den Augen der Kammer stellt sich die Geschichte der Splittungen so dar: Franz W. habe irgendwann erfahren, dass die Renovierungen erheblich teurer werden würden. „Er musste entscheiden, wie er mit der Situation umgeht.“ Und die Splittung sei eine „naheliegende Reaktion“ gewesen. Schließlich sei es für W. „unangenehm“ gewesen, sich als Fachmann derart verschätzt zu haben. Wie würde Wolbergs reagieren? „Da scheint es nachvollziehbar, dass man das dauerhaft verheimlicht.“ Und eine Summe von knapp 10.000 Euro, die daraufhin von W. über BTT bezahlt wurde, sei doch sowohl für ihn als auch für das Unternehmen „nicht wirklich erwähnenswert“ gewesen.

Dass Wolbergs erst 2016 davon erfahren habe, sei „absolut glaubhaft“. Das belege sowohl seine Aussage als auch die Tatsache, dass er keinerlei persönlichen Kontakt zu den Handwerkern gehabt habe. Auch ein (gelöschtes) Telefonat mit seinem Verteidiger, dass Franz W. im Rahmen der Schilderung seiner persönlichen Verhältnisse erwähnt hatte, belege dies. W. hatte laut eigener Aussage erklärt, dass man Wolbergs die gesplitteten Rechnungen jetzt „schonend beibringen“ müsse. Insofern sei eine Unrechtsvereinbarung „völlig fernliegend“, fahrt Escher fort. Was nütze ein gewährter Vorteil, wenn der Empfänger davon nichts wisse?

Als Laie habe Wolbergs auch nicht erkennen könne, dass die Rechnungen zu niedrig waren. Und da Franz W. ihm deren Korrektheit bestätigt habe und sie sich zudem im anfangs in Aussicht gestellten Kostenrahmen bewegten, habe Wolbergs keinerlei Anlass zu Misstrauen gehabt. „Warum in Gottes Namen sollte er Verdacht schöpfen?“

Dass Tretzel in die Sache verwickelt war, hält die Kammer nicht für nachgewiesen. Man könne nicht, wie die Staatsanwaltschaft dies tue, einfach argumentieren, dass dieser der „Spiritus Rector“ sei und über alles Bescheid wisse. Dann folgt ein kleiner Spagat von Escher. Denn auch das Argument, dass Franz W. sich zumindest der Untreue schuldig gemacht habe, wenn er Wolbergs’ Rechnungen ohne dessen Wissen über BTT abgerechnet habe, greife nicht. Schließlich könne man auch nicht mit Gewissheit sagen, dass er es nicht gewusst habe.

Ähnlich beurteilt die Kammer die Renovierungsarbeiten in der Pächterwohnung. Hier wurde eine Rechnung gesplittet, zwei andere Rechnungen – für die Aufstellung eines Gerüsts und die Sanierung des Bodens (rund 9.000 Euro) – erhielt Wolbergs gar nicht. Der suspendierte Oberbürgermeister hatte ausgesagt, dass er von dem Gerüst nichts gewusst und ihm das mit dem Boden nicht aufgefallen sei. Er habe die Wohnung nach der Renovierung nie wieder betreten. Das sei „absolut glaubhaft“ und „mühelos“ mit den übrigen Zeugenaussagen in Einklang zu bringen, so Escher.

Zudem gelte auch hier erneut: Wolbergs war damals nur Dritter Bürgermeister und schon allein deshalb spreche nichts für eine Unrechtsvereinbarung. Das Handeln von Franz W. sei erneut von „derselben Motivation“ getragen gewesen. Zunächst ein Freundschaftsdienst und dann, „weil er schon gewisse Übung im Abrechnungsprocedere“ gehabt habe, habe er eben wieder genau so gehandelt wie beim Wochenendhäuschen. Die 9.000-Euro-Rechung sei erst zwei Jahre später, 2015, bei ihm eingegangen. Erneut sei ihm das „unangenehm“ gewesen, er habe sich dafür verantwortlich gefühlt und das erneut über BTT abgerechnet.

Nichts spreche dafür das Wolbergs davon wusste, damit gebe es keinen Vorsatz. Zudem könne man es ihm nicht zurechnen, wenn er eine Rechnung nicht erhalte. Es gebe „keine Verpflichtung zum Hinterherlaufen“. Nächster Komplex.

VIII. Wohnungskäufe

Zwei Fälle der Vorteilsannahme wirft die Staatsanwaltschaft Wolbergs wegen mutmaßlicher Rabatte beim Kauf der Wohnung für Wolbergs Mutter (54.000 Euro) und durch dessen Schwiegermutter (47.500 Euro) vor. Die Kammer urteilt dagegen mit einem Freispruch.

Im Fall der Mutter bleibe es „völlig offen“, ob es überhaupt einen Nachlass gegeben habe, so Escher. Die Preisgestaltung bei BTT sei „sehr variabel“, die Preise würden mit zunehmender Dauer, die eine Wohnung auf dem Markt sei erhöht. Ein Mitarbeiter habe zudem ausgesagt, dass er die Preise grundsätzlich ohne die Geschäftsführung gestalte. Klar sei aber, dass der Innenausbau, entgegen dem notariellen Kaufvertrag, von BTT übernommen wurde.

Erneut sticht aber ohnehin das Argument, demzufolge Wolbergs zum Zeitpunkt des Kaufs nur Dritter Bürgermeister war und es allein schon deshalb keine Unrechtsvereinbarung geben könne, führt Escher aus. Doch auch abgesehen davon sieht die Kammer keine Hinweise für einen gewährten Vorteil, von dem Wolbergs gewusst haben könnte.

Zum einen hätte die Beweisaufnahme bestätigt, dass Wolbergs keine Kaufverhandlungen geführt habe. Er habe seiner Mutter, die nach dem Tod des Mannes (zunächst) in eine kleinere Wohnung umziehen wollte, lediglich BTT empfohlen. Dann habe er sich nicht weiter eingemischt. Aufgrund eines Versprechens gegenüber seinem verstorbenen Vater, sich um finanzielle Angelegenheiten, der Erbengemeinschaft zu kümmern, habe er lediglich die Bezahlung abgewickelt. Ansonsten habe er Mails an seine Mutter weitergeleitet und diese zu Terminen gefahren. Das Ganze sei ihm eher unangenehm gewesen und habe ihn genervt. Es habe ihn auch nicht weiter interessiert. Das habe unter anderem seine Ehefrau bestätigt, die von einem angespannten Verhältnis zwischen Wolbergs und seiner Mutter gesprochen hatte. Zeugen wie Margit Wild und Christa Meier hätten zudem ausgesagt, dass Wolbergs eher „locker in Gelddingen“ gewesen sei.

Dass er den beim Notar nicht wahrgenommen habe, dass der Innenausbau im Preis eigentlich nicht inbegriffen war, sei völlig glaubhaft, so Escher. Es sei „gerichtsbekannt“, dass Notartexte bei entsprechenden Terminen meist „monoton heruntergeleiert“ würden. Kurz gesagt: Sofern es überhaupt einen Vorteil gab hatte Wolbergs keine Kenntnis, urteilt das Gericht.

Beim Wohnungskauf der Schwiegermutter 2015 sieht die Kammer keinerlei Nachweis dafür, dass Wolbergs von Rabatten – sofern es sie überhaupt gab – Kenntnis hatte. Er habe ihr lediglich zu BTT geraten und sich dann nicht weiter interessiert. Zwar gebe es die Zeugenaussage des BTT-Mitarbeiters Heinz K., der vor Gericht von einem gemeinsamen Termin mit Tretzel, Wolbergs und Schwiegermutter berichtet hatte, bei dem Tretzel ihm den Verkaufspreis genannt habe (der Innenausbau wurde auch hier, entgegen dem Notarvertrag von BTT übernommen). Die Kammer ist allerdings davon überzeugt, dass der Zeuge hier einem Irrtum unterliege.

Bei der polizeilichen Vernehmung habe er nichts dergleichen ausgesagt, obwohl er das Protokoll seiner Aussage anschließend längere Zeit, auch inhaltlich, überarbeitet habe. Vor Gericht habe es dann auf Nachfrage zeitliche Unstimmigkeiten, Unsicherheiten und Korrekturen gegeben. Auch die Schwiegermutter habe diesen Termin nicht bestätigt. Letzter Komplex.

IX. Roter-Brach-Weg

In Zusammenhang mit einem Bauvorhaben am Roter-Brach-Weg wirft die Staatsanwaltschaft Wolbergs einen Fall der Bestechlichkeit und einen Fall der Vorteilsgewährung vor. Zum einen habe ihm Tretzel in einem Telefonat 200.000 Euro zugesagt, wenn dieser dafür sorge, dass die Verwaltung ihre Forderung nach einer Sozialquote von 60 Prozent zurücknehme. Zum anderen habe er ihm das Tätigwerden eines Medienanwalts gegen unliebsame Berichterstattung versprochen. Diese Vorwürfe haben sich nach Überzeugung des Gerichts im Rahmen der Hauptverhandlung „in Luft aufgelöst“.

Beim inkriminierten Telefonat über die Einschaltung eines Medienanwalts habe Tretzel Wolbergs im Rahmen eines längeren Gesprächs über die Belastungen durch Presseberichte lediglich davon erzählt, dass er sich nun gegen „diese Schmierblätter“ wehren wolle und sich das auch was kosten lasse. Damit werde er ihm auch ein wenig „unter die Arme greifen“. Wolbergs hatte daraufhin immer wieder knapp mit „Ja, ja“, „Prima“ oder „Super“ geantwortet.

Der Unternehmer habe Wolbergs aber hier keinen Vorteil versprochen, so Escher. Tretzel habe sich aus Eigeninitiative entschieden, gegen gewisse Berichte vorzugehen. In keinem Fall sei der von ihm beauftragte Anwalt für Wolbergs tätig geworden, es habe nicht einmal ein Gespräch zwischen beiden gegeben. Der „bloße Reflex“, dass auch Wolbergs mittelbar von Unterlassungsverfügungen und Gerichtsurteilen hätte profitieren können, reiche aber nicht für den Vorwurf aus. Mit seinen Kommentierungen wie „Super“ habe Wolbergs lediglich bekundet, dass er das Vorgehen von Tretzel gut heiße.

Etwas verärgert wirkt Escher als sie sich dem Käuflichkeitsvorwurf in Zusammenhang mit dem Telefonat über die 200.000 Euro widmet. Die Kammer habe dies bereits im Eröffnungsbeschluss als „nicht tragfähig“ verworfen. Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung reiche es nicht einmal mehr für eine Vorteilsannahme.

Tatsächlich habe es ein Gespräch der beiden Referenten Christine Schimpfermann und Dieter Daminger mit Volker Tretzel gegeben. Die Verwaltung hatte zuvor das Tretzel-Grundstück am Roter-Brach-Weg als Gebiet zur Verdichtung im Rahmen der Wohnungsbauoffensive identifiziert. Daminger und Schimpfermann wollten ausloten, ob dort auch eine Sozialquote von 50 Prozent gegenüber Tretzel durchsetzbar sein könnte.

Kurz nach dem Gespräch schickte Tretzel jenen bereits erwähnten Entwurf eines Schreibens an die beiden – wo er diese Forderung kritisiert und außerdem sein Engagement beim SSV Jahn erwähnt – per Mail an Wolbergs und Hartl. „Dazu habe ich bereits alles Notwendige gesagt“, so Escher, nachdem sie kurz daraus zitiert. Es gebe keinen Beleg für eine Kenntnisnahme der Mail und des anhängenden Schreibens durch Wolbergs.

Tatsächlich habe die Beweisaufnahme bestätigt, dass es für eine Erhöhung der Sozialquote keine Mehrheit bei der Bunten Koalition gegeben habe. Einen Vorstoß von Norbert Hartl, die Quote auf 30 Prozent zu erhöhen, habe keine Mehrheit gefunden. Auch in Zusammenhang mit der Ausweisung des Tretziel-Grundstücks als Wohnbaufläche habe Wolbergs keinerlei unzulässigen Einfluss genommen. Die Planungsreferentin habe von einem „völlig normalen Verfahren“ gesprochen.

Es gebe nun mehrere Telefonate, mit denen die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bestechlichkeit belegen wolle. Das brisanteste verliest Escher auszugsweise.

Am 25. November 2016 hat Tretzel, so sagt er, eine „gute Nachricht“ für Wolbergs. Er werde zwei Grundstücke, darunter das am Roten-Brach-Weg, an seine Beschäftigten in Erbpacht verkaufen. „Das sage ich jetzt nur zu Ihnen.“ Dann, so Tretzel weiter, habe er keine Grundstücke mehr. „Dann wollen wir nix mehr von Ihnen und dann kriegen Sie die 200.000 Euro, die Ihnen noch fehlen.“ Wolbergs stutzt. „Nein.“ Das müsse Tretzel nicht machen. „Doch. Das mach ich“, bekräftigt der Unternehmer. „Nein. Nicht wegen mir, Herr Tretzel“, gibt Wolbergs zurück. Wieder bleibt Tretzel bei seiner Haltung. „Ja. Nein“, antwortet Wolbergs dieses Mal. Dann fällt er seinem Gesprächspartner ins Wort, als der wieder etwas erwidern will. Man könne sich doch mal wieder treffen, meint Wolbergs nun.

Dieses Telefonat habe eine Vorgeschichte, sagt Escher. Einen Monat vorher telefonieren Wolbergs und Tretzel und sprechen über dessen Schulden – den Kredit über 228.000 Euro an seinen SPD-Ortsverein. „Da finde ich eine Lösung“, sagt Tretzel einmal. Da müsse sich doch jemand finden lassen. Wolbergs erwidert derweil, dass er ein Aktienpaket zu Geld machen wolle, um das Problem zu lösen. „Das geht bestimmt“, spricht Tretzel ihm Mut zu.

In einem Telefonat am 31. Oktober 2016 schließlich berichtet Hartl Wolbergs von einem Gespräch mit Tretzel. Dieser werde das ausstehende Geld an den Ortsverein überweisen, wenn die Sache vorbei sei.

Im Gesamtkontext komme die Kammer zu dem Schluss, dass es hier keine konkrete Unrechtsvereinbarung gebe, so Escher. Zum einen seien, wie bereits erwähnt, die Verstaatlichungspläne der Stadtverwaltung, unter die auch Tretzels Grundstück fiel, bereits lange auf deren Agenda gestanden. Zum zweiten habe es für eine höhere Sozialquote keine politische Mehrheit gegeben.

Die Erzählung Tretzels über seine Erbpachtpläne am 25. November 2016 müsse man im Kontext der laufenden Ermittlungen verstehen, so Escher. Eine Bebauung sei sowieso von der Verwaltung gewollt gewesen, Tretzel habe mit diesem Plan lediglich den Namen seines Unternehmens aus der Öffentlichkeit heraushalten wollen, um nicht neuerliche Spekulationen zu nähren. Insofern habe er gar nichts von Wolbergs gefordert.

Für die Inaussichtstellung der 200.000 Euro an Wolbergs gebe es zudem einen „plausible Erklärung“, die gar nicht so schwer zu verstehen sei, „wenn man bereits ist, sich in die Situation hineinzuversetzen“. Die sieht in den Augen der Kammer folgendermaßen aus:

Tretzel wusste von den Schulden, die Wolbergs angesichts des Darlehens hatte. Er wusste, dass die Rückzahlung für diesen schwierig war. Und da habe er überlegt. Am Ende stelle es sich „zwanglos“ so dar, „dass Herr Tretzel Herrn Wolbergs helfen wollte, ohne konkrete Erwartungen“, so Escher. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Unternehmer nicht ausschließlich gewinnorientiert sei, sondern auch großzügig und hilfsbereit. Und zur Zahlung von 200.000 Euro sei er angesichts seiner finanziellen Situation eben jederzeit in der Lage gewesen. „Einfach, weil er helfen wollte.“

Damit wäre die Sache in den Augen von Escher „ohnehin schon erledigt“. Allerdings müsse man auch noch das Verhalten von Wolbergs betrachten. Dessen Reaktion könne man nicht als Annahme von Tretzels Angebot interpretieren. Da hätten sich zwei unterhalten, die unter dem Ermittlungsverfahren zu leiden hatten, vor allem Wolbergs. Dieser sei zunächst froh über Tretzels Zuspruch gewesen, über dessen „positive Gefühlsregung“. Vor diesem Hintergrund sei es nur verständlich, dass Wolbergs nicht mit einer „harschen Ablehnung“, sondern eben ausweichend reagiert habe. Zur Erinnerung: „Nein.“ Das müssen Tretzel nicht machen. „Nein. Nicht wegen mir, Herr Tretzel.“ „Ja. Nein“

Doch das sei ohnehin unerheblich, schließt Escher. Es gebe keinen Zusammenhang mit Wolbergs’ dienstlichem Handeln. Nun zum Schlusspunkt.

X. Hartls Freispruch

Die Staatsanwaltschaft habe die Vorwürfe gegen Norbert Hartl im Verlauf der Hauptverhandlung „runtergeschraubt“, so Escher. Übrig geblieben sei lediglich ein Fall der Beihilfe in Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung für den SSV Jahn. Was aus den übrigen Vorwürfen der Anklage geworden sei, habe die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer offen gelassen, so Escher und führt dann noch länger aus, warum diese weiteren Vorwürfe (unter anderem „wettbewerbsbeschränkende Absprachen“) nicht tragfähig seien.

Freispruch für Norbert Hartl (mit seinem Verteidiger Tim Fischer). Foto: om

Der Freispruch wegen des Vorwurfs der Beihilfe folgt schlicht aus der Tatsache, dass Wolbergs in Zusammenhang mit dem SSV Jahn nicht wegen Vorteilsannahme verurteilt wurde. Wo es keine Haupttat gebe, könne es auch keine Beihilfe geben. Nach einigen weiteren Ausführungen, unter anderem, warum es auch sonst keine Tatbestände gebe, schließt Escher die Verhandlung dann ganz unspektakulär, ohne größere Schlussbemerkung.

„Damit wäre jetzt die Verhandlung abgeschlossen. Ich bedanke mich für Ihre Geduld. Und damit verabschiede ich mich.“ Die Staatsanwältinnen verabschieden sich mit einem „Auf Wiedersehen“ und gehen. Die ehemals Angeklagten und deren Verteidiger schütteln den Mitgliedern der Kammer beim Hinausgehen noch die Hände.

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Kommentare (89)

  • Funktionaler Analphabet

    |

    ….. Befassungsverbot …. Nichtzulassung einer Anklage … und so ……. vor ein paar Monate tönten aus der Ecke von Wolbergs & Fans schon einmal Triumphschreie

    Und was kam danach? Irgendetwas, nach dem betretenes Schweigen im Wolbergs Lager angesagt war

    Der Ball liegt bald im Spielfeld eines BGH-Senats. “Schaun mer mal” wie Franz B. immer zu sagen pflegte, was der BGH zu der höchst orginellen Herangehensweise der Wirtschaftskammer unter ihrer ruhmreichen Vorsitzenden an diesen Fall sagen wird …..

  • Roche-Dirac

    |

    Ich melde mich jetzt ein letztes Mal zu diese Prozeß, dann soll es gut sein.

    Zwei Tage, in Worten Zwei Tage, hat die Vorsitzende Richterin Escher dieses Urteil begründet.
    Beim NSU-Prozeß hat Richter Götzl einen Tag für die Urteilsbegründung benötigt, nur einen Tag, und da ging es immerhin um mehrere Mordfälle, um Tote. Hier geht es nur um Geld, um Korruption, um Vorteilsannahme, und dafür wird zwei Tage lang das Urteil begründet. Das ist doch nicht verhältnismässig!

    Was soll das? Produziert sich hier jemand?

    Ich verstehe das nicht … das passt nicht …

  • Karl55

    |

    Wenn man diese Begründung von Escher aufmerksam liest kann man nur feststellen: sie übernimmt nicht nur nahezu die komplette Verteidigungsargumentation – nein , sie verteidigt noch besser als die Staranwälte! Frau Escher dieses Urteil stand schon vor dem Verfahren fest. Dieses Urteil ist ein Skandal. Dieses Urteil ist ein Genickschlag für alle Wohnungskäufer und Mieter in Regensburg! Mit dieser fadenscheinigen, primitiven Begründung haben sie so maßlos übertrieben das dieses Urteil von Ihnen, bzw. von Ihren übergeordneten Flüsterern, in Karlsruhe dermaßen auseinandergenommen wird, wie es dieser Rechtsstaat selten erlebt hat!
    Danke Professor Müller für das vorsichtige Geraderücken der Fakten!

  • Dieter

    |

    Eschers Begründung würde fast als Plädoyer für die Verteidigung durchgehen.

    Letztendlich hat sie sichs mit niemandem Mächtigen verscherzt und das Ganze landet nun eine Etage höher. Well played.
    Oder wie sagt man so schön: “Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind.”

    Die Kommunalwahlen können eigentlich nicht schnell genug kommen, vielleicht macht ja jemand mit mehr Gefühl für Transparenz des Rennen und Wolbergs steht nicht mehr im Spotlight.

  • Lothgaßler

    |

    Die Sicht der Richterin ist schon bemerkenswert:
    – Alle Zuwendungen pro Wolbergs zur Zeit seiner Amtsführung als 3. Bürgermeister sind per se straffrei, weil nicht beeinflussend im Sinne Tretzels Bauinteressen. => Contra: Wolbergs war zu dieser Zeit offizieller Vertreter des OB Schaidinger im Bau- und Vergabeausschuss! Contra: Wenn dies so rechtlich abgesegnet wird, dann muss nur über Bande “belohnt” werden und selbst die dreckigsten Absprachen bleiben straffrei.
    – Wolbergs und Hartl bildeten keine Einheit bei der SPD => Woher hat die Richterin das? Wer außer den beiden hat die Richtung in Regensburg eigentlich noch mitbestimmt?
    – Viele Zuwendungen pro Wolbergs fallen unter Freundschaftsdienst und Hilfsbereitschaft. => Dumm nur, der “Freund” Franz W. bekundete vor Gericht, er sei mit Wolbergs nicht befreundet. Tretzels Zuwendungen werden als selbstlose Hilfsbereitschaft (eher Cariatas, denn Mäzenatentum wäre schon anrüchig) ausgelegt, obwohl dies so nie aus seinem Munde zu vernehmen war. Dagegen werden seine recht eindeutigen Einlassungen zur Interessensverknüpfung SSV-Jahn – Grundstücke/Immobilien vom Tisch gefegt.
    => Dieses Urteil darf keinen Bestand haben. Je öfter ich die Begründungen durchdenke, desto mehr empört es mich. Ich werde das Gefühl nicht los, dass dieses Urteil andere Leute aus dem Schussfeld nehmen will.

  • Checker

    |

    Die Richterin war gnadenlos gegenüber der Staatsanwaltschaft und geradezu mütterlich gegenüber dem Angeklagten Wolbergs.

    Mir ist noch nicht ganz klar was sie damit bezwecken will. Will sie damit andeuten, dass bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei lauter zwielichtige Gestalten arbeiten die nur den armen Herrn Wolbergs vernichten wollten.

    Glaubt sie das wirklich ihr Urteil liest sich so.

  • O. Scheid

    |

    Für manche könnte die Richterin noch zwei Wochen erklären,…, mir hats jedenfalls geholfen. Und jetzt hätt ich gerne wieder selber die Wahl über Bürgermeister oder Bürgermeisterin in meiner Stadt. Die Revision und die weiteren Verfahren geben ausreichend Gelegenheit, alles nochmal ordentlich zu überprüfen und – sollte denn genug dran sein – Wolbergs aus dem Amt zu entfernen.

  • Eingeborener

    |

    Verrückte Zeitungswelt:
    In der MZ die ersten 3 Seiten über einen korrupten Politiker und seinen Kampf um die Wiedergewinnung von Macht, im Lokalteil dann die Auseinandersetzung um Fridays for future.
    Da merkt man die Prioritäten der MZ .
    Und regensburg digital ? Nichts zu fridays aktuell. Enttäuschend, für die PresseErklärung der SchülerInnen sollte es doch reichen !
    Heute mal wieder die Chance für alle an Regensburgs Zukunft Interessierte, vom Sofa hochzukommen und Zukunft selbar zu gestalten !
    Oder sind hier nur Schwätzer am Reden ?

  • Giesinger

    |

    Ab 1. Oktober geht es dann in Regensburg weiter mit dem nächsten Prozess. Aber mit einer anderen Strafkammer, 5. statt 6. oder?
    Auch mit anderen Staatsanwälten, oder bleiben die beiden?
    Bezieht sich auf das “Auf Wiedersehen.”

  • R.G.

    |

    @Checker
    “Mir ist noch nicht ganz klar was sie damit bezwecken will. Will sie damit andeuten, dass bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei lauter zwielichtige Gestalten arbeiten die nur den armen Herrn Wolbergs vernichten wollten.”

    Packen wir den nur über den Humor zugänglichen Teil des Hausverstandes aus, dann stellt sich die Sache ganz einfach dar.
    Entweder wird die mitfühlende Art des Gerichts und der breite Raum für Emotionen von Angeklagten Standard, dann ist diese Richterin in höchste Höhen zu holen.

    Oder sie wird noch kritisiert werden, dann müsste man sie vermutlich hochloben.

    Sekt auf jeden Fall kaltstellen!

  • auch_ein_regensburger

    |

    Man darf gespannt sein, wie lange der virtuelle Volksgerichtshof hier im Forum noch braucht, um zu akzeptieren, dass das Urteil in diesem Prozess gesprochen ist.

  • Checker

    |

    Kommentar gelöscht. Sie wiederholen sich.

  • Checker

    |

    auch_ein_regensburger

    Was beleidigen Sie uns ständig als Volksgerichtshof?

    Es geht Sie doch gar nichts an wie lange wir uns mit einem Thema befassen und unsere Meinung dazu äussern. Was wir hier tun ist das genaue Gegenteil von Volksgerichtshof nämlich Meinungsfreiheit und Demokratie.

    Ausserdem ist Ihnen vermutlich entgangen, dass das Urteil zwar gesprochen ist aber sowohl Staatsanwaltschaft als auch Wolbergs dagegen rechtliche Schritte einlegen wollen.

    Dann wird man doch wohl weiter diskutieren dürfen.

  • R.G.

    |

    @Checker schrieb an @auch_ein_regensburger:
    “Was beleidigen Sie uns ständig als Volksgerichtshof?”

    Lieber Checker!
    Lasen Sie schon mal Textbausteine, die einfach in regenburg-digital abgeworfen wurden?

    Ich schon ; ))

  • Dominik Müller

    |

    @Eingeborener: Regensburg-digital ergänzt die regionale Presselandschaft, ein simples Vervielfältigen von Presseerklärungen ist m.E. nicht das Ziel.
    Mobilisierungsdefizite können (neben der Uhrzeit) auch an teilweise seltsamen Forderungen liegen wie “kostenloser Nahverkehr auf dem Wasser” – wer profitiert davon, wer soll zahlen?

  • Betonfreund

    |

    »Und eine Summe von knapp 10.000 Euro … sei doch sowohl für ihn als auch für das Unternehmen „nicht wirklich erwähnenswert“ gewesen.«

    Davon leben viele Menschen ein Jahr lang.
    Daran sieht man, dass die Gesellschaft schon längst geteilt ist.

  • Blas Femi

    |

    Bei der ein oder anderen Begründung fällt mir allerdings die Kinnlade runter und wundere mich, wie Eindeutigkeiten sich durch gezielte Manipulationstechnik in das Gegenteil verwandeln konnten.

  • Bürger1

    |

    +++Man darf gespannt sein, wie lange der virtuelle Volksgerichtshof hier im Forum noch braucht, um zu akzeptieren, dass das Urteil in diesem Prozess gesprochen ist.+++

    Ja, das ist richtig. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Wolbergs in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat.

  • Mitleser

    |

    Hallo liebes Forum.
    Vor kurzem habe ich hier einen Kommentar gelesen, in dem Bezug genommen wurde auf eine Aussage der Richterin Frau Escher zu Anfang des Korruptionsprozesses.
    Ich finde leider diesen Kommentar nicht mehr.
    Dort war zu lesen, daß die Richterin sinngemäß “ich finde es auch nicht schön hier über meinen (unseren) Oberbürgermeister zu verhandeln” oder ähnlich lautendes sagte. Ich habe jetzt auch schon den MZ-Protokoll durchgekämmt und finde hierzu nichts.
    Hat vielleicht jemand eine Fundstelle mit der exakten Aussage?
    Oder hat eure Redaktion dies in eurem Protokoll verzeichnet?
    Mit bestem Gruß

  • Markus Frowein

    |

    Ich befürchte, dass sowohl dieses, als auch alle nachfolgenden Verfahren bezüglich
    der Regensburger (teils) mutmaßlichen Korruptionsaffären (auch anderer Beschul-
    digter) keinerlei Einfluss auf die künftige Vergabe- und Genehmigungspraxis der
    Stadtverwaltung in Sachen Immobilienwirtschaft herbeiführen wird. Schade.
    In Regensburg ist die Welt schon untergegangen, kann ich da nur sagen.

  • auch_ein_regensburger

    |

    @ Checker
    Warum ich Sie persönlich als „selbsternannten Volksgerichtshof“ tituliere? Weil Sie Ihr persönliches Rechtsempfinden über das Urteil von Frau Escher und damit über den Rechtstaat stellen, und das mit einer mittlerweile unerträglichen Penetranz.

  • Piedro

    |

    @Betonfreund
    Sie haben den Witz nicht verstanden. Natürlich kratzen ihn 10 Tausender nicht, wäre ja noch schöner. Aber er weiß schon, dass so eine Summe auch eine wohlhabendere Person als unsereins nett findet, insbesondere, wenn sie die Tausender summieren.

    Den spendablen Unternehmer kratzt auch ein Zehnfaches nicht (wäre ja auch noch schöner, gelle?), wenn man ihm nur nicht nachsagen kann, wann er beliebt großzügig zu sein. Und wenn man ihm keinen Verbotsirrtum unterstellt zahlt er halt, ein paar Nullen mehr oder weniger. Ist doch eh wurscht.

    Das ist Lehrgeld. Man meinte die Angelegenheit sei für Regensburg “zu groß”, ich sehe das anders. Wo, wenn nicht hier? Und das bei doch eher lächerlichen Beträgen, die nicht dem großen Geschäft geschuldet waren, sondern der heimatlichen Kontaktpflege. Natürlich ist es nett in Regensburg die öffentlichen Flächen bebauen zu dürfen, aber für das Unternehmen ist Regensburg bestimmt kein besonderer Faktor in der Bilanz.

    Ich darf annehmen, dass der Spendenfluss des Herrn T. nicht auf den OB von Regensburg und den heimischen Ballsportverein begrenzt ist. Wo sonst noch gespendet wird geht man bestimmt längst unauffälliger vor – oder findet sich gar damit ab, dass die Spende transparent kommuniziert wird. So schlimm kann da ja nicht sein. Außerhalb von Regensburg. ;)

  • Piedro

    |

    @Mitleser
    Wieso sollte die Richterin es schön finden über ihren/euren Oberbürgermeister zu verhandeln? Es gehört wirklich nicht viel dazu das unschön zu finden. Aber was sein muss muss sein, sagt man so.

    Es war wohl auch von Anfang an klar, dass jedwedes Urteil in der nächsten Instanz verhandelt wird, abgesehen von Freispruch. Und so ist es jetzt auch. Ich weiß nicht ob Herr W. auch den Rechtsweg beschreiten wird oder sich mit dem vermeintlichen Quasi-Freispruch zufrieden gibt, wenn nur die Suspendierung aufgehoben wird. Und wenn er sich auch in die nächste Instanz begibt, während andere Anklagen ihrer Verhandlung harren, liefert auch er sich den übergeordneten Richtern aus.
    Das war von Anfang an absehbar. Die festgestellten Tatbestände sind belegbar, das Strafmaß könnte von der Revisionsinstanz auch höher angesetzt werden als bisher. Oder die Beschuldigten frei sprechen. Dies dürfte einer Hoffnung des Herrn T. entsprechen, dem es wohl kaum um die verhängte Geldstrafe geht, sondern um den Makel des Bestechers.

    Wir dürfen davon ausgehen, dass auch die nächst zuständigen Richter es nicht schön finden ein Urteil finden zu müssen, aber sie werden das tun. Frau E. hat alles getan um die Ermittlungsfehler in diesem Verfahren zu heilen, aber die sind nach wie vor ein Angriffspunkt. Ihre Beurteilung, die zu dem bekannten Strafmaß führten, wurde gründlich dokumentiert. Die von manchen als ungewöhnlich lang und ausführlich ausgefallene Argumentation in diesem Urteil hat manche befremdet. Sie wird als mediale Rehabilitation des Herrn W. verstanden, aber sie ist weit mehr. Sie zeigt den Richtern der nächsten Instanz auf, dass die persönliche Beurteilung des Herrn W. ebenso grundlegend war wie das Absichtsverständnis des Herrn T. bei straffreien Zuwendungen, wie auch den beanstandeten.

    Das kratzt ihn. Er will bestätigt kriegen, das der das zu dürfen hat. Besser ist das, versuchen muss man’s, und wenn sich’s nicht ausgeht, mein, sooo schlimm ist das dann auch nicht. Das Unternehmen steht dann immer noch so gut da wie heute, wenn nicht besser.

  • R.G.

    |

    Mein Versuch, die Dinge für mich zu ordnen.

    Ein Oberbürgermeister wurde angeklagt, von den ursprünglichen Vorwürfen blieb tatsächlich etwas übrig.
    Statt seiner Freude über den guten Ausgang Ausdruck zu geben, wirkte er auf mich wie ein grollender Mann, und wie zur Bestätigung verschenkte er unversöhnliche Worte.
    Ich erwarte mir von einem Volblutpolitiker, der gerne wieder zurück ins Amt möchte, dass er in die ersten Interviews bestens vorbereitet ging.
    Die dabei zu überbringende Grundbotschaft sollte natürlich sein, man werde die Gesetze achten, die Verantwortung sei einem stärker bewusst geworden. Man bitte um Verzeihung, wenn man Menschen mit seinem Verhalten verletzt habe.
    Dazu gibt es, so meine ich, keine Alternative.

    Zumal man in der Regensburger Politik Haltungen zu verweigern scheint, die die Beziehung zum Wähler wieder gesunden ließen, fragte ich mich, woran erinnert mich ein theatralisches Bestehen auf Zerrüttung, garniert noch mit Flüchen ?

    Manches an eine Folge der USA SuperNanny, vor der Einsetzung verbindlicher Regeln.

  • Checker

    |

    auch ein Regensburger:

    Die Richterin hat Wolbergs wegen zweimal Vorteilsnahme im Amt verurteilt. Summen von 150000 Euro stehen im Raum.

    Wolbergs war nicht einmal 3 Jahre im Amt.

    Halten Sie das für normal???

  • Checker

    |

    auch ein Regensburger:

    Und noch was: Ein Volksgerichtshof Urteil konnte man nicht kritisieren und in Frage stellen. Bei uns kann und darf man jedes Urteil in Frage stellen.

    Gott sei Dank: was glauben Sie wieviel falsche ungerechte Urteile bei uns von Richtern gefällt werden?

    Denken Sie eine Richterin macht keine Fehler?

  • auch_ein_regensburger

    |

    Leider ja, ich halte das für normal. So geht es zu in der Kommunalpolitik, von Flensburg bis nach Oberammergau. Ob ich das für begrüßenswert halte, steht auf einem ganz anderen Blatt. Vor Gericht verhandelt wurde aber nicht die Frage, ob irgendjemand irgendetwas für normal hält, sondern ob Wolbergs strafbar gehandelt hat. Das wurde jetzt über ca. 60 Prozesstage in aller Ausführlichkeit verhandelt, mit dem Ergebnis, dass von den massiven Vorwürfen der Staatsanwaltschaft so gut wie nichts übrig geblieben ist. Kann man dann ja auch mal so akzeptieren, oder nicht?

    Wenn ich allerdings Sätze lese wie diesen hier in Richtung eines Foristen, der offenbar weiß, was er schreibt, weil er über juristische Vorbildung verfügt: „Wir sind vielleicht nicht alle so gebildet wie Sie aber wir können anscheinend Recht von Unrecht unterscheiden. Zumindest so wie wir es wahr nehmen.“, dann stellen sich mir die Nackenhaare auf und dann erlaube ich mir auch, denjenigen, der so etwas öffentlich von sich gibt, damit zu konfrontieren, auch pointiert.

  • highwayfloh

    |

    Die Welt ist nun mal nicht perfekt … und wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein! Richte nicht, damit Du nicht selbst gerichtet wirst! Nein, ich bin _kein_ Ultra-Katholik, aber diese beiden Sätze passen treffgenau auf das, was hier geschehen ist.

    Ja, ich sehe auch vieles sehr kritisch, was Politik und die Verquickung mit der Wirtschaft anbelangt. Andererseits: Es liegt an uns selbst entsprechende(n) Maßstäbe vorzuleben und gerecht zu werden (wobei dies absolut niemand schaffen wird, dafür sind wir Menschen)… .

    Meine Vorschläge, damit es für die Normalbevölkerung wieder verständlicher wird:

    – Veröffentlichungspflicht für alle Spenden an politische Parteien
    – Veröffentlichungspflicht für alle Organisationen jeglicher Art und deren Geldgeber, welche sich entprechend einbringen (Lobbyismus und somit indirket Spenden für die politischen Parteien generieren)

    – Politiker können in persönliche Haftung genommen werden, ebenso ihre Erfüllungsgehilfen (Lobbyisten)!

    – Absolutes Handlungsgebot der Bundesgeneralanwaltschaft, wenn gegen diese Punkte verstoßen wird, egal um wen es geht, persönlich oder als Organisation etc. mit Verfolgungsgebot!

    Wir brauchen wirklich “frische” Gedanken und Leute, die fähig sind unser Land in die Zukunft zu führen, OHNE dass es “alter Wein in neuen Schleuchen” ist… und dies nicht nur für unser Deutschland, sondern weltweit… für die Zukunft der Menschheit an sich.

    Ansonsten richten wir uns selbst sehenden Augens zu Grunde und zugleich Dumm wie die Lemminge, welchem dem Ruf nach immer mehr Wachstum und Reichtum nachlaufen um letztendlich in den tödlichen Abgrund zu stürzen.

  • Merlin

    |

    Die Sache Wolli wurde also „Einge(ä)eschert

  • highwayfloh

    |

    @Günther Herzig:

    Auch wenn es mir oft schwerfällt, Ihre Motivationen und persönlichen Positionen einzuordnen…

    diesesmal, stimme ich Ihnen vollumfäglich zu… vollkomen auf den Punkt gebracht!

    Danke dafür!

  • XYZ

    |

    Es gibt dazu eine schöne Anekdote: der Strafprofessor unterbreitet im Seminar einen Fall, der ist schon vom BGH entschieden, aber wir wollen jetzt die richtige Lösung finden!
    In R hat der Professor schon die richtige Lösung gefunden, aber der BGH muss erst noch entscheiden.

  • R.G.

    |

    @Günther Herzig
    beginnt schon mit den Worten: “Hier gibt es doch tatsächlich auch Empörungsrituale von sich selbst als anständig und rechtschaffen fühlenden „Prozessbegleitern“ die, wären die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben, über die Verhängung sehr viel strengerer Strafen schwadroniert hätten.”

    Ist der Satz nicht sehr leicht als Respektlosigkeit gegenüber Laien mit anderer Meinung deutbar?

    Weiter mit der Schreibung einer Negativstimmung:
    “Ich setzte darauf, dass der BGH einiges zur Zulässigkeit, zu Art und Umfang der Parteienspenden wird beitragen können, auch als Richtschnur für andere Kommunen in Deutschland.

    Ich zweifle schon jetzt daran, dass dann alle, die nur ihre eigene Vorstellung von Gerechtigkeit für zutreffend halten, das verstehen werden. Das alles sagt viel über das Klima in diesem Land”

    Ja, das sagt viel über die Arroganz einiger Juristen, die ihren Wissensvorsprung nicht benutzen, um geduldig zu erklären (Herr Dr.Henning Müller fand sehr wohl klare und verständliche Worte), sondern lieber Verachtung über Gedanken von Nichtjuristen transportieren.
    Das Volk braucht die Hoffnung, dass es EINE Instanz gibt, die die Schere zwischen Armen und Reichen, und das damit verbundene Verschwinden der Mittelklasse stoppen wird. Kernfrage ist die Leistbarkeit von Wohnungen mit z.B. Arbeiter- oder Rentner-Einkommen. Enttäuscht von der sich der Verantwortung verweigernden Politik dachte eine Schnittmenge aus der Bürgerschaft, Gerichte setzten die “Ordnung” wieder ein. Das ist nachvollziehbar und keinesfalls spottwürdig.

    Weiter mit Ihren Worten:
    “Der ermordete Regierungspräsident Lübcke legte denen, die das Leben hier für so unerträglich halten, nahe das Land zu verlassen, weil sie diese Freiheit haben. Das hat ihn das Leben gekostet.”

    Sie wissen genau, in welchem Zusammenhang er das sagte. Da ging es nicht um Wohnbaufragen und auch nicht um Anklagen im Korruptionsbereich. Sich seines Satz zu bedienen, um die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung unter Pseudonymen zu diskeditieren, halte ich dem Ermordeten gegenüber für nicht wirklich respektvoll.

    “Bekannt ist der Satz enttäuschter und zorniger Fußballfans: „Schiri, wir wissen, wo Dein Auto steht!“, um allzu deutliche Hinweise auf den Prozess Wolbergs / Tretzel zu vermeiden. ”
    Sehr befremdete mich am Prozess, wie schon erwähnt, weshalb man den Emotionen eines Angeklagten so viel Raum zur Darstellung seines Ärgers gab, denn er verlor dadurch sein Gesicht unnötig.
    Weniger Platz zum Produzieren hätte ihm, der Öffentlichen Person, doch ermöglicht, souveräner und damit wählbarer wahrgenommen zu werden.
    Viel schlimmer noch fand ich regelmäßige, wie konzertiert wirkende Postings von den Angeklagten näher stehenden Foristen, darunter hoch gebildeten Menschen. Sie mussten bei einem der Herren bemerkt haben, dass er wirklich angeschlagen, ja seelisch verletzt wirkte. Trotzdem steigerten sie seine Qual ins Unerträgliche, indem sie selbst nach dem Auftauchen rein kritischer, absolut gesitterter Beiträge so taten, als wäre er dadurch persönlich gehasst (!), verfolgt, gehetzt.
    Meine Meinung, wer solche Freunde hat, braucht wahrscheinlich keine Feinde mehr.

    Zurück zum Fall Lübcke.
    Bringen Sie die Hetze, die gegen Merkel oder Lübcke in schlecht geführten Foren auftauchte, nicht mit dem Ton in diesem Blog in Zusammenhang!
    Soviel Respekt vor Herrn Aigner und seinem Team muss sein; hinter den Kulissen arbeiteten sie hart daran, Spams, Ausfälle und Übergriffigkeiten zu löschen, und wo mal etwas durchrutschte, reagierten sie innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Frist, genauer noch binnen weniger Stunden.
    So undankbar sollten häufige Poster nicht sein, dass sie das nicht sehen wollen.

  • Stefan Aigner

    |

    1. Bitte keine Diskussion mehr über die Berechtigung von Kommentaren unter Pseudonym. Diese wurde schon lange geführt und ausargumentiert, bevor hier immer wieder darüber gestritten wurde. Wir lassen Pseudonyme zu – ebenso wie zahlreiche andere Medien, z.B. FAZ, Zeit, SPON etc. etc. Ihre Behauptung/Wahrnehmung , dass bei anderen Medien überwiegend unter Klarnamen kommentiert werden würde, ist falsch, Herr Herzig.

    2. Einen Vergleich mit Kommentaren zu Herrn Lübcke empfinde ich verharmlosend, unverschämt und dumm. Wenn hier derartiger Hass verbreitet werden würde wie anderswo gegen Herrn Lübcke wäre das strafrechtlich verfolgbar. Aber so etwas wird hier nicht geschrieben oder veröffentlicht.

    Falls Sie, Herr Herzig oder highwayflo oder andere so etwas wahrnehmen sollten, dann bitte mal konkret und nicht pauschal nur weil Ihnen das Niveau nicht passt. Mit passt auch vieles nicht, aber nicht alles, was einem nicht passt, ist „Volksgerichtshof“ oder „Hetze“ oder „Hass“. Meinungsfreiheit ist eben manchmal schwer zu ertragen.

    3. Niemand ist gezwungen, Kommentare hier zu lesen, außer die Redaktion. Wir moderieren, greifen ein oder löschen, aber nicht, weil uns eine Meinung nicht passt, sondern weil es z.B. vom Thema weg führt/ redundant ist/ beleidigend/ Nazi-Scheiß… Unsere Seite – unsere Regeln.

    Das macht Arbeit, das kostet Zeit und im Zweifel könnten wir wegen Kommentaren juristisch belangt werden. Das ist in elf Jahren noch nie passiert.

    Offenbar herrscht trotz manchmal exotischer Meinungen ein weitgehend normaler Umgangston. Im Wirtshaus wird ganz anders geredet als hier, am virtuellen Stammtisch, den sogar dessen Kritiker gern und regelmäßig nutzen.

    4. Beschwerden wegen Kommentaren kann jede(r) gerne per Mail an beschwerde@regensburg-digital.de schicken. Diskussionen darüber hier werden wir nicht mehr/ nur sehr begrenzt veröffentlichen.

    5. Wenn sich einige etwas am Riemen reißen würden, wäre das auch mal schön.

  • Zakharias

    |

    Was wurde jetzt aus der Stückelung von Parteispenden? Ist das jetzt legal oder nicht?

    Was bekam Wolbergs an Geldern vom Jahn (Aufwandsentschädigung, etc.)?

  • Stefan Aigner

    |

    @Zakharias

    Lesen Sie dazu die Urteilsbegründung vom Mittwoch. Da steht alles drin.

  • Alfred Meier

    |

    Seit Jahren liegt ein Bericht des SPD-Parteivorstands über “Unrichtigkeiten” in seinem Rechenschaftsbericht im Zusammenhang mit den Spenden an den Ortsverein Regensburg Stadtsüden beim Präsidenten des Deutschen Bundestags. Es geht darum, ob der SPD Strafzahlungen wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz auferlegt werden müssen.

    Verständlicher Weise hat der Bundestagspräsident für seine Entscheidung das Ergebnis des Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg abgewartet. Nun liegt das Urteil vor, und einer Entscheidung steht nichts mehr im Wege.

    Von Wolfgang Scheuble ist eine unparteiische Entscheidung zu erwarten. Schwer denkbar, dass er die Argumentation des bayerischen Innenministers Hermann übernimmt, der seine Entscheidung über die Suspendierung Wolbergs auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben will: Erst müssen alle Verfahren und Revisionsverfahren abgeschlossen sein. Das kann dauern!

  • Mr. B.

    |

    @Alfred Meier

    Zitat: Das kann dauern!
    Sie können sich ja in der Zwischenzeit auch dafür stark machen, dass wieder bezahlbarer Wohnraum, auch für Normalverdiener, in dieser Stadt geschaffen wird. Das war nämlich viele, viele Jahre nicht der Fall!!!!! Vielleicht hatte der Prozess dann doch noch was Gutes, egal wie er ausging?????

  • schau´n ma mal

    |

    Die Kammer war bemüht, einen gerechten Ausgleich zu schaffen und der “sturen” Staatsanwaltschaft nicht wohl gesonnen. Leider ist der Ausgleich nicht gelungen. Die klugen Ausführungen von Prof Henning Müller zeigen die Problematik auf. Herrn Wolbergs kann durchaus geglaubt werde, dass er sich über sein strafbares Verhalten nicht im Klaren war. Genauso ist es aber möglich, dass er nach dem Motto, es wird schon gut gehen, gehandelt hat. Dann wären wir beim bedingten Vorsatz. Die Vorbemerkung der Richterin, es habe sich um keinen Korruptionsskandal gehandelt, W habe einen Fastfreispruch erwirkt, verharmlost das Problem. Was werden Richter dem kleinen Arbeiter oder Angestellten, der wegen wegen der Annahme eines geringen Geldbetrags gekündigt wurde und sich auch nichts dabei gedacht hat?

  • Stefan Aigner

    |

    @Alfred Meier

    Dass sämtliche Berichte unrichtig sind, hat das LG Regensburg in seinem Urteil eindeutig festgestellt, auch wenn dieser Verstoß nur Tretzel – dem Spender – zugerechnet wird (Eine Entscheidung übrigens, deren Möglichkeit hier von einigen immer wieder vehement bestritten wurde.)

  • XYZ

    |

    Die Entscheidung des LG R ist bereits in de jure org. zu 31 d Abs. 1 Ziffer 1 ParteienG in Kurzfassung nachzulesen: “Wer unrichtige Angaben in einem Rechenschaftsbericht (!) bewirkt” – wer und wie? Verbotsirrtum des Rechenschaftspflichtigen aber hierauf (!) zielgerichtete Tathandlung beim Spender? Dazu schon Rdig. am 02.03.2018 unter Verstösse gegen das ParteienG. Das schriftliche Urteil wird jedenfalls höchst interessant.

  • meine9,99cent

    |

    Zu VII :
    Ist das mit den Gewissensnöten von W.und dem Motiv für die Splittung der Rechnungen irgendwann so gesagt worden (stünde blöd da,weil er falsch kalkuliert hat”)oder hat sich die Kammer ein Motiv selbst ausgedacht?
    Insgesamt erweckt die Begründung des Urteils den Eindruck, als habe man alle Indizien einzeln entwertet und sich Entlastendes selbst erfunden, das noch nicht einmal die Angeklagten selbst so behauptet haben. Und das sind regelmäßig Gründe für den BGH,Urteile aufzuheben. Ebenso wie “zwingendes” Absehen von Strafe bei jemandem,der gar keine Unrechtseinsicht zeigt und der außer dem Verlust eines Wahlamtes (nicht:eines Arbeitsplatzes) eher keine beruflichen Folgeprobleme hat.Bei BTT gibt es bestimmt ein Pöstchen für den OB, falls er seines Amtes enthoben werden sollte.

  • XYZ

    |

    Die mündliche Äusserung des LG ist: der Angeklagte T. war generell hilfsbereit. Wie passt das mit einer Verschleierung von Spenden wegen Einflussnahme zusammen wo alle Entscheidungen des OB nicht beanstandet wurden und die “Organisation des Spendensystems” schlichtweg dem Inhaber zugerechnet wird? Sind wir noch im Strafrecht?

  • XYZ

    |

    Ob ein unrichtiger Rechenschaftsbericht vorgelegt wurde wäre auch erst mal vom Bundestagspräsidenten abschliessend zu überprüfen – es graust mir allmählich.

  • R.G.

    |

    @XYZ
    Obwohl ich Ihre Pro-Tretzel Beiträge sonst schwierig fand, heute muss ich Ihnen doch beipflichten.
    Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb ein Angeklagter völlig anders beurteilt wurde als der andere.

    Und trotzdem zeigt der strenger Bewertete Haltung.

  • Checker

    |

    XYZ

    Mir graust es schon die ganze Zeit wenn ich von diesen Zuständen höre die mit Nichten überall und in jeder Stadt so sind.

    Darum ist die Arbeit von RD oder der Staatsanwaltschaft ja so wichtig. Wenn keiner sich etwas sagen traut, dann treiben es Wolbergs und Tretzl noch viel schlimmer. Tretzl hat für ein Butterbrot das Nibelungenarel erhalten. Und vorher hat Tretzl mit seinen Spenden dafür gesorgt dass Wolbergs mit 70 Prozent zum OB gewählt wird.

    Und da soll alles legal sein und kein Anschein von Korruption. Das kapieren vielleicht noch Juristen normal Menschen leider nicht. ?

  • Schau´n ma mal

    |

    Vielleicht ist der Urteilsspruch der Strafkammer in ein übergeordnetes Konzept der Regensburger Justiz einzuordnen. Ein gnädiges Urteil in dem “großen” Prozess ermöglicht es auch in den ausstehenden Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten, der bestens vernetzt ist, und den Alt-OB gnädig zu sein. Eine perfide Überlegung, zugegeben.

  • xy

    |

    Wer bei der Staatsanwaltschaft war eigentlich letztlich verantwortlich für das Desaster? Die Leiterin der Staatsanwaltschaft war ja wohl erkrankt. Wer vertrat sie?

  • gustl

    |

    Darf Wolbergs den die Verurteilung begründende angenommene Vorteil behalten, oder muss der zurückgezahlt werden?

  • Empörer007

    |

    Für mich sind die wesentlichen Beurteilungen, warum ein OB-Bewerber J. Wolbergs nicht (wieder) gewählt werden kann:
    Der Bewertung v. Hrn. Ebner aus den letzten Wochen, “Warum J. W. f. d. Amt des OBs (völlig) ungeeignet ist” muss man Nichts hinzufügen…
    Bei den Wählern, die bisher J. Wolbergs in Nibelungentreue zur Seite standen, muss ein Umdenkungsprozess einsetzen… (Übrigens sollte man endlich mit der dummen Behauptung aufhören, der J. W. (auch von ihm wieder u. wieder geäußert), er sei einst 2014 mit über 70 % ins Amt gewählt worden. Mitnichten Hr. W., bitte einmal Nachrechnen…, oder fragen Sie jemanden, der die Dreisatz-Rechnung beherrscht…!)
    Weshalb sollte sich Regensburg einen OB (wieder) wählen, der mit seinem Verhalten, egal ob vor Gericht oder in der Öffentlichkeit, den Ruf der Stadt u. das OB-Amt, beschädigt hat. Schließlich haben wir es z. Z. mit einem schuldig (ohne Strafe) gesprochenen/verurteilten “Täter” zu tun.
    Leider hat das LG Rbg. der von der StA aufgedeckten Machenschaften/Verflechtungen keinerlei Glauben geschenkt…, trotzdem hat die StA Rbg. meine Hochachtung für die Verflechtungen verdient, die sie in diesem Verfahren aufgedeckt hat…

    Man sieht sich wieder ab 01.10.19…, dann werden die Karten neu gemischt…

  • Checker

    |

    Die Staatsanwaltschaft hat so scheint es mir versucht normal zu arbeiten. Vielleicht ist die Oberstaatsanwältin wirklich krank geworden weil sie kalte Füße bekam.

    Ob das Urteil vom BGH so geschluckt wird bleibt abzuwarten.

    Spätestens bei CSU Politikern wie Schaidinger wird das Verständnis der Öffentlichkeit und Justiz ganz schnell vorbei sein.

  • Alfred Meier

    |

    @ Stefan Aigner
    Seine Entscheidungen zum §31d “Strafbestimmungen” des Parteiengesetzes muss das Landgericht noch überzeugend schriftlich begründen. Dieser Paragraph zielt in seinen drei Punkten eindeutig auf eine Bestrafung der Empfängerseite ab. Wie das Gericht daraus eine Straftat der Spenderseite (hier Unternehmer Tretzel und ein Mitarbeiter) gemacht hat, ist nicht nachvollziebar.

    Was die “Unrichtigkeiten” im Rechenschaftsbericht der SPD anbelangt, so gibt es ein Gutachten eines Universitätsprofessors mit Spezialgebiet Parteiengesetz. Dieser hat im Falle Regensburg weder Straftaten noch Unrichtigkeiten festgestellt. Ich hoffe, dass dem Bundestagspräsidenten dieses Gutachten vorliegt und er möglichst bald eine Entscheidung trifft.

  • Stefan Aigner

    |

    @Meier

    Das Gutachten ging als Grundprämisse davon aus, dass die Mitarbeiter aus eigenem Vermögen gespendet hätten. Das hat das Gericht nach der Beweiswürdigung eindeutig verneint und eindeutig ein Strohmannsystem zur Weiterleitung und Verschleierung von Großspenden festgestellt. Dadurch wurden falsche Angaben bewirkt – vom Spender. Insofern ist das Gutachten wertlos. Es ging von falschen Tatsachen aus. Aufgabe des BGH ist lediglich die rechtliche Prüfung, nicht aber die Beweiswürdigung.

    Dass 31d PartG lediglich auf die Empfängerseite abstellen würde, ist falsch. Wörtlich:

    㤠31d Strafvorschriften
    (1) Wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens zu verschleiern oder die öffentliche Rechenschaftslegung zu umgehen,
    1.
    unrichtige Angaben über die Einnahmen oder über das Vermögen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkt oder einen unrichtigen Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einreicht oder…“

    Das Stichwort lautet „bewirkt“.

  • Mr. B.

    |

    @Alfred Meier
    Mensch “Meier”, solche Vorfälle, wie in den vergangenen Verhandlungstagen ans Tageslicht gekommen, darf es in Regensburg einfach nicht mehr geben. In dieser Stadt gibt es vermutlich wegen dieser Sache noch mehr Reiche und Reichere! Es gibt nämlich wahrscheinlich viel mehr Bürger dieser Stadt, die sich den ganzen selbstgemachten Wahnsinn schon lange nicht mehr leisten und auch in Zukunft nicht mehr leisten können.
    Bis jetzt hat doch die unersättliche Gier und der einzelne Egoismus der Einflussreichen und das mächtige Kapital schon z. Teil größenwahnsinnig abgezockt, egal wie das Gericht entschieden hat!!!!!!!!!

  • XYZ

    |

    Für mein unmassgebliches Dafürhalten besteht bei der Parteienfinanzierung ein ziemlicher Wust, aber der Bürger – und die Gerichte – dürfen’s kapieren. Die Regularien bei BT und LT Wahlen, wo’s Wahlkampfkosten-Erstattung gibt, aber nicht bei Kommunalwahlen, werden einfach 1 : 1 übertragen. Daher eben Schulden des OB? Meine Frage also: geht das nicht etwas “transparenter”? Wie wär’s mit einer bayerischen Regelung zu Kommunalwahlen?

  • XYZ

    |

    Bei dem ganzen Kladderadatsch = Gerede fällt mir auf: gesplittelte Rechnungen – wovon weder OB noch Inhaber der Firma was wussten – und ebenso (!?) gesplittelte Spenden, was dem Inhaber der Firma prima facie zugerechnet wird?

  • Mr. T.

    |

    XYZ, ein bisserl nachdenken und nicht bloß gleiche Begriffe in einen falschen Zusammenhang bringen.
    Spenden: Hier hat man den Nachweis, dass der Vorteilsgewährer (Tretzel) das Splitting mit Hilfe von Strohmännern in Auftrag gegeben hat. Beim Vorteilsnehmer (Wolbergs) geht man davon aus, dass er die Unrechtmäßigkeit der gesplitteten Spenden nicht erkennen konnte, weil es einem Berufspolitiker nicht zumutbar ist, sich mit der Gesetzgebung bei Parteispenden auseinanderzusetzen und dringenden Warnungen der Landesgeschäftsführung diesbezüglich nachzugehen.
    Rechnungen: Hier konnte man dem Vorteilsgewährer (Tretzel) nicht nachweisen, dass er dies in Auftrag gegeben oder wenigtsens geduldet hat. Hier haben entweder seine Mitarbeiter einfach nur Tretzel zum Wohle von Wolbergs beschissen, indem sie ihm einen Teil seiner gesplitteten Rechnungen untergejubelt haben oder sie sind davon ausgegangen, dies in seinem Sinne so zu machen. Beim Vorteilsnehmer (Wolbergs) geht man wieder davon aus, dass er einfach nicht gemerkt hat, dass ihm hier nicht alles in Rechnung gestellt wurde. Nachvollziehbar, wenn man die Wurschtigkeit und das Desinteresse gegenüber finanziellen Dingen von Wolbergs, die seine Verteidigung im Prozess demonstriert hat, glaubt.

  • Checker

    |

    XYZ:

    Weder der Unternehmer noch der OB wußte von den gesplitteten Rechnungen. Und das der Boden auf einmal ganz umsonst neu war wußte der Wolli auch nicht. Das glaubt doch keiner ausser Wolli Fans und oder die Richterin. :)

  • auch_ein_regensburger

    |

    Anscheinend ist es auch noch 1 Woche nach der Urteilsverkündung einfacher, der Richterin Voreingenommenheit oder Naivität zu unterstellen, als das Urteil intellektuell zu verarbeiten. Es geht für schlichte Gemüter eben nichts über Schwarz-Weiß. Da bekommt man ja fast Lust, bei nächster Gelegenheit Wolbergs zu wählen …

  • Mr. T.

    |

    Na ja, auch_ein_regensburger, es sind nicht nur schlichte Gemüter, die das Urteil kritisieren. Spätestens beim intellektuellen Verarbeiten des Urteils stößt es auch renommierten Rechtsexperten leicht sauer auf. Außerdem ist noch keine Woche vergangen, um es schlichten Gemütern zu ermöglichen, es ausreichend intellektuell zu verarbeiten.

  • Checker

    |

    auch_ein_regensburger:

    Ich habe mit vielen Leuten gesprochen und den meisten fällt es schwer das Urteil intellektuell zu verarbeiten. Das Urteil ist ein weiten Teilen eine Rechtfertigung für Vorteilsnahme. Das nach diesem Urteil viele wieder Wolli wählen ist doch klar. Das ist eben so in der Demokratie. Wenn er antreten darf und der BGH nicht für klare Verhältnisse sorgt. :)

  • Prozessverfolger

    |

    Vielen Dank an Herrn Aigner für die schnelle, umfassende und objektive und bestimmt auch sehr aufwendige Prozessbegleitung! Durch RD war es jeden möglich, den Prozess von zu Hause aus im Detail und in voller Gänze miterleben zu können. Ein Glanzstück an Journalismus.
    Vielen Dank!

  • Dugout

    |

    “Tretzel wusste von den Schulden, die Wolbergs angesichts des Darlehens hatte. Er wusste, dass die Rückzahlung für diesen schwierig war. Und da habe er überlegt. Am Ende stelle es sich „zwanglos“ so dar, „das Herr Tretzel Herrn Wolbergs helfen wollte, ohne konkrete Erwartungen“, so Escher. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Unternehmer nicht ausschließlich gewinnorientiert sei, sondern auch großzügig und hilfsbereit. Und zur Zahlung von 200.000 Euro sei er angesichts seiner finanziellen Situation eben jederzeit in der Lage gewesen. „Einfach, weil er helfen wollte.“

    Tut mir leid, aber für mich ist das schlicht eine Frechheit so zu argumentieren.
    200.000 Euro hat so gut wie jeder Häuslbauer Schulden und muss diese abzahlen. Was die meisten nicht haben ist ein üppiges OB Gehalt! Hier wird so getan als befand sich Wolbergs in einer absoluten Notlage aus der ihn der “großzügige und hilfsbereite” Tretzel half ” einfach weil er helfen wollte”

    Das ist eine Unverschämtheit

  • auch_ein_regensburger

    |

    @ Checker @ Mr. T.
    Ein Urteil nicht zu verstehen, ist nicht das Problem. Daraus zu folgern, die Richterin wäre voreingenommen oder parteilich gewesen, weil man selber ja schließlich immer noch am besten weiß, wie das Urteil hätte ausfallen müssen, allerdings schon. 1 (knappe) Woche nach Urteilspruch immer noch nachzutreten, und das auch noch mit ehrabschneidenden Unterstellungen, zeugt meiner Meinung nach von wenig Anstand. Frau Escher ist mit Sicherheit weder „Wolli-Fan“ noch ist sie naiv oder Wolbergs irgendwie auf den Leim gegangen, wie ihr hier in unschöner Regelmäßigkeit unterstellt wird. Absurd wird es, wenn genau dieselben Foristen sich dann auch noch anmaßen, auf moralischer Ebene gegen Wolbergs zu argumentieren.

  • R.G.

    |

    @auch_ein_regensburger
    Ich habe die Worte “voreingenommen” und “parteilich” ins Suchfeld eingegeben, und wirklich in einem einzigen Posting gefunden, nämlich in Ihrem:
    “Ein Urteil nicht zu verstehen, ist nicht das Problem. Daraus zu folgern, die Richterin wäre voreingenommen oder parteilich gewesen, weil man selber ja schließlich immer noch am besten weiß, wie das Urteil hätte ausfallen müssen, allerdings schon.”

    Kämpfen Sie mit Ihrem Text also gegen Windmühlen?

  • Checker

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte – und das gilt nicht nur für Sie – wiederholen Sie nicht immer wieder dieselben Anmerkungen/Kritikpunkte.

  • Mr. T.

    |

    Doch, auch_ein_regensburger, gerade auf moralischer Ebene können wir hier gegen Wolbergs argumentieren. Die juristische steht uns in keinster Weise zu und jeder hier würde sich lächerlich machen, auf dieser zu argumentieren. Und wenn alles, was Wolbergs vorgeworfen wurde, juristisch noch als legal anzusehen wäre, kann es doch jenseits moralischer Grenzen sein. Wie ich hier schon öfter geschrieben habe, darf das Handeln eines Oberbürgermeister so weit gehen, wie es das Gesetz gerade noch erlaubt. Die moralischen Grenzen wären dann schon lange eingerissen. Was eigentlich auch für jeden anderen Menschen gelten sollte.
    Warum ist denn ein Großteil der Parteispenden an die SPD und die CSU vor der Wahl aus der Immobilienwirtschaft gekommen und nicht von Biotech-Unternehmern, Maschinenbauern, Automobilzulieferern oder Elektronikern? Zufall? Vielleicht müssen die sich aber auch die Stadt Regensburg nicht so unbedingt gewogen machen? Warum haben sie nach der Wahl plötzlich nicht mehr auch noch an die CSU gespendet, sondern nur noch an die SPD? Zufall? Oder haben sie einfach nicht mehr genug Einfluß gehabt?

  • Alfred Meier

    |

    Lieber Stefan Aigner, danke für die Aufklärung!
    Wie ist das bisher in der Rechtsprechung gelaufen?

    Ist schon mal jemand verurteilt worden, weil er, so wie Tretzel, einen falschen Rechenschaftsbericht “bewirkt” hat?

    Ist schon mal ein Amtsträger im Zusammenhang mit der Annahme von Parteispenden wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit verurteilt worden?

  • XYZ

    |

    Zu Mr. T heute 7.41
    Nach dem liveblog der MZ vom 03.07. scheint mir noch nicht so ganz klar wer denn eigentlich und nachweislich der Auftraggeber des Splittings war:
    “Die betreffenden Mitarbeiter hätten die Spenden nicht entrichtet, wenn W sie nicht aufgefordert hätte und keine Ausgleichszahlung in Aussicht gestellt hätte. Die Aufforderung von W sei der einzige Grund für die Spenden gewesen . . Er habe die Mitarbeiter aufgerufen zu spenden, er habe Anweisungen erteilt . . Dabei sei auf seine Anweisung berechnet worden, welcher Bruttobetrag bezahlt werden muss, damit netto zumindest etwa 9.900 € herauskommen.”
    Insoweit eine m. E. naheliegende Frage im Vergleich zu der Rechnungsaufteilung bei den diversen Renovierungen zu Lasten der Firma? Vielleicht stehts dann im schriftlichen Urteil?

  • Mr. T.

    |

    XYZ, spätestens nach dem Ausscheiden von Franz W. bei BTT hat Tretzel das Splitting angeschafft. Die Fälle davor könnte man auf W. abwälzen.

  • Alfred Meier

    |

    Der Ball liegt jetzt im Feld des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann. Er ist der Dienstvorgesetzte des weisungsgebundenen Generallandesanwalts, der die vorläufigen Suspendierung Wolbergs mit der Erwartung begründet hat, dass Wolbergs zu einer erheblichen Strafe verurteilt werden würde. Dies ist nicht geschehen. Worauf wartet Herrmann?

  • X

    |

    Mr. T gestern 23.47
    Die Formulierung “bewirken” im ParteienG lese ich mehr wie “veranlassen” oder “herbeiführen”, also willentlich = mit Vorsatz = absichtliche Täuschung. Ob und wie und von wem und wann und mit welcher Kausalität das bei den Rechenschaftsberichten (der Partei) willentlich verursacht wurde steht für mich nach der mündlichen Urteilsbegründung noch ein bisschen in den ( Paragraphen ) Sternen, ganz von dem abgesehen von dem professoralen Streit aus welchem Vermögen die Spenden stammten, wo ich auch noch rätsele, auch wenn vom LG entschieden – m.E. klarer Fall der Revision wegen Rechtsfragen.

  • Lutherer

    |

    Blickwinkeländerung: Richterin Escher hält das tragen der Kosten des Verfahrens, den Verlust bzw. die Suspendierung vom Amt, die Halbierung der Bezüge, den weitgehenden Verlust des Vermögens, die Schmach des Schuldspruchs, die Einbußen an Vertrauen der Bürger und die U-Haft als der Tat und der Schuld angemessene Strafe? Na dann war es wohl doch nicht so harmlos…

  • XYZ

    |

    Die Fristbestimmung für die schriftliche Urteilsbegründung nach 275 StPO zum 31.10. erscheint mir mal wieder fraglich: 2 + 5 Wochen nach Urteilsverkündigung und dann nach den “Abschnitten”, also den Verhandlungswochen danach ab 2. Woche je 2 zwei Wochen Verlängerung, macht bei 60 Verhandlungstagen 5 mal, den 17.10? Wie ist der Termin am 01.07. zu werten?

  • XYZ

    |

    Die Wertung des Termins am 01.07. ist zur Fristberechnung der Urteilsabsetzung nicht so ganz unerheblich: es ging inhaltlich doch nur um eine andere Bewertung einer Aussage und kaum um eine neue Beweisaufnahme.
    Und zum am 03.07. verkündeten Urteil: im Grunde erfolgten so gut wie 3 Freisprüche, aber dem “Organisator” (?) weil Bauträger und Inhaber (?) wird es vor und nach 2014 zugerechnet und eine vergleichsweise harte Strafe ausgesprochen – Wasser auf die Mühlen der Medien.
    Bei Kremendahl ging es um eine Grosspende wo sich der Unternehmer nachweislich eine günstige Einflussnahme auf ein geplantes FOC nach der Wahl erwartete, doch ein anderer Sachverhalt ?

  • XYZ

    |

    Gesetzt den Fall dass dieses Urteil rechtskräftig werden sollte könnte sich m.E. noch ein weiteres Verfahren ggf. bis vor das BVerwG wegen der Bussgeldzahlungen der Partei aufgrund unrichtiger Rechenschaftsberichte anschliessen und dann ebenso noch ein zivilrechtliches Verfahren wegen Regress bei der Bauträgerfirma: dann wird es so 2030.

  • wahon

    |

    Vielleicht ist es an der Zeit, mal wieder darüber zu diskutieren, welchen Zweck eine Strafe haben soll: Soll die Strafe vor allem die Täter von weiteren Straftaten abhalten? Oder soll die Strafe dazu dienen, potentielle Straftäter von Straftaten abzuhalten?
    In diesem Spannungsfeld zwischen spezialpräventivem und generalpräventivem Strafzweck hat das Gericht ziemlich deutlich die individuell abschreckende Strafzumessung bevorzugt: Das Gericht hält die Gefahr für sehr gering, dass die Straftäter Wolbergs und Tretzel einschlägige Straftaten wieder begehen könnten, und es hat deshalb auf Bestrafung verzichtet bzw. eine milde Strafe verhängt. Man kann dieser Überlegung des Gerichts durchaus folgen. Allerdings besteht die Allgemeinheit zurecht darauf, dass Korruptionsstraftaten nicht bagatellisiert werden und Strafurteile auch eine allgemein abschreckende Wirkung haben sollten. Diesen Strafzweck hat das Gericht doch stark vernachlässigt. Vermutlich wird der BGH der generalpräventiven Wirkung der Strafe mehr Aufmerksamkeit schenken.

  • XYZ

    |

    Prof. Müller im beck-forum am 04.07. unter II/3, Kritik am Urteil:
    “Wahlkampfspenden sind, sofern sie nicht mit einem konkreten Projekt verbunden sind keine Vorteile . . ”
    BGH 3 StR 212/07 ( Kremendahl ) in RZ 6:
    “Der Angeklagte verband mit seinen Zahlungen die konkrete Erwartung der OB werde ihn bei seinem Vorhaben ein FOC zu errichten unterstützen . . ”
    Davon finde ich bisher in R nach Mammut- Ermittlungen und Verfahren: nichts.

  • Mr. T.

    |

    XYZ, wahrscheinlich waren Tretzels Mitarbeiter so schlau, auf die Überweisung nur “Spende BTT” drauf zu schreiben und nicht “Spende für Grundstücksverkauf Nibelungenkaserne”.

    Wenns keine Vorteile dafür gäbe, warum spenden zufälligerweise nur Unternehmer aus der Immobilienbranche solche Summen und nicht auch welche aus Maschinenbau, Elektronik, Biotech oder Automobilzulieferung, die nicht so auf die Gunst der Entscheider angewiesen sind?

  • Checker

    |

    Wahon:

    Wenn man die Vorteilsnahme von immerhin 150000 Euro als so gering Starfnötig erachtet, dass man als Richterin sogar auf Strafe verzichtet.

    Wie will man dann einem Jungendlichen erklären, dass er bestraft wird wenn er einer alten Oma 1000 Euro klaut???

    Vorbildfunktion dieses Urteils Null Komma Null. :(

  • XYZ

    |

    Zu Mr. T. 10.42:
    Andere Unternehmen spendeten sehr wohl, als Beispiel BMW ( Werk in R ). 2013 wurden 100 tausende € u.a. CDU und FDP in Aussicht gestellt und nach den Bundeswahlen ausgezahlt. Inzwischen ist auf Sponsoring umgestellt = nicht rechenschaftspflichtig.
    Diese UN agieren in der “1.Liga” = BT-Wahlen.

  • XYZ

    |

    Noch eine schöne Anekdote zum Abschluss:
    In der mündlichen jur. Staatsprüfung frägt der Vorsitzende:”Was ist ein Bürgermeister?” Antwort: “Er hat als Politiker ein Oberteil und als Beamter ein Unterteil.”

  • Mr. T.

    |

    XYZ, nicht ablenken und Pferdeäpfel mit Glühbirnen vergleichen!
    Wir diskutieren hier über Regensburg. Und da haben eben keine andere Unternehmer in dieser Dimension gespendet wie die drei Immo-Fuzzis. BMW und andere Unternehmen spenden natürlich auch massiv an die Gesamtpareien. Und warum? Natürlich um sich die Politik gewogen zu machen. Das Paradebeispiel ist doch der Audi Scheuer, der größte Lobbyist der Autoindustrie. Der würde am liebsten die deutschen Autohersteller für ihre Tricksereien mit den Abgaswerten damit bestrafen, dass er ihren Kunden die Autos wegnimmt und sie neue verkaufen müssen.

  • Mr. B.

    |

    @Mr. T. von 13.01 h
    Genau so scheint es zu sein und da haben sie vollkommen recht.

    @XYZ vom 12.07., 20.43 h
    Sie verkennen wahrscheinlich, warum auch immer, die Umstände??????
    Wir hatten einen Zusatzverhandlungstag wegen eines Scherzes: Sie brauchen gar nicht mehr so viel zu spenden, sie kriegen sowieso alles, oder so ähnlich!!!!!

    Wie seht das aus?????
    Eher doch so, dass das alles schon vorher so war, auch vermutlich parteiübergreifend!!!!, denn schon vorher bekamen immer die gleichen Unternehmer den Zuschlag!!!!!! und konnten sich eine goldene Nase verdienen. Der Kragen war anscheinend für die Bauunternehmer und zuständigen Politiker (zum Wohle des ganzen Volkes) nie voll genug!!!!!

  • XYZ

    |

    Kommentar 88:
    Dissertation von Kalbfell/Tübingen 2009 zu kommunale Mandatsträger und Reichweite 331 StPO, Einführung und Problemabriss, S. 3:
    Der BGH ( 51/44 ) befand dass kommunale Mandatsträger [ ist auch ein OB als Stadtratsmitglied ] grundsätzlich nicht unter den Amtsträgerbegriff fallen: diese komme lediglich in Betracht wenn sie mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind die über ihre Mandatsträgerschaft hinausgehen.
    Soweit zur Doppelnatur eines OB . . .

  • XYZ

    |

    Irgendwo stand in den liveblogs zur mdl. Urteilsbegründung ‘Viel Lärm um nichts’ – das ist ein Schauspiel von Shakespeare, wo es aber um Liebesintrigen ging.
    Zutreffender ist die “Kommödie der Irrungen”, wo es um zwei Kaufleute aus Syracus und Ephesos geht, die wegen der Stadtgesetze jeweils zahlen müssen oder sonst hinzurichten sind.
    4. Akt 4. Szene: ” Sei unbesorgt mein Freund ich flüchte nicht. Ich schaff . . die ganze Summe und kauf mich so los von dem Verhaft.”

  • Henning Müller

    |

    zu XYZ/Kommentar 88:
    Ja, das Zitat trifft zu, aber aus zwei Gründen hat es nichts mit dem hiesigen Urteil zu tun:
    1. Vor 2014 (Neuregelung des § 108 e StGB) war es sehr wichtig, was geschieht, wenn ein kommunaler Mandatsträger (Stadtrat/Gemeinderat), der zugleich Amtsträger war, Vorteile annimmt oder sich bestechen lässt. § 108e StGB stellte nämlich für Abgeordnete und Mandatsträger eine Privilegierung dar, weil ausdrücklich nur der Stimmenkauf strafbar war. Seit 2014 ist das anders: Weil Deutschland als eines der letzten Länder weltweit (neben Syrien und Sudan) die UN Convention against Corruption (UNCAC) bis dahin noch immer nicht ratifizieren konnte, wurde § 108e StGB wesentlich verschärft. D.h. wer nun zugleich Amtsträger und Mandatsträger ist, kann jetzt ohne Weiteres bei Bestechlichkeit nach § 108e StGB bestraft werden. Die von Kalbfell und Ihnen zitierte Rspr. des BGH (BGHSt 51, 44) ist also überholt. Sie war ja u.a. Anlass für die neue Gesetzgebung.
    2. Das ganze Problem stellte sich ohnehin nicht bei so herausragenden Verwaltungsaufgaben, wie sie ein OB auszuführen hat. Hinsichtlich eines OB war nie fraglich, dass für ihn die Amtsdelikte (Vorteilsannahme/Bestechlichkeit) anwendbar sind.
    Sorry, dass ich mich noch einmal einmischen muss, damit diese Fehlinformation nicht als (vor)letzter Kommentar zum Urteil hier stehen bleibt. H. Müller

  • XYZ

    |

    Danke für die professorale Klarstellung!
    Habe 108 e StGB n. F. ( erst am 01.09.2014 in Kraft getreten ) schon gelesen mit der lapidaren Gleichstellung kommunaler Mandatsträger (Gesetzesbegründung?): Im Hinblick auf Parteispenden und namentlich bewirkten Rechenschaftsberichten stellt sich aber m.E. zumindest bei der Strafzumessung die Frage aus welcher ‘Sphäre’ ein Handeln bzw. Unrechtsvereinbarung stammten oder zuzurechnen sind ?
    Hierzu BGH 5 StR 77/06 in HRR mit interessantem Leitsatz des Bearbeiters.

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