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Eine Woche danach

„Ein Strafmaß, das mein Leben quasi beendet.“ Wolbergs und Witting hoffen nach Verurteilung zu Haftstrafe auf den BGH

Die Revision ist eingereicht. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs will Joachim Wolbergs im Stadtrat bleiben. Wird die Revision verworfen, bleiben sechs Wochen bis zum Haftantritt.

„Im Schockzustand.“ Joachim Wolbergs (re.) mit seinem Verteidiger Peter Witting. Foto: as

Das Wichtigste – zumindest für die Regensburger Stadtpolitik – sagt Joachim Wolbergs ganz zum Schluss. Trotz seiner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft bleibt der 55-Jährige im Stadtrat. „Ich wurde gewählt. Sehr deutlich. Ich werde dieses Mandat behalten, bis ich ins Gefängnis gehe.“

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Bei seiner Partei, der Brücke, gebe es niemanden, der das „auch nur im Ansatz“ anders sehe. Ob und wie lange das so bleibt, entscheidet am Ende der Bundesgerichtshof. Die Revision hat Strafverteidiger Peter Witting noch am Tag des Urteils eingelegt.

Urteil „einfach skandalös“

Pressekonferenz im Altstadthotel Arch. Eine Woche nach dem Richterspruch äußern sich Wolbergs und sein Anwalt zur Entscheidung des Landgerichts München I. Witting, der Wolbergs seit fast zehn Jahren begleitet, lässt daran kein gutes Haar. Das Urteil sei „einfach skandalös“.

Ja, Wolbergs habe als Politiker hohe Spenden entgegengenommen von Bauträgern – 475.000 Euro allein von Volker Tretzel. Und man könne ihm „alles Mögliche andichten“.

Aber: Wolbergs habe sich nicht bereichert. Die Verurteilung wegen der Bauleitung bei Renovierungsarbeit in Wochenendhäuschen und Pächterwohnung sei „konstruiert“. Abseits davon: Keine vergünstigte Wohnung gekauft, keine teure Geburtstagsfeier bezahlt bekommen, keine Urlaubsreise. Er habe Spenden eingesammelt für ein Wahlkampf von 50 SPD-Kandidaten. Schon dieser Vergleich zeige, so Witting: Die Haftstrafe stehe „außerhalb von jedem vernünftigen Verhältnis“.

„Gericht hat Suche nach der Wahrheit gar nicht begonnen.“

Die Suche nach der Wahrheit habe das Gericht gar nicht erst begonnen.

Es sei nur darum gegangen, das Geständnis des Bauträgers Tretzel zu bestätigen: Er habe gespendet, um sich das Wohlwollen des Oberbürgermeisters zu sichern – mit dessen Wissen.

Dieses Programm sei „abgespult“ worden, sagt Witting. „Nur dazu war die Beweisaufnahme da.“ Danach habe man die Verteidigung unter Druck gesetzt, es müsse nun schnell gehen, viele Beweisanträge abgelehnt.

Wie lange dauert die Revision?

Wie geht es nun weiter?

Nach Eingang der Revision hat das Landgericht München I neun Wochen Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Binnen eines Monats muss Witting dann die Revision begründen.

Anschließend sind Staatsanwaltschaft und Generalbundesanwalt am Zug. Der Generalbundesanwalt leitet die Revision mit einer Empfehlung an den BGH weiter, den 1. Strafsenat in Karlsruhe – in aller Regel mit dem Votum, sie „als unbegründet zu verwerfen“.

Dort dauert es erfahrungsgemäß sechs Monate bis zur Entscheidung. Zum einen geht es um die Frage einer schuldangemessenen Strafe – Haft oder nicht.

Eine Richterin im Fokus

Zum anderen um die berichterstattende Richterin im Prozess.

Sie war bereits Berichterstatterin im Verfahren gegen Volker Tretzel, der wegen Vorteilsgewährung verurteilt wurde. Dort gab es drei denkbare Einordnungen:

– anbieten eines Vorteils,
– versprechen eines Vorteils,
– gewähren eines Vorteils.

Tretzel wurde in der Urteilsbegründung ausdrücklich wegen Gewährens verurteilt. Das impliziert: Wolbergs habe den Vorteil auch angenommen.

„Revisionen haben nur geringe Erfolgsaussichten.“

Die Richterin, die in beiden Verfahren mitwirkte, sei dadurch voreingenommen gewesen. Diese „Vorbefassung“ mit demselben Fall führt in Deutschland nur selten zur Unzulässigkeit eines Verfahrens oder zur erfolgreichen Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit.

Entsprechende Anträge von Witting lehnte die Kammer in München ab. Hier müsse sich der BGH positionieren, fordert – oder besser: hofft – Witting. Zugleich räumt er ein: „Revisionen der Verteidigung haben vor dem BGH nur geringe Erfolgsaussichten.“

Verwirft der Bundesgerichtshof die Revision, „haben wir nur noch die Option, Herrn Wolbergs in Haft zu begleiten.“ Sechs Wochen nach einer solchen Entscheidung folgt die Aufforderung zum Haftantritt.

„Es gibt einen Zeitpunkt X, da schützt dich dieser Staat nicht mehr.“

Der Ex-Oberbürgermeister selbst sagt am Mittwoch wenig. Er befinde sich nach wie vor in einem „Schockzustand“, sagt Wolbergs. „Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Rechtsstaat. Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Staat.“

Eigentlich müsse der Staat alle und jeden schützen. „Aber es gibt einen Zeitpunkt X, da schützt dich dieser Staat nicht mehr.“

Das Urteil in München habe von vornherein festgestanden, ist Wolbergs überzeugt. Man wolle an ihm „ein Exempel statuieren“. Er werde aber auch im Angesicht einer Haftstrafe „nichts zugeben, was nicht der Wahrheit entspricht“.

Dafür habe er nun ein Strafmaß bekommen, das – sollte es vollzogen werden – „mein Leben quasi beendet“.

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Kommentare (5)

  • Realist

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    Eine Frage an die Juristen hier bei RD:
    Ist es eigentlich normal das dieser Stephan Necknig im Landgericht München Urteile sprechen darf, wenn er vorher anscheinend beim gleichen Gericht lange als Staatsanwalt tätig war. So ein Richter wird sich doch eventl. nicht gegen die Leute aus seiner früheren Tätigkeit vorgehen oder diese kritisieren. Ist zumindest für mich komisch, dass das Urteil genau so gesprochen wurde wie die Staatsanwaltschaft es gefordert hat. Ein Schelm ist der da böses denkt…
    Darf es wirklich sein, dass ein Richter im gleichen Gericht (unabhängig von der Kammer) tätig sein kann, wo er früher Staatsanwalt war….Für mich nicht ganz nachvollziehbar, weil man ja seine Ex-Kollegen eventl. nicht bloßstellen will. Eine fundierte Antwort wäre super.

    Ansonsten: Egal was hier alle denken und schreiben. Ich finde die Strafe einfach nicht angemessen. Bewährung von mir aus ok., aber Haft ist nicht nachvollziehbar…aber vielleicht s.o. …

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  • KW

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    Spätestens nach diesem Auftritt muss man sich fragen, wer schlechter beraten war:
    RA Witting mit der Annahme dieses Mandats oder Wolbergs mit dem Beauftragen von Witting.
    Achja, und von StadträtInnen die keinerlei Vertrauen in unseren Staat haben, fühle ich mich nicht vertreten.
    Ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

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  • Heidi

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    H.W. würde ich dringend raten, sich einen anderen Rechtsvertreter zu suchen, denn in diesem letzten Verfahren hat ihn H. Witting erst richtig „hineingeritten“ mit seinen absurden Anträgen: erst “Einstellen des Verfahrens“, dann Freispruch, obwohl der BGH nicht die Verurteilung als solche, sondern das „zu milde“ Urteil beanstandet hatte! Jedenfalls eine massive Provokation der Staatsanwaltschaft! Dessen Vertreter hatte schon im Verfahren darauf hingewiesen, dass eine Bewährungsstrafe nicht in Frage käme, weil Einsicht und Reue beim Angeklagten fehlen!
    H.W. hätte auch statt sich sein Wochenendhäuschen kostengünstig renovieren zu lassen, den Baulöwen T. bitten können, die Gebäude der Notwohnanlage an der Aussiger Straße in menschenwürdigen Zustand zu bringen!
    Sein „Schockzustand“ ist verständlich und nachvollziehbar, sein „Schwelgen in Selbstmitleid“ aber nicht mehr! Das Strafmaß von 2 Jahren und sechs Monaten (bei guter Führung ein Drittel davon auf Bewährung) beendet nun wirklich kein Leben, auch seines nicht!
    Ich erinnere mich da an Nelson Mandela, der 24 Jahre in Südafrika in Haft war (nicht mit der in der BRD zu vergleichen) und nach seiner Freilassung voll Optimismus sich erfolgreich für ein Ende der Apartheit eingesetzt hat!

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  • Name

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    Zum Sachverhalt in diesem Fall kann und will ich nichts sagen.
    Aber ich halte so ein Urteil für zielführend, wenn damit dieser Spenderei der Boden zumindest so weit entzogen wird, daß sich kein Politiker mehr traut Spenden anzunehmen, ohne das gleichzeitig öffentlich zu machen. NUR bedingungslose Öffentlichkeit befreit alle von solchen Verhandlungen und schützt nicht nur Mandatsträger, sondern auch die Gesellschaft vor “Gefälligkeiten”

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  • nixda

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    herr wolbergs wäre gut beraten, das urteil zu akzeptieren,
    in der jva eine berufsausbildung zu machen
    und dann abseits der politik ein bürgerliches Leben zu führen.

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