Unchristlich und perfide: Bistum Regensburg will keine Einigung mit Betroffenem von Gewalt und Missbrauch
Schadenersatzprozess eines Ex-Domspatzen gegen das Bistum Regensburg: Es wirkt, als wolle die Kirche ein Exempel statuieren und eine Botschaft an andere Betroffene von Gewalt und Missbrauch senden: Wenn ihr von uns Schadenersatz fordert, der über das hinausgeht, was wir euch zugestehen, müsst ihr euch warm anziehen.

Bischof Rudolf Voderholzer führte mit Matthias Podszus „ein seelsorgliches Gespräch (…) von denkbar höchster Stelle.“ Und mehr gibt es auch nicht – so der Standpunkt des Bistums Regensburg. Fotos: Staudinger/as
Die Botschaft an Betroffene von Gewalt und Missbrauch ist klar: Wenn du mehr forderst, als wir bereit sind zu geben, machen wir es dir so schwer wie möglich. Anders lässt sich das Verhalten des Bistums Regensburg im Rechtsstreit mit dem früheren Domspatzen Matthias Podszus nicht interpretieren.
Der heute 43-jährige Podszus fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Kirche. Zwischen September 1991 und Juli 1993 war der damals achtjährige Junge im Internat der Domspatzenvorschule in Pielenhofen untergebracht.
Keine außergerichtliche Einigung seit zwei Jahren
Dort kam es laut seinen Angaben zu massiven Misshandlungen – körperlich, psychisch, seelisch und sexualisiert. Der Schulleiter, der berüchtigte Geistliche Johann Meier, habe ihn mehrfach vergewaltigt und missbraucht. Wir berichten seit zwei Jahren über den Fall.
Da außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten, klagt Podszus nun vor dem Landgericht Regensburg. Es geht um eine sechs- bis siebenstellige Summe.
Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen?
Beim ersten Verhandlungstermin am 27. März versuchte Richterin Adda Trautsch eindringlich, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Ihr Vorschlag: eine Mediation durch einen Güterichter. Schließlich gehe es „um extrem sensible und intime Dinge“. Abseits der Öffentlichkeit bestehe die Möglichkeit, Verschwiegenheit oder eine gemeinsame Sprachregelung zu vereinbaren.
Einwände von Bistumsanwältin Stefanie Orywol, dass es um grundsätzliche Rechtsfragen gehe, die gerichtlich geklärt werden müssten, wies Richterin Trautsch zurück. Jeder Fall sei anders gelagert, und es sei fraglich, ob eine letztinstanzliche Entscheidung Fragen klären könne, die auch auf andere Fälle anwendbar sind.
In Deutschland gibt es kein Präzedenzfallrecht. Richter sind nicht an frühere Urteile gebunden und können von Fall zu Fall unterschiedlich entscheiden. Die wichtige Frage der Verjährung wurde von unterschiedlichen Gerichten und Deutschland unterschiedlich bewertet – weil jeder Fall individuell ist.
Mit der Hoffnung auf Gespräche abseits des Gerichtssaals und eine Einigung schickte Richterin Trautsch die Parteien nach Hause. Eine Urteilsverkündung wäre ansonsten für den 21. Mai angesetzt.
Kühle Absage von „denkbar höchster Stelle“
Während Matthias Podszus, sichtlich zermürbt von der Dauer des Verfahrens, Einigungsbereitschaft signalisierte, lehnte das Bistum dies endgültig ab.
In einem knappen Schreiben, das Podszus’ Rechtsanwalt Sven Markuske vergangene Woche erhielt, beharrt Bistumsanwältin Orywol darauf, dass das Verfahren Rechtsfragen aufwerfe, „welche einer Klärung zugeführt werden müssen“.
Weiter heißt es:
„Soweit das Gericht darauf verwies, dass dem Kläger Gehör geschenkt werden sollte, weisen wir höflich darauf hin, dass dies bereits geschah.
Bereits vor Klageerhebung fand ein seelsorgliches Gespräch zwischen dem Kläger und dem Bischoff selbst statt.
Dem Interesse des Klägers, sich Gehör zu verschaffen, wurde also von denkbar höchster Stelle Genüge getan.“
Warung an andere Betroffene
Eine grundsätzliche Klärung der von Orywol behaupteten Rechtsfragen wird das Verfahren mit ziemlicher Sicherheit nicht bringen.
Allerdings sendet das Vorgehen des Bistums eine klare Botschaft an andere Betroffene, die darüber nachdenken, sich nicht mit lächerlichen „freiwilligen Anerkennungsleistungen“ abspeisen zu lassen: Die Kirche wird sich mit allen Mitteln gegen solche Forderungen stemmen, allen früheren bedauernden Worten, Entschuldigungen und „seelsorgerlichen Gesprächen von denkbar höchster Stelle“, Bischof Rudolf Voderholzer, zum Trotz.
Insofern erreicht das Bistum Regensburg zwar keine Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen, aber es statuiert ein Exempel. Andere Menschen, die unter der Verantwortung der Kirche Gewalt und Missbrauch erlitten, sollen verstehen: Wir werden uns so lange dagegen wehren, bis dir die Kraft ausgeht.
Mit christlichen Werten unvereinbar
Oder wie es Rechtsanwalt Sven Markuske ausdrückte: „Vordergründig sagt man: Es tut uns alles so leid – und im Prozess heißt es dann: Ätschbätsch, alles verjährt.“
Man kann nur hoffen, dass diese perfide Taktik scheitert. Mit christlichen Werten, die das Bistum zu vertreten vorgibt, ist das ohnehin in keiner Weise vereinbar.
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