Die Regensburger Zweckentfremdungssatzung erlaubt eine Umwandlung von Wohnraum nur unter bestimmten Voraussetzungen. Warum das Haus Thurn und Taxis aktuell Wohnraum in Büros umwandeln darf, konnte das Bauordnungsamt im Planungsausschuss nicht schlüssig begründen.

Sind Wohnungen im Schloss Thurn und Taxis gleicher als andere? Foto: Archiv/as
Hat das Bauordnungsamt der Stadt Regensburg dem Haus Thurn und Taxis eine Extrawurst gebraten, um Wohnraum in Büros zu verwandeln? Wer die Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag verfolgte, konnte diesen Eindruck gewinnen.
In der Liste der Baugesuche und Vorbescheide, die den Stadträten zur Kenntnisnahme vorlag, taucht unter Punkt 20 der St.-Peters-Weg 2 auf – das fürstliche Schloss. Vermerkt ist eine bereits genehmigte Nutzungsänderung von Wohn- zu Büroflächen.