Millionenklage wegen Vergewaltigung gegen Bistum Regensburg: Gericht sieht keine Verjährung
„Nach vorläufiger Würdigung“ dürften die Ansprüche des früheren Domspatzen Matthias Podszus wegen Vergewaltigung an der Vorschule in Pielenhofen nicht verjährt sein. So steht es in einer Verfügung des Landgerichts Regensburg.

Das Bistum Regensburg reagierte auf ein Schreiben des Anwalts von Matthias Podszus mit einem ablehnendem Sechszeiler. Foto: Archiv/Staudinger
Der Versuch des Bistums Regensburg, sich bei der Schadenersatzklage des ehemaligen Domspatzen Matthias Podszus wegen Vergewaltigungsvorwürfen mit dem Argument der Verjährung aus der Affäre zu ziehen, scheint gescheitert zu sein. Dies geht aus einer Verfügung des Landgerichts Regensburg hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach seien etwaige Ansprüche deswegen „nach vorläufiger Würdigung“ wohl nicht verjährt. Was die körperliche, psychische und seelische Gewalt betrifft, die Podszus laut seinen Schilderungen in der früheren Domspatzen-Vorschule in Pielenhofen erlitten hat, sieht die Kammer noch Diskussionsbedarf.
Regensburg-digital hat mehrfach über Matthias Podszus, seine Zeit in Pielenhofen und seine juristische Auseinandersetzung mit dem Bistum Regensburg berichtet. Von September 1991 bis Juli 1993 war der heute 42-Jährige als kleiner Junge in der Domspatzen-Vorschule untergebracht und war dort dem Regime von Johann Meier ausgesetzt, das andere Betroffene rückblickend als „Hölle“ bezeichnet haben.
Pielenhofen: eine Tortur für Kinder, Schulleiter Meier: ein Exzesstäter
Spätestens seit dem 2017 veröffentlichten Abschlussbericht des „Domspatzen-Aufklärers“ Rechtsanwalt Ulrich Weber steht die anfänglich in Etterzhausen, später in Pielenhofen angesiedelte Schule mit Internat für vielfältige Formen von Gewalt, Demütigung und sexuellen Missbrauch, denen hunderte Kinder zum Opfer fielen. Der Geistliche Johann Meier, der dort fast vier Jahrzehnte das Regiment führte, gilt als sadistischer Exzesstäter.
Matthias Podszus dürfte eines seiner letzten Opfer gewesen sein – Meier wurde im Januar 1992 in den Ruhestand verabschiedet. Während der drei Monate, die er und der damals achtjährige Matthias in Pielenhofen aufeinandertrafen, vergewaltigte Meier ihn mehrfach. So steht es in der umfangreichen Klage, die Podszus’ Rechtsanwalt Sven Markuske vergangenen Oktober beim Landgericht Regensburg eingereicht hat.
Podszus fordert darin Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Sollte das Gericht der Klage in vollem Umfang stattgeben, könnte eine Bruttoforderung von deutlich über einer Million Euro auf das Bistum Regensburg zukommen.
Bistum Regensburg wusste lange von Meiers Gewaltregime
Dreh- und Angelpunkt der Klage: Als Podszus 1991 nach Pielenhofen kam, lagen dem Bistum bereits seit mindestens 25 Jahren schriftliche Hinweise dafür vor, dass Johann Meier ein exzessiver Gewalttäter war, in dessen Obhut Kinder nichts verloren haben. Damit habe das Bistum Regensburg seine „Garantenpflicht“ zum Schutz dieser Kinder verletzt.
Die Klage dokumentiert unter anderem das Schreiben eines früheren Präfekten an den damaligen Bischof Rudolf Graber aus dem Jahr 1965/66 wegen Meiers Gewalttätigkeiten. Ebenso einen Hinweis des Stiftungsvorstands der Regensburger Domspatzen von 1975, demzufolge übermäßige Gewalt und Prügel nicht mehr geduldet würden. Beide Schreiben blieben folgenlos. Man ließ Meier weiter gewähren – und schickte Kinder in Vorschule und Internat.
Bischofskonferenz sieht Einrede wegen Verjährung als zulässig an
In seiner Klageerwiderung hatte das Bistum sich zuletzt darauf berufen, dass die Sexualstraftaten Meiers gegenüber Podszus bereits verjährt seien (sogenannte „Einrede wegen Verjährung“).
Darauf greifen zwar nicht alle Bistümer zurück. Das Bistum Köln beispielsweise hatte bei einer ähnlich gelagerten Klage ausdrücklich auf die Einrede wegen Verjährung verzichtet und zahlte am Ende 300.000 Euro Schmerzensgeld. Allerdings billigt die Deutsche Bischofskonferenz dieses Vorgehen ausdrücklich.
Die Einrede wegen Verjährung sei ein zulässiges und anerkanntes Rechtsmittel, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme – allen Protesten und einer Petition von Betroffenen mit bislang fast 100.000 Unterschriften zum Trotz.
Seitdem gehen die Bistümer in Deutschland unterschiedlich mit solchen Forderungen um. Das Bistum Aachen beispielsweise erhob bei zwei von drei Klagen die Einrede wegen Verjährung. Das Bistum Essen wiederum verzichtete letzten November darauf.
Vergwaltigung nicht verjährt, andere Gewalt vielleicht
Das Bistum Regensburg hat es bei der Klage von Matthias Podszus mit einer Einrede wegen Verjährung versucht und ist nun beim Landgericht Regensburg „nach vorläufiger Würdigung“ abgeblitzt.
Folgt man der Verfügung vom 9. April, bezieht sich das Gericht auf § 208 Satz 1 BGB, demzufolge die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Betroffenen gehemmt ist. Anschließend gelte eine Verjährungsfrist von 30 Jahren – und diese sei noch nicht überschritten.
Im Hinblick auf die weitere Gewalt, die Podszus in seiner Klage ausführt – unter anderem willkürliche Prügel, Schläge ins Gesicht, auch mit dem Schlüsselbund, das Drücken eines Bleistifts unter den Fingernagel – sieht das Gericht Diskussionsbedarf.
Zwar sei hier die Verjährung nicht gehemmt, sondern laufe ab dem Zeitpunkt der Tat. Allerdings lässt das Gericht noch offen, ob das kirchliche Verfahren zur „Anerkennung des Leids“ hier verjährungshemmend wirken könne.
Anerkennungsverfahren: Verjährungshemmend oder nicht?
Das Bistum Regensburg hatte in seiner Klageerwiderung damit argumentiert, dass dieses Anerkennungsverfahren, in dessen Rahmen Podszus zwischen 2015 und 2022 insgesamt 50.000 Euro zugesprochen wurden, ein „Vergleichsangebot“ gewesen sei.
Diese juristische Kategorie hatte die Kirche in Zusammenhang mit den Anerkennungsverfahren in der Vergangenheit in der Regel nicht verwendet. Häufig war von einer freiwilligen Leistung die Rede, die Betroffenen auch einen zermürbenden Zivilprozess ersparen sollte. Hat sich das Bistum Regensburg mit dieser juristischen Einordnung womöglich selbst ein Bein gestellt?
Das Gericht hat den Klageparteien in seiner Verfügung nun eine Stellungnahmefrist von vier Wochen eingeräumt. Insbesondere auch zur Organisationsstruktur und den Anstellungsverhältnissen an der Domspatzen-Vorschule. Neben der Verjährung hatte sich das Bistum nämlich auch darauf berufen, dass man gegenüber dem Geistlichen Johann Meier, der Schule und Internat leitete, überhaupt nicht weisungsbefugt gewesen sei.
Bistum lehnte außergerichtlichen Vergleich ab
Einen außergerichtlichen Vergleich mit Matthias Podszus hat das Bistum Regensburg bislang ausdrücklich abgelehnt. Bleibt es dabei, dürfte es zu einem öffentlichen Prozess kommen.
Gerichts- und Anwaltskosten finanziert Podszus, erwerbsunfähig, schwerbehindert Grad 50 und auf Grundsicherung angewiesen, nahezu ausschließlich über Spenden. Sollte er bei der Auseinandersetzung mit dem Bistum Regensburg recht bekommen, will er das Geld anderen Betroffenen zur Verfügung stellen, um eventuelle Rechtsstreitigkeiten um Entschädigungszahlungen führen zu können.
Haimo Herrmann
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Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen aber die Mühe lohnt sich am Ende doch. Dieses Zwischenergebnis im Fall Podszus zeigt, dass sich auch gegen ein Unrechtsregime wie der RKK der volle Einsatz am Ende lohnen kann. Gezwungenermaßen beschäftige ich mich seit 15 Jahren mit teils zum Himmel schreienden Ungerechtigkeiten , die im Rahmen der Missbrauchsaffäre immer wieder hochkommen. Aus diesen Schilderungen ist leicht zu schluß folgern , dass noch einiges ans Licht der Öffentlichkeit kommen wird. Mir selbst konnte ein Anwalt kurz vor Weihnachten eine Unterlassungserklärung zu senden , weil ich Ende letzten Jahres in einem Kommentar meine Meinung zur weiteren Entwicklung der Missbrauchsaffäre kundtat. Meine Beweise wollte niemand sehen . Die Betroffenen wollen jetzt die Sache selber in die Hand nehmen. Mit Geld kann man anscheinend auch in unserem Rechtsstaat alles zu seinen Gunsten drehen, auch wenn man dabei das Weihnachtsfest eines anderen total zerstört . Darum wird dieses Thema immer mehr ein Politikum.
Haimo Herrmann
Anerkanntes Missbrauchsopfer des Bistum Regensburg
Etterzhausen 1962-1964
Manfred van Hove
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Bischof Voderholzer scheint die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt zu haben. Er handelt nicht als Christ, sondern als Banker, Die Folgen für die Opfer, die alles nochmal nacherleben müssen, scheint ihm völlig egal zu sein Am Gedld kann es jedenfalls nicht liegen. Im letzten Bistumshaushalt hat das Bistum 112 Millionen Überschuss erzielt, der in die Reserven wanderte. Die wenigen Opfer des Bistums, die noch leben und sich melden, dürften nicht mehr als 10 Millionen kosten. Das ist für das Bistum Portokasse.
tom lehner
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Verjährung
bei sexuellem Mißbrauch
gedeckt
durch die Institution,
vertuschend, strafvereitelnd, systemisch
über
viele viele
Jahrzehnte,
ungesühnt,
durch alle
Verantwortlichkeiten,
im ganzen Land und darüber hinaus.
In welchem Universum lebt Ihr? In welcher Zeit? In welcher Realität? Ihr seid eine Beleidigung für die vielen engagierten gläubigen Katholiken und der Kirche nicht würdig der ihr vorgebt angehörig und vorstehend zu sein. Selbst wenn es keinen Gott gibt, einen Richter werdet Ihr finden.
Amen
Rhaenis
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So sehr ich den Glauben anderer Menschen respektiere, erwarte ich, dass diese Organisation vollständig von der Staatsanwaltschaft durchleuchtet und die Berechtigung Steuergelder zu kassieren revidiert wird. Vielleicht bewirkt dir Degradierung zu einem Verein, dass man nicht entschuldigen kann sich derart über Menschen und Gesetz hinwegzusetzen, noch dazu im krassen Gegensatz der verkündeten Lehre.
Jesus hätte denen sicher einiges zu erzählen.
Manfred van Hove
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Auf der homepage des Bistums Regensburg behauptet Bischof Voderholzer selbst stolz, er hätte die Beträge, die die UK den Opfern zugesprochen hat, von sich aus verdoppelt. Ebenso behauptet die UK, sie hätte nach dem Urteil des Kölner Gerichts die Beträge nachgebessert. Nichts davon ist bei mir angekommen. Vielmehr hat das Bistum meinem Anwalt Einsicht in die Personalakte des verurteilten Verbrechers Friedrich Zeitler verweigert.
Verwundert nimmt man nun zur Kenntnis, das jeder deutsche Bischof nach eigenem Gutdünken handelt und damit Opfer erster und zweiter Klasse geschaffen wurde. Es scheint auch bei den Bischöfen Christen erster und zweiter Klasse zu geben.
Es geht nur darum, von einem Gericht prüfen zu lassen, ob die gezahlten Beträge angemessen sind oder nicht. Die irdische Gerichtsbarkeit scheinen jedoch manche Bischöfe zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Ist das wirklich zu viel verlangt ? Oder wähnen sich manche von ihnen als Nachfiolger eines Fürstbischofs, die zugleich Täter, Richter und Henker waren ? Es scheint so.
Nocheinüberlebender
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“Millionenklage wegen Vergewaltigung gegen Bistum Regensburg: Gericht sieht keine Verjährung” – das ist sehr erfreulich: Bei mir hat sich auch eine völlig neue Situation ergeben: Die Polizei rät mir, dem ganzen aus dem Weg zu gehen (bin auch anerkannt), aber das funktioniert eben nicht; Haimo, du weißt, dass wir die wenigen sind, die nicht aufgaben, aber bisher ist es so, die Unterstützung kommt nur von wenigen und ich bin am straucheln, denn da kommt jetzt alles auf mich zu: Gaslighting, Victim Blaming, Ghosting, Stalking usw. und ohne Medien geht es einfach nicht und habe mich heute deshalb auch wieder an eine große Zeitung gewand.
Martin Gellrich
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Ich melde mich erstmalig in einem solchen Kommentar, weil mir inzwischen die Säumigkeit der Kirche in meinem Fall stinkt, ein gesetzter Termin verstrichen ist. Wie Matthias Podszus stehe ich vor dem Problem der Vorfinanzierung eines Prozesses. So beobachte ich diese Klage mit Aufmerksamkeit, weil ich eine ähnliche plane und mich auch mit der Verjährungsproblematik herumschlagen muss.
Was ist das für eine Kirchensauerei! Dort, wo ein eigener Bediensteter auf Schadensersatz wegen ehemals erlebtem sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen klagte, in dem Fall in Köln, machte die Kirche keine Einrede wegen Verjährung geltend. Der eigene Mitarbeiter wurde mit Gerichtshilfe fürstlich belohnt mit 300 000 €. Kölscher Klüngel! Ansonsten, wenn ein Missbrauchter nicht Kirchenmitarbeiter ist, spielt die Kirche locker und arrogant ihren feisten Trumpf der Verjährungseinrede. Dabei weiß sie doch genau, dass die Betroffenen durch kirchliche Erziehung nachhaltig dazu abgerichtet wurden lebenslänglich und nicht nur 30 Jahre lang die Klappe zu halten und anstatt sich zu wehren systematisch gelernt haben bereitwilligst immer die zweite (Arsch-) Backe hinzuhalten. Die Bevorzugung der eigenen Mitarbeiter sendet doch nur die Botschaft für jüngere Menschen: lass den Pfaffen nur brav an dich ran, wir machen dann später auch keine Verjährungseinrede geltend. Hinterher wirst du gut bezahlt. Voraussetzung: du musst ein Mitarbeiter von uns werden! Einfach nur ekelhaft, wie die Retrusnachfolger hier Menschen fischen.
Dass die Bistümer nun nach Gutdünken mal Verjährungseinrede geltend machen können mal nicht, je nachdem, wen sie begünstigen wollen oder nicht, ist eine Rechtsfreiheits-schweinerei, die für sich genommen ein Rechtsskandal ist. Das ist aber nur Folge des Missstandes – aus meiner Sicht-, dass dem Zivilrecht in unserer Gesellschaft so viel Vorrang vor dem Strafrecht eingeräumt wird. So wird halt entscheidend sein, ob der jeweils entscheidende gerichtliche Spruchkörper geistig noch unter der geistigen Klute der Kirche steht oder nicht. Die Kirche wird auch darauf setzten, den Rechtsweg auszuschöpfen, denn in höheren Instanzen finden sich eher die älteren, eher noch kirchenhörigen Richter, gibt noch davon genug.
Immerhin: das Landgericht in Regensburg ist mutig und sägt an den Sockeln des vor Verjährung strotzenden Doms. Warum aber sieht das Gericht überhaupt Diskussionsbedarf was die Verjährung wegen körperlicher, psychischer und seelischer Gewalt betrifft. Das ist nicht nachzuvollziehen. § 199 BGB – der für die 30jährige Verjährungsfrist zuständig ist, ist er doch gerade Fälle „vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit“. Vorsatz, sogar exhibitionistisch zelebrierter, lag bei Meier fürwahr vor . Die von ihm erzieherisch gelebte körperliche, seelische und psychische Gewalt stand doch im kausalen Zusammenhang mit seinen sexuellen Übergriffen, und das über Jahrzehnte hinweg statt. Denn das viele Rumprügeln auf Kinderärschen und -wangen kochte doch ständig Testosteronwallungen in ihm hoch. Würde hier mit zweierlei Verjährungsmaß gemessen, könnte z.B. einer eine Frau vergewaltigen, aber andere nicht sexuelle Gewalttätigkeiten ihr gegenüber in der gleichen Zeit würden unter Verjährung fallen und könnten bei einem Schadensersatz nicht berücksichtig werden, so dass er deutlich zu niedrig ausfallen würde.
Ich wünsche Matthias Podszus viel Erfolg bei seiner Klage, danke für seinen Mut. Er hatte das Gück im Pech Meier in seinen letzten Zügen zu erleben, bevor der Satan ihn schnell nach seiner Pensionierung als strammen Mitarbeiter in die Hölle holte. Matthias Podszus‘ Fall fällt noch unter die Frist von 30 Jahren. Aber auch andere haben ähnlich Betroffene haben günstigere Karten als sie denken, denn die Verjährungsfrist für sexuelle Selbstbestimmung ist gehemmt bis Ende des 21. Lebensjahrs, und dann erst beginnen die 30 Jahre Verjährungsfrist. Wer nachweisen kann, dass er sich rechtzeitig in Verhandlungen mit der Kirche begeben hat und diese noch laufen, kann sich auf Verjährungshemmung berufen. Aber eigentlich dürfte in diesen Fällen Verjährung doch gar nicht gelten, so wie wir damals geistig und von der Tatkraft her kaltgestellt wurden: lebenslänglich, so dass wir garantiert die Klappe nicht aufmachen. Wir hatten wird doch gar keine Chance, uns innerhalb der langen Verjährungsfrist rechtzeitig zu wehren.
Einen möglichen Weg weist auch das StGB. Dort gibt es immer noch, trotz der Abschaffung durch einen BGH Beschluss von 1994, das Rechtsinstrument der „fortgesetzten Handlung“ zumindest für schwere Ausnahmefälle, die sich lange hinziehen, weil der Täter immer noch weitere Straftatbestände hinzufügt. Dazu zählen insbesondere auch Vertuschungstaten durch Kirchenvertreter. In solchen Fällen setzt erst die letzte Vertuschungstat den Verjährungsbeginn. Hier wird ja die Kirche nicht müde ständig die Verjähungsfristen zu verlängern. Ansonsten schläft sie ihre sakralen Rituale weiter und weiter und glaubt weiter alles aussitzen zu können, ohne wirklich das zu verändern, was wirklich verändert werden muss. Mit ein bisschen synodaler Weg Spielen ist es nicht getan.
Madame
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Mich wundert es nicht dass viele die katholen verlassen. Ein altes sprichwort gibt es: Gott ist gut 👍 das boden personal ist sche….e.Die Bevölkerung hat es satt., immer von den hirnis den alten salat von der bibel zu hören. Judentum katholizismus und Muslima glaube stammen aus einer wurzel. Wer die Geschichte ein wenig kennt….Es gibt eine positive seite und negative. seite,sowie bei den menschen.