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Plädoyers im Korruptionsprozess

„Im Wolbergs nichts Neues.“ Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Regensburgs Ex-OB

Plädoyers im Korruptionsprozess gegen Ex-OB Wolbergs vor dem Landgericht München I. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe, Strafverteidiger Witting einen Freispruch. Was die objektiven Fakten betrifft, ist man sich weitgehend einig. Uneins ist man sich darin, wie viel Wolbergs von dem korruptiven Spendensystem des Bauträgers Volker Tretzel wusste.

Resigniert: Joachim Wolbergs mit seinem Strafverteidiger Peter Witting. Foto: as

„Aber egal. Das war’s.“ Mit diesen resignierten Worten beendet Joachim Wolbergs sein Schlusswort im Sitzungssaal 162 des Landgerichts München I. Mittwoch, kurz nach 16 Uhr. Nach zehn Verhandlungstagen haben nun nur noch die Richter das Wort. Kommende Woche fällt voraussichtlich das Urteil – in der Neuauflage des Korruptionsprozesses gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister.

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Die Plädoyers könnten gegensätzlicher kaum sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für Wolbergs wegen neun Fällen der Vorteilsannahme zwei Jahre und sechs Monate Haft. Ohne Bewährung. Strafverteidiger Peter Witting verlangt Freispruch.

Weil BGH das Urteil aufhob: Neuauflage der Verhandlung von 2019

Für zwei bereits rechtskräftige Verurteilungen wegen Vorteilsannahme – verschleierte Spenden des Bauträgers Volker Tretzel in den Jahren 2015/16 – hält Witting höchstens eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für angemessen. Vergleichbar mit einer Geldstrafe auf Bewährung.

Am Landgericht Regensburg war Wolbergs vor knapp neun Jahren noch straffrei ausgegangen. Einer der Gründe, warum der Bundesgerichtshof diese Entscheidung Ende 2021 aufhob – und zur Neuverhandlung nach München verwies. Das Regensburger Urteil sei zu milde. Voller Rechtsfehler.

„Im Wolbergs nichts Neues.“ So fasst Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier zusammen, was sich seiner Ansicht nach beim Angeklagten seither getan hat. Seit bald zehn Jahren – im Juni 2016 wurden die Ermittlungen gegen den Kommunalpolitiker öffentlich – erzähle Wolbergs dasselbe Narrativ.

Staatsanwalt: Äußerungen von Wolbergs „abwertend, verstörend und unwahr“

Die Justiz höre ihm nicht zu. Staatsanwälte und Richter verstünden nichts von Kommunalpolitik. Wolbergs beschwöre die „Mär vom gefühlten Freispruch“ und von einer Klatsche der Staatsanwaltschaft vor der „Escher-Kammer“. Von einem Rachefeldzug, den diese Staatsanwaltschaft seitdem gegen ihn führe. Von erpressten, unwahren Geständnissen der Mitangeklagten. Und davon, dass er nie käuflich gewesen sei und sich nie auf einen Deal einlasse.

„Das ist alles abwertend, verstörend und unwahr“, sagt Kastenmeier. „Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft nie einen Deal angeboten.“

In einem Punkt sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung weitgehend einig: Man streitet nicht darüber, was objektiv passiert ist.

Hohe Spenden, kriminell verschleiert

Geldzuwendungen des Bauträgers Volker Tretzel an den SPD-Ortsverein von Joachim Wolbergs in den Jahren 2011 bis 2016. Insgesamt 475.000 Euro. Gestückelt in 48 Einzelspenden zu 9.900 oder 9.990 Euro – knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000. Wolbergs war während dieses Zeitraums zunächst dritter Bürgermeister, ab 2014 OB.

Unstrittig ist auch: Es gab Renovierungsarbeiten an einem Wochenendhäuschen und an einer Pächterwohnung in der Alten Mälzerei, für die viel zu wenig abgerechnet wurde. Leitende Angestellte Tretzels organisierten die Arbeiten. Von den zu niedrigen Rechnungen wusste Wolbergs nichts. Auch darin sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig.

Bleibt die kostenlose Organisation der Arbeiten. Diese „Bauleitplanung“ beziffert die Staatsanwaltschaft auf 2.500 Euro. „Das war kein Freundschaftsdienst. Das ist Arbeitszeit, die man normalerweise bezahlt.“

Doch das ist nur ein Randaspekt. In erster Linie geht es um die verschleierten Spenden.

Wolbergs: Kriminell oder naiv?

Die Frage ist, was genau Joachim Wolbergs davon wusste – seine subjektive Wahrnehmung. Oberstaatsanwalt Kastenmeier ist überzeugt: Wolbergs war klar, dass sämtliche Spenden von Tretzel stammten, dass er sie auf mehrere Personen verteilte und so verschleierte.

„Herr Wolbergs wurde auf Jahre von Volker Tretzel in finanzielle Abhängigkeit gebracht und so korrumpiert.“ Der Bauträger habe sich das Wohlwollen des Oberbürgermeisters für künftige Projekte sichern wollen.

Kastenmeier spricht von „hoher krimineller Energie“, mit der dieses „korruptive System“ betrieben worden sei.

Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier (re.) geht davon aus: Joachim Wolbergs wusste Bescheid. Foto: as

Ganz anders argumentiert Strafverteidiger Witting. Vermutlich habe Tretzel mit den hohen Spenden das Wohlwollen von Wolbergs gewinnen wollen. „Doch woher wissen wir, dass Wolbergs diese Motivation erkannt hat?“

Naivität, Gutgläubigkeit, ja Dummheit – all das könne man Wolbergs vorhalten. Aber eine bewusste Absprache? Korruption? Vorteilsannahme – die „kleine Schwester “ der Bestechlichkeit?

Tretzels Geständnis: Keine Befragung des Belastungszeugen möglich

Volker Tretzel hatte Wolbergs vor drei Jahren massiv belastet. Im Rahmen eines „Deals“ zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ließ der Unternehmer über seine Anwältin das verschleiernde Strohmannsystem beim Spenden gestehen.

Er habe sich damit das Wohlwollen des (künftigen) Oberbürgermeisters sichern wollen – und sei davon ausgegangen, dass Wolbergs das erkannt habe.

Das „Riesenproblem“ im Prozess gegen Wolbergs: Eine Konfrontation mit dem Zeugen Tretzel ist nicht möglich. Er erschien nicht vor Gericht. Aus gesundheitlichen Gründen. Einem Antrag Wittings, stattdessen Tretzels damalige Strafverteidigerin als Zeugin zu laden, folgte die Kammer nicht.

Verteidiger: „Anscheinend muss es schnell gehen für das Gericht. Steht vielleicht Urlaub an?“

„Das verstehe ich überhaupt nicht“, kritisiert Witting. Auch den am Ende aufgebauten Zeitdruck nicht. „Aber es muss anscheinend schnell gehen für das Gericht. Steht vielleicht Urlaub an?“

Die Vorstellung, dass Wolbergs nun – nach zehn Jahren, die das Verfahren sich hinzieht – nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis solle, „setzt dem Ganzen die Krone auf“, sagt Witting.

„Seine Existenz ist zerstört.“

Welche Strafzwecke verfolge man hier noch? Wolbergs sei finanziell und gesundheitlich ruiniert. „Er ist ein Exot im Stadtrat.“ Seine Frau beschreibe ihn als einsamen Menschen ohne Freunde, der sein Leben dahinfriste. „Seine Existenz ist zerstört.“

Wolbergs hält sich im Schlusswort vergleichsweise kurz. „Eigentlich bin ich auf 180. Aber das darf man ja nicht. Ich soll ja reuig und geständig sein.“ Doch das sei er nicht. Weil es nichts zu gestehen gebe.

Das Geständnis von Tretzel nennt er falsch. Dessen Anwältin habe sich bei ihm entschuldigt, aber ihr Mandant könne nicht mehr. Immer wieder konfrontiert Wolbergs Oberstaatsanwalt Kastenmeier mit Fehlern, die die Staatsanwaltschaft gemacht habe – mit Vorwürfen, die inzwischen weggefallen sind.

Dem Gericht hält er vor, sich nicht wirklich mit der Sache befasst zu haben. „Es muss ja zügig gehen.“ Dann bricht er ab. „Aber egal. Das war’s.“ Am Mittwoch folgt nun das Urteil.

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