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Wichtigster Zeuge fehlt

Fader Beigeschmack im Prozess gegen Regensburgs Ex-OB Wolbergs: Gericht beendet Beweisaufnahme trotz Protest der Verteidigung

Kommende Woche stehen voraussichtlich die Plädoyers beim Korruptionsprozess gegen Ex-OB Joachim Wolbergs in München an. Trotz Protesten der Verteidigung wird die Beweisaufnahme nach knapper Frist geschlossen. Der wichtigste Zeuge, Bauträger Tretzel, fehlt und weitere Aufklärung zu dessen Geständnis hält die Kammer für unnötig.

Verfolgt den Prozess zunehmend emotionslos: Joachim Wolbergs. Foto: as

Das Verfahren gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I tritt in die Schlussrunde. Für den 6. Mai hat die 5. Wirtschaftsstrafkammer die Plädoyers angesetzt. Eine Woche später könnte bereits das Urteil fallen.

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Die Neuauflage des ersten Korruptionsprozesses gegen den Ex-OB wurde nötig, weil der Bundesgerichtshof das Regensburger Urteil von 2019 zerriss und einen Großteil der Vorwürfe zur erneuten Verhandlung nach München verwies.

Verfahren wird der Sache nicht gerecht

Im Zentrum der Anklage: über ein Strohmannsystem gestückelte Wahlkampfspenden aus dem Umfeld des Bauträgers Volker Tretzel (Bauteam Tretzel/BTT), die über Jahre flossen. Mehrere hunderttausend Euro.

Daneben geht es um mögliche persönliche Vorteile für Wolbergs: bei der Renovierung einer Pächterwohnung in der Alten Mälzerei, an einem Wochenendhäuschen in Niederbayern und um mögliche Rabatte beim Wohnungskauf für seine Mutter und Schwiegermutter bei BTT.

Angesichts der Dimension der Vorwürfe, die in Regensburg ein politisches Erdbeben auslösten und Wolbergs sogar kurzzeitig in Untersuchungshaft brachten, drängt sich dem unbefangenen Beobachter auf: Das Münchner Verfahren wird der Sache nicht gerecht.

Große Erinnerungslücken, wichtigster Zeuge fehlt

Das liegt nicht zuerst an den Zeugen. Der lange Zeitraum – bekannt wurden die Vorwürfe vor fast zehn Jahren, einige reichen bis zu 15 Jahre zurück – reißt teils gewaltige Erinnerungslücken.

Selbst die verfahrensführende Staatsanwältin des ersten Regensburger Prozesses konnte sich bei ihrer Aussage in München an teils entscheidende Punkte nicht mehr erinnern.

Der wichtigste Belastungszeuge fehlt: Bauträger Volker Tretzel. Vor drei Jahren legte er über seine Strafverteidigerin am Landgericht München ein umfassendes Geständnis ab. Es war Teil eines Deals zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht, der ihm maximal eine Bewährungsstrafe zusicherte.

Tretzels Geständnis: der einzige neue Punkt

Tretzel räumte ein kriminelles Strohmannsystem zur Verschleierung und Stückelung von Spenden ein. Er habe sich damit das Wohlwollen des Oberbürgermeisters sichern wollen, erklärte seine Verteidigerin. Ob der, Wolbergs, das verstanden habe, wisse er nicht. Er gehe aber davon aus, so die damalige Erklärung.

Alle anderen Vorwürfe und Beweise wurden im ersten Prozess an 61 Verhandlungstagen in epischer Breite erörtert. In der Neuauflage geht es im Wesentlichen darum, wie die Münchner Wirtschaftsstrafkammer die bekannten Sachverhalte bewertet.

Tretzels Geständnis ist neu und kann entscheidend sein – besonders bei der Frage, ob Joachim Wolbergs tatsächlich eine Haftstrafe drohen könnte. Das hatte die Staatsanwaltschaft zuletzt nicht ausgeschlossen.

Gesundheitliche Gründe: Belastungszeuge erscheint nicht

Das Problem: Tretzel erscheint im laufenden Prozess nicht als Zeuge – aus gesundheitlichen Gründen sei er nicht verhandlungsfähig, heißt es. Damit bleibt Wolbergs und seinem Verteidiger Peter Witting die Möglichkeit verwehrt, ihn zu konfrontieren und zu befragen.

Vor diesem Hintergrund wirkt es schwer verständlich, warum sich die Kammer unter Vorsitz von Richter Stephan Necknig an diesem Mittwoch mit Händen und Füßen gegen einen Beweisantrag von Witting wehrt.

Ohnehin bleibt nicht nur an diesem Prozesstag unklar, wer das Verfahren tatsächlich leitet: Vorsitzender Necknig oder die Berichterstatterin, die ihm mehrfach ins Wort fällt, ihn korrigiert und teils die Federführung inne zu haben scheint.

Wolbergs-Anwalt will Tretzel-Verteidigerin vernehmen

Am Mittwoch will Wolbergs’ Verteidiger Rechtsanwältin Annette von Stetten als Zeugin laden. Sie vertrat Tretzel im Prozess 2023 und verlas in seinem Namen das Geständnis – gestützt auf Notizen, frei vorgetragen.

Von Stettens Aussage wäre die einzige Chance, zu klären, was Tretzel mit Wolbergs besprochen hat. Was hat er dem damaligen OB-Kandidaten tatsächlich gesagt? Wie viel wusste dieser über das kriminelle Strohmannsystem seines Wahlkampfspenders?

Für eine Aussage müsste Tretzel seine damalige Verteidigerin von der Verschwiegenheitspflicht entbinden. Würde er das tun? Der 5. Wirtschaftsstrafkammer scheint es zu aufwendig, diese Frage zu klären.

Bei einer kurzen Unterbrechung telefoniert Vorsitzender Richter Necknig mit Annette von Stetten und teilt anschließend mit: „Sie macht von ihrem Recht, zu schweigen, Gebrauch.“

Auch die Staatsanwaltschaft mischt sich ein – erfolglos

Witting hakt nach: Hat man die Strafverteidigerin überhaupt gefragt, ob Tretzel sie von der Verschwiegenheitspflicht entbinden würde? Betretene Blicke auf der Richterbank. Schweigen. Stammeln.

Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier schaltet sich ein.

„Es obliegt einer Rechtsanwältin nicht, sich einfach so auf ihr Schweigerecht zu berufen.“ Das müsse mit deren Mandanten geklärt werden. „Dem muss man nachgehen“, fordert Kastenmeier.

Wieder Unterbrechung. Nach 30 Minuten kehrt die Kammer zurück und lehnt Wittings mehrfach konkretisierten Beweisantrag rundweg ab. Begründung nun: Es gehe nicht um Tatsachen, sondern um Wertungen. Das sei unzulässig.

Die Mühe, nochmals mit der Anwältin zu telefonieren, macht sich die Kammer offenbar nicht.

Beweisaufnahme wurde mit kurzer Frist geschlossen

Peter Witting empört sich. „Sie können ja der Meinung sein, dass ich zu dumm bin, um einen Beweisantrag zu formulieren“, sagt der erfahrene Strafverteidiger. „Aber ich verstehe nicht, warum die Kammer an einem so sensiblen Punkt nicht versucht, von Amts wegen zu klären, was es mit alledem auf sich hat. “

Die Stimmung ist ohnehin gereizt. Am 23. April hatte die Kammer kurzfristig eine Frist von einer Woche für weitere Beweisanträge gesetzt. Zu knapp, kritisiert Witting. Er habe sowohl mit dem Vorsitzenden als auch mit der Berichterstatterin gesprochen und um mehr Zeit gebeten.

„So ist keine angemessene Verteidigung möglich“, sagt er. Erfolglos. Ein Antrag Wittings, von dieser Frist abzuweichen, wird abgeschmettert. Es sei vorhersehbar gewesen, dass die Beweisaufnahme in diesem Verfahren deutlich reduziert sein werde, sagt Vorsitzender Necknig.

Wird das Verfahren jetzt rasch erledigt?

So schließt die Kammer am Mittwoch die Beweisaufnahme – allen Einwänden der Verteidigung zum Trotz.

Für die Plädoyers, die das Gericht bereits diesen Mittwoch geplant hatte, bleibt dann doch keine Zeit. Dennoch dürfte die Kammer das Verfahren früher beenden als ursprünglich geplant. Man könnte auch sagen: erledigen.

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Kommentare (1)

  • Lilith

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    Ich finde es ein Unding, was seit Jahren mit Joachim Wolbergs gemacht wird.
    Mich würde wirklich interessieren, wer dahinter steckt. Das kann einfach alles kein Zufall mehr sein…

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