Wolbergs-Prozess in München: Einfach aufhören – oder Urteil mit drohender Haftstrafe?
Zehn Jahre nach Bekanntwerden der ersten Korruptionsvorwürfe gegen Joachim Wolbergs steht der Regensburger Ex-OB in München erneut vor Gericht. Seit 11. März läuft die Neuauflage des ersten Prozesses. Der Erkenntnisgewinn: gering. Die Fronten: verhärtet.

Joachim Wolbergs (neben seinem Verteidiger Peter Witting) muss sich seit bald zehn Jahren mit Korruptionsvorwürfen auseinandersetzen. Foto: as
Freitag, 10. April, kurz vor 9.30 Uhr, Sitzungssaal 173 des Landgerichts München I. Zwei Journalisten. Sieben Zuhörerinnen und Zuhörer warten auf den Beginn der Verhandlung. Mehr als üblich, sagt ein Kollege, der hier regelmäßig sitzt. Die Atmosphäre zwischen den Beteiligten: fast entspannt. Routiniert.
Siebter Verhandlungstag der Neuauflage im Prozess gegen Joachim Wolbergs – knapp zehn Jahre nach dem Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe, die ihn sogar kurzzeitig in Untersuchungshaft brachten. „Aus heutiger Sicht unverhältnismäßig“, stellte später ein Gericht fest.
Eine Affäre, die Regensburg schockte
Die Schockwelle ist abgeebbt, die einst die Verflechtungen der Immobilienbranche mit der Regensburger Politik auslösten. Dass große Bauträger über Jahre hinweg erst die CSU, später auch die SPD mit sechsstelligen Beträgen unterstützten und teils den Takt in der Kommunalpolitik vorgaben – vergessen.
Vergessen auch die Verurteilungen von Politikern, Unternehmern und prominenten Köpfen der Stadtgesellschaft zu hohen Geld- und Bewährungsstrafen, die Einstellungen von Verfahren gegen hohe Geldauflagen.
Dass es in Regensburg ein korruptives System gab, so weitreichend, dass Kripo und Staatsanwaltschaft überfordert waren und bei den Ermittlungen schwer patzten, wird weder von der Regensburger Politik thematisiert noch vom städtischen Antikorruptionsbeauftragten.
Die SPD wurde durch die Affäre zerrissen. Joachim Wolbergs verließ die Partei und gründete die Brücke.
Heute ist die politische Wucht, die Ermittlungen gegen einen amtierenden OB einst entfesselte, verflogen. Entsprechend gering: öffentliches und mediales Interesse. Für den Angeklagten Joachim Wolbergs aber geht es noch immer um alles – für ihn zuvorderst um seine Integrität.
Er betont seit Jahren: „Ich war nie bestechlich. Ich habe nie etwas getan, weil jemand gespendet hat.“
Ein Spendensystem, von dem die CSU jahrelang profitierte
Ein kurzer Abriss.
Am 14. Juni 2016 durchsuchten 69 Ermittler von Kripo und Staatsanwaltschaft Diensträume der Stadt Regensburg sowie mehrere Geschäfts- und Privaträume Verantwortlicher dreier großer Bauträger.
Der Anfangsverdacht: Einfluss auf politische Entscheidungen durch Wahlkampfspenden in sechsstelliger Höhe. Im Visier: der erst seit zwei Jahren amtierende SPD-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, beliebt und charismatisch, durch einen Erdrutschsieg gegen seinen CSU-Konkurrenten – 70,2 Prozent bei der Stichwahl – ins Amt gekommen.
Die Affäre weitete sich aus. Mehr Vorwürfe, mehr Beteiligte. Klar ist heute: Es gab ein kriminelles Strohmannsystem zur Stückelung von Spenden, um sie vor der Öffentlichkeit zu verbergen – ein System, von dem bereits die CSU unter Hans Schaidinger jahrelang profitierte.
Viele Verurteilungen, auch abseits von Wolbergs
Der Alt-OB, 18 Jahre im Amt, behielt am Ende eine juristisch saubere Weste. Sämtliche Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. 2024 legte Schaidinger seine Sicht der Dinge in einem kleinen Büchlein vor – „Schlussabrechnung“.
Zwei Parteifreunde hatten weniger Glück: Verurteilt wurden der CSU-OB-Kandidat von 2014 und ein langjähriger CSU-Chef sowie Landtagsabgeordneter. Ein anderer Akteur in der Korruptionsaffäre hat kürzlich in Köfering eine Pleite hingelegt, die für Dutzende Häuslebauer existenzbedrohend ist.
Für Joachim Wolbergs mündeten die Ermittlungen in zwei Prozesse 2018 und 2019. Im ersten Verfahren sprach die 6. Strafkammer ihn nach 61 Verhandlungstagen in zahlreichen Punkten frei, verurteilte ihn aber wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme. Von einer Strafe sah das Gericht ab – Wolbergs sei, flapsig gesagt, schon gestraft genug (Hier gibt es alle Prozesstage im Detail zum Nachlesen.).
Im zweiten Prozess verurteilte das Gericht Wolbergs wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
BGH zerreißt erstes Urteil in der Luft
Am 5. November 2021 zerriss der Bundesgerichtshof das Urteil im ersten Wolbergs-Prozess mit ungewöhnlich deutlichen Worten in der Luft. „Zahlreiche Rechtsfehler“ in der über 1.000 Seiten starken Entscheidung. Eine Fülle entlastender Formulierungen, „beispiellos“.
Ein Großteil der Vorwürfe wurde zur Neuverhandlung an das Landgericht München I zurückverwiesen. Ein anderer Gerichtsbezirk, abseits von Regensburger Einflüssen und Befindlichkeiten.
Eine Verfassungsbeschwerde von Joachim Wolbergs gegen diese Entscheidung – und ein äußerst behäbiger Umgang der Justiz mit dem Thema – verzögerten den Prozessbeginn bis zum 11. März 2026. Angesetzt sind 13 Verhandlungstage.
Verschleierte Spenden und mögliche private Vorteile
Ein zentraler Anklagepunkt in München sind die über ein Strohmannsystem gestückelten Spenden aus dem Umfeld des Bauträgers Volker T., die über mehrere Jahre flossen.
Für Wolbergs persönlich wohl entscheidender: mögliche persönliche Vorteile, die er bei der Renovierung einer Pächterwohnung in der Alten Mälzerei und an einem Wochenendhäuschen in Niederbayern erhalten haben soll. Außerdem geht es um mögliche Rabatte bei Wohnungskäufen seiner Mutter und Schwiegermutter.
Auch hier ist Bauträger Volker T. mit seinem Unternehmen involviert. Er hat im Rahmen eines „Deals“ vor drei Jahren ein Geständnis abgelegt und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dabei belastete er auch Joachim Wolbergs.
Verteidiger: „Warum hören wir nicht einfach auf?“
Beim aktuellen Verfahren in München wird Volker T. allerdings nicht als Zeuge aussagen. Er gilt als prozessunfähig. Generell ist das Verfahren geprägt von vielen Erinnerungslücken. Die meisten Zeugen: wenig hilfreich.
Dass das Gericht mehr erfahren wird als im ersten Prozess 2018 mit 61 Verhandlungstagen, ist nicht zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund erscheint ein Antrag nachvollziehbar, den Wolbergs-Verteidiger Peter Witting am sechsten Prozesstag einbrachte. Witting regt an, das Verfahren einzustellen.
Begründung: Ein Strafbedürfnis sei aktuell nicht mehr gegeben. Wolbergs könne nach seiner Verurteilung ohnehin nie wieder Bürgermeister werden. Die Vorwürfe, um die es gehe, lägen zudem 15 Jahre und mehr zurück. Und eben: Welchen neuen Erkenntnisgewinn soll es mit Zeugen geben, die sich naturgemäß an immer weniger erinnern – oder mit solchen, die gar nicht erscheinen können. Witting: „Warum hören wir nicht einfach auf?“
Staatsanwalt: Haftstrafe möglich
Am vergangenen Freitag aber zeigte sich, dass die Fronten zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft hier verhärtet sind – aller bisherigen Entspanntheit zum Trotz. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier jedenfalls lehnt die von Witting angeregte Verfahrenseinstellung ab.
Das sei zwar ein „grundsätzlich ehrenwerter Vorschlag“. Allerdings werde eine solche Einstellung (nach §154 StPO), die keine Feststellung in punkto Schuld oder Unschuld beinhalten würde, für keinerlei Befriedung sorgen. „Nicht bei Wolbergs und auch nicht bei den Bürgern von Regensburg.“ Es brauche eine klare Entscheidung – ein Urteil.
Eine wichtige Voraussetzung, um ein Verfahren einzustellen, sei zudem, dass die zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht falle, so Kastenmeier. Und hier sei er völlig anderer Auffassung als Verteidiger Peter Witting.
Es bestehe durchaus die Gefahr einer „nicht unerheblichen Freiheitsstrafe“.
Zwar sei eine Aussetzung zur Bewährung bei einer Gesamtstrafe bis zu zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich, so Kastenmeier. Er wisse aber nicht, wie er das bei diesem Angeklagten bejahen solle. Wolbergs sei nämlich in seinen Augen „nicht geständig, uneinsichtig und reuelos“.
Das Gericht will das alles nun „mal sacken lassen“. Wir werden weiter über das Verfahren berichten.
(Bei einzelnen Punkten beziehen wir uns auch auf Berichte von Mittelbayerischer und Süddeutscher Zeitung.)




Meier mit „ei“
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Also ich als Regensburger bin schon in dieser Sache befriedet! Ich brauche in dieser Sache nichts mehr und hätte gerne meine Ruhe!
Weniger befriedet bin ich, wenn jemand 6 mal auf einen Polizisten schießt (Völklingen), ihn damit tötet und dann nicht als Mörder verurteilt wird! Da wünsche ich mir, dass die Justiz noch einmal nachjustiert!
Dieter
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Eine wahre Befriedung wäre, wenn die Immobilienpreise wieder auf dem Niveau wären, das vor dem Ausverkauf der Stadt an ein paar wenige Bauträger herrschte.
Wenn die Strafen für diejenigen, die sich dieses System vergolden haben lassen, finanziell auch wirklich schmerzhaft gewesen wären.
Was in keinem einzigen Artikel zum Thema angesprochen wird, ist der Schaden für die Regensburger Bürger, die letztendlich dieses System durch gestiegene Miet- und Kaufpreise bezahlt haben.
brenner
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Ja mei, einsperren werden sie ihn schon nicht. Freisprechen allerdings auch nicht.
Egal welches Urteil im Detail ergeht ein Erkenntnisgewinn ist tatsächlich nicht zu erwarten. Herr Wolbergs wird weiterhin im Stadtrat sitzen und bei jeder Gelegenheit mantrahaft seine Opfererzählung verkünden und über die Ungerechtigkeit der Welt jammern. Glauben werden ihm weiterhin nur seine innigsten und verblendetsten Anhänger.
Schade ist es um die Brücke. Aus der hätte was werden können. Dafür müßte sie sich aber von Herrn Wolbergs distanzieren. Und das scheint ihr nicht möglich zu sein.
Manfred van Hove
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Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat . oder um es mit Brecht zu sagen
” Doch man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht.
Man mache sich keine Illlusionen – jeder Mensch hat seinen Preis, es muss sich dabei nicht unbedingt um Geld handeln.
Der sich den Wolf schreibt
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Es gibt einfach zu viel Zeitgenossen vom Typ Generaldirektor Heinrich Haffenloher, auf der Welt, mit asozialer Unternehmer-Perspektive, die die Geschicke bestimmen, Leider, (Beispiele gibt es zuhauf, überall) und der Mensch ist verführbar. Traurig, aber wahr!
Till Rickelt
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@Meier mit ei: Warum würde es Sie befrieden, wenn psychisch kranke Täter ins Gefängnis kommen statt in die forensische Psychiatrie?
Schubidu
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Bei allem Respekt vor Herrn Wohlbergs Leistungen als OB, aber ich kann sein Narrativ von der Unbestechlichkeit nicht mehr hören. Er will damit offensichtlich Nebelkerzen zünden und leider gelingt ihm das medial auch teilweise.
§331 StGB betrifft die Vorteilsannahme. Soll heißen es liegt bereits eine Straftat vor wenn ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.
Dafür muss man keine Gegenleistung erbringen, ansonsten wäre das dann die Bestechlichkeit.
Ich glaube durchaus, dass Herr Wohlbergs sich nicht bestechen ließ. Aber darum geht es gar nicht, er hat Vorteile angenommen. Das reicht zur Straftat.
Herr Wohlbergs hat wie auch einige anderer Politiker wohl nicht verstanden, dass der Wechsel in ein Amt ausreicht um dieses Delikt zu begehen.
In der Geschäftswelt ist das in der Regel erlaubt. Ebenso in der Politik solange nicht die Stimme gekauft wird. ABER eben nicht als Amtsträger.
Also mein Tipp an Herr Wohlbergs – mit Anstand das Urteil annehmen. Ohne die ewige Ausschöpfung des Rechtwegs wäre das Ganze schon lange vergeben und vergessen.
Johann
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Auch wenn der Prozess nicht mehr die mediale Aufmerksamkeit hat, muss die Angelegenheit verhandelt werden. Viele kleine Unternehmer, Handwerker, Dienstleister mussten Rechnungen splitten, umschreiben, um an ihr Geld zu kommen. Ich selbst bin davon betroffen. Die Folge war: Hausdurchschung, Steuerfahndung, Einstellung des Verfahrens gegen einen hohen Geldbetrag, vom ganzen emotionalen Stress mal abgesehen. Und das nur, weil gemauschelt wurde und Bauträger Rechnungen bezahlten, die eigentlich jemand anderes hätte zahlen sollen.
Somit sind die, die nichts dafür können und mehr oder weniger zu solchen Taten gezwungen wurden, bestraft worden.
Diejenigen, die das initiiert und verantwortet haben, gehören bestraft!
xy
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Dass die Sache immer noch kocht, ist einer sturen Staatsanwaltschaft und einem ebenso sturen Wolbergs zuzuschreiben, die beide viel früher hätten einsehen müssen, dass die Sache einerseits nicht so hoch hängt, dass Regensburgs rechtschaffenes Wesen auf dem Spiel steht, und andererseits nicht so ganz ohne die Schuld ist, dass man sich einfach in viel zu viele Mauscheleien verstrickt hatte. Vielleicht ist es noch nicht zu spät, jetzt wenigstens in München rechtzeitig beiderseits die Reißleinen zu ziehen und sich vernünftig zu verständigen.
Jürgen
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Als Jimmy Carter 1977 sein Amt als US-Präsident antrat, gab er die Kontrolle über seine Erdnussfarm in Georgia ab, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
So eine Integrität sucht man heute vergebens.
Mittlerer Weile glaube ich Wolberg, was nicht unbedingt für ihn spricht. Das Resultat wäre eine gewisse Naivität seines Amtes gegenüber.
Hätte er, wie sein Vorgänger, sich wirklich “bestechen” lassen, hätte er richtig Kapital daraus geschlagen. Stattdessen eine kleine Sanierung, die vermutlich ohne Argwohn bequem an den Bauträger vergeben worden ist, den man gerade kannte. Dann der Kauf einer Wohnung, wo er vergessen hat, dass er bitte einen etwas höheren Preis zahlen möchte, damit kein Geschmäckle aufkommt.
Die gestückelten Parteispenden, die man wohl von der Regensburger Bauwirtschaft bekommt, wenn man in Amt und Würden ist oder zumindest sich in einer ausichtsreichen Position befindet, hat jetzt nicht unbedingt etwas persönliches mit Wolbergs zu tun. Die hat wohl jede Partei in vergleichbarer Position bekommen. Wer die nicht nimmt, hat im Wahlkampf einen klaren Nachteil. Das Budget der CSU war schon immer um den Faktor 5 bis 10 höher als das der SPD. Damals schien man zumindest auf Augenhöhe zu sein.
Es gilt also die Devise als SPD, Finger weg von Freundschaftsdiensten und Parteispenden! Solange nur die CSU zugreift, bleibt die Welt “in Ordnung”!
Mr. B.
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Zu Meier mit „ei“
13. April 2026 um 14:43 | #
und
Dieter
13. April 2026 um 16:07 | #
Absolut vollste Zustimmung.
Danke.
Günther Herzig
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@Meier mit „ei“
13. April 2026 um 14:43 | #
Sie haben so Recht. Aber das war eine Entwicklung, wie es sie schon immer gegeben hat.
Schon Shakespeare wusste: “Something has rotten in the state of Denmark”. Auch dieser Staat ist in ständiger Gefahr zu verrotten, wenn es nicht Menschen und Medien (z.B. r-d) gibt, die dem entgegen wirken.
Und natürlich ist Joachim Wolbergs nicht einfach kriminell gewesen. Ihm ist auch abzunehmen, dass er nicht vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen wollte.. Er war aber Teil dieser Entwicklungen und er hätte bei ausreichender Reflexion erkennen können, dass generell etwas falsch läuft in der Bauwirtschaft.
Claudia Schmid
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Ich wünsche Joachim Wolbergs, dass er sein Recht bekommt. Es ist sehr belasten, unschuldig verurteilt zu werden. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Ich wurde bei Revision freigesprochen, aber es belast mich heute noch. Deshalb halte ich ihm fest die Daumen das es für ihn endlich gut ausgeht!
Ich kannte ihn als Kind, er setzte sich immer für Gerechtigkeit ein. Auch seine Brüder.
Ich finde es nicht in Ordnung, wie manche abwertend kometieren.
Meier mit „ei“
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@Till Rickelt
Fragen sie die über 300.000 Polizeibeschäftigten in unserem Land, ob sie durch dieses Urteil befriedet sind!
Wenn es um Urteile geht, dann gilt halt die Kritik auch dem Umgang mit Zeugenaussagen, forensisch-psychiatrischen Gutachten und anderes. Nicht jeder sieht den Täter als psychisch krank.
Aber wie bei Wolbergs wurde auch in Völklingen Revision eingelegt.
Till Rickelt
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@Meier mit ei: Natürlich kann und darf man Urteile und Gutachten kritisieren, obgleich sich schon die Frage stellt, aufgrund welcher Expertise das erfolgt. Sie kritisieren allerdings nicht, sondern suggerieren durch Ihre Wortwahl, dass hier ein Justizversagen vorliegt, wenn jemand, der „6 mal auf einen Polizisten schiesst“, wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt wird und daher nicht ins Gefängnis muss, sondern „nur“ in die forensische Psychiatrie (in der sich der Aufenthalt im übrigen nicht wesentlich von dem in einem Gefängnis unterscheidet und wo man ggf sogar schwerer wieder rauskommt als im Strafvollzug).
Charlotte
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Mich macht es immer noch wütend, dass vor allem Herrn Wolbergs, aber auch den anderen Brücke-Stadträten und leider auch den Vereinsmitgliedern der Brücke jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt .
Vorteilsnahme im lAmt und Bestechung jeglicher Art beschädigt die Demokratie, ist im höchsten Maße unmoralisch und verhöhnt Bürger und Wähler. Ich finde es desaströs, dass Herr Wolbergs gerade im Gericht sitzt und gleichzeitig einen Stadtratsposten ausüben möchte. Mir fehlt hier deutlich der Anstand und Respekt gegenüber den Regensburger Wählern.
tom lehner
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Zunächst einmal muß man konstatieren das dies ja keine „Wolbergs Affäre“ ist. Wolbergs hat „Nur“ das getan was andere vor ihm auch gemacht haben. Die vor ihm hatten nur viel länger Zeit ein veritables System aufzubauen und das auch richtig gut zu verschleiern. Heisst: Der eine war einfach eine Spur intelligenter und wäscht seine Hände in „Christsozialer“ Unschuld.
Mit Verlaub: Ich finde „Christsozial“ in diesem Zusammenhang ein echt schönes Wortspiel.
Wie man an den Urteilen gegen diverse „Ehrenwerte“ Regensburger erkennen kann, hatte das schon länger System. Das nennt man dann wohl „Korruption“, ich würde es als Betrug an der Gesellschaft bezeichnen. Das stört sie aber wenig. Sie machen einfach weiter und wir lassen es zu. Die Gier ist größer und ein volles Konto ist der feuchte Traum dieser Herren. Was stört uns die Gesellschaft.
Dabei ist der Mechanismus ganz einfach. Wer mitmacht ist erpressbar und muß mitschwimmen. Ein Essen da, ein Rabatt dort und die Renovierung der eigenen Bude „Läuft so mit rein“, so einfach geht’s. Die Argumentation das andere „Noch schlimmer waren“ ist dumm. Zu glauben das man damit durchkommt und keine Konsequenzen bekommt noch dümmer. Das ist der Ärger den “Charlotte” ausdrückt.
Aber wie immer reden wir von den Tätern. Die Opfer dieser „Ehrenwerten“ stehen vor dem Nichts. Die Täter sind „Prozessunfähig“, Taten verjährt, oder der Champagner ist gekippt. Familien die ihr Geld in einen „Bauträger“ investiert haben stehen vor dem Ruin.
Genau das ist aber der Mechanismus der die Menschen an dieser „Politik“ das Vertrauen verlieren lässt. Sie geben denen die Stimme die von einem „Starker Staat“ schwadronieren.
Das sind diejenigen, die alles was bei drei nicht an der Grenze steht, als Schmarotzer bezeichnen und Kriegsopfern die Hilfe verwehrt. „Wir sind das Volk“ schreien sie und vergessen das es „Wir sind EIN Volk“ heissen muß.
Dabei sind sie noch korrupter als das was wir schon haben. Noch gar nicht an der Macht, aber das Geld wird kräftig in die Taschen der eigene Familie gesteckt.
Arno Nym
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Verfahren einstellen? Obwohl der Beklagte keine Einsicht zeigt? Auf keinen Fall.
Es gibt keine neuen Erkenntnisse? Dann zieht man eben die Erkenntnisse des letzten Prozesses heran. Soweit ich mich erinnere hat der BGH auch nicht die Faktenlage bemängelt, sondern das Urteil.
Es kann und darf nicht sein, dass sowas eingestellt wird, nur weil es jetzt schon so lange her ist. Der Schaden ist auch lange her aber wirkt noch nach.
Alle die Wolbergs unschuldsnarrativ ohne jegliche Einsicht eines Fehlers seinerseits verteidigen – und dazu gehört die gesamte Brücke – haben meine tiefste Verachtung und sind unwählbar. Was Schade ist, da ich tatsächlich glaube, dass Sie das Beste für Regensbug wollen.
Und das gejammer, dass es die CSU nicht getroffen hat, stimmt zum einen nicht, denn CSUler sind verurteilt, und so ist es halt, Ich sehe wie der vor mir im Auto mit dem Handy telefoniert, ich guck auf mein Handy, aber die Polizei zieht mich raus…
Daniela
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Natürlich muss der Prozess komplett abgeschlossen werden. Am Ende muss ein Urteil stehen. Es geht hier nicht mehr, aufgrund der voran gegangenen medialen Aufmerksamkeit, irgendwie irgendwas ein zu stellen und meinen, es wäre damit gut.
Da muss der Beklagte durch!
Herr Wolbergs selbst, hat alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt, es ist sein Recht, aber jetzt zu erwarten, Schwamm drüber und vergessen wir, wäre falsch, es wäre ein fahler Beigeschmack, wenn es jetzt nicht zu einem Urteil käme.
H. Müller
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Ich stimme dem Kommentar von Jürgen (gestern 10.55) überwiegend zu, aber in puncto Wahlkampfkosten liegt er (weit) daneben.
Der Wahlkampf von Wolbergs 2014 (überwiegend finanziert durch Spenden des Immo-Unternehmers Volker T., intransparent gestückelt aus seiner Belegschaft) kostete die SPD mehr als 800.000 Euro, etwa 200.000 Euro waren danach noch offene Rechnungen, die (indirekt) vom selben Unternehmer nachträglich durch Spenden an den OB finanziert werden sollten. Die Zahlen stammen aus dem Urteil des LG Regensburg, veröffentlicht auf openjur 2022, 12838. Diese Beträge sind exorbitant hoch, ähnliche Beträge gibt die SPD für den gesamten Landtags-Wahlkampf in kleineren Bundesländern aus.
Es handelt sich m.E. um eine riesige Verschwendung, auch ohne Vorteilsannahme skandalös. Zum Vergleich: Der Wahlkampf der SPD 2026, also 12 Jahre später (erfolgreich für den OB-Kandidaten) kostete lt. Bericht des BR 125.000 Euro, der der CSU (nicht erfolgreich für die Kandidatin) 250.000 Euro.
Suche: “blackbox-wahlkampfkosten-wie-viel-kostet-die-kommunalwahl”
Ja, die CSU hat mehr Spender und Spendeneinnahmen, aber dies war nicht 2014 der Fall, es ist auch nicht 5 bis 10x so viel, und höhere Ausgaben bedeuten keineswegs, dass man/frau dann auch gewählt wird.
Der sich den Wolf schreibt
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Tango Korrupti
Der „Tango Korrupti“ (Rainhard Fendrich) wird schon seit Jahrzehnten gespielt – überall. Das ist nichts Neues und kein ausschließlich regionales Phänomen. Die intransparenten Lobbynetzwerke beeinflussen die Wirtschaftssysteme und Entscheidungen, weltweit, auf ihre korrupte Weise.
Die Suppe löffelt am Ende immer der Verbraucher aus.
Matthias
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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 331 Vorteilsannahme
(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.
Die fianziellen Zuwendungen, gestückelt, der bekannten Bauträger in Regensburg sind nunmal Vorteilsannahmen.