Drei Jahre nach dem Rauswurf: REWAG verklagt ehemalige Vorstände auf 18 Millionen Euro
Im März 2022 flog der damalige Vorstandsvorsitzende der REWAG mit sofortiger Wirkung raus. Sein Stellvertreter folgte wenig später. Nun fordert die REWAG von den beiden 18 Millionen Euro.

Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Torsten Briegel und sein Vorstandskollege Bernd Büllmann bei einem Richtfest kurz nach Briegels Amtsantritt als REWAG-Vorstandschef. Foto: Stefan Effenhauser/Stadt Regensburg
Es ist eine ungewöhnliche Auskunftsfreude, die aus einer aktuellen Pressemitteilung des Regensburger Energieversorgers REWAG spricht. Über drei Jahre nach dem Rauswurf des früheren Vorstandsvorsitzenden Torsten Briegel und dem Weggang seines Stellvertreters Bernhard Büllmann fordert die REWAG nun 18 Millionen Euro Schadenersatz von den beiden Spitzenfunktionären.
Am kommenden Dienstag steht der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Regensburg an. Die Rede ist von „gravierenden Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Energiehandel“.
„Zahlreiche schwerwiegende und schuldhafte Pflichtverletzungen“
Folgt man der Mitteilung, dann wurde der Aufsichtsrat der REWAG erstmals im Februar 2022 in einer eigens einberufenen Sondersitzung darüber informiert, dass im Zusammenhang mit der Energiebeschaffung Verluste im zweistelligen Millionenbereich entstanden seien.
Aus einem Gutachten, das Briegel selbst in Auftrag gegeben hatte, ging demnach hervor, dass den Vorständen gravierende Versäumnisse anzulasten seien. Von „zahlreichen schwerwiegenden und schuldhaften Pflichtverletzungen“ ist die Rede.
„Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat führte zu einem tiefgreifenden Vertrauensverlust und machte eine umgehende und umfassende Aufklärung des Sachverhaltes erforderlich“, heißt es weiter. Zwei Wochen später flog Torsten Briegel raus. Sein Stellvertreter Büllmann kündigte seinen Weggang im Oktober an.
Briegels Kündigung geriet zur Peinlichkeit
Über die Gründe hüllte man sich damals allerdings noch in Schweigen. Briegels Kündigung geriet wegen diverser Formfehler zur Peinlichkeit für die Stadt Regensburg. Erst in zweiter Instanz gab bei dem entsprechenden Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eine Einigung, über deren Inhalt nach wie vor Stillschweigen herrscht. Briegel hatte seinerzeit 600.000 Euro angesichts seiner fristlosen Kündigung geltend gemacht.
Bei späteren Untersuchungen, die der Aufsichtsrat der REWAG in Auftrag gab, hätten die Gutachter den durch die Versäumnisse der Vorstände entstandenen Schaden auf die erwähnten 18 Millionen Euro beziffert.
Versicherung der beiden Vorstände knausert
Doch die D&O-Versicherung der beiden Vorstände habe der REWAG lediglich ein Vergleichsangebot „im niedrigen einstelligen Millionenbereich“ unterbreitet. Gesprächsbereitschaft habe es nicht gegeben. Nun kommt es deshalb zum Prozess. Erster Verhandlungstag am kommenden Dienstag.





Mr. B.
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Das Geld liegt auf der Straße.
Reiner
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Hat der Aufsichtsrat seine Pflichten zur Überwachung vollständig ausgeübt?
Geht die Stadt bei den Versäumnissen am Höllbachweg in Keilberg genauso vor?
KW
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@Redaktion
Bei der D&O Versicherung handelt es sich um die umgangssprachlich auch Managerhaftpflichtversicherung genannte, richtig?
Musste ich zumindest erst kurz nachforschen, da mir der Begriff D&O-Versicherung nicht geläufig ist.
Diese D&O springt dann auch ein, sollte das Gericht die 18 Mio. bestätigen?
Rudi Ratlos
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@KW die D&O Versicherung hat im Versicherungsvertrag mit der Rewag eine Haftungsgrenze vereinbart. Bis zu dieser Grenze muss sie zahlen, das ist in der Versicherung enthalten!
Franz Josef Avestruz
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Kann mir nicht vorstellen, dass da viel dabei rum kommt. Denke eher, dass die Stadt das machen muss, um nicht gänzlich ihr Gesicht zu verlieren. OB Boeckh wird es schon richten…
auch ratlos
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,Es verspricht ein interessanter Prozess zu werden, weil es im Bereich der Kommunalunternehmen m.W. kaum Vergleichbares gibt. Er wir ebenso wenig vor dem Landgericht Regensburg entschieden werden, wie der Prozess des Vorstandsvorsitzenden. Die REWAG vertreten durch die Oberbürgermeisterin wird dieses Mal hoffentlich besser gerüstet sein. Denn die Prozesskosten, die wie beim Prozess des Vorstandsvorsitzenden letztlich die Regensburger zu tragen haben sind immens.
Das Gutachten der REWAG wird vermutlich von PWC stammen, das die meisten Kommunalunternehmen berät und prüft. Ob es dem Gericht als Parteigutachten ausreichen wird, ist offen. Spannend wir sein, ob der Aufsichtsrat geleitet von der Oberbürgermeisterin und die beraten durch den Bereich Beteiligungen seiner Aufgabe gerecht geworden ist, den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Gab es eine Quartalsberichterstattung, Regeln für den Vorstand über die Information der Aufsichtsratsvorsitzenden? Waren die Aufsichtsräte am Geschäftsverlauf interessiert.
Fragen über Fragen!
Susanne
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Aus meiner Sicht muss die Stadt Regensburg diesen Weg gehen, um den entstandenen Schaden bei der D&O Versicherung geltend zu machen. Ursache des Übels dürfte aber vermutlich die Risikorichtlinie der REWAG sein. Hier muss geregelt sein, was der Vorstand darf und was nicht. Für die Überwachung ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Interessant dürfte sein, was der Vorstand im Aufsichtsrat berichtet hat und ob der Aufsichtsrat bzw. die Controller der Anteilseigner dies geprüft haben. Gesellschafter ist neben der Stadt auch das Bayernwerk! Man kann nur hoffen, dass der aktuelle Vorstand besser überwacht wird, aber da habe ich Zweifel.
Leopold
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Ich hoffe natürlich, das der 18 000 000 Euro Coup gelingt und die geschädigten Gas- und Strom-Kunden der Rewag eine entsprechende Gutschrift erhalten.
Millionen-Klage gegen Ex-Vorstände: Landgericht Regensburg sieht hohes Prozessrisiko für die REWAG » Regensburg Digital
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[…] großem Theaterdonner hatte die REWAG ihre Klage gegen Briegel und Büllmann öffentlich gemacht. In einer eineinhalb Seiten langen Pressemitteilung listete sie detailliert Verfehlungen auf, die die beiden Ex-Vorstände begangen haben sollen. Von […]