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Wer hat das verbockt?

Formfehler in Serie – Kündigung von REWAG-Chef unwirksam

Kosten mehrere Formfehler bei der Kündigung von Vorstand Torsten Briegel die REWAG weit über 600.000 Euro? Und wer ist für diesen Fehler verantwortlich?

Kann zufrieden sein: Torsten Briegel bei der Urteilsverkündung am Landgericht Regensburg. Foto: mb

Es ist eine juristische Ohrfeige für die Verantwortlichen bei REWAG und Stadt Regensburg. Der fristlose Rauswurf von Vorstandschef Torsten Briegel vom März vergangenen Jahres ist unwirksam. Das hat die 2. Kammer für Handelssachen am Landgericht Regensburg am heutigen Montag entschieden.

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Am Grundlegenden gescheitert

Inhaltliche Gründe, nämlich die Frage, ob Briegel im Jahr 2020 durch Einkaufsfehler tatsächlich Schaden verursacht hat, den der Energieversorger laut der schriftlichen Urteilsbegründung zuletzt auf 7,5 Millionen Euro bezifferte, spielten bei der Entscheidung keine Rolle. Der REWAG-Aufsichtsrat und dessen Vorsitzenden Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer scheiterten laut dem Urteil schon am Grundlegenden.

Sie haben es demnach nicht geschafft, die beabsichtigte fristlose Kündigung unter Wahrung der notwendigen Form und Einhaltung der gesetzlichen Fristen auszusprechen. Beim ersten Kündigungsschreiben fehlte die notwendige Vollmacht, das zweite kam zu spät.

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das Urteil denn auch nicht mehr mit der Frage, ob es zutrifft, dass Briegel es im September 2020 versäumte, die REWAG ausreichend mit Gas zu bevorraten, „trotz historisch niedriger Gaspreise“. Und auch nicht damit, ob dieses Versäumnis eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.

Tendenz des Gerichts war seit November bekannt

Bereits beim Gütetermin Ende November hatte die Vorsitzende Richterin Adda Trautzsch aus dieser Rechtsauffassung der Kammer keinen Hehl gemacht und versucht, auf einen Vergleich hinzuwirken (unser Bericht). Nach einer kurzen Unterbrechung klang dann auch alles danach, als würden die REWAG und Briegel sich ernsthaft um einen solchen Vergleich bemühen. Doch nun scheiterte eine Einigung doch – obwohl die Urteilsverkündung zuletzt nochmals um eine Woche verschoben wurde.

Der Streitwert lag bei 612.699,65 Euro – er errechnet sich im Wesentlichen aus den Ansprüchen, die Briegel aus seinem Vertrag zustünden, der eigentlich noch bis Ende Oktober 2024 läuft. Damit ergeben sich aus dieser Instanz allein an Gerichtskosten 13.485 Euro, Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt nicht mitgerechnet.

Rechtsstreit dürfte weitergehen

Dazu, ob die REWAG den Rechtsstreit in eine höhere Instanz tragen wird, verweist ein Sprecher des Energieversorgers an die Stadt Regensburg, Mehrheitseigentümerin mit knapp 65 Prozent. Eine Antwort von dort steht zwar noch aus, allerdings ist davon auszugehen, dass die Stadt dieses Urteil nicht akzeptieren wird.

Zumindest hatte Rechtsreferent Dr. Walter Boeckh, ehemals selbst Richter, dem Vernehmen nach in einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrats erklärt, dass die Kammervorsitzende Adda Trautzsch eine „Mindermeinung“ vertrete. Was nun zutrifft, müsste im Zweifel die nächsthöhere Instanz zeigen.

Wer hat’s verbockt?

Unbeantwortet bleibt bislang, wer – abseits der politischen Vertreterin Maltz-Schwarzfischer – verantwortlich ist für die Formfehler bei der Kündigung, die am Ende richtig teuer werden könnten.

Sollte die Entscheidung Bestand haben, käme nämlich auf die REWAG und mittelbar dann auf die Stadt Regensburg neben den Gerichtskosten auch die Abfindung zu, deren Höhe beim Streitwert jenseits der 600.000 Euro liegen dürfte.

Rechtsreferent Boeckh hatte zuletzt gegenüber unserer Redaktion erklärt, dass er an der Kündigung weder formell noch inhaltlich beteiligt gewesen sei.

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Kommentare (29)

  • Anonym

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    Es kann doch nicht sein, dass bei der Stadt gefühlt ausschließlich unfähige Leute beschäftigt sind. Da hat man schon extra Rechtler angestellt und es ist nicht möglich eine korrekte Kündigung auszugeben. Da war doch vor Kurzem die Geschichte der jungen Frau, die auf Grund ihres Wohnortes fristlos gekündigt wurde, bzw das endete ja auch in einem gerichtlichen Vergleich? Sind das ständig Panikentscheidungen? gerade bei fristlosen Kündigungen kann man doch davon ausgehen, dass die Betroffenen Personen da genau draufschauen und es dann vor Gericht geht….

  • Jakob

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    Dilettantisch, ist wahrscheinlich noch sehr milde ausgedrückt.

  • Beobachter

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    Das ist eine gewaltige Niederlage für die Vertreter der Stadt, aber auch des Gesellschafters Bayernwerk. Grundsätzlich frage ich mich, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, denn nicht der Vorstandsvorsitzende kauft Strom und Erdgas ein, sondern der jeweilige Fachbereich. Dafür gibt es Risikohandbücher, die vermutlich auch der Aufsichtsrat verabschiedet hat. Wenn aber die Frau Oberbürgermeisterin eine Kündigung übergibt, dann sollte diese schon rechtssicher sein. Offensichtlich hat man das bei der Stadt und dem Bayernwerk wohl gemerkt und eine zweite Kündigung geschrieben. Jeder Bürger weiß aus privaten Verpflichtungen von Kündigungsfristen, was bei den beiden Gesellschaftern offensichtlich niemand am Schirm hatte. Das ist an Peinlichkeit nicht zu übertreffen. Der Aufsichtsrat der REWAG erhält für vier (vielleicht sind es auch weniger oder mehr) jährliche Sitzungen Vergütungen, für die Otto-Normalverbraucher lange arbeiten muss. Es zeigt sich einmal mehr, dass kommunale Vertreter in Aufsichtsräten ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Offensichtlich aber auch die Vertreter des Bayernwerks nicht! Um den Schaden der REWAG abzumildern, sollten die Aufsichtsräte die seit Mai 2020 erhaltenen Sitzungsgelder zurückzahlen und freiwillig zurücktreten. Aber ich weiß, dass das nicht passieren wird. So muss am Ende der Kunde der REWAG die Zeche bezahlen – sei es durch höhere Energiepreise oder durch Einsparungen bei Investitionen und Instandhaltungen und damit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit.

  • Lisa

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    Die Einhaltung von Formerfordernissen u Fristen bei Kündigungen sind doch zwingend. Was soll das für eine “Minderheitenmeinung” der Richterin sein, von der Dr. Boeckh da spricht?

  • Mr. B.

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    Vielleicht gutdotierte Mitarbeiter am falschen Platz?

  • Spartacus

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    Ich tippe mal darauf dass die Verantwortung durch dermaßen viele Instanzen aufgeteilt wurde, dass am Ende so richtig niemand verantwortlich ist bzw. es nicht mehr eindeutig nachvollziehbar ist, da in solchen Fällen häufig die ansonsten penible Bürokratie versagt hat oder Dokumente verloren gegangen sind. Blöd.

  • Realist

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    Wenn Chef des Rechtsamtes an so einer Personalentscheidung nicht beteiligt war, spricht das vielleicht dafür, dass er nicht die höchste Stellung bei der Oberbürgermeisterin haben dürfte , oder warum wurde er sonst nicht beteiligt….
    Aber irgendwann dürfte der Fall doch über seinen Schreibtisch gelaufen sein und dann hätte er merken müssen was hier alles falsch gelaufen ist und er hätte Reissleine ziehen müssen. Vielleicht hat er die Fehler aber auch nicht erkannt….( dann Fehlbesetzung?)
    Sei es wie es ist…der Spass kostet die Stadt mehrere 100TE….
    Dass der Boeckh nach dieser Faltemlage wohl falsch besetzt ist…steht hier für mich ausser zweifel…er soll doch einfach gehen….
    In der Stadt läuft derzeit sovieles falsch….
    Ein Thema dass zwar nicht hier her gehört….War letzte Woche zum ersten mal auf dem Recyclinghof…Längere Schlange…als ich dann dran war… 8 Mitarbeiter der Stadt…Hände in den Hosentaschen und Tee getrunken…Wieso helfen die nicht beim ausladen…was ist deren Aufgabe…anscheinend eigene Hände wärmen…ich war geschockt…Die Schlange wäre nicht so lange wenn die helfen würden….
    Dieses Thema sollte RG mal auch recherchieren….finde es schlimm…alte Leute mussten die Sachen wegtragen und die Mitarbeiter tranken Tee mit Händen in der Tasche…unvorstellbar…anscheinend auch Stadtverwaltung Regensburg

  • Mr. B.

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    “Der Rechtsreferent war nicht beteiligt.”

    Dann können es nur der Hausmeister oder die Putzfrau gewesen sein (Ironie aus)!
    Gut, dass Regensburg durch die vielen Immo-Skandale so reich geworden ist.
    Mir persönlich tun die vielen Beschäftigten der Stadt leid, welche täglich ihren Beruf gewissenhaft ausführen!
    Hier haben wir wieder ein Beispiel, dass der Fisch vom Kopf stinkt und nicht umgekehrt.

  • Christine

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    Mr.B
    Sie haben mit Ihrer Vermutung Recht. Da davon ausgegangen werden kann, dass die OB die Kündigung nicht selbst ausgefertigt hat und der Rechtsreferent klar gestellt hat, dass er weder formell noch materiell an der Kündigung beteiligt war, kann es nur eine leitende Person aus dem Direktorialbereich gewesen sein. Diese Stellen sind alle nach BesGr. A 15 bewertet. Die Nichtbeachtung von Formvorschriften ist mindestens grobfahrlässig und der dadurch verursachte Vermögensschaden einzufordern. Hoffentlich hat diese Person eine Diensthaftpflichtversicherung! Ein Verzicht auf die Schadensersatzforderung dürfte den Tatbestand der Untreue erfüllen.

  • Oleg

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    @Realist: Die Mitarbeiter am Recyclinghof sind nicht als Möbelpacker angestellt, sondern zum überwachen und ordnen, sowie Hilfestellung geben und ggf. kassieren.
    Das der Recyclinghof einfach zu klein für die stark gewachsene Stadt geworden ist und eine Erweiterung/ Zweigstelle/ Abholung realisiert wurde hängt da wieder einmal an der seit Jahren schlummernden Stadt(-Spitze).

    Ansonsten gebe ich dir Recht. Es ist schon sehr fraglich, wenn eine fristlose(!) Kündigung eines Vorstandschefs nicht ordentlich überprüft wird……..naja der Steuerzahler zahlt es ja immer wieder gerne.

  • G. Siegemund

    |

    @Realist: zur Ehrenrettung des Recyclinghofes: Recyclinghöfe werden meistens nicht von der Stadt selbst, sondern von gemeinnützigen Organisationen im Auftrag der Kommune betrieben. Und deren Angestellte sind nicht zum helfen da, sondern um die Kunden einzuweisen, zu überwachen, Container abzudecken für den Abtransport und sonstige allgemeine Arbeiten. ich weiß natürlich nicht, ob Regensburg den Betrieb seiner Höfe abgegeben hat, aber zum ausladen sind die Leute dort nicht zuständig. Laden Sie mal Ihren Sperrmüll schön selber aus.

  • Mr. T.

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    Wenn so was in einer kleinen Firma passiert, in der die Sekretärin die Personalsachen mitmacht, könnte man sagen: Selber Schuld wenn man sich nicht anwaltliche Hilfe holt, aber so ist es schwer zu sagen, wer da was falsch gemacht hat …

  • Meier mit "ei"

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    Das Versagen von Ämterinhabern kann man auch auf Landes- und Bundesebene beobachten. Dass Personen oft bestimmte Posten inne haben, liegt daran, wie treu man seiner Partei ist und hat nichts mit der Kompetenz in einem Fachthema zu tun!
    Z.B. Frau Baerbock, Fachkraft für den Diplomatischen Dienst. (Ironie)
    Frau Lambrecht, Frau Gallina (Grüne Justizsenatorin in Hamburg ohne Jurastudium und wird mitverantwortlich gemacht für die Morde in Brokstedt). Oder Herr Habeck, Kinderbuchautor, der seine eigenen Vorstellungen vom Wirtschaften hat.

    @Realist: Recyclinghof:
    Meinen Sie das ernst?
    Wird schon aus Haftungsgründen nicht gehen! Wer haftet, wenn ein Mitarbeiter einem Kunden hilft und der Kunde verletzt sich? Wer ist dann schuld, wenn die Kommode dem Kunden auf den Fuß fällt? Oder wenn ein Fahrzeug beim Ausräumen beschädigt wird?

  • Christine

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    Der Direktoralbereich 1 (OB-Büro) beschäftigt zwei Juristen und der Direktoralbereich 2 (Beteiligungen) zwei Diplomkaufleute und einen Betriebswirt. Darüber hinaus beschäftigen die Stadtverwaltung, REWAG, Stadtwerk und Bayernwerk eine Vielzahl an Juristen und sind somit mit keiner kleinen oder mittelständischen Firma vergleichbar. Nur was hilft die ganze Expertise, wenn sie nicht genutzt, eingesetzt wird. Vermutlich hat die OB dem Leiter Beteiligung den Auftrag zur Ausfertigung der Kündigung erteilt, dieser hat sie ohne Rücksprache mit den Juristen ausgefertigt und so hat das Unheil seinen Lauf genommen. Für die Organisation Ihres Umfelds ist die OB verantwortlich, das muss man leider feststellen.

  • xy

    |

    Unabhängig von den Formerfordernissen, die man bei der Stadt geradezu anfängerhaft, wenn nicht sogar Infantil versemmelt hat, denke ich, dass die fristlose Kündigung möglicherweise auch ohne diesen schlimmen Fehler nicht begründet gewesen wäre. Denn wer konnte schon Putins Krieg und die explodierenden Gaspreise vorhersehen? Da haben sich neben der REWAG ganz andere Kaliber verkalkuliert. Ich sage nur UNIPER. Angesichts dieser komplizierten Rechtslage war es doch unumgänglich, die vorhandenen Juristen einzubeziehen.

  • Bernd

    |

    Der Streitwert ist doch Peanuts. In Regensburger Einheiten gemessen ca. 2 Klos.

  • Beobachter

    |

    Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich – auch unter Einbeziehung der Kommentierungen – zu dem Schluss, dass die Oberbürgermeisterin die Ursache ist. Sie ist die Vorsitzende des Aufsichtsrates. Sie muss von der Einkaufspolitik gewusst haben. Sie hat die Kündigung veranlasst. Sie hat es ohne HInzuziehung von juristischer Expertise veranlasst.

  • Gscheidhaferl

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    @Bernd
    Muss leider meinem Pseudonym wieder mal gerecht werden: Wenn wir die Kosten des Klos am Schwanenplatz zugrunde legen, entsprechen die zu erwartenden Kosten für einen Ex-REWAG-Geschäftsführer gerade mal zwei Dritteln einer öffentlichen Toilette. Bin mir nur nicht ganz sicher, was uns das jetzt sagt.

  • da Loisl

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    Bin gespannt, ob sich jemand aus dem Stadtrat findet, der die Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zur Sprache bringt. Die ergänzenden Informationen in der MZ heute runden für mich den Vorgang ab. Der Aufsichtsrat wird vermutlich in die Berufung gehen verbunden mit der Hoffnung, dass die Blamage dort Wett gemacht wird. Das OLG Nürnberg ist dafür bekannt, auf einen Vergleich der Parteien zu dringen. Sollte das OLG das Urteil des LG bestätigen, gibt es auch noch die Möglichkeit der Revision zum BGH und wie wir im Falle Wolli gelernt haben, auch noch die Verfassungsbeschwerde. Dann ist die Landtagswahl vorüber und wenn es gut geht auch die nächste Kommunalwahl auch. Die Verantwortlichen sind dann vielleicht im Ruhestand und über das ganze Gras gewachsen. Eigentlich ein Fall für das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes. Denn letztendlich werden die Kunden der REWAG und die Steuerzahler für den Schlamassel gerade stehen müssen.

  • wurstl

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    Die REWAG braucht demnächst ein neues Vorstandsmitglied. Ist denn nicht naheliegend, den vor Gericht erfolgreichen Vorstand wieder für das Unternehmen tätig werden zu lassen?

  • A nur ein Bürger

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    Wenn das Gerichtsurteil von der nächsten Instanz bestätigt wird, sollte die mit einem Juristen verheiratete OB die Verantwortung übernehmen, und zurücktreten.

  • Mr. T.

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    A nur ein Bürger, “mit einem Juristen verheiratet” ist mehr als ausreichend, um so weit strafmildernd zu sein, dass keine Konsequenzen daraus erfolgen dürfen.

  • Mr. B.

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    Zu A nur ein Bürger
    1. Februar 2023 um 00:42 | und
    Mr. T. 1. Februar 2023 um 09:51 |

    Was hat das Ganze mit dem Ehemann der OB’in zu tun?

  • Daniela

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    Ganz ehrlich, wenn in einem mittelständischen Unternehmen etwas derartiges vorkommen würde, blieben die Kosten am Chef hängen. Also würde jeder Chef sich persönlich um solche Angelegenheiten kümmern, bzw. an juristisch versierte Personen delegieren.

    Und genau da liegt das Problem, die Kosten, die da entstanden sind, trägt vorraussichtlich die Stadt bzw. das städtische Unternehmen. Da wird keine einzelne Person in alleinige Haftung genommen, zumindest erwarte ich dies nicht.
    Getreu dem Motto, ist nicht mein eigenes Geld, welches verbrannt wird, also was kümmert es mich!

    Eigentlich unverständlich, warum solche Vorgänge, wie Fristlose Kündigung, – prinzipiell – nicht erst von den Hausjuristen erarbeitet werden.

  • Julia Frank

    |

    Macht in der Regensburger Stadtverwaltung eigentlich jeder was er will?? Ob OBin, Umweltbürgermeister oder Rechtsamt: Man kann’s ja nicht mehr mit ansehen!
    Eine Blamage jagt die andere. Auf den Willen der Bürgerschaft wird schon lange nicht mehr gehört.
    Ob Hundewiese in Burgweinting, die niemand will – zumindest nicht an der geplanten Stelle! Ob Stadtbahnamt, das sich seit Jahren mit sich selbst beschäftigt und jährlich eine knappe Million Euro verschlingt. Nicht hinzugerechnet die Studien, die von dort ständig in Auftrag gegeben werden. Und dann noch diese rechtlich unwirksame Kündigung, wo keiner dran Schuld gewesen sein will! Jeder dieser Budgetverantwortlichen macht für sich Alleingänge und läßt ist absolut beratungsresistent. In der freien Wirtschaft vollkommen undenkbar. Diese Stadt mit einem Haushalt von über einer Milliarde Euro entspricht einem Großunternehmen und hat eine deutlich professionellere Führung verdient! Schließlich zahlen wir als Bürger für all diese Entscheidungen mit! Die Außenwirkung unserer Stadt ist nur noch katastrophal!

  • Mr. B.

    |

    Zu Julia Frank
    2. Februar 2023 um 11:03 | #

    Der Kern Ihrer Aussage ist richtig.
    Sie haben die 2. Bürgermeisterin vergessen, welche nur bei bestimmten “Events”
    anwesend ist und auch schon mal ein Bändchen aufgestellt hat!
    Und wen würden Sie jetzt vorschlagen?

  • Lisa

    |

    @A nur ein Bürger
    Was für ein Unfug, denken Sie, bei der OBin zuhause erfolgt kommunale Rechtsberatung durch ihren Ehemann am Abendbrottisch? Privatsphäre darf man wohl zugestehen!
    Und wenn die OBin nach Kommentaren hier eh für alles zuständig u verantwortlich ist, zu was braucht’s dann die vielen hochbezahlten Juristen u Referatsleiter bei Stadt u REWAG oder die Vorstände, deren aller Job es ja gerade ist, ihr diese Arbeit u Verantwortung fachlich abzunehmen? Oder für was kriegen die ihr Geld? Ich denke, die OBin kann im Schlamassel hier am allerwenigsten dafür.

  • Beobachter

    |

    Leute, wir sollten sachlich und objektiv bleiben. Fakt ist, dass die Misere vermeidbar gewesen wäre. Auslöser sind sicherlich die Juristen bei der Stadt und dem Bayernwerk, die hier definitiv versagt haben. Dafür muss aber jemand Verantwortung übernehmen. Das ist ganz klar die Vorsitzende des Aufsichtsrates der REWAG, die Frau OBin.

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drin