Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Kündigung wohl unwirksam

Rauswurf von REWAG-Chef vor Gericht: Scheitern am Formalen?

Die Klage des im März geschassten REWAG-Chefs Torsten Briegel gegen seinen Rauswurf scheint gute Erfolgsaussichten zu haben. Beim Gütetermin vor dem Landgericht Regensburg macht die Vorsitzende Richterin klar: Man hat es wohl nicht zustande gebracht, eine juristisch korrekte Kündigung zuzustellen.

Torsten Briegel mit seinem Rechtsanwalt Mark Lembke. Das Gericht bescheinigt seiner Klage gute Aussichten. Foto: as

Es sind viele Konjunktive und einschränkende Floskeln, die Richterin Adda Trautsch in ihre Formulierungen einfließen lässt. Schließlich handle es sich, darauf legt die Vorsitzende der Handelskammer am Landgericht Regensburg Wert, nur um eine vorläufige Bewertung.

WERBUNG

Natürlich könne sich im Lauf eines Verfahrens noch etwas ändern und natürlich sei im Fall einer entsprechenden Entscheidung keineswegs gesagt, dass das Oberlandesgericht Nürnberg ihre Auffassung teilen werde. Auch wenn dort bislang, „wenn ich das etwas angeberisch sagen darf“, noch keine Entscheidung von ihr aufgehoben worden sei. „Einmal ist ja immer das erste Mal.“

Einschätzung des Gerichts klingt blamabel für die Stadt

Wenn man aber das, was Trautsch am Montagvormittag im fast vollen Sitzungssaal 11 eine knappe halbe Stunde erläutert, auch nur halbwegs zur Kenntnis nimmt, dann dürfte die REWAG und damit die Stadt Regensburg mit ihrem fristlosen Rauswurf von REWAG-Chef Torsten Briegel juristisch scheitern – zumindest in dieser Instanz.

Dabei geht es in erster Linie noch nicht einmal um Inhaltliches – nämlich die Frage, ob man Briegel tatsächlich eine falsche Einkaufspolitik bei Gas und Strom für das laufende Jahr vorwerfen kann, durch die er laut dem Aufsichtsrat der REWAG einen Schaden von 6,3 Millionen Euro verursacht haben soll. Auch wenn Trautsch das, wie sie andeutet, ebenfalls bezweifelt.

Es geht zunächst einmal auch nicht darum, ob diese falsche Einkaufspolitik, so es sie denn tatsächlich gegeben hat, die fristlose Kündigung vom März rechtfertigen würde, gegen die Briegel klagt.

Und es geht auch nicht um die Frage, ob dann nicht auch Briegels Vorstandskollege Bernhard Büllmann (der verfolgt den Prozess ebenso wie weitere Führungskräfte der REWAG und Vertreter der E.ON-Tochter Bayernwerk) hätte gekündigt werden müssen, wenn denn diese Fehler tatsächlich so schwerwiegend gewesen sein sollen, wie sie Briegel bei seinem Rauswurf vorgehalten wurden.

Zwei Anläufe für Kündigung gescheitert?

Es geht in erster Linie um Elementares. Nämlich darum, wie man eine fristlose Kündigung juristisch korrekt zustellt und was da so alles dazu gehört. Bereits daran scheint die REWAG und mittelbar die Stadt Regensburg nämlich bereits gescheitert zu sein. Zumindest, wenn man Richterin Trautschs vorläufiger Einschätzung folgt.

Demnach gab es zwei Kündigungsschreiben an Briegel, jeweils unterzeichnet von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzende der REWAG. Und beide Kündigungen sind wohl unwirksam.

Etwas verkürzt zusammengefasst wurde beim ersten Schreiben der Aufsichtsratsbeschluss nicht beigelegt, der Maltz-Schwarzfischer überhaupt dazu bevollmächtigte, die Kündigung auszusprechen. Dem zweiten, ansonsten identischen Kündigungsschreiben lag der Beschluss dann zwar bei, es kam aber nicht innerhalb der festgesetzten Frist.

Richterin dringt auf gütliche Einigung

Es klingt also nach einer eindeutigen Lage in diesem Rechtsstreit, dem – basierende auf Berechnungen der Klägerseite – immerhin ein vorläufiger Streitwert von stolzen 612.699,65 Euro zugrunde gelegt wurde. Dennoch versucht Adda Trautsch auf einen Vergleich hinzuwirken.

Schließlich wisse man ja nie, ob eine Entscheidung in der nächsten Instanz auch halten werde, sagt sie in Briegels Richtung. Auch müsse man die lange Verfahrensdauer berücksichtigen, die Trautsch auf eineinhalb bis zwei Jahre schätzt. Ob man sich denn nicht doch noch einigen oder gar einen Güterichter zur Mediation einschalten wolle?

Am Kläger sei das nicht gescheitert, gibt Briegels Rechtsanwalt Professor Dr. Mark Lembke zu Protokoll. Bereits im Vorfeld der letztlich ausgesprochenen Kündigung habe man sich intensiv ausgetauscht und Vergleichsvorschläge gemacht. Und natürlich sei man auch weiterhin offen für eine gütliche Einigung.

Es dürfte um die Höhe der Abfindung gehen

Klar sei aber auch, dass dies nicht mehr auf der damaligen Basis geschehen könne. Sprich: Eine mögliche Abfindung müsste weitaus höher ausfallen, als damals wohl angeboten. „Man muss schon auch berücksichtigen, dass man sich gestritten hat“, so Lembke.

Denn abseits davon, dass die Kündigung schon rein formal nicht haltbar sei, müsse man festhalten: Gegen seinen Mandanten seien sehr schwerwiegende Vorwürfe erhoben worden, die aber nie substanziiert belegt worden oder über „schlagwortartige Pauschalbehauptungen“ hinausgegangen seien.

Man habe Briegel keine „Schadenskausalität“ nachweisen können und es sei „schon sportlich“, bei einem bilanziell ausgewiesenem Gewinn von 26,4 Millionen Euro der REWAG im letzten Jahr von Schäden und Verlusten zu sprechen.

Durchhalteparolen auf Beklagtenseite

Auf städtischer Seite, wo Rechtsreferent Dr. Walter Boeckh und Xaver Haimerl, Leiter des Beteiligungsmanagements, zusammen mit Rechtsanwalt Christian Siegert-Bomhard erschienen sind, will man die Lage nicht ganz so aussichtslos wahrgenommen haben wissen, wie sie eben dargestellt wurde.

Es sei schon richtig, dass man bei den Gesprächen im Vorfeld der fristlosen Kündigung „relativ weit auseinander“ gelegen sei, sagt Siegert-Bomhard. Es sei aber auch nicht gut, wenn jetzt schon von der Klägerseite signalisiert werde, dass eine Einigung zu den damaligen Bedingungen nicht mehr möglich sei.

Schließlich handle es sich ja nach wie vor um ein offenes Verfahren. Und die von der Vorsitzenden Richterin vertretene Auffassung sei auch nicht unumstritten.

REWAG differenzierte selbst nicht zwischen den Vorständen

Das sei selbstverständlich richtig, gesteht Adda Trautsch zu. Sie gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass die Kündigung auch abseits der rein formalen Gründe auf wackeligen Beinen steht. Zumindest bedürfe es „einigen Argumentationsaufbaus“, um zu erklären, warum man einem Vorstand wegen der vorgeworfenen Verfehlungen kündige und dem anderen nicht.

Schließlich sei in städtischen Schriftsätzen mehrfach unisono vom gesamten Vorstand die Rede. Es werde nicht zwischen Briegel und dessen Stellvertreter Büllmann – der wechselt demnächst nach Berlin – differenziert.

„Wir können uns möglicherweise einigen.“

Schließlich begeben sich zunächst die beiden Rechtsanwälte vor die Tür, um Möglichkeiten eines Vergleichs auszuloten. Irgendwann bitten sie dann jeweils ihre Mandanten zu sich, um sich mit diesen abzustimmen und anschließend wird nochmals kurz zwischen den Anwälten konferiert.

Am Ende – nach einer guten halben Stunde Unterbrechung – verkündet Rechtsanwalt Siegert-Bomhard: „Wir können uns möglicherweise einigen.“ Richterin Trautsch möge doch den Termin für eine potentielle Urteilsverkündung nicht vor Mitte Januar ansetzen. Während dieser Zeit werde man dann noch Gespräche führen, die vielleicht in einen Vergleich münden können, dem man dem Gericht dann mitteilen werde. Und ansonsten gebe es eben ein Urteil.

Urteil am 23. Januar – oder Einigung

Einen Güterichter wolle man nicht einschalten. Schließlich sei die Materie komplex und es müsse immer der gesamte Aufsichtsrat dahinter stehen. Die müssten dann ja alle zu der Mediation kommen, meint Rechtsanwalt Lembke, wohl nur halb im Scherz.

Der Termin zur Urteilsverkündung wird auf den 23. Januar festgesetzt. Vorher haben sich beide Parteien zudem nochmals Schriftsatzfrist ausgebeten. Insbesondere die Stadt möchte noch einiges zur Rechtsauffassung der Kammervorsitzenden erwidern. Am Ende dürfte es aber darum gehe, wie viel Abfindung die REWAG zu zahlen bereit ist, um die Angelegenheit ohne weiteres vom Tisch zu bekommen.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (19)

  • Giovanni Bavarese

    |

    Oh, das wär ja schon blöd, wenn wieder alle Aufsichtsräte zusammenkommen müssten. Bis sich da ein Termin findet! Nicht dass am Ende wieder Fristen verstreichen. Sind sicher alle schwer beschäftigt und berufstätig und die Aufsichtsratstätigkeit ist schließlich sowas wie ein anstrengendes Ehrenamt – sehr gut vergütet, versteht sich.

    Sind ja auch viele Mitglieder:

    Gertrud Maltz-Schwarzfischer (Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, Vorsitzende)
    Dr. Astrid Freudenstein (2. Bürgermeisterin der Stadt Regensburg)
    Dr. Egon Westphal (Vorstandsvorsitzender der Bayernwerk AG, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
    Reinhard Brandl (Betriebsratsvorsitzender REWAG, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
    Dipl.-Betriebswirt Andreas Ladda (Mitglied des Vorstands der Bayernwerk AG)
    Melanie Wiese (Mitglied des Vorstands der Bayernwerk AG)
    Dipl.-Physiker Dr. Thomas Burger (Projektleiter, Stadtrat)
    Dagmar Schmidl (Stadträtin)
    Hans Teufl (Stadtrat)
    Bettina Simon (Stadträtin)
    Horst Meierhofer (Stadtrat)
    Eva Brandl (Kaufmännische Angestellte REWAG)
    Franz Xaver Hirtreiter (Angestellter REWAG)
    Markus Schober (Stellvertretender BR-Vorsitzender REWAG)
    Sabine Klankermeier (Kaufmännische Angestellte REWAG)
    Quelle: rewag.de, Stand heute

  • Ferdinand

    |

    Aufsichtsrat? Wie lang soll den das noch so weitergehen? Am besten von allen Ämtern freiwillig zurücktreten?

  • P29_No

    |

    Nun, die Aufsichtsrats-Stühle sind mit einem speziellen “Klebstoff” versehen.
    Da kommt man ned so einfach los. :-)

  • Mr. B.

    |

    Für über 600000 Euro würde ich auch klagen!
    Was funktioniert in dieser Stadt noch?
    Der Bürger zahlt doch!
    Für wichtige Projekte fehlt dann wieder das Geld!
    Aber der Bürger ist -Gott sei Dank- sehr vergesslich!

  • Franziska

    |

    Die Bürger stehen mit den Problemen mit Gas und Strom allein dar. Die Kosten wachsen ins Unermessliche und die Versorgungssicherheit ist in Frage gestellt.
    Aber von der Rewag wird ein Gewinn von 26,4 Mill ausgewiesen.
    Das Chaos der Stadtoberen ist vermutlich Programm.
    Nix mehr mit leichter Sprache.
    Das stellt der neue sündhaft teuere, angefressene Schriftzug des Stadttheaters vermutlich symbolisch dar.
    https://www.theaterregensburg.de/ensemble/index.html

  • Hartnäckig

    |

    Günther Herzig schreibt: “!Wenn die Beratungsleistungen durch das Rechtsreferat nicht dazu führten, dass eine Kündigung wirksam zugestellt werden konnte, sollten dann nicht auch die Rechtsreferenten gefeuert werden? ”
    Da hat aber einer seinen Finger in eine klaffende Wunde gelegt !!!!

  • Daniela

    |

    Ja mein, bei 26,4 Millionen bilanzierten Gewinn ist auch eine Million für einen gefeuerten Briegel drin…. lol!

    Was hätte er auch einkaufen sollen, der hat voriges Jahr auch noch nicht gewusst, das die Ukraine im Krieg mit Russland ist, deshalb alle Preise und die Erreichbarkeit teuer werden…. Er wäre sonst allen sonstigen Politgeschwader klar vorraus gewesen….. lol!

    Und er könnte als neue Marie Lenormande Karriere in allen Branchen machen!

  • Ely

    |

    Der Sachverhalt ist in jeder Hinsicht ärgerlich. Fehler können überall passieren, in so einem Ausmaß dürfen sie allerdings nicht auftreten. Das ist meine, wenn auch unmaßgebliche, Meinung. Im Einzelnen: Für die formalen Mängel der Kündigung kann man mit Ausnahme der Vorsitzenden die Oberbürgermeisterin nicht verantwortlich machen, für die materiellen Mängel dagegen sehr wohl. Im Aufsichtsrat sitzen mit Vertretern des Bayernwerks vermeintlich kompetente Wirtschaftsleute und aus dem Stadtrat zwei Juristinnen. In der MZ konnte man heute lesen, dass die Vorsitzende Richterin auch den Kündigungsgrund nicht für tragfähig erachtet. Alles in Allem wohl mit einem positiven Urteil für den Kläger zu rechnen wäre, wenn die Vergleichsverhandlungen scheitern. Vor diesem Hintergrund wird die REWAG bluten müssen.
    Für die formal unzureichende Kündigung ist die OB persönlich verantwortlich, auch wenn sie keine persönlichen Konsequenzen zu befürchten haben wird. Obwohl, dieser Fall ist als grobfahrlässiges Handeln zu qualifizieren, wofür auch kommunale Wahlbeamten mit ihrem persönlichem Vermögen einstehen sollten. Warum und auf welcher Grundlage hat sie sich vor Gericht durch den Rechtsreferenten und den Leiter des Beteiligungsmanagements vertreten lassen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass vor Auslauf der Kündigung der Rechtsreferent beteiligt war. Hat sie die OB ohne juristischer Unterstützung selbst formuliert oder durch das Beteiligungsmanagement formulieren lassen? Weshalb hat sie einen Juristen als Büroleiter und eine Juristin als Persönliche Referentin an Ihrer Seite. Fragen über Fragen! Ob es darauf Antworten geben wird?
    Interessant auch, dass die Führungsriege der REWAG als Beobachter bei der Verhandlung war. Der Vorgang wird die Stellung des Aufsichtsrats und des Beteiligungscontrollings der Stadt nachhaltig schwächen. Unter einem OB Schaidinger wäre das nicht geschehen. Man erinnere sich an die fristlose Kündigung des Stadtbauchefs im Jahre 2008.

  • Mr. B.

    |

    Bitte keine Beispiele von Schaidinger!
    Danke!

  • KW

    |

    @Ely
    Schaidinger mag weniger dilettantisch agiert haben als die aktuelle Verwaltung und deren Führungspersonal (wo nicht viel dazugehört), ihn aber als Positiv-Beispiel für was auch immer zu nennen, ist definitiv unangebracht. Und zwar immer und überall.

  • Interessierter Mitleser

    |

    Schon interessant. Schmack – Berg, Solaranlagen Ganghofer Siedlung, REWAG Vorstand etc. Stadt scheint sich öfter in Rechtsfragen zu täuschen und holt sich eine Klatsche nach der anderen vor Gericht ab, Schuld sind aber sicher immer die anderen und nie die – geschätzten (-:- 28 Juristen (eischlusslich Referent) der Stadt, oder die, hmmh, wie sagt man, individuelle Auslegung und Ausgestaltung richtigen und rechtmäßigen Verwaltungshandelns.

  • Schwarzmeertanker

    |

    Wie kann man als Rechtsreferat so inkompetent beraten, dass die OB zwei rechtlich unwirksame Kündigungen verschickt. Das klingt schon fast nach grober Fahrlässigkeit, der einzigen Möglichkeit neben Vorsatz Beamte in Haftung zu nehmen. Muss der Rechtsreferent jetzt so etwas befürchten? Bei so mieser Vorarbeit würde ich das schon sagen… Oder ist die Stadt rechtlich selbst für so etwas zu ungeschickt?

  • xy

    |

    Den Rechtsreferenten sollte man zwangsbeurlauben.

  • Mr. B.

    |

    So, so! Urlaub auch noch?
    Für Urlaub müssen viele in diesem Land hart und schwer arbeiten!

  • Stefan Aigner

    |

    Zur Karstellung:

    Der Rechtsreferent war an der Kündigung weder formell noch inhaltlich beteiligt. Er hat an der Gerichtsverhandlung lediglich als Vertreter der Anteilseignerin Stadt Regensburg teilgenommen.

    Tatsächlich habe auch ich zunächst irrtümlich angenommen, dass Herr Boeckh an der Kündigung beteiligt gewesen wäre. Deshalb kommt diese Erläuterung zu meinem Bedauern leider etwas spät.

  • Schwarzmeertanker

    |

    Das Rechtsreferat war nicht beteiligt? Wenn ich als OB jemanden in einer solchen Position rauswerfen lassen will, dann lasse ich die Kündigung einen Juristen formulieren und unterschreibe nur noch. (Ja, vielleicht lese ich es vorher auch noch durch.)
    Wie unfähig muss man denn da sein, wenn man mit einem Stab an Juristen keine formal korrekte Kündigung verfassen (lassen) kann?
    So kann man als OB eine Verwaltung teuer auf Kosten des Steuerzahlers auch blamieren…

  • christine

    |

    Herr Aigner, wenn ich mich nicht irre, dann ist Anteilseigner die RBB GmbH und deren Eigner die SWR GmbH. Da Beklagte die REWAG ist und diese vermutlich in Vorstandsangelegenheit von der Aufsichtsratsvorsitzenden vertreten wird, waren der Rechtsreferent und der Leiter Beteiligungscontrolling wohl nur als Beobachter anwesend. Das Mandat vor Gericht hat der von der Aufsichtsratsvorsitzende beauftragte Rechtsanwalt Siegert-Bomhard. Da das persönliche Erscheinen nicht angeordnet war, musste die Aufsichtsratsvorsitzende nicht am Termin teilnehmen. Interessant wäre, wer der Aufsichtsratsvorsitzenden die außerordentliche Kündigung empfohlen und zur Unterschrift vorgelegt hat. Dass es ein Personalverantwortlicher oder Jurist der REWAG war, ist nicht anzunehmen, weil ihnen ein solcher dilettantischer Fehler nicht unterlaufen wäre. Letztlich bleibt es an der Aufsichtsratsvorsitzenden hängen, weil sie kompetenten Rat hätte einholen können. Wenn sie eine D&O-Versicherung hat, was zu vermuten ist, bleibt der Schaden aus der unwirksamen Kündigung an der Versicherung hängen. Deshalb auch die lange Frist für Vergleichsverhandlungen, weil die Versicherung und der Aufsichtsrat mitreden werden.

  • Mr. B.

    |

    Da bin ich voll und ganz bei Herrn Herzig und Schwarzmeertanker!

    Für was brauchen wir bei der Stadt eine Rechtsabteilung, wenn die Frau OB’in nach ihrem Sinne (offensichtlich in völliger rechtlicher Unkenntnis) selbst entscheidet?
    Aber in vielen Bereichen der SPD ( landesweit/ bundesweit) ist ja bekannt, dass das Geld der Steuerzahler zum Fenster hinausgeschmissen wird, nach dem Motto: “Ist ja nicht unser Geld!”
    Die Sache muss lückenlos aufgeklärt werden!

  • Steuerzahler

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

Kommentare sind deaktiviert

drin