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"BGH-Urteil ist falsch"

Wolbergs zieht vors Bundesverfassungsgericht

Der frühere Oberbürgermeister und jetzige Brücke-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Joachim Wolbergs, gab heute gemeinsam mit seinem Anwalt Peter Witting bekannt, vors Bundesverfassungsgericht gezogen zu sein. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die rechtskräftigen Schuldsprüche in seinen beiden Korruptionsverfahren am Landgericht Regensburg und die durch den BGH im November 2021 aufgehobenen Freisprüche. Der Ex-OB denkt nicht ans Aufgeben.

Peter Witting und Joachim Wolbergs bei der Pressekonferenz. Foto: om

„Im Urteil wird eine Geschichte erfunden. Frei erfunden.“ Seine Verurteilung wegen Bestechlichkeit hält Joachim Wolbergs für „falsch“. Die Fünfte Strafkammer des Landgerichts Regensburg hatte es im Juni 2020 gegen ihn gefällt. Der Bundesgerichtshof hat Wolbergs’ Revision dagegen verworfen.

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„Das Gericht wusste nichts“.

Die Entscheidung, verbunden mit einer einjährigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, ist rechtskräftig. Doch für Wolbergs ist das kein Grund, um aufzugeben. „Das Gericht wusste nichts“, sagt der 50jährige am Dienstagvormittag bei einer eigens anberaumten Pressekonferenz im Hotel Wiendl. Hier macht er die Verfassungsbeschwerde öffentlich.

Wolbergs vermutet hinter dem für ihn so schmerzhaften Urteilsspruch der Fünften Kammer „andere Motive“. „Einen aufmüpfigen Angeklagten in die Schranken zu weisen“ und „der Sechsten Strafkammer zu zeigen, dass man nicht zwingend so genau arbeiten muss“.

Dieser Sechsten Kammer, die im Sommer 2019 das erste Urteil gegen ihn fällte (Vorteilsannahme in zwei Fällen ansonsten zahlreiche Freisprüche; Wolbergs blieb straffrei), bescheinigt Wolbergs „wie verrückt Tag und Nacht gearbeitet“ zu haben, „um zu erfassen, worum es geht“. Doch dieses Urteil – die Begründung umfasst knapp 1.000 Seiten – hob der BGH wiederum weitgehend auf.

Aufgehobene Freisprüche werden neu verhandelt

Über sämtliche Freisprüche muss neu entschieden werden: Spenden vor dem Jahr 2015 (rund 350.000 Euro), aber auch mögliche private Vorteile wie die Übernahme von Renovierungskosten und mögliche Rabatte beim Wohnungskauf von Wolbergs‘ Mutter muss am Landgericht München I erneut verhandelt werden. Die Verurteilungen wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme (Spenden von etwa 150.000 Euro in den Jahren 2015 und 2016) blieben hingegen bestehen und sind ebenfalls rechtskräftig.

Für die juristischen Ausführungen zur Verfassungsbeschwerde hat Wolbergs seinen Anwalt Peter Witting mitgebracht. Man sei der „festen Überzeugung, dass die gegen Wolbergs erhobenen Vorwürfe strafrechtlicher Natur nicht erhoben werden können“, sagt dieser. Die Beschwerde sei bereits am 10. Januar eingereicht worden und richte sich gegen die Verurteilungen aus dem ersten Verfahren, gegen das zweite Urteil sowie gegen die vom BGH aufgehobenen Freisprüche.

Witting hofft auf Klärung grundsätzlicher Fragen

Witting skizziert die Kernargumentation der Verfassungsbeschwerde. Er sieht Klärungsbedarf beim Begriff „Dienstausübung“ beziehungsweise in der Frage, was es bedeute „einen Vorteil für die Dienstausübung“ zu bekommen, wie es der Straftatbestand der Vorteilsannahme fordert. Hier sowie bei der Bestechlichkeit ist Witting überzeugt, sei „die richterliche Interpretation jenseits dessen, was der Gesetzgeber mit diesem Tatbestand erfassen wollte“.

Ungeklärt sieht Witting weiterhin – das hat er in der Vergangenheit schon sehr oft betont – die Chancengleichheit von Parteien bei Wahlen, ob „zulässige Parteispenden“ überhaupt Vorteilsannahme sein können sowie die Frage, ob bei Kommunalwahlen Amtsträger gegenüber Kandidaten, die kein Amt inne haben, benachteiligt seien.

Verstoß gegen das „Schuldprinzip“?

Ein weiterer Punkt der Beschwerde ist die Frage, wie weit sich „ein Gericht von Erkenntnissen aus der Beweisaufnahme entfernen“ dürfe, so Witting. Er wirft der Fünften Strafkammer vor, in ihrer Beweiswürdigung jenseits der in der Hauptverhandlung festgestellten Erkenntnisse Dinge interpretiert zu haben. „Ich weiß, das ist ein schwerwiegender Vorwurf, aber den erheben wir“, so der Münchner Anwalt.

Die Kammer habe „ein Bild gezeichnet, dass mit dem tatsächlichen Geschehen, das eigentlich zur Diskussion steht, nichts gemein hat.“ Für Witting ein Verstoß gegen das „Schuldprinzip“ – niemand darf bestraft werden, den keine Schuld trifft. Wurde bei Wolbergs eine Schuld festgestellt? Witting: „Wir sagen deutlich: nein!“

Vor dem Landgericht Regensburg ließ sich Wolbergs sehr oft und lange ein. Foto: om/Archiv

Ein weiteres Thema ist das verfassungsrechtliche Prinzip des „wirksamen Rechtsschutzes“. Wenn das Tatsachengericht wie vorliegend versage, „dann muss die Kontrollinstanz eingreifen“. Hier war es der Sechste Senat des Bundesgerichtshofes. Doch „diese Kontrollinstanz hat ihrerseits versagt“, so Witting. Die BGH-Verhandlung im November in Leipzig sei eine „absolute Farce“ gewesen.

BGH-Verhandlung war „eine Farce“

Bei „derart grundsätzlichen Fragestellungen“, die dieses Verfahren aufwerfe, wäre eine Diskussion darüber nötig gewesen. Doch nach stundenlangen Vorträgen (vor allem von Witting) verkündete der Senat sein Urteil bereits knapp 45 Minuten nach der Verhandlung. Für Witting stand dieses vorher schon fest. Wolbergs bezeichnet die mündliche Verhandlung vor dem höchsten deutschen Strafgericht als „Showveranstaltung“.

Mit der Verfassungsbeschwerde verbinden der Ex-OB und sein Anwalt „die Hoffnung“, dass sich das Bundesverfassungsgericht den zentralen Fragestellungen des Verfahrens, das in seiner Bedeutung weit über Regensburg hinausgehe, „stellt“. Für den Umgang mit Parteispenden und der Parteienfinanzierung auf kommunaler Ebene möge das Gericht eine „praktikable Lösung aufzeigen“. Dass die Erfolgsaussichten bei einer Verfassungsbeschwerde nicht besonders groß sind, wissen auch Witting und Wolbergs.

„Alles verloren“.

Joachim Wolbergs berichtet auf der Pressekonferenz aus „der Sicht des Betroffenen“. Seit dem Beginn der Ermittlungen im Sommer 2016 „habe ich juristisch fast alles verloren, persönlich alles verloren“, so der Politiker. „Materiell, persönlich, gesundheitlich, Freunde – beziehungsweise eher Bekannte.“ Am 18. Januar 2017, gestern vor fünf Jahren, wurde Wolbergs verhaftet. Ein Datum, dass er nicht „aus dem Kopf bringe“, weil es so einschneidend für ihn war. In seinen Gedanken gebe es „eine Zeit vor der Haft und eine Zeit nach der Haft“.

Er habe lernen müssen, dass es besser wäre bei Ermittlungen nichts zu sagen. Ein Angeklagter, der sich wie er häufig einlasse, um Dinge aufzuklären, „eher nervt“ und den Prozess „aufhält“. Er verweist dabei auf das Verfahren gegen seinen ehemaligen CSU-Kontrahenten um das Amt des OB Christian Schlegl, der im letzten Jahr im Zusammenhang mit illegalen Parteispenden wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 200 Tagessätzen verurteilt wurde. Dieser habe über Wolbergs im Stadtrat „vom Leder gezogen, das müssen Sie sich mal anhören.“ Bei seinem eigenen Prozess habe Schlegl jedoch geschwiegen und hinterher lediglich vom Versagen seines „internen Kontrollsystems“ gesprochen.

Bauträger konnte sich “freikaufen”

Ein weiterer CSU-Protagonist in der Regensburger Korruptionsaffäre hätte sich „freigekauft“, so Wolbergs. Einen Tag nach Schlegls Verurteilung habe sich dieser „von den Medien abfeiern lassen“ für ein riesiges Bauprojekt in Köfering. Wolbergs weiter: „Dirnberger heißt der. Der hat das System der Scheinrechnungen erfunden und perfektioniert unter Beteiligung von Anwälten, Steuerberatern und Architekten, die alle nicht wussten, worauf sie sich da einlassen“.

Der frühere Freund und Spendensammler von Schlegl wurde per Strafbefehl zu 210 Tagessätzen und einer sechsstelligen Geldstrafe verurteilt. „Auch das habe ich lernen müssen“, betont Wolbergs, „man kann sich freikaufen“.

„Noch nicht bereit”, die Konsequenz zu ziehen

Warum er nun auch noch vor das Bundesverfassungsgericht zieht, begründet Wolbergs damit, dass es um seine „Ehre“ gehe. Er werde weiterhin alles dafür tun, „wenigstens die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass die Verurteilungen mir gegenüber falsch sind, weil ich mich nicht strafbar gemacht habe, weil ich nie bestechlich war und nie korrupt war.“

Es gebe Leute, die ihm raten, er solle das alles hinter sich lassen. „Das kann ich nicht,“ so Wolbergs. „Es geht um die Frage, dass die Menschen, die mir vertraut haben, das Gefühl haben müssen, dass sie mir zu Unrecht vertraut haben. Das macht mich kaputt. Das kann ich so nicht stehen lassen.“ Wie es politisch mit ihm weitergehe, wisse er noch nicht. Er sei aber „noch nicht bereit”, die Konsequenz zu ziehen und sich – wie früher angekündigt – aus der Politik zu verabschieden.

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Kommentare (41)

  • Mr. T.

    |

    Wenn er seine Ehre retten wollte, sollte er auspacken und alles erzählen, was er über das System der Spenden durch Bauträger weiß. Auch die Verstrickungen der Verwaltungen, die wie mit Teflon beschichtet und unantastbar erscheinen. Es ist doch sicher kein Zufall, dass der Hauptteil der Parteispenden auf kommunaler Ebene aus genau der Branche kommt, die auch von individuellen Entscheidungen der Politik am stärksten Profitieren kann.

  • Solitär

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    Eine Konstante in unser aller Leben seit 2016, die Halt gibt in so unruhigen Zeiten.
    Ob Corona oder nicht, Wolli kniet sich rein.

  • Presssack

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    “Er habe lernen müssen, dass es besser wäre bei Ermittlungen nichts zu sagen. Ein Angeklagter, der sich wie er häufig einlasse, um Dinge aufzuklären, „eher nervt“ und den Prozess „aufhält“.”

    Echt, wöchentliche Videobotschaften wirken sich nicht positiv auf einen Prozess aus? Woah!

  • Gscheidhaferl

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    @Mr. T.
    Stimme Ihnen (unverändert) voll zu. Aber das Auspacken wäre rational. Und aus der Rationalität hat Wolbergs sich ja (begleitet und bestärkt von seinen Brücke-Groupies – oder sollte besser von Jüngern gesprochen werden?) scheinbar sehr konsequent verabschiedet. Da führt in diesem Leben wohl kein Weg mehr zurück, in die tatsächlich ja eher trostlose Realität.

    Zynisch gesprochen: Finden wir ewigen Nörgler uns doch endlich damit ab und zweifeln nicht länger am selbsternannten Messias: Woli ist es eben gelungen, der Jungfrau Maria erfolgreich nachzueifern: Auch er hat’s zu einer unbefleckten (Vorteils-) Empfängnis gebracht. Mit schnöden irdischen (rechtsstaatlichen) Maßstäben wird man ihm da nicht gerecht. Ob er darüber hinaus Parallelen zwischen den Gerichten und dem Kreuzigungsberg sieht? Vielleicht. Er stilisiert sich ja recht konsequent als Opferlamm. Und den Richtern wirft er ja auch regelmäßig vor, dass sie nicht wüßten, was sie tun…

    Aber ungeachtet all der boshaften Kommentare, zu denen diese Farce einlädt: Letztlich ist da ja nichts lustig daran. Ich glaube,auch darin stimmen wir überein. Es ist und bleibt vielmehr eine Tragödie, im wahrsten Sinne des Wortes: Das böse Ende ist absehbar und nahezu unvermeidlich. Und der angerichtete politische Schaden ist ohnehin nicht mehr wieder gut zu machen.

  • Mich

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    Recht hat er.

  • Desperatus

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    Wolbergs zieht sich frühestens dann zurück, wenn ein Urteil in München vorliegt, dieses vom BGH bestätigt und dann eine anschließende Verfassungsbeschwerde nochmals abgelehnt wurde.
    In seinem Weltbild ist er ein unschuldiges Opfer eines Rechtssystems, das er für falsch hält. Manche Kritikpunkte zur Thematik Spenden an Mandatsträger in Verbindung mit Wahlkampf mögen vielleicht berechtigt sind, aber er muss sich mit der derzeit geltenden Rechtslage und Rechtsprechung abfinden. Ansonsten sollte er nicht nur Regensburg verlassen, wie er im Falle einer Verurteilung öffentlich angekündigt hat, sondern am besten gleich ganz aus Deutschland auswandern.
    Die Freizügigkeit ist nicht nur im Grundgesetz innerhalb der BRD garantiert, sondern auch in der ganzen EU gewährleistet.

  • Max

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    Dieses Verhalten ist einfach nur peinlich und lächerlich….

  • Jonas Wiehr

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    “… mögliche Rabatte beim Wohnungskauf von Wolbergs‘ Mutter” Wer wohnt da eigentlich am Roten-Brachweg? Eine Frau Wolbergs findet man dort nicht. Seltsam.
    Das Übelte: Der Regensburger Stadtrat hat die Bestechungsaffäre noch immer nicht aufgearbeitet, das IZ macht weiterhin mit der Stadt ein Bombengeschäft.

  • Tom

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    Frei nach dem Moto: “Alles Geisterfahrer, die mir da entgegen kommen”

  • Daniela Camin-Heckl

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    In diesem Fall würde ich einen Menschen raten:

    ” Nimm es an! Schließ es ab! Laufe nicht Dingen hinterher, bei denen Du nicht oder fast ausgeschlossen gewinnen kannst! Orientiere Dich neu, nimm Deine Fähigkeiten und Deine verbliebene Kraft und baue Dir eine neue gute Zukunft außerhalb der Politik! So wirst Du womöglich nur wieder scheitern, wirst womöglich wieder das selbe ernten, wirst eine persönliche neue Kränkung erfahren, welche Dir Kraft und Energie für Neues raubt. Dies kann doch unmöglich der Sinn Deines weiteren Lebens sein?

  • Pattirift

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    Es wird sein Lebensinhalt bleiben. Eine unendliche Serie.

  • Hindemit

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    In der Tat hat die Causa Wolbergs Merkmale einer Tragödie. Allerdings fehlt mir persönlich bis heute eine (selbst)reflektierte Aussage des ehemaligen OBs zu eigenen strukturellen Fehlern. Eine offenes “reinen Tisch machen”. Er verharrt starr in der Opferrolle, die weder vor Gericht überzeugt hat, noch dazu dient, daß enttäuschte Wähler:innen ein anderes Bild von ihm bekommen. So wird er keinen inneren Frieden finden können.

  • xy

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    Es heißt: “Die Beschwerde sei bereits am 10. Januar eingereicht worden und richte sich gegen die Verurteilungen aus dem ersten Verfahren, gegen das zweite Urteil sowie gegen die vom BGH aufgehobenen Freisprüche.”

    Hinsichtlich der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung in der “ersten Sache”, die demnächst vor dem LG München I erneut verhandelt wird, dürfte die Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig sein (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG). Das sollte man eigentlich wissen, insbes. als Anwalt. Wenn man das öfter macht, bekommt man vom Bundesverfassungsgericht Missbrauchsgebühren aufgebrummt (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2020 – 1 BvR 2635/19, Rdnr. 5 ff.).

  • KW

    |

    Ich habe zwei Theorien:
    1. Für RA Witting ist das ganze kostenlose Werbung, da es bundesweit durch die Medien geht, drum macht er weiter mit (frage mich nur wer sein Honorar bezahlt).
    oder
    2. RA Witting hat vor Wolbergs kapituliert und macht alles was der von ihm verlangt, um ihn irgendwann endlich loszuwerden. So sieht es jedenfalls auf dem Foto oben aus. Da sitzt Witting doch wie ein Häufchen Elend auf der Sünderbank neben Wolbergs.
    Sorry, wenn ich das Ganze nur noch mit einer gewissen Unernsthaftigkeit kommentieren kann.

  • Martin Oswald

    |

    @xy: In den genannten Beschwerdepunkten ist der Rechtsweg tatsächlich erschöpft. Das erste Verfahren wird in München nicht komplett neu aufgerollt. Der Schuldspruch in den zwei Fällen der Vorteilsannahme ist rechtskräftig.

  • Jung Regensburger*in

    |

    Wenn sich alte, weiße Männer nicht eingestehen können, verloren zu haben.

  • Gscheidhaferl

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    @Günther Herzig
    Sehr spannende und bedenkenswerte Frage, die Sie da in den Raum stellen. So würde das eine oder andere, das spontan wenig einleuchtet (z.B. “Warum hält der Anwalt die Geschichte derart am Köcheln, wo’s dadurch doch eher noch schlimmer als besser für Wolbergs wird?”), plötzlich Sinn ergeben. Das wären dann aber wirklich ziemlich sinistre Abgründe, die sich da auftäten. Vielen Dank für diesen neuen Blickwinkel!

  • joey

    |

    “die alle nicht wussten, worauf sie sich da einlassen“
    das hat bei mir ein spontanes Lächeln ausgelöst: Der Beweis, daß Wolbergs in einer Parallelwelt lebt. Wenn Anwälte, Steuerberater und Architekten nicht wissen, daß Scheinrechnungen nur dazu da sein können (!), eine größere Sauerei zu vertuschen, sollten sie ihren Beruf aufgeben wegen fehlender Geschäftsfähigkeit.

    Alle wußten, was läuft, alle haben mitgemacht. Ganz oben Wolbergs. Nein, er ist nicht der erste, aber er hat als SPD Mann behauptet, für die kleinen Leute da zu sein. Der größte Verrat, den man sich vorstellen kann.

  • grubsneger

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    naja,es gäb ja nooch den EuGH

  • Taxifahrer

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    Tragisch ist v.a. das Ende der PK, bei dem Wolbergs glaubwürdig erzählt, dass er bis heute nicht weiß, was er falsches getan hat. Er muss einfach nur das Urteil des BGH lesen. Da steht es drin. Er versteht einfach nicht, was er falsch gemacht hat. Ich glaube man könnte es ihm 1000mal erklären. Er versteht es einfach nicht. Das ist tragisch.

  • beobachter

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    +++naja,es gäb ja nooch den EuGH+++

    und anschließend das jüngste Gericht:)

  • Daniela Camin-Heckl

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    Kommentar gelöscht. Was Sie schreiben ist so nicht richtig.

  • Roche-Dirac

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine Unterstellungen.

  • Luchs

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    Noch einer, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt! Im Gegensatz zu den spazierenden Realitätsentrückten ist er aber zum Glück nicht gesundheitsgefährdend (jedenfalls nicht für andere) sondern echt unterhaltsam! Was für eine Farce! Ich freue mich, dass es weiter geht.

  • Jürgen

    |

    Bei alledem, denke ich mir, was wohl Hans Schaidinger von der ganzen Sache denkt.
    Sein System.
    Hoffentlich verklagt er Wolbergs nicht wegen Urheberrechtsverletzungen.

  • beobachter

    |

    Was verbindet folgende Personen:

    Schaidinger Hans
    Schlegl Christian
    Rieger Franz

    Sie sind alle vor Gericht sehr gut weggekommen und sie sind nicht bei der SPD

  • grubsnreger

    |

    …das Jüngste Gericht,
    gut so, da hat ER ja den Vorsitz…

  • Gscheidhaferl

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    @Jürgen
    Dem Schaidinger kann’s letztlich Wurscht sein. Aber ich fürchte, er wird das Scheitern des von ihm mit installierten Kronprinzen Wolbergs eher als Beleg für die eigene Cleverness betrachten. Frei nach dem unsäglichen Schlager “Manch einer lernt’s nie, das fahr’n mit de Schi, aber der Hans der kann’s”. Auf Schuldbewusstsein oder Reue dürfte beim Ex-OB und Ehrenbürger mit Immo-Beratervertrag nicht zu hoffen sein.

  • Mr. B.

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    Zu joey
    20. Januar 2022 um 17:14 | #

    Ich glaube, realitätsbezoger gehts nicht!!
    Unrechtsbewußtsein ging verloren, weil es ja schon viele Jahre
    “gut ging”!

  • Jung Regensburger*in

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    Kommentar gelöscht. Kein Getrolle.

  • Gscheidhaferl

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    @beobachter
    ja, es ist verführerisch in dieses verschwörungstheoretische Horn zu blasen, aber es dürfte dann doch noch andere Gemeinsamkeiten geben, die wahrscheinlich ausschlaggebender dafür sein dürften, dass diese alles andere als ehrenwerten Herren vergleichsweise ‘gut’ davon gekommen sind (Sie haben übrigens den Herrn Kittl bei Ihrer Aufzählung vergessen):

    Die drei genannten sind – im Gegensatz zu Wolbergs – noch nicht vollends der Realität entrückt und haben sich insofern vor Gericht nicht tiefer als nötig hineingeritten. Nicht zuletzt weil sie nicht (mehr) auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen sind/waren, in der Politik Karriere zu machen. Schlegl und Rieger waren anders als Wolbergs zudem klug genug, nicht derart lautstark und überzogen den sterbenden Schwan zu geben. Sie haben sich auch keine so teuren Anwälte geleistet, die sie im (ohnehin bei ihnen nicht gegebenen) Unschuldswahn bestärkt hätten.

  • Christian

    |

    Die Causa Wolbergs ist in der Tat schwierig und die hier Schreibenden sind offensichtlich sehr wissend. Respekt. Ich traue mir nicht zu, ein Urteil zu fällen. Was mir aber auffällt: wenn die Verurteilung von Herrn Wolbergs rechtens ist, dann verstehe ich mich, warum in anderen, gleichgearteten Fällen anders entschieden worden ist. Aus meiner Sicht gehen Politiker*innen oft einen sehr engen Weg in Bezug auf Spenden. Ich appelliere, darüber mal nachzudenken.

  • powidltaschkerl

    |

    Werter Herr Herzig,
    wenn sich eine Dame für dieses Amt bewirbt, will sie Bundeskanzlerin werden,
    so viel Zeit muss sein. Die Ermittlungen betreffen einen Betrag, der bei Politikern so mancher anderer Partei nur ein müdes Grinsen hervorrufen würde. Und was hat das überhaupt mit obigem Artikel zu tun?

  • KW

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    Jetzt lenkt @Herzig mit seiner Erklärung davon ab, dass er sich von @Jung-Regensburger*In mit dem Idiom “alter weißer Mann” und der damit in aktuellen Debatten verbundenen Bedeutung, offensichtlich zu Recht angesprochen gefühlt hat. Peinlich.
    Noch was On Topic, damit ich eine Chance habe, dass der Moderator meinen Post freischaltet:
    mMn passt “alter weißer Mann” nicht im Zusammenhang mit Wolbergs’ Drama. Hier spielt eine völlig andere Geisteshaltung die Hauptrolle. Eine Geisteshaltung die ja hier schon oftmals und ausgiebig diskutiert wurde.

  • Jonas Wiehr

    |

    Was ist negativ daran, weiß, männlich und alt zu sein?

  • Martin Oswald

    |

    Könnten die Troll-Diskussionen hier bitte aufhören? Wenn Sie kein Interesse am Thema haben, kommntieren Sie bitte woanders.

  • Johann Egger

    |

    An gehässigen sadistisch motivierten Kommentaren wird es in unserem Land vermutlich nie mangeln. Dennoch bleibt die Hoffnung!

    Herr Wolbergs, falls Sie das lesen, ein ehemaliger Regensburger Jura-Student kann jedes Wort und jede Tat von Ihnen sowohl rechtlich als auch menschlich mehr als nachvollziehen. Ihr Durchhaltevermögen und den Charakter den Sie an den Tag legen ist bewundernswert. Mehr von solchen Politikern wären wünschenswert. Bräuchte eben nur noch das Wahlvolk, das so etwas erkennt und wertschätzt. Wenn es aber bei einem selber kaum vorhanden ist, ist anscheinend der Neid darauf zu groß, als dass man es anerkennen und würdigen könnte. Leider gewinnt ok diesen Fällen dann zumeist die Destruktivität.

    Herr Wolbergs ich wünsche Ihnen von Herzen alles erdenklich Gute und auf ein weiteres Leben, das irgendwann, ob mit oder ohne justizieller Gerechtigkeit, wieder ein leichteres und befreiteres sein wird! Es gibt Menschen die Ihnen glauben, vergessen Sie das nicht!

  • Daniela Camin-Heckl

    |

    @ Johann Egger

    Was soll sich das Wahlvolk wünschen, einen Politiker, der wegen 2 Fällen der Vorteilsnahme rechtskräftig verurteilt wurde?

    Nein danke!

  • Mr. B.

    |

    Zu Johann Egger
    22. Januar 2022 um 14:46 | #

    Was glauben Sie? Können Sie näher darauf eingehen?
    Die Angaben des Angeklagten Herrn W. in den Prozessen waren eher nicht sehr aufhellend, oder?

Kommentare sind deaktiviert

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