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“ESM-Vertrag muss nachgebessert werden!”

Der bayerische Landtagsabgeordnete und Mitkläger vor dem Bundesverfassungsgericht Thomas Dechant (FDP) sieht die heutige Entscheidung ganz klar als Erfolg für die Kläger. „Der Bundestag hätte diesem Vertrag nicht zustimmen dürfen!“ so Thomas Dechant. Die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes ‘Die Ratifizierung könne erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien geändert werden könne.’ zeigt ganz klar, dass die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nötig war!
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