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Weitere Festnahme im Ermittlungsverfahren gegen Bayern-Ei

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Im Zuge der Ermittlungen wegen des Verdachts des Inverkehrbringens salmonellenbelas-teter Eier durch ein niederbayerisches Unternehmen kam es gestern zur Festnahme eines weiteren Beschuldigten. Es handelt sich dabei um den für die Betriebsstätte der Fa. Bay-ern-Ei in Niederharthausen zuständigen Amtstierarzt des Landratsamtes Straubing-Bogen. Aufgrund von Erkenntnissen aus dem Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte Beihilfe geleistet hat, zu den lebensmittelrechtlichen Verstößen in der Betriebstätte Niederharthausen, die dem ehemaligen Geschäftsführer zur Last liegen. Nachdem sich der Tatverdacht gegen den Amtstierarzt im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtet hatte, beantragte die Staatsan-waltschaft Regensburg am 30.11.2015 den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls und richterliche Durchsuchungsanordnungen.

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg hat daraufhin am 01.12.2015 antragsgemäß Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und die Durchsuchungsmaßnahmen angeordnet. Am gestrigen Donnerstag wurden die Durchsuchungsbeschlüsse durch Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Straubing im Beisein von Vertretern der Staatsanwaltschaft Regensburg vollzogen und der Beschuldigte aufgrund des bestehenden Haftbefehls festgenommen. Der Beschuldigte wurde heute dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Re-gensburg vorgeführt. Dieser hat dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Voll-zug der Untersuchungshaft angeordnet, weil ein dringender Tatverdacht und der Haft-grund der Verdunklungsgefahr bestehe. Der Beschuldigte hat sich zur Sache geäußert. Dabei hat er fehlerhaftes Verhalten eingeräumt. Weitere Angaben zum Inhalt seiner Aus-sage werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben. Dem Beschuldigten wird im Haftbefehl zur Last gelegt, in seiner Eigenschaft als örtlich zuständiger Amtstierarzt trotz Kenntnis des positiven Salmonellenbefunds die Anordnung der nach dem Lebensmittelrecht zum Schutz der Verbraucher erforderlichen Maßnahmen bewusst pflichtwidrig unterlassen zu haben.

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Auch soll er vor konkret bevorstehenden behördlichen Kontrollen in der Betriebsstätte Niederharthausen gewarnt haben. Auf diese Weise soll der Beschuldigte den früheren Geschäftsführer der Fa. Bayern-Ei bei der Aus-lieferung salmonellenbelasteter Eier am Standort Niederharthausen unterstützt und dem-zufolge Beihilfe zu den Straftaten geleistet haben, derer dieser dringend verdächtig ist. Zugleich soll der Beschuldigte durch die unbefugte Ankündigung unangemeldeter Behör-denkontrollen Verschleierungshandlungen durch die Firma Bayern-Ei ermöglicht und dadurch die Sachaufklärung erschwert haben.

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