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Archiv für 6. September 2025

Bei den nächsten Kommunalwahlen in Bayern greift auch in Regensburg erstmals eine Neuregelung der bayerischen Gemeindeordnung.

Nach der Kommunalwahl 2020 wurde 22 neue Stadträtinnen und Stadträte vereidigt. Foto: Stadt Regensburg/Peter Ferstl

Im März nächstes Jahr steht in Regensburg die Kommunalwahl an. Erstmals greift dabei eine 2023 beschlossene Neuregelung der bayerischen Gemeindeordnung. Waren es bisher nur städtische Beamte, leitende und hauptberufliche Beschäftigte der Stadt, die nicht ehrenamtliche Stadträte werden durften, wurde diese Einschränkung nun auch auf Teilzeitbeschäftigte ausgeweitet. Hintergrund der Regelung ist das von Interessenkollisionen zwischen der Tätigkeit als städtischer Beschäftigter einerseits und als ehrenamtlicher Mandatsträger andererseits.

„Die Annahme, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten generell bei der Wahrnehmung des Mandats weniger Interessenkonflikte und weniger Verwaltungseinfluss als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ist nicht mehr zeitgemäß und wurde deshalb angepasst“, begründet das Hauptamt der Stadt Regensburg die vom Innenministerium vorgenommene Verschärfung.

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