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Bebauungsplan für Chamer Straße Nord liegt aus

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich, wird ausgelegt Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich, liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17. Januar 2012 bis einschließlich 17. Februar 2012 im Neuen Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 276, von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hatte am 13. Dezember 2011 beschlossen, diesen Bebauungsplan-Entwurf zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen (Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet 200 Meter bis 260 Meter östlich der Herrnholzbreite bzw. der Kleingartenanlage Sonnenhügel zwischen der Bundesstraße 16 und der Chamer Straße. Der Plan kann am Auslegungsort eingesehen werden. Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Stellungnahme zu Lärmimmissionen, Schalltechnisches Gutachten; Stellungnahmen zu Geologie und Umwelt; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP); Umweltbericht-Entwurf
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