Wenn sich die Rentenversicherung mit dem Übergangsgeld Zeit lässt – Existenzangst bringt Regensburgerin ins Bezirksklinikum
Nur wenige Tage nach einer beruflichen Reha wegen Depressionen erleidet eine Regensburgerin einen schweren Nervenzusammenbruch. Das dringend benötigte Übergangsgeld der Deutsche Rentenversicherung blieb zuvor aus und stürzte sie in existentielle Not.
Aufmerksamen Passanten ist es zu verdanken, dass Katharina Aubeck (Name geändert) heute noch lebt. Sie hielten die 54-Jährige am 1. Mai zurück, als sie in Regensburg von einer Brücke springen wollte. Nur vier Tage zuvor hatte Katharina Aubeck eine berufliche Reha abgeschlossen. Wegen Depressionen war sie sieben Wochen ambulant in einer Regensburger Klinik behandelt worden.
Doch zu Hause warteten unbezahlte Rechnungen und Mahnungen. Aubeck hatte nicht einmal mehr Geld für Lebensmittel. Als dann noch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens vom Vermieter kam, war es zu viel. Aubeck erlitt einen schweren Nervenzusammenbruch.
Nach dem Suizidversuch verbrachte sie weitere sechs Wochen im Bezirksklinikum. Erst jetzt kommt sie langsam wieder auf die Beine und fasst auch beruflich Fuß.
Am Telefon der Rentenversicherung: Untätigkeit, Widersprüche, Gesprächsabbruch
Verantwortlich dafür, dass es so weit kam, macht Aubeck die Deutsche Rentenversicherung. Sie hatte die Reha zwar bewilligt, anschließend aber wochenlang die Auszahlung des Übergangsgelds verweigert.
„Erst waren die Verantwortlichen dort untätig. Dann hielt man mich mit widersprüchlichen Auskünften hin, legte am Telefon auf – und versuchte am Ende noch, eigenes Fehlverhalten zu vertuschen“, sagt sie.
Telefonprotokolle, Schriftstücke und E-Mails belegen: Katharina Aubeck beantragte ihre Reha fristgerecht – ebenso das Übergangsgeld.
Auf diese Lohnersatzleistung haben Beitragszahler bei einer beruflichen Reha Anspruch. Sie beträgt zwischen 68 und 75 Prozent des bisherigen Nettogehalts und soll, so schreibt die Rentenversicherung, als „ergänzende Leistung zur Teilhabe (…) die wirtschaftliche Versorgung des Versicherten und seiner Familie sicherstellen“.
Übergangsgeld kam erst nach dem Suizidversuch – weil das Bezirksklinikum Druck machte
Bei ambulanter Reha muss es oft schnell gehen. Betroffene sollen sich ohne äußere Belastungen auf die Maßnahme konzentrieren. Das Übergangsgeld werde deshalb “üblicherweise” ausgezahlt, sobald alle Unterlagen vorliegen, so eine Sprecherin der Rentenversicherung. Das Geld stehe dann binnen vier bis fünf Tagen zur Verfügung.
Im Fall von Katharina Aubeck kam das Geld erst am 5. Mai – vier Tage nach ihrem Suizidversuch, über einen Monat, nachdem alle Unterelagen vorlagen. Und es wurde wohl nur deshalb reagiert, weil sich der Sozialdienst am Bezirksklinikum Regensburg einschaltete und Druck machte. Zuvor: Widersprüchliches und Hinhalten.
- Krisendienst Oberpfalz: krisendienste.bayern/oberpfalz – Rund um die Uhr erreichbar unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 655 3000 (bietet bei Bedarf auch mobile Einsätze vor Ort).
- Krisendienst Horizont Regensburg: Spezialisierte Fachstelle bei Suizidgefahr für die Region Regensburg unter 0941 / 58181.
- Bezirksklinikum Regensburg (medbo): Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie ist im Notfall rund um die Uhr telefonisch unter 0941 / 941-0 erreichbar.
- TelefonSeelsorge: Deutschlandweit gebührenfrei und 24/7 erreichbar unter 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 sowie online unter telefonseelsorge.de.
- In akuten, lebensbedrohlichen Notlagen: Wählen Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter 112.
Sachbearbeiterin legt einfach auf
„Anfang April hieß es zunächst, das Geld sei bewilligt und komme in den nächsten Tagen.“ Als zwei Wochen vergingen und nichts kam, rief Aubeck wieder an. Nun sei ihre Akte mit einem „Eilt-Vermerk“ versehen worden. Mehr könne man nicht tun.
Als sich abermals nichts tat und Aubeck erneut anrief, hieß es plötzlich, der zuständige Sachbearbeiter sei nicht im Haus und der Antrag könne nicht weiter bearbeitet werden. Einen Antrag auf Abschlagszahlung ignorierte die Rentenversicherung. Als Aubeck wieder anrief und flehend auf ihre Notlage hinwies, legte die zuständige Sachbearbeiterin auf.
Später behauptete eine andere Sachbearbeiterin, Aubecks Krankenkasse sei schuld: Sie habe Unterlagen zu spät eingereicht. Das ist falsch, wie eine Eingangsbestätigung belegt. Dass alle Unterlagen bereits am 1. April vorlagen, räumt die Rentenversicherung inzwischen auch gegenüber unserer Redaktion ein.
Bis heute Angstzustände
Zynisch wirkte da, dass Katharina Aubeck Mitte Juni einen Fragebogen zur Qualität der Reha bekam. Da platzte ihr der Kragen.
„Durch diese Reha ist meine Depression um einiges schlimmer geworden, und ich habe jetzt zusätzlich noch mit Angstzuständen zu kämpfen“, schreibt sie in ihrem Brief an die Rentenversicherung. „Leider haben die Umstände, unter denen diese Rehamaßnahme stattfand, alles, wirklich alles nur viel schlimmer gemacht, und ich kämpfe bis heute mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen.“
Zwei Wochen später kam ein Anruf. Ein Mitarbeiter der Rentenversicherung entschuldigte sich. So etwas solle nicht vorkommen; man habe bereits mit den Mitarbeitern gesprochen und sie sensibilisiert. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die Aubeck ebenfalls einreichte, bekam sie bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Sie habe die Angelegenheit in dem Telefonat für erledigt erklärt, teilt man uns auf Nachfrage mit. Doch Katharina Aubeck weiß davon nichts.
„Regelmäßige Qualitätsprüfungen“ – aber keinen Überblick
Auf erneute Nachfrage unserer Redaktion bittet man „ausdrücklich um Entschuldigung“. Das sei nicht üblich. Die Mitarbeiter würden regelmäßig geschult, um wertschätzend mit Menschen in schwierigen Lebenslagen umzugehen; zudem gebe es „regelmäßige Qualitätsprüfungen“. „Ziel ist es, Anträge möglichst effektiv zu bearbeiten und Geldleistungen schnellstmöglich auszuzahlen.“
Vor diesem Hintergrund erstaunt, dass die Rentenversicherung nicht sagen kann, wie oft es zu Problemen bei Berechnung und Auszahlung des Übergangsgelds kommt.
Dazu gebe es keine statistische Auswertung, heißt es. „Eine belastbare Aussage zur Häufigkeit solcher Fälle können wir daher nicht treffen.“
Kein Einzelfall
Eine Statistik hat auch Katharina Aubeck nicht. Auffällig ist jedoch, dass sie allein in ihrer Therapiegruppe zwei Mitpatientinnen kennenlernte, denen es ähnlich ging.
Die eine beantragte das Übergangsgeld im Februar – ausgezahlt wurde es im Mai. Die andere musste nach ihren Schilderungen erst mit einem Anwalt drohen, damit ihr Antrag bearbeitet wurde.
„Ich gestehe zu, dass Fehler passieren können“, sagt Katharina Aubeck. Vielleicht seien die Mitarbeiter überlastet. „Aber dann könnte man das offen kommunizieren, statt mich zu vertrösten und hinzuhalten, bis ich in einer Lage bin, die für mich nicht absehbar war. “
Manche würden so etwas vielleicht besser verkraften. „Aber Menschen mit Depressionen, die gerade erst eine psychosomatische Reha absolviert haben, im direkten Anschluss in Existenznot zu treiben – das ist eine Belastungsprobe, die man schlicht nicht bestehen kann. Mit bestem Willen nicht.“



Der sich den Wolf schreibt
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Solange die Bierzelte auf dem Oktoberfest wegen Überfüllung geschlossen werden, bei Preisen für 1 Maß Bier (16 €), 1 Mineralwasser (13 €) und eine Breze (7 €), scheint die Welt noch in Ordnung zu sein.
Leider gilt das nicht für alle Bürger/innen in ihrer erlebten Realität. Notwendige, angekündigte Reformen werden als existenzbedrohliche Belastungen, neben den ohnehin schon gestiegenen Kosten für den Lebensunterhallt erlebt und wahrgenommen.
Gerechte Beteiligung aller (solventen) Bevölkerungsgruppen als fairer Beitrag zu Reformen, wäre angezeigt – leider bisher Fehlanzeige!
Besonders tragisch trifft das Personen, die persönliche Schicksalsschläge und Umstände ertragen müssen. Ängste und Nöte türmen sich zu bedrohlichen, unlösbaren Problemen auf, wenn soziale Netzwerke versagen und Menschen aus der Bahn geworfen werden und ihnen ihre Würde und manchmal sogar Leben genommen wird.
Paul
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Servus
entbehrt jeder Worte
aber eine Frage in die Runde:
Ist das oder wäre das nicht fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung?
Ursache für die Verschlechterung des Gesundheitszustand
ursache offensichtlich.
Burgweintinger
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Wolf, was wollen Sie uns sagen? Was hat hier das Oktoberfest damit zu tun? ich kann mir das Oktoberfest jeden Tag leisten und gehe trotzdem nicht hin.
maslos
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Was hat das Versagen der Rentenkasse bitte mit dem Oktoberfest zu tun?
Kann doch jeder sein Geld aus dem Fenster schmeißen wie er lustig ist.
Der sich den Wolf schreibt
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Kommentar gelöscht. Zum Thema!
Daniela
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Es hat den Anschein, die Mitarbeiter*Innen der RV sind mit den Konsequenzen ihrer Arbeit nicht genügend vertraut. Sie zeigen insgesamt wenig Empathie ggü. den Leistungsempfängern, wie der Fall hier zeigt. Sie können offenbar auch nicht richtig erkennen, mit welchen Auswirkungen, ihre fehlende Leistung auf ihre Leistungsempfänger einhergeht, gerade dann, wenn es sich um Leistungsempfänger handelt, die seelisch oder psychisch belastet sind.
Die Bürokratie scheint hier zu bewirken, dass der Mensch mit seinem Leistungsansprüchen eben nur noch eine Nummer ist. Keine Ahnung, ob es Zeitlimits gibt, indem Anträge abzuschließen sind.
Keine Ahnung, es betrifft ja auch nicht nur die RV, die mit derartigen Problemen zu kämpfen hat. Aber der Mensch ansich tritt hier in den Hintergrund, es ist halt nur noch ein Fall mit Nummer xxxxx.
Öfters hörte ich schon, dass halt auch wenn die zuständigen Bearbeiter krank oder im Urlaub sind, gar nichts mehr vorwärts geht. Wie sonst sind Aussagen wie: ‘ Die zuständige Mitarbeiter/ Mitarbeiterin seien nicht im Haus. ‘, um keine Auskunft geben zu müssen, zu werten?
Keine Ahnung, wie man diese Probleme der fehlenden Empathie bei Mitarbeiter*innen in den Griff bekommen will. Was sollte getan werden, damit Mitarbeiter*innen
Leistungsempfänger nicht mehr mit fadenscheinigen Ausflüchten ‘abwimmeln ‘ können?
All diese Fragen sollten sich die Führungsköpfe der RV stellen, ein billiges ‘Es tut uns leid. ‘ ist eindeutig zu wenig für das Elend, was die Frau im hiesigen Fall erlitt.
Und ich fürchte, dass dies nicht berühmter Einzelfall ist.
Hannes
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Also ich weiß ja nicht recht. Als ob in 7 Wochen so viele Mahnungen eingehen, wenn man davor alles pünktlich bezahlt hat. Depressionen sind leider häufig tödlich, aber ist natürlich einfach, wenn man dann die Schuld irgendwo abladen kann. Behörden eignen sich dafür ganz hervorragend, weil selbst wenn es ganz anders gewesen wäre, dürften die Beschäftigten nicht öffentlich darüber sprechen.
Daniela
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@Hannes
23. September 2026 um 20:09 | #
Auch Sie scheinen bei Ihnen Ausführungen zu vergessen, dass es sich bei der betroffenen Person um eine psychisch belastete Person handelt.
Für diese Menschen kann eine 1. Mahnung sich schon lesen, wie, jetzt kommt der Gerichtsvollzieher, oder eine kündigungsandrohung, wie, in zwei Wochen bin ich Obdachlose.
Ich denke nicht, dass die RV hier ordentlich gearbeitet hat.
HundUndIch
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@Hannes: wie handhaben Sie das, wenn Ihnen von Heute auf Morgen das komplette, regelmäßige Einkommen vorenthalten wird und man Ihnen auch nach 7 Wochen keine Auskunft darüber geben kann – oder will – wann die Auszahlung erfolgen wird?
In 7 Wochen laufen bei mir Rechnungen über sämtliche Fixkosten an wie Miete, Strom, Internet, Telefon etc.
Selbst nach einer erfolgreichen Reha gilt man nicht unbedingt als zu 100 % belastbar. Es wird gerade bei psychosomatischen Rehas dringend empfohlen, an den Reha-Nachsorgeprogrammen („PsyReNa“) teilzunehmen.
Ich hätte ehrlich gesagt nach 2 Monaten ohne jegliches Einkommen ziemliche Probleme, meine Lebenshaltungskosten weiter vollständig zu decken und ich kann mir gut vorstellen, dass man bei einer entsprechenden Krankheitsvorgeschichte in so einer Situation schneller die Nerven verliert, als gewöhnlich.
Abgesehen davon, dass man ja einen rechtlichen Anspruch auf Übergangsgeld hat.
Paul
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Servus,
Viele Sachen ….Ansichten Meinungen…
Ist der Sozialdienst nicht schon zu Beginn mit im Boot?