Mammutprozess um mögliche Abzocke vor dem Landgericht Regensburg: Bewährungsstrafe für Handwerker-Engel gefordert
Ein Jahr und zwei Monate, ausgesetzt zur Bewährung, fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess um mögliche Abzocke bei der Vermittlung von Handwerkerleistungen. Die Vorwürfe sind im Lauf des Prozesses stark zusammengeschrumpft.

Stand seit Jahren im Fokus von Verbraucherschützern, jetzt vor Gericht: “Handwerker-Engel” Thomas M. Doch hat er sich strafbar gemacht? Foto: as
212 Fälle von banden- und gewerbsmäßigem Betrug, dazu Wucher und ein Schaden im hohen fünfstelligen Bereich – im Februar 2025 fuhr die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Regensburg schwere Geschütze gegen Thomas M. (58) und vier mutmaßliche Mithelfer auf. 54 Verhandlungstage später ist davon wenig übrig.
Die Verfahren gegen die vier Mitangeklagten wurden bereits vor Monaten eingestellt, teils gegen Geldauflage. Zeugen erschienen nicht oder erinnerten sich kaum. Sachverständige taten sich schwer damit, anzugeben, welche Preise für welche Handwerkerleistungen anzusetzen sind – auch wegen der breiten Angebotspalette, die über das Geflecht aus Internetseiten und Telefonnummern vermittelt wurde. Am Ende bleibt: Dem „Handwerker-Engel“ Thomas M. wirft die Staatsanwaltschaft nun nur noch elf Fälle gewerbsmäßigen Betrugs vor. Der Schaden: eine mittlere vierstellige Summe.