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Vermittlung von Handwerker-Notdiensten

Mammutprozess um mögliche Abzocke vor dem Landgericht Regensburg: Bewährungsstrafe für Handwerker-Engel gefordert

Ein Jahr und zwei Monate, ausgesetzt zur Bewährung, fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess um mögliche Abzocke bei der Vermittlung von Handwerkerleistungen. Die Vorwürfe sind im Lauf des Prozesses stark zusammengeschrumpft.

Stand seit Jahren im Fokus von Verbraucherschützern, jetzt vor Gericht: “Handwerker-Engel” Thomas M. Doch hat er sich strafbar gemacht? Foto: as

212 Fälle von banden- und gewerbsmäßigem Betrug, dazu Wucher und ein Schaden im hohen fünfstelligen Bereich – im Februar 2025 fuhr die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Regensburg schwere Geschütze gegen Thomas M. (58) und vier mutmaßliche Mithelfer auf. 54 Verhandlungstage später ist davon wenig übrig.

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Die Verfahren gegen die vier Mitangeklagten wurden bereits vor Monaten eingestellt, teils gegen Geldauflage. Zeugen erschienen nicht oder erinnerten sich kaum. Sachverständige taten sich schwer damit, anzugeben, welche Preise für welche Handwerkerleistungen anzusetzen sind – auch wegen der breiten Angebotspalette, die über das Geflecht aus Internetseiten und Telefonnummern vermittelt wurde. Am Ende bleibt: Dem „Handwerker-Engel“ Thomas M. wirft die Staatsanwaltschaft nun nur noch elf Fälle gewerbsmäßigen Betrugs vor. Der Schaden: eine mittlere vierstellige Summe.

„Der Angeklagte bot Plattform, Struktur und Personal, um all das am Laufen zu halten.“

Wenig – gemessen an den anfänglichen Vorwürfen und dem betriebenen Aufwand. Daran ändert auch das leidenschaftlich vorgetragene Plädoyer von Staatsanwalt Dr. Simon Pschorr nichts.

Thomas M. habe mindestens seit Juni 2016 verschiedene Firmen gegründet, um bei Notdiensten möglichst präsent zu sein. Mit einer Vielzahl an Internetseiten habe er Kunden ködern wollen, die auf sofortige, ortsnahe Hilfe angewiesen waren, so Pschorr.

Die Realität sei eine andere gewesen: weite Anfahrten, intransparente Preise, fingierte Leistungen. Die Rechnungen hätten im Schnitt 80 Prozent über dem ortsüblichen Niveau gelegen. Reklamationen habe man mit dem Hinweis abgewiegelt, man sei nur Vermittler.

In den Callcentern habe es zudem ein Ranking der Handwerker gegeben – nach zwei Kriterien: örtliche Nähe und einer Ordnungsnummer, die der Geschäftsführer je nach möglicher Vermittlungsprovision vergab. „Alles war auf höchstmöglichen Umsatz ausgelegt“, so Staatsanwalt Pschorr. Deutlich überhöhte Rechnungen – zulasten der Kunden.

„Der Angeklagte bot dafür die Plattform, die Struktur und das Personal, um all das am Laufen zu halten.“

Berufsverbot gefordert – „zum Schutz der Öffentlichkeit“

Dafür fordert Pschorr eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten für Thomas M., ausgesetzt zur Bewährung. Eine Geschäftsführertätigkeit dürfte M. damit nicht mehr ausüben. Außerdem soll es ihm fünf Jahre lang untersagt werden, als Vermittler und Berater von Handwerkern zu arbeiten.

Das sei nötig, um die Öffentlichkeit vor den Geschäftspraktiken des Angeklagten zu schützen, so Staatsanwalt Pschorr. Das System, das Thomas M. mit zahlreichen Internetseiten und Callcentern zur Handwerkervermittlung aufgebaut habe, sei auf weit höheren Schaden ausgelegt gewesen – und weit umfänglicher als der Tatvorwurf. Allein: in strafrechtlicher Hinsicht scheint in dem aktuellen Prozess nur wenig davon übrgigeblieben zu sein.

Seit Jahren im Fokus von Medien und Verbraucherschützern

M. ist seit Jahren bundesweit als Abzocker bei der Vermittlung von Handwerker-Notdiensten verschrien, war Thema in Medien wie BILD, Focus, ARD und Kabel Eins. Firmen wie die Handwerker-Engel GmbH und die Haustechnik Seibel GmbH, die damit in Verbindung standen und auch Gegenstand der Anklage sind, befinden sich in Liquidation.

Immer wieder laufen die Fäden zusammen bei der Heltom GmbH. An der Gesellschaft waren Thomas M. und seine Ehefrau bis vor Kurzem noch zu gleichen Teilen beteiligt. Seit 2024 ist die Ehefrau alleinige Gesellschafterin. Thomas M. fungiert dort, das gab er vor Gericht zu Protokoll, als Berater. Staatsanwalt Pschorr spricht davon, dass die Heltom „formal auf die Frau“ von M. übertragen worden sei.

Ein Unternehmen, bei dem vieles zusammenläuft

Die Heltom ist aktuell unter anderem 100-prozentige Gesellschafterin von Unternehmen wie der Andreas Haustechnik GmbH oder der Notdienst-Zentrale 24 GmbH. Über Umwege gehört der Heltom auch die Seibel GmbH & Co. KG (nicht zu verwechseln mit der Haustechnik Seibel GmbH, die Gegenstand des aktuell laufenden Prozesses ist).

All diese Unternehmen waren in den letzten Monaten immer wieder Gegenstand von Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die sich an unsere Redaktion wandten (zum Beispiel hier, hier und hier). Themen: intransparente Preisgestaltung, überhöhte Rechnungen und mangelhafte Leistungen der vermittelten Handwerker. Am Freitag folgt das Plädoyer der Verteidigung. Alles andere als die Forderung nach einem Freispruch wäre überraschend. Thomas M. bezeichnet die Vorwürfe als haltlos.

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