Wenn sich die Rentenversicherung mit dem Übergangsgeld Zeit lässt – Existenzangst bringt Regensburgerin ins Bezirksklinikum
Nur wenige Tage nach einer beruflichen Reha wegen Depressionen erleidet eine Regensburgerin einen schweren Nervenzusammenbruch. Das dringend benötigte Übergangsgeld der Deutsche Rentenversicherung blieb zuvor aus und stürzte sie in existentielle Not.
Aufmerksamen Passanten ist es zu verdanken, dass Katharina Aubeck (Name geändert) heute noch lebt. Sie hielten die 54-Jährige am 1. Mai zurück, als sie in Regensburg von einer Brücke springen wollte. Nur vier Tage zuvor hatte Katharina Aubeck eine berufliche Reha abgeschlossen. Wegen Depressionen war sie sieben Wochen ambulant in einer Regensburger Klinik behandelt worden.
Doch zu Hause warteten unbezahlte Rechnungen und Mahnungen. Aubeck hatte nicht einmal mehr Geld für Lebensmittel. Als dann noch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens vom Vermieter kam, war es zu viel. Aubeck erlitt einen schweren Nervenzusammenbruch.
Nach dem Suizidversuch verbrachte sie weitere sechs Wochen im Bezirksklinikum. Erst jetzt kommt sie langsam wieder auf die Beine und fasst auch beruflich Fuß.
Am Telefon der Rentenversicherung: Untätigkeit, Widersprüche, Gesprächsabbruch
Verantwortlich dafür, dass es so weit kam, macht Aubeck die Deutsche Rentenversicherung. Sie hatte die Reha zwar bewilligt, anschließend aber wochenlang die Auszahlung des Übergangsgelds verweigert.
„Erst waren die Verantwortlichen dort untätig. Dann hielt man mich mit widersprüchlichen Auskünften hin, legte am Telefon auf – und versuchte am Ende noch, eigenes Fehlverhalten zu vertuschen“, sagt sie.
Telefonprotokolle, Schriftstücke und E-Mails belegen: Katharina Aubeck beantragte ihre Reha fristgerecht – ebenso das Übergangsgeld.
Auf diese Lohnersatzleistung haben Beitragszahler bei einer beruflichen Reha Anspruch. Sie beträgt zwischen 68 und 75 Prozent des bisherigen Nettogehalts und soll, so schreibt die Rentenversicherung, als „ergänzende Leistung zur Teilhabe (…) die wirtschaftliche Versorgung des Versicherten und seiner Familie sicherstellen“.
Übergangsgeld kam erst nach dem Suizidversuch – weil das Bezirksklinikum Druck machte
Bei ambulanter Reha muss es oft schnell gehen. Betroffene sollen sich ohne äußere Belastungen auf die Maßnahme konzentrieren. Das Übergangsgeld werde deshalb “üblicherweise” ausgezahlt, sobald alle Unterlagen vorliegen, so eine Sprecherin der Rentenversicherung. Das Geld stehe dann binnen vier bis fünf Tagen zur Verfügung.
Im Fall von Katharina Aubeck kam das Geld erst am 5. Mai – vier Tage nach ihrem Suizidversuch, über einen Monat, nachdem alle Unterelagen vorlagen. Und es wurde wohl nur deshalb reagiert, weil sich der Sozialdienst am Bezirksklinikum Regensburg einschaltete und Druck machte. Zuvor: Widersprüchliches und Hinhalten.
- Krisendienst Oberpfalz: krisendienste.bayern/oberpfalz – Rund um die Uhr erreichbar unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 655 3000 (bietet bei Bedarf auch mobile Einsätze vor Ort).
- Krisendienst Horizont Regensburg: Spezialisierte Fachstelle bei Suizidgefahr für die Region Regensburg unter 0941 / 58181.
- Bezirksklinikum Regensburg (medbo): Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie ist im Notfall rund um die Uhr telefonisch unter 0941 / 941-0 erreichbar.
- TelefonSeelsorge: Deutschlandweit gebührenfrei und 24/7 erreichbar unter 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 sowie online unter telefonseelsorge.de.
- In akuten, lebensbedrohlichen Notlagen: Wählen Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter 112.
Sachbearbeiterin legt einfach auf
„Anfang April hieß es zunächst, das Geld sei bewilligt und komme in den nächsten Tagen.“ Als zwei Wochen vergingen und nichts kam, rief Aubeck wieder an. Nun sei ihre Akte mit einem „Eilt-Vermerk“ versehen worden. Mehr könne man nicht tun.
Als sich abermals nichts tat und Aubeck erneut anrief, hieß es plötzlich, der zuständige Sachbearbeiter sei nicht im Haus und der Antrag könne nicht weiter bearbeitet werden. Einen Antrag auf Abschlagszahlung ignorierte die Rentenversicherung. Als Aubeck wieder anrief und flehend auf ihre Notlage hinwies, legte die zuständige Sachbearbeiterin auf.
Später behauptete eine andere Sachbearbeiterin, Aubecks Krankenkasse sei schuld: Sie habe Unterlagen zu spät eingereicht. Das ist falsch, wie eine Eingangsbestätigung belegt. Dass alle Unterlagen bereits am 1. April vorlagen, räumt die Rentenversicherung inzwischen auch gegenüber unserer Redaktion ein.
Bis heute Angstzustände
Zynisch wirkte da, dass Katharina Aubeck Mitte Juni einen Fragebogen zur Qualität der Reha bekam. Da platzte ihr der Kragen.
„Durch diese Reha ist meine Depression um einiges schlimmer geworden, und ich habe jetzt zusätzlich noch mit Angstzuständen zu kämpfen“, schreibt sie in ihrem Brief an die Rentenversicherung. „Leider haben die Umstände, unter denen diese Rehamaßnahme stattfand, alles, wirklich alles nur viel schlimmer gemacht, und ich kämpfe bis heute mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen.“
Zwei Wochen später kam ein Anruf. Ein Mitarbeiter der Rentenversicherung entschuldigte sich. So etwas solle nicht vorkommen; man habe bereits mit den Mitarbeitern gesprochen und sie sensibilisiert. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die Aubeck ebenfalls einreichte, bekam sie bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Sie habe die Angelegenheit in dem Telefonat für erledigt erklärt, teilt man uns auf Nachfrage mit. Doch Katharina Aubeck weiß davon nichts.
„Regelmäßige Qualitätsprüfungen“ – aber keinen Überblick
Auf erneute Nachfrage unserer Redaktion bittet man „ausdrücklich um Entschuldigung“. Das sei nicht üblich. Die Mitarbeiter würden regelmäßig geschult, um wertschätzend mit Menschen in schwierigen Lebenslagen umzugehen; zudem gebe es „regelmäßige Qualitätsprüfungen“. „Ziel ist es, Anträge möglichst effektiv zu bearbeiten und Geldleistungen schnellstmöglich auszuzahlen.“
Vor diesem Hintergrund erstaunt, dass die Rentenversicherung nicht sagen kann, wie oft es zu Problemen bei Berechnung und Auszahlung des Übergangsgelds kommt.
Dazu gebe es keine statistische Auswertung, heißt es. „Eine belastbare Aussage zur Häufigkeit solcher Fälle können wir daher nicht treffen.“
Kein Einzelfall
Eine Statistik hat auch Katharina Aubeck nicht. Auffällig ist jedoch, dass sie allein in ihrer Therapiegruppe zwei Mitpatientinnen kennenlernte, denen es ähnlich ging.
Die eine beantragte das Übergangsgeld im Februar – ausgezahlt wurde es im Mai. Die andere musste nach ihren Schilderungen erst mit einem Anwalt drohen, damit ihr Antrag bearbeitet wurde.
„Ich gestehe zu, dass Fehler passieren können“, sagt Katharina Aubeck. Vielleicht seien die Mitarbeiter überlastet. „Aber dann könnte man das offen kommunizieren, statt mich zu vertrösten und hinzuhalten, bis ich in einer Lage bin, die für mich nicht absehbar war. “
Manche würden so etwas vielleicht besser verkraften. „Aber Menschen mit Depressionen, die gerade erst eine psychosomatische Reha absolviert haben, im direkten Anschluss in Existenznot zu treiben – das ist eine Belastungsprobe, die man schlicht nicht bestehen kann. Mit bestem Willen nicht.“
Trackback von deiner Website.



