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"Einschüchterungstaktik"

IKEA blitzt ab: Arbeitsgericht Regensburg weist Kündigung von engagiertem Betriebsrat in allen Punkten zurück

Im Rechtsstreit zwischen dem IKEA-Haus Regensburg und dem Betriebsrat Ludwig Doblinger hat das Arbeitsgericht dessen außerordentliche Kündigung als formell unwirksam und inhaltlich unbegründet zurückgewiesen.

„Spesenbetrug.“ „Arbeitszeitbetrug.“ Verheimlichung eines „vollwertigen Mittagessens, an dem man sich satt essen konnte“. Es waren schwere Geschütze, die IKEA vor dem Arbeitsgericht Regensburg auffuhr, um den Betriebsrat Ludwig Doblinger loszuwerden.

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Konkret ging es um Spesen von rund 33 Euro und drei Kaffeepausen á 15 Minuten bei einem dreitägigen Treffen des IKEA-Gesamtbetriebsrats in Fulda, die Doblinger gegenüber seinem Arbeitgeber nicht korrekt angegeben haben soll. Die zentrale Frage: Nahm Doblinger dort ein vollwertiges Mittagessen zu sich oder war es ein Snack.

Klage weder formal noch inhaltlich gerechtfertigt

Nach mehreren Verhandlungstagen in dem seit Ende 2024 laufenden Verfahren (unsere Berichte von November und Februar) ist nun klar: Die Klage war weder formal noch inhaltlich gerechtfertigt. So sieht es jedenfalls das Arbeitsgericht Regensburg in seiner Entscheidung, die letzte Woche verkündet wurde.

Der Tenor (die genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor): Allein schon, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist für eine außerordentliche Kündigung (14 Tage) nicht eingehalten wurde, macht diese unwirksam.

Auch habe es formale Fehler bei der Anhörung des Betriebsratsgremiums bei IKEA Regensburg gegeben. Das Gremium hatte der Kündigung Doblingers nicht zugestimmt. Deshalb musste der Möbelkonzern klagen, um den 47-Jährigen loszuwerden.

Kein grober Pflichtverstoß

Doch neben den formalen Mängeln der angestrebten Kündigung wies das Gericht auch die vorgebrachten Gründe als nicht gerechtfertigt zurück. Ebenso einen hilfsweisen Antrag des Möbelkonzerns. Doblinger aus dem Betriebsrat auszuschließen. Es liege kein grober Pflichtverstoß vor.

Tatsächlich war es auffällig, mit welcher Härte der Möbelkonzern gegen den Betriebsrat vorging. Doblinger, der seit über zehn Jahren bei IKEA arbeitet, gilt als engagiert und bei der Belegschaft beliebt. Neben Regensburg gehört er auch dem Gesamtbetriebsrat für Deutschland und Europa sowie mehreren Ausschüssen an.

Bei der Tarifauseinandersetzung im vergangenen Jahr trat Doblinger mehrfach öffentlich in Erscheinung. In einem TVA-Beitrag von damals sagte er unter anderem: „Gebt uns unsere Kohle, damit wir ein vernünftiges Leben führen können und behandelt uns nicht wie irgendwelche modernen Sklaven.“

„Konstruierte Vorwürfe“

Am Rande der durchweg gut besuchten Verhandlungstermine spekulierten Kollegen immer wieder darüber, dass dieses Engagement Doblingers der eigentliche Grund ist, warum IKEA in loswerden möchte. Folgt man den Ausführungen vor Gericht, dann war Doblinger der einzige Betriebsrat, bei dem vermeintliche Mängel bei seiner Spesenabrechnung so genau überprüft wurden.

Sowohl die Gewerkschaft ver.di als auch die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in Regensburg sprechen von „konstruierten Vorwürfen“ und „Einschüchterungstaktik“, mit der der Möbelkonzern gegen Betriebsräte wie Doblinger vorgehe.

Nächster Rechtsstreit steht offenbar bevor

Weil das Arbeitsgericht Regensburg die Kündigung schon aus formalen Mängeln zurückgewiesen hat, halten es Prozessbeobachter für eher unwahrscheinlich, dass IKEA es in zweiter Instanz erneut versuchen wird.

Allerdings war am Rande des Prozesses zu erfahren, dass ein Rechtsstreit in anderer Sache zwischen Doblinger und IKEA das Arbeitsgericht bald erneut beschäftigen könnte.

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Kommentare (24)

  • tom lehner

    |

    Herzlichen Glückwunsch IKEA. Da hat aber das schwedische Saubermannimage neben den Umweltskandalen ein paar richtige Kratzer bekommen. Ich gönne es Euch.
    Knut einfach so aus dem Fenster zu werfen mag bei Weihnachtsbäumen funktionieren. Mit unbequemen Betriebsräten geht das nicht so einfach. “Family” wird bei Euch ganz groß geschrieben. Für die eigenen Angestellten und Arbeiter gilt das aber nicht. Die gehören nicht dazu. Betriebsräte schon gar nicht.

    Gut das es engagierte Arbeitnehmer wie Herrn Doblinger gibt, die sich für andere einsetzen. Die Ämter und Posten übernehmen um die Kollegen zu vertreten und zu ihrem Recht verhelfen. Das sollte für uns alle ein Vorbild sein und uns daran erinnern, was passieren würde, wenn Kräfte wie die AfD an die Macht kämen. Das wäre auch für die Gewerkschaften ein richtiger Schlag.

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  • G. Siegemund

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    @tom lehner 15:16

    Das verstehe, wer will. Was hat die AfD damit zu tun? Muß denn eigentlich immer etwas konstruiert werden?

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  • Otto

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    Weil die afd gegen Betriebsräte und Gewerkschaften sind.
    (Das waren auch damals die ersten die in den 1940. Jahren verboten wurden.)

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  • G. Siegemund

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    @Otto 20:09

    1940 gab es doch gar keine AfD. Haben Sie Belege, daß die AfD, oder Teile von ihr, gegen Betriebsräte oder Gewerkschaften seien?

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  • Walter

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    @Otto 20:09

    Die Gewerkschaften hat man nicht erst in den 40-en verboten, sondern sofort nach der Machtergreifung, nämlich im Mai 1933.
    Im Übrigen haben Sie Recht.

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  • tom lehner

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    @ G. Siegemund:

    Es ist immer einfach etwas in Frage zu stellen. Meistgefolgt mit dem Vorwurf “Etwas zu konstruieren”. Ein altes Muster.

    Nur ganz kurz: Es gibt genügend Beispiele dafür welchen Kurs die AfD verfolgt. Arbeitnehmerrechte gehören da eher weniger dazu. Wiederholt hat die AfD gegen Tarifbindung gestimmt, z.B. beim Tariftreuegesetz in BaWü. Dessen Abschaffung hat die AfD gefordert um zu verhindern das nur Firmen öffentliche Aufträge verhindern, die sich an die Tarifverträge binden.
    Während der Pandemie stimmte sie auch dagegen das systemrelevante Berufe, Prämien für ihre wichtige Arbeit bekommen.
    Im Bundestag stimmt die AfD gegen Initiativen, um die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu erleichtern. Ihr arbeitsmarktpolitischer Sprecher sagte in der Debatte dazu den Gewerkschaften den Kampf an, hat gar deren Stellung im Tarifvertragsgesetz infrage gestellt.

    Sie finden im Netz viele Stimmen der AfD zum Thema Gewerkschaften, Arbeitnehmerrechte und direkte Aussagen dazu.

    PS: Das es 1940 keine AfD gab stimmt. Die nannten sich damals anders und bereiteten sich gerade auf den Krieg gegen Frankreich vor.

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  • tom lehner

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    @ r-d: Sorry. Es muß natürlich heissen… “das nur Firmen öffentliche Aufträge bekommen”…

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  • Andrea

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    @G. Siegemund:
    argumentum ad ignorantiam! Sie wissen sehr wohl, dass die AfD noch nicht in der Position ist, öffentlich und explizit die Abschaffung von Gewerkschaften und Betriebsräten fordern zu können. Die AfD versucht aber seit geraumer Zeit Gewerkschaften und Betriebsräte mit “eigenen” Leuten zu besetzen, was im Ergebnis letztlich das Gleiche bedeuten würde.
    Dass Sie das Offensichtliche in Frage stellen, ist unredlich.

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  • Manfred van Hove

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    Es ist nicht neu, dass Konzerne missliebige Betriebsräte aus dem Betrieb mit fadenscheinigen Begründungen werfen wollen. Ähnliche Vorgänge sind hinreichend bekannt. Dass ausgerechmet IKEA, die mit ihrer kumpelhaften Werbung ein fröhliches Miteinander vorgaukeln, die gleiche Tour reitet, vewundert etwas. Gerade von ihm als schwedischen Konzern hätte man anderes erwartet.
    Abzuwarten ist ob IKEA in Berufung gehen wird. Bekanntermassen ist man auf Hoher See und vor Gericht in Gottes Hand.

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  • Manfred Martin

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    G. Siegemund
    15. Juli 2025 um 22:17
    1940 gab es zwar die AfD noch nicht, aber dafür ihr Vorbild und Vorgänger NSDAP deren Bibel „ Mein Krampf“ sie als Grundlage ihres Parteiprogramms und
    Grundlage ihres Gedankengutes verwendet!
    Tatsache ist, das auch in der damaligen Nazizeit die Gewerkschaften verboten waren!
    Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften von den Nazis verboten.

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  • G. Siegemund

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    Kommentar gelöscht. Es geht hier nicht um die Richterwahl.

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  • Max Kreitmair

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    AFD und Betriebsrat. Es war ein AFD Mitglied, welches bei einem großen, bekannten deutschen Schraubenhersteller die Initiative für einen Betriebsrat ergriffen hat. Die IG Metall hat das in 70 Jahren dieses Unternehmens nicht geschafft, ist jetzt dirt aber gut vertreten. Soviel zu AFD und Betriebsrat.

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  • tom lehner

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    @ Max Kreitmair

    Sie schreiben es selbst. Es mag ja sein das beim großen W. ein Mitglied diesen Anstoß gab, das liegt aber nicht im Interesse der Partei. Man nutzt das für die Publicity um sich “Arbeitnehmerfreundlich zu geben”.
    Als die Mitarbeiter der AfD im Bundestag die Einführung einer MA-Vertretung anstrebten, entwickelte sich daraus eine entlarvende Posse. Wie heisst es so schön? Ausnahmen bestätigen die Regel.

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  • Christoph Kittel

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    Diese Punktsiege für gewerkschaftlich organisierte und engagierte (!) Betriebsräte, wie bei IKEA Regensburg, sind zwar sehr erfreulich. Ich freue mich auch persönlich für diesen Etappensieg von Ludwig Doblinger.

    Es wäre aber höchste Zeit, dass solch groteske Auseinandersetzungen überhaupt nicht mehr geführt werden müssten oder zumindest deutlich seltener. Der Hintergrund ist der Psychodruck auf engagierte Leute, denen das Engagement ausgetrieben werden soll. Ganze arbeitgebernahe Anwaltskanzleien werden reich mit Spezialschulungen zu dem Thema.

    Der Schutz von Betriebsräten muss dringend ausgebaut werden und hier sind Bundesregierung (Gesetze mit Zähnen ausstatten) und Landesregierungen (Schwerpunktstaatsanwaltschaften) in der Pflicht!

    Ich hoffe, nach jahrelangen Ankündigungen wird hier bald mal geliefert.

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  • Christian

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    Nur mal am Rande, ich bin Betriebsrat UND AfD Mitglied und habe von meinen Parteimitgliedern und der Gebietsleitung mehr Hilfe und Tips bekommen als von Verdi und Komba zusammen und das ohne das ich mit Irgendwelchen Anmeldebögen Mitglieder sammeln musste. Die Pauschale Aussage, dass die AfD Gewerkschaften verbieten will, ist einfach nur Falsch und entbehrt jeglicher Grundlage. Ich kenne genug Arbeitsrechtler, die der Politischen/ Medialen Doktrin und dem Mainstream nicht folgen und AfD wählen.

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  • Stefan Aigner

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    So. Haben wir es jetzt dann mit der AfD, um die es in dem Text oben mit keiner Silbe geht?

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  • Günther Herzig

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    @Stefan Aigner
    17. Juli 2025 um 09:57 | #
    ein erfreulicher Hinweis!

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  • Günther Herzig

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    @Christoph Kittel
    17. Juli 2025 um 09:25 | #
    Betriebsräte sind rechtlich sehr gut geschützt, ebenso Schwerbehinderte und Auszubildende. Sie können das alles nachlesen.
    Verwechseln Sie bitte nicht arbeitsgerichtliche Verfahren mit Strafverfahren. Oder warum meinen Sie der Schutz von Betriebsräten müsse erweitert werden unter Beteiligung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften? Machen Sie hier Werbung für die AfD? Mit Ihren wirren Ausführungen geht das glücklicher Weise nicht.

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  • Susi

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    Kommentar gelöscht. Bitte nicht persönlich werden. Das führt doch zu nichts.

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  • Christoph Kittel

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    Lieber @Günther Herzig,

    Ich denke Sie missverstehen mich.
    Als Gewerkschaftssekretär liegt mir nichts ferner als die AfD in irgendeiner Weise zu unterstützen. Zudem bin ich berufsbedingt bzgl. der gesetzlichen und betrieblichen Realitäten im Bilde. Situationen, wie die von Kollege Doblinger, sind leider keine Einzelfälle und werden durchaus gezielt herbeigeführt.

    Und ja, z.B. gem. §119 BetrVG sind bestimmte Handlungen gegen Betriebsverfassungsorgane sogar bereits jetzt eine Straftat. Nur ist die Norm derzeit ein relativ zahnloser Papiertiger. Dies muss sich dringend ändern und hier steht die Politik im Wort.

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  • Daniela

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    Ich bin gespannt auf Runde 2 des IKEA Konzern im Versuch L. Doblinger als Betriebsrat los zu werden.

    Dass der 1. Versuch scheiterte ist ja schon diversen formalen Fehlern zu zu schreiben.

    Ich wünsche Herrn Doblinger alles Gute und weiterhin einen festen ‘Biss’ bei Arbeitnehmer feindlichen Aktivitäten des IKEA Konzern und wünsche Ihm eine starke stand- und wehrhafte Belegschaft an die Seite.

    Für den IKEA Konzern nur 2 Worte ” Schämt Euch “.
    oder
    “Hey Du, Family sieht anders aus!”

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  • Günther Herzig

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    @Christoph Kittel
    17. Juli 2025 um 16:51 | #
    Lieber @Günther Herzig,
    mein Sohn war Betriebsrat bei Amazon in Regensburg. Wäre er das bei einer Firma gewesen. in der ich das Sagen gehabt hätte, wäre er vor einer fristlosen Kündigung nicht sicher gewesen. Wenn Betriebsratwahlen bevorstanden versprach er Kollegen meine anwaltlichen Leistungen, natürlich gratis für allerlei benötigte Hilfe. Dafür wollte er wieder gewählt werden.
    Ich halte das Betriebsverfassungsgesetz für eine unverzichtbare Errungenschaft. Die Frage bleibt immer, ob diejenigen die den Schutz des Gesetzes fordern, ihn auch verdienen. Alles was zu einer begründeten außerordentlichen = auch fristlosen Kündigung führen kann, ist geeignet das Dienstverhältnis eines Betriebsrates zu beendigen. Natürlich weiß ich, dass die Mehrzahl aller Betriebsräte untadelig arbeitet. Allein die Betriebsratstätigkeit führt bei mir per se nicht zu der Vermutung, dass der Arbeitgeber einen Fehler macht. Frage: Sind Sie oder ihre Familie aus Matting?

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  • Georg Knott

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    Kommentar gelöscht. Wie das Vorgehen gegen den Betriebsrat zu beurteilen ist, geht aus der Gerichtsentscheidung klar hervor.

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Kommentare sind deaktiviert

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