„Kein Anhaltspunkt für Brandstiftung“: Ermittlungen zum Brand von Thurn und Taxis-Jagdschloss endgültig eingestellt
Was die genaue Ursache für das Feuer im Jagdschloss Thiergarten war, bleibt ungeklärt. Am naheliegendsten ist ein technischer Defekt, vorsätzliche Brandstiftung schließen die Ermittler aus.

Im Gespräch mit Gloria von Thurn und Taxis verbreitete Nius den Brandanschlag als gesicherte Tatsache. Screenshot: Nius
Ein zerstörtes Jagdschloss, ein falsches Bekennerschreiben, dazu bundesweite Berichte mit schiefen Schlagzeilen. Rechtes bis rechtsextremes Geraune über einen angeblichen Antifa-Brandanschlag – bis hin zum ungarischen Premier Viktor Orbán. Eine Schlossherrin, die all das befeuert. Und ein Experte, der diese falschen Narrative zur besten Sendezeit bei Markus Lanz unwidersprochen nachplappert.
Angesichts des großen öffentlichen Interesses und der vielen Falschinformationen zum Brand des Jagdschlosses Thiergarten bei Donaustauf (Landkreis Regensburg) ist es bemerkenswert, wie wenig Beachtung das Ergebnis der Ermittlungen zur Brandursache findet – medial wie insgesamt.
Erst die Anschlagserzählung, dann das Bekennerschreiben
Dabei hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen bereits am 19. Januar eingestellt. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier unserer Redaktion auf Nachfrage: „Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung ergeben.“ Insbesondere sei ein technischer Defekt als Brandursache nicht auszuschließen, erklärt Kastenmeier. Zunächst hatte die Regensburger Zeitung darüber berichtet.
Schon einen Tag nach dem Feuer, bei dem das Jagdschloss in der Nacht vom 5. auf den 6. Oktober nahezu vollständig abbrannte, verbreitete ein rechtsextremer Blogger die Verschwörungserzählung vom linksextremen Brandanschlag.
Zwei Tage später tauchte das angebliche Bekennerschreiben eines „Kommandos Georg Elser“ bei Indymedia auf. Auf der Plattform kann jeder anonym etwas einstellen.
Indymedia: Immer wieder falsche Bekennerschreiben
Dort gab es schon öfter falsche Bekennerschreiben. Zuletzt nach der Explosion im Münchner Norden und einer angeblichen Bombendrohung gegen das Oktoberfest – keine Woche vor dem vermeintlichen Brandanschlag. Von Anfang an gab es Zweifel an der Authentizität des Schreibens: kein Täterwissen, ein Text, der an ChatGPT erinnerte.
In der ersten Berichterstattung fand das kaum Erwähnung. Der ungarische Premier Viktor Orbán sprang auf den Zug auf, die rechte Pöbelplattform Nius, Haus- und Hofmedium von Gloria von Thurn und Taxis, ebenso. Hier vor Ort legte der Veranstalter Peter Kittel auf seiner Internetseite noch „Insiderinformationen“ von Ermittlern obendrauf. Offenbar frei erfunden.
Polizei stellte Ermittlungen im November ein
Dass die Polizei ihre Ermittlungen zu einer vorsätzlichen Brandstiftung bereits im November einstellte, weil es dafür keinerlei Hinweise gab, fand weit weniger Widerhall als der vermeintliche Anschlag. Gloria von Thurn und Taxis erzählte wenige Tage, bevor die Polizei die Ermittlungen einstellte gegenüber dem rechtsextremen Compact-TV offenkundige Unwahrheiten und Verschwörungsgeraune:
„Man kann sagen, dass es Brandstiftung war. Was man nicht genau weiß, ob die angebliche Antifa nicht Trittbrettfahrer sind. Also die Polizei sagt, die nützen jede Gelegenheit, um zu sagen, sie waren’s. Und das müssen sie gar nicht gewesen sein. Also insofern: Wir wollen glauben, dass es die Antifa war, weil die eben nichts Gutes im Schilde führen, aber die offiziellen Stellen wollen das nicht wahrhaben.“
Noch am 6. Januar verbreitete der Extremismusforscher Peter R. Neumann bei Markus Lanz die Erzählung von einem Brandanschlag „gegen die Jagdhütte von Frau von Thurn und Taxis“. Unwidersprochen. Wohl weil weder er noch der Moderator es besser wussten.
Staatsanwaltschaft entschied sich gegen Pressemitteilung
Nun stellt Oberstaatsanwalt Kastenmeier auch klar: Das angebliche Bekennerschreiben wurde von Fachleuten als „eher nicht authentisch“ klassifiziert.
Warum die Staatsanwaltschaft trotz des großen öffentlichen Interesses keine Pressemitteilung zur Einstellung der Ermittlungen verschickte, sondern sich erst auf Nachfrage äußert – fast einen Monat später –, beantwortet der Oberstaatsanwalt ausweichend. So etwas entscheide die Behörde „im Einzelfall“. Und: „Im vorliegenden Fall wurde davon abgesehen.“
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