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Ungültiger Bebauungsplan mit Folgen

Millionenrechnung für Wenzenbach: Insolvenzverwalter fordert Erschließungskosten für den Roither Berg

Weil die Gemeinde Wenzenbach für das Gebiet am Roither Berg einen verfassungswidrigen Bebauungsplan beschlossen und bis heute nichts unternommen hat, fordert der Insolvenzverwalter der Grundstücksentwicklungs GmbH knapp 3,9 Millionen Euro von der Kommune.

Blick von unten auf den Roither Berg. Im Vordergrund: Die Energieversorgungszentrale, die das Neubaugebiet versorgen sollte. Foto: Archiv

Das Baugebiet am Roither Berg ist ein Stachel im Fleisch der Gemeinde Wenzenbach. Insolvenzen und Prozesse, ein Drama um die Wärmeversorgung der Hausbesitzer – und nun eine Millionenforderung, die Folgen für die dortigen Häuslebauer haben könnte.

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Das geht aus einem Schreiben des Insolvenzverwalters der Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Demnach verlangt Michael Ertl von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Karg & Kollegen 3.879.622,68 Euro von der Gemeinde im Nordosten von Regensburg.

Verfassungsgericht mahnte, Verwaltungsgericht urteilte – passiert ist nichts

Hintergrund ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Der 2014 aufgestellte Bebauungsplan für den Roither Berg wurde 2022 für verfassungswidrig erklärt – betroffen sind rund 120 Grundstücke, größtenteils bereits bebaut (Mehr dazu hier.).

Schon zwei Jahre zuvor hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof der Gemeinde ins Stammbuch geschrieben, den Bebauungsplan rechtssicher zu machen und vor den möglichen Folgen gewarnt. Doch das blieb liegen.

Es folgte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Bis heute gibt es keine Einigung, die das Problem löst. Dabei geht es im Kern lediglich um die Anordnung von Ausgleichsflächen. Doch die Fronten sind verhärtet.

Entwickler pleite – Insolvenzverwalter fordert 3,9 Millionen 

Geklagt hatten die damaligen Geschäftsführer der Grundstücksentwicklungs GmbH. Die Gesellschaft ist inzwischen pleite. Nun ist der Insolvenzverwalter am Zug. Er verlangt die Erschließungskosten zurück, die die Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH in das Baugebiet gesteckt hat: die genannten knapp 3,9 Millionen Euro.

Weil der Bebauungsplan ungültig ist, habe die Gemeinde die Erschließung – Straßen, Beleuchtung, Grünflächen, Spielplatz – ohne Rechtsgrund erlangt, heißt es in dem Schreiben von Rechtsanwalt Ertl. Daher habe die Grundstücksentwicklungs GmbH Anspruch auf Erstattung.

Auch Abwasserzweckverband betroffen

Forderungen richten sich jedoch nicht nur gegen die Gemeinde Wenzenbach.

Der Abwasserzweckverband Regental steht mit fast 1,3 Million Euro im Feuer – für Planungs- und Bauleistungen, die die Grundstücksentwickler vorfinanziert hatten. Vom Wenzenbacher Zweckverband zur Wasserversorgung verlangt der Insolvenzverwalter zudem 458.167,72 Euro.

Der Abwasserzweckverband Regental will „aufgrund des derzeit laufenden Verfahrens“ keine Angaben machen. Vom Zweckverband zur Wasserversorgung liegt unserer Redaktion bislang keine Antwort vor.

Bürgermeister Koch: Etwaige Ansprüche „vollkommen unbegründet“

Wenzenbachs Bürgermeister Sebastian Koch gibt sich gegenüber unserer Redaktion unbeeindruckt. „Rund um den Roither Berg werden regelmäßig Forderungen öffentlich erhoben, die sich bei genauerem Hinsehen als haltlos erweisen“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Andere Klagen – der Grundstücksentwickler, aber auch in Zusammenhang mit der Energiezentrale – seien gescheitert oder für erledigt erklärt worden. „Auch diesen – auffällig terminierten – Vorstoß sehe ich daher gelassen.“

Die Aufhebung eines Bebauungsplans durch den Verwaltungsgerichtshof sei ist für eine Kommune zwar „bedauerlich, aber keine Seltenheit”. Daraus könne man keinen Erstattungsanspruch ableiten, so Koch, denn: „Das hieße: erst Grundstücke verkaufen und anschließend noch die Gemeinde zur Kasse bitten – das wäre eine doppelte Abrechnung.“

Etwaige Ansprüche seien „vollkommen unbegründet“. Derzeit sei auch kein Verfahren anhängig.

Gemeinde verzichtet auf Verjährung

Nach Informationen unserer Redaktion wären die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche eigentlich Ende 2025 verjährt. Er hatte mit Klage gedroht. Doch die Gemeinde hat seinem Vorschlag zugestimmt, auf diese Verjährung bis nach der Kommunalwahl zu verzichten. Wie es in der Angelegenheit weitergeht, wird sich also erst danach zeigen.

Ein Vergleich oder ein Urteil zugunsten des Insolvenzverwalters hätte Folgen für Haus- und Grundstückseigentümer am Roither Berg. Die Gemeinde müsste die Erschließungskosten auf sie umlegen.

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