Verschärfung: Wer bei der Stadt Regensburg arbeitet, darf nicht Stadtrat werden
Bei den nächsten Kommunalwahlen in Bayern greift auch in Regensburg erstmals eine Neuregelung der bayerischen Gemeindeordnung.
Nach der Kommunalwahl 2020 wurde 22 neue Stadträtinnen und Stadträte vereidigt. Foto: Stadt Regensburg/Peter Ferstl
Im März nächstes Jahr steht in Regensburg die Kommunalwahl an. Erstmals greift dabei eine 2023 beschlossene Neuregelung der bayerischen Gemeindeordnung. Waren es bisher nur städtische Beamte, leitende und hauptberufliche Beschäftigte der Stadt, die nicht ehrenamtliche Stadträte werden durften, wurde diese Einschränkung nun auch auf Teilzeitbeschäftigte ausgeweitet. Hintergrund der Regelung ist das von Interessenkollisionen zwischen der Tätigkeit als städtischer Beschäftigter einerseits und als ehrenamtlicher Mandatsträger andererseits.
„Die Annahme, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten generell bei der Wahrnehmung des Mandats weniger Interessenkonflikte und weniger Verwaltungseinfluss als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ist nicht mehr zeitgemäß und wurde deshalb angepasst“, begründet das Hauptamt der Stadt Regensburg die vom Innenministerium vorgenommene Verschärfung.
Es gibt Ausnahmen
Ausnahmen gibt es lediglich für Beschäftigte, die eine „überwiegend körperliche Tätigkeit ausüben“, beispielsweise Mitarbeiter des städtischen Bauhofs oder bei der Stadt angestellte Reinigungskräfte.
Dank dieser Ausnahmeregelung dürfte beispielsweise die langjährige SPD-Stadträtin Elisabeth Christoph, sofern sie bei der Listenaufstellung am kommende Freitag nominiert wird, auch nächstes Jahr wieder dem Gremium angehören. Sie arbeitet zwar beim Amt für Zivilschutz, allerdings als Reinigungskraft.
Kein Problem ist die Neuregelung auch für Grünen-Stadtrat Hans Teufl. Der arbeitet zwar als Architekt bei der Stadtbau GmbH, einer 100-prozentigen städtischen Tochter, die ebenfalls unter die Regelung fallen würde – allerdings gilt diese bei Töchtern nur für Beamte. Ein solcher ist Teufl nicht.
Stadträtin Theresa Eberlein wiederum, ebenfalls Grüne, hat ihren Job als Sozialarbeiterin nicht bei der Stadt, sondern beim Landkreis Regensburg gewählt und kann deshalb auch weiterhin Stadträtin sein/werden.
Stellvertretender AfD-Vorsitzender darf nicht in den Stadtrat
Genau umgekehrt gelagert ist der Fall bei Georg Bäumel, stellvertretender Stadtvorsitzender der rechtsextremen AfD. Er kandidierte 2020 für den Kreistag und nicht für den Stadtrat Regensburg. Einerseits, weil er im Landkreis lebt. Andererseits, weil er im Schulamt der Stadt Regensburg arbeitet, wo er von seinem Vorgesetzten zusätzlich zum Beauftragten für Informations- und Kommunikationstechnik ernannt wurde.
Bei der CSU wiederum steht dieses Mal Christoph Gailer nicht mehr auf der Stadtratsliste. 2020 trat er noch auf Listenplatz 11 bei der Kommunalwahl an, damals als Jurist an der Universität Regensburg beschäftigt. Zwischenzeitlich hat er es im Sozialreferat seiner Parteifreundin Bürgermeisterin Astrid Freudenstein zum Chef des städtischen Sozialamts gebracht. Ein Mandat im Stadtrat ist damit ausgeschlossen.
Geprüft wird erst nach der Wahl
Bemerkenswert: Beim Einreichen der Wahlvorschläge der einzelnen Parteien prüft das Wahlamt diese Listen im Vorfeld nicht im Hinblick auf ein mögliches Amtshindernis – also etwa ein Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis bei der Stadt.
Diese Prüfung erfolgt erst, wenn das Wahlergebnis vorliegt, wie die städtische Pressestelle mitteilt. „Sollte eine sich bewerbende Person gewählt werden, bei der ein Amtsantrittshindernis vorliegt, so hat darüber der Wahlausschuss Beschluss zu fassen.“
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