Auf zweifelhafter Basis: Regensburger Umweltamt erlaubt Fällung einer 100-jährigen Eiche
Ein Anwohner hat wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Fällung einer 100 Jahre alten Eiche bei der Stadt Regensburg beantragt. Das Umweltamt erteilte dafür die Genehmigung. Nachbarn wehren sich. Nun landet die Sache vor Gericht.

100 Jahre alt, über zwei Meter Stammumfang, geschützt – jetzt soll die Stieleiche am Rennweg weg. Foto: privat
Oberflächlich betrachtet hat sich Regensburg im Hitzeranking der Deutschen Umwelthilfe 2025 verbessert. Statt einer roten Karte wie im Vorjahr, erhielt die Stadt dieses Jahr die gelbe Karte. Gerade noch. Anstatt auf dem bundesweit dritten Platz der Hitzebelastungsrangliste von 190 deutschen Städten zu landen wie 2024, rangiert Regensburg nun auf Platz 38.
In einer anderen Kategorie hat es die Stadt jedoch in die Top Ten geschafft: Beim Grünvolumen pro Quadratmeter – also Bäume, Sträucher oder Hecken – liegt Regensburg mit nur 1,95 Kubikmetern Grün pro Quadratmeter im Stadtgebiet auf einem der vorderen Plätze. Nur acht Städte schneiden hier schlechter ab. Dabei gilt das Grünvolumen als wichtiger Faktor, um ein gesundes Stadtklima zu erhalten. Bäume und Sträucher sorgen für Abkühlung und produzieren Sauerstoff.
Immer öfter: Proteste wegen Baumfällungen
Diese Gegebenheiten bilden den Hintergrund für die Proteste des Bund Naturschutz, wenn es um Baumfällungen und Rodungen geht. Beispiele hierfür sind die geplante Überbauung des kleinen Wäldchens in der Lilienthalstraße, das Abräumen eines 120 Jahre alten Naturgartens in der Jannerstraße oder aktuell die beabsichtigte Fällung einer 100 Jahre alten, mehrfach geschützten Stieleiche im Stadtwesten.
Der Baum mit einem Stammumfang von über zwei Metern steht auf einer Grenze zwischen zwei Privatgrundstücken im Gebiet des Bebauungsplans Rennplatz Süd. Laut dem Regensburger Umweltamt ist er vital und prägend für das Ortsbild und den Naturhaushalt. Im Bebauungsplan von 1991 gehört die Stieleiche zu dem „als zu erhaltend gekennzeichneten Baumbestand“. Dieser dürfe „weder beseitigt noch beeinträchtigt werden“.
Auch die Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg verbietet es, Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 Zentimetern zu fällen – zumindest braucht es dafür eine Genehmigung, die nur unter bestimmten Umständen erteilt wird.
Anwohner klagt auf Zustimmung zur Fällung – mit Rückendeckung vom Umweltamt
Der vor einigen Jahren an den Rennweg gezogene Eigentümer eines Reihenhauses will die Eiche nun fällen lassen. Andere Maßnahmen wie ein Zurückschneiden der Äste lehnt er ab. Weil seine Nachbarn, eine Eigentümergemeinschaft, die dafür notwendige Unterschrift verweigern, verklagt er sie aktuell vor dem Amtsgericht Regensburg. Im Rücken hat er eine Fällgenehmigung, die das städtische Umweltamt erteilt hat.
Der Bund Naturschutz springt nun den Nachbarn zur Seite. „Wenn Fällgenehmigungen auf einer solchen Basis erteilt werden, dann droht das auch vielen anderen Bäumen im Stadtgebiet“, warnt Astrid Schnell vom BN-Vorstand.
Der Hintergrund: Der Hauseigentümer hatte gegenüber der Stadt Regensburg laut Mitteilung des Bund Naturschutz gesundheitliche Beschwerden angeführt, die der Baum bei ihm verursachen würde. Aber: „Ein Attest von einem approbierten Arzt liegt laut unserer BN-Recherche wohl nicht vor“, so BN-Kreisvorsitzender Raimund Schoberer. Auch der Eichenprozessionsspinner, der massive gesundheitliche Probleme verursachen kann, wurde nirgendwo gefunden.
Fotos von rotem Arm als Basis einer sorgfältigen Prüfung?
Nach Informationen unserer Redaktion gab der Mann gegenüber der Stadt an, dass der Baum bei ihm ein Jucken auslösen würde. Als Beleg legte er offenbar lediglich Fotos seines geröteten Unterarms vor. Das scheint dem Umweltamt gereicht zu haben, um eine Fällgenehmigung zu erteilen.
Die Stadt Regensburg nimmt zu alledem „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nur allgemein Stellung. Die „Wohlfahrtswirkungen von großen Bäumen“ seien bekannt, heißt es. Man führt aus, dass man den Baumschutz „sehr ernst“ nehme und dass Fällgenehmigungen wie die nun erteilte im Vorfeld „vollumfänglich geprüft sowie abgewogen“ würden.
Tatsächlich würden gesundheitliche Beschwerden die Nutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigen – ein Umstand, den die Baumschutzverordnung ausdrücklich als Punkt anführt, um eine Fällgenehmigung erteilen zu können. Doch entspricht es tatsächlich einer vollumfänglichen Prüfung und Abwägung, sich als Beleg für diese gesundheitliche Beeinträchtigung mit Fotos eines geröteten Unterarms zu begnügen?
Geringe Ersatzpflanzung
Kritik übt der Bund Naturschutz auch angesichts der Ersatzpflanzungen, die das Umweltamt für den Fall der Fällung angeordnet hat. Tatsächlich wären bei der Abholzung einer Eiche dieser Größe vier Bäume derselben Kategorie (sogenannte I. Wuchsordnung) zu pflanzen.
Das Umweltamt hingegen begnügt sich als Ausgleich für den Verlust einer vitalen und 100 Jahre alten Eiche mit einem Baum II. Wuchsordnung, also zum Beispiel einer Zierkirsche, einem Feldahorn oder einer Vogelbeere. Stammumfang: zwölf bis 14 Zentimeter. Für alles andere sei das Grundstück zu klein.
Parkplatz statt Bäume
Ohnehin scheint man im Gebiet des Bebauungsplans Rennplatz Süd nicht allzu sehr auf die Einhaltung der darin festgelegten Baumschutzauflagen geachtet zu haben. Gleich gegenüber von der Eiche befindet sich ein Kinderspielplatz, der laut Bebauungsplan von bestehenden und 1991 noch zu pflanzenden Bäumen umstanden sein sollte. Zumindest laut Planzeichnung.
Blick auf den Kinderspielplatz. Anstelle der vorgesehenen Bäume sind dort Parkplätze. Foto: privat
Tatsächlich befindet sich dort ein gepflasterter Parkplatz. Das ist laut Stadt Regensburg auch so in Ordnung: Die Festsetzung bedeute nämlich „nicht, dass Bäume nicht gefällt werden können“. „Aus verschiedenen Gründen“ müsse das ja manchmal geschehen, zum Beispiel „Verkehrssicherheit, abnehmende Vitalität der Bäume etc.“. Oder eben ein paar Parkplätze.
tom lehner
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Da “fällt” mir nix mehr ein…
Baum lässt Blätter ergrünen und wirft sie im Herbst ab. Immer wieder mal auch ein paar Äste. Das macht Arbeit und kostet. Arbeit Kosten sind Sachen die Eigentümer von Immobilien den letzten Nerv rauben.
Kein Baum keine Kosten. So einfach ist das.
Vielleicht sollte man auf der Stellfläche mal ein paar dutzend Ster Holz parken, wenns schon keine Bäume gepflanzt haben.
Grisu
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ich frage mich an was man überhaupt fest macht, daß sein juckender Arm von dieser Eiche kommt?
Wahrscheinlich fällt man den Baum und er hat immer noch Armjucken! Zudem versteh ich nicht warum er dahin gezogen ist. Der Baum ist länger da. Und wenn ich Probleme mit Viechern dieser Baumart habe, dann zieh ich da nicht hin.
Manchmal frag ich mich echt was sich manche Leute erlauben und meinen die ganze Welt habe sich nach ihren Befindlichkeiten zu richten. Das ist nur noch traurig
michinga
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ich finde der Standort des Baumes wäre ideal geeignet für eine Mobilitätsdrehscheibe…
Mr. T.
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Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.
Wuzzi
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Die Stadtverwaltung zeigt mal wieder ihre klare Linie, nämlich die des Unvermögens und der Ungleichbehandlung.
Als ich neulich am Rathaus vorbeiging, schmerzte mein Herz, bitte Rathaus sofort abreißen.
growth mindset
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„Helm ab zum Gebet.“
Oder vielleicht setzt sich doch noch der gesunde Menschenverstand durch.
Daniela
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Meine Güte, Herr lass es Hirn vom Himmel regnen…
mehr fällt mir nicht dazu ein…
Wo ist MP Markus Söder, vielleicht kann er die Eiche retten…. nicht nur umarmen, erhalten…
Ich verstehe die Menschheit nicht…, gesunde 100 jährige Eiche…. 100 Jahre hat die Eiche gebraucht, um so groß zu werden… So alt werden viele Menschen nicht und schon gleich gar nicht gesund..
Ich bin einfach nur entsetzt…
JJ
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Bin gespannt ob die Eiche stehen bleiben darf. Sind das überhaupt Parkplätze? Das ist ein verkehrsberuhigter Bereich in dem nur in ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden darf? Der Mauerspielplatz ist im Sommer nur bis Mittag nutzbar. Danach wird es einfach viel zu heiß. Schade um den tollen Spielplatz.
spacetime
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Nur 8 Städte schneiden beim Grünvolumen schlechter ab? Kaum verwunderlich bei unserer Stadtverwaltung, bei der Mitarbeiter trotz besseren Wissens vorsätzlich untätig bleiben.
Die im Bebauungsplan je nach Gartenfläche festgelegte Mindestzahl an Bäumen pflanzen und seien diese noch so klein? Wenig verwunderlich, dass einige Bauherren auch mehrere Jahre nach Neubau noch keinen einzigen Baum gepflanzt haben, sagt ja eh keiner was und die Bäume machen sowieso nur Laub auf den schönen Rasen – daher als Hecke auch gleich noch ausschließlich Thujen obwohl verboten. Handelt es sich da noch um mehrere Einzelfälle, ganz anders bei den Dachbegrünungen: bei Neubauten eigentlich Vorschrift, interessiert das gar die absolute Mehrheit der privaten Bauherren nicht, warum auch, kostet nur Geld und sagt ja auch keiner was bei der Stadt…
Günther Herzig
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Ein Bericht über beabsichtigte Barbarei in höchster Vollendung!
Manfred Martin
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Viele Städte pflanzen vermehrt in die Zentren oder haben Vereine, die sammeln, um jährlich Bäume zu pflanzen! In Landshut gibt es jetzt Bäume in sehr großen Kübeln!
In Regensburg gibt man einem Bürger nach, der vorgibt, von einer alten Eiche!
Geht‘s noch, dass man einem scheinbaren Hypochonder nachgibt, und so viele andere Mitbürger zu schädigen!
Ju
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Bin schon lange Einwohnerin dieser Stadt und hab viel Versiegelung, Bebauung und Abholzung erleben müssen. Wissenschaftliche Erkenntnisse über Klimawandel und Artensterben sind nicht neu, aber inzwischen mehr im Bewusstsein. In der Theorie hat das scheinbar auch Stadtverwaltung und Umweltamt verstanden, in der Praxis sehe ich weiterhin gnadenlose Zerstörung: Baugenehmigung auf ökologisch wertvollen Flächen bei Irl, Freigabe für Versiegelung zu Tennisplätzen statt Begrünung, eingewachsene Gärten im inneren Osten werden zerstört, das Wäldchen in der Lilienthalstraße und jetzt dieser Baum sollen fallen. Mit Genehmigung durch Stadt und Umweltamt! Man muss immer fragen wofür: der Bau einer Stadtbahn hätte perspektivisch Menschen, Tiere und Bäume vor noch mehr Hitze schützen können, ebenso die Errichtung von Windrädern in Wäldern. Wenn dafür Bäume gefällt werden müssen, kann ich das nachvollziehen, dass aber Grün wegen Investoren, Tennis-Clubs oder Eigenheimbesitzern geopfert wird, auf Kosten der Allgemeinheit und Natur…unverständlich!
@chrisabelle09
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Die einzige Frage ist für mich: Wen kennt denn der schräge Vogel vom Umweltamt?
growth mindset
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Grundsätzlich lassen sich alle Laubbaumarten in die gewünschte Form bringen, so dass sie Schatten spenden. Besonders geeignet sind Bäume, die von Natur aus wie ein Schirm wachsen. Solche wohltuenden Oasen, als Sauerstoffspende und Lebensraum heimischer Vogelarten, mit ihrer deutlichen temperatursenkenden Wirkung, besonders in stark versiegelten urbanen Bereichen, gilt es zu erhalten und zu schätzen. Gerade in Jahrzehnten gewachsene, ältere angestammte „Naturschätze“ sollten Vorrang vor „hereingeschneiten“, hypochondrischen Selbstverwirklichern, die ihre egomane Eigenwilligkeit, um jeden Preis, ohne Rücksicht auf übergeordnetes Allgemeininteresse durchdrücken wollen, haben.
Max Kreitmair
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Ziemlich magere Informations Basis, um über die Stadt und das Umweltamt herzuziehen. Man kann es auch als Populismus bezeichnen…
J.b.
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bin nicht ganz sicher, aber der Plan des neu zu gestaltenden Biergarten des Kneitinger Keller scheint auch einige Baumopfer zu fordern. Grund auch die Zufahrt für die Autos. 🥁
Bonnie
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Es macht mich traurig. Es fällt mir zunehmend schwer, wütend zu sein. Mir fehlen die Worte. How dare they..
tom lehner
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Auch bei der Modernisierung der Forensik im Bezirksklinikum vor ein paar Jahren, fielen eine ganze Reihe zusammenstehender, wunderbarer alten Bäume den Funktionsbauten zum Opfer. Gerade in diesen wenig frequentierten Bereichen waren seltene Vögel und Tiere heimisch. Fledermäuse, verschiedene Spechtarten, Greife, aber auch Eichhörnchen, Wiesel und anderes Getier waren mit ein bisschen Glück zu entdecken. Nach der Beendigung der Baumaßnahmen war es vorbei mit dem Paradies.
Zudem bot der alte Baumbestand für PatientInnen, Untergebrachte und Behandler viel Schatten und Plätze zum erholen. Was im Bereich einer psychiatrischen Klinik bestimmt kein Nachteil ist.
Bertl
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Bitte Namen des zuständigen Mitarbeiters des Umweltamtes, der genehmigt, in einem seit 1993 bestehendem Wohngebiet ein solches Naturdenkmal zu fällen.
Dem Kläger empfehle ich einen guten Arzt, der sozialisiert ist auf Hypochondrie und sozialem Fehlverhalten.
Dieser Fall wäre die Spitze der Grünzerstörung in Regensburg, zumal der Baum keinen Planungen entgegensteht, sondern lediglich der Hypersensibilität eines einzelnen zugezogenen Bewohners, die sich in einem roten Arm äußern soll.
Wenn diese Baumfällung durchgeht, sollte der Mitarbeiter und die Stadtverwaltung gründlich durchleuchtet werden.
Bertl
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Noch ein Aspekt, der gegen das Fällen dieser wunderschönen alten Eiche spricht:
Könnte es sein, dass nach der Fällung in Kellern und Wänden der anliegenden Häuser Schäden auftauchen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fällen für den Untergrund und die nah anliegenden Häuser (wohl such die des Baumfeindes) keine Folgen hat.
growth mindset
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Der Nachweis für eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch den Eichenprozessionsspinner konnte offenbar am Rennweg, nicht nachgewiesen werden. Eine Rötung am Unterarm des Reihenhausbesitzers, nachgewiesen mittels Fotos, reichte für das Umweltamt zur vollumfänglichen Prüfung und Abwägung, für die Fällgenehmigung für eine gesunde, hundertjährige Eiche aus. Nachdem die Nachbarn ihre notwendigen Unterschriften verweigerten, versucht der Reihenhausbesitzer vor dem Amtsgericht als „Eichenprozessspinner“, die Fällgenehmigung, einzuklagen.
Excuse me, das Wortspiel Eichenprozessionsspinner vs. Eichenprozessspinner, konnte ich mir nicht verkneifen. 😊
Karl Straube
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Die Begründung des Genehmigungsbescheides wäre von Interesse, ehe man nach “dem Mitarbeiter” fragt. Wozu? Mit Kästner? “wir sollten Schlange
vor seinem Haus stehn, hier unsere Hände, dort sein Gesicht”? Ach, Bertl! Und dann noch “sozialisierte Ärzte”?
Zur Sache: öffentlich-rechtlich scheint die Sache “durch” zu sein; da der Baum offenbar ein “Grenzbaum” ist, geht aber nichts ohne privatrechtliche Zustimmung, jedenfalls nicht legal. Das AG wird abzuwägen haben zwischen dem Erhaltungsinteresse der Nachbarn und Beseitigungsinteresse des Armgeschädigten. Richter/Richterin tut mir leid.
Stefan Aigner
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@Karl Straube
Tatsächlich werden in dem Bescheid nur die Fotos und das Jucken erwähnt.
Georg Knott
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Kommentar gelöscht. Die Informationen aus dem Bescheid liegen vor. Das wurde bereits erwähnt. Insofern liegen Sie falsch.
Karl Straube
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Danke für Rückmeldung, Herr Aigner; das spricht allerdings doch dafür, auf Kästner zu rekurrieren.
Bertl
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@Karl Straube, Sie haben es richtig bemerkt: ” sozialisierte” ist selbstverständlich falsch, es sollte “spezialisierte” heißen.
Bügerblick
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Grüne Stadt? Die Stadt hat dazu wohl seit 2Jahren einen Beschluss und gibt gar für Private Zuschüsse fürs Begrünen aber die Verwaltung ist selbst nicht in der Lage den Beschluss zum „ Grünen „ umzusetzen. Alle städtischen Liegenschaften warten darauf begrünt zu werden. Aber …….leider passiert wieder nix! Der Stadtrat sollte sich mal fragen warum er eigentlich Beschlüsse fasst. Alles für das Beschlussbuch !
McA
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Grenzbaum ist im BGB definiert und somit sticht wohl das geltende Gesetz die BaumschutzVO der Stadt Regensburg.
Umweltamt ist hier mE komplett raus.
Franziska
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Eine Eiche hat in einem Reihenhausgarten nix verloren, die Blätter und Früchte sind untauglich für den Kompost und haben seid einigen Jahren einen gesundheitsgefährlichen sehr starken Raupenbefall der in Wohngebieten bekämpft wird.
Aber vielleicht legt sich ein Anwohner mal zur Eichelmast ein Schwein zu.
Tröstlich ist, daß die Eiche eine der häufigsten Laubbaumarten in D. ist.
MADAME
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Ein neues.fiasko
Manfred Martin
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McA
15. Juni 2025 um 11:08 |
Den komischen Paragraphen gibt es zwar, er ist aber in den Zeiten des Klimawandels mehr als überflüssig!
Übrigens hab ich vor rund 30 Jahren, einen solchen Prozess gewonnen. Der Baum steht noch und ist gut gewachsen und steht immer noch!
Übrigens wäre es gut gewesen, wenn sie das Gesetz wenigstens zetiert hätten !
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 923 Grenzbaum
(1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.
(2) Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen. Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last. Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat jedoch die Kosten allein zu tragen, wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum. Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann.
(3) Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch.
Realist
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Wenn ich die Stadt Regensburg wäre, würde ich diesen Anwohner (ich will ihm ja nichts unterstellen) zu einem Vertrauensarzt schicken, und sollte sich herausstellen, dass er das alles nur vorgetäuscht hat, würde ich als Stadt Anzeige erstatten und ihn auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten verklagen. Sollte er sich weigern, würde ich trotzdem ein Verfahren einleiten, weil das auch ein Indiz in meinen Augen ist, dass alles nur vorgetäuscht ist.
Ich denke diese Vorgehensweise hätte der Baum verdient.
growth mindset
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@ Franziska 15. Juni 2025 um 14:23
Was war zuerst da: Der Baum oder die Reihenhaussiedlung?
Bauleitplanung nach Gutsherrenart. Alles klar?
„Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Weiter sollen diese Pläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Dabei sind der allgemeine Klimaschutz zu berücksichtigen sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“(Quelle Difu)
https://difu.de/nachrichten/was-ist-eigentlich-bauleitplanung
Bertl
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@Franziska, die Eiche steht nur zum Teil auf dem RH-Grundstück und zum Teil auf dem Grundstück des angrenzenden MFH einer Eigentümergemeinschaft mit mehreren Wohnungen.
Zum Zeitpunkt der Errichtung (1993?) der RH und des MFH war diese alte Eiche schon vorhanden und wurde in die Anlage integriert. Normalerweise wirken Bäume dieses Kalibers wertsteigernd für Immobilien.
Der jetzige Eigentümer ist nicht der Erstkäufer des RH. Solch alte Eichen stehen normalerweise streng unter Schutz.
tom lehner
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@ Franziska
“Eine Eiche hat in einem Reihenhausgarten nix verloren, die Blätter und Früchte sind untauglich….”
Vermutlich hatten selbst die Erbauer dieser architektonischen Glanzleistung eine andere Meinung wie Sie. Sonst hätte man den Aufwand sie einzufrieden gar nicht erst betreiben müssen.
Zum Thema Grundstücksgrenze ist schon alles gesagt. Ich bin auch ganz froh das Ihre sehr exklusive Meinung nicht allzu verbreitet ist.
Vielleicht sei als Anmerkung noch erwähnt das die Eichenbestände in Deutschland zu den geschädigsten Baumarten in Deutschland gehören.
McA
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@Manfred
zitieren ;-) ist in heutigen Zeiten nicht mehr ganz so wichtig. Aber das nur am Rande.
Die Gesetzgebung ist einerseits notwendig und andererseits hilfreich. Und da nur sehr sehr wenige Bäume „echte“ Grenzbäume sind, macht der Paragraf auch in jetzigen Zeiten Sinn.
Umweltamt Bashing ist aufgrund der Gesetzeslage fehl am Platz.
AW
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@ McA
Warum ist Umweltamtbashing nicht angebracht? Dieses muss den Antrag ja nicht positiv bescheiden. Zudem der Baum im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt ist.
Ihr Gesetzesverweis bedeutet ja, dass die Nachbarschaftsklage bzw. die nicht erteilte Zustimmung irrelevant ist, oder?
Wollwirker
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Leute, regt euch nicht auf, pflanzt lieber Bäume, wo immer es geht. Sollte jemand dagegen klagen, kämpft!
growth mindset
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Es sollte doch möglich sein eine friedliche, einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten, durch professionelle Baumpflege, herzustellen sein. Diese Kosten dafür, wären im Sinne Aller, besser investiert als die Kosten für den Rechtsstreit und die Gerichtskosten, dafür.
Die Baumpflege umfasst nach regelmäßigen Kontrollen den Aufbau- und Erziehungsschnitt, Lichtraumprofil zu schaffen, Kronenpflege und Totholzentfernung. Der Baumschnitt spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, insbesondere entlang von Straßen, Wegen und Verkehrsbereichen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist es von großer Bedeutung, regelmäßige Baumschnittmaßnahmen in Verkehrsgebieten durchzuführen.
McA
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…nach der BaumschutzVO:…wenn aufgrund anderer Rechtsvorschriften ein Anspruch auf Genehmigung eines Vorhabens besteht…mE ganz klar ja, denn die Verwaltung muss sich an Recht und Gesetz halten.
Arno Nym
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Unabhängig davon, was man von dem ganzen Fällvorhaben auch halten mag, finde ich es doch etwas obskur, wie sehr sich einige anscheinend vom Umschneiden eines einzelnen Baumes (nicht etwa eines ganzen Waldes) im Garten einer Privatperson emotionalisieren lassen.
Dem Eigentümer scheint es ja nicht darum zu gehen, seinen Garten zuzupflastern, sondern lediglich darum, einen für die Größe des Gartens völlig überdimensionierten (und evtl. auch gesundheitsschädigenden) Baum umzuschneiden. Ein Anliegen, das ich für rational genug halte, um es unter der persönlichen Handlungsfreiheit eines jeden mit dem eigenen Grundstück einzusortieren.
Deshalb finde ich es zunächst auch legitim, dass ihm die Genehmigung dafür erteilt wurde. Allerdings sehe ich die Stadt dann auch in der Verantwortung, für entsprechende Ersatzpflanzungen zu sorgen, was scheinbar nicht getan wurde.
Gonzo
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@Arno Nym
“Der Baum mit einem Stammumfang von über zwei Metern steht auf einer Grenze zwischen zwei Privatgrundstücken im Gebiet des Bebauungsplans Rennplatz Süd. Laut dem Regensburger Umweltamt ist er vital und prägend für das Ortsbild und den Naturhaushalt. ”
Den Artikel sollte man schon lesen.
growth mindset
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Umweltschutz first.
Lebensqualität in Städten leidet deutlich, insbesondere während extremer Hitzeperioden, durch aufgeheizte versiegelte Flächen und Steinfassaden. Einen drastischen, praktisch erlebten Erfahrungsgewinn, bietet ein Live-Rundgang zu allen attraktiven Stationen des Regensburger Bürgerfestes. Um den Aufenthalt in dieser unfreiwilligen „Altstadt-Sauna“ einigermaßen, zu überstehen, bedarf es schon eines ausreichenden „Aufguss“ in Form von Kaltgetränken hiesiger Brauereien oder erfrischende Cocktails oder als Kontrastprogramm ein erfrischender, längerer Verweilaufenthalt auf der oberen Wöhrd-Insel oder am Grieser Spitz. 😊
Einen besseren Beweis für die Notwendigkeit von Entsiegelung und Bepflanzung und Schaffung ökologischer Inseln in der Innenstadt, in Zeiten des Klimawandel, gibt es nicht. Auch in den übrigen Stadtteilen sollten noch vorhandene „grüne Oasen „erhalten bleiben und nicht mit maximaler Nachverdichtung, „das Kind mit dem Bade ausschüttet“ werden.
Viel Spaß beim Regensburger Bürgerfest
Tom Bauer
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Also ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten, dass das Umweltamt den Baumschutz (offensichtlich zumindest selektiv) sehr ernst nimmt.