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Bund Naturschutz protestiert

Auf zweifelhafter Basis: Regensburger Umweltamt erlaubt Fällung einer 100-jährigen Eiche

Ein Anwohner hat wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Fällung einer 100 Jahre alten Eiche bei der Stadt Regensburg beantragt. Das Umweltamt erteilte dafür die Genehmigung. Nachbarn wehren sich. Nun landet die Sache vor Gericht. 

100 Jahre alt, über zwei Meter Stammumfang, geschützt – jetzt soll die Stieleiche am Rennweg weg. Foto: privat

Oberflächlich betrachtet hat sich Regensburg im Hitzeranking der Deutschen Umwelthilfe 2025 verbessert. Statt einer roten Karte wie im Vorjahr, erhielt die Stadt dieses Jahr die gelbe Karte. Gerade noch. Anstatt auf dem bundesweit dritten Platz der Hitzebelastungsrangliste von 190 deutschen Städten zu landen wie 2024, rangiert Regensburg nun auf Platz 38.

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In einer anderen Kategorie hat es die Stadt jedoch in die Top Ten geschafft: Beim Grünvolumen pro Quadratmeter – also Bäume, Sträucher oder Hecken – liegt Regensburg mit nur 1,95 Kubikmetern Grün pro Quadratmeter im Stadtgebiet auf einem der vorderen Plätze. Nur acht Städte schneiden hier schlechter ab. Dabei gilt das Grünvolumen als wichtiger Faktor, um ein gesundes Stadtklima zu erhalten. Bäume und Sträucher sorgen für Abkühlung und produzieren Sauerstoff.

Immer öfter: Proteste wegen Baumfällungen

Diese Gegebenheiten bilden den Hintergrund für die Proteste des Bund Naturschutz, wenn es um Baumfällungen und Rodungen geht. Beispiele hierfür sind die geplante Überbauung des kleinen Wäldchens in der Lilienthalstraße, das Abräumen eines 120 Jahre alten Naturgartens in der Jannerstraße oder aktuell die beabsichtigte Fällung einer 100 Jahre alten, mehrfach geschützten Stieleiche im Stadtwesten.

Der Baum mit einem Stammumfang von über zwei Metern steht auf einer Grenze zwischen zwei Privatgrundstücken im Gebiet des Bebauungsplans Rennplatz Süd. Laut dem Regensburger Umweltamt ist er vital und prägend für das Ortsbild und den Naturhaushalt. Im Bebauungsplan von 1991 gehört die Stieleiche zu dem „als zu erhaltend gekennzeichneten Baumbestand“. Dieser dürfe „weder beseitigt noch beeinträchtigt werden“.

Auch die Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg verbietet es, Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 Zentimetern zu fällen – zumindest braucht es dafür eine Genehmigung, die nur unter bestimmten Umständen erteilt wird.

Anwohner klagt auf Zustimmung zur Fällung – mit Rückendeckung vom Umweltamt

Der vor einigen Jahren an den Rennweg gezogene Eigentümer eines Reihenhauses will die Eiche nun fällen lassen. Andere Maßnahmen wie ein Zurückschneiden der Äste lehnt er ab. Weil seine Nachbarn, eine Eigentümergemeinschaft, die dafür notwendige Unterschrift verweigern, verklagt er sie aktuell vor dem Amtsgericht Regensburg. Im Rücken hat er eine Fällgenehmigung, die das städtische Umweltamt erteilt hat.

Der Bund Naturschutz springt nun den Nachbarn zur Seite. „Wenn Fällgenehmigungen auf einer solchen Basis erteilt werden, dann droht das auch vielen anderen Bäumen im Stadtgebiet“, warnt Astrid Schnell vom BN-Vorstand.

Der Hintergrund: Der Hauseigentümer hatte gegenüber der Stadt Regensburg laut Mitteilung des Bund Naturschutz gesundheitliche Beschwerden angeführt, die der Baum bei ihm verursachen würde. Aber: „Ein Attest von einem approbierten Arzt liegt laut unserer BN-Recherche wohl nicht vor“, so BN-Kreisvorsitzender Raimund Schoberer. Auch der Eichenprozessionsspinner, der massive gesundheitliche Probleme verursachen kann, wurde nirgendwo gefunden.

Fotos von rotem Arm als Basis einer sorgfältigen Prüfung?

Nach Informationen unserer Redaktion gab der Mann gegenüber der Stadt an, dass der Baum bei ihm ein Jucken auslösen würde. Als Beleg legte er offenbar lediglich Fotos seines geröteten Unterarms vor. Das scheint dem Umweltamt gereicht zu haben, um eine Fällgenehmigung zu erteilen.

Die Stadt Regensburg nimmt zu alledem „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nur allgemein Stellung. Die „Wohlfahrtswirkungen von großen Bäumen“ seien bekannt, heißt es. Man führt aus, dass man den Baumschutz „sehr ernst“ nehme und dass Fällgenehmigungen wie die nun erteilte im Vorfeld „vollumfänglich geprüft sowie abgewogen“ würden.

Tatsächlich würden gesundheitliche Beschwerden die Nutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigen – ein Umstand, den die Baumschutzverordnung ausdrücklich als Punkt anführt, um eine Fällgenehmigung erteilen zu können. Doch entspricht es tatsächlich einer vollumfänglichen Prüfung und Abwägung, sich als Beleg für diese gesundheitliche Beeinträchtigung mit Fotos eines geröteten Unterarms zu begnügen?

Geringe Ersatzpflanzung

Kritik übt der Bund Naturschutz auch angesichts der Ersatzpflanzungen, die das Umweltamt für den Fall der Fällung angeordnet hat. Tatsächlich wären bei der Abholzung einer Eiche dieser Größe vier Bäume derselben Kategorie (sogenannte I. Wuchsordnung) zu pflanzen.

Das Umweltamt hingegen begnügt sich als Ausgleich für den Verlust einer vitalen und 100 Jahre alten Eiche mit einem Baum II. Wuchsordnung, also zum Beispiel einer Zierkirsche, einem Feldahorn oder einer Vogelbeere. Stammumfang: zwölf bis 14 Zentimeter. Für alles andere sei das Grundstück zu klein.

Parkplatz statt Bäume

Ohnehin scheint man im Gebiet des Bebauungsplans Rennplatz Süd nicht allzu sehr auf die Einhaltung der darin festgelegten Baumschutzauflagen geachtet zu haben. Gleich gegenüber von der Eiche befindet sich ein Kinderspielplatz, der laut Bebauungsplan von bestehenden und 1991 noch zu pflanzenden Bäumen umstanden sein sollte. Zumindest laut Planzeichnung.

Blick auf den Kinderspielplatz. Anstelle der vorgesehenen Bäume sind dort Parkplätze. Foto: privat

Tatsächlich befindet sich dort ein gepflasterter Parkplatz. Das ist laut Stadt Regensburg auch so in Ordnung: Die Festsetzung bedeute nämlich „nicht, dass Bäume nicht gefällt werden können“. „Aus verschiedenen Gründen“ müsse das ja manchmal geschehen, zum Beispiel „Verkehrssicherheit, abnehmende Vitalität der Bäume etc.“. Oder eben ein paar Parkplätze. 

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Kommentare (7)

  • tom lehner

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    Da “fällt” mir nix mehr ein…

    Baum lässt Blätter ergrünen und wirft sie im Herbst ab. Immer wieder mal auch ein paar Äste. Das macht Arbeit und kostet. Arbeit Kosten sind Sachen die Eigentümer von Immobilien den letzten Nerv rauben.
    Kein Baum keine Kosten. So einfach ist das.

    Vielleicht sollte man auf der Stellfläche mal ein paar dutzend Ster Holz parken, wenns schon keine Bäume gepflanzt haben.

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  • Grisu

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    ich frage mich an was man überhaupt fest macht, daß sein juckender Arm von dieser Eiche kommt?
    Wahrscheinlich fällt man den Baum und er hat immer noch Armjucken! Zudem versteh ich nicht warum er dahin gezogen ist. Der Baum ist länger da. Und wenn ich Probleme mit Viechern dieser Baumart habe, dann zieh ich da nicht hin.
    Manchmal frag ich mich echt was sich manche Leute erlauben und meinen die ganze Welt habe sich nach ihren Befindlichkeiten zu richten. Das ist nur noch traurig

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  • michinga

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    ich finde der Standort des Baumes wäre ideal geeignet für eine Mobilitätsdrehscheibe…

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  • Mr. T.

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.

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  • Wuzzi

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    Die Stadtverwaltung zeigt mal wieder ihre klare Linie, nämlich die des Unvermögens und der Ungleichbehandlung.
    Als ich neulich am Rathaus vorbeiging, schmerzte mein Herz, bitte Rathaus sofort abreißen.

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  • growth mindset

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    „Helm ab zum Gebet.“
    Oder vielleicht setzt sich doch noch der gesunde Menschenverstand durch.

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  • Daniela

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    Meine Güte, Herr lass es Hirn vom Himmel regnen…
    mehr fällt mir nicht dazu ein…
    Wo ist MP Markus Söder, vielleicht kann er die Eiche retten…. nicht nur umarmen, erhalten…
    Ich verstehe die Menschheit nicht…, gesunde 100 jährige Eiche…. 100 Jahre hat die Eiche gebraucht, um so groß zu werden… So alt werden viele Menschen nicht und schon gleich gar nicht gesund..
    Ich bin einfach nur entsetzt…

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