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„Paradebeispiel für einen Naturgarten mitten in Regensburg“ gerodet

Ein 120 Jahre alter Streuobstgarten mitten in Regensburg ist weitgehend Geschichte. Bäume und Sträucher wurden abgeholzt. Die Hecken gerodet. Alles rechtlich in Ordnung, sagt das Umweltamt.

Vor der Rodung: der Garten in der Jannerstraße aus der Vogelperspektive. Foto: privat

Es geht um Zentimeter, als eine Vertreterin des Regensburger Umweltamts am Montagnachmittag gegen 16 Uhr in dem 120 Jahre alten Streuobstgarten in der Jannerstraße im Stadtosten eintrifft. Zum zweiten Mal an diesem Tag ist man vor Ort. Vieles ist jetzt schon geschehen. Den großen Gingko haben die Arbeiter mittlerweile gefällt.

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Man misst den Umfang und Durchmesser des Stumpfes, stapelt die zersägten Teile übereinander. Die Anwesenden diskutieren, an welcher Stelle denn nun gemessen werden muss. Am Ende kommt man von 1,01 Meter schließlich auf einen Stammumfang von 98 oder 99 Zentimetern in einem Meter Höhe vom Boden aus gemessen. Damit war die Fällung gerade so legal.

Bei einem Meter Umfang braucht es eine Genehmigung der Stadt, Ausgleichspflanzungen oder eine Ersatzzahlung zwischen 500 und 1.000 Euro. Ansonsten droht ein Bußgeld. Doch all das sind vernachlässigbare Beträge, wenn man bedenkt, was man hier alles hinbauen könnte.

Hausbewohner informierten das Umweltamt

Dem Eigentümer wäre es wohl am liebsten gewesen, wenn die Behörde nicht mitbekommt, dass die Bäume, Sträucher und Hecken in dem Garten abgeräumt werden. Einen Bauantrag hat er nämlich nicht gestellt. Wohlweislich möchte man sagen. Dann wäre nämlich das Umweltamt von sich aus vorstellig geworden.

Es hätte wohl eine artenschutzrechtliche Prüfung gegeben und dann wären nicht nur die Bäume vorab gecheckt worden, sondern auch die sonstige Flora und Fauna. Das weiß der Eigentümer. Er hat 2018 schon mal einen Bauantrag gestellt, blitzte aber damit ab.

Auch größere Bäume mussten weichen.

So waren es Mieter und Nutzer des Gartens, die die Behörde informiert haben, weil sie in den Tagen zuvor mitbekamen, dass die Rodung vorbereitet wird. Auf eine Anfrage hatte ihr Vermieter, ein bekannter Immobilienunternehmer, zuvor nicht reagiert.

Bußgelder, die nicht wirklich wehtun

Als Vertreterinnen des Umweltamts am Montagmorgen eintreffen, ist der große Feigenbaum schon weg. Als sie wieder fahren, folgen die 30 Meter hohen Tannen, Dutzende Thujen und Hagebuttensträucher. Schließlich die Hecken. Da ist es nur ein kleiner Trost, dass ein paar größere Bäume geblieben sind. Gerade noch, möchte man sagen.

Es ist nicht so gekommen wie in Kumpfmühl, wo letzten Oktober zehn solche Bäume ohne Genehmigung illegal gefällt wurden und im Nachhinein nur noch ein Bußgeld erhoben werden konnte. In diesem Fall bis zu 50.000 Euro. Doch das tut nicht sonderlich weh, wenn man die Fläche anschließend bebauen kann. Bei solchen Beträgen gebe es die Gefahr, dass illegale Rodungen um sich greifen, sagt ÖDP-Stadtrat Benedikt Suttner.

„Paradebeispiel für einen Naturgarten mitten in der Stadt“

Was in der Jannerstraße bis jetzt passiert ist, sei aber rechtlich in Ordnung, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Die Vogelbrutzeit, ab der nicht mehr gerodet werden darf, beginnt erst im März. Insofern greift nur die Baumschutzverordnung. Und jene Bäume, die darunter fallen, bleiben stehen. Das sei zumindest den Vertreterinnen des Umweltamts versichert worden, die nach der Meldung der Mieter vor Ort waren, sagt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

Der Garten nach der Rodung.

Trotzdem ist nicht viel übrig geblieben von dem „Paradebeispiel für einen Naturgarten mitten in der Stadt“, wie der Vorsitzende des Bund Naturschutz, Raimund Schoberer, den Garten bezeichnet hat. Der ist jetzt Bauerwartungsland, ohne die störenden Igel, Fledermäuse und Mauersegler, die das Weite gesucht haben.

Stadtrat Friedl: „Schützenswerte Flächen stärker in den Blick nehmen“

Auch außerhalb der Brutzeit ist der Eigentümer verpflichtet, sicherzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen Verbote verletzt werden. Dem Vernehmen nach soll sich nach dem ersten Besuch des Umweltamts am Vormittag binnen kürzester Zeit ein Biologe gefunden haben, der gutachterlich versicherte, dass alles, was da gemacht wird, artenschutzrechtlich völlig in Ordnung sei.

Stadtrat Jakob Friedl (Ribisl), der eine Mieterin bei ihrer Meldung gegenüber dem Umweltamt unterstützt hat und auch im Garten vor Ort war, fordert, die Baumschutzverordnung nachzuschärfen, solche Rodungen genauer zu prüfen und schützenswerte Flächen generell stärker in den Blick zu nehmen. Es seien mehrere Bäume gefällt worden, bei denen die Arbeiter just einen Umfang von 98 oder 99 Zentimetern gemessen hätten, knapp unterhalb der genehmigungspflichtigen Grenze. So ein Zufall.

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Kommentare (61)

  • Native

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    Diese Vorgehensweise von einigen professionellen, profitorientierten Bauträgern und Projektentwicklern, wie in der Janner Straße passt zum „System Regensburg“ und die Vorgehensweise Einiger aus der Immobilienbranche. Die Rodung eines 120 Jahre alten Naturgarten, möglichst stillschweigend ohne öffentliche Wahrnehmung wird beauftragt, ohne Kontaktaufnahme mit dem Umweltamt. Eventuelle Bußgelder (falls überhaupt fällig) zahlen sie den „Umweltfrevel“ aus der Portokasse und die werden ohnehin einmal auf Immobilienkäufer umgelegt. Der Bund Naturschutz kämpft da einen „Kampf gegen Windmühlen“. Dieses „schiefe Bild“ einiger Bauträger schadet auch dem Ruf der seriösen Unternehmer der Immobilien- Branche. Frei nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert“, steht die Gewinnoptimierung im Vordergrund.
    Flora, Fauna, Artenschutz und Ökologie haben leider keine Lobby, die gleichberechtigt beachtet und gewertet werden. Hauptsache die Kasse stimmt.
    Zu diesem Thema fällt mir das Lied: „Karl der Käfer“ von der Gruppe Gänsehaut ein. 😊

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  • Alfons

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    Mich kotzt das an. In der heißesten Stadt Bayerns werden die wenigen Bäume und grünen Inseln einfach so gefällt und vernichtet. Tschuldigung nicht einfach so, da will man Geld machen. Leider leidet darunter immer mehr die Lebensqualität.

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  • Immobilieneigentümer

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    Ja, Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten.
    Zugegeben erscheint die annähernd 1m betragende Stammdicke „passend“ bemessen.

    Aber: Eigentümer sollen in diesen Grenzen frei über ihre Grundstücke verfügen und es ist legitim diese Grenzen auch auszuschöpfen.

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  • Mr. T.

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    Wie erwähnt sind die lächerlichen Strafe das Problem, die sich nicht am dadurch erlangten Vorteil orientieren. Wenn so etwas doppelt so viel kosten würde, wie es bringt, würde es nicht so oft passieren.

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  • Joe_Kerman

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    Wer braucht schon Schattenspendende Bäume und kühle Gärten, wenn man auch hitzeflirrenden Beton haben kann. Oder je nachdem was man da halt mal vielleicht drauf baut.

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  • Burgweintinger

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    An alle hier, die meinen, der Eigentümer ist ein ganz schlimmer…

    Bitte reisst Eure Immobilie (wenn Ihr denn eine habt) ab und macht einen Naturgarten daraus. Keiner hindert Euch!

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  • G. Siegemund

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    @Native, 5.2. 29:30
    Als ehemaliger Anwohner (Jannerstr. 20) kann ich nur sagen, Gott sei Dank ist er weg, der “Ratzentanzplatz”.

    Aber sie haben ja, ob fundiert, oder nicht fundiert, wie auch in diesem Fall, ihren Senf dazugegeben.

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  • ASTRID SCHNELL

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    Bild: Vogelperspektive – in die Jannastraße. WAR Filetstück für Biodiversität.

    Nach 11 Jahren Schutzversuch der Artenvielfalt war die Rodung von 120 Kubikmetern Gehölz und Baumrodung unser persönlicher schwarzer Freitag.

    Tiere liegen tot im Garten, leider erschlagen vom Baum, nicht von Motorsäge, somit keine Sachbeschädigung. WIe die Stadt Regensburg die Artenvielfalt ungeschützt ins Messer laufen lässt bzw. vom Baum (<1m) erschlagen lässt.

    PFUI: Stadt Regensburg ist Gründungsmitglied bei „Erhalt der Biolgischen Vielfalt“.

    Einen der komplexesten Lebensräume alter Obstbäume stellen unsere Baumhöhlen, die Mulmhöhlen, dar. Sie bieten der biologischen Vielfalt nahezu alle Stadien von Totholz über einen langen Zeitraum in einem einzigen Baum an. Aufgrund der zahlreichen ökologischen Nischen findet man hier eine enorme Artenvielfalt an Totholzkäfern.

    Der 120 Jahre alte Streuobstgarten BOT MIT vielen naturnahen Totholzecken zum einen den essentiellen Lebensraum und Rückzugsort für Kleinsäuger, wie die vielen Igel zeigten, die frechen Eichhörnchen, die 150 lautstarken Singvögel und sehr viele Insekten, darunter viele Wildbienen und Käfer.

    Zum anderen TRUG DER alte Streuobstgarten in seiner Klimafunktion zum Kühlungsstrom und zur Sauerstoffbildung bei, was wichtig gewesen wäre bei anhaltenden Hitzeperioden für die nahegelegene Altstadtgrenze, welche nur fünf Gehminuten entfernt liegt. 

    Ergänzend bot er Heimat für unterschiedliche Fledermäuse und wiederkehrende Mauersegler und für den Gartenschläfer, die kleine Haselmaus und wohl auch für Amphibien und Reptilien im mittlerweile stark bebauten Osten. 

    ERST BEI BAUANTRAG gibt es eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine SAP-spezifische artenschutzrechtliche Prüfung. ARTENSCHUTZ FINDET IN GÄRTEN NICHT STATT.
    Hier SOLL von städtischer Seite nachgebessert werden.

    LÖSUNGEN: WAS HÄTTE DEM ARTENSCHUTZ HELFEN KÖNNEN?

    1) Als Gründungsmitglied ist die Stadt Regensburg besonders in die Pflicht zu nehmen: „Erhalt der biologischen Vielfalt“, nicht für Zerstörung der biologischen Vielfalt.

    2)      Regensburg ist laut Deutscher Umwelthilfe ab Juli 2024 die Stadt mit der am meisten versiegelten Fläche und dem wenigsten Grünanteil in Bayern (3. Platz Deutschland) und strahlt weit über die Oberpfalzgrenze bis in die Tagesschau hinaus.

    Regensburg hat keine Maßnahmen ergriffen, gegenzusteuern.

    3)      Der 120 Jahre alte Streuobstgarten wurde im ISEK (integr. städtebauliches Entwicklungskonzept) als betonierte Fläche eingezeichnet, vermutlich für Investoren; nicht für das Klima.

    4)      Laut Bayrischem Umweltamt ist die Stadt Regensburg mehr als alle anderen Städte vom Kliamwandel von besonders starker Hitze betroffen.

    5)      Die Renaturierungsverordnung von 2024 (EU-Renaturationsgesetz) sieht vor, dass städtisches Grün nicht weniger werden darf und ab 2030 mehr werden muss. Der Maßnahmenkatalog (56 Anlagen) wurde an alle Kommunen versendet und muss bis zum ersten Quartal von der Stadt umgesetzt werden.

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  • G. Siegemund

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    Kommentar gelöscht. Diskussionen über Schreibfehler sind nicht sehr zielführend.

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  • Robin.W.

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    Wiso Natur schützen??wenn es im Sommer zu heiß wird……kann man ja in kältere Gefilde fliegen.Geld ist alles was zählt!,, Unzufrieden sein,Schimpfen,Jammern,das ist das was zählt!!sonst nix.Wie soll man mit Menschen Natur schützen???wer das glaubt??ist vermutlich auf einem falschen Planeten.Ob wir Menschen merken??dass man Geld nicht essen kann????Ich denke nicht .

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  • Native

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    @G. Siegemund 6. Februar 2025 um 07:54
    Sie haben richtig erkannt, dass ich gelegentlich meinen Senf dazu gebe (manchmal extra scharf). Vielleicht liegt es daran, dass ich zu den behandelten Themen auch (fundiert) etwas, beizutragen habe. Bei diesem Thema fliesen ganz persönlich gemachte Erfahrungen, die ich durch eine Nachverdichtung auf dem Nachbargrundstück, durch einen Bauträger mit maximaler Profitorientierung, erleben durfte. Die fragwürdigen Grenzen des Baurechts wurden maximal ausgereizt. Die Gestaltungshoheit der Gemeinde, die nachbarschaftliche Rücksichtnahme und das Einfügungsgebot wurde von der Baubehörde des Landratsamtes übergangen. Obwohl ich von Anfang an um eine verträgliche Lösung durch Gespräche und Schriftverkehr mit allen Beteiligten (Baubehörde, Landrätin, Gemeindeverwaltung, Bürgermeister, Gemeinderäte und Bauträger), bemüht war, wurde das Bauvorhaben weiterverfolgt und endete endlich als Verwaltungsstreitfall vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf eine siebenseitige falsche Stellungnahme, der Baubehörde vom Schreibtisch aus, ab. Dieselbe Stellungnahme war später nochmal die Entscheidungsgrundlage für den Petitionsausschuss des bayerischen Landtages.
    Das Ganze spielte sich ab in einer vor Jahrzehnten harmonisch gewachsenen Siedlung mit naturnahen Gärten und hoher Biodiversität (kein Rattentanzplatz). Diese himmelschreiende „Umweltsünde“ mit einer überdimensionierten Kubatur steht nun dauerhaft als Mahnmal in der Landschaft. Die MZ berichtete mehrmals über den Verlauf dieses Trauerspieles. Es gibt außer den profitorientierten Interessen von Bauträgern, die die Grenzen maximal ausreizen, auch noch die Rücksichtnahme auf Anlieger, Klimaschutz, Mikroklima, Grundwasserschutz (Versiegelung), Naturschutz und Biodiversität, zu beachten. Über solche Bausünden kann man vermehrt in der lokalen Presse lesen.
    Die Verantwortlichen für solche Fehlentscheidungen sollten in Seminaren für die Belange des Naturschutzes nochmal besonders, sensibilisiert werden.
    Noch Fragen Herr G. Siegemund?

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  • Günther Herzig

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    @Burgweintinger
    6. Februar 2025 um 07:17 | #
    Herr Burgweintinger, sie haben Recht. Es fällt auf, dass immer mehr, durch die Politik, die Kommunen und durch “hetzende und empörte Teilnehmer” an allem möglichen, wo man sich Luft verschaffen kann, versucht wird, Eigentümerrechte auszuhöhlen. Am Ende dürfen Grundeigentümer nur noch die Grundsteuer bezahlen. Daran wird sich dann keine hitzige Diskussion mehr entzünden.

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  • Burgweintinger

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    Überall wird gejammert, dass Wohnraum fehlt, dann wird nachverdichtet (von mir aus auch maximal, was gesetzlich zulässig ist, Herr Native – dafür sind nunmal Gesetze und Grenzen da), dann wird wieder gejammert und schuld ist der, der dies tut. Und der macht das ja nur des Geldes wegen, das wissen ja alle hier ganz genau! Dieser böse, böse Kapitalist!
    Und Robin W, wenn es Ihnen zu heiss ist in der Stadt im Sommer, nein Sie müssen nicht in kühlere Gefilde fliegen, gehen Sie ganz weg von der Stadt, z.B. nach Wunsiedl oder nach Selb, oder Marktredwitz oder Waldmünchen, da ist es kühler und da finden sie auch noch genügend Diversität, aber lassen Sie den Grundstückseigentümer mit seinem Grundstück tun was er will, so lange er sich an Recht und Gesetz hält…
    ich würde den Aufstand ja verstehen, wenn der Eigentümer als Entsorger von Sondermüll aufgetreten wäre, Haufen Kohle mitgenommen hätte und dann erstmal den Sondermüll in Containern auf seinem Grundstück “zwischengelagert hätte, dann würde ich den Aufschrei verstehen, aber nur Rodung und Nachverdichtung… wer sind diese Leute, die sich hier aufregen Lastenfahrradfahrer? Ich weiß es nicht…

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  • St. Schrödinger

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    Immobilienrecht in Regensburg
    Ein Grundstückseigentümer darf natürlich Naturgärten roden – ist ja seins!
    Ein Grunstückseigentümer soll kein Bestandsgebäude in ein “Islamzentrum” verwandeln – wo kämen wir denn da hin?

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  • G. Siegemund

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    Kommentar gelöscht. Die Frau wohnt nachweislich dort.

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  • Robert Fischer ÖDP

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    Wie in den Kommentaren festgestellt wurde, will man einerseits Nachverdichtung, um Wohnraum zu schaffen, andererseits so viel Grün wie möglich.
    Deshalb sollte die Stadt (Verwaltung & Politik, mit Input der Gesellschaft) doch endlich mal einen Plan aufstellen, welche Flächen wir schützen wollen, wo man nachverdichten kann usw. usf.
    Es gibt zwar zahlreiche Pläne wie den Regensburgplan2040. Bei der Flächenversiegelung herrscht aber Wildwuchs und alles sind Einzelentscheidungen.

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  • Jakob Friedl

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    Ich habe die Rodung des großen Naturgartens am Montag den ganzen Tag über beobachtet und dokumentiert, ein Protokoll liefere ich noch nach: https://ribisl.org/gartenvernichtung-fuer-bauantrag/

    Es wurde an diesem Tag eine Klimaoase hinter der Landshuterstraße und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen vernichtet. Die Mieter*innen wurden getäuscht und die Umweltbehörde nicht informiert. Leider hat es die Stadt bisher versäumt klimarelevante und artenreiche Areale im Stadtviertel zu identifizieren, zu untersuchen und durch spezifische Satzungen effektiver zu schützen. Natürlich kann und muss die Stadt hier auch proaktiv tätig werden um Fehlentwicklungen und Katastrophen zu verhindern. Die Werkzeuge dazu hätte sie. Umweltamt, Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtentwicklung müssten sich mit solchen Arealen beschäftigen und selbstverständlich die Anwohner*innen miteinbeziehen. Die Stadt ist kein Steinbruch für skrupellose Unternehmer wie Herrn S.

    Der Grüne Fleck hinter der Landshuterstraße ist nicht so viel kleiner als der Ostpark. Dass es sich hier um eine potenzielle Fläche für bauliche Nachverdichtung handelt, ist der Stadt bekannt und fand 2019 sogar Eingang in das ISEK für den Inneren Südosten. Seitdem wurden seitens des Eigentümers mehrere Bauanträge erfolglos gestellt und vom Umweltamt mitbearbeitet. Wären das keine Gelegenheiten oder Anstöße gewesen um den schützenswerten Bewuchs und die ortsspezifischen Besonderheiten der Hinterhöfe und Gärten zu untersuchen? Die Stadtverwaltung wurde zudem u. a. vom Bund Naturschutz auf die bevorstehende Gefahr einer Rodung des Naturgartens aufmerksam gemacht. Es hätte Möglichkeiten gegeben das Gartenmassaker zu verhindern. Ich möchte wissen, wie die Stadtverwaltung auf den bevorstehenden Bauantrag von Herrn S. vorbereitet ist.

    Ohne Bebauungsplan und Spezifizierung des Freiflächennutzungskonzepts bzw. des Flächennutzungsplans bekommt sie hier und an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet nämlich nur Nachverdichtung in rücksichtslos und dumm – zum Nachteil des Stadtklimas, der baulichen Qualität und von Mensch und Tier.

    Zur Rodung der Habitate:
    Das vom Umweltamt angeforderte biologische Gutachten ist anscheinend in wenigen Minuten erstellt und dann auch gleich vom Umweltamtschreibtisch aus gegengezeichnet worden. Es ist dringend geboten, dass nicht nur Baumschutzverordnung und Bußgeldkatalog, sondern auch Verwaltungsabläufe über Dienstanweisungen geschärft werden.

    Und so lief es am Montag, 02. Februar 2025, ab und ging dann weiter:
    Zuerst wurde in der Früh der sehr große Feigenbaum gefällt. Ob es sich um einen nach der Baumschutzverordnung geschützten Baum gehandelt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Die vielen Äste liegen auf einem Haufen. Der Aprikosenbaum war eh nicht geschützt. Das bleibt also folgenlos. // 9:50 Uhr: Das Umweltamt (untere Naurschutzbehörde) war vor Ort. Außerhalb des Grundstücks. Der Zaun zum oberen Grundstück steht noch. Der große Ginko steht noch. Das Umweltamt empfiehlt hier zu messen und fordert ein biologisches Gutachten ein. // 10 Uhr: Der Vorarbeiter telefoniert. Er versucht einen Gutachter zu finden. Die Gartenrodung muss heute noch fertig werden. // Es wird weiter gesägt, was das Zeug hält. // 12:30 Uhr: Der biologische Gutachter war da. // 13 Uhr: Das Gutachten ist anscheinend bereits vom Umweltamt gegengezeichnet – vom Schreibtisch aus. Alle nicht durch die Baumschutzverordnung geschützten Büsche und Gehölze in der Mitte des großen Gartens sind bereits umgesägt. Ab jetzt sind die Hecken dran und noch ein paar größere Bäume (99 cm…)!

    Viele Vögel suchen Unterschlupf in den noch stehenden Hecken, in die sie bis zuletzt immer wieder zurückkehren.

    Am Folgetag werden Stämme zersägt und Haufen zusammengefahren. // Heute wurden in mehreren Fuhren über 120m³ Schnittgut in LKW-Container gepresst und abtransportiert. //

    Irgendwas zwischen 99 und 101:
    Hier noch ein Video von einer Baumstumpfvermessung bei einem 2. Vor-Ort-Termin des Umweltamts am Montag, nach Feierabend: In 90 cm Höhe sind es 100 cm Stammumfang, in einem Meter Höhe sind es 101 cm… Die Umweltbehörde akzeptiert keine Hochrechnung aus dem Durchmesser und hatte das schon vormittags unmittelbar vor der Fällung verdeutlicht.
    Man hat dann anscheinend nochmals gemessen und sich letztendlich auf 99 cm geeinigt. Zu spät für den Baum – volkommen folgenlos für den Investor, der keinen Ausgleich schaffen muss. https://youtu.be/PuEw3gb3oh8?si=F3wj-w4e1pDxnxvR

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  • Gisa

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    Mir blutet das Herz, wenn ich diese Bilder sehe.
    Wenn schon Devastierung (anders kann ich das leider nicht bezeichnen) kraft Eigentümerrecht, dann hätte man zumindest die Bäume retten müssen.

    Ja, auch Bäume bis zu einem Stammumfang von 120 cm und einer Höhe von 10 m können verpflanzt werden. Sie hätten sicher ein dankbares Fleckchen in der Betonhölle Regensburg gefunden, z. B. im Dörnberg-Ghetto.

    Zumindest müssten die Strafen fürs Abholzen sehr viel höher sein, als das Umsetzen der Bäume.

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  • Dominik Müller

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    @Native
    Eine Petition gegen ein privates Vorhaben nach verlorenem Rechtsweg wird wohl nie Erfolg haben, wie hätten Sie denn die Seite, welche nach dem langwierigen ausgeschöpften Rechtsweg siegreich war, entschädigen wollen? Wozu der Aufriss mit einer Petition?
    Und es könnte auch sein, dass die vom Ihnen angedeutete Stellungnahme gar nicht so falsch, sondern nur nicht in Ihrem Sinn war.

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  • Günther Herzig

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    Privatpersonen mit einem Grundstück haben wahrscheinlich überwiegend die Vorstellung diesen Wert für die Altersversorgung zu erhalten. Warum soll nun der Wert des Grundstücks geschmälert werden dadurch, dass über Gesetze und Verordnungen Nutzungsregeln erlassen werden, ohne Rücksicht darauf, ob der Eigentümer dadurch einen Schaden hinzunehmen hat. Wenn die Allgemeinheit daran interessiert ist den Bewuchs des Grundstücks zu erhalten, müsste der Eigentümer, solange er das Grundstück behält, belohnt werden durch Ausgleichszahlungen. Es könnte auch ein Tauschgrundstück angeboten werden, natürlich ohne die Verpflichtung des Betroffenen sich darauf einzulassen. Wird das Grundstück verkauft, steht der Kommune ein Vorkaufsrecht zu. Eigentum ist das nach unserer Rechtsordnung stärkste Recht, das nicht ständig weiter durch einen übergriffigen Staat ausgehöhlt werden darf.

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  • Ulrich Mors

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    Kann mich der Einschätzung als Naturgarten nicht anschliessen. Es handelt sich um einen verwahrlosten ehemaligen Schrebergarten. Sogar die Schädigung des Verputzes an einem angrenzenden Haus durch produzierte Feuchtigkeit ist auf dem Rodungsbild zu sehen ebenso wie Vernachlässigung der Pflege von Bäumen in der Nachbarschaft. Ein Blick mit Google Maps auf den Bereich der Jannerstrasse enthüllt die Gesamtlage. Hier ist bei einer schon sehr weit zurückliegenden Begründung eines Wohngebietes aus einem Feld von Schrebergärten eine Parzelle (wohl aus rechtlichem Zwang) unbebaut geblieben und zuletzt in Verwilderung geraten. Der Verkauf und die Bebauungsabsicht sind offensichtlich. Angesichts der Wohnungsnot erscheint Bebauung und Vollendung des Quartiers folgerichtig. Bei aller Wertschätzung von Natur an sich und in menschengenutzter Umgebung ist hier keinerlei Sorge oder sogar Empörung angebracht. Allein nötig ist bei vollendender Bebauung die Einbringung von Natur ähnlich der Umgebung, aber hoffentlich auch mit nachfolender konsequenter Pflege.

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  • Manfred Martin

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    Mich stimmt traurig, dass schon wieder eine Oase der Biodiversität zerstört worden! Leider gibt es immer noch Mitmenschen, die nicht glauben wollen, wie wichtig solche Oasen sind, um den Klimawandel zu bekämpfen. Den Klimawandel der Sturzregen, Stürme, Flächenbrände und andere Wettereskabaden und und andere Zerstörungen unseres Lebensraum mit sich bringt!

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  • Max

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    Verwilderte, ungepflegte Gärten in der Nähe von Wohnsiedlungen sind wegen der zu erwartenden Tierkadaver nicht zu empfehlen. Streunende Katzen z.B. suchen sich solche Orte zum Sterben, weil sie dort ungestört sind. Selbiges gilt für Igel. Da die Kadaver dann auch nicht entfernt werden, weil sich niemand drum kümmert, ziehen sie weiteres Ungetier an, wie z.B. Ratten.

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  • Realist

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    @ Jakob Friedl
    Bin enttäuscht dass Sie jetzt auch schon mit Fakenews arbeiten müssen. Der Ostpark ist 2,3 ha groß, also 23.000 qm. Der betreffende Teil des Grundstückes dürfte höchsten 2.000 qm groß sein. Nur zur Info ein ha sind 10.000 qm und nicht 1.000. D.h. ihre getroffene Aussage, dass der Grüne Fleck hinter der Landshuter Str. nicht so viel kleiner ist als der Ostpark, ist nicht nachvollziehbar. Wie kommen Sie zu der Aussage?

    Ich gehe davon aus, das auf dem Grundstück Baurecht besteht. Dann dürfte der Wert des Grundstückes je nach Bebaubarkeit bei mindestens 1.000 € pro qm, also bei angenommenen 2.000 qm Grundstücksgröße bei 2 Mio Euro liegen. Und jetzt verlangen die Leute, dass der Eigentümer auf sein Baurecht verzichtet und es ein grüner Fleck bleiben soll. Wer bitte gleicht dann den “Schaden” für den Eigentümer aus, oder soll er auf 2 Mio Euro verzichten? Herr Friedl vielleicht sind für Sie 2 Mio Euro ja kein großer Betrag, für mich ist er es. Aber Sie können dem Eigentümer das Grundstück ja gerne zum Verkehrswert abkaufen – und dann können Sie gerne dafür sorgen, dass es ein grüner Fleck bleibt. Würde denke ich uns alle freuen.

    Und ich denke, die Stadt ist verantwortlich dass Grünflächen ausgewiesen werden und nicht private Eigentümer von Grundstücken auf denen ein Baurecht besteht. Denke bei dem Grundstück greift zumindest § 34 BauGB, kann es aber nicht sicher sagen.

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  • Native

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    @Burgweintinger 6. Februar 2025 um 16:03
    Herr Burgweintinger, sie haben Recht, das die Gesetze einzuhalten sind. Dies gilt aber auch für GG-Artikel 28, für BauGB § 34 und GO-Artikel 30, 32
    Es soll aber schon mal vorkommen, dass Gesetze an veränderte Bedingungen (z.B. Umweltschutz, Klimawandel, Biodiversität, gegen Maximalversiegelung aus Profitgründen, gestalterische Auswüchse der Gartengestaltung (Schottergärten), Mikroklima, Durchlüftung durch Luftschleusen, usw.) angepasst gehören. Deswegen wird noch lange jemand enteignet. Wenn es nach ihnen geht, brauchen wir keine Gärten, Nachverdichtung um jeden Preis auf engstem Raum unter Vernachlässigung mindester Wohnqualität wie in Karnickelstallungen oder wie im Zille-Hinterhof-Milieu dereinst in Berlin. Kühlende grüne Oasen brauchen sie auch nicht, es gibt ja Klimaanlagen. Dann sieht es bald aus wie an den Hochhausfassaden in Hong Kong, wo jeder sein „Kastl“ neben dem Fenster hat. Zum Glück gibt es aber auch positive Beispiele für die Gestaltung von Wohnquartieren durch Fassadenbegrünung, wie z.B. in Singapur. Davon ist man in Regensburg mit der monotonen Einheits-Architektur der bekannten großen Regensburger Bauträger (weil Profit optimiert), noch meilenweit entfernt und bezahlbarer wurden die Mieten und Immobilien für die breite Mittelschicht dadurch auch nicht. Um zu solchen Einschätzungen zu kommen, braucht man kein Lastenfahrradfahrer zu sein und ihre Deportation-Fantasien in die „hinterste Steinpfalz“ wird bei den Stadtbewohnern auch keine Euphorie auslösen.
    Den Rest ihres geistreichen Kommentars, überlasse ich den geneigten Forumsteilnehmer zur Analyse. 😊

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  • Realist

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    Hallo RD, so richtig habt ihr es heute alle nicht mit den Zahlen: Sie schreiben am Ende kommt man von 1,1 Meter auf 99 cm…Laut dem Video von Herrn Friedl waren es aber nur 1,01 Meter, also der Wert wurde nicht um 11 cm nach unten korrigiert sondern um 2 cm. Sorry…nicht übertreiben

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  • Manfred van Hove

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    Es ist der klassische Konflikt, den man auch in anderen Städten findet. Die, die eine Wohnung haben, sind natürich gegen jede Verdichtung, die ihre unmittelbare Wohnqualität schmälert. Meist sind die Argumente dabei nur vorgeschoben und die wüsteste Brache gilt plötzlich als erhaltendswertes Biotop, in der auch ein brütender Vogel entdeckt wird. Und natürlich ist man für Wohnungsbau, aber eben woanders, Heiliger St. Florian, verschon mein haus, zünd andere an.
    Auf der anderen Seite suchen viele eine Wohnung und nicht eine Brache, auf der sie sich ausruhen können. Es ist letztlich ein Konflkt zwischen zwei Gruppen, die ihre Interessen vertreten. Aufgabe der Politik ist es, Schwerpunkte zu setzen, auch in diesem Fall.

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  • Native

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    @Dominik Müller 6. Februar 2025 um 17:19
    Alles Müller, oder was?
    Wenn sie keine Ahnung haben, was der wahre Grund für die Petition beim Petitionsausschuss des bayerischen Landtages war, nachdem ich die Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg zurückgezogen habe, sollten sie besser schweigen.
    Ich werde den Teufel tun, hier öffentlich private Angelegenheiten auszubreiten.
    Aber vielleicht können sie den Verlauf dieser „Provinz-Posse“, bei der der Amtsschimmel unüberhörbar wieherte, bald exklusiv auf RD lesen.
    „Wenn du geschwiegen hättest, wärst du ein Philosoph geblieben“. (römischer Gelehrter, Philosoph und Politiker Boethius (um 480–525)

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  • Stefan Aigner

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    @Realist

    Danke. Wird korrigiert.

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  • Mr. T.

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    Traurig, die geistigen Steingärtner, denen Begriffe wie Biodiversität oder Mikroklima wohl genauso aufstoßen wie Geldern und hier nur einen wilden Rattentanzplatz sehen.

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  • Raimund Schoberer

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    Danke an Astrid Schnell für dieses Engagement für Natur- und Umweltschutz!
    Die ist eine Heldin mit viel Einsatz für eine gute und wichtige Sache.
    Danke auch an Alle, die sich für den Erhalt solcher kleinen Oasen der Artenvielfallt einsetzen und nicht tatenlos zuschauen wie diese immer mehr ersatzlos verschwinden.
    Wir brauchen sie heute mehr den je; gerade im städtischen Umfeld! Wir müssen solche naturnahen Gärten viel besser schützen.

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  • Dominik Müller

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    @Native Wenn Sie die wesentlichen Teile verschweigen und andere Zusammenhänge suggerieren, bewerten ich nur Ihre Fragmente, was denn auch sonst?
    Die Klage zurückgezogen haben Sie jetzt, oben schrieben Sie von einer Entscheidung des Gerichts.
    Mit solchen Manipulationen überzeugen Sie halt niemanden.

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  • Jakob Friedl

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    @Realist, 6. Februar 2025 um 19:11 | #
    “[…] Bin enttäuscht dass Sie jetzt auch schon mit Fakenews arbeiten müssen. […] ihre getroffene Aussage, dass der Grüne Fleck hinter der Landshuter Str. nicht so viel kleiner ist als der Ostpark, ist nicht nachvollziehbar. Wie kommen Sie zu der Aussage?[…]”
    Schauen Sie sich bitte ein Luftbild an. Der mit 120m³ Grünschnitt ausgeholzte Garten ist Teil einer zur Jannertstr. hin noch unbebauten und mit Bäumen bewachsenen Grünstruktur hinter in der Landshuterstr.. Klar ersichtlich ist, dass es in den Höfen und Flächen zwischen Jannerstr. und Landshuterstr. nicht nur Nachverdichtungs-, & Rodungs sondern auch Begrünungspotenziale gäbe.

    Gestern hat der Eigentümer damit begonnen eine Garage an der Landshuterstr. wegzuräumen, vielleicht um eine Baustellenzufahrt zu schaffen? Hoffentlich ist das historische Nebengebäude hinter der Landshuterstr. 45 nicht auch schon bald dran.
    Das Nachbarhaus Landshuterstr. 47 ist nun vom Eigentümer der Landshuterstr. 45 gekauft worden. Hoffentlich fängt er nicht auch dort damit an die Mieter zu vergraulen um dann endlich umbauen und teurer vermieten zu können… Im Minoritenweg wohnen sie in einem seiner Appartment-Häuser unverschämt teuer und im Keller. (Das Bauordnugsamt verneint das. Die Lüftungsklappen in der Fassade deuten allerdings auf etwas anders hin. Die Hausbewohner lachen nur „Selbstverständlich werden die Kellerappartments zum Wohnen vermietet!“… https://ribisl.org/baugenehmigungen-fuer-kellerappartments/ ).

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  • Horst

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    Ja mit dem Eigentum anderer ist man immer großzügig. Aber dann wieder beschweren, dass kein Wohnraum geschaffen wird.
    Macht doch aus Eurem Eigentum einen Streuobstgarten. Schmeißt doch Eure Altersversorgung zusammen und kauft gemeinsam so eine wertvolle (ökologisch wie ökonomisch) Fläche und lasst sie still liegen ohne, dass sie Geld verdient.
    Oder erklärt uns sich als Alternative welche Ausgaben/Aufgaben die Stadt streichen soll, damit sie unser Steuergeld statt dessen für solche Flächen ausgibt. – Ok, da gibt’s vielleicht tatsächlich die eine oder andere Sanitäreinrichtung die besser ein Garten geworden wäre.

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  • Native

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    @Manfred van Hove 6. Februar 2025 um 20:33
    Sie haben recht, der Konflikt wegen hoher Nachfrage zwischen vorhandenen Anliegern und Interessenten für Wohnraum, besteht und verlagert sich zunehmend auch auf den Speckgürtel der Stadt. Es hat sich regelrechte Goldgräberstimmung für Investoren und Bauträger breit gemacht. Die sind aber in erster Linie an höchstmöglicher Rendite interessiert. Nach erfolgter Bebauung ziehen sie weiter, auf der Suche nach neuen Objekten. Die Folge ist, dass durch zu hohes Preisniveau, die einheimische Bevölkerung verdrängt wird (Gentrifizierung) und die Bevölkerungsstruktur durch Schlafstädte negativ verschoben wird. Die Gemeinden und Städte haben die Möglichkeit Einfluss auf diese Entwicklung zu nehmen. Durch Ausweisung von selbstentwickelten Baugebieten und mit verbindlichen Bebauungsplänen in öffentlicher Hand, Vorkaufsrecht und Vergabe nach Punktesystem für junge Familien, haben sie die Möglichkeit, ordnend einzugreifen und auf verträgliche Besiedlung für die Umwelt, Einfluss zu nehmen.
    In meinem Fall wurde durch Nachverdichtung, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Eigentum verpflichtet! Es wurde in meinem Fall gegen den mehrheitlichen Willen der Gemeinderäte von der Baubehörde des Landratsamtes Regensburg, die Interessen des Bauträgers favorisiert und gegen die Gestaltungs – und Planungshoheit der Gemeinde verstoßen, obwohl der Bauausschuss nach anberaumtem Ortstermin anderer Meinung war. Ich bin nicht gegen eine verträgliche Nachverdichtung. Ich habe selbst auf dem großen elterlichen Grundstück als Hinterlieger als erster in der Straße unter hohen Vorgaben der Baubehörde, nachverdichtet. Für dieses Gebiet gibt es keinen verbindlichen Bebauungsplan, es gilt das Einfügungsgebot. Die groß geschnittenen Grundstücke der Siedlung dienten der Slbstversorgung mit Obst und Kleintierhaltung. Sie entstanden in den 50er Jahren. Arbeiter, einfache Leute und Heimatvertriebene schafften mit hoher Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe ein Eigenheim. Die Siedlung wurde auch oft spöttisch als „Hypothekenhügel“ oder „Hennerberg“ tituliert. Heute ist man nicht mehr an großen Grundstücken interessiert, sie sind zu teuer und machen auch große Arbeit. Sie bieten aber durchaus Potenzial für Nachverdichtung als Hinterlieger, aber umweltverträglich. Bei der Nachverdichtung wurde in unserer Straße bisher stehts darauf geachtet. Das entstehende Bauwerk durch einen Bauträger ist ein weit hin sichtbarer Affront. Das sieht sogar ein Blinder mit Krückstock.

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  • Native

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    @Dominik Müller 7. Februar 2025 um 06:48
    Herr Müller in diesem Artikel geht es um einen „Natur und Umweltfrevel“ in Regensburg. Bitte verrennen sie sich nicht auf einem „Nebenschauplatz“. Im übrigen bin ich nicht verpflichtet meinen Fall vor ihnen darzulegen und die Hose runterzulassen.

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  • Realist

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    @ Jakob Friedl
    Hallo Herr Friedl, Ihr Aussage bezüglich des Vergleiches mit dem Ostparkt ist trotz ihrer obigen Ausführungenvon heute früh einfach unwahr. Man kann im Bayernatlas im Internet, ja die qm-Zahlen durch die Funktion “Messen” ermitteln. Ich habe gestern die gesamte Grünfläche in der Jannerstr., d.h. hinter den Häusern 41 bis 45a ermittelt und komme hier auf eine Fläche von gerade mal 2.300 qm. Können die Leser gerne nachmessen. Lt. MZ ist derzeit anscheinend “nur” das Grundstück hinter den Nr. 45 betroffen, und das sind 1.000 qm. Selbst wenn die gesamten 2.300 qm gerodet worden sind oder noch werden, hat das mit der Größe des Ostparks (23.000 qm) nichts zu tun. Ihre Aussage ist und bleibt einfach unwahr.
    Gehen Sie doch bitte in den Bayernatlas und ermitteln für uns die Fläche der in Ihren Augen möglichen Begrünungspotentiale zwischen Landshuter Str. und Jannerstr. und teilen uns bitte die Fläche mit damit wir sehen wie nahe die Fläche an der Fläche des Ostparkes rankommt. Das Messen dauert keine 5 Minuten. Bin auf ihr Ergebnis gespannt. Ich habe es für mich schon gemacht. Bin gespannt zu welchem Ergebnis Sie kommen. Freu mich auf das Ergebnis. Hoffe Sie kneifen nicht und liefern tatsächlich eine Zahl und nicht wieder irgendwelche textliche Argumentationen, die nicht greifbar sind.
    Und wie gesagt, wenn der Eigentümer auch die Nr. 47 gekauft hat und ihm damit das gesamte Areal gehört, ist er Eigentümer und kann im Rahmen der rechtlichen Grundlagen mit dem Grundstück machen was er will….oder sehen Sie das anders? Wenn ja machen Sie einen konkreten Vorschlag was Sie machen wollen, ohne die derzeitigen Rechte des Eigentümers einzuschränken.
    Das historische Gebäude, dass Sie erwähnen kenne ich nicht. Wenn es historisch ist und damit unter Denkmalschutz steht, muß es stehen bleiben, wenn nicht ist es m.E. auch nicht schützenswert.

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  • ASTRID SCHNELL

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    LIEBE REGENSBURGERinnen.

    DANKE FÜR IHREN WERTSCHÄTZENDEN ZUSPRUCH ER SPENDET UNS TROST.
    DANKE AN ALLE UNTERSTÜTZERinnen FÜR DEN ERHALT DES STREUOBSTGARTENS, DAS WAR NICHT SELBSTVERSTÄNDLICH.

    EINE ÄNDERUNG, KÖNNEN WIR NUR GEMEINSAM MIT EINER MEHRHEIT DES STADTRATS ERREICHEN. ICH ZÄHLE AUF SIE!

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  • Tobias

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.

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  • Realist

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    Hallo Herr Schoberer,
    denke der Einsatz von Astrid Schnell, der nicht selbstverständlich ist, müsste dem Bund Naturschutz doch einen Blumenstrauß als Wertschätzung wert sein. Wäre eine schöne Geste.

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  • Jakob Friedl

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    @Realist
    Sie hängen sich jetzt an meinem flapsigen Größenvergleich “nicht so viel kleiner als der Ostpark” auf. Im Gegenzug ignorieren Sie aber alle meine Anregungen.
    Ich finde es in jedem Fall auch für jeden empfehlenswert sich die Grünstrukturen im Stadtgebiet von oben anzuschauen und weitere Ebenen einzublenden – über das städtische Kartenportal oder den Bayernatlas. Es macht auch Sinn sich die Bereiche vor Ort anzusehen.

    Das ISEK vermerkt zu den östlich angrenzenden Arealen: “Qualifiziereung der Innenhöfe und des Wohnumfelds.” und “[…] Für die Bereiche […] Kasernenviertel (Landshuter Straße und Walderdorffstraße) wurden Sanierungbedarfe bzgl. des Freiraums ermittelt. Hier gilt es nun, die Innenhöfe und das Wohnumfeld je nach ermittelten
    Handlungsbedarf aufzuwerten.[…]” Was meinen die damit? Mehr kühlendes Stadtgrün, also Bäume und Büsche weniger versiegelte Garagen- oder Parkplatzflächen und Einbeziehung der Bewohner? Ja!

    Es wäre halt schön, wenn man sich über zusammenhängende Bereiche Stadtviertel Gedanken macht. Mit der Rodung des Naturgartens und den Fällungen der 99cm dicken Bäume wurde ein Anknüpfungspunkt für eine sinnvolle Stadtentwicklung schon mal effektiv beschädigt.

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  • Realist

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    @Jakob Friedl
    Jetzt sollte Ihr Größenvergleich plötzlich nur noch flapsig gewesen sein…für mich war es eine ganz gezielte Fakenews….
    ….sorry was die Diskussion mit Ihnen betrifft bin ich jetzt raus…hat m.E. mit Seriosität nichts mehr zu tun

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  • MarcusAntonius

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    Vorneweg: Man merkt, dass über die Zeit auch in diesem Forum die Auseinandersetzungen härter werden und die Bereitschaft, die Argumente der anderen anzuhören und vielleicht sogar zu berücksichtigen, schwindet. Hoffentlich kann dieses Niveau mindestens gehalten werden.

    Zum konkreten Punkt: Es liegt wie so oft ein Zielkonflikt vor, (“nachverdichten” vs. “die Natur bewahren”), der durch die Vorgaben der Politik von der Verwaltung aufgelöst oder vorbeugend geregelt werden müsste. Und die Verwaltung und die Politik sind m.N. n. total überfordert, insbesondere wenn sie professionelle Immobilienentwickler als Gegenüber haben. Da gibt es in der Regensburger Geschichte einige Beispiele. Ich stimme emotional und argumentativ in diesem Fall den Umweltschützern zu und möchte den überzeugten Verfechtern, die das Recht auf Eigentum” wie eine Monstranz vor sich hertragen, zumindest entgegenhalten, dass Eigentum nicht nur da ist, dass es zum privaten Vorteil verwendet und bewirtschaftet wird (schon gar nicht von dem Investor, des es nur deswegen kauft und das Biotop vernichtet, weil er ein “gutes Geschäft” machen kann), sondern dass im Artikel 14 des Grundgesetzes neben der Gewährleistung des Eigentums ausdrücklich festgelegt ist: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” Und genau dieser Punkt wird von den Eigentumsverfechtern praktisch ignoriert, bewusst oder in einem falschen Verständnis von Eigentum. Das hat auch einen rechtsgeschichtlichen rechtsphilosiphischen Hintergrund. Jeder Ladendieb wird unbarmherzig verfolgt und kriminalisiert (siehe dazu Resteklauer im Supermarkt…) weil Diebstahl als total verwerflich kategorisiert ist, während andere ungesetzliche Taten und Täter relativ großzügig behandelt werden (siehe dazu die Geschichte um den ehemaligen MdL Franz Rieger und die Kumpels Kittel etc. ,…)

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  • Burgweintinger

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    Kommentar gelöscht. Langsam langt es. Bitte sachlich.

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  • Manfred Martin

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    Realist
    7. Februar 2025 um 09:55
    Wenn man Eigentum hat, sollte man man auch auf die Gesetze achten!
    Unser GG sagt im Artikel 14

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 14
    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

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  • JJAngleton

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    @MarcusAntonius

    Ich ergänze mit Art. 161(2) der Bayerischen Verfassung:

    “Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.”

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  • Realist

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    @MarcusAntonius
    Lesen Sie doch bitte mal die Kommentierungen und Beiträge im Internet zu Artikel 14 GG, bezüglich des Satzes “Eigentum verpflichtet”. Hier geht es einfach darum, so interpretier zumindest ich die Kommentare, dass einem Eigentümer einer Sache durchaus Pflichten z.B. in Form von Gesetzen auferlegt werden kann, und er damit dort wo Gesetze die Eigentumsnutzung einschränken, nicht frei über sein Eigentum verfügen kann – aber eben nur dort wo z.B. Gesetze oder ähnliches die Nutzung einschränken…
    Ich kann daher nicht nachvollziehen, was dieser GG-Artikel zwingend mit diesem Fall zu tun.
    Aber es war interessant, hier die Kommentare im Internet zu lesen, um sich die Bedeutung des Satzes näher zu führen. Ein Rechtsanwalt Thomas Hummel hat bezüglich dieses Artikels recherchiert, und schreibt in seiner Abhandlung, dass er sieben Grundgesetzkommentare konsultiert hat und in keinem davon steht wohl eine konkrete Pflicht die sich aus dem Eigentum ergibt. Er redet in seinem Artikel auch von “Verfassungsprosa” und kommt zu dem Ergebnis, dass der Absatz 2 des Artikels (also Eigentum verpflichet) eher als eine plakative…Aussage und weniger als eine Verfassungsbestimmung zu sehen ist. Diese wäre in seinen Augen völlig verzichtbar. So wie ich es verstanden habe sagt er, dass der Absatz 2, allenfalls als Argument dafür taugt Schrankenbestimmungen zu erlassen – was in meinen Augen heißt, er ist da, damit die Gesetzgeben bei Ihren Gesetzen die Eigentumsrechte einschränken (z.B. Mietpreisdeckel) ggf. mit diesem Artikel argumentieren können.

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  • Günther Herzig

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    @MarcusAntonius
    7. Februar 2025 um 12:28 | #
    “Und genau dieser Punkt wird von den Eigentumsverfechtern praktisch ignoriert, bewusst oder in einem falschen Verständnis von Eigentum“ (gemeint ist Art. 14 GG)
    Im wirklichen Leben erfolgt die Korrektur durch Behörden der kommunalen Verwaltung, die einen Enteignungsbeschluss mit sofortiger Besitzeinweisung erlassen könnte. Und gegen dieses behördliche Handeln gibt es die Rechtsmittelgarantie, die in Art. 19 Absatz 4 GG normiert ist.
    Die Rechtsweggarantie ist ein wesentliches Merkmal der Rechtsstaatlichkeit (Art. 19 Absatz 4,GG)
    In keinem Falle darf ein Grundrecht (hier das Eigentum) in seinem Wesensgehalt angetastet werden) Unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen auch juristische Personen. Das sind die Firmen, die investieren, um einen Gewinn zu machen, was nicht „per se“ zu beanstanden ist.
    Zu Ihrer Kritik. Private haben keine Möglichkeiten, wirksam etwas zu unternehmen. Und, das wissen alle, eine ersatzlose Enteignung ist nicht möglich.
    Hier wäre also allein die Stadt in der Lage Entscheidungen im Sinne des Art.14 GG zu treffen. Soweit ich das jetzt sehe, geht von der Stadt nichts dergleichen aus,
    .

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  • Realist

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    @ManfredMartin
    siehe meinen o.a. Kommentar zu Artikel 14 GG.

    Habe BWL und nicht Jura studiert. Wenn jemand einen Fall kennt wo die Rechtsprechung direkt über Artikel 14 Abs. 2 GG und nicht über ein anderes Gesetz erfolgt ist, könnte er kurz berichten. Ich habe zunächst keinen gefunden. Mich würde es interessieren, weil ich ursprünglich auch eine ganz andere Meinung von dem Satz “Eigentum verpflichet” hatte. Aber anscheinend spielt er keine Rolle bei der Rechtsprechung, sondern ist mehr eine moralische Aufforderung, ähnlich wie die Aussagen von Jesus, dass man seinen Besitz mit anderen teilen soll.

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  • Mr. T.

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    MarcusAntonius hat den Interessenkonflikt klar beschrieben. Natürlich braucht es auch Nachverdichtung, aber dann bitte nicht zuerst auf ökologisch wertvollen Flächen, da gibt es sicher weniger wertvolle. Da hat dann eben der Besitzer ökologisch wertvoller Grundstücke Pech gegenüber dem Besitzer weniger für die Allgemeinheit wertvoller Grundstücke.
    Genauso wie der Erbe von Grundstücken im inneren Prüfening mehr Glück hatte wie der Erbe von feuchten Wiesen im äußeren Prüfening. OK, ich geb zu, das ist ein schlechter Vergleich. Also angenommen es gäbe keine Seilschaften, dann wär das so.

    Jetzt ist auch noch der Friedl erwischt worden. Au weh! Immer die Stadträte, die einen sind korrupt, die anderen daddeln auf dem Handy und die ganz anderen machen nicht ganz korrekte Flächenvergleiche. Hätte er di Fläche besser mit dem Saarland verglichen.

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  • Burgweintinger

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    Die Stadt sollte das Kaufhof Galeria Gelände kaufen, wegreissen und begrünen, dann ist das was sinnvolles und für die Allgemeinheit. Warum setzt man sich hierfür nicht ein im Stadtrat, Herr Friedl? Anstatt hier jede Nachverdichtung schlechtreden mit falschen Größenvergleichen… Wenn das Schule macht, dann hätte (und wird auch nicht mehr) in den letzten 15 Jahren keine Nachverdichtung im Westen ( zw. Ligastraß und Roter Brachweg) stattfinden dürfen… Dies wurde in den 70ger Jahren bebaut mit Grundstücksgrößen von 1200 -1400 m². Die damals gepflanztten Bäume sind mittlerweile, wenn sie denn noch stehen, auch schon ziemlich groß.
    Es ist absolut richtig, dass diese Baulücke endlich geschlossen wird.

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  • Altstadtgarten-Göhte

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    Nur die Harten,
    kommen in den Garten.

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  • Ulrich Mors

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    Den Diskussionsbeiträgen der Vertreter einer notwendigen Naturerhaltung fehlt es nicht an Überzeugung, Eifer u. grundsätzlichen wie allgemeinen Argumenten, doch angemessene konkrete Behandlung und Gesamtsicht mit Einbeziehung von realer Betroffenheit ist leider nicht erkennbar. Ein krasses Beispiel für mentale Verfangenheit ist der im Engagement einmalige Herr Friedl beim Vergleich des umstrittenen Schrebergartens mit dem Ostpark. Frau Schnell muss man fragen, ob sie jemals in diesem verbretterten Schrebergarten zur Erlangung des behaupteten Wissens war und ihre Ausführungen wirken in ihrer Heftigkeit wie zur Vorsicht mahnende Propaganda. Ich glaube, sie könnte berechtigte Anliegen angemessener und auch wirkungsvoll verfolgen. Worum geht es ganz konkret und was ist zu verantworten.

    Nimmt man an, die beabsichtigte Bebauung würde sich an der bestehenden Bebauung orientieren, würden etwa 20-25 Wohnungen entstehen, je nach 4 oder 5stöckiger Bebauung. Das ist dringendst benötigter Wohnraum für bis zu 100 Bewohner. Die Diskussion, die Entscheidung und die Verantwortung lautet so ganz konkret: Dringlicher Wohnraum für 100 Menschen einschliesslich Begrünungsmöglichkeit ihrer Umgebung wie in der Nachbarschaft oder Bebauungsblockade in diesem Quartier mit ungewissem Ausgang. Sieht man die Menschen in diesem Bereich, haben sie bereits seit langem viel gepflanztes Grün in ihrer Umgebung, die Schrebergartensiedlung im Norden sowie den Spielplatz und den Ostpark im Südosten.

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  • Max

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    Mr. T. – kauf dir ein Grundstück und zeig, was du kannst in Sachen “Biodiversität” 😂😂

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  • Realist

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    @JJAngelton
    Ich wußte bis gestern nicht mal, dass es eine bayerische Verfassung gibt. Aber man lernt ja nie aus und habe natürlich wieder gegoogelt. Der Artikel mit der Überschrift 70 Jahre bayerische Verfassung…..beschreibt die Verfassung m.E. sehr gut. Interessant ist hier der Punkt III.:
    III. Eigenheiten der Bayerischen Verfassung
    1. Die Bayerische Verfassung enthält viele liebenswerte Eigenheiten. Hier nur einige Beispiele: Nach Art. 123 Abs. 3 BV dient die Erbschaftssteuer auch dazu, „die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern“. Oder: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen“ (Art. 161 Abs. 2 BV). Art. 169 Abs. 1 BV ermöglicht es, für jeden Berufszweig „Mindestlöhne“ festzusetzen. Diese Verfassungsnormen haben bislang zwar keine praktische Wirksamkeit entfaltet, weil sie durch das Bundesrecht überlagert werden.
    Aber wie nachzulesen finden Art. 161 Abs. 2 keine praktische Wirksamkeit. Ist also auch in unserem Fall nicht anwendbar.
    Aber ich habe wieder was dazugelernt

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  • Jakob Friedl

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    @Ulrich Mors
    „ […] Nimmt man an, die beabsichtigte Bebauung würde sich an der bestehenden Bebauung orientieren, würden etwa 20-25 Wohnungen entstehen, je nach 4 oder 5 stöckiger Bebauung. […] “ und „[…] Sieht man die Menschen in diesem Bereich, haben sie bereits seit langem viel gepflanztes Grün in ihrer Umgebung, die Schrebergartensiedlung im Norden sowie den Spielplatz und den Ostpark im Südosten.[…]“

    Lieber Herr Mors,
    meiner Meinung nach lohnt es sich zu visualisieren, wo der Eigentümer der Landshuterstr. 45 & 47 in der näheren Umgebung, gemäß § 34 BauGB nachverdichten könnte. Längs oder quer über die Eigentumsverhältnisse hinweg. Zu beachten wären hierbei auch die im ISEK formulierten Herausforderungen für die östlich anschließenden teilweise stark versiegelten Höfe und die bestehenden Qualitäten im westlich angrenzenden Gartenhof an der Jannerstraße (Mikroklima, Luftqualität, Artenvielfalt, Aufenthaltsqualität und Kinderfreundlichkeit ). Beachtet werden sollte auch die in der Umgebung einzigartige historische Bauhütte des 1904 errichteten Gebäudes Landshuterstr. 45. Das könnte Sie besonders interessieren.

    Wie kann die Stadt verhindern, dass die Wohnungen in den Bestandsgebäuden 45 und 47 beispielsweise zu überteuerten Einzelappartements umgebaut werden? Hierfür ist der Steinbrucheigentümer stadtbekannt.

    Um bei einer möglicherweise bevorstehenden Nachverdichtung soziale, bauliche und klimatische Entwicklungspotenziale sicherzustellen und die Bestandsituation im Quartier zwischen Leublfingstraße und Safferlingstraße nicht auf vielen Ebenen zu verschlechtern, muss die Umgebung mit ihren Begabungen und Mängeln genau in den Blick genommen werden. Manigfaltige Ausgleichsmaßnahmen sollten möglichst unmittelbar vor Ort oder in der näheren Umgebung stattfinden. Eine große Herausforderung.

    Welche Qualitätsansprüche formulieren wir an Nachverdichtung? Geht es uns hier nur um bauliche Nachverdichtung von Siedlungsstrukturen zur Schaffung von möglichst viel Wohnraum oder sollte es dabei nicht auch um eine quantitative und qualitative Mehrung und Verdichtung von Grünem Freiraum gehen? Zugunsten einer Steigerung der Lebensqualität der bereits ansäßigen und möglicherweise hinzukommenden neuen Bewohner*innen? (Vgl. Freiraumentwicklungskonzept)…

    Welche Instrumente stehen der Stadt hier für eine nachhaltige, umweltverträgliche Entwicklung zur Verfügung? Was wäre eine sinnvolle Strategie?

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  • Native

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    Neben der Kleingartenanlage Guerikestraße, beim Bauhof Ost, kreisen schon die Immobiliengeier. Solche wertvollen Flächen für Biodiversität, Klimaschutz, sollten nicht ohne Zukunft sichernde Konzepte und wohlüberlegter Flächennutzungspläne und Nutzungskonzepte, den profitorientierten Immobilienhaien zum Fraß vorgeworfen werden. Never ever! Die denken nur von zwölf Uhr bis Mittag und nicht an die Zukunft
    Das gilt ebenso für andere schützenswerte Flächen in Regensburg, wie die Kleingartenanlage in der Pestalozzistraße, die Kleingartenanlage Gartenfreunde e.V. an der Dechbettnerstraße, oder die Kleingartenanlage am Hinteren Mühlweg.

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  • Realist

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    @JakobFriedl
    Hallo Herr Friedl, jetzt hab ich mir wirklich die Arbeit gemacht, das ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) für den inneren Osten in Regensburg teilweise durchzulesen, und den Schwerpunkt auf die Empfehlungen was zu machen ist, gelegt. (Hat die Stadt im Internet veröffentlicht, falls jemand sich hier auch über Herrn Friedls Ausführungen überzeugen will). Zunächst bleibt für mich festzuhalten, dass es sich um vage Aussagen (sollte passieren) handeln.
    Auf Seite 81 ist zu lesen:
    Nachverdichtung unterstützen
    Im gesamten Gebiet sind kleinteilige Nachverdichtungsbestrebungen zu unterstützen. Damit werden dringend benötigter Wohnraum geschaffen und städtebauliche Lücken geschlossen.

    Interssant ist aber vor allem die Seite 109 wo das Nachverdichtungskonzept für Innenhöfe im Kasernenviertel, zu dem die Jannerstr. gehört, dargestellt wird. Aus dem werde ich aber nicht so schlau was jetzt genau gewollt ist.

    Hier der Text:
    Es wird empfohlen, das Nachverdichtungspotenzial in den Innenhöfen der Wohnbebauung im Kasernenviertel zu überprüfen und nach Abwägung ggf. umzusetzen. Bei einer eventuellen Nachverdichtung muss sichergestellt sein, dass eine hohe städtebauliche Qualitat sowie die Grünflächenversorgung sichergestellt sind. Eine Tendenz für oder gegen eine Nachverdichtung ist noch nicht absehbar.

    Begabungen
    + Nachverdichtungspotenzial
    + Anstoßen von Diskussionsprozessen zur Freiraumnutzung der Innenhöfe
    + Vorhandene Infrastrukturen

    Herausforderungen
    – Abwägung mit Qualifzierung der Innenhöfe zur Freiraumnutzung
    – Sicherung der Grunflächenqualitat auch bei Nachverdichtung
    – Integration der Rettungswege (Feuerwehr) in die Planung
    – Stellplatznachweis bei zusätzlichem Wohnraum
    – Bedarf an bezahlbarem Wohnraum

    Entwicklungsschwerpunkte / Maßnahmen
    // Prüfung der Innenhöfe nach Eignung zur Nachverdichtung
    // Hohe Qualitat der Grünflächen bei Nachverdichtung herstellen
    // Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Grünflächen für bestehende und neue Bewohner*innen kombinieren (evtl. bei Nachverdichtung)

    Das Konzept stammt wohl aus dem Jahr 2019. Ob hier inzwischen im Stadtrat konkrete Maßnahmen beschlossen wurden kann ich nicht sagen. Vielleicht gibt es ja Stadtratsmitglieder, die uns hier kurz aufklären.

    Ich für mich interpretiere es so, dass eine Nachverdichtung auch in den Innenhöfen durchaus gewollt ist, da eben der Bedarf vorhanden ist. Gleichzeitig sollte aber bei der Nachverdichtung eine hohe Qualität der (verbleibenden?) Grünflächen sichergestellt werden. In meinen Augen wird das dann wohl bei jeweiligen Baugenehmigung passieren müssen, wo die Stadt festlegen wird, wie die nicht überbauten Flächen auszusehen haben (Bepflanzungskonzept etc.)

    Aber nirgends in dem ISEK steht, dass dort wo Baurecht besteht nicht nachverdichtet werden kann. Oder habe ich das irgendwo überlesen?

    Für die Leser: Diese ISEK gibt es für mehrere Stadtteile. Habe jetzt das für den Osten überflogen. Werde mir die anderen auch noch zu Gemüte führen. Für Interessierte bezüglich der Stadtentwicklung durchaus interessant.

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  • Native

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    Es grünt so grün, wenn Spaniens Blüten blühen.

    Die Stadt Regensburg hält den Hitze-Rekord, „heißeste Stadt Bayerns“. Kein Wunder bei der Menge versigelten öffentlichen Raums in der Innenstadt. Zu nennen sind die gepflasterten Betonwüsten: Arnulfsplatz, Haidplatz, Umfeld des Hauses für Bayerische Geschichte, Schwanenplatz, Dachauplatz, Interim-ZOB, Bahnhofsumfeld, Maximilianstr. Kornmarkt, Domplatz, Neupfarrplatz, usw. außer ein paar Pflanzkübel, nichts, nada, für die Umwelt. Da kann man nur in einen schattigen Biergarten mit Kastanienbäumen, flüchten. Nach Wunsiedl oder nach Selb, oder Marktredwitz oder Waldmünchen ist es mir zu weit, Herr Burgweintinger. (Späßle) 😊
    Da hat die Stadt noch eine große Aufgabe zur Verbesserung eines umweltfreundlichen „grünen“ öffentlichen Raums, vor der Brust. Der Anfang für mehr Aufenthaltsqualität hat am Schwanenplatz mit dem „Luxusklo“ hat schon begonnen. (Späßle)
    Lobenswert in Regensburg ist das selbstlose Engagement für Umwelt – und Naturschutz von Raimund Schoberer und Astrid Schnell. Sie kämpfen für die Erhaltung jeden Quadratmeters „wertvollen Grüns“, in Regensburg. Dies sollte auch für die Gestaltung noch vorhandener Privatgärten in privater Hand, Anstoß und Auftrag sein.
    Es gilt aber zuerst für Projektentwickler und Bauträger der professionellen, profitorientierten Immobilienbranche für zukünftige Projekte.
    „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann. “ (Weisheit der Cree Indianer)

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  • Jakob Friedl

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    @Realist
    „[…] Aber nirgends in dem ISEK steht, dass dort wo Baurecht besteht nicht nachverdichtet werden kann. Oder habe ich das irgendwo überlesen? […]“ Das haben Sie nichts überlesen.

    Um Ihre Frage zu beantworten: der Stadtrat hat sich seit 2019 weder auf in abstrakter noch konkreter Form mit den im ISEK angesprochenen Aufgabenstellungen, Begabungen, Herausforderungen für dieses Areal beschäftigt. Die Empfehlungen aus dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept sind noch sehr allgemein und müssen ortsspezifisch weiter aufgegriffen, ergänzt und konkretisiert werden (Vgl. Vorwort) und, wie ich hoffe, Eingang in eine Bauleitplanung finden.
    Wenn alle Eingriffe in den Grünbestand im Gebiet ausgeglichen werden, durch Entsiegelung klimarelevante Frei- und Rückzugsräume geschaffen und weiter entwickelt, die Höfe über Grundstücksgrenzen hinweg kinderfreundlicher gestaltet werden müssten, kämen wir in einem zusammenhängenden Areal zu guten Ergebnissen. Bisher ist die Stadt allerdings diesbezüglich blank. Schön für den Investor schlecht für die Qualität.

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  • Daniela

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    Dieses Stückerl Grün war nicht nur eine Oase für die, die sie gestaltet und gepflegt haben à la mein Haus, mein Auto, mein Garten, sondern für alle, die diesen Ort und seine Bewohner kennen. Nach vielen Jahren Erfahrung mit Quartiersmanagement, Selbsthilfe, Zivilcourage vor Ort, nachbarschaftlichem Engagement als Überlebensform in der Großstadt ist dieser Kleinstadtgarten eines der schönsten Projekte, die ich kenne – war! Es sind Räume wie dieser Garten, die uns leben lassen, nicht die Interessen der Stadtplanung. Es muss alles getan werden, um solche Räume zu schützen und zu fördern und auch die, die sie schaffen, statt sich alles Engagement, das nicht passt, brachial und menschenverachtend vom Hals zu schaffen.

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