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Dienstleistungen des Standesamtes eingeschränkt

Am 29. Mai 2013 erfolgt die technische Anbindung des Standesamtes der Stadt Regensburg an das Zentrale Elektronische Personenstandsregister in Bayern. Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen bis Ende 2013 alle Standesämter in Deutschland an ein elektronisches Register angeschlossen werden. Auch die rund 1 300 Träger der bayerischen Standesämter müssen dieser bundesrechtlichen Vorgabe, elektronische Personenstands- und Sicherungsregister bei sich einzurichten, folgen. Das Standesamt der Stadt Regensburg kann aus diesem Grund am Mittwoch, 29. Mai, bestimmte Anträge, wie beispielsweise Beurkundungen oder Kirchenaustritte, nicht bearbeitet. Ab Freitag, 31. Mai 2013, steht das Standesamt wieder mit allen Dienstleistungsangeboten zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
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