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Ein Stuhl für zwanzigtausend Euro?

SprecherInnenrat kritisiert verfehlte staatliche Ausgabenpolitik: Nicht zu Unrecht unterliegen staatliche Ausgaben öffentlicher Beobachtung und Kritik. Eigentlich sollten Vergabevorschriften und europaweite Ausschreibungen dafür sorgen, dass öffentliche Gelder effizient eingesetzt werden. Aber gerade im Fall der zunehmend in der Kritik stehenden Studiengebühren wird stattdessen häufig nach dem Gießkannenprinzip verfahren: Es wird pauschal die Höchstsumme verlangt, ohne vorher zu berechnen, ob das Geld überhaupt gesetzmäßig verwendet werden kann. „Die Universität verlangt jedes Jahr pauschal tausend Euro von jedem und jeder Studierenden – und das, obwohl der Großteil der Studierenden ohnehin schon unterhalb der Armutsgrenze lebt“, erklärt Stefan Christoph, studentischer Sprecher und Mitglied der Studienbeitragskommission der Universität Regensburg. Christoph empfiehlt daher, schon im Vorfeld zu ermitteln, für welche Maßnahmen die von den Studierenden erhobenen Gelder überhaupt ausgegeben werden können – so könnte die Höhe der Beiträge bedarfsgerecht ermittelt werden. Christoph weiter: „Anstatt sorgfältige Mittelplanung zu betreiben, wird bislang leider pauschal der Höchstbetrag angefordert.“ Jüngstes Beispiel für eine verfehlte Ausgabenpolitik an der Universität Regensburg ist die aus Studiengebühren finanzierte Renovierung der drei Hörsäle H 10, 22 und 23. „Renovierungen stellen generell keine Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen dar, sondern sind grundlegende Infrastrukturmaßnahmen, für die der Freistaat aufkommen muss“, meint Franziska Hilbrandt, Referentin für Hochschulpolitik und Mitglied der Studienbeitragskommission. „Wegen nicht einmal zehn kaputten Stühlen und Tischen in diesen Hörsälen hat die Universitätsleitung über 170.000 Euro für entsprechende Umbauten genehmigt. Das sind fast 20.000 Euro für einen kaputten Stuhl.“ Der SprecherInnenrat der Universität Regensburg hält den Großteil der in diesem Semester an der Universität Regensburg ausgegebenen Studiengebühren – über drei Millionen Euro – für zur Grundfinanzierung gehörig, eine Finanzierung also, die eigentlich durch den Freistaat erfolgen muss. Aus diesem Grund und wegen der enormen sozialen und finanziellen Belastungen, denen sich viele Studierende ausgesetzt sehen, lehnt der SprecherInnenrat die Erhebung der Studiengebühren grundsätzlich ab.

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